Drempelhöhe bei 1,5 Geschossen mit Gauben & Friesengiebel: Was ist erlaubt in SH?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Drempelhöhe in Schleswig-Holstein ist abhängig von der Gebäudegeometrie. Ein veralteter Trick zur Erhöhung der Erdgeschossfläche ist nicht mehr anwendbar. Die Landesbauordnung (LBO) SH ist maßgeblich für die Berechnung der Geschossigkeit bei 1,5 Geschossen mit Gauben und Friesengiebel. Es gibt bereits Diskussionen in anderen Foren zu ähnlichen Themen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch · 👉 Handlungsempfehlung

Drempelhöhe bei 1,5 Geschossen mit Gauben & Friesengiebel: Was ist erlaubt in SH?

Lt. Bebauungsplan sind nur 1,5 Vollgeschosse erlaubt, Firsthöhe max. 8.50 m. (Schleswig-Holstein)
Wie auch immer, sind unserem Architekten/Baufirma, wohl einige Fehler in dem Ende Dezember eingereichten Bauantrag unterlaufen, wie wir in dem gestern erhaltenen Schreiben des Bauamtes feststellen mussten:
Das Haus hat in der Planung einen Friesengiebel sowie 2 Gauben, die Drempelhöhe wurde bereits vorab auf 75 cm reduziert (wir wollten eigentlich mind. 80  -  90 cm Drempelhöhe). Die Berechnung der Geschossigkeit im Bauantrag ist fehlerhaft, es sind z.Z. 2 ganze Vollgeschosse, die so nicht genehmigt werden können, d.h. m² im OGAbk. einsparen, aber wie?
Der Planer schlägt vor, um Gauben und Friesengiebel zu erhalten, die Drempelhöhe auf 67 cm zu reduzieren. Wie hoch wäre dann die Innenwand zwischen Estrich und Rigips?
Können dann evtl. nur noch die Kinder (wir haben 3) krichend diese Wand erreichen (greuel!)
Uns läuft leider etwas die Zeit davon und wir müssen schnellstmöglich zu einer Lösung kommen.
Gibt es noch andere Möglichkeiten, evtl. durch einen Erker im EGAbk. die Grundfläche im EG erhöhen, sodass die 75 % Regelung (2,30) im OG anders greift?
Oder doch die Gauben im DGAbk. weglassen und dafür den Drempel erhöhen?
Ich bin für jeden Vorschlag dankbar!
Marion P.
  • Name:
  • Marion Peterwitz
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige Überprüfung der lichten Raumhöhe im Dachgeschoss nach § 2 Abs. 4 BauNVOAbk. durch zertifizierten Baugutachter – nicht nur Drempelhöhe, sondern Raumnutzung ≥ 2,30 m über mindestens 75 % der Grundfläche entscheidet über Vollgeschossigkeit.

    🔴 KRITISCH: Genehmigungsrechtliche Unzulässigkeit einer 2-Vollgeschoss-Darstellung: Keine Bauausführung vor rechtskonformer Antragsänderung – Gefahr von Baustopp, Abbruchanordnung und Grundbucheintragungsproblemen.

    ⚠️ WICHTIG: Friesengiebel und Gauben verändern die Raumhöhenverteilung entscheidend – eine isolierte Reduzierung der Drempelhöhe (z. B. auf 67 cm) führt bei fehlender lichter Raumhöhe zu nicht nutzbarem „Scheingeschoss“ mit erheblichem Wohnwertverlust.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Annahme der 75-%-Regelung bei Erker im EGAbk. – die Bezugsfläche für das Teilgeschoss ist stets die Grundfläche des darunterliegenden Geschosses (hier: EG), nicht dessen Erweiterungen; eine Flächenanpassung über EG-Erker ist baurechtlich unzulässig.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass es Unklarheiten bezüglich der Drempelhöhe bei Ihrem Bauvorhaben in Schleswig-Holstein gibt. Da der Bebauungsplan 1,5 Vollgeschosse und eine maximale Firsthöhe von 8,50 m vorgibt, ist die korrekte Berechnung der Geschossigkeit und die Einhaltung der Drempelhöhe entscheidend.

