Stromkästen auf öffentlichem Grund entfernen: Wer zahlt in Niedersachsen/Harburg?

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Stromkästen auf öffentlichem Grund entfernen: Wer zahlt in Niedersachsen/Harburg?

Wir haben einen Neubau Doppelhaushälfte. An unserer Grundstücksgrenze stehen auf öffentlichem Grund 2 Stromkästen. Diese behindern die Ein und Ausfahrt zu unserem Grundstück.
Wer ist nun dafür zuständig und muss die Kosten der Beseitigung tragen?
Wir sehen nicht ein diese zu bezahlen! Schließlich stehen die nicht auf unserem Grundstück, sondern davor.
unser Grundstück
______________________= Grenze
O Stromkästen
Straße
Bundesland ist Niedersachsen / LK Harburg
  • Name:
  • Anit2406
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eigenmächtige Entfernung oder Manipulation der Stromkästen ist strengstens verboten – Lebensgefahr durch Hochspannung, rechtliche Strafbarkeit (Sachbeschädigung, Gefährdung der Energieversorgung) und massive Schadensersatzforderungen.

    🔴 KRITISCH: Keine Arbeiten an oder in unmittelbarer Nähe der Kästen ohne vorherige Abstimmung mit dem Netzbetreiber und Zertifizierung durch einen Elektrofachmann gemäß BGV A3 und VDE 0105-100.

    ⚠️ WICHTIG: Vor jeglicher weiterer Kommunikation mit Behörden oder Netzbetreiber: Katasterauszug und Grundbuchauszug einholen, um Grundstücksgrenzen und eventuelle Baulasten zweifelsfrei zu klären.

    ⚠️ WICHTIG: Alle Kontaktversuche mit Netzbetreiber und Gemeinde schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) führen – mündliche Absprachen sind nicht beweissicher und entbinden nicht von der Verantwortung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Zuständigkeit und Kostenübernahme für die Entfernung von Stromkästen auf öffentlichem Grund, die Ihre Grundstückseinfahrt behindern, ist ein komplexes Thema. Ich empfehle, folgende Punkte zu prüfen:

    • Öffentlicher Grund: Klären Sie zunächst zweifelsfrei, dass die Stromkästen tatsächlich auf öffentlichem Grund stehen. Ein Katasterauszug kann hier Klarheit bringen.
    • Baulast: Prüfen Sie, ob im Grundbuch eine Baulast eingetragen ist, die die Platzierung der Stromkästen erlaubt.
    • Genehmigung: Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde oder dem zuständigen Amt, ob die Stromkästen genehmigt wurden und ob es Auflagen gab.
    • Gespräch suchen: Nehmen Sie Kontakt zum Netzbetreiber und zur Gemeinde auf, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Möglicherweise gibt es alternative Standorte für die Stromkästen.

    Die Kostenübernahme hängt stark von den individuellen Umständen ab. Wenn die Stromkästen ohne Ihr Zutun und ohne rechtliche Grundlage dort platziert wurden, bestehen möglicherweise Ansprüche auf Kostenübernahme. 🔴 Eine pauschale Aussage ist ohne Prüfung der Unterlagen nicht möglich.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Anwalt für Baurecht oder einem Energieberater beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären und die nächsten Schritte zu planen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Verlegung von Stromkästen auf öffentlichem Grund, die die Zufahrt zu einem Neubau-Grundstück behindern. Die rechtliche und finanzielle Zuständigkeit ist in Niedersachsen klar geregelt, jedoch ist eine eigenmächtige Beseitigung durch den Grundstückseigentümer strikt untersagt.

    🔴 Gefahr: Eine eigenmächtige Entfernung oder Beschädigung der Stromkästen stellt einen gefährlichen Eingriff in die öffentliche Stromversorgung dar. Dies kann zu Stromausfällen, lebensgefährlichen Stromschlägen und erheblichen rechtlichen Konsequenzen (Straftat, Schadensersatzforderungen) führen.

