Vermessungskosten Berechnung: Bauantrag vs. Herstellungskosten 1958 + Koeffizient?
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Vermessungskosten Berechnung: Bauantrag vs. Herstellungskosten 1958 + Koeffizient?

Guten Tag,
wie berechnet man die Baukosten (für die Berechnung der Vermessungskosten)? Sind die tatsächliche Baukosten  -  aus dem Bauantrag- relewant oder "ein Wert auf der Grundlage von durchschnittlichen Herstellungskosten nach den Baupreisverhältnissen des Jahres 1958 " mal Koeff.?
Die Baukosten bei uns liegen bei ca. 300 000 (Gebäudeaufnahme sollte ca. 450 € kosten). Im Gebührenbescheid steht "Baukosten mehr als 400 000 bis 1 Mio. " und deswegen 900 €!
Vielen Dank,
Nati
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    Um die Vermessungskosten korrekt zu berechnen, ist entscheidend, welche Baukosten zugrunde gelegt werden. Ich empfehle, sich an die aktuellen, tatsächlichen Baukosten aus dem Bauantrag zu halten. Diese spiegeln die realen Aufwendungen wider.

    Die Verwendung von Herstellungskosten aus dem Jahr 1958 multipliziert mit einem Koeffizienten kann zu einer veralteten und ungenauen Berechnung führen. Dies ist besonders dann problematisch, wenn sich die Baupreise seitdem erheblich verändert haben.

    Es ist wichtig, den Gebührenbescheid genau zu prüfen und gegebenenfalls mit dem zuständigen Vermessungsamt Rücksprache zu halten, um Klarheit über die Berechnungsgrundlage zu erhalten.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Berechnungsgrundlage direkt mit dem Vermessungsamt, um sicherzustellen, dass die aktuellen Baukosten berücksichtigt werden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baukosten
    Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen, einschließlich Materialkosten, Arbeitskosten und Baunebenkosten. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung verschiedener Gebühren, wie z.B. die Vermessungskosten.
    Verwandte Begriffe: Herstellungskosten, Baupreise, Baunebenkosten
    Bauantrag
    Der Bauantrag ist ein formelles Antragsverfahren, das bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Er enthält alle relevanten Informationen über das geplante Bauwerk, einschließlich der Baukosten.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Baubehörde
    Herstellungskosten
    Die Herstellungskosten sind ein Teil der Baukosten und umfassen die Kosten für die Errichtung des Rohbaus und den Ausbau des Gebäudes. Sie beinhalten Material- und Arbeitskosten, jedoch keine Grundstückskosten oder Baunebenkosten.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Materialkosten, Arbeitskosten
    Gebührenbescheid
    Der Gebührenbescheid ist ein Dokument, das von einer Behörde (z.B. dem Vermessungsamt) ausgestellt wird und die Höhe der zu zahlenden Gebühren für eine bestimmte Leistung (z.B. eine Vermessung) ausweist. Er enthält eine detaillierte Aufschlüsselung der Gebühren und die zugrunde gelegten Berechnungsgrundlagen.
    Verwandte Begriffe: Gebührenordnung, Verwaltungskosten, Kostenbescheid
    Gebäudeaufnahme
    Die Gebäudeaufnahme ist die Erfassung der äußeren und inneren Abmessungen eines Gebäudes. Sie dient der Erstellung von Bestandsplänen und ist Grundlage für viele weitere Planungen und Berechnungen.
    Verwandte Begriffe: Bestandsaufnahme, Bauaufnahme, Vermessung
    Koeffizient
    Ein Koeffizient ist ein Faktor, der verwendet wird, um einen Wert an veränderte Bedingungen anzupassen. Im Zusammenhang mit Baukosten kann ein Koeffizient verwendet werden, um historische Baukosten an aktuelle Preisniveaus anzupassen.
    Verwandte Begriffe: Faktor, Multiplikator, Anpassungsfaktor
    Vermessungskosten
    Die Vermessungskosten sind die Kosten, die für die Durchführung von Vermessungsarbeiten anfallen. Sie werden in der Regel auf der Grundlage der Baukosten und der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes berechnet.
    Verwandte Begriffe: Katastergebühren, Vermessungsgebühren, Honorarordnung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Baukosten sind für die Berechnung der Vermessungskosten relevant?
      In der Regel sind die tatsächlichen Baukosten aus dem Bauantrag relevant, da diese die aktuellen Aufwendungen widerspiegeln. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und die Vorgaben des Vermessungsamtes zu beachten.
    2. Was ist, wenn die Baukosten im Bauantrag nicht genau beziffert sind?
      Wenn die Baukosten im Bauantrag nicht exakt angegeben sind, kann das Vermessungsamt Schätzungen oder Durchschnittswerte heranziehen. Es ist ratsam, in diesem Fall frühzeitig mit dem Amt zu kommunizieren, um eine transparente und nachvollziehbare Berechnung sicherzustellen.
    3. Was bedeutet der Koeffizient bei der Berechnung mit Herstellungskosten von 1958?
      Der Koeffizient dient dazu, die Herstellungskosten von 1958 an die heutigen Baupreisverhältnisse anzupassen. Die Genauigkeit dieser Anpassung hängt jedoch stark von der Aktualität und Validität des Koeffizienten ab.
    4. Kann ich die Berechnung der Vermessungskosten überprüfen lassen?
      Ja, Sie haben das Recht, die Berechnung der Vermessungskosten zu überprüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen, wenn Sie Unstimmigkeiten feststellen. Es ist empfehlenswert, sich dabei von einem Fachmann (z.B. einem Architekten oder einem Anwalt für Baurecht) beraten zu lassen.
    5. Was passiert, wenn die tatsächlichen Baukosten von den im Bauantrag angegebenen Kosten abweichen?
      Wenn die tatsächlichen Baukosten erheblich von den im Bauantrag angegebenen Kosten abweichen, kann dies zu einer Neuberechnung der Vermessungskosten führen. Es ist wichtig, das Vermessungsamt über wesentliche Änderungen zu informieren.
    6. Welche Rolle spielt der Gebührenbescheid bei der Berechnung der Vermessungskosten?
      Der Gebührenbescheid enthält die detaillierte Aufschlüsselung der Vermessungskosten und die zugrunde gelegten Berechnungsgrundlagen. Er ist die Basis für die Überprüfung der Kosten.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Gebäudeaufnahme und Vermessung?
      Die Gebäudeaufnahme ist ein Teil der Vermessung und dient dazu, die Geometrie und Lage eines Gebäudes zu erfassen. Die Vermessung umfasst darüber hinaus weitere Leistungen wie die Erstellung von Lageplänen und die Absteckung von Bauvorhaben.
    8. Wie kann ich die Vermessungskosten senken?
      Eine Möglichkeit, die Vermessungskosten zu senken, besteht darin, die notwendigen Unterlagen (z.B. Baupläne, Lagepläne) vollständig und korrekt bereitzustellen, um den Aufwand für das Vermessungsamt zu reduzieren.

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  2. Vermessungskosten S-H: Link zum Gebühren-Rechner

    Bundesland? ...
    Bundesland? in S-H hier:
  3. Einspruch gegen Vermessungskosten? BW-Grundsteuer beachten!

    Gibt es so was für BW?
    Soll ich einen Einspruch einlegen?
    :-(
    Ist das auch beim Grundsteuerbemessung so?
    • Name:
    • Nati
  4. BW: PDF zu Vermessungskosten Berechnung per Google

    guuuuugel sacht ...
    guuuuugel sacht

    Ab jetzt kostet jede Frage nen Zehner ...

  5. Gebührenfestsetzung Vermessung: LGebG & Satzung relevant

    Danke, aber
    außer Kraft.
    Das ist aktuell

    Jedoch "Die Behörden, die die öffentliche Leistung erbringen, setzen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren und Auslagen nach diesem Gesetz fest".
    Wie und wie hoch?
    "Die Landratsämter treffen die Festsetzungen durch Rechtsverordnung, die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften durch Satzung"
    :-(

    • Name:
    • Nati
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

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    Vermessungskosten richtig berechnen: Bauantrag vs. Herstellungskosten

    💡 Kernaussagen: Die Berechnung der Vermessungskosten hängt vom Bundesland ab. Schleswig-Holstein bietet einen Gebührenrechner. Bei Unklarheiten sollte ein Einspruch geprüft werden. In Baden-Württemberg sind das LGebG und kommunale Satzungen relevant.

    ✅ Empfehlung: Nutzen Sie den Link im Beitrag Vermessungskosten S-H: Link zum Gebühren-Rechner, um die Gebühren in Schleswig-Holstein zu prüfen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie bei einem Einspruch gegen die Vermessungskosten auch die Grundsteuerbemessung, wie im Beitrag Einspruch gegen Vermessungskosten? BW-Grundsteuer beachten! erwähnt.

    📊 Fakten/Zahlen: Die ursprünglichen Baukosten von ca. 300.000 € führten zu geschätzten Gebäudeaufnahmekosten von 450 €.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die aktuellen Gesetze und Satzungen Ihres Bundeslandes, insbesondere das LGebG in Baden-Württemberg, wie im Beitrag Gebührenfestsetzung Vermessung: LGebG & Satzung relevant beschrieben.

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