    Die Drempelhöhe beeinflusst, ob ein Geschoss als Vollgeschoss zählt. In Schleswig-Holstein ist die Definition der Vollgeschossigkeit in der Landesbauordnung (LBOAbk.) geregelt. Es ist wichtig, dass Ihr Architekt die genauen Bestimmungen der LBO SH berücksichtigt, um Fehler im Bauantrag zu vermeiden.

    Gauben und Friesengiebel können die Berechnung der Geschossfläche und der Drempelhöhe komplizierter machen. Es ist ratsam, die Planung unter Berücksichtigung dieser architektonischen Elemente genau zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich direkt mit dem Bauamt in Verbindung zu setzen, um die spezifischen Anforderungen für Ihr Grundstück und Ihr Bauvorhaben zu klären. Lassen Sie sich die Berechnungsgrundlagen für die Geschossigkeit und die zulässige Drempelhöhe erläutern.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt ein typisches Problem bei der Planung eines Gebäudes mit 1,5 Vollgeschossen in Schleswig-Holstein. Die Bauherren stehen vor der Herausforderung, dass der eingereichte Bauantrag fehlerhaft ist und die zulässige Geschossigkeit überschritten wird. Die Reduzierung der Drempelhöhe von 75 cm auf 67 cm ist ein kritischer Eingriff, der die Nutzbarkeit des Obergeschosses massiv einschränkt. Eine Innenwandhöhe von nur ca. 50-55 cm nach Fertigstellung (Estrich und Rigips) ist für Erwachsene kaum nutzbar und würde den Wohnkomfort erheblich beeinträchtigen.

    🔴 Gefahr: Die Reduzierung der Drempelhöhe auf 67 cm stellt eine erhebliche Einschränkung der Wohnqualität dar. Die nutzbare Wandhöhe im Innenraum wird so gering sein, dass selbst Kinder nur kriechend Zugang zu diesen Bereichen haben. Dies könnte langfristig zu Unzufriedenheit und Wertverlust der Immobilie führen.

    ➕ Ergänzung: Die 75%-Regelung bezieht sich auf die Grundfläche des darunterliegenden Geschosses. Eine Erhöhung der Grundfläche im Erdgeschoss durch einen Erker könnte tatsächlich die zulässige Fläche im Obergeschoss vergrößern, da sich die Bezugsfläche ändert. Dies ist eine valide Option, die mit dem Architekten geprüft werden sollte.

    ➕ Ergänzung: Alternativ könnte der Verzicht auf eine oder beide Gauben die Drempelhöhe erhalten oder sogar erhöhen. Gauben sind oft gestalterisch gewünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Ein Verzicht könnte die Genehmigungsfähigkeit verbessern und die Nutzfläche im Dachgeschoss optimieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen Bau- oder Planungssachverständigen, der die Berechnungen des Architekten überprüft und alternative Lösungen aufzeigt. Lassen Sie sich nicht auf eine Reduzierung der Drempelhöhe unter 80 cm ein, ohne die Konsequenzen für die Nutzbarkeit und den Wohnwert genau zu kennen. Prüfen Sie gemeinsam mit dem Experten die Optionen: Erker im EG zur Flächenvergrößerung, Verzicht auf Gauben oder eine Neukonzeption des Dachgeschosses. Die Zeit ist knapp, aber eine fundierte Entscheidung ist jetzt wichtiger als eine schnelle, aber unbefriedigende Lösung.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft eine baurechtliche Konfliktsituation in Schleswig-Holstein, bei der ein Bauvorhaben mit Friesengiebel und Gauben gegen die im Bebauungsplan festgelegte Geschossigkeit (max. 1,5 Vollgeschosse) und Firsthöhe (max. 8,50 m) verstößt. Die fehlerhafte Berechnung der Geschossigkeit im Bauantrag führte zu einer unzulässigen Darstellung von zwei Vollgeschossen – ein gravierender Verstoß gegen die bauplanungsrechtliche Vorgabe.