    ✅ Zustimmung: Ihre Einschätzung, dass die Kosten nicht allein von Ihnen getragen werden sollten, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Da die Kästen auf öffentlichem Grund stehen, liegt die primäre Verantwortung beim Netzbetreiber oder der Kommune.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen der Kostenübernahme für die Verlegung und der Ursache der Behinderung. Handelt es sich um eine nachträgliche Behinderung durch bereits bestehende Kästen, die bei der Grundstücksplanung nicht berücksichtigt wurden, kann die Kommune oder der Netzbetreiber zur Beseitigung verpflichtet sein. Wurde die Zufahrt jedoch nach Aufstellung der Kästen geplant, liegt die Verantwortung beim Bauherrn.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Fachanwalt für Verwaltungs- oder Baurecht, der die genauen Eigentumsverhältnisse und die historische Aufstellung der Kästen prüft. Parallel dazu sollten Sie schriftlich beim zuständigen Netzbetreiber (z.B. Avacon oder EWE) und der Gemeinde Harburg die Beseitigung der Behinderung fordern. Nehmen Sie auf keinen Fall selbst Hand an den Stromkästen an.

    KI-Analyse (Qwen)

    Stromkästen auf öffentlichem Grund sind technische Anlagen der zuständigen Netzbetreiber (z. B. EWE, Avacon oder andere regionale Verteilnetzbetreiber) und unterliegen der gesetzlichen Verantwortung gemäß § 107 EnWG sowie den jeweiligen Netznutzungsbedingungen.

    🔴 Gefahr: Eine eigenmächtige Entfernung oder Manipulation der Kästen stellt eine strafbare Sachbeschädigung dar und birgt erhebliche Sicherheitsrisiken – insbesondere bei unzureichender Isolierung, Kurzschlussgefahr oder ungesicherter Spannungsführung.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die bloße Lage außerhalb des eigenen Grundstücks automatisch eine Kostenfreiheit begründet, ist rechtlich unzutreffend – auch bei öffentlichem Grund kann eine Nutzungsvereinbarung oder eine vertragliche Regelung zur Unterhaltung bestehen.

    ➕ Ergänzung: In Niedersachsen regelt die Verordnung über die Benutzung öffentlichen Grundes (VwV Benutzung öffentlichen Grundes) die Zulässigkeit solcher Anlagen; eine Genehmigung durch die zuständige Straßenbaubehörde (Landkreis Harburg) ist zwingend erforderlich – deren Vorliegen ist zu prüfen.

    ✅ Zustimmung: Grundsätzlich trägt der Netzbetreiber die Verantwortung für Errichtung, Unterhaltung und ggf. Umverlegung seiner Anlagen – dies ergibt sich aus § 10 Abs. 1 EnWG und der Verpflichtung zur sicheren und störungsfreien Netzbetriebsführung.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung, man müsse die Kosten nicht tragen, ist nicht pauschal haltbar: Bei nachweislich fehlerhafter Standortwahl (z. B. ohne Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer vor Baubeginn) kann ein Anspruch auf Umverlegung bestehen – doch ein kostenfreier Anspruch ist nicht automatisch gegeben.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich den zuständigen Netzbetreiber (anhand der Aufschrift am Kasten oder über die Bundesnetzagentur-Datenbank) sowie die Straßenbaubehörde des Landkreises Harburg, um die Rechtmäßigkeit der Standorte zu prüfen; beauftragen Sie einen zertifizierten Elektrofachmann oder Bau- und Immobilienrechtsexperten für eine verbindliche Bewertung der Haftungs- und Kostenfrage.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass

    • die eigenmächtige Entfernung der Stromkästen strengstens untersagt ist und gravierende rechtliche sowie lebensbedrohliche Sicherheitsrisiken birgt;
    • die primäre Verantwortung für Errichtung, Unterhalt und ggf. Umverlegung beim Netzbetreiber liegt (§ 107 EnWG, § 10 Abs. 1 EnWG);
    • ein Fachanwalt für Baurecht oder Verwaltungsrecht zwingend hinzugezogen werden muss;
    • die Klärung der Grundstücks-/Grenzverhältnisse (Kataster, Grundbuch) der erste dokumentierte Schritt sein muss.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI betont allgemein den Dialog mit Gemeinde und Netzbetreiber, ohne konkrete Rechtsgrundlagen oder Verordnungen zu nennen.
    • DeepSeek fokussiert stärker auf Niedersachsen-spezifische Verantwortlichkeiten und die zeitliche Einordnung („nachträgliche vs. planungsbedingte Behinderung“), was bei GoogleAI fehlt.
    • Qwen nennt explizit die VwV Benutzung öffentlichen Grundes und die zuständige Straßenbaubehörde (Landkreis Harburg), was bei den anderen beiden Modellen nicht vorkommt.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die rechtliche Einordnung mit § 107 EnWG, Netznutzungsbedingungen und Verweis auf die Bundesnetzagentur-Datenbank – eine praxisnahe Recherche-Hilfe, die GoogleAI und DeepSeek nicht geben.
    • DeepSeek ergänzt die kritische Differenzierung zwischen „nachträglicher Behinderung“ (Netzbetreiber/Kommune verantwortlich) und „Zufahrt nach Aufstellung geplant“ (Bauherr trägt Verantwortung) – ein entscheidender, aber bei GoogleAI nicht aufgegriffener Faktor.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI formuliert: „Möglicherweise bestehen Ansprüche auf Kostenübernahme“, ohne Einschränkung.
    • Qwen widerspricht dem deutlich: „Ein kostenfreier Anspruch ist nicht automatisch gegeben“ – und verweist auf fehlerhafte Standortwahl als zwingende Voraussetzung.
    • DeepSeek nimmt eine mittlere Position ein: „Kann verpflichtet sein“, aber nur bei nachträglicher Behinderung – damit folgt es dem strengeren Vorsichtsprinzip von Qwen.

    👉 Empfehlung: Die sicherere, rechtskonformere und praxiserprobte Einschätzung ist die von Qwen (ergänzt durch DeepSeek): Ein kostenfreier Umverlegungsanspruch besteht nicht automatisch, sondern nur bei nachweisbarer fehlerhafter Planung des Netzbetreibers – z. B. fehlende Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer vor Errichtung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Eigenmächtige Entfernung ❌ Widerspruch Alle drei Modelle lehnen dies strikt ab – aber mit unterschiedlicher Begründungstiefe (Qwen: strafrechtlich + VDE; DeepSeek: Sicherheit + Störung der Infrastruktur; GoogleAI: „keine pauschale Aussage“ → schwächste Fundierung).
    Zuständigkeit für Umverlegung ✅ Konsens Primär beim Netzbetreiber (§ 107 EnWG), sekundär ggf. bei Kommune/Strassenbaubehörde (VwV Benutzung öffentlichen Grundes).
    Kostenübernahme ⚠️ Abwägung Kein automatischer Anspruch: Erfordert Nachweis fehlerhafter Standortwahl (z. B. fehlende Abstimmung vor Errichtung) oder Verstoß gegen Genehmigungsrecht (z. B. fehlende Straßenbaubehördliche Genehmigung).
    Erste Schritte ✅ Konsens 1. Kataster- und Grundbuchauszug beschaffen. 2. Netzbetreiber identifizieren (Aufschrift/Bundesnetzagentur). 3. Fachanwalt (Baurecht/Verwaltungsrecht) beauftragen.
    Behördenkontakte ➕ Ergänzung GoogleAI: „Gemeinde und Netzbetreiber“. DeepSeek: „Netzbetreiber und Gemeinde Harburg“. Qwen: „Netzbetreiber + Straßenbaubehörde Landkreis Harburg“ → KI-Konsens ergänzt: Landkreis Harburg ist zuständige Straßenbaubehörde nach § 5 Straßen- und Wegegesetz Nds.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab – dokumentiert und rechtsverbindlich – ob die Stromkästen rechtmäßig errichtet wurden (Genehmigung durch Straßenbaubehörde, Einhaltung der VwV Benutzung öffentlichen Grundes); ohne diesen Nachweis ist ein Umverlegungsanspruch faktisch aussichtslos.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Lebensbedrohliche Stromschläge bei unbefugtem Zugriff oder unzureichender Absicherung Unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit – hohe Haftung des Handelnden
    🔴 Risiko Strafrechtliche Verfolgung wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) oder Gefährdung der Energieversorgung (§ 318 StGB) Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, Geldstrafe, Schadensersatzforderungen in Höhe mehrerer Zehntausend Euro
    🔴 Risiko Fehlende Nachweisführung (kein Kataster-, Grundbuch- oder Genehmigungsbeleg) Keine Durchsetzung von Ansprüchen möglich – Verlust der Rechtsposition gegenüber Netzbetreiber und Behörden
    🔴 Risiko Fehlinterpretation der Baulast bzw. der Zulässigkeit der Anlage auf öffentlichem Grund Gerichtliche Abweisung des Antrags auf Kostenübernahme oder Umverlegung
    🔴 Risiko Vertragswidrige oder unvollständige Kommunikation mit Netzbetreiber (mündlich, ohne Rückschein) Kein Beweis für behördliche Anfrage – Versäumung von Fristen, Verlust des Einspruchsrechts
    ✅ Chance Rechtmäßige Beanstandung bei fehlender Genehmigung durch Straßenbaubehörde (Landkreis Harburg) Zwang zur Umverlegung und vollständige Kostenübernahme durch Netzbetreiber
    ✅ Chance Nachweis einer fehlerhaften Standortwahl (z. B. kein Abstimmungsprotokoll mit Grundstückseigentümer vor Errichtung) Starkes Argument für gerichtsfeste Schadensersatz- oder Beseitigungsansprüche
    ✅ Chance Vereinbarung einer kostenfreien Umverlegung im Rahmen eines außergerichtlichen Interessenausgleichs Schnelle, kostengünstige Lösung ohne langwierige Klage – insbesondere bei guter Zusammenarbeit mit Netzbetreiber
    ✅ Chance Verwendung der Anlage als Teil einer städtebaulichen Vereinbarung (z. B. im Rahmen eines Bebauungsplans) Ermöglichung einer gemeinsamen Lösung mit Gemeinde (z. B. Verlegung im Zuge einer Straßenerneuerung)
    ✅ Chance Einbindung eines zertifizierten Energieberaters als neutraler Sachverständiger Verstärkung der Argumentationslinie gegenüber Netzbetreiber und Gericht – hohe Glaubwürdigkeit bei technischen Bewertungen

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Sicherheitsmaßnahme: Unterlassen Sie jeglichen Kontakt mit den Stromkästen – kein Berühren, kein Umgraben, kein Überfahren mit schwerem Gerät. Markieren Sie den Bereich mit Warnband und Schild „Stromkasten – Zugang verboten“.
    2. Unterlagen sammeln: Fordern Sie schriftlich beim Katasteramt (Katasterauszug) und Grundbuchamt (Grundbuchauszug) die aktuellsten Unterlagen an – prüfen Sie insbesondere Flur-, Grundbuchblatt und eventuelle Baulasten.
    3. Netzbetreiber identifizieren: Suchen Sie die Aufschrift am Kasten (meist „Avacon“, „EWE“, „RheinEnergie“ o. Ä.), oder nutzen Sie die Datenbank der Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de – „Netzbetreiber-Finder“) zur eindeutigen Zuordnung.
    4. Fachanwalt beauftragen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Verwaltungs- oder Baurecht mit Erfahrung im Energierecht (z. B. Empfehlung über die Rechtsanwaltskammer Niedersachsen oder Anwaltsauskunft Harburg).
    5. Behörden kontaktieren: Senden Sie – nach Rücksprache mit dem Anwalt – ein formelles Einschreiben mit Rückschein an den Netzbetreiber und an die Straßenbaubehörde des Landkreises Harburg mit der Anfrage nach Vorlage der Genehmigung für die Standorte.
    6. Technische Prüfung veranlassen: Beauftragen Sie einen zertifizierten Elektrofachbetrieb mit einer visuellen, dokumentierten Bestandsaufnahme (Fotos, Lageplan, Spannungshinweise) – dies dient als Beweis für die Behinderung und Sicherheitslage.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Netzbetreiber
    Der Netzbetreiber ist für den Betrieb und die Instandhaltung des Stromnetzes verantwortlich. Er stellt die Infrastruktur für die Stromversorgung bereit und ist Ansprechpartner bei Störungen oder Fragen zum Netzanschluss.
    Verwandte Begriffe: Stromnetz, Energieversorgung, Netzanschluss
    Öffentlicher Grund
    Öffentlicher Grund umfasst Flächen, die im Eigentum der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden) stehen und der Allgemeinheit zugänglich sind. Dazu gehören beispielsweise Straßen, Wege, Plätze und Grünflächen.
    Verwandte Begriffe: Gemeingebrauch, öffentliche Fläche, Straßenland
    Baulast
    Eine Baulast ist eine im Grundbuch eingetragene Verpflichtung des Grundstückseigentümers, bestimmte Dinge zu dulden oder zu unterlassen, die das Baugrundstück betreffen. Sie kann beispielsweise die Platzierung von Stromkästen auf dem Grundstück erlauben.
    Verwandte Begriffe: Grundbuch, Dienstbarkeit, dingliches Recht
    Landesbauordnung
    Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften für das jeweilige Bundesland regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Gestaltung von Gebäuden und die Sicherheit im Bauwesen.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Baugenehmigung
    Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
    Das Energiewirtschaftsgesetz regelt die Rahmenbedingungen für die Energieversorgung in Deutschland. Es enthält Bestimmungen über den Netzbetrieb, den Netzzugang und die Rechte und Pflichten der Netzbetreiber.
    Verwandte Begriffe: Energieversorgung, Strommarkt, Netzregulierung
    Technische Anschlussbedingungen (TAB)
    Die Technischen Anschlussbedingungen sind Richtlinien der Netzbetreiber, die die technischen Anforderungen an den Anschluss von Anlagen an das Stromnetz regeln. Sie enthalten Bestimmungen über die Ausführung der Anschlussanlage, die Schutzmaßnahmen und die Messung des Stromverbrauchs.
    Verwandte Begriffe: Netzanschluss, Stromzähler, Anschlussleistung
    Grundbuch
    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und die damit verbundenen Rechte und Lasten verzeichnet sind. Es dient dem Schutz des Eigentums und der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr.
    Verwandte Begriffe: Grundbuchamt, Eigentum, Hypothek

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer ist für die Instandhaltung von Stromkästen auf öffentlichem Grund zuständig?
      In der Regel ist der zuständige Netzbetreiber für die Instandhaltung und den Betrieb der Stromkästen verantwortlich. Dieser ist auch Ansprechpartner bei Störungen oder Beschädigungen.
    2. Kann ich die Entfernung eines Stromkastens auf öffentlichem Grund einfach selbst veranlassen?
      Nein, das ist nicht zulässig. Die Entfernung oder Verlegung eines Stromkastens bedarf der Genehmigung des Netzbetreibers und gegebenenfalls der Gemeinde. Eigenmächtiges Handeln kann rechtliche Konsequenzen haben.
    3. Welche rechtlichen Grundlagen sind bei der Platzierung von Stromkästen zu beachten?
      Die Platzierung von Stromkästen richtet sich nach den jeweiligen Landesbauordnungen, dem Energiewirtschaftsgesetz und den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. Zudem können Bebauungspläne und Baulasten eine Rolle spielen.
    4. Was ist eine Baulast und wie wirkt sie sich auf die Platzierung von Stromkästen aus?
      Eine Baulast ist eine im Grundbuch eingetragene Verpflichtung des Grundstückseigentümers, bestimmte Dinge zu dulden oder zu unterlassen. Sie kann beispielsweise die Platzierung von Stromkästen auf dem Grundstück erlauben.
    5. Wie kann ich herausfinden, ob eine Baulast auf meinem Grundstück eingetragen ist?
      Sie können einen Grundbuchauszug beim zuständigen Grundbuchamt beantragen. Dieser gibt Auskunft über alle auf dem Grundstück lastenden Rechte und Pflichten, einschließlich eventueller Baulasten.
    6. Was kann ich tun, wenn der Stromkasten meine Einfahrt unzumutbar behindert?
      Suchen Sie das Gespräch mit dem Netzbetreiber und der Gemeinde. Schildern Sie die Situation und versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gegebenenfalls kann der Stromkasten verlegt werden.
    7. Wer trägt die Kosten für die Verlegung eines Stromkastens?
      Die Kostenübernahme ist Verhandlungssache. In der Regel trägt derjenige die Kosten, der die Verlegung veranlasst. Es kann aber auch zu einer Teilung der Kosten kommen, wenn beide Seiten von der Verlegung profitieren.
    8. Welche Rolle spielt das Energiewirtschaftsgesetz bei der Platzierung von Stromkästen?
      Das Energiewirtschaftsgesetz regelt die Rahmenbedingungen für die Energieversorgung und gibt den Netzbetreibern das Recht, die für den Betrieb des Netzes notwendigen Anlagen zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst auch Stromkästen.

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