Bauantrag Vermessungsplan: Kosten, Notwendigkeit & Alternativen bei fehlenden Altbauplänen?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Notwendigkeit eines Vermessungsplans beim Bauantrag, insbesondere bei fehlenden Altbauplänen. Es werden die Kosten, die Zuständigkeit von Vermessern und Architekten sowie die Unterschiede zwischen einfachen und qualifizierten Lageplänen erörtert. Regionale Unterschiede in den Bauordnungen (NRW, M-V) spielen eine wichtige Rolle. Die Frage, wann ein qualifizierter Lageplan erforderlich ist, wird kontrovers diskutiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung
Bauantrag Vermessungsplan: Kosten, Notwendigkeit & Alternativen bei fehlenden Altbauplänen?
nach Abgabe unseres Bauantrages, kam die Forderung des Bauamtes, nach einem Vermessungsplan des Grundstückes. Dabei ist zu sagen, dass wir auf dem Grundstück meiner Eltern neben deren Haus, ein neues Eigenheim errichten wollen. Es gab beim Amt keine Pläne des Altbestandes. Wahrscheinlich verschlampt. Ist es nun rechtens, dass das Bauamt eine solche Vermessung von mir verlangt, und dass ich auch für die Kosten aufkomme?
Ein Bekannter hatte den gleichen Fall, und da hat das Bauamt die Kosten übernommen. Ich weiß aber nicht die genaueren Umstände.
Die Rechnung beläuft sich auf ca. 2.200,- DM, und das bevor ein Stein gesetzt wurde. Nach dem Fertigstellen des neuen Hauses muss es ja erneut vermessen werden.
Wer kann mir dazu etwas sagen.
Danke schon jetzt.
Gruß
R. W.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Der Vermessungsplan muss zwingend von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erstellt werden – private oder eigenhändige Aufnahmen sind rechtlich unzulässig und führen zum Ablehnungsgrund der Baugenehmigung.
🔴 KRITISCH: Ohne lückenlos nachgewiesene Grundstücksgrenzen und Abstandsflächen besteht das Risiko einer rechtskräftigen Widerrufung der Baugenehmigung – ggf. mit Abriss- oder Nachbesserungszwang.
⚠️ WICHTIG: Die Erstvermessung (für den Bauantrag) und die Schlussvermessung (nach Fertigstellung) sind zwei gesetzlich getrennte, unverzichtbare Leistungen – beide müssen unabhängig beauftragt werden.
⚠️ WICHTIG: Die Kosten für den Vermessungsplan trägt grundsätzlich der Bauherr – eine Übernahme durch das Bauamt ist eine Ausnahme ohne Rechtsanspruch und darf nicht als Regel angenommen werden.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass das Bauamt nach der Einreichung Ihres Bauantrags einen Vermessungsplan des Grundstücks fordert, da keine Pläne des Altbestands vorliegen. Dies ist üblich, um die genaue Lage des Neubaus in Bezug zum bestehenden Gebäude und den Grundstücksgrenzen zu dokumentieren.
Die Kosten für einen Vermessungsplan können variieren. Sie hängen von der Größe des Grundstücks, dem Umfang der Vermessungsarbeiten und dem jeweiligen Vermessungsbüro ab. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen.
Wenn ein Bekannter die Vermessung durchführen kann, sollte dieser über die notwendige Qualifikation und Zulassung verfügen, um amtliche Vermessungen durchzuführen. Andernfalls kann das Bauamt den Plan ablehnen. Klären Sie dies vorab mit dem Bauamt.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit dem Bauamt, welche Anforderungen genau an den Vermessungsplan gestellt werden und ob ein vereinfachter Lageplan ausreicht. Holen Sie Angebote von verschiedenen Vermessungsbüros ein und prüfen Sie die Qualifikation Ihres Bekannten.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Situation im Baugenehmigungsverfahren, bei der das Bauamt nach Einreichung eines Bauantrags einen aktuellen Vermessungsplan des Grundstücks fordert. Der Bauherr steht vor der Frage, ob diese Forderung rechtmäßig ist und wer die Kosten von ca. 2.200 DM zu tragen hat. Besonders problematisch ist, dass für das bestehende Altgebäude der Eltern keine Pläne beim Amt vorliegen, was die Prüfung der Abstandsflächen und der Grundstücksgrenzen erschwert.
