ich möchte mir auf meinem Privatgrundstück einen Swimmingpool errichten. In der Bauordnung (Sachsen-Anhalt) habe ich gefunden dass Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt genehmigungsfrei sind.
Weiter steht dort: "luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen bis 100 m² Grundfläche für Schwimmbecken, die nach Nummer 5 Buchst. f genehmigungsfrei sind"
Da ich den Pool mit einer schiebbaren Überdachung aus Plexiglas überdachen möchte, frage ich mich nun, ob solche Überdachungen wie z.B. :
zu den "luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen" zählen?
Sind bei einem Swimmingpool irgendwelche Abstände zu den Grundstücksgrenzen einzuhalten?
Bei einem Anruf auf dem Bauamt konnte man mir nicht so richtig weiterhelfen!?
Vielen Dank.
