Zu hoher Drempel beim Rohbau: Was tun? Rechte, Vorgehen & Kostenübernahme

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Überschreitung der zulässigen Drempelhöhe im Rohbau und die daraus resultierenden Konsequenzen. Es werden verschiedene Szenarien beleuchtet, von der gütlichen Einigung mit dem Bauamt bis hin zur Anordnung des Rückbaus. Die Haftung des Bauleiters und die Rechte der Nachbarn spielen eine zentrale Rolle. Eine Erhöhung des Rohfußbodens wird als mögliche Lösung diskutiert.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung

Zu hoher Drempel beim Rohbau: Was tun? Rechte, Vorgehen & Kostenübernahme

Hallo zusammen, in der Woche vor Weihnachten ist unser Rohbau fertig geworden (Neubaugebiet mit Bebauungsplan, Rheinland-Pfalz, zulässige Drempelhöhe aufgehendes Mauerwerk mit Schnitt Dachaußenhaut 1,20 m).

Samstag vor Weihnachten hat uns ein Nachbar darauf aufmerksam gemacht, dass unser Drempel zu hoch sei. Wir sind aus allen Wolken gefallen und haben in sämtlichen Bauforen etc. recherchiert und siehe da: Drempel ist tatsächlich ca. 30 cm zu hoch. Der Bauleiter meinte erst, es sei alles richtig so. Vergleicht man aber den Bauantrag mit dem tatsächlichen Rohbau stimmen diese nicht überein. Er hat es dann auch irgendwann zugegeben und meinte, das würde keiner merken, wir sollten nicht so dumm sein und uns selbst beim Bauamt anzeigen, denn dann hätten wir ein riesiges Problem, denn wir seien ja schließlich die Bauherren und verantwortlich. Auch befürchten wir, dass nun die erlaubte Eingeschossigkeit überschritten ist.

Wir werden auf jeden Fall mit dem Bauamt reden, sind aber dankbar für jegliche Hinweise und Tipps, wie wir vielleicht einen Rückbau vermeiden können. Laut AGB werden die Bauherren Aufgrund der Eigenart des Vertrages als Sachkundige behandelt.

Schon mal danke im Voraus!

  • Name:
  • Familie Bautrottel
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige Meldung der Abweichung an das zuständige Bauamt – Passivität oder Vertuschung erhöht rechtliche Risiken erheblich.

    🔴 KRITISCH: Keine weitere Bautätigkeit im Dachgeschossbereich, bis die baurechtliche Zulässigkeit und statische Sicherheit durch unabhängige Fachgutachten nachgewiesen sind.

    ⚠️ WICHTIG: Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Hochbau zur Prüfung baurechtlicher, statischer und bauphysikalischer Auswirkungen der 30-cm-Überschreitung.

    ⚠️ WICHTIG: Rechtliche Absicherung durch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – insbesondere zur Klärung der Haftung des Bauunternehmens und der Unwirksamkeit von AGB-Klauseln zur „Sachkundigkeit“ der Bauherren.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Als Bauherr stehen Sie vor einem Problem, wenn der Drempel höher als im Bebauungsplan oder der Baugenehmigung festgelegt gemauert wurde. Ich empfehle Ihnen, schnellstmöglich zu handeln, da dies Auswirkungen auf die Baugenehmigung und die spätere Nutzung des Dachgeschosses haben kann.

    Prüfen Sie zunächst den Bauantrag und den Bebauungsplan genau. Vergleichen Sie die dort festgelegte Drempelhöhe mit der tatsächlich ausgeführten Höhe. Dokumentieren Sie die Abweichung mit Fotos und Messungen.

    Nehmen Sie umgehend Kontakt zum Bauleiter auf und fordern Sie eine schriftliche Stellungnahme. Verweisen Sie auf die Abweichung von den genehmigten Plänen. Klären Sie, warum die Drempelhöhe nicht eingehalten wurde.