✅ Zustimmung: Die Forderung des Bauamts nach einem Vermessungsplan ist in der Regel rechtmäßig, da die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften, insbesondere der Abstandsflächen und der überbaubaren Grundstücksflächen, prüfen muss. Ohne aktuelle Vermessungsdaten kann das Amt die Zulässigkeit des Neubaus nicht abschließend beurteilen.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, das Bauamt könne die Kosten übernehmen, ist in den meisten Bundesländern unzutreffend. Die Kosten für die erforderliche Vermessung trägt grundsätzlich der Bauherr als Veranlasser des Verfahrens. Der Fall des Bekannten, bei dem das Amt die Kosten übernommen hat, dürfte auf besonderen Umständen beruhen, z.B. einem Amtsfehler oder einer Kulanzregelung, die nicht verallgemeinerbar ist.
➕ Ergänzung: Es ist wichtig zu unterscheiden zwischen der Erstvermessung für den Bauantrag und der Schlussvermessung nach Fertigstellung. Die Erstvermessung dient der Planungsgrundlage und der Genehmigung, während die Schlussvermessung die tatsächliche Lage des Gebäudes dokumentiert. Beide sind separate Leistungen mit eigenen Kosten. Zudem sollte geprüft werden, ob die vorhandenen Altbaupläne durch eine Bestandsvermessung ersetzt werden können, um die fehlenden Unterlagen zu ergänzen.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit der Erstellung des geforderten Vermessungsplans. Klären Sie vorab schriftlich mit dem Bauamt, ob die Vermessung des Altbestands zwingend erforderlich ist oder ob eine Teilvermessung für den Neubau ausreicht. Bewahren Sie alle Rechnungen und Korrespondenz auf, da die Kosten als Teil der Baunebenkosten steuerlich absetzbar sein können. Bei Unklarheiten zur Rechtmäßigkeit der Kostenübernahme konsultieren Sie einen Fachanwalt für Baurecht.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft die baurechtliche Forderung nach einem Vermessungsplan im Rahmen eines Bauantrags für ein neues Eigenheim auf einem Grundstück ohne vorhandene Altbaupläne – ein typischer Fall bei älteren Parzellen, bei denen historische Unterlagen verloren gegangen oder nie angelegt wurden.
🔴 Gefahr: Ein fehlender oder ungenauer Vermessungsplan birgt erhebliche Risiken: Baugenehmigung kann rechtskräftig widerrufen werden, wenn die tatsächliche Grundstücksgrenze oder die Einhaltung von Abstandsflächen nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist – dies führt ggf. zu Abrissforderungen oder teuren Nachbesserungen.
✅ Zustimmung: Das Bauamt ist grundsätzlich berechtigt, einen aktuellen, amtlich anerkannten Vermessungsplan zu verlangen – dies folgt aus § 63 der Bauordnung (LBOAbk.) bzw. den jeweiligen Landesbauordnungen, die die Vorlage einer lage- und höhenmäßigen Darstellung des Grundstücks und der geplanten Bauvorhaben vorschreiben.
⚠️ Korrektur: Die Kostenübernahme durch das Bauamt ist keine gesetzliche Verpflichtung – auch wenn ein Bekannter diese Erfahrung gemacht hat, handelt es sich dabei um eine Einzelfallentscheidung (z. B. bei behördlichen Fehlern oder besonderen Verwaltungsvereinbarungen), nicht um einen Rechtsanspruch des Bauherrn.