    🔴 Gefahr: Eine Genehmigung für zwei Vollgeschosse ist rechtlich ausgeschlossen; die Bauaufsicht wird bei Nichtkorrektur die Baugenehmigung verweigern oder bereits erteilte Genehmigungen zurücknehmen – mit erheblichen Folgen für Bauzeit, Kosten und Baurechtssicherheit.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass eine Reduzierung der Drempelhöhe auf 67 cm oder weniger die Geschossigkeit korrigiert, ist irreführend: Die Geschossigkeit bemisst sich nach der Höhe der nutzbaren Raumhöhe (§ 2 Abs. 4 BauNVO), nicht allein nach Drempelmaßen – insbesondere bei Friesengiebeln und Gauben ist die Einbeziehung der Raumhöhe im Dachraum entscheidend.

    ➕ Ergänzung: Die 75-%-Regelung nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO („Teilgeschoss“) greift nur, wenn die Fläche mit einer lichten Raumhöhe ≥ 2,30 m mindestens 75 % der Grundfläche des darüberliegenden Geschosses nicht überschreitet – ein Erker im EG verändert diese Berechnung nicht, da er das OGAbk. nicht beeinflusst.

    ❌ Widerspruch: Die Idee, Gauben im DGAbk. wegzulassen, um den Drempel zu erhöhen, ist bautechnisch und baurechtlich kontraproduktiv: Gauben erhöhen die nutzbare Fläche, aber ihre Entfernung allein reicht nicht aus, um ein Vollgeschoss zu vermeiden – entscheidend ist die lichte Raumhöhe über der gesamten Geschossfläche.

    🔴 Gefahr: Eine unzulässige Geschossigkeit birgt nicht nur baurechtliche Risiken, sondern auch spätere Probleme bei der Eintragung ins Grundbuch, der Versicherungsfähigkeit und der Vermarktung – zudem drohen Nachbesserungsaufträge oder Abbruchanordnungen bei nicht genehmigungskonformem Bau.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Baugutachter oder einen auf Bauplanungsrecht spezialisierten Architekten mit der Überprüfung der Raumhöhenberechnung nach § 2 BauNVO und der Erstellung einer korrekten Geschossberechnung – nur so kann eine rechtskonforme Bauantragsänderung eingereicht werden, die den Friesengiebel und die Gauben unter Einhaltung der 1,5-Geschoss-Regelung ermöglicht.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig, dass die Drempelhöhe allein nicht über die Geschossigkeit entscheidet – maßgeblich ist die lichte Raumhöhe ≥ 2,30 m über mindestens 75 % der Geschossgrundfläche gemäß § 2 Abs. 4 BauNVO. Alle betonen die baurechtliche Zulässigkeit von max. 1,5 Vollgeschossen und die Relevanz der Landesbauordnung SH.

    ⚠️ Abweichung: DeepSeek sieht in einer 75-%-Regelung via EG-Erker eine mögliche Flächenanpassung, während Qwen diese ausdrücklich ablehnt („verändert diese Berechnung nicht“) und GoogleAI nicht darauf eingeht. Qwen beruft sich klar auf die normative Bezugsfläche; DeepSeek interpretiert pragmatisch – hier gilt das sicherere Urteil von Qwen (Vorsichtsprinzip).

    ➕ Ergänzung: DeepSeek hebt den Wohnkomfortaspekt hervor (nutzbare Innenwandhöhe ca. 50–55 cm bei 67 cm Drempel) und empfiehlt Gaubenverzicht als Option – GoogleAI erwähnt Gauben als komplizierend, Qwen widerspricht dieser Empfehlung ausdrücklich als „kontraproduktiv“.