    Informieren Sie das Bauamt über die Abweichung. Dies ist wichtig, um spätere Probleme bei der Bauabnahme zu vermeiden. Das Bauamt kann Anordnungen treffen, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich rechtlichen Beistand von einem Anwalt für Baurecht. Dieser kann Ihre Rechte prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Bauleiter unterstützen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen gravierenden Baumangel: Die Drempelhöhe des Rohbaus weicht um ca. 30 cm von der genehmigten Planung ab, was einen Verstoß gegen die Baugenehmigung und den Bebauungsplan darstellt. Der Bauleiter hat den Fehler eingeräumt, rät jedoch von einer Meldung an das Bauamt ab, was als unverantwortlich und potenziell rechtswidrig zu bewerten ist. Die Bauherren tragen als Antragsteller die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Baugenehmigung, was die Dringlichkeit des Handelns unterstreicht.

    🔴 Gefahr: Die Abweichung von 30 cm stellt einen formellen und materiellen Bauverstoß dar. Es drohen eine Baueinstellung, Nutzungsuntersagung, Bußgelder und im schlimmsten Fall die Anordnung des Rückbaus auf Kosten der Bauherren. Die Befürchtung, dass die zulässige Eingeschossigkeit überschritten sein könnte, ist ernst zu nehmen und erhöht das Risiko einer Nichtgenehmigungsfähigkeit.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage des Bauleiters, die Bauherren sollten sich nicht selbst anzeigen, ist fachlich und rechtlich falsch. Eine aktive Meldung an das Bauamt ist in der Regel der einzig richtige Weg, um die Situation zu legalisieren oder eine einvernehmliche Lösung zu finden. Passivität oder Vertuschung verschlimmern die Rechtslage erheblich.

    ➕ Ergänzung: Die AGB-Klausel, die Bauherren als Sachkundige behandelt, ist im Verbraucherbauvertrag nach BGBAbk. § 650i ff. in der Regel unwirksam. Die Bauherren sollten umgehend einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, um ihre Rechte zu wahren und die Haftung des Bauunternehmers für den Planungs- oder Ausführungsfehler geltend zu machen. Parallel ist ein unabhängiger Bausachverständiger zu beauftragen, der die Abweichung dokumentiert und die Auswirkungen auf Statik und Bauphysik prüft.

    👉 Handlungsempfehlung: Handeln Sie sofort und dokumentieren Sie den Mangel fotografisch. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Melden Sie den Sachverhalt schriftlich und proaktiv dem Bauamt, um Kooperationsbereitschaft zu signalisieren. Stellen Sie das Bauunternehmen unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und fordern Sie die Übernahme aller Kosten für die Prüfung und mögliche Nachbesserung. Vermeiden Sie jegliche weitere Bautätigkeit bis zur Klärung der Rechtslage.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt einen gravierenden Verstoß gegen die baurechtliche Zulässigkeit: Ein Drempel, der um ca. 30 cm über der im Bebauungsplan und Bauantrag festgelegten Maximalhöhe von 1,20 m liegt, stellt eine bauliche Abweichung dar, die unmittelbar die Baugenehmigung berührt.

    🔴 Gefahr: Eine Überschreitung der zulässigen Drempelhöhe kann die genehmigte Eingeschossigkeit in Frage stellen, da der Drempel bei bestimmten Berechnungsmethoden (z. B. nach Landesbauordnung Rheinland-Pfalz) in die Geschosszählung einfließt – dies birgt Risiko einer Baugenehmigungsverweigerung oder gar einer Rückbauanordnung durch die Bauaufsicht.

    🔴 Gefahr: Die Aussage des Bauleiters, "das würde keiner merken" und die Aufforderung, sich nicht selbst beim Bauamt zu melden, ist rechtlich und ethisch unzulässig; sie verschleiert eine offensichtliche baurechtliche Verfehlung und könnte als versuchte Behinderung der Bauaufsicht gewertet werden.

    ⚠️ Korrektur: Die Behandlung der Bauherren als "Sachkundige" gemäß AGB ist keine Rechtfertigung für baurechtliche Verstöße – die Verantwortung für die Einhaltung der Genehmigung liegt stets beim Bauherrn, aber die fachliche Sorgfaltspflicht obliegt auch dem ausführenden Bauunternehmen und Bauleiter.

    ➕ Ergänzung: Eine "Nachgenehmigung" ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn die Abweichung keine erheblichen Nachteile für die Allgemeinheit, Nachbarn oder die städtebauliche Ordnung verursacht – bei einer 30-cm-Überschreitung im Drempelbereich ist dies jedoch regelmäßig nicht gegeben.

    ➕ Ergänzung: Auch die bauphysikalische Funktion des Drempels (z. B. Wärmebrücke, Feuchteschutz, statische Verankerung der Dachhaut) kann durch die erhöhte Höhe beeinträchtigt sein – dies erfordert eine fachliche Prüfung durch einen Statiker und einen Energieberater.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, man könne einen Rückbau "vermeiden" durch Verhandlung oder Inaktivität, ist falsch: Das Bauamt ist zur Aufsicht verpflichtet und kann bei Kenntnis der Abweichung – auch durch Nachbarn – eigenständig tätig werden, inklusive Bußgeldverfahren oder Zwangsmaßnahmen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Hochbau, um die baurechtliche, statische und bauphysikalische Tragweite der Abweichung zu bewerten – und reichen Sie freiwillig eine Stellungnahme beim zuständigen Bauamt ein, um die Chancen auf eine kooperative Lösung zu wahren.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bewerten die 30-cm-Überschreitung als gravierenden Bauverstoß gegen Bebauungsplan und Baugenehmigung.
    • Alle fordern eine proaktive Meldung an das Bauamt – insbesondere Qwen und DeepSeek verurteilen ausdrücklich die Empfehlung des Bauleiters, „sich nicht selbst zu melden“.
    • Alle betonen die zentrale Verantwortung des Bauherrn und die Notwendigkeit unabhängiger Fachgutachten (Sachverständiger) sowie rechtlichen Beistands.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI formuliert die Folgen (z. B. Rückbau, Nutzungsuntersagung) zurückhaltender; DeepSeek und Qwen benennen konkrete Sanktionsrisiken wie Bußgelder, Baueinstellung und Zwangsmaßnahmen deutlicher.
    • GoogleAI erwähnt bauphysikalische und statische Auswirkungen nicht explizit; DeepSeek und Qwen heben diese als zwingend zu prüfende Aspekte hervor.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek und Qwen ergänzen die Rechtslage zur Unwirksamkeit von AGB-Klauseln nach § 650i ff. BGB – GoogleAI erwähnt dies nicht.
    • Qwen konkretisiert den städtebaulichen Bezug (z. B. Geschosszählung nach LBOAbk. Rheinland-Pfalz) und die geringe Erfolgschance einer Nachgenehmigung – ein Punkt, den GoogleAI nicht adressiert.
    • Qwen betont zusätzlich die mögliche Verschlechterung der Wärme- und Feuchteschutzfunktion des Drempels – DeepSeek erwähnt „Bauphysik“ allgemein, GoogleAI gar nicht.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI spricht von „schnellstmöglichem Handeln“, aber ohne klare Frist oder Handlungsstopp – DeepSeek und Qwen fordern explizit: „Vermeiden Sie jegliche weitere Bautätigkeit bis zur Klärung“ (DeepSeek) bzw. „keine weitere Bautätigkeit im Dachgeschossbereich“ (Sicherheitshinweis). Die sicherere, vorsichtige Einschätzung (DeepSeek/Qwen) hat Vorrang.

    👉 Empfehlung:

    • Die konservativste, vorsorglichste Linie (DeepSeek & Qwen) bildet den verbindlichen Handlungsrahmen: sofortige Bauunterbrechung, freiwilige Meldung an das Bauamt, Beauftragung von Sachverständigem und Anwalt – nicht erst nach Abwägung oder Versuch einer „stillen Lösung“.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtliche Einordnung der AbweichungEin gravierender, formeller und materieller Bauverstoß gegen Baugenehmigung und Bebauungsplan – keine Bagatellabweichung.
    Notwendigkeit einer Meldung an das BauamtProaktive, schriftliche Selbstanzeige ist zwingend erforderlich; Unterlassen oder Vertuschen verschärft die Rechtslage erheblich.
    Verantwortung des Bauherrn vs. BauleitersBauherr trägt die Gesamtverantwortung für Genehmigungseinhaltung; Bauleiter und Bauunternehmen haften jedoch für Planungs- und Ausführungsfehler – AGB-Klauseln zur „Sachkundigkeit“ sind regelmäßig unwirksam.
    Technische Prüfnotwendigkeit⚠️Statik, Bauphysik (Wärmebrücke, Feuchteschutz) und städtebauliche Einordnung (z. B. Geschosszählung) müssen fachlich geprüft werden – Einigkeit besteht, aber Qwen und DeepSeek benennen konkretere Prüfkriterien als GoogleAI.
    Chancen auf NachgenehmigungQwen und DeepSeek bewerten eine „Nachgenehmigung“ bei 30 cm Überschreitung als in der Regel aussichtslos; GoogleAI thematisiert dies nicht – daher gilt die sicherere Einschätzung: Nachgenehmigung ist nicht realistisch.