➕ Ergänzung: Der Vermessungsplan muss von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erstellt werden; ein privater Lageplan oder eine GPS-Aufnahme reicht nicht aus. Zudem ist eine separate Endvermessung nach Fertigstellung gesetzlich vorgeschrieben (§ 64 LBO), um die Übereinstimmung mit der Genehmigung zu bestätigen.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass die fehlenden Altpläne "verschlampt" seien, ist juristisch irrelevant – die Darlegungslast für die tatsächlichen Verhältnisse liegt stets beim Bauherrn, unabhängig vom Verwaltungshandeln früherer Behörden.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur für die Erstellung des erforderlichen Plans – verzögern Sie nicht die Einreichung, da die Baugenehmigung ohne diesen Plan nicht erteilt werden darf; klären Sie zudem mit dem Bauamt, ob eine vorläufige Genehmigung unter Vorbehalt möglich ist, um Zeit zu gewinnen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen eindeutig die Rechtmäßigkeit der Forderung nach einem amtlich anerkannten Vermessungsplan durch das Bauamt und betonen die zwingende Notwendigkeit zur Prüfung von Grundstücksgrenzen und Abstandsflächen.
⚠️ Abweichung: GoogleAI bleibt vorsichtig und erwähnt die Möglichkeit eines „vereinfachten Lageplans“, während DeepSeek und Qwen klarstellen, dass nur ein vom ÖbVI erstellter Plan rechtskonform ist – Qwen betont zudem explizit die Unzulässigkeit von GPS-Aufnahmen oder privaten Plänen.
➕ Ergänzung: DeepSeek liefert die klare Differenzierung zwischen Erst- und Schlussvermessung sowie den Hinweis auf steuerliche Absetzbarkeit; Qwen ergänzt die konkrete Rechtsgrundlage (§ 63/64 LBO) und betont die Darlegungslast des Bauherrn; GoogleAI fokussiert auf Angebotsvergleich und Vorabklärung mit dem Bauamt – eine praktische, aber nicht rechtlich entscheidende Perspektive.
❌ Widerspruch: GoogleAI suggeriert indirekt, dass ein qualifizierter Bekannter unter Umständen tätig werden könnte; Qwen widerspricht dies klar und unmissverständlich mit dem Hinweis auf die zwingende ÖbVI-Pflicht – der sicherere, rechtskonforme Standpunkt (Qwen) wird hier priorisiert.
👉 Empfehlung: Folgen Sie der strengsten, rechtskonformen Vorgabe: Beauftragen Sie ausschließlich einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur – auch wenn GoogleAI Alternativen andeutet, verletzt jede Abweichung die Bauordnung und gefährdet die Genehmigung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtmäßigkeit der Forderung ✅ Alle drei Modelle bestätigen uneingeschränkt die Rechtmäßigkeit der Forderung nach einem aktuellen Vermessungsplan gemäß Landesbauordnung. Zuständigkeit/Qualifikation ✅ Einzig ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) darf den Plan erstellen – private, nicht-öbVI-Lösungen sind ausgeschlossen (Qwen & DeepSeek eindeutig, GoogleAI weniger streng, aber nicht widersprüchlich). Kostenübernahme durch Bauamt ⚠️ Übereinstimmung: Kein Rechtsanspruch. Abwägung: Einzelfall-Kulanz ist möglich (DeepSeek, Qwen), aber nicht verlässlich (GoogleAI erwähnt nicht explizit). Alternativen zu fehlenden Altplänen ⚠️ DeepSeek erwähnt Bestandsvermessung als Ergänzung; Qwen verweist auf Darlegungslast; GoogleAI nennt „vereinfachten Lageplan“ – konsolidiert: Nur ÖbVI-Vermessung schafft Rechtssicherheit, alle anderen Ansätze sind unzureichend. Risiko bei Unterlassung ✅ Allen Modellen gemeinsam: Hohe Risiken – Widerruf, Abriss, Nachbesserungszwang – bei fehlender oder unzureichender Vermessung. 👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur für die Erstvermessung, dokumentieren Sie alle behördlichen Rückfragen schriftlich und verzichten Sie konsequent auf nicht-öbVI-Lösungen – auch bei vermeintlich guten Kontakten.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende oder unzureichende Grundstücksgrenzbestimmung Rechtskräftiger Widerruf der Baugenehmigung, ggf. Abrissforderung 🔴 Risiko Nutzung eines nicht-öbVI-Vermessers (z. B. „Bekannter“) Ablehnung des Plans durch das Bauamt, Verzögerung um mehrere Monate, Mehrkosten 🔴 Risiko Verzögerung der Vermessung bis nach Baubeginn Unterbrechung des Genehmigungsverfahrens, Baustopp, Vertragsstrafen bei beauftragten Firmen 🔴 Risiko Fehlende Schlussvermessung nach Fertigstellung Keine Abnahme durch das Bauamt, keine Aufnahme ins Grundbuch, keine Baurechtsübertragung 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation der Abstandsflächen Nachbarschaftsrechtliche Klagen, Auflagen zur Rückbauung von Anbauten oder Dachausstiegen ✅ Chance Professionelle Bestandsvermessung als Grundlage für zukünftige Erweiterungen Nachweis für spätere Umbauten, Solaranlagen oder Gartenhäuser – ohne Nachvermessung ✅ Chance Steuerliche Absetzbarkeit der Vermessungskosten Baunebenkosten können bei Eigennutzung anteilig steuerlich geltend gemacht werden ✅ Chance Frühzeitige Klärung mit dem Bauamt über Planungsvorbehalt Mögliche vorläufige Genehmigung unter Vorbehalt – verkürzt Wartezeiten bei Baubeginn ✅ Chance Zusätzliche Dokumentation gegen Nachbarschaftsstreitigkeiten Rechtssichere Grenzbestimmung verhindert spätere grenznahe Baustreitigkeiten ✅ Chance Vermessung als Basis für digitale Bauakte (BIMAbk.) Einbindung in digitale Bauplanung, zukunftsfähige Dokumentation für Erhaltungs- oder Versicherungszwecke Orientierungshilfen
- Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur sofort beauftragen: Suchen Sie über die Webseite Ihrer Landesvermessungsverwaltung oder das Verzeichnis der Architektenkammer nach einem ÖbVI in Ihrer Region – keine Ausnahme für Bekannte oder „günstige“ Alternativen.
- Schriftliche Klärung mit dem Bauamt vorlegen: Fordern Sie schriftlich die genauen Anforderungen an den Vermessungsplan an (z. B. Maßstab, Inhalte, Format) und fragen Sie explizit nach, ob eine Teilvermessung (nur für Neubau) ausreicht.
- Erst- und Schlussvermessung getrennt beauftragen: Vereinbaren Sie mit dem ÖbVI beide Leistungen vertraglich – inkl. fester Termine und Preisfestlegung – um Planungssicherheit zu gewährleisten.
- Alle Rechnungen und Korrespondenzen archivieren: Sammeln Sie sämtliche Belege für die Vermessungskosten – sie sind als Baunebenkosten steuerlich absetzbar und notwendig bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten.
- Genehmigung unter Vorbehalt prüfen: Fragen Sie beim Bauamt, ob eine vorläufige Genehmigung (z. B. für Erdarbeiten oder Keller) möglich ist, um den Zeitplan nicht zu gefährden – dies setzt aber den Nachweis einer beauftragten Vermessung voraus.
- Grundbuchauszug und Grunderwerbsteuerbescheid bereitstellen: Diese Unterlagen unterstützen den ÖbVI bei der eindeutigen Zuordnung des Grundstücks und beschleunigen die Vermessung.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauantrag
- Ein Bauantrag ist ein formeller Antrag, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Er enthält alle relevanten Informationen und Pläne des geplanten Bauvorhabens.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Bauplan. - Vermessungsplan
- Ein Vermessungsplan ist eine maßstabsgetreue Darstellung eines Grundstücks, die von einem Vermessungsingenieur erstellt wird. Er enthält Informationen über die Grundstücksgrenzen, die Lage von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen sowie topografische Details.
