Grundstücksvermessung vor Kauf: Wer zahlt die Kosten? Teilung, Notar & Gebühren
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Bei einem Grundstückskauf sind die Vermessungskosten Verhandlungssache zwischen Käufer und Verkäufer. Die Teilungsgenehmigung kann durch Mindestgrößen in der Ortssatzung beeinflusst werden. Die Gebühren für die Grundstücksteilung werden in der Regel zwischen den Parteien aufgeteilt, da die neue Grenze beide Grundstücke betrifft. Es ist ratsam, diese Vereinbarungen im Kaufvertrag festzuhalten.
Grundstücksvermessung vor Kauf: Wer zahlt die Kosten? Teilung, Notar & Gebühren
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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🔴 KRITISCH: Eine rechtsverbindliche Grundstücksteilung ist ohne amtliche Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) und Eintragung im Liegenschaftskataster rechtlich unmöglich – ein Kaufvertrag über ein nicht vermessen und nicht eingetragenes Teilgrundstück ist unwirksam oder führt zu schwerwiegenden Rechtsunsicherheiten.
🔴 KRITISCH: Fehlt eine vorherige Teilungserlaubnis der Gemeinde oder verletzt die geplante Teilung Bebauungsplan, Nachbarrecht oder baurechtliche Vorgaben, drohen Bauverbote, Grenzstreitigkeiten oder gar Rückabwicklung des Kaufs.
⚠️ WICHTIG: Die Kostenverteilung für Vermessung, Teilung, Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer ist nicht gesetzlich festgelegt – sie muss ausdrücklich, schriftlich und notariell beurkundet im Kaufvertrag geregelt werden.
⚠️ WICHTIG: Die Vermessungskosten (1.500–4.000 €) und die Dauer der Teilung (Wochen bis Monate) sind häufig unterschätzt – ein Kostenvoranschlag des ÖbVI und ein realistischer Zeitplan müssen vor Vertragsabschluss vorliegen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Beim Kauf eines Grundstücks, insbesondere bei einer Teilung, stellt sich oft die Frage, wer die Kosten für die Vermessung trägt. Grundsätzlich ist dies Verhandlungssache zwischen Käufer und Verkäufer. Es ist üblich, dass der Käufer die Kosten übernimmt, da er von der genauen Vermessung profitiert. Allerdings kann im Kaufvertrag auch eine andere Vereinbarung getroffen werden.
Die Vermessungskosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, wie z.B. den Gebühren für den Katasteramtsauszug, die eigentliche Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und eventuelle Kosten für die Teilungsgenehmigung. Auch die Notarkosten und Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch sind zu berücksichtigen.
Ich empfehle, die Kostenfrage im Vorfeld des Kaufvertrags klar zu regeln und schriftlich festzuhalten. So vermeiden Sie spätere Unstimmigkeiten. Klären Sie auch, wer die Kosten trägt, falls die Vermessung unerwartete Ergebnisse liefert, die den Kaufpreis beeinflussen könnten.
👉 Handlungsempfehlung: Verhandeln Sie die Kostenübernahme für die Vermessung im Kaufvertrag und lassen Sie sich von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt den geplanten Kauf eines Teilgrundstücks von 500 m² aus einer 800 m² großen Fläche. Die zentrale Frage betrifft die Kostentragung für die notwendige Vermessung und Teilung. Grundsätzlich ist die Teilungsvermessung eine hoheitliche Aufgabe des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI), die durch den Eigentümer veranlasst werden muss. Die Kosten hierfür sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich nach der jeweiligen Gebührenordnung der Bundesländer und der Komplexität des Falls.
✅ Zustimmung: Die Frage nach der Kostentragung ist berechtigt und wird im Immobilienrecht oft unterschiedlich gehandhabt. Es ist korrekt, dass die Kosten für die Vermessung und Teilung des Grundstücks in der Regel vom Verkäufer zu tragen sind, da er die Teilung veranlassen muss, um das Grundstück überhaupt verkaufen zu können. Eine abweichende Vereinbarung im Kaufvertrag ist jedoch möglich und üblich.
➕ Ergänzung: Neben den reinen Vermessungskosten fallen weitere Gebühren an, die oft übersehen werden. Dazu gehören die Kosten für die Eintragung der Teilung im Liegenschaftskataster, die Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags sowie die Grunderwerbsteuer. Die Notarkosten richten sich nach dem Kaufpreis und dem Geschäftswert, die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
🔴 Gefahr: Eine erhebliche Gefahr besteht darin, dass die Kosten für die Vermessung und Teilung unterschätzt werden. Für ein 500 m² großes Grundstück können diese je nach Bundesland und Aufwand zwischen 1.500 und 3.000 Euro oder mehr betragen. Zudem ist zu beachten, dass die Teilungsvermessung einige Wochen bis Monate dauern kann, was den Kaufprozess verzögert. Ohne eine klare schriftliche Vereinbarung im Kaufvertrag kann es zu unerwarteten finanziellen Belastungen für den Käufer kommen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Kostenverteilung für die Vermessung und alle weiteren Nebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Grundbuch) schriftlich im notariellen Kaufvertrag festhalten. Holen Sie vor Vertragsunterzeichnung einen Kostenvoranschlag von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) für die Teilungsvermessung ein. Beauftragen Sie zudem einen Fachanwalt für Immobilienrecht oder einen erfahrenen Notar, um den Vertrag zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Kosten klar geregelt sind und keine versteckten Risiken bestehen.
KI-Analyse (Qwen)
Bei der Teilung eines Grundstücks vor einem Kaufvertrag handelt es sich um eine juristisch und technisch anspruchsvolle Maßnahme, die zwingend eine amtliche Vermessung durch einen staatlich anerkannten Vermessungsingenieur oder ein Katasteramt erfordert – insbesondere zur Eintragung einer neuen Flurstücksgrenze im Liegenschaftskataster.
🔴 Gefahr: Ohne vorherige amtliche Vermessung und Eintragung der neuen Grenze im Grundbuch ist eine rechtsverbindliche Teilung rechtlich unmöglich; ein Kaufvertrag über ein nicht existierendes, nicht abgegrenztes Flurstück ist unwirksam oder führt zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und Nachbarkonflikten.
⚠️ Korrektur: Die Vermessungskosten fallen nicht "normalerweise" nach einer pauschalen Marktregel an, sondern sind vertraglich festzulegen – sie sind nicht automatisch vom Käufer zu tragen, auch nicht vom Verkäufer; vielmehr ist die Kostenverteilung verhandelbar und muss ausdrücklich vereinbart werden.
➕ Ergänzung: Neben den Vermessungskosten (ca. 1.500–4.000 €, abhängig von Komplexität, Bundesland und Katasteramt) entstehen zusätzliche Kosten für die Teilungserlaubnis der Gemeinde (sofern erforderlich), Notargebühren (ca. 1–1,5 % des Kaufpreises), Grundbuchgebühren und ggf. Grunderwerbsteuer – allesamt vertraglich regelbar.
🔴 Gefahr: Fehlt eine rechtskonforme Teilung, kann es später zu Grenzstreitigkeiten, Bauverbote oder sogar zur Rückabwicklung des Kaufs kommen – insbesondere wenn die Fläche nicht baurechtlich zulässig ist oder die Teilung gegen Bebauungsplan oder Nachbarrecht verstößt.
✅ Zustimmung: Die Annahme, dass die Kostenverteilung verhandelbar ist, ist korrekt – in der Praxis übernimmt der Käufer oft die Vermessungskosten, um die Teilung nach seinen Bauvorstellungen zu gestalten, doch dies ist keine gesetzliche Verpflichtung.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Vertragsabschluss unverzüglich einen zertifizierten Vermessungsingenieur zur Prüfung der Teilungsmöglichkeit und zur Erstellung eines Teilungsplans; lassen Sie den Kaufvertrag erst nach Vorliegen der Teilungserlaubnis und des Vermessungsberichts notariell beurkunden.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Kostenverteilung für die Vermessung verhandelbar ist und nicht gesetzlich festgelegt ist.
- Alle bestätigen, dass eine amtliche Vermessung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zwingend erforderlich ist, um eine rechtsverbindliche Teilung herzustellen.
- Alle betonen die Notwendigkeit einer schriftlichen, vertraglichen Regelung – idealerweise im notariellen Kaufvertrag.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI formuliert tendenziell pauschaler, dass „üblicherweise der Käufer die Kosten übernimmt“, während DeepSeek und Qwen klar betonen, dass dies keine Rechtsgrundlage ist und die Regelung stets vertraglich festzulegen ist.
- DeepSeek nennt konkret die hoheitliche Zuständigkeit des ÖbVI für die Teilungsvermessung; GoogleAI spricht allgemein von „Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur“, ohne den hoheitlichen Charakter zu benennen.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt mit konkreten Kostenrahmen (1.500–3.000 €), Hinweis auf Teilungsdauer und Betonung der Notarkosten/Grunderwerbsteuer als vertraglich regelbar.
- Qwen ergänzt entscheidend den Hinweis auf die zwingende Gemeindeerlaubnis für die Teilung sowie die Risiken bei baurechtlicher Unzulässigkeit – ein Aspekt, den GoogleAI und DeepSeek nicht nennen.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert indirekt, dass die Vermessungskosten „üblicherweise vom Käufer getragen werden“, was Qwen ausdrücklich als falsche Annahme korrigiert: „Sie sind nicht automatisch vom Käufer zu tragen, auch nicht vom Verkäufer.“ Aufgrund des Vorsichtsprinzips wird hier die sicherere, rechtlich präzisere Einschätzung von Qwen priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Alle Modelle stimmen in der Handlungsempfehlung überein: Kostenvoranschlag beim ÖbVI vor Vertragsabschluss, schriftliche Klärung im notariellen Kaufvertrag, fachliche Prüfung durch Notar oder Immobilienrechtsanwalt – Qwens Forderung nach Vorliegen der Teilungserlaubnis *vor* Beurkundung wird als sicherste Praxis übernommen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Zwingende Vermessung ✅ Ohne amtliche Vermessung durch ÖbVI und Eintragung im Kataster ist die Teilung rechtlich nicht wirksam – alle Modelle stimmen überein. Kostenverteilung ✅ Kosten sind nicht gesetzlich geregelt, sondern vollständig verhandelbar und müssen vertraglich festgelegt werden – alle drei Modelle bestätigen dies einhellig. Teilungserlaubnis der Gemeinde ⚠️ Qwen nennt sie explizit als zwingend; GoogleAI und DeepSeek erwähnen sie nicht – bei baurechtlicher Relevanz (wie hier bei 500 m²-Teilgrundstück) ist sie jedoch faktisch erforderlich. Kostenschätzung & Dauer ⚠️ DeepSeek und Qwen liefern konkrete Kostenrahmen (1.500–4.000 €) und warnen vor Unterschätzung; GoogleAI bleibt vage – Konsens: Vorab-Kostenvoranschlag ist unverzichtbar. Rechtsfolgen bei fehlender Teilung ❌ Qwen benennt klar Rückabwicklung, Bauverbote und Grenzstreitigkeiten; GoogleAI erwähnt nur „unerwartete Ergebnisse“, DeepSeek spricht von „finanziellen Belastungen“. Qwens Risikobewertung ist die stärkste und wird als maßgeblich betrachtet. 👉 Handlungsempfehlung: Der Kaufvertrag darf erst nach Vorliegen eines genehmigten Teilungsplans, einer schriftlichen Teilungserlaubnis der Gemeinde und eines Kostenvoranschlags des ÖbVI notariell beurkundet werden – bis dahin ist jede Zahlungsvereinbarung oder Vorleistung rechtlich riskant.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Keine amtliche Vermessung vor Vertragsabschluss Rechtliche Unwirksamkeit des Kaufs, Unmöglichkeit der Grundbucheintragung, späterer Rechtsstreit 🔴 Risiko Fehlende Teilungserlaubnis der Gemeinde Verbot der baulichen Nutzung, Widerruf der Teilung, Zwangsrückgabe des Grundstücks 🔴 Risiko Unterschätzung der Gesamtkosten (Vermessung + Notar + Grunderwerbsteuer + Grundbuch) Finanzielle Überforderung, Vertragsrücktritt unter Schadensersatzansprüchen, Verlust der Kaufpreiszahlung 🔴 Risiko Grenzkonflikte mit Nachbarn durch unklare oder fehlerhafte Vermessung Langwierige Gerichtsverfahren, Abriss von bereits errichteten Gebäuden, hohe Anwaltskosten 🔴 Risiko Verzug durch unerwartete Verzögerung der Teilung (z. B. bei Einwendungen Dritter) Vertragsstrafen, Zinsverlust, Verzögerung des Bauvorhabens, Preissteigerungen bei Bauleistungen ✅ Chance Frühzeitige Einbindung eines ÖbVI zur Prüfung der Teilungsmöglichkeit Sicherstellung der Baurechtskonformität, Vermeidung späterer Ablehnung, Planungssicherheit für Bauvorhaben ✅ Chance Vertragliche Festlegung aller Kosten im Kaufvertrag Vollständige Transparenz, Ausschluss von Streitigkeiten, finanzielle Planbarkeit für beide Vertragsparteien ✅ Chance Nutzen der Teilung als Verhandlungsmasse zur Preisoptimierung Möglichkeit, günstigere Konditionen oder zusätzliche Leistungen (z. B. Erschließung) vom Verkäufer einzufordern ✅ Chance Eintragung einer neuen, klar definierten Flurstücksgrenze Erhöhte Verkehrsfähigkeit des Grundstücks, bessere Bewertung bei späterem Verkauf oder Beleihung ✅ Chance Abstimmung der Teilung mit baulichen Vorstellungen (z. B. Zugang, Erschließung, Bauplatzgröße) Optimale Nutzung des Grundstücks, Vermeidung teurer Nachbesserungen, höhere Wohnqualität Orientierungshilfen
- Rechtliche Wirksamkeit sichern: Beauftragen Sie vor Vertragsabschluss einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI), um die Teilungsmöglichkeit zu prüfen und einen vorläufigen Teilungsplan zu erstellen.
- Gemeindeerlaubnis einholen: Fordern Sie vom Verkäufer den Nachweis der Teilungserlaubnis der zuständigen Gemeinde an – ohne diese darf kein Kaufvertrag notariell beurkundet werden.
- Kostenvoranschlag einholen: Lassen Sie vom ÖbVI einen detaillierten Kostenvoranschlag für Vermessung und Teilung sowie von einem Notar eine Schätzung der Notar- und Grundbuchkosten erstellen – alle Kosten müssen im Vertrag festgelegt sein.
- Vertrag erst nach Prüfung unterschreiben: Geben Sie den notariellen Kaufvertrag erst dann zur Beurkundung frei, wenn alle Unterlagen (Teilungsplan, Gemeindeerlaubnis, Kostenvoranschläge, baurechtliche Stellungnahme) vorliegen und vom Fachanwalt für Immobilienrecht geprüft wurden.
- Baurechtliche Prüfung vorbinden: Klären Sie mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, ob das geplante Teilgrundstück baurechtlich zulässig ist – inkl. Nachweis der Erschließung, Wasser- und Abwasseranschluss sowie Einhaltung von Abstandsflächen.
- Finanzielle Reserven einplanen: Halten Sie zusätzlich zu den genannten Kosten mindestens 10 % Puffer für unvorhergesehene Aufwendungen (z. B. Einwendungen Dritter, Nachmessungen, Genehmigungsverzögerungen) bereit.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Grundstücksvermessung
- Die Grundstücksvermessung ist die exakte Bestimmung der Lage, Größe und Form eines Grundstücks. Sie wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt und ist Grundlage für die Eintragung ins Grundbuch.
Verwandte Begriffe: Kataster, Flurstück, Geodäsie - Kataster
- Der Kataster ist ein amtliches Verzeichnis aller Grundstücke eines bestimmten Gebiets. Er enthält Informationen über die Lage, Größe, Nutzung und Eigentümer der Grundstücke.
Verwandte Begriffe: Flurkarte, Liegenschaftskataster, Geobasisdaten - Flurstück
- Ein Flurstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Kataster unter einer eigenen Nummer geführt wird. Mehrere Flurstücke können ein Grundstück bilden.
Verwandte Begriffe: Parzelle, Grundstück, Liegenschaft - Teilungsgenehmigung
- Die Teilungsgenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die erforderlich ist, wenn ein Grundstück geteilt werden soll. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass die Teilung den baurechtlichen Vorschriften entspricht.
Verwandte Begriffe: Grundstücksteilung, Baurecht, Genehmigungsverfahren - Notarkosten
- Notarkosten sind Gebühren, die für die Beurkundung von Rechtsgeschäften, wie z.B. einem Grundstückskaufvertrag, anfallen. Die Höhe der Notarkosten ist gesetzlich geregelt.
Verwandte Begriffe: Beurkundung, Kaufvertrag, Gebührenordnung - Grundbucheintragung
- Die Grundbucheintragung ist die Eintragung des Eigentümers eines Grundstücks in das Grundbuch. Sie ist erforderlich, um das Eigentum an dem Grundstück rechtswirksam zu übertragen.
Verwandte Begriffe: Grundbuchamt, Eigentumsübertragung, Auflassung - Vermessungsingenieur
- Ein Vermessungsingenieur ist ein Experte für die Vermessung von Grundstücken und Bauwerken. Er führt Vermessungen durch, erstellt Lagepläne und berät Bauherren und Behörden.
Verwandte Begriffe: Geodät, Geomatiker, Katasteringenieur
Häufige Fragen (FAQ)
- Wer trägt die Kosten für die Vermessung bei einem Grundstückskauf?
Die Kostenübernahme ist Verhandlungssache, oft trägt der Käufer die Kosten, da er von der genauen Vermessung profitiert. Die Vereinbarung sollte im Kaufvertrag festgehalten werden. - Welche Kosten sind bei einer Grundstücksvermessung zu berücksichtigen?
Zu den Kosten gehören Gebühren für den Katasteramtsauszug, die Vermessung durch einen Vermessungsingenieur, eventuelle Teilungskosten, Notarkosten und Grundbucheintragungskosten. - Was ist ein Katasteramtsauszug?
Ein Katasteramtsauszug ist ein Dokument, das Informationen über die Größe, Lage und Beschaffenheit eines Grundstücks enthält. Er dient als Grundlage für die Vermessung und den Kaufvertrag. - Was macht ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur?
Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist ein Experte, der berechtigt ist, amtliche Vermessungen durchzuführen und die Ergebnisse zu beurkunden. Seine Arbeit ist Grundlage für die Eintragung ins Grundbuch. - Was bedeutet Teilungsgenehmigung?
Wenn ein Grundstück geteilt wird, ist in vielen Fällen eine Teilungsgenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Diese Genehmigung stellt sicher, dass die Teilung den baurechtlichen Vorschriften entspricht. - Was sind Notarkosten und Grundbucheintragungskosten?
Notarkosten fallen für die Beurkundung des Kaufvertrags an. Grundbucheintragungskosten entstehen für die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Beide Kosten sind gesetzlich geregelt. - Was passiert, wenn die Vermessung unerwartete Ergebnisse liefert?
Wenn die Vermessung Abweichungen von den bisherigen Annahmen ergibt, kann dies den Kaufpreis beeinflussen. Es ist ratsam, im Kaufvertrag eine Klausel für diesen Fall zu vereinbaren. - Kann man die Vermessungskosten steuerlich absetzen?
Die Vermessungskosten können unter Umständen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden, wenn das Grundstück zur Einkünfteerzielung genutzt wird. Eine Beratung durch einen Steuerberater ist empfehlenswert.
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Grundstücksteilung: Kostenfrage – Vereinbarungssache beim Vermesser
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Grundstücksteilung: Gebührenteilung – Neue Grenze, Kostenteilung!
Grundstücksteilung
Die neue Grenze betrifft beide geteilten Grundstücke, i.d.R. werden deshalb die Gebühren geteilt. Das sollten Sie natürlich schon beim Kaufvertrag festhalten. Die Gebühren können Sie dem Link entnehmen (für Bayern), oder beim Vermessungsamt oder einem ÖBVI erfragen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Grundstücksvermessung vor Kauf: Kosten, Teilung & Gebühren
💡 Kernaussagen: Bei einem Grundstückskauf sind die Vermessungskosten Verhandlungssache zwischen Käufer und Verkäufer. Die Teilungsgenehmigung kann durch Mindestgrößen in der Ortssatzung beeinflusst werden. Die Gebühren für die Grundstücksteilung werden in der Regel zwischen den Parteien aufgeteilt, da die neue Grenze beide Grundstücke betrifft. Es ist ratsam, diese Vereinbarungen im Kaufvertrag festzuhalten.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Mindestgröße von Flächen durch die Ortssatzung begrenzt sein kann, wie im Beitrag Grundstücksteilung: Kostenfrage – Vereinbarungssache beim Vermesser erwähnt.
💰 Zusatzinfo: Die Gebühren für die Grundstücksteilung können beim zuständigen Vermessungsamt oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖBVI) erfragt werden. Für Bayern steht eine Gebührenübersicht online zur Verfügung.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Kostentragung für die Grundstücksvermessung und Teilung im Vorfeld und halten Sie die Vereinbarung im Kaufvertrag fest. Informieren Sie sich über die geltenden Mindestgrößen für Baugrundstücke in der Ortssatzung. Beachten Sie den Beitrag Grundstücksteilung: Gebührenteilung – Neue Grenze, Kostenteilung! bezüglich der Teilung der Gebühren.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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