Katasteramt Vermessung: Gebührenerhöhung 2002 in Baden-Württemberg – Jetzt selbst beauftragen?
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Katasteramt Vermessung: Gebührenerhöhung 2002 in Baden-Württemberg – Jetzt selbst beauftragen?

Eine Frage zum Thema Vermessung (in Baden-Württemberg). Unser Haus steht und ist abgenommen vom Bauamt. Kommt jetzt nochmals die Vermessung für den Katasteramtplan (oder was auch immer)? . Es soll wohl 2002 teuerer werden (€ sei Dank)? Ist das richtig? Kann man das auch selber beauftragen? Noch 2001?
Ein Geschäftskollege aus Münster meinte, dass es wohl 2002 teuerer wird und er noch dieses Jahr den Antrag gestellt hat. Wer weiß wie es hier in Baden-Württemberg läuft mit der endgültigen Vermessung, wenn das Haus schon steht? Oder ist das im Münsterland anders?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Es ist korrekt, dass es im Jahr 2002 im Zuge der Euro-Umstellung zu Gebührenerhöhungen auch im Bereich der Katasteramtsvermessung in Baden-Württemberg kommen konnte. Ob und in welcher Höhe diese Erhöhung für Sie relevant ist, hängt vom Zeitpunkt der Vermessung und der Gebührenordnung ab.

    Grundsätzlich ist es möglich, Vermessungsleistungen selbst bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) in Auftrag zu geben. Dies gilt sowohl für die Ersterfassung im Kataster als auch für spätere Veränderungen. Es ist ratsam, Angebote von verschiedenen Vermessungsbüros einzuholen, um die Kosten zu vergleichen.

    👉 Handlungsempfehlung: Erkundigen Sie sich beim zuständigen Katasteramt nach den aktuellen Gebühren und Fristen. Vergleichen Sie Angebote von verschiedenen Vermessungsbüros, um die kostengünstigste Option zu finden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Katasteramt
    Das Katasteramt ist eine Behörde, die das Liegenschaftskataster führt. Es dient der Sicherung des Eigentums und der Planungssicherheit.
    Verwandte Begriffe: Liegenschaftskataster, Vermessungsamt, Grundbuchamt
    Liegenschaftskataster
    Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis, das alle Grundstücke und Gebäude eines bestimmten Gebiets erfasst. Es enthält Informationen über die Lage, Größe, Nutzung und Eigentumsverhältnisse.
    Verwandte Begriffe: Katasteramt, Flurkarte, Grundbuch
    Vermessung
    Vermessung ist die Erfassung und Darstellung von geometrischen Informationen über die Erdoberfläche. Sie dient der Erstellung von Karten, Plänen und Modellen.
    Verwandte Begriffe: Geodäsie, Topographie, Katastervermessung
    Gebührenordnung
    Eine Gebührenordnung ist eine Rechtsvorschrift, die die Höhe der Gebühren für bestimmte Leistungen festlegt. Im Vermessungswesen regelt die Gebührenordnung die Kosten für Vermessungsarbeiten.
    Verwandte Begriffe: Honorarordnung, Tarif, Entgelt
    Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)
    Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist ein freiberuflich tätiger Ingenieur, der vom Staat mit der Durchführung von Katastervermessungen beauftragt ist.
    Verwandte Begriffe: Vermessungsingenieur, Katasteringenieur, Freiberufler
    Gebäudeeinmessung
    Die Gebäudeeinmessung ist die Erfassung der Lage und der Abmessungen eines Gebäudes auf einem Grundstück. Sie ist notwendig, um das Gebäude in das Liegenschaftskataster einzutragen.
    Verwandte Begriffe: Bauvermessung, Einmessungspflicht, Katastervermessung
    Grundstücksvermessung
    Die Grundstücksvermessung dient der Feststellung oder Abgrenzung von Grundstücksgrenzen. Sie ist notwendig, um Streitigkeiten über den Grenzverlauf zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Grenzvermessung, Teilungsvermessung, Katastervermessung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Katasteramtsvermessung?
      Die Katasteramtsvermessung dient der Erfassung und Dokumentation von Grundstücken und Gebäuden im Liegenschaftskataster. Sie ist Grundlage für das Eigentumsrecht und die Planungssicherheit.
    2. Warum ist eine Katasteramtsvermessung notwendig?
      Eine Katasteramtsvermessung ist notwendig, um neue Grundstücke zu bilden, bestehende Grundstücksgrenzen zu überprüfen oder Gebäude in das Liegenschaftskataster einzutragen.
    3. Wer darf eine Katasteramtsvermessung durchführen?
      Katasteramtsvermessungen dürfen in Baden-Württemberg ausschließlich von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) durchgeführt werden.
    4. Was kostet eine Katasteramtsvermessung?
      Die Kosten für eine Katasteramtsvermessung richten sich nach der Gebührenordnung für das Vermessungswesen und hängen vom Umfang der Arbeiten ab.
    5. Kann ich die Kosten für eine Katasteramtsvermessung beeinflussen?
      Ja, Sie können die Kosten beeinflussen, indem Sie Angebote von verschiedenen Vermessungsbüros einholen und die Leistungen vergleichen.
    6. Was passiert, wenn ich keine Katasteramtsvermessung durchführen lasse?
      Wenn Sie eine vermessungspflichtige Veränderung an Ihrem Grundstück vornehmen, ohne eine Katasteramtsvermessung durchführen zu lassen, kann dies zu rechtlichen Problemen führen.
    7. Wo finde ich einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI)?
      Eine Liste der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) finden Sie auf der Website der Ingenieurkammer Baden-Württemberg.
    8. Was ist der Unterschied zwischen einer Gebäudeeinmessung und einer Grundstücksvermessung?
      Eine Gebäudeeinmessung erfasst die Lage und die Abmessungen eines Gebäudes auf einem Grundstück. Eine Grundstücksvermessung dient der Feststellung oder Abgrenzung von Grundstücksgrenzen.

    🔗 Verwandte Themen

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      Informationen zu den Kosten verschiedener Behördenleistungen.
    • Ablauf einer Grundstücksteilung
      Schritte und rechtliche Aspekte bei der Aufteilung eines Grundstücks.
    • Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern
      Überblick über die Verantwortlichkeiten und Befugnisse von Eigentümern.
    • Die Rolle des Grundbuchamts
      Aufgaben und Bedeutung des Grundbuchamts im Immobilienwesen.
    • Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen
      Möglichkeiten zur Klärung und Beilegung von Grenzkonflikten.
  2. Gebühren Vermessung: DM 150,- erste Baukosten-Kategorie

    Foto von Uwe Cerny, Dipl.-Ing.(FH)

    Mir ist noch keine Gebührenerhöhung bekannt.
    Im übrigen werden die Kosten für die Geb. -Aufnahme Cent-genau umgerechnet, auch die jeweiligen Bereiche der Baukosten (von-bis). Es kann sein dass das in anderen Bundesländern anders ist.
    Die Gebühr beträgt übrigens 150,- DM in der ersten Kategorie der Baukosten (von 1  -  50.000 DM). Die weiteren Staffeln können beim Vermessungsamt angefragt werden.
    Es ist möglich die Einmessung selbst zu beauftragen, das Vermessungsbüro (ÖbVI) gibt die Daten dann an das Amt zur Fortführung des Katasters weiter. Die Gebühren sind die Gleichen.
  3. Vermessungsgebühren NRW: DM 920,- für Häuser zzgl. MwSt.

    Ich habe nun diese Information bekommen ... >@Cerny
    von einem Geschäftskollege aus NRW:
    Bei den Vermessungsgebühren sind die 150,- DM bei Bauten bis 50 TDM auch in NRW zu bezahlen (z.B. für Garagen und Carports)
    Allerdings liegt die Gebühr bei Häuser mit einem Verkehrswert zwischen 200 TDM und 350 TDM bei 920,- DM zzgl. MwSt. plus 70,- DM Gebühren für Vermessungsunterlagen vom Katasteramt und 0,80 DM / km Anfahrt. Ein Standardhaus kostet somit heute ca. 1.200,- DM Gebühr
    Nach der neuen Gebührenordnung, die ab 1.2.02 in Kraft tritt (zumindest in NRW) gibt es dann nur noch 2 relevante Gruppen.
    Garagen und Carports sowie Häuser. Die Gebühr für Häuser bis 300 T€ beträgt dann 750 € zzgl. MwSt plus 80 € Gebühren für Vermessungsunterlagen vom Katasteramt und die Anfahrt. Das macht für ein Standard-Haus dann ca. 1.900,- DM.
    Herr Cerny was ist nun richtig? Was ist Stand in Baden-Württemberg?
  4. Gebäudeaufnahme BW: 309 € inkl. Fortführung & MwSt.

    Foto von

    BW  -  So sieht es es hier aus
    Hallo kho, hier die neuesten Infos, quasi druckfrisch per Fax erhalten. Die aktuelle Gebühr für eine Gebäudeaufnahme beträgt im Bereich Baukosten von 102 T€  -  408 T€ = 204,52 €. Hinzu kommen 35 % Fortführungsgebühr und 16 %MwSt jeweils von der Gebühr. Das heißt summa sumarum 309 € (z.Z. 604,- DM). Es ist keine Erhöhung der Tabelle in den nächsten Monaten bekannt.
    Quelle: Gebührentabelle nach Nr. 78.14.2 Geber für Gebäudeaufnahmen.
    Wie schon beschrieben sind die Gebühren bei allen Vermessungstellen die gleichen, und Dinge wie Fahrtkosten und ähnliches sind in BW NICHT üblich, d.h. in der Gebühr enthalten.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Katasteramt Vermessung: Gebühren in Baden-Württemberg – Selbst beauftragen?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Gebühren für Vermessungsleistungen des Katasteramts in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Es werden konkrete Preisbeispiele genannt und die Möglichkeit der Beauftragung durch Dritte (ÖbVI) erörtert. Unterschiede zwischen den Bundesländern bezüglich der Gebührenordnungen werden aufgezeigt. Die Teilnehmer tauschen Informationen zu aktuellen Gebühren für Gebäudeaufnahmen und die damit verbundenen Nebenkosten aus.

    💰 Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Vermessungsgebühren NRW: DM 920,- für Häuser zzgl. MwSt. wird auf die höheren Gebühren in NRW für Häuser mit einem Verkehrswert zwischen 200 TDM und 350 TDM hingewiesen, inklusive Mehrwertsteuer und Nebenkosten wie Anfahrt und Vermessungsunterlagen.

    📊 Zusatzinfo: Der Beitrag Gebäudeaufnahme BW: 309 € inkl. Fortführung & MwSt. liefert aktuelle Zahlen für Gebäudeaufnahmen in Baden-Württemberg, inklusive Fortführungsgebühr und Mehrwertsteuer, was insgesamt 309 € (ca. 604,- DM) ergibt. Es wird betont, dass aktuell keine Erhöhung der Gebührentabelle bekannt ist.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Gebühren Vermessung: DM 150,- erste Baukosten-Kategorie wird erwähnt, dass die Gebühren für die Aufnahme Cent-genau umgerechnet werden und in der ersten Kategorie der Baukosten (bis 50.000 DM) 150,- DM betragen. Die weiteren Staffeln können beim Vermessungsamt angefragt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Um Kosten zu sparen, sollte man die Möglichkeit prüfen, die Vermessung selbst zu beauftragen, idealerweise noch im laufenden Jahr, bevor eventuelle Gebührenerhöhungen in Kraft treten. Es empfiehlt sich, die aktuellen Gebühren beim zuständigen Vermessungsamt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu erfragen.

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