Baugenehmigung für Scheunenausbau: Probleme, Ablehnung & Alternativen?
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Baugenehmigung für Scheunenausbau: Probleme, Ablehnung & Alternativen?

Hallo zusammen!
Wir möchten eine bestehende Scheune zum Wohnhaus umbauen, und haben seit der Einreichung des Bauantrages nur Ärger ...
Die Scheune befindet sich auf dem Grundstück meiner Eltern direkt neben dem Wohnhaus. Der Grundriss der Scheue bleibt erhalten. Bereits bei Einreichung des Bauantrages haben wir die unterschriebene Zustimmung der beiden Angrenzer (Nachbarn) mit eingereicht.
Meine Eltern hatten für den Umbau eben dieser Scheune auch schon einen Bauantrag gestellt und auch die Baugenehmigung erhalten, desweiteren wurde die Baugenehmigung einmal um zwei Jahre verlängert.
Aufgrund des damals überraschenden Todes meiner Großmutter kam es seinerzeit nicht zu dem Umbau, vielmehr wurde nur ein Teil aus dem ursprüngl. Plan realisiert. Auf diesem Gebäudeteil soll jetzt von uns aufgebaut werden.
Unseren Bauantrag für den Umbau an der exakt gleichen Stelle lehnt die Behörde jetzt wegen der unterschrittenen Abstandsfläche zum Wohnhaus ab!
Jetzt mein Frage: Kann die Behörde so in Ihren Entscheidungen schwanken und einmal (bzw. mit Verlängerung 2x) zustimmen, und dann jetzt sagen nee ist nicht? Der bios jetzt realisierte Teil beläuft sich auf Kosten von ca. 25  -  30 T€ ...
Da Aufgrund der Historie für uns eigentlich außer Frage stand dass wir hier (um-) bauen können haben wir keine erneute Bauanfrage gestellt.
Ich habe jetzt allerdings gelesen, dass ein bereits genehmigter Plan durchaus mit einer entspr. Bauanfrage gleichzustellen ist.
Kann mir hierzu jemand weiterhelfen?
Danke vorab!
Grüße
  • Name:
  • Markus / Baden Würrtemberg
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Baugenehmigung für den Umbau Ihrer Scheune zum Wohnhaus haben. Da der Grundriss erhalten bleibt, könnte es sich um eine Nutzungsänderung handeln, die genehmigungspflichtig ist.

    Mögliche Gründe für die Ablehnung oder Verzögerung der Baugenehmigung könnten sein:

    • Nichteinhaltung von Abstandsflächen: 🔴 Dies ist ein häufiges Problem, besonders wenn die Scheune nah am Wohnhaus der Eltern steht.
    • Fehlende Zustimmung der Nachbarn: Auch wenn Ihre Eltern die direkten Nachbarn sind, kann es formale Anforderungen geben.
    • Unvollständige oder fehlerhafte Bauantragsunterlagen: Überprüfen Sie, ob alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt sind.
    • Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften: Informieren Sie sich über die geltenden Bebauungspläne und Bauordnungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Architekten oder Baurechtsexperten beraten zu lassen. Dieser kann die Situation vor Ort beurteilen, die Bauantragsunterlagen prüfen und Ihnen bei der Kommunikation mit der Behörde helfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Sie dient dazu, die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften sicherzustellen.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bebauungsplan
    Abstandsfläche
    Abstandsflächen sind Flächen, die zwischen Gebäuden oder zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freigehalten werden müssen. Sie dienen dazu, eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Brandschutz sicherzustellen.
    Verwandte Begriffe: Baulinie, Baugrenze, Nachbarrecht
    Nutzungsänderung
    Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude für einen anderen Zweck genutzt wird als bisher. Eine Nutzungsänderung ist in der Regel genehmigungspflichtig.
    Verwandte Begriffe: Umnutzung, Zweckentfremdung, Baunutzungsverordnung
    Bauantrag
    Der Bauantrag ist der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung. Er muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, die für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind.
    Verwandte Begriffe: Bauvoranfrage, Bauanzeige, Genehmigungsplanung
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es ist in Deutschland aufgeteilt in öffentliches und privates Baurecht.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bebauungsplan, Nachbarrecht
    Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er wird von der Gemeinde aufgestellt.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baunutzungsverordnung, Satzung
    Bestandsschutz
    Bestandsschutz bedeutet, dass ein Gebäude, das zu einem bestimmten Zeitpunkt rechtmäßig errichtet wurde, auch dann weiterhin genutzt werden darf, wenn sich die baurechtlichen Vorschriften geändert haben.
    Verwandte Begriffe: Altbausanierung, Denkmalschutz, Übergangsregelung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rolle spielen Abstandsflächen bei der Baugenehmigung?
      Abstandsflächen dienen dazu, eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Brandschutz zwischen Gebäuden sicherzustellen. Die Nichteinhaltung von Abstandsflächen ist ein häufiger Grund für die Ablehnung von Bauanträgen.
    2. Was ist eine Nutzungsänderung und warum ist sie relevant?
      Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude für einen anderen Zweck genutzt wird als bisher (z.B. Scheune wird Wohnhaus). Eine Nutzungsänderung ist in der Regel genehmigungspflichtig, da sie baurechtliche Auswirkungen haben kann.
    3. Wie kann ich die Chancen auf eine Baugenehmigung erhöhen?
      Eine sorgfältige Planung, die Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften und eine frühzeitige Kommunikation mit der Baubehörde können die Chancen auf eine Baugenehmigung erhöhen. Es ist ratsam, sich professionelle Unterstützung von einem Architekten oder Baurechtsexperten zu holen.
    4. Was kann ich tun, wenn die Baugenehmigung abgelehnt wurde?
      Wenn die Baugenehmigung abgelehnt wurde, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Es ist ratsam, sich dabei von einem Anwalt für Baurecht beraten zu lassen.
    5. Welche Unterlagen sind für einen Bauantrag erforderlich?
      Die erforderlichen Unterlagen für einen Bauantrag können je nach Bundesland und Art des Bauvorhabens variieren. In der Regel sind Bauzeichnungen, Lagepläne, Baubeschreibungen und Nachweise über die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften erforderlich.
    6. Was bedeutet Bestandsschutz?
      Bestandsschutz bedeutet, dass ein Gebäude, das zu einem bestimmten Zeitpunkt rechtmäßig errichtet wurde, auch dann weiterhin genutzt werden darf, wenn sich die baurechtlichen Vorschriften geändert haben. Allerdings greift der Bestandsschutz nicht, wenn das Gebäude wesentlich verändert wird.
    7. Wie lange dauert es, bis eine Baugenehmigung erteilt wird?
      Die Dauer des Baugenehmigungsverfahrens kann je nach Bundesland und Komplexität des Bauvorhabens variieren. In der Regel dauert es mehrere Wochen oder Monate, bis eine Baugenehmigung erteilt wird.
    8. Was sind die Konsequenzen, wenn ich ohne Baugenehmigung baue?
      Das Bauen ohne Baugenehmigung ist illegal und kann zu hohen Bußgeldern, Baustopps und sogar zum Abriss des Gebäudes führen.

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  2. Baugenehmigung: Geänderte Gesetzeslage – Neue Entscheidung?

    kann genehmigt werden, muss aber nicht!
    Hallo Markus,
    ... wenn sich die Gesetzeslage geändert hat, fallen andere Entscheidungen. Wann wurde die Nutzungsänderung beantragt, wann wurde sie genehmigt, wann wurde begonnen, wann wurde letztmalig daran gearbeitet, von wann bis wann wurde die Genehmigung verlängert? Was steht in der alten Genehmigung? Steht da was mit Abweichung oder Veränderung im Bezug auf die LBOAbk.🔴
    Wenn Sie die Unterschriften der angrenzenden Nachbarn haben, die also eine ausdrückliche Zustimmung zur Unterschreitung der Abstandsflächen geben, der Brandschutz eingehalten wird und Sie in einem 2,5 m breiten "Grenzabstand" nur Nebenräume anordnen, dann müssten Sie eine Abweichung von § 5 LBO nach § 56 Abs. 2 Satz 1 bekommen und somit eine Genehmigung. Aber wie gesagt "müsste". Ohne Kenntnis der Pläne und der örtlichen Begebenheiten kannich Ihnen nicht viel mehr weiter helfen.
    Wenn Sie nachweisen können, dass zwischen der letzten ausgeführten Arbeit (Rechnungsbeleg, Lieferschein, Rapport ...) und dem Weiterbau bzw. Verlängerung weniger als 3 Jahre vergangen sind, können Sie einfach eine Meldung an das Amt schicken, dass Sie jetzt weiterbauen. Wenn länger unterbrochen wurde, dann muss neu beantragt werden.
    Gruß aus Baden
  3. Abstandsflächen & Brandschutz: Keine Änderung seit Antrag?

    länger als 3 Jahre
    Hallo Peter Oberst!
    Schön, noch ein Badener ... 🙂!
    Die letzte Aktion liegt länger als 3 Jahre her.
    Soweit ich das bis jetzt nachvollziehen konnte, hat sich an den rechtl. Grundlage in Bezug auf die Abstandsflächen bzw. den Brandschutz nichts getan.
    Für mich stellt sich hier die Frage, dass es ja (wenn auch unter der Auflage eine entspr. Brandschutzmauer zu errichten o.ä.) möglich sein muss den Bauantrag zu genehmigen, sonst wäre ja von damals kein roter Punkt daheim, und auch die Verlängerung (bei einem damals neuen Mitarbeiter des Bauamtes) hätte ja nicht funktioniert, oder?
    Ich war hier der Auffassung, dass eine solche Entscheidung einer öffentl. Behörde ja eine gewisse Kontinuität haben muss ...?
    Danke & Grüße
    Markus
  4. Baurecht: LBO Novellierung 1996 – Chance auf Genehmigung?

    Vor Gericht und auf hoher See ...
    Hallo Markus,
    Baurecht hat wie der Ausdruck schon sagt etwas mit Juristerei zu tun und deshalb kann das alles heute anders sein als morgen und übermorgen ist das dann wieder geändert. Wenn die Genehmigung nach der LBOAbk. Novellierung 1996 ist, dann sollten Sie eigentlich gute Karten haben das Ding erneut genehmigt zu bekommen.
    Sie haben jetzt aktuell einen Bauantrag laufen? Wenn ja, was für Gründe bringt die Baurechtsbehörde vor, Ihr Vorhaben abzulehnen?
    Gruß aus Baden
  5. Abstandsflächen Unterschreitung: Antrag von 1992/93 relevant?

    vor der Novellierung
    Hallo Peter!
    Der damalige Antrag ist von 92 oder 93.
    Konkret bemängelt der Sachbearbeiter momentan die Unterschreitung der Abstandsflächen zwischen den Gebäuden. Normal sind hier wohl 2,5 m je Gebäude, die wir aber nicht haben. Zwischen den Gebäuden führt ein Gang zum Garten hinters Haus, etwa 1,20 breit.
    Das es hier eine Auflage o.ä. geben muss hinsichtlich Brandschutz leuchtet mir ein. Hinsichtlich dieses Abstandes hat sich ja wenn ich das bisher richtig verfolgen konnte auch in der Novellierung nichts geändert.
    Und gerade weil es ja mit Sicherheit auch damals schon eine Juristerei war, habe ich die Meinung dass es auch heute gehen muss, sonst wäre doch auch damals keine Genehmigung möglich gewesen, oder? Wie sehen Sie das?
    Danke! Grüße
    Markus
  6. Baugenehmigung: § 56 (2) 1 – Schützenhilfe für Sachbearbeiter!

    Schützenhilfe leisten!
    Hallo Markus,
    dann helfen Sie dem Sachbearbeiter doch mal auf die Sprünge! Der soll Ihnen mal den § 56 (2) 1 erklären, bzw. er soll Ihnen begründen, warum er diesen § nicht anwendet! Außerdem wurde Ihr Bauvorhaben schon einmal von den Abstandsvorschriften befreit. Warum jetzt nicht mehr? Auf Grund welcher Gesetzesgrundlage möchte er Ihnen die Baugenehmigung versagen?
    Apropoppo, was sagt den Ihr Planer dazu?
    Gruß aus (Nord) Baden
  7. Abstandsflächen & Brandschutz: Unterschreitung – Lösung möglich?

    das hört sich doch schon mal sehr interessant an ...
    Hallo Peter!
    Schon jetzt vielen Dank für Ihre Tipps!
    Da sprechen Sie 2 weitere Punkte an die mich auch beschäftigen ...
    Den exakten § habe ich jetzt nicht im Kopf, es geht aber eindeutig um die Unterschreitung der Abstandsflächen und Brandschutz.
    Ich habe die bisherigen Termine (2 an der Zahl) meinem Planer überlassen und war nicht selbst mit beim Amt, was er so vorgeschlagen hatte.
    Die ganze Posse geht noch ein Stück weiter. Beim ersten Termin fand nur die Ablehnung statt, eine konkrete Anweisung was geänderet werden soll kam nicht. Mein Planer wollte schon fast die Segel streichen ...! Dann hat der Amtsleiter der Baubehörde beim Planer angerufen (Amt beim Planer!) und gesagt, ändere hier 2 Kleinigkeiten und verbinde die Gebäude bzw. den Gang dazwischen mit einer Überdachung. Das hat der Planer gemacht und ich habe wieder unterschrieben. Neuer (2. ter) Termin ausgemacht, Ergebnis: wieder Ablehnung! Bei dem Termin saß der Amtsleiter und einer seiner SB. Ich habe dann meinen Planer gefragt wie so was sein kann. Ich hätte dann den Amtsleiter angesprochen und gesagt: Hier sind die Änderungen wie sie von Ihnen vorgegeben wurden ...! Der Planer meinte, nee, das könne er so nicht machen?
    Insgesamt zeigt er sich wenig 'einsatzfreudig' und 'kämpferisch'!
    Der Amtsleiter kann doch nicht sagen, mach das so und so, der Planer macht es, ich muss es zahlen, und dann sagt das Amt (Leiter und SB) ätschibätsch, doch nicht! Zwischen dem Anruf vom Amtsleiter und dem 2 ten Termin lagen etwa 3 Wochen ...
    Ich komme mir mittlerweile doch etwas veräppelt vor.
    Das wir an exakt gleicher Stelle schon eine Genehmigung hatten, und Teile die damals realisiert wurden nutzen möchten, ignorieren die Herrschaften im Amt komplett.
    Danke für Ihre fachkundige Meinung & Unterstützung!
    Gruß (aus 35 km sw von Forst 🙂
    Markus
  8. Scheunenausbau: Planer-Kritik – Hilfreiche Tipps gesucht!

    Fauxpas?
    Hallo Peter & Hallo an alle anderen!
    Ich hoffe ich habe mir mit meinem letzten Beitrag keinen Fauxpas geleistet, in dem ich meinen Planer leicht 'kritisiert' habe ...?!
    (Bzgl. seines Einsatzes ggü. dem Amt, was seine fachliche Arbeit und die Zusammenarbeiter zwischen mir und Ihm angeht bin ich sehr zufrieden!)
    Kann mir sonst noch jemand einen hilfreichen Tipp geben?
    Ich bin in meiner momentanen Situation für jede Hilfe sehr dankbar!
    Danke & weihnachtliche Grüße
    Markus
  9. ZDF sucht Geschädigte: Ärger mit Baubehörde gesucht!

    Für ZDF-Beitrag "Ärger mit Baubehörde" Geschädigte" gesucht
    Hallo Markus!
    Mit Interesse habe ich Ihren Forums-Eintrag gelesen. Für unseren ZDF-Beitrag suche ich noch Geschädigte, die Probleme mit ihrer Baubehörde haben. Bitte melden Sie sich doch schnellstmöglich unter: rohleder@exitfilm. TV
    Sylvia Rohleder
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Baugenehmigung Scheunenausbau: Probleme, Ablehnung & Alternativen

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Herausforderungen bei der Baugenehmigung für einen Scheunenausbau, insbesondere Probleme mit Abstandsflächen und Brandschutz. Es werden mögliche Lösungsansätze diskutiert, darunter die Relevanz alter Anträge vor der LBOAbk. Novellierung und die Argumentation gegenüber der Baurechtsbehörde. Die Bedeutung der Zusammenarbeit mit dem Sachbearbeiter und die Prüfung von Ausnahmeregelungen werden hervorgehoben. Ein Teilnehmer sucht Betroffene für einen ZDF-Beitrag über Probleme mit Baubehörden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Gesetzeslage im Baurecht kann sich schnell ändern, daher ist eine aktuelle Prüfung der Genehmigungsfähigkeit entscheidend. Siehe Baugenehmigung: Geänderte Gesetzeslage – Neue Entscheidung?.

    ✅ Zusatzinfo: Ein früherer Antrag (vor 1996) könnte unter Umständen Vorteile bieten, da die damaligen Bestimmungen möglicherweise weniger streng waren. Dies ist im Beitrag Abstandsflächen Unterschreitung: Antrag von 1992/93 relevant? detailliert beschrieben.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie § 56 (2) 1 der Landesbauordnung (LBO) und argumentieren Sie gegenüber dem Sachbearbeiter, warum dieser Paragraph in Ihrem Fall anwendbar ist. Beachten Sie den Beitrag Baugenehmigung: § 56 (2) 1 – Schützenhilfe für Sachbearbeiter!. Klären Sie die Kontinuität der Entscheidung der Behörde.

    Die Diskussion dreht sich um die Ablehnung einer Baugenehmigung für den Ausbau einer Scheune zu einem Wohnhaus aufgrund von Unterschreitungen der Abstandsflächen. Der Bauantrag wurde bereits vor Jahren eingereicht, jedoch gab es Verzögerungen. Nun bemängelt der Sachbearbeiter die Abstandsflächen. Es wird diskutiert, ob frühere Genehmigungen oder die Zustimmung der Nachbarn eine Rolle spielen könnten.

    Ein wichtiger Aspekt ist die Frage, ob sich die rechtlichen Grundlagen seit dem ursprünglichen Antrag geändert haben. Ein Forumsmitglied weist darauf hin, dass das Baurecht komplex ist und sich ständig ändert. Es wird empfohlen, den Sachbearbeiter auf mögliche Ausnahmeregelungen hinzuweisen und zu argumentieren, warum die Baugenehmigung erteilt werden sollte. Die Möglichkeit einer Befreiung von den Abstandsvorschriften wird ebenfalls in Betracht gezogen.

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