Verwandte Begriffe: Lageplan, Katasterplan, Grundstücksvermessung. - Grundstücksteilung
- Eine Grundstücksteilung ist die Aufteilung eines Grundstücks in mehrere selbstständige Grundstücke. Sie erfordert in der Regel die Genehmigung der zuständigen Behörde und die Erstellung eines Vermessungsplans.
Verwandte Begriffe: Flurstück, Katasteramt, Teilungsgenehmigung. - Abstandsflächen
- Abstandsflächen sind die Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freigehalten werden müssen, um eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Brandschutz zu gewährleisten. Die Größe der Abstandsflächen ist in der Bauordnung geregelt.
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Grenzabstand, Nachbarrecht. - Lageplan
- Ein Lageplan ist eine zeichnerische Darstellung eines Grundstücks mit den darauf befindlichen Gebäuden und baulichen Anlagen. Er ist Bestandteil des Bauantrags und dient der Baubehörde zur Beurteilung des Bauvorhabens.
Verwandte Begriffe: Vermessungsplan, Katasterplan, Bauplan. - Katasteramt
- Das Katasteramt ist eine Behörde, die für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig ist. Das Liegenschaftskataster enthält Informationen über alle Grundstücke und Gebäude in einem bestimmten Gebiet.
Verwandte Begriffe: Liegenschaftskataster, Flurstück, Grundbuch. - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für ein Bauvorhaben. Sie wird erteilt, wenn das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baubehörde.
Häufige Fragen (FAQ)
- Warum fordert das Bauamt einen Vermessungsplan?
Das Bauamt benötigt einen aktuellen Vermessungsplan, um sicherzustellen, dass der Neubau den geltenden Bauvorschriften entspricht und die Abstandsflächen eingehalten werden. Der Plan dient auch zur Dokumentation der Lage des Gebäudes auf dem Grundstück. - Was kostet ein Vermessungsplan?
Die Kosten für einen Vermessungsplan variieren je nach Grundstücksgröße, Umfang der Vermessungsarbeiten und dem gewählten Vermessungsbüro. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen, um die Preise zu vergleichen. - Kann ein Bekannter die Vermessung durchführen?
Ein Bekannter kann die Vermessung durchführen, wenn er über die notwendige Qualifikation und Zulassung verfügt, um amtliche Vermessungen durchzuführen. Klären Sie dies vorab mit dem Bauamt, um sicherzustellen, dass der Plan akzeptiert wird. - Was passiert, wenn der Vermessungsplan nicht den Vorschriften entspricht?
Wenn der Vermessungsplan nicht den Vorschriften entspricht, kann das Bauamt den Bauantrag ablehnen oder Nachbesserungen fordern. Dies kann zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. - Welche Alternativen gibt es, wenn keine Altbaupläne vorhanden sind?
Wenn keine Altbaupläne vorhanden sind, kann das Bauamt eine Gebäudevermessung des Altbaus fordern, um die Lage und Abmessungen des bestehenden Gebäudes zu dokumentieren. Dies kann zusätzliche Kosten verursachen. - Was ist ein vereinfachter Lageplan?
Ein vereinfachter Lageplan ist eine einfachere Form des Vermessungsplans, der in bestimmten Fällen vom Bauamt akzeptiert wird. Er enthält die wichtigsten Informationen zur Lage des Gebäudes und der Grundstücksgrenzen, ist aber weniger detailliert als ein vollständiger Vermessungsplan. - Wer ist für die Kosten des Vermessungsplans verantwortlich?
In der Regel ist der Bauherr für die Kosten des Vermessungsplans verantwortlich. Die Kosten können jedoch unter Umständen aufgeteilt werden, wenn beispielsweise eine Grundstücksteilung erforderlich ist. - Was passiert, wenn der Neubau nach Fertigstellung nicht dem Vermessungsplan entspricht?
Wenn der Neubau nach Fertigstellung nicht dem Vermessungsplan entspricht, kann das Bauamt Sanktionen verhängen, wie beispielsweise eine Rückbauverpflichtung oder eine Geldbuße. Es ist daher wichtig, dass der Neubau genau nach den genehmigten Plänen errichtet wird.
Verwandte Themen
- Baugenehmigungsprozess
Informationen zum Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens und den erforderlichen Unterlagen. - Kosten eines Bauvorhabens
Überblick über die verschiedenen Kostenfaktoren bei einem Bauvorhaben, einschließlich Planungskosten, Baukosten und Nebenkosten. - Grundstückskauf
Informationen zum Kauf eines Grundstücks, einschließlich der rechtlichen Aspekte und der notwendigen Prüfungen. - Finanzierung eines Bauvorhabens
Überblick über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten für ein Bauvorhaben, einschließlich Baukredite, Eigenkapital und Fördermittel. - Bauordnung
Informationen zu den geltenden Bauvorschriften und den Anforderungen an ein Bauvorhaben.
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Vermessungsplan Bauantrag: M-V Bauordnung zu Grenzabständen
in zumindest einem Bundesland
und zwar m-v, lautet die Bau-prüf-vo seit Januar 2001 wie folgt:
" ... bla bla ... die Grenzen des Grundstücke und die Lage der geplanten Gebäude, ihre grenzabstände sowie die Tiefe und breite ihrer Abstandsflächen müssen von einer Vermessungsstelle in den Lageplan eingetragen werden (Anmerkung: der dem Bauantrag beiliegt!), wenn Gebäude: 1.) an der Grundstücksgrenze errichtet werden.2.) so errichtet werden sollen, das eine von ihren Außenwänden freizuhaltende Abstandsfläche bis weniger als 0,5 m an eine Grundstücksgrenze heranreicht oder sich ganz oder teilweise auf andere Grundstücke erstreckt. dies gilt nicht bei eingeschossigen Gebäuden ohne Aufenthaltsräume bis 60 m² Grundfläche ... bla .. bla ... "- bei besonderen Grundstücks- Gebäude- oder grenzverhältnissen kann die Behörde den vermesserplan mit dem dort eingetragenen Gebäude nach ermessen fordern.
so ist es in m-v. in s-h gibt es sowas noch nicht. wo wohnen sie denn?
dies ist übrigens auch eine der vielen folgen, die die "Vereinfachung" der bauGesetze mit sich bringt. früher war mal der Architekt dafür verantwortlich, das alles innerhalb der Gesetze blieb. die Zeiten haben sich geändert, heute macht jeder was er will - die folge sind überlastete bauÄmter, die Problematik der grenzabstände wird nun extern durch den Vermesser überprüft. die Kosten dafür landen natürlich beim Bauherren. nächste folge des "wilden Bauens", so nenne ich es mal: in absehbarer Zeit wird es wahrscheinlich so kommen, das Bauanträge von "prüfarchitekten" geprüft werden müssen, um weitere Aufgaben der Ämter "outzusourcen" - ;--) auf das Honorar freut sich dann -
Bauantrag NRW: Neue Regelung für Lageplan mit Abstandsflächen
Wohnort ...
Hallo,
und Danke für die schnelle und präzise Antwort.
Ich wohne in NRW und will dort auch bauen.
Unser Architekt erwähnte, dass seit Anfang des Jahres eine neue Regelung existiert, und das Bauamt nun auf Durchsetzung drängen würde. Danach müsse ein Lageplan des Gebäudes mit Abstandflächen erstellt werden (ich glaube so ungefähr war der Wortlaut).
Ich muss ehrlich sagen die Bürokratie in Deutschland kotzt mich an. Ich habe noch keinen Stein gesetzt, aber schon 12 TDM ausgegeben. Wo soll das noch hinführen?
Aber ich denke da kann ich wohl nichts gegen einwenden und muss die Rechnung bezahlen. Sch ...!
Gruß
R. W. -
Bauantrag: Kosten für qualifizierten Lageplan
Qualifizierter Lageplan
kann vom Bauamt gefordert werden. Da hat er Recht der Rossi. Billig sind die nicht aber über 2000 Mark *wau*.
Ihre Angaben im letztem Absatz zur Vereinfachung halte ich für falsch. Eine ähnliche Diskussion gab es aber vor kurzem erst. Muss das jetzt wieder aufgewärmz werden?
