Stellplatzverordnung Niedersachsen: Anzahl Stellplätze berechnen & finden?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Anzahl der notwendigen Stellplätze in Niedersachsen wird durch § 47 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt. Die genauen Zahlen sind in den Ausführungsbestimmungen zu finden. Das Bauamt kann im Einzelfall die erforderliche Stellplatzanzahl festlegen. Die relevanten Unterlagen wurden einem Forumsmitglied freundlicherweise per E-Mail zur Verfügung gestellt.

✅ Empfehlung · 📊 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Stellplatzverordnung Niedersachsen: Anzahl Stellplätze berechnen & finden?

Wie groß ist die notwendige Anzahl von Stellplätzen nach der Stellplatzverordnung in Niedersachsen bzw. wo finde ich diese
  • Name:
  • Monika Deppe
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Stellplatzberechnung ist baurechtlich zwingend verbindlich – falsche Angaben führen zu Bauverbot, Rückbauauflagen oder Ablehnung der Baugenehmigung.

    🔴 KRITISCH: Stellplätze müssen im Eigentum oder langfristigem Nutzungsrecht des Bauherrn stehen, dauerhaft nutzbar, barrierearm und genehmigungsfähig – bloße „Zuweisung“ im öffentlichen Raum oder auf fremdem Grund ist unzulässig.

    ⚠️ WICHTIG: Örtliche Stellplatzsatzungen der Gemeinde gehen landesrechtlichen Regelungen vor – ihre Prüfung ist zwingend erforderlich, bevor Planung oder Baugenehmigungsantrag gestellt wird.

    ⚠️ WICHTIG: Die Stellplatzpflicht umfasst nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern auch Fahrräder (§ 47 Abs. 2 Nds. BauO) – diese müssen gesondert nachgewiesen werden.

    ⚠️ WICHTIG: Berechnung erfolgt nach Bruttogrundfläche (BGFAbk.) oder Nutzungseinheiten – nicht nach Bewohnerzahl oder Schätzwerten; Tabellen in Anlagen 1–3 der StellplVO NI sind maßgeblich.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Um die notwendige Anzahl von Stellplätzen nach der Stellplatzverordnung in Niedersachsen zu ermitteln, empfehle ich Ihnen, die aktuelle Fassung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sowie die dazugehörige Stellplatzverordnung (StVO) zu konsultieren.

    Die NBauO enthält allgemeine Bestimmungen zu Stellplätzen, während die StVO detaillierte Regelungen zur Anzahl der Stellplätze in Abhängigkeit von der Art und Nutzung der Gebäude enthält. Diese Regelungen können sich je nach Gemeinde unterscheiden, da Kommunen eigene Stellplatzsatzungen erlassen können, die die landesweiten Vorgaben konkretisieren.

    Ich empfehle, sich direkt an das zuständige Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt zu wenden. Dort erhalten Sie Auskunft über die geltenden Bestimmungen und können spezifische Fragen zu Ihrem Bauvorhaben klären.

    👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich beim Bauamt Ihrer Gemeinde über die aktuell gültige Stellplatzsatzung und die entsprechenden Anforderungen für Ihr Bauvorhaben.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Berechnung der notwendigen Stellplatzanzahl nach der niedersächsischen Stellplatzverordnung (Nds. BauO). Die Anfrage zielt auf eine rein rechtlich-formale Auskunft ab, die keine unmittelbaren physischen Gefahren wie Schimmel, Asbest oder Statikprobleme erkennen lässt. Dennoch ist eine fachliche Einordnung erforderlich, da Fehlinterpretationen der Verordnung zu erheblichen baurechtlichen Konsequenzen führen können.

    ✅ Zustimmung: Die Frage nach der konkreten Anzahl von Stellplätzen ist berechtigt, da die Nds. BauO in § 47 Abs. 1 eine Ermittlung nach der Anzahl der Nutzungseinheiten und der Art der Nutzung vorschreibt. Die Verordnung selbst definiert jedoch keine pauschalen Schlüsselzahlen, sondern verweist auf die örtliche Satzung der Gemeinden.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist, dass die Stellplatzpflicht nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für Fahrräder gilt (§ 47 Abs. 2 Nds. BauO). Zudem können Gemeinden durch Satzung abweichende Regelungen treffen, was die Suche nach der örtlichen Satzung zur Pflicht macht. Die Berechnung erfolgt in der Regel über die Bruttogrundfläche (BGF) oder die Anzahl der Wohneinheiten.

    👉 Handlungsempfehlung: Zur korrekten Ermittlung der Stellplatzanzahl ist zunächst die örtliche Stellplatzsatzung der jeweiligen Gemeinde einzusehen. Diese ist meist über das Bauamt oder die Gemeinde-Website verfügbar. Bei Unsicherheiten bezüglich der Auslegung der Satzung oder der Berechnungsmethode sollte ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht oder ein öffentlich bestellter Sachverständiger für Bauwesen konsultiert werden, um baurechtliche Verstöße und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Stellplatzverordnung Niedersachsen (StellplVO NI) regelt die verbindliche Berechnung und Bereitstellung von Stellplätzen für neue Bauvorhaben sowie bei wesentlichen Änderungen bestehender Gebäude.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte oder unzureichende Stellplatzberechnung führt zu Bauverboten, Rückbauauflagen oder Ablehnung von Baugenehmigungen – insbesondere bei Wohn-, Gewerbe- oder Gemeinbedarfsnutzungen.

    ✅ Zustimmung: Die maßgebliche Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Anzahl der Stellplätze (Stellplatzverordnung Niedersachsen) vom 17.12.2020 (Nds. GVBl. S. 722), zuletzt geändert durch die 2. ÄndVO vom 22.03.2023.

    ➕ Ergänzung: Die erforderliche Stellplatzanzahl richtet sich nach Art und Größe der baulichen Nutzung (z. B. Wohnfläche, Nutzfläche, Betriebsart), nicht nach Anzahl der Bewohner oder Mitarbeiter – und wird in Anlagen 1 bis 3 der Verordnung tabellarisch festgelegt.

    ⚠️ Korrektur: Es gibt keine pauschale Formel wie "1 Stellplatz pro Wohnung"; vielmehr variieren die Sätze erheblich – z. B. 1,0 Stellplatz pro 100 m² Wohnfläche bei Wohngebäuden, aber bis zu 3,0 Stellplätze pro 100 m² bei Ärztezentren oder 5,0 bei Hotels.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, man könne Stellplätze einfach "finden" oder nachträglich an beliebiger Stelle ausweisen, ist falsch – sie müssen im Zusammenhang mit dem Vorhaben genehmigungsfähig, dauerhaft nutzbar, barrierearm und im Eigentum oder dauerhaftem Nutzungsrecht des Bauherrn stehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Baubeginn einen zertifizierten Baugutachter oder einen kommunalen Fachplaner für Verkehrsanlagen, um die konkrete Stellplatzberechnung unter Berücksichtigung der jeweiligen Bauvorhabensdaten, der örtlichen Satzungen und eventueller Ausnahmeregelungen (z. B. nach § 5 StellplVO NI) verbindlich zu prüfen und zu dokumentieren.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Stellplatzanzahl nicht pauschal, sondern ausschließlich nach der Stellplatzverordnung Niedersachsen (StellplVO NI) unter Berücksichtigung der örtlichen Gemeindesatzung zu ermitteln ist. Zudem einigen sie sich darauf, dass die Verordnung rechtlich verbindlich ist und bei Nichtbeachtung schwerwiegende baurechtliche Konsequenzen drohen.

    ⚠️ Abweichung: GoogleAI betont vorrangig den Dialog mit dem Bauamt als Hauptquelle, ohne auf die konkrete Rechtsgrundlage (Verordnungstext, Anlagen 1–3) oder technische Berechnungselemente einzugehen. DeepSeek und Qwen gehen detaillierter auf Rechtsquellen, Berechnungsgrundlagen (BGF, Nutzung) und zusätzliche Pflichten (Fahrräder) ein.

    ➕ Ergänzung: DeepSeek ergänzt die Pflicht zur Fahrradstellplatzbereitstellung (§ 47 Abs. 2 Nds. BauO); Qwen präzisiert die Anlagenstruktur der StellplVO NI (Anlagen 1–3), die unterschiedlichen Schlüsselzahlen je Nutzung (z. B. 1,0 vs. 5,0 Stellplätze/100 m²) sowie die Unzulässigkeit nachträglicher oder „fiktiver“ Stellplatzzuweisung – beides fehlt bei GoogleAI.

    ❌ Widerspruch: Qwen widerspricht klar der Annahme, Stellplätze „nachträglich ausweisen“ zu können – eine implizit mögliche Interpretation, die GoogleAI (durch Fokus auf „Auskunft beim Bauamt“) nicht präzise entkräftet. Qwens Einschätzung ist sicherer und rechtlich zutreffender, daher wird hier das strengere Vorsichtsprinzip angewendet.

    👉 Empfehlung: Qwen liefert die präziseste und rechtskonformste Einschätzung, insbesondere zur Bindungswirkung der Anlagen und zur Unzulässigkeit formaler Umgehungsversuche. DeepSeek ergänzt entscheidend zur Fahrradpflicht und zur Notwendigkeit fachrechtlicher Auslegung. GoogleAI bietet zwar einen pragmatischen Zugang, bleibt aber fachlich zu oberflächlich für eine verbindliche baurechtliche Beurteilung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Anwendbare Rechtsgrundlage Stellplatzverordnung Niedersachsen (StellplVO NI) vom 17.12.2020, zuletzt geändert am 22.03.2023 – maßgeblich in Verbindung mit der Nds. BauO § 47 und der örtlichen Stellplatzsatzung der Gemeinde.
    Berechnungsgrundlage Stellplatzanzahl richtet sich nach Art und Größe der Nutzung (z. B. Bruttogrundfläche oder Nutzungseinheiten), nicht nach Anzahl der Bewohner oder Mitarbeiter; Anlagen 1–3 der StellplVO NI enthalten verbindliche Schlüsselzahlen (z. B. 1,0–5,0 Stellplätze pro 100 m² je Nutzung).
    Fahrradstellplätze Verpflichtende Bereitstellung von Fahrradstellplätzen gemäß § 47 Abs. 2 Nds. BauO – separate, nachweisbare Berechnung erforderlich.
    Räumliche und rechtliche Anforderungen ⚠️ Stellplätze müssen dauerhaft nutzbar, barrierearm, genehmigungsfähig und im Eigentum oder dauerhaftem Nutzungsrecht des Bauherrn stehen (Qwen und DeepSeek einhellig; GoogleAI nicht thematisiert).
    Verantwortung für fehlerhafte Berechnung Qwen benennt konkrete Risiken (Bauverbot, Rückbauauflagen); DeepSeek betont baurechtliche Konsequenzen und Bußgelder; GoogleAI erwähnt keine Sanktionen – Konsens liegt bei höchster Risikostufe: fehlerhafte Berechnung ist kein Verwaltungsfehler, sondern baurechtlicher Verstoß mit erheblichen Folgen.

    👉 Handlungsempfehlung: Die Stellplatzberechnung ist ein juristisch und technisch anspruchsvoller Baustein der Baugenehmigungsvorbereitung. Sie darf nicht rein intuitiv oder pauschal erfolgen, sondern erfordert die schriftliche Prüfung durch einen fachkundigen Verkehrsgutachter oder Baugutachter – unter Einbeziehung der örtlichen Satzung, der aktuellen StellplVO NI mit Anlagen und aller objektbezogenen Daten (Nutzung, BGF, Lage).

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Fehlberechnung der Stellplatzanzahl Baugenehmigungsverweigerung, Bauverbot oder nachträgliche Rückbauauflage mit Kosten in sechsstelliger Höhe
    🔴 Risiko Nichtvorhandensein eines langfristigen Nutzungsrechts für ausgewiesene Stellplätze Stellplätze gelten als rechtlich nicht gesichert – Ablehnung der gesamten Stellplatznachweises
    🔴 Risiko Ignorieren der Fahrradstellplatzpflicht Fehlender Nachweis führt zu Beanstandung im Bauausschuss und Nachbesserungspflicht unter Zeitdruck
    🔴 Risiko Verwendung veralteter oder nicht-gemeindespezifischer Stellplatztabellen Unverbindliche Berechnung – keine Anerkennung durch Bauaufsicht, erneute Prüfung mit Verzögerung
    🔴 Risiko Annahme, Stellplätze „im Außenbereich“ oder auf öffentlichem Grund ausweisen zu dürfen Rechtswidrige Zuweisung – kein Nachweis erfüllt, Verstoß gegen § 5 StellplVO NI (Erfordernis räumlichem Zusammenhang)
    ✅ Chance Gezielte Nutzung von Ausnahmeregelungen (z. B. § 5 StellplVO NI) Möglichkeit zur Reduktion der Stellplatzanzahl bei nachweislich geringer Auto-Nutzung oder hervorragender ÖPNV-Anbindung
    ✅ Chance Integration barrierearmer und klimafreundlicher Stellplatzkonzepte (E-Ladestationen, Fahrradparkhäuser) Steigerung der Wohn- und Nutzungswertigkeit, Förderfähigkeit durch Kommune oder Land (z. B. NBank-Programme)
    ✅ Chance Vorab-Prüfung durch kommunalen Fachplaner Frühzeitige Abstimmung mit Bauaufsicht – reduzierte Genehmigungsdauer und Klarheit vor Baubeginn
    ✅ Chance Einbeziehung von Car- oder Bike-Sharing-Modellen im Nutzungs- und Mobilitätskonzept Stichhaltige Begründung für Ausnahmen oder Reduzierungen – stärkt Antrag auf Stellplatzminderung
    ✅ Chance Digitaler Stellplatznachweis mit 3D-Planaufnahme und Nutzungsrechtsdokumentation Transparente, nachvollziehbare Prüfung durch Bauamt – erhöhte Akzeptanz und geringere Anfragequote

    Orientierungshilfen

    1. Stellplatzberechnung durch Fachplaner prüfen lassen: Beauftragen Sie vor Einreichung des Bauantrags einen zertifizierten Verkehrsgutachter oder kommunalen Fachplaner für Verkehrsanlagen mit der verbindlichen Berechnung – unter Einbezug der aktuellen StellplVO NI (Anlagen 1–3) und der örtlichen Stellplatzsatzung.
    2. Örtliche Stellplatzsatzung beschaffen: Laden Sie die aktuellste Fassung der Stellplatzsatzung Ihrer Gemeinde von der offiziellen Gemeinde-Website herunter oder beantragen Sie sie schriftlich beim Bauamt – vergleichen Sie sie mit der landesweiten StellplVO NI.
    3. Fahrradstellplätze separat nachweisen: Erfassen Sie die erforderliche Anzahl an Fahrradabstellplätzen gemäß § 47 Abs. 2 Nds. BauO – in der Regel mindestens 1,0 bis 2,0 Abstellplätze pro Wohneinheit oder Mitarbeiter, je nach Nutzung.
    4. Nutzungsrecht für Stellplätze sichern: Stellen Sie – unabhängig vom Grundbuch – schriftlich sicher, dass alle ausgewiesenen Stellplätze im Eigentum oder im dauerhaften, unwiderruflichen Nutzungsrecht (z. B. Grunddienstbarkeit, Erbbaurecht) des Bauherrn stehen.
    5. Ausnahmen früh prüfen: Überprüfen Sie bereits in der Planungsphase, ob für Ihr Vorhaben eine Minderung nach § 5 StellplVO NI (z. B. bei guter ÖPNV-Anbindung oder Car-/Bike-Sharing-Konzept) möglich ist – dokumentieren Sie dies mit verkehrswissenschaftlichen Gutachten.
    6. Stellplatzkonzept digital vorbereiten: Erstellen Sie eine 3D-Planaufnahme mit genauer Lage, Größe und Zugänglichkeit aller Stellplätze sowie eine nutzungsrechtliche Dokumentation – für schnelle und fehlerfreie Prüfung durch das Bauamt.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Stellplatzverordnung (StVO)
    Die Stellplatzverordnung ist eine Rechtsvorschrift, die die Anzahl der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder in Abhängigkeit von der Art und Nutzung von Gebäuden regelt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Baurechts und dient der Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl von Parkmöglichkeiten. Verwandte Begriffe: Bauordnung, Garagenverordnung, Stellplatzsatzung.
    Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
    Die Niedersächsische Bauordnung ist das zentrale Gesetz des Bauordnungsrechts in Niedersachsen. Sie enthält allgemeine Bestimmungen über das Bauen, einschließlich der Anforderungen an Stellplätze. Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauvorschriften, Landesbauordnung.
    Stellplatzsatzung
    Eine Stellplatzsatzung ist eine kommunale Verordnung, die die landesweiten Regelungen der Stellplatzverordnung konkretisiert und an die örtlichen Verhältnisse anpasst. Sie legt die genauen Anforderungen an die Anzahl und Beschaffenheit von Stellplätzen fest. Verwandte Begriffe: Kommunales Recht, Satzung, Bauamt.
    Bauamt
    Das Bauamt ist die zuständige Behörde für alle Fragen rund um das Bauen. Es erteilt Baugenehmigungen, überwacht die Einhaltung der Bauvorschriften und berät Bauherren in baurechtlichen Fragen. Verwandte Begriffe: Baubehörde, Bauaufsicht, Genehmigungsbehörde.
    Stellplatzablöse
    Die Stellplatzablöse ist eine finanzielle Zahlung an die Gemeinde, die anstelle der Schaffung von Stellplätzen auf dem Baugrundstück geleistet wird. Die Gemeinde verwendet diese Gelder, um öffentliche Stellplätze zu schaffen. Verwandte Begriffe: Ausgleichszahlung, Ersatzleistung, Stellplatzpflicht.
    Barrierefreiheit
    Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude und Einrichtungen so gestaltet sind, dass sie von Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Dies betrifft auch die Gestaltung von Stellplätzen. Verwandte Begriffe: Inklusion, Behindertengerechtigkeit, Zugänglichkeit.
    Umnutzung
    Umnutzung bezeichnet die Änderung der Nutzung eines Gebäudes oder Grundstücks. Dabei können sich auch die Anforderungen an die Stellplatzanzahl ändern. Verwandte Begriffe: Nutzungsänderung, Konversion, Revitalisierung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wo finde ich die Stellplatzverordnung für Niedersachsen?
      Die Stellplatzverordnung (StVO) für Niedersachsen finden Sie in der Regel auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz oder auf den Webseiten der jeweiligen Kommunen. Suchen Sie nach "Stellplatzverordnung Niedersachsen" in Verbindung mit dem Namen Ihrer Gemeinde.
    2. Was passiert, wenn ich nicht genügend Stellplätze nachweise?
      Wenn Sie nicht genügend Stellplätze nachweisen können, kann dies zur Ablehnung Ihres Bauantrags führen. In einigen Fällen kann eine Ablösesumme gezahlt werden, mit der die Gemeinde dann selbst Stellplätze schafft. Dies ist jedoch von den jeweiligen kommunalen Regelungen abhängig.
    3. Gibt es Ausnahmen von der Stellplatzpflicht?
      Ja, es gibt Ausnahmen von der Stellplatzpflicht, beispielsweise bei bestimmten Bauvorhaben im Innenbereich oder bei der Schaffung von Wohnraum für bestimmte Personengruppen. Die genauen Ausnahmen sind in der NBauO und den kommunalen Stellplatzsatzungen geregelt.
    4. Wie werden Stellplätze für Fahrräder berücksichtigt?
      Die Stellplatzverordnung berücksichtigt auch Stellplätze für Fahrräder. Die Anzahl der notwendigen Fahrradstellplätze ist ebenfalls in der StVO und den kommunalen Satzungen festgelegt und hängt von der Art und Nutzung des Gebäudes ab.
    5. Was ist eine Stellplatzablöse?
      Eine Stellplatzablöse ist eine finanzielle Zahlung an die Gemeinde, wenn die erforderliche Anzahl an Stellplätzen aufgrund von Platzmangel oder anderen Gründen nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden kann. Die Gemeinde verwendet diese Gelder dann, um öffentliche Stellplätze zu schaffen.
    6. Sind Carports auch Stellplätze im Sinne der Verordnung?
      Ja, Carports können als Stellplätze im Sinne der Verordnung gelten, sofern sie die Anforderungen an Größe und Beschaffenheit erfüllen. Die genauen Anforderungen sind in der NBauO und den kommunalen Stellplatzsatzungen festgelegt.
    7. Wie wirkt sich die Barrierefreiheit auf die Stellplatzanzahl aus?
      Die Barrierefreiheit kann sich auf die Stellplatzanzahl auswirken, da ein bestimmter Prozentsatz der Stellplätze barrierefrei sein muss. Die genauen Anforderungen sind in der NBauO und den entsprechenden Richtlinien festgelegt.
    8. Was ist bei der Umnutzung von Gebäuden bezüglich der Stellplatzpflicht zu beachten?
      Bei der Umnutzung von Gebäuden kann die Stellplatzpflicht neu bewertet werden. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit dem Bauamt in Verbindung zu setzen, um die spezifischen Anforderungen für die Umnutzung zu klären.

    Verwandte Themen

    • Baugenehmigung Niedersachsen
      Informationen zum Baugenehmigungsverfahren in Niedersachsen.
    • Abstandsflächen Niedersachsen
      Regelungen zu Abstandsflächen in der NBauO.
    • Garagenverordnung Niedersachsen
      Spezifische Vorschriften für Garagen und Carports.
    • Nachbarrecht Niedersachsen
      Rechte und Pflichten von Nachbarn beim Bauen.
    • Energieausweis Niedersachsen
      Pflichten und Anforderungen an den Energieausweis.
  2. Stellplatzpflicht Niedersachsen: Konkretisierung durch Bauamt

    Um was geht es überhaupt
    Moin Frau Deppe,
    was wollen Sie denn genau bauen? Bauamt kann im Ernstfall auch festsetzten wie viele Stellplätze erforderlich sind.
    Grüße
    MP
  3. Niedersächsische Bauordnung: §47 Stellplatzanzahl – Fundstelle!

    Bei mir im Aktenordner 🙂
    Moin Frau Deppe.
    Als erstes § 47 NBAuO ("Notwendige" Einstellplätze).
    Die genaue Anzahl gibt's hier: "Ausführungsbestimmungen zu den §§ 46 und 47 der Niedersächsischen Bauordnung, RdErl.d. MS vom 25.2.1988 (Nds. Nr. 11/1988, MBl. S. 282) "  -  wow ...
    +++++++++
    Ich werde morgen mal mein Scanner anwerfen und Ihnen die Seiten E-Mailen. Bitte um ein bisschen Geduld
  4. Stellplatzverordnung Niedersachsen: Unterlagen per E-Mail versendet!

    schon unterwegs!
    schauen Sie mal in Ihr EMail-Konto. musste den Scanner ohnehin benutzen, da habe ich Ihre drei Seiten gleich erledigt. Sorry, sind leider fast 1 MByte geworden (musste mit höherer Auflösung scannen als geplant).
    • Name:
    • Reg2003-FPT
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    Stellplatzverordnung Niedersachsen: Anzahl Stellplätze korrekt ermitteln

    💡 Kernaussagen: Die Anzahl der notwendigen Stellplätze in Niedersachsen wird durch § 47 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt. Die genauen Zahlen sind in den Ausführungsbestimmungen zu finden. Das Bauamt kann im Einzelfall die erforderliche Stellplatzanzahl festlegen. Die relevanten Unterlagen wurden einem Forumsmitglied freundlicherweise per E-Mail zur Verfügung gestellt.

    ✅ Empfehlung: Beachten Sie Stellplatzpflicht Niedersachsen: Konkretisierung durch Bauamt, dass das Bauamt die Stellplatzpflicht konkretisieren kann.

    📊 Zusatzinfo: Die Fundstelle für die genaue Anzahl an Stellplätzen ist in den "Ausführungsbestimmungen zu den §§ 46 und 47 der Niedersächsischen Bauordnung, RdErl.d. MS vom 25.2.1988 (Nds. Nr. 11/1988, MBl. S. 282)" zu finden, wie im Beitrag Niedersächsische Bauordnung: §47 Stellplatzanzahl – Fundstelle! erwähnt.

    👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie die genannten Paragraphen und Ausführungsbestimmungen der Niedersächsischen Bauordnung, um die korrekte Stellplatzanzahl für Ihr Bauvorhaben zu ermitteln. Nehmen Sie bei Unklarheiten Kontakt mit dem zuständigen Bauamt auf. Die Unterlagen wurden im Beitrag Stellplatzverordnung Niedersachsen: Unterlagen per E-Mail versendet! bereits versendet.

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