Balkontürschwelle: Stolpergefahr? Haftung, Maße & Sicherheitsaspekte prüfen!
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Balkontürschwelle: Stolpergefahr? Haftung, Maße & Sicherheitsaspekte prüfen!

An die Sachverständigen Kollegen:
Ein mir völlig neues Problem:
Eine Balkonfenstertüre ist hinter der Rollladenschürze eine Fertig-Rollladenkastens gestellt. Unten untermauert, so, das sich im Innenraum eine Schwelle in Laibungstiefe des Mauerwerkes von ca. 20 cm Tiefe ergibt. (Stufe 1)
Außen ist eine Fensterbank angeortdnet, ca. 12 cm, sodass diese den Anschluss des Dchdeckers in richtiger Andichtungshöhe von 15 cm über Fliesenebene des Balkons überdeckt. (Stufe 2 auf Höhe ca. Stufe 1)
Das ganze in einer Eigentumswohnung.
Nun kommt der Haftpflichtversicherer des Eigentümers mit Versicherungsausschluss für das Risiko, das ein Mensch auf diesen beiden Stufen und über die dazwischenliegende Fenstertürschwelle stolpert und sich bechädigt!
Grund: beide Stufen hätten keine ausreichende Auftrittsbreite.
Ich soll das begutachten und habe keinerlei Anhaltspunkte, wie dieses übliche Detail unter Sicherheitsaspekten zu beurteilen ist. § 3 LBOAbk. kann's ja wohl nicht sein.
Wer hat "das" schon mal gehabt und einen Tipp?
Bitte um Hilfe.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Stolpergefahr durch hohe oder unebene Türschwelle. Rutschfeste Oberfläche und ausreichende Beleuchtung installieren.

    🔴 Kritisch: Bei Nichteinhaltung von Normen kann es zu Haftungsproblemen kommen. Fachmann hinzuziehen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich sehe hier mehrere Aspekte, die beachtet werden müssen. Zunächst ist die Höhe der Schwelle relevant. Eine Schwelle von 20 cm Tiefe in der Laibung kann eine Stolpergefahr darstellen, besonders wenn die Auftrittsbreite gering ist.

    🔴 Gefahr: Eine ungesicherte oder nicht normgerechte Balkontürschwelle kann zu Stürzen und Verletzungen führen. Dies kann sowohl den Eigentümer als auch Besucher betreffen.

    Ich empfehle, die Einhaltung der einschlägigen Normen und Richtlinien für barrierefreies Bauen zu prüfen. Diese geben Auskunft über zulässige Schwellenhöhen und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von Stolperfallen.

    Bezüglich des Haftpflichtversicherungsausschlusses ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Ein Ausschluss könnte vorliegen, wenn die Schwelle nicht den geltenden Sicherheitsstandards entspricht oder eine erhöhte Gefährdung darstellt.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Balkontürschwelle von einem Sachverständigen für Bauwesen und einem Versicherungsfachmann begutachten, um die Sicherheitsaspekte und den Versicherungsschutz zu klären.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Balkontürschwelle
    Der Übergang zwischen dem Innenraum und dem Balkon im Bereich der Tür. Sie kann eine Stolpergefahr darstellen, wenn sie zu hoch oder uneben ist. Relevante Begriffe: Barrierefreiheit, Stolpergefahr, Verkehrssicherungspflicht.
    Auftrittsbreite
    Die Tiefe einer Stufe oder Schwelle, gemessen von der Vorderkante bis zur Hinterkante. Eine ausreichende Auftrittsbreite ist wichtig für die Trittsicherheit. Relevante Begriffe: Steigungshöhe, Trittsicherheit, Stolpergefahr.
    Verkehrssicherungspflicht
    Die Pflicht des Eigentümers, dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück oder Gebäude keine Gefahren für Dritte ausgehen. Dies umfasst auch die Sicherung von Balkontürschwellen. Relevante Begriffe: Haftung, Sorgfaltspflicht, Gefahrenquelle.
    Barrierefreiheit
    Die Gestaltung von Gebäuden und Außenanlagen, sodass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen Fähigkeiten, genutzt werden können. Dies umfasst auch die Vermeidung von Stolperfallen wie zu hohen Balkontürschwellen. Relevante Begriffe: Inklusion, Zugänglichkeit, DINAbk. 18040.
    Haftpflichtversicherung
    Eine Versicherung, die den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter schützt. Im Zusammenhang mit einer Balkontürschwelle kann sie relevant sein, wenn jemand über die Schwelle stürzt und den Eigentümer für den Schaden verantwortlich macht. Relevante Begriffe: Schadenersatz, Versicherungsschutz, Obliegenheit.
    Landesbauordnung
    Die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, die die Anforderungen an die Gestaltung und Sicherheit von Gebäuden regelt. Sie enthält auch Bestimmungen über die zulässige Höhe von Balkontürschwellen. Relevante Begriffe: Baurecht, Bauvorschriften, Normen.
    Sachverständiger
    Eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet, die in der Lage ist, Gutachten zu erstellen und fachliche Fragen zu beantworten. Im Zusammenhang mit einer Balkontürschwelle kann ein Sachverständiger für Bauwesen die Sicherheit der Schwelle beurteilen. Relevante Begriffe: Gutachter, Expertise, Bauexperte.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche maximale Höhe darf eine Balkontürschwelle haben?
      Die maximal zulässige Höhe einer Balkontürschwelle ist in den jeweiligen Landesbauordnungen und Normen für barrierefreies Bauen geregelt. In der Regel liegt sie bei maximal 2 cm, um Stolperfallen zu vermeiden. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Bauordnung zu beachten.
    2. Wer haftet bei einem Sturz über eine zu hohe Balkontürschwelle?
      Die Haftung bei einem Sturz über eine zu hohe Balkontürschwelle hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. ob die Schwelle den geltenden Normen entspricht, ob eine Warnpflicht besteht und ob der Geschädