trotz reichlicher Recherche (insb. LBOAbk. und Nachbarrechtsgesetz BW) bin ich nicht schlauer.
Nachbar plant eine Hangabstützung zu unserem, höhergelegenen Grundstück. Sein Grundstück wurde abgegraben. Geplant sind L-Stein 230 hoch, deren Auflagerfläche mit unserer Zustimmung auf unserem Grundstück sein werden.
- Muss ein Grenzabstand der Betonscheiben eingehalten werden?
- insbesondere frage ich, weil ich eine Hecke an der Grenze pflanzen will (mit Beteiligung des Nachbarn). Gibt es da Probleme wegen Wachstum, Schnitt ...
- Wie sieht es aus, wenn ich an die Grenze z.B. ein Gartenhäuschen bauen wollte (u.U. genehmigungsfrei)?
Freue mich auf Antworten, für die ich mich jetzt schon bedanken möchte!
Dieter