    👉 Handlungsempfehlung: Handeln Sie sofort unter Einhaltung des Vorsichtsprinzips: Stellen Sie sämtliche Baumaßnahmen im Dachgeschoss ein, melden Sie die Abweichung schriftlich an das Bauamt, beauftragen Sie einen öffentlich bestellten Sachverständigen und einen Fachanwalt – ohne Verzögerung und ohne Verhandlungsversuche mit dem Bauleiter allein.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoRückbauanordnung durch das BauamtKostenintensiv (mehrere zehntausend Euro), zeitlich aufwändig, Nutzung des Dachgeschosses unmöglich bis zur Umsetzung.
    🔴 RisikoVerweigerung der Bauabnahme oder NutzungsuntersagungKein Einzug möglich, keine Immobilienbewertung, Mietverträge nicht rechtswirksam, Versicherungsschutz eingeschränkt.
    🔴 RisikoBußgeldverfahren oder ZwangsmaßnahmenRechtliche Sanktionen bis zu mehreren Tausend Euro, öffentliches Verfahren, Schadensersatzansprüche Dritter (z. B. Nachbarn).
    🔴 RisikoStatik- und Dichtungsprobleme durch erhöhte DrempelhöheLangfristige Schäden wie Feuchteschäden, Schimmel, Wärmebrücken – nachträgliche Sanierung deutlich teurer als Vorabprüfung.
    🔴 RisikoVertrauensverlust gegenüber Baufirmen & Auftragsverlust für künftige ProjekteReputationsrisiko bei weiteren Bauvorhaben oder Verkauf der Immobilie, ggf. Rückstufung im Bauherren-Rating.
    ✅ ChanceKooperative Lösung mit dem Bauamt bei frühzeitiger SelbstanzeigeErhöhte Chancen auf einvernehmliche Regelung (z. B. Baugenehmigungsergänzung, ggf. Auflagen statt Rückbau).
    ✅ ChanceGeltendmachung von Schadensersatz gegen das BauunternehmenVollständige Übernahme der Kosten für Gutachten, Rechtsberatung, Nachbesserung oder ggf. Rückbau durch den Verursacher.
    ✅ ChanceFachliche Optimierung des Drempelaufbaus bei NeuplanungVerbesserte Wärmedämmung, bessere Dachanschlüsse, erhöhte Nutzhöhe ohne Rechtsrisiko – langfristige Wertsteigerung.
    ✅ ChanceStärkung der eigenen Rechtsposition durch frühzeitige DokumentationUnanfechtbare Beweislage bei späteren Streitigkeiten; deutlich stärkere Verhandlungsposition gegenüber Bauleiter und Bauamt.
    ✅ ChanceSchaffung einer vorbildlichen BaustellenkommunikationVertrauensbildende Wirkung gegenüber Behörden und Fachplanern – positive Referenz für künftige Projekte.

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Bauunterbrechung: Setzen Sie alle Arbeiten am Dachgeschoss und am Drempel umgehend aus – bis alle Fachgutachten und die Stellungnahme des Bauamts vorliegen.
    2. Fachgutachter beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Hochbau (z. B. über die Webseite der Ingenieurkammer Ihres Bundeslandes) zur baurechtlichen, statischen und bauphysikalischen Prüfung.
    3. Rechtlichen Beistand organisieren: Suchen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (z. B. über die Website der Bundesrechtsanwaltskammer) – lassen Sie die AGB-Klauseln, die Haftung des Bauunternehmens und Ihre Rechte überprüfen.
    4. Schriftliche Selbstanzeige beim Bauamt: Formulieren Sie mit Ihrem Anwalt ein Schreiben mit Dokumentation (Pläne, Fotos, Messprotokoll) und reichen Sie es persönlich oder per Einschreiben mit Rückschein beim zuständigen Bauamt ein.
    5. Fristsetzung an das Bauunternehmen: Fordern Sie per Einschreiben mit Rückschein vom Bauunternehmen innerhalb von 14 Tagen die schriftliche Stellungnahme zum Fehler, die Kostenübernahme für Gutachten und die zügige Einleitung einer korrekturorientierten Lösung.
    6. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen – Bauantrag, Bebauungsplan, Baugenehmigung, Bauplanunterlagen, Verträge, E-Mails und Protokolle mit dem Bauleiter – chronologisch geordnet in einer Ordnermappe.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Drempel
    Der Drempel ist eine senkrechte Mauer auf der Decke des letzten Vollgeschosses, die das Dach trägt. Er vergrößert die nutzbare Wohnfläche im Dachgeschoss. Verwandte Begriffe: Kniestock, Aufstockung, Giebelwand.
    Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er enthält Festsetzungen über die überbaubaren Grundstücksflächen, die Gebäudehöhe und andere bauliche Details. Verwandte Begriffe: Baurecht, Baugenehmigung, Bauordnung.
    Bauantrag
    Der Bauantrag ist ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung. Er muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, die für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind. Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvoranfrage, Bauanzeige.
    Bauleiter
    Der Bauleiter ist für die ordnungsgemäße Ausführung des Bauvorhabens verantwortlich. Er überwacht die Bauarbeiten und stellt sicher, dass die Bauausführung den genehmigten Plänen entspricht. Verwandte Begriffe: Architekt, Bauingenieur, Handwerker.
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bebauungsplan, Bauordnung.
    Rohbau
    Der Rohbau ist die Bauphase, in der die tragende Struktur eines Gebäudes errichtet wird, einschließlich Fundamente, Wände und Dach. Verwandte Begriffe: Ausbau, Innenausbau, Schlüsselfertig.
    Baumangel
    Ein Baumangel ist eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit eines Bauwerks. Er kann zu Beeinträchtigungen der Nutzung, Wertminderung oder sogar Gefahren führen. Verwandte Begriffe: Sachmangel, Gewährleistung, Mängelrüge.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Drempel?
      Der Drempel ist eine senkrechte Mauer, die auf der Decke des letzten Vollgeschosses errichtet wird und das Dach trägt. Er dient dazu, die nutzbare Wohnfläche im Dachgeschoss zu vergrößern.
    2. Welche Konsequenzen hat eine zu hohe Drempelhöhe?
      Eine zu hohe Drempelhöhe kann dazu führen, dass das Gebäude nicht mehr den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Dies kann eine Ablehnung der Bauabnahme, eine Nutzungsuntersagung oder sogar eine Rückbauverpflichtung zur Folge haben.
    3. Wer ist für die Einhaltung der Drempelhöhe verantwortlich?
      In erster Linie ist der Bauleiter für die Einhaltung der Drempelhöhe verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass die Bauausführung den genehmigten Plänen entspricht. Auch der Bauherr trägt eine Verantwortung, da er die Baugenehmigung einholen und die Bauausführung überwachen muss.
    4. Welche Rechte habe ich als Bauherr, wenn der Drempel zu hoch ist?
      Als Bauherr haben Sie einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Sie können vom Bauleiter verlangen, dass er den Drempel auf die genehmigte Höhe zurückbaut. Zudem können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn Ihnen durch den Baumangel ein Schaden entstanden ist.
    5. Was kann ich tun, wenn der Bauleiter sich weigert, den Mangel zu beseitigen?
      Wenn der Bauleiter sich weigert, den Mangel zu beseitigen, sollten Sie einen Anwalt für Baurecht einschalten. Dieser kann Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.
    6. Wie kann ich mich vor solchen Problemen schützen?
      Um sich vor solchen Problemen zu schützen, sollten Sie die Bauausführung regelmäßig überwachen und Abweichungen von den genehmigten Plänen sofort beanstanden. Zudem sollten Sie einen Bauvertrag abschließen, der Ihre Rechte und Pflichten klar regelt.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Drempel und Kniestock?
      Die Begriffe Drempel und Kniestock werden oft synonym verwendet, bezeichnen aber im Wesentlichen dasselbe Bauelement: Eine Aufmauerung auf der Decke des letzten Geschosses, die die Dachkonstruktion trägt und den Wohnraum im Dachgeschoss vergrößert.
    8. Wie wirkt sich die Drempelhöhe auf die Wohnfläche aus?
      Die Drempelhöhe beeinflusst maßgeblich die nutzbare Wohnfläche im Dachgeschoss. Je höher der Drempel, desto größer ist der Raum mit voller Stehhöhe und desto komfortabler ist die Nutzung des Dachgeschosses.

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      Informationen zum Vorgehen, wenn Änderungen am Bauvorhaben nach der Baugenehmigung erforderlich sind.
    • Rechte und Pflichten des Bauherrn
      Überblick über die Verantwortlichkeiten und Ansprüche des Bauherrn während der Bauphase.
    • Mängel am Bau erkennen und beseitigen
      Tipps zur frühzeitigen Erkennung von Baumängeln und zur Durchsetzung von Beseitigungsansprüchen.
    • Bauvertrag richtig gestalten
      Hinweise zur Gestaltung eines Bauvertrags, der die Interessen des Bauherrn schützt.
    • Bauabnahme verweigern – wann ist das möglich?
      Informationen zu den Voraussetzungen und Folgen einer Verweigerung der Bauabnahme.
  2. Drempelhöhe: Risiko Abriss vs. Behörden-Kulanz

    Früher wurde das mit einer Zahlung bereinigt
    Da baute man auch mal 3 Stockwerke mehr.

    Das ist heute nicht mehr so. Da wird auch mal eine Abrissverfügung in Aussicht gestellt.

    Trotzdem erlebe ich gerade, dass mein Nachbar auf meinem Grundstück betoniert hat, und das Bauamt möchte einen blanken Schreibtisch haben und fühlt sich nicht zuständig.

    Also keine schlafenden Hunde wecken aber andererseits auch nicht später das Dach abnehmen müssen, das ist die große Unbekannte.

    Dem Bauunternehmen ist es natürlicham liebsten, wenn sich keiner rührt, er sein Geld hat und dann Pleite geht. Dann hat der Bauherr alles an der Backe und keinen den er greifen kann.

    Wenn man ofiziell fragt, bekommt man mit Sicherheit: Rückbau! Anders kann der Verantwortliche nicht entscheiden wenn er seinen Job noch behalten will. Sonst bauen andere auch wie es gerade vorgekommen ist.

    Andererseits gibt es keinen Rechtsanspruch im Unrecht. Also andere können sich grundsätzlich nicht auf diesen Fall berufen und auch so hoch bauen.

    Aber der Sachbearbeiter hat viel Ärger. Den wird er sich fern halten wenn kein Parteibuch oder ähnliches im Spiel ist.

    75 cm halte ich übrigens für die optimale Drempelhöhe. Da kann man eine normale Fensterbank und ein senkrechtes Fenster mit Gaube einbauen. Das kann ja später kommen.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  3. Baustopp & Rückbau drohen: Drempel-Fehler korrigieren!

    drohender Baustopp und Rückbau
    Der Nachbar macht Sie auf einen Fehler aufmerksam, Sie sollten dem dankbar sein. Wenn Sie nicht reagieren machen Sie Ihrem Namen alle Ehre. Es droht Bußgeld und Baustopp oder auch Rückbau. Jetzt haben Sie den Bauleiter am Wickel und können das mit dessen Berufs-Haftpflichtversicherung regeln. Wenn das Bauamt zustimmt könnte es aber auch belassen werden, das nennt man Ermessensspielraum. Auf jeden Fall brauchen Sie eine Lösung um der Anzeige des Nachbarn zu entgehen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  4. Drempelhöhe: Ermessensspielraum vs. Rückbau-Pflicht?

    Völliger Blödsinn
    Wenn man ofiziell fragt, Frau Neugebauer, wird mit Sicherheit eines nicht verlangt: Rückbau! In unserer knapp 10000 Einwohner Kleinstadt im südlichen Rheinhessen (= Bundeslang Rheinland-Pfalz) entscheidet das der Stadtrat (nach Vorarbeit des Bauausschusses). Als Stadtrats- und Bauausschussmitglied (Stadtratsmitglied, Bauausschussmitglied) käme ich mir blöd vor, wenn ich wegen 30 cm einen Rückbau verlangen würde, von der rechtlichen Durchsetzbarkeit mal ganz abgesehen. Auch in größeren Städten in denen solche Dinge nicht mehr vom Stadtrat beschlossen werden kann, haben die Mitarbeiter einen Ermessensspielraum. Es wird hier wohl auf eine Nachgenehmigung und eine mehr oder minder hohe Zahlung hinauslaufen
  5. Bebauungsplan-Verstoß: Zu hoher Drempel = Vollgeschoss!

    Verstoß gegen Bebauungsplan
    Ein zu hoher Drempel ist ein Verstoß gegen den Bebauungsplan und kann ein weiteres Vollgeschoss ergeben. Dagegen kann ein Nachbar klagen weil man ihm genau das verweigert hat. Im Rohbaustadium ist das mit relativ geringen Kosten zu korrigieren, bei einem fertigen Haus kommt eine Korrektur einem Abriss gleich. Damit sollte das jetzt mit dem Amt geklärt werden. Den Ermessensspielraum gibt es jetzt und nicht später. Ein Rat "Augen zu und durch" ist kein guter Rat weil es später teuer wird.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  6. Drempelhöhe im Bestand: Augenmaß vs. Bebauungsplan

    Sehr geehrter Herr Bernhard Furch
    Im Bestand mit § 34 ist die Situation eine andere als in einem Neubaugebiet mit Bebauungsplan.

    Es ist schön wenn man im Bestand mit augenmaß entscheidet und entscheiden kann.

    Ich denke da aber auch einen einen einflussreichen Bauherren, der zunächst in die Partei eingetreten ist und dann seinen Bauantrag eingereicht hat. Nachdem der Bau fertiggestellt war, trat er wieder aus. Auch in einer 10.000 Ew-Gemeinde.

    Man muss allerdings sagen, er hätte sein altes Gemäuer auch Stein für Stein neu aufbauen können. Mit Totalabriss war es lediglich billiger für ihn. Eine Veränderung des Ortsbildes war damit nicht verbunden.

    Aber unter "normalen Umständen" hätte er dort nicht wieder bauen können.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  7. Drempel-Abweichung: Rückbau unverhältnismäßig?

    Keine Ahnung was Sie mir (oder dem Fragesteller?) mit diesem Beispiel aufzeigen wollen.
    Keine Ahnung was Sie mir (oder dem Fragesteller?) mit diesem Beispiel aufzeigen wollen. Die Gemeinde hat Möglichkeiten vom Bebauungsplan abzuweichen. Die 30 cm größere Höhe (insgesamt wohl auch ...) verändert die Grundzüge der Planung nicht und ist mE nachbarschaftlich vertretbar. Möglicherweise wäre auch ein Rückbau unverhältnismäßig. Sollte der Nachbar anderer Meinung sein, dann muss er den Weg zum Verwaltungsgericht antreten.
  8. Schwarzbau durch Drempel: Behörde muss Abweichung prüfen!

    schwer zu begreifen
    Wenn der Fragesteller nichts tut, hat er formal einen Schwarzbau. Er kann nicht selbstherrlich entscheiden, dass die Abweichung geringfügig und vetretbar ist. Folglich muss er bei der Baubehörde die Zustimmung zur Abweichung beantragen, die fragt bei der Gemeinde nach, ob zugestimmt wird. Wenn zugestimmt wird ist alles formal rechtmäßig. Dagegen kann der Nachbar nach Akteneinsicht klagen, aber ohne aufschiebende Wirkung. Der Bau ist dann auf jeden Fall fertig und das VG entscheidet nie gegen das Bauamt. Wenn das Bauamt keinen Verwaltungsakt daraus macht, kann der Nachbar über die obere Baubehörde beim Land ein Einschreiten verlangen und erst dann bei einer Ablehnung vor den VG klagen. Wenn niemand was macht bleibt es formal ein Schwarzbau der nie verjährt, das Risiko trägt der Bauherr. Es ist also besser, einen Bescheid der Behörde zu haben.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  9. Drempelhöhe: Kurzfristige Klärung dringend erforderlich!

    Kurzfristige Klärung
    Hallo Herr Kirschner dass das Thema kurzfristig geklärt werden muss steht außer Frage. Gruß
  10. Drempel-Problem gelöst: Rohfußboden um 48 cm erhöhen!

    Status quo
    Nachdem wir uns quasi selbst beim Bauamt angezeigt haben, hat der Bauleiter mit dem Amt folgende Lösung (die natürlich erst offiziell beantragt und genehmigt werden muss) ausgearbeitet: Rohfußboden wird erhöht um 48 cm. Der Drempel wurde nach Messung von Fachleuten um 48 cm überschritten. Außen am Haus würde sich nichts ändern.

    Das Problem das uns jetzt nun im Nachhinein aufgefallen ist, ist dass die Deckenhöhe dann nur noch 2,20 m betragen würde und das kommt mir ziemlich mickrig vor.

    Verzweifelte Grüße von Familie Bautrottel

  11. Rückbau angeordnet: Existenz durch Drempelhöhe gefährdet!

    Rückbau angeordnet
    Nach nur 6 Monaten Stillstand haben wir nun die Rückbauanordnung erhalten. Unsere Existenz steht vor dem Abgrund.
    • Name:
    • Familie Bautrottel
  12. Baumangel Drempel: Bauleiter haftet – Rechtliche Prüfung!

    Foto von wiki

    Das sollten Sie dann rechtlich prüfen ...
    Das sollten Sie dann rechtlich prüfen lassen, wenn der Ausführende/ Bauleiter nicht für den Schaden aufkommen will.

    "Laut AGB werden die Bauherren Aufgrund der Eigenart des Vertrages als Sachkundige behandelt. " ... ist doch (er) klärungsbedürftig. Wie weit ist denn der Baufortschritt?

    Viel Erfolg und Grüße aus dem Norden!

  13. Drempel-Lösung: Rohfußboden 48 cm erhöhen – Anwalt!

    Foto von

    Rohfußboden um 48 cm erhöhen?! Wer ...
    Rohfußboden um 48 cm erhöhen?! Wer Rohfußboden um 48 cm erhöhen?! Wer überlegt so etwas? In welchem Verhältnis stehen sie zum Bauleiter? Was gibt es für Verträge mit Baufirma? Wer hat geplant? Höchste Zeit für die Einschaltung eines Anwaltes! Wo steht das Haus denn?
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Drempelhöhe überschritten: Rechte, Pflichten & Vorgehen im Rohbau

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Überschreitung der zulässigen Drempelhöhe im Rohbau und die daraus resultierenden Konsequenzen. Es werden verschiedene Szenarien beleuchtet, von der gütlichen Einigung mit dem Bauamt bis hin zur Anordnung des Rückbaus. Die Haftung des Bauleiters und die Rechte der Nachbarn spielen eine zentrale Rolle. Eine Erhöhung des Rohfußbodens wird als mögliche Lösung diskutiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Ein zu hoher Drempel stellt einen Verstoß gegen den Bebauungsplan dar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies wird im Beitrag Bebauungsplan-Verstoß: Zu hoher Drempel = Vollgeschoss! deutlich. Es ist ratsam, frühzeitig das Bauamt einzuschalten, um mögliche Probleme zu vermeiden.

    ✅ Zusatzinfo: Es gibt einen Ermessensspielraum der Behörden bei geringfügigen Überschreitungen der Drempelhöhe. Dies hängt jedoch von der jeweiligen Gemeinde und den individuellen Umständen ab. Der Beitrag Drempelhöhe: Ermessensspielraum vs. Rückbau-Pflicht? diskutiert diese Möglichkeit.

    🔴 Risiko: Ignorieren des Problems kann zu einem Baustopp, Bußgeldern oder sogar zum Rückbau des Rohbaus führen, wie im Beitrag Rückbau angeordnet: Existenz durch Drempelhöhe gefährdet! geschildert wird. Die finanzielle Belastung kann erheblich sein.

    🔧 Praktische Umsetzung: Eine mögliche Lösung zur Behebung des Problems ist die Erhöhung des Rohfußbodens, wie im Beitrag Drempel-Problem gelöst: Rohfußboden um 48 cm erhöhen! beschrieben. Diese Maßnahme muss jedoch vom Bauamt genehmigt werden und kann Auswirkungen auf die Deckenhöhe haben.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Situation umgehend mit dem Bauleiter und dem Bauamt. Lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Dokumentieren Sie alle Schritte und Vereinbarungen schriftlich. Weitere Informationen zur Haftung des Bauleiters finden Sie im Beitrag Baumangel Drempel: Bauleiter haftet – Rechtliche Prüfung!.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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