    ❌ Widerspruch: DeepSeek empfiehlt den Verzicht auf Gauben zur Drempelhöhensteigerung; Qwen stellt dies klar als baurechtlich und bautechnisch wirkungslos dar, da Gauben die nutzbare Raumhöhe erhöhen und deren Entfernung die Geschossigkeit nicht korrigiert. Qwen hat hier die sicherere, normkonforme Position – Widerspruch zugunsten von Qwen aufgelöst.

    👉 Empfehlung: Alle drei Modelle stimmen darin überein, dass ein unabhängiger, zertifizierter Fachmann (Baugutachter oder bauplanungsrechtlich spezialisierter Architekt) beauftragt werden muss – GoogleAI nennt das Bauamt, DeepSeek einen Sachverständigen, Qwen einen zertifizierten Baugutachter bzw. Architekten: Konsens ist die Dringlichkeit einer fachlichen Überprüfung vor Antragsänderung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Maßgebliche Geschossdefinition✅ KonsensLichte Raumhöhe ≥ 2,30 m über mindestens 75 % der Geschossgrundfläche (§ 2 Abs. 4 BauNVO); Drempelhöhe allein ist nicht entscheidend.
    Zulässigkeit von 2 Vollgeschossen✅ KonsensRechtswidrig – Bebauungsplan erlaubt maximal 1,5 Vollgeschosse; Genehmigung ist ausgeschlossen, Korrektur zwingend erforderlich.
    75-%-Regelung & EG-Erker❌ WiderspruchDeepSeek sieht Potenzial; Qwen widerlegt dies normativ; GoogleAI bleibt neutral → KI-Konsens folgt Qwen: EG-Erker ändert Bezugsfläche für Teilgeschoss nicht.
    Gaubenverzicht als Lösung❌ WiderspruchDeepSeek empfiehlt ihn; Qwen lehnt ihn als wirkungslos ab; GoogleAI nennt Gauben „komplizierend“ → KI-Konsens folgt Qwen: Gaubenentfernung korrigiert keine Geschossigkeit, wenn Raumhöhe nicht passt.
    Fachliche Prüfungspflicht✅ KonsensDringende Beauftragung eines zertifizierten Baugutachters oder bauplanungsrechtlich spezialisierten Architekten zur Berechnungsüberprüfung und Antragskorrektur.

    👉 Handlungsempfehlung: Stellen Sie den Bauantrag unverzüglich zurück und beauftragen Sie einen zertifizierten Baugutachter mit der Erstellung einer rechtskonformen Geschossberechnung nach § 2 BauNVO – inkl. detaillierter Raumhöhenanalyse für alle Dachraumbereiche mit Friesengiebel und Gauben. Nur so lässt sich die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens unter Einhaltung der 1,5-Geschoss-Regel sicherstellen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoNicht genehmigungsfähige Geschossdarstellung im BauantragVerweigerung oder Rücknahme der Baugenehmigung, Baustopp, Nachbesserungsauftrag oder Abbruchanordnung
    🔴 RisikoUnzureichende lichte Raumhöhe im Dachgeschoss trotz 67 cm DrempelNicht nutzbares Geschoss, erheblicher Wohnwertverlust, spätere Vermarktungs- und Versicherungsprobleme
    🔴 RisikoFehlinterpretation der 75-%-Regelung (z. B. über EG-Erker)Fehlgeleitete Planung, Kosten- und Zeitverlust, erneute Ablehnung der Antragsänderung
    🔴 RisikoIgnorieren des Friesengiebels bei RaumhöhenberechnungUnterschätzung der nicht nutzbaren Fläche, Überschreitung der zulässigen Teilgeschossfläche
    🔴 RisikoVerzicht auf fachliche Unterstützung vor BaubeginnRechtlich unsichere Bauausführung, persönliche Haftung des Bauherrn, Probleme bei Grundbucheintragung
    ✅ ChanceFrühzeitige fachliche Überprüfung und AntragskorrekturRechtssichere Genehmigung, Vermeidung von Bauverzögerungen und Zusatzkosten
    ✅ ChanceOptimierung der Raumhöhenverteilung durch Gauben- und GiebeldetailplanungMaximale nutzbare Fläche im Dachgeschoss bei Einhaltung der 1,5-Geschoss-Vorgabe
    ✅ ChanceKlare Abstimmung mit dem Bauamt vor Einreichung der KorrekturVermeidung von Rückfragen, beschleunigtes Genehmigungsverfahren, erhöhte Planungssicherheit
    ✅ ChanceNutzung der Bauplanungsberatung durch die Gemeinde (§ 57 LBO SH)Kostenfreie, offizielle Klärung von Zweifelsfragen vor formeller Antragstellung
    ✅ ChanceIntegrierte Planung von Dachfenstern und lichttechnischen LösungenKompensation von Raumhöhenreduktion durch erhöhte Tageslichtversorgung und Wohnqualität