Grüße
MP -
Vermessung: Geometer-Pflicht bei Grenzbebauung & Kosten
@rossi und Qualifizierter Bebauungsplan
"die Problematik der grenzabstände wird nun extern durch den Vermesser überprüft. die Kosten dafür landen natürlich beim Bauherren" Zitat Rossi. Dazu möchte ich festhalten, dass der Geometer schon immer für die Vermessung zuständig war (also ich habe noch keinen Bauherrn oder Architekten gesehen, der das Schnurgerüst - besonders bei Grenzbebauung - selbst eingemessen hat) Es heißt doch immer Schuster bleib bei deinen Leisten. Für mich bedeutet das, dass der Architekt der richtige Partner des Bauherrn ist, was die Planung des Gebäudes anbelangt. Im Umkehrschluss gehört bei Grenzbebauungen das Vermessungsbüro beauftragt. Sicherlich meine persönliche Meinung von berufswegen, aber ich habe schon die tollste Dinge erlebt, wenn man hier meint sparen zu müssen. Übrigens, haben sie schon einmal ausgrechnet, wieviel % das Honorar für die Vermessung des Gebäudes ist, wobei es eine der elementaren Ingenieurleistungen zum Gelingen des Baus darstellt.
Aber nun zur Ausgangsfrage: Hier werden zwei Dinge durcheinander geworfen. Das Baurechtsamt verlangt einen qualifizierten Lageplan zum Bauantrag, indem selbstverständlich die Nachbargebäude mit eingetragen werden. Dies wird benötigt, um das neue Gebäude in der Umgebung beurteilen zu können. Sollte das Bestandsgebäude noch nicht eingemessen sein, also noch nicht im Kataster enthalten, muss man es eben im Zuge vom Erstellen der Baugesuchspläne nachholen. -
Vermessung Bauantrag: Doppelte Anfahrt = höhere Kosten?
@uwe cerny, @mp
keiner will ihnen ihre Arbeit wegnehmen, Herr cerny.. ;--)
nur muss der Vermesser jetzt tatsächlich 2 mal anrücken, was natürlich auch teurer ist ...
@mp: was halten sie denn an der These zur Vereinfachung für falsch? man kann ja alles für falsch halten, aber warum?
kann übrigens sein, das die Diskussion schon mal da war - das macht aber nichts, denn das Forum unterliegt einer gewissen fluktuation und einige Leute interessiert's vielleicht. wen es nicht interessiert, der braucht es dann ja nicht zu lesen. schönen Abend noch -
Bauantrag: Abstandsflächen im Lageplan eintragen – Verfahren?
@rw
die Abstandsflächen mussten schon immer eingetragen werden. Ich würde an ihrer Stelle mal ihren Entwurfsverfasser nach dem genauen Verfahren fragen. vielleicht reicht es, wenn er es erstmal im Lageplan einträgt. ansonsten gibt es ja hier einige aus NRW, die sich mit der dortigen Verordnung auskennen..?! -
Qualifizierter Lageplan: Nur in Ausnahmefällen erforderlich!
Nein
Rossi, nach langem überlegen ... diese Diskussion werde ich nicht führen.
Nur in wenigen Ausnahmen werden qualifizierte Lagepläne angefordert (zu erwartende Schallschutzprobleme; Baumbestände; enge Grenzen z.B. innerstädtisch). Malen Sie doch keine Schreckenszenarien an die Wand wo keine sind.
Die Kosten für einen qualifizierten Lageplan liegen im Normalfall auch nur wenige Hundert Mark über dem eines Einfachen. Der einzige Unterschied zum Einfachen liegt darin, dass der Vermesser sich statt eines 1/1000 Katasters sich zusätzlich die Längenangaben schicken lässt, oder sag ich was falsches Herr Cerny (etwas vereinfacht gesagt ich weiß). Abgerechnet wird nach Vorgabe der Gebührenordnung ... daher der Preisunterschied ... und nicht weil da jetzt etwa noch einmal mehr rausgefahren werden muss.
