Sportplatz im Neubaugebiet: Genehmigung, Lärmschutz & Anwohnerrechte?
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Sportplatz im Neubaugebiet: Genehmigung, Lärmschutz & Anwohnerrechte?

Neben meinem Haus in der Mitte eines Baugebietes ist noch eine Baulücke, welche ziemlich sicher auch die nächsten Jahre nicht bebaut werden wird. Dem Besitzer dieses Grundstücks hat zuvor die Wiese gehört, worauf das Baugebiet erschlossen wurde und er hat wohl erreicht, dass er vom Bauzwang ausgenommen wurde. Er ist Vorstand beim örtlichen Sportverein und hat den Bauplatz eingeebnet, Rasen angepflanzt und zwei Tore aufgestellt, wo die jüngeren Kinder bei schönen Wetter jetzt Nachmittags 2  -  4 Stunden Fußball spielen. Meist sind während dieser Zeit so 10  -  20 Kinder auf dem Platz und verursachen wirklich unerträglichen Lärm. Natürlich war mir vor dem Baugrundstückskauf klar, dass in einem Neubaugebiet auch Kinder sein werden und es zwangsläufig auch etwas lauter werden kann und ich kann grundsätzlich auch damit leben. Aber das was dort jetzt abgeht ist wirklich zu viel.
Bevor ich jetzt mit dem Besitzer versuche eine annehmbare Lösung für alle Beteiligten zu finden, möchte ich gerne wissen wie eigentlich die rechtliche Lage aussieht. Ist für einen solchen "Kickplatz" eine (Bau-) Genehmigung erforderlich? Ich persönlich würde dieses Baugrundstück als Sportplatz bezeichnen.
Rund 400 m von unserem Baugebiet entfernt und deutlich von der Ortschaft abgelegen gibt es übrigens einen richtigen Sportplatz mit Fußball- und Tennisplätzen (Fußballplätzen, Tennisplätzen). Diese baut man ja auch in der Regel etwas abgesetzt von Wohngebieten, damit die Anwohner nicht zu sehr belästigt werden.
  • Name:
  • Herr Baumann
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Die Einrichtung eines Sportplatzes in einem Neubaugebiet wirft verschiedene Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Genehmigungspflicht, des Lärmschutzes und der Rechte der Anwohner. Ich empfehle, folgende Aspekte zu berücksichtigen:

    • Baugenehmigung: Die Errichtung eines Sportplatzes ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Bauamt nach den spezifischen Anforderungen und einzureichenden Unterlagen.
    • Lärmschutz: Sportplätze können erhebliche Lärmimmissionen verursachen. Es sind die einschlägigen Lärmschutzbestimmungen (z.B. Sportanlagenlärmschutzverordnung) einzuhalten. Ein Lärmgutachten kann erforderlich sein, um die Einhaltung der Grenzwerte nachzuweisen.
    • Anwohnerrechte: Anwohner haben Anspruch auf Schutz vor unzumutbaren Lärmbelästigungen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden die Interessen der Anwohner berücksichtigt. Bei Überschreitung der zulässigen Lärmwerte können Anwohner rechtliche Schritte einleiten.
    • Nutzungszeiten: Die Nutzungszeiten des Sportplatzes sollten im Einklang mit den Ruhebedürfnissen der Anwohner stehen. Vereinbarungen über Nutzungszeiten können im Rahmen einer Nutzungsordnung oder eines Nachbarschaftsvertrags getroffen werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum Bauamt und den potenziell betroffenen Anwohnern auf, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Klären Sie die Genehmigungspflicht und die einzuhaltenden Lärmschutzbestimmungen ab.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bebauungsplan
    Immissionsschutz
    Der Immissionsschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädlichen Umwelteinwirkungen, insbesondere durch Lärm, Luftverunreinigungen und Erschütterungen.
    Verwandte Begriffe: Lärmschutz, Luftreinhaltung, Umweltrecht
    Lärmschutz
    Der Lärmschutz umfasst Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmbelästigungen. Im Baurecht gibt es spezielle Lärmschutzbestimmungen, die einzuhalten sind, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung zu schützen.
    Verwandte Begriffe: Schallschutz, Lärmminderung, Sportanlagenlärmschutzverordnung
    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der festlegt, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden darf. Er enthält Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Verkehrsflächen.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Bauleitplanung, Baurecht
    Anwohnerrechte
    Anwohner haben bestimmte Rechte, die sie vor unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Bauvorhaben oder andere Nutzungen in ihrer Nachbarschaft schützen. Dazu gehört insbesondere das Recht auf Schutz vor Lärmbelästigungen.
    Verwandte Begriffe: Nachbarschaftsrecht, Immissionsschutz, Unterlassungsanspruch
    Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO)
    Die Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) ist eine deutsche Verordnung, die Immissionsrichtwerte für Sportanlagen festlegt. Sie dient dazu, die Anwohner vor unzumutbaren Lärmbelästigungen durch Sportanlagen zu schützen.
    Verwandte Begriffe: Lärmschutz, Immissionsschutz, Sportplatzlärm
    Nutzungsordnung
    Eine Nutzungsordnung ist eine Sammlung von Regeln, die die Nutzung einer bestimmten Sache oder Einrichtung regeln. Sie kann beispielsweise für einen Sportplatz festlegen, welche Nutzungszeiten gelten und welche Verhaltensregeln einzuhalten sind.
    Verwandte Begriffe: Hausordnung, Satzung, Reglement

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Ist für einen Sportplatz im Neubaugebiet eine Baugenehmigung erforderlich?
      Ja, in der Regel ist für die Errichtung eines Sportplatzes eine Baugenehmigung erforderlich. Das zuständige Bauamt prüft, ob das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, insbesondere hinsichtlich des Baurechts und des Immissionsschutzes.
    2. Welche Lärmschutzbestimmungen sind bei einem Sportplatz zu beachten?
      Für Sportplätze gelten spezielle Lärmschutzbestimmungen, die in der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) festgelegt sind. Diese Verordnung legt Immissionsrichtwerte für Sportanlagen fest, die nicht überschritten werden dürfen. Ein Lärmgutachten kann erforderlich sein, um die Einhaltung der Grenzwerte nachzuweisen.
    3. Welche Rechte haben Anwohner, die durch einen Sportplatzlärm belästigt werden?
      Anwohner haben das Recht, vor unzumutbaren Lärmbelästigungen geschützt zu werden. Wenn die Lärmimmissionen die zulässigen Grenzwerte überschreiten, können Anwohner rechtliche Schritte einleiten, beispielsweise eine Klage auf Unterlassung oder eine Forderung nach Lärmschutzmaßnahmen.
    4. Kann die Nutzung eines Sportplatzes zeitlich beschränkt werden?
      Ja, die Nutzung eines Sportplatzes kann zeitlich beschränkt werden, um die Ruhebedürfnisse der Anwohner zu berücksichtigen. Solche Beschränkungen können in der Baugenehmigung, einer Nutzungsordnung oder einem Nachbarschaftsvertrag festgelegt werden.
    5. Was ist ein Bebauungsplan und welche Rolle spielt er bei der Errichtung eines Sportplatzes?
      Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der festlegt, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden darf. Er kann beispielsweise festlegen, ob ein Sportplatz zulässig ist, welche Größe er haben darf und welche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind.
    6. Was ist der Unterschied zwischen einem Bolzplatz und einem Sportplatz?
      Ein Bolzplatz ist in der Regel eine einfache, nicht-kommerzielle Spielfläche für Kinder und Jugendliche, während ein Sportplatz eine größere, professionellere Anlage für den organisierten Sportbetrieb ist. Die Anforderungen an Lärmschutz und Genehmigung können unterschiedlich sein.
    7. Welche Rolle spielt die Gemeinde bei der Genehmigung eines Sportplatzes?
      Die Gemeinde ist in der Regel die Genehmigungsbehörde für Sportplätze. Sie prüft, ob das Vorhaben den Bebauungsplan und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält. Die Gemeinde kann auch Auflagen zum Lärmschutz oder zur Gestaltung des Sportplatzes erteilen.
    8. Was ist ein Immissionsschutzgutachten und wann ist es erforderlich?
      Ein Immissionsschutzgutachten ist eine fachliche Untersuchung, die die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt, insbesondere auf die Lärmimmissionen, bewertet. Es ist in der Regel erforderlich, wenn ein Sportplatz in der Nähe von Wohngebieten errichtet werden soll, um die Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen nachzuweisen.

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    • Alternative Standorte für Sportplätze
      Welche Kriterien sind bei der Auswahl eines geeigneten Standorts für einen Sportplatz zu berücksichtigen?
  2. Bauliche Anlage: Sportplatz – Definition und Abgrenzung

    Foto von Martin G. Halbinger

    Bauliche Anlage?
    Ich Stelle mal in Frage, dass solch ein Platz überhaupt als bauliche Anlage gilt. Die Wiese selbst ist keine, Ob die nur hingestellten Tore "überwiegend Ortsfest" benutzt werden mag dahingestellt sein; die kann man ja wegtragen ...
  3. Sportplatz-Haftung: Eigentümerpflichten & Lärmschutz beachten!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Haftungsrechtlich
    evtl. bedenklich, weil der Eigentümer des Platzes ja auch dafür verantwortlich ist, dass den Nutzern nichts passieren kann  -  Stichwort Unfallverhütung oder so.
    Andererseits: wenn Ihr Nachbar dort wohnen und die Kinder zum Spielen in seinen Garten einladen würde, könnten Sie wohl auch nichts gegen die Tatsache an sich machen.
    Ich denke, die einzige Handhabe wäre auf die Einhaltung des Lärmschutzes zu pochen; die Zeiten bekommen Sie wahrscheinlich bei Ihrer Gemeinde, Ordnungsamt oder so.
    Keine Rechtsberatung ...
    • Name:
  4. Kinderlärm: Toleranz vs. Anwohnerrechte im Neubaugebiet

    Darf man fragen,
    ob Sie denn Kinder haben, Herr Baumann? Und wenn ja, auch Jungs?
    Ich kann ihre Haltung nicht verstehen, von mir aus könnten die Kinder auch 6 Stunden Fußball spielen. Was haben Sie eigentlich gespielt, als Sie Kind waren?
    MfG Ortwin
  5. Lärmbelästigung: Verständnis vs. subjektives Empfinden

    Foto von

    @Ortwin
    aber fragen darf er doch trotzdem, oder?
    Aufgrund der Wortwahl gehe ich sogar davon aus, dass Herr Baumann sich über die Brisanz seiner Frage auch im Klaren und durchaus bereit ist, prinzipiell auch Lärm und Krach von Kindern zu 'ertragen'.
    Und der eine hat halt eine unheimliche Geduld, es stören ihn auch keine stundenlangen Spielgeräusche und der andere mag es halt gerne leiser. Ist doch beides legitim.
    Wir sollten ihn also wirklich nicht so sehr mit Vorwürfen überschütten, denke ich.
    ok, war meine persönliche Meinung 😉

    ot: Ich wohne rund 50 m von einem öffentlichen Gebäude mit repräsentativer 3-Stufen-Eingangsanlage entfernt. Für Behinderte wurde auf der einen Seite eine Rampe gebaut.
    Hier tummeln sich mit dem ersten Sonnenstrahl jeden Tag bis zum Dunkelwerden (!) mindestens 5, meistens um die 12  -  15 Teenies und jüngere mit ihren Skateboarden. Ehrlich gesagt gibt es Tage, da könnte ich sie lynchen, ohne schlechtes Gewissen 😉

    • Name:
  6. Neubaugebiet: Kinderfreundlichkeit vs. Toleranz-Debatte

    Foto von Uwe Cerny, Dipl.-Ing.(FH)

    Armes Deutschland ...
    O-Ton: "in einem Neubaugebiet auch Kinder sein werden" ...
    das ist mit ein Grund weshalb in Good Old Germany kaum noch Kinder in die (se) Welt gesetzt werden. Toleranz üben, Kickschuhe anziehen und mitkicken!
    • Name:
  7. Kinderlärm: Kostenfreier Spaß vs. Rentner-Ruhe

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Rente ja, Kinder nein
    Wer Kindern keinen kostenfreien Spaß gönnt, dersollte doch nach Mallorca in der Rentner Ecke seine "letzte Ruhe" genießen.
    Armes Deutschland.
    Ein Vater von 4 lärmenden Kindern.
    • Name:
  8. Diskussion: Frage nicht als 'Kinderhasser' umdeuten!

    Foto von

    Leute,
    überlegt doch erstmal, bevor Ihr die Frage in 'Kinderhasser' umdeutet.
    • Name:
  9. Toleranz: Kinderfreundlichkeit vs. Respekt im Forum

    Foto von

    mitdemfingerzeig ...
    HF, schön, dass Sie Kindern gegenüber so tolerant sind  -  wie sieht es denn aus mit dem Lachen über 'abgedrehte Japaner'? Finde ich gar nicht tolerant ...
    • Name:
  10. Sportplatz im Wohngebiet: Rücksichtnahme vs. Vereinsbetrieb

    Nicht armes Deutschland, sondern ...
    Nicht armes Deutschland, sondern Rücksichtnahme auf seine Nachbarn. Und wie gesagt, es geht nicht um die in einem Neubaugebiet grundsätzlich vorhandenen Kinder, sondern letztlich um einen Verein, der auf einem Baugrundstück die Kinder aus der ganzen Ortschaft Fußball trainieren lässt. Nicht ohne Grund sind sonst solche Sportstätten in der Regel außerhalb von Wohngebieten angesiedelt. Mit Kinderunfreundlichkeit hat das auch absolut nichts zu tun, denn erwachsene Fußballer würden genauso störend wirken.
    Aber vielleicht könnten wir wieder zum Kern meiner Frage zurückkommen?
    • Name:
    • Herr Baumann
  11. Kinderlärm: Toleranzgrenze im Wohngebiet – Einzelfall betrachten

    das ist immer ein brisantes Thema
    Auf der einen Seite ist es völlig natürlich  -  Kinder machen beim Spielen Lärm und das ist zu tolerieren.
    Andererseits: Es kann im Einzelfall auch zur Unerträglichkeit ausarten. Wenn Tag für Tag 10-20 Kinder direkt neben dem Haus über mehrere Stunden Fußball spielen mit allem drum und dran  -  das kann ein echter Extremfall sein, der wirklich nervt und eventuell für den Anwohner in diesem vollen Ausmaß wirklich unzumutbar sein kann (vor allem im Sommer, wenn er selbst mal die eigene Terrasse nutzen möchte). Das hat dann NICHTS mit "typisch kinderlos" zu tun.
    Es kann nicht sein, dass unter dem Deckmantel "bloß-nicht-kinderfeindlich-sein" alles in jedem Fall toleriert werden MUSS. Auch Kinder müssen  -  ihrem Alter entsprechend  -  lernen, ein gewisses Maß an Rücksicht zu üben und dass nicht in jedem Fall immer alles "volle Pulle" geht. Und das vor allem dann, wenn die Grundstücke klein sind und damit auch die nachbarlichen Abstände (ich weiß nicht, wie es beim Fragesteller aussieht).
  12. Kickplatz: Keine bauliche Anlage? Genehmigungspflicht prüfen!

    Foto von

    Wie schon geschrieben:
    Wie schon geschrieben:
    Der Kickplatz ist in meinen Augen keine bauliche Anlage, somit nicht im Geltungsbereich der LBOAbk. = nicht genehmigungspflichtig. Wenn es ein richtig eingerichteter Sportplatz wäre (z.B. mit Tribüne, Flutlichtanlage usw.), dann schon, aber eben nicht für die "grüne Wiese"
    Ob er zulässig ist, hängt von vielen Faktoren ab (Es gibt in Deutschland doch für alles ein Gesetz) ...
  13. Relativierung: Mittagsruhe & Toleranz – Elterliche Verantwortung

    Foto von

    @TU
    Relativierung. Meine Kinder wissen, dass es so etwas wie Mittagsruhe gibt und das Sonntags fast alle länger schlafen wollen. Einige Eltern achten nicht darauf, stimmt.
    Viele alte Menschen werden mit dem Alter intolleranter und vergessen gerne, dass sie mal selber Kind waren.
    PS: über die japanischen Shows kann ich nicht lachen
    • Name:
  14. BauNVO: Sportplatz im Neubaugebiet – Rechtsgrundlagen prüfen

    Tja immer wieder hübsch ...
    mal gelegentlich nur kurz in die etwas längeren Beiträge zu lurken ... Tzisstziss ...
    @Herr Baumann Tipp: Schauen Sie einfach mal in die Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)), § 1 und § 3 nehme ich mal an wenn Bebauungsplan, das wäre in dem Falle die passende Rechtsgrundlage:
    3-2-1-copy-paste-enter:

    (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
    1. Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen
    Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des
    Beherbergungsgewerbes,
    2. Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets
    dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und
    sportliche Zwecke.
    Besteht also eine "Ausnahmeregelung"?
    Die konkrete Auslegung, was genau "Anlagen für sportliche Zwecke" alles sein können, dürfte man nur in den zugehörigen Kommentaren finden ... (Wenn Ihr Nachbar mit der Gemeinde aber sehr gut steht, wird sich in dem Falle nur wenig machen lassen.)
    Nächster Weg wäre dann wohl: Gemeinderatssitzung, naja viel Spaß ... ☹
    Liebe Grüße, Bettina (die nichts angenehmer und entspannender findet, als den "Krach", den normalspielende (d.h. nichtüberdrehte oder streitende) Kinder machen ... 😉

  15. Zustimmung: Erziehung & Rücksichtnahme – Bolzplatz-Realität

    Schön gesagt!
    Hallo Frau Hänel! Wir sind uns wieder mal einig, 🙂
    Ein bekennender Vater
    PS: Erziehung und versuchte Rücksichtnahme auch durch Kinder gehören allerdings auch dazu, richtig. Aber bei einem Bolzplatz sind das Überforderungen. Da wäre ich auch nicht leise, 🙂
  16. Nachbarschaftsaktion: Bolzplatz – Sportverein vs. Freizeit

    Wir sind auch gerade dabei in einer Nachbarschaftsaktion ...
    Wir sind auch gerade dabei in einer Nachbarschaftsaktion ein unbebautes Grundstück in einen Bolzplatz umzuwandeln. Allerdings auf einem Grundstück ohne bisherige Nachbarn.
    Kinderlärm sehe ich als normal an, allerdings würde ich an der Stelle des TE mit dem Sportverein reden der dort Trainingsstunden abhält. Für sowas gibt es schließlich die Sportplätze.
    Ein Bolzplatz soll Kindern die Möglichkeit geben auch außerhalb eines Vereins und geregeltem Training spielen zu können aber nicht einem Sportverein die Möglichkeit bieten seinen heiligen Rasen zu schonen.
  17. Vereinstraining vs. Freizeit: Lärmbelästigung – Handhabe prüfen

    wichtig ist ...
    wichtig ist wohl die Frage, ob da wirklich ein Verein trainiert, mit Spielern, Trainern etc. oder ob die Kinder da just for fun spielen. Wenn es ein Verein ist, könnte ich mir schon vorstellen, dass man da was machen kann aber wenn die Kinder dort ihre Freizeit verbringen dürfte es schwierig werden.
    Wir hatten früher vor der Haustür einen Bolzplatz, den habe ich nie als störend empfunden. Jetzt wohne ich neben einer Grundschule und finde es total schön morgens von fröhlich lachenden Kinderstimmen geweckt zu werden 🙂
    Ich denke, Kinder haben schon so wenig "Spielraum" in unserem Land, da können sie Ihnen doch den Platz lassen. Und 2-4 Stunden am Tag sind doch echt nicht viel.
    Das schreibe ich als bekennende Mutter zweier auch manchmal lauter Kinder und als ehemalige Erzieherin 🙂
  18. Bolzplatz: Kein Vereinstrainingsplatz – Indizien erkennen

    Kein Vereinstrainigsplatz!
    Es ist sicher nicht so, dass auf besagtem Bolzplatz Trainingsstunden abgehalten werden, denn wenn dem so wäre, würde nur einer schreien und das wäre der Trainer. Außerdem schreibt Herr Baumann, dass nur bei schönem Wetter gespielt wird, Vereinsspieler trainieren bei jedem Wetter ...
  19. Bauliche Anlage: Sportplatz – Bauordnungsrechtliche Unterschiede

    Bauliche Anlage
    In Herrn Halbigers bayerischer Heimat mag man wegen Art. 2 (1) der dortigen Bauordnung die Meinung vertreten, dass der Spiel- und Sportplatz keine bauliche Anlage sei. In anderen Bauordnungen, beispielsweise in der Hessischen, § 2 (1) Nr. 3, ist ausdrücklich geregelt, dass diese als bauliche Anlagen gelten.
  20. Eltern-Antworten: Bolzplatz-Diskussion – Früher vs. Heute

    Typische Elternantworten hier
    Auch wenn es vollkommen OT ist: Die Eltern-Antworten in diesem Forum hier sind typisch für die heutige Zeit. Davon kann ich als Ausbilder ein Lied singen. Vor 50 Jahren bekam der Azubi von den Eltern eins hinter die Löffel, falls im Ausbildungsbetrieb etwas vorgefallen war  -  egal wer schuld war. Zum meiner Zeit haben die Eltern wenn es gar nicht mehr anders ging versucht die Probleme zu ergründen und eine gütige Lösung dafür zu finden. Heute fragen die Eltern nicht mehr nach den Gründen, denn wenn das Kind etwas sagt, dann hat es recht und schicken den Anwalt vorbei (so geschehen). Bei manchen scheint beim Thema Kind das Gehirn abzuschalten.
    Und so ist es auch mit diesem Thema hier. Da wird gar nicht erst der Versuch eines Lösungsvorschlages gemacht (z.B. Boltzplatz 300 m weiter beim Sportplatz wo er niemand stören kann), sondern das was dem Kind irgendwelche Nachteile bringen könnte ist natürlich falsch, egal wie stark andere davon betroffen sind (Schichtarbeiter).
    So, und jetzt 5 Tüten Chips zurechtleg um Thread weiter zu verfolgen 😉
    • Name:
    • Herr Baumann
  21. Ruhebedürfnis: Haus im Grünen – Alternative für Schichtarbeiter

    Vor 50 Jahren ...
    Vor 50 Jahren hat sich auch noch niemand an bolzenden Kindern gestört! Wenn Sie Schichtarbeiter sind und Ihre Ruhe wollen, empfehle ich ein Haus im Grünen, irgendwo j.w.d..
  22. Lösungssuche: Umzug unnötig? Ruhebedürfnis legitim!

    @ Mareike
    Hallo Mareike,
    die letzte Antwort von Dir war doch ein Schmarren. Herr Baumann schreibt selbst, dass er versucht, "eine annehmbare Lösung für alle Beteiligten zu finden". Weshalb soll er dann umziehen?
    Jeder Mensch hat doch ab und an mal das berechtigte Bedürfnis nach Ruhe. Oder, versteht das eine ehemalige Erzieherin nicht? Schon mal Nachtdienst oder Schichtdienst gearbeitet?
    Es ist doch legitim, dass diese Frage von Herrn Baumann gestellt wird. Also mach kein Theater draus, ist ja peinlich.
    @ Herr Baumann:
    Meinen Sie wirklich, dass 5 Tüten Chips reichen ;;-)
    Gruß von einem, der nebenan einen Spielplatz hat, Basketball-Korb (bum bum bum ), 30er Zone und Nebenstraße für Skater mit selbstgebastelter Rampe und trotzdem noch lebt, 4 eigene Kinder hat und Nachtdienstler in der Familie. Mir persönlich macht es nichts (mehr) aus, kann damit leben (ab und an allerdings wünsche ich mir nen Platzregen oder eine Reaktion wie sie Tu hat ...). Aber Ihre Frage kann ich trotzdem sehr sehr gut nachvollziehen. So, jetzt müsste die erste Tüte Chips weg sein..
    Gruß
  23. Sarkasmus: Reaktion auf pauschale Eltern-Vorwürfe

    @ Klaus Fuchs
    Ich finde, Herr Baumanns letzte Antwort schon ziemlich daneben. Ich finde, ich habe noch sehr freundlich auf sein Anliegen reagiert, aber er wirft dann alle Eltern in einen Topf. Deshalb ist meine letzte Antwort halt etwas sarkastisch ausgefallen. Ich habe auch nicht geschrieben, dass Kinder alles dürfen und sollen, ich ermahne meine Kinder z.B. in der Mittagszeit zur Ruhe. So eine Regelung wäre auf dem Bolzplatz sicher auch möglich. Aber wenn nachmittags von z.B. 15  -  19 Uhr da Kinder spielen, möchte ich mal wissen, wie die Lösung aussehen soll. Dann müsste der Platz wirklich verlegt werden.
  24. Forum-Diskussion: Polarisierung & Themenverfehlung

    @Mareike
    Also hier (bau.de ) wirft jeder jeden oder alle zusammen immer und sofort/ ungeprüft und reflexartig in irgendeinen (falschen) Topf ...
    Derwegen gehen die Antworten auf (fast) alle Fragen auch immer nur straigt aber wortreich entweder knappscharf am Thema vorbei oder gleich ins ganz Leere.
    Das ist selbst auch nur ein Spiel, hier sogar noch mit echten "Schiedsrichtern", solltest Du aber langsam mitbekommen haben ... 🙂
    Oh, @Herr Stodenberg, also bitte! ☹ Vivre la difference! 😉
    @Herrn Baumann: Tja, was wollen Sie nun eigentlich? Mehr oder weniger hilfreiche Hinweise oder doch nur das übliche "Schauspiel" der Polarisierung hier ...? War doch klar, dass das so kommt, wie es gekommen ist, Sie sind doch selbst nicht mehr neu hier, aber trotzdem noch beschweren ... *kopfschüttel*
    Lieben Gruß, Bettina
  25. Forum-Spielregeln: Teilnahme & Kritik – Meinungen austauschen

    @ Bettina
    Du hast ja so recht ... Ich habe es auch schon mitbekommen. Aber manchmal spiele ich ganz gerne und manchmal kratze ich gerne an den Spielregeln herum. 😉
  26. Forum-Humor: Bolzplatz-Diskussion in Liedform

    Melodie von "10 kleine Negerlein"
    5 kleine Tüten Chips, die standen nebem Bier
    da kam der erste Beitrag spät
    da waren es nur noch vier.
    4 kleine Tüten Chips, die ärgerten sich am Thema vorbei
    Herr Baumann lacht und grinst sich eins,
    da waren es nur noch drei.
    3 kleine Tüten Chips, am Bolzplatz ist Geschrei
    das Forum war schon längst nicht mehr wichtig,
    das waren es nur noch zwei.
    2 kleine Tüten Chips, Spielregeln gibt's keine,
    Mareike kratzt ganz gern herum
    da war sie ganz alleine.
  27. Lärmbelästigung: Erwachsene vs. Kinder – Ursachenanalyse

    einige der antwortenden Eltern
    sollten sich mal fragen, warum Sie eine derartige Frage sofort nur auf Kinder und "Kinderfeindlichkeit" beziehen.
    Der Fragesteller hat doch bekräftigt, dass es ihm nicht um die 10-20 Kinder an sich geht. 10-20 fußballspielende gröhlende Erwachsene jeden Nachmittag 2-4 Stunden würden ihn (und sicher nicht nur ihn) sicher genauso stören.
    Wenn die Lärmverursacher in Wirklichkeit Erwachsene wären, dann wären die nicht-sachlichen Antworten hier mit Sicherheit anders ausgefallen. Wetten? Aber sobald es um übermäßigen Lärm von Kindern/Jugendlichen geht, neigen einige Eltern gleich dazu, denjenigen, den es stört, sofort in die "kinderfeindlich"-Schublade zu stecken. Habe ich persönlich leider auch schon erlebt ☹
    Nur mal so als Anmerkung zum Nachdenken.
  28. Diskussion beendet: Keine Kinderfeindlichkeit – Abmeldung

    na gut ...
    na gut da ich nie was von Kinderfeindlichkeit etc. geschrieben habe, fühle ich mich jetzt einfach nicht mehr angesprochen 🙂 Also diskutiert mal schön weiter!
  29. Dank an Tolerante: Toleranz in alle Richtungen wichtig!

    Foto von

    es ist mir ein inneres Bedürfnis,
    allen toleranten Menschen hier im Thread zu danken ...
    Aus meiner Sicht macht Toleranz nämlich nur dann Sinn, wenn sie in jede Richtung geht ...
    • Name:
  30. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Sportplatz im Neubaugebiet: Genehmigung, Lärmschutz und Anwohnerrechte

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Zulässigkeit eines Sportplatzes in einem Neubaugebiet, wobei Aspekte wie Baugenehmigung, Lärmschutz, Anwohnerrechte und die Definition einer baulichen Anlage im Fokus stehen. Es wird erörtert, ob der Lärm von spielenden Kindern zumutbar ist und welche Rolle der Immissionsschutz spielt. Die Meinungen gehen auseinander, ob es sich um einen regulären Sportplatz mit Vereinsbetrieb oder lediglich um einen Bolzplatz für die Freizeitgestaltung handelt. Die Notwendigkeit von Rücksichtnahme und Toleranz wird betont, ebenso wie die Einhaltung von Ruhezeiten.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Frage, ob ein solcher Platz als bauliche Anlage gilt, ist entscheidend für die Genehmigungspflicht. Bauliche Anlage: Sportplatz – Bauordnungsrechtliche Unterschiede zeigt, dass die Definition je nach Bundesland variieren kann. Dies hat Auswirkungen auf die anzuwendenden Vorschriften des Baurechts und Immissionsschutzes.

    ✅ Zusatzinfo: Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) kann eine Rolle spielen, insbesondere wenn ein Bebauungsplan vorliegt. BauNVO: Sportplatz im Neubaugebiet – Rechtsgrundlagen prüfen verweist auf die relevanten Paragraphen, die Ausnahmen für Anlagen zur Deckung des Gebietsbedarfs ermöglichen. Es ist wichtig zu klären, ob der Sportplatz unter diese Ausnahmeregelung fällt.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Anzahl der spielenden Kinder (10-20) und die Dauer der Nutzung (mehrere Stunden täglich) sind wichtige Faktoren bei der Beurteilung der Lärmbelästigung. Auch die Nähe zu Wohnhäusern und die Einhaltung von Ruhezeiten spielen eine Rolle. Die Diskussionsteilnehmer tauschen Erfahrungen aus und verweisen auf unterschiedliche Toleranzgrenzen.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, das Gespräch mit dem Grundstückseigentümer bzw. dem Sportverein zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Lösungssuche: Umzug unnötig? Ruhebedürfnis legitim! betont, dass ein Umzug nicht die erste Option sein sollte. Stattdessen sollten alle Beteiligten versuchen, eine für alle akzeptable Regelung zu treffen, die sowohl den Bedürfnissen der Kinder als auch den Anwohnerrechten gerecht wird.

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