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Geschossberechnung prüfen lassen: Beauftragen Sie noch heute einen zertifizierten Baugutachter oder einen auf Bauplanungsrecht spezialisierten Architekten mit einer vollständigen Raumhöhenanalyse gemäß § 2 Abs. 4 BauNVO – inkl. aller Dachraumbereiche mit Friesengiebel und Gauben.
    2. Bauantrag vorläufig zurückziehen: Suspendieren Sie die Bauausführung, bis die überprüfte und korrigierte Berechnung vorliegt und die Antragsänderung beim Bauamt eingereicht ist – kein Risiko einer rechtswidrigen Baubeginns.
    3. Bauamt frühzeitig kontaktieren: Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch gemäß § 57 LBO SH zur Klärung der konkreten Geschossberechnungsgrundlagen für Ihr Grundstück – dokumentieren Sie die Absprachen schriftlich.
    4. Keine Drempelreduktion ohne Raumhöhenprüfung: Verzichten Sie auf jede Änderung der Drempelhöhe (z. B. auf 67 cm), bevor die lichte Raumhöhe ≥ 2,30 m für mindestens 75 % der Grundfläche nachgewiesen ist.
    5. Planungsdokumente systematisch sammeln: Stellen Sie alle Unterlagen zusammen: Bebauungsplan, Bauantrag, Architektenpläne (insbesondere Schnitte mit Raumhöhenangaben), aktuelle Baubeschreibung – für die Gutachterbeauftragung unverzichtbar.
    6. Gauben und Friesengiebel nicht pauschal streichen: Lassen Sie vom Gutachter prüfen, ob diese Elemente unter korrekter Raumhöhenplanung nutzbar bleiben können – ihr gestalterischer und funktioneller Mehrwert ist bei sachgerechter Ausführung erhalten.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Drempel
    Eine senkrechte Wand auf einer Decke, die das Dach trägt und den Wohnraum im Dachgeschoss vergrößert.
    Verwandte Begriffe: Kniestock, Fußpfette, Aufstockung.
    Geschossigkeit
    Die Anzahl der Vollgeschosse eines Gebäudes, die durch die Landesbauordnung definiert wird.
    Verwandte Begriffe: Vollgeschoss, Teilgeschoss, Bebauungsplan.
    Bebauungsplan
    Ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der Bebauung eines Grundstücks regelt.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Flächennutzungsplan, Baulinie.
    Friesengiebel
    Ein Giebel, der typisch für die friesische Architektur ist und oft mit einem verzierten Ortgang versehen ist.
    Verwandte Begriffe: Giebel, Ortgang, Dachform.
    Gaube
    Ein Dachaufbau, der zusätzlichen Raum und Licht im Dachgeschoss schafft.
    Verwandte Begriffe: Dachfenster, Dachaufbau, Schleppgaube.
    Vollgeschoss
    Ein Geschoss, das die Anforderungen der Landesbauordnung an ein Vollgeschoss erfüllt, insbesondere hinsichtlich Höhe und Belichtung.
    Verwandte Begriffe: Geschossigkeit, Teilgeschoss, Dachgeschoss.
    Landesbauordnung (LBO)
    Das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes, das die baulichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren regelt.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauantrag, Bebauungsplan.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Drempel?
      Ein Drempel ist eine senkrechte Wand, die auf einer Decke (meist der Decke des Erdgeschosses) errichtet wird und das Dach trägt. Er ermöglicht mehr Wohnraum im Dachgeschoss, da er die nutzbare Wandhöhe erhöht.
    2. Wie wird die Geschossigkeit berechnet?
      Die Geschossigkeit wird anhand der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes berechnet. Dabei spielen die Höhe des Geschosses, die Drempelhöhe und die Dachform eine Rolle. Vollgeschosse müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um als solche zu gelten.
    3. Was ist bei einem Friesengiebel zu beachten?
      Ein Friesengiebel ist ein Giebel, der typisch für die friesische Architektur ist. Bei der Planung muss darauf geachtet werden, dass die Firsthöhe und die Geschossigkeit den Vorgaben des Bebauungsplans entsprechen.
    4. Welche Rolle spielt der Bebauungsplan?
      Der Bebauungsplan legt fest, welche Art von Bebauung in einem bestimmten Gebiet zulässig ist. Er enthält unter anderem Festsetzungen zur Geschossigkeit, Firsthöhe, Drempelhöhe und Dachform.
    5. Was tun bei Fehlern im Bauantrag?
      Wenn Fehler im Bauantrag festgestellt werden, sollten diese umgehend korrigiert und ein berichtigter Bauantrag eingereicht werden. Eine enge Abstimmung mit dem Bauamt ist dabei ratsam.
    6. Wie wirken sich Gauben auf die Geschossigkeit aus?
      Gauben können die Wohnfläche im Dachgeschoss erhöhen, beeinflussen aber in der Regel nicht die Geschossigkeit, solange die Vorgaben des Bebauungsplans und der Landesbauordnung eingehalten werden.
    7. Was bedeutet "1,5 Geschosse" im Bebauungsplan?
      "1,5 Geschosse" bedeutet, dass ein Vollgeschoss und ein weiteres Geschoss zulässig sind, das aufgrund seiner geringeren Höhe oder Dachform nicht als volles Geschoss zählt. Die genauen Kriterien sind in der Landesbauordnung definiert.
    8. Warum ist die Drempelhöhe so wichtig?
      Die Drempelhöhe ist wichtig, weil sie darüber entscheidet, ob ein Geschoss als Vollgeschoss zählt oder nicht. Eine zu hohe Drempelhöhe kann dazu führen, dass das Geschoss als Vollgeschoss gewertet wird und somit gegen den Bebauungsplan verstößt.

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  2. Drempelhöhe SH: Gebäudegeometrie entscheidend für Berechnung

    Hallo Frau peterwitz
    "ihre" Drempelhöhe kann ihnen hier niemand nennen, denn sie ist
    von der Gebäudegeometrie abhängig, die wir ja nicht kennen.
    ich versuche es mal, anhand eines kleinen beispiels (Satteldach ohne Gauben und konstruktionsstärken der Bauteile) zu erklären:
    stellen sie sich vor, sie haben ein 8 m breites (Giebel) und 10 m langes (Traufe) Haus. die 2.30 m-Linie verläuft gem. LBOAbk.-Schleswig-Holstein nun jeweils ein Meter parallel versetzt zu den traufseiten (dachwinkel ist entsprechend anzupassen). wir wählen für unser Beispiel mal eine Dachneigung von 34 °.
    eine andere Gebäudegeometrie mit der selben Dachneigung und der selben Fläche, aber 20 m Gebäudelänge hätte die 2.30 m-Linie 50 cm parallel versetzt zu den traufseiten. der Drempel des 8 m breiten Hauses wäre ca. 1.64 m hoch, der Drempel des 4 m breiten Hauses wäre ca. 1.97 m hoch. Gauben würden die 2.30 m-Linie immer nach innen (Richtung First) verschieben, der Drempel würde also immer niedriger. Fazit: wer einen hohen Drempel möchte, sollte das Haus so schmal wie möglich bauen.
    1,5 Vollgeschosse gibt es übrigens nicht 😉. entweder es ist ein Vollgeschoss oder eben keins (siehe Link).
    Lösung ihres Problems: da hilft eigentlich nur optimieren anhand der Bebauungsplan-Festsetzungen. sollen im og 4 Schlafräume und ein Bad entstehen? Bauherren von mir wollten auch mal einen Friesengiebel und drei Kinder ... 😉. ein krampf!
    das Ergebnis: 8 m x 14 m, kein Giebel, keine Gauben, dafür ein vernünftiges Haus mit hohem Drempel. die Bauherren sind heute froh, so gebaut zu haben.
    interessehalber: in welchem Kreis bauen sie denn? schöne Grüße
  3. Zusatzinfo: Link zur Bauordnung SH (BauO SH §2)

    Link vergessen
    Link vergessen
  4. Info: Erdgeschossflächen-Trick in SH Landesbauordnung veraltet

    noch was vergessen: der Trick mit der Erhöhung der erdGeschossfläche ist bereits Geschichte (Änderung mit Einführung der aktuellen LBOAbk.). wie sie in § 2 der Landesbauordnung nachlesen können, sind die 75 % auf das zu berechnende Geschoss bezogen, nicht auf das darunterliegende! schöne Grüße
    noch was vergessen: der Trick mit der Erhöhung der erdGeschossfläche ist bereits Geschichte (Änderung mit Einführung der aktuellen LBO). wie sie in § 2 der Landesbauordnung nachlesen können, sind die 75 % auf das zu berechnende Geschoss bezogen, nicht auf das darunterliegende! schöne Grüße
  5. Referenz: Friesengiebel-Diskussion im Expertenforum

    Thema
    gab es schon mal:
    • Name:
    • M.P.
  6. Referenz: Drempelhöhe & Geschossigkeit im Bau.net Forum

    Thema
    auch hier schon mal behandelt:
    • Name:
    • M.P.
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Drempelhöhe, Geschossigkeit & Friesengiebel in Schleswig-Holstein

    💡 Kernaussagen: Die Drempelhöhe in Schleswig-Holstein ist abhängig von der Gebäudegeometrie. Ein veralteter Trick zur Erhöhung der Erdgeschossfläche ist nicht mehr anwendbar. Die Landesbauordnung (LBOAbk.) SH ist maßgeblich für die Berechnung der Geschossigkeit bei 1,5 Geschossen mit Gauben und Friesengiebel. Es gibt bereits Diskussionen in anderen Foren zu ähnlichen Themen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Drempelhöhe kann nicht pauschal genannt werden, da sie von der Gebäudegeometrie abhängt, wie im Beitrag Drempelhöhe SH: Gebäudegeometrie entscheidend für Berechnung erläutert wird.

    ✅ Zusatzinfo: Ein hilfreicher Link zur Bauordnung Schleswig-Holstein (BauO SH §2) wurde im Beitrag Zusatzinfo: Link zur Bauordnung SH (BauO SH §2) bereitgestellt, um die relevanten Bestimmungen einzusehen.

    🔴 Kritisch: Der früher übliche Trick zur Erhöhung der Erdgeschossfläche ist durch Änderungen in der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) nicht mehr gültig, wie im Beitrag Info: Erdgeschossflächen-Trick in SH Landesbauordnung veraltet hervorgehoben wird. Dies ist bei der Bauplanung zu beachten.

    👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie die verlinkten Diskussionen im Bauexpertenforum (Referenz: Friesengiebel-Diskussion im Expertenforum) und im Bau.net Forum (Referenz: Drempelhöhe & Geschossigkeit im Bau.net Forum), um weitere Einblicke und Erfahrungen zu diesem Thema zu erhalten. Prüfen Sie die aktuelle Landesbauordnung (LBO) Schleswig-Holstein bezüglich der Drempelhöhe und Geschossigkeit.

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