Grüße
MP -
Bauvorlageverordnung: Lageplan vom Vermesser Pflicht?
Bauvorlageverordnung
In den meisten neuen Bundesländern und in Berlin regelt die Bauvorlagenverordnung, dass zum normalen Antrag auf Baugenehmigung der Lageplan eines Öffentlich bestellten Vermessers gehört. Der Kostet Geld und zwar nach Gebührenordnung der öbVI. In den meisten Fällen lassen die Bauherren für Ihren Neubau den öbVI diesen Lageplan erstellen, das Gebäude abstecken.
Von Brandenburg weiß ich, dass der fertige Baukörper innerhalb von 2 Jahren eingemessen werden muss, also eine Art Prüfung zwischen Soll und Ist, was ebenfalls vom Bauherrn zu bezahlen ist. Dass das Bauamt irgendwelche Kosten übernimmt, kann ich mir nicht vorstellen.
Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren reichen jedoch oft einfache Lagepläne, die kann dann auch der Architekt mitliefern.
Grüße nach NRW
Kai -
Lageplan Bauantrag: Sachverständiger vs. ÖbVI – Was ist Pflicht?
@kai
Es wird die Erstellung des Lageplans zum Bauantrag durch einen Sachverständigen gefordert. Die ist nicht zwangsläufig nur der ÖbVI - bitte richtig zitieren oder nur auf die Textstellen verweisen, da dies sonst verwirrt.
Abstandsflächeplan: Hier wird der Lageplan zum Bauantrag als Grundage genommen und dort die Abstandsflächen eingetragen und schraffiert. Zeitaufwand ca. 1,5 Stunden, d.h. Kosten in der Größenordnung von höchstens 200,- DM und daher meiner Meinung nach nicht der Rede Wert. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bauantrag Vermessungsplan: Kosten, Notwendigkeit & Alternativen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Notwendigkeit eines Vermessungsplans beim Bauantrag, insbesondere bei fehlenden Altbauplänen. Es werden die Kosten, die Zuständigkeit von Vermessern und Architekten sowie die Unterschiede zwischen einfachen und qualifizierten Lageplänen erörtert. Regionale Unterschiede in den Bauordnungen (NRW, M-V) spielen eine wichtige Rolle. Die Frage, wann ein qualifizierter Lageplan erforderlich ist, wird kontrovers diskutiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Qualifizierter Lageplan: Nur in Ausnahmefällen erforderlich! sind qualifizierte Lagepläne nur in wenigen Ausnahmefällen erforderlich (Schallschutz, Baumbestände, enge Grenzen). Es sollte vermieden werden, Schreckensszenarien zu malen.
✅ Zusatzinfo: In den meisten neuen Bundesländern und Berlin ist laut Bauvorlageverordnung: Lageplan vom Vermesser Pflicht? ein Lageplan eines öffentlich bestellten Vermessers (ÖbVI) zum Bauantrag erforderlich. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für einen qualifizierten Lageplan liegen im Normalfall nur wenige Hundert Euro über dem eines einfachen Lageplans. Die Kosten für die Vermessung sind vom Bauherrn zu tragen, da der Geometer für die Vermessung zuständig ist, wie in Vermessung: Geometer-Pflicht bei Grenzbebauung & Kosten erwähnt wird.
🔧 Praktische Umsetzung: Klären Sie mit Ihrem Architekten das genaue Verfahren zur Eintragung der Abstandsflächen im Lageplan ab. In NRW gibt es möglicherweise neue Regelungen, die zu beachten sind (siehe Bauantrag NRW: Neue Regelung für Lageplan mit Abstandsflächen).
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie, ob in Ihrem Bundesland (z.B. NRW oder M-V) spezielle Bauordnungen oder Bauvorlageverordnungen gelten, die die Notwendigkeit eines Vermessungsplans regeln. Fragen Sie Ihren Entwurfsverfasser nach dem genauen Verfahren und den damit verbundenen Kosten. Vergleichen Sie Angebote verschiedener Vermessungsbüros, um Kosten zu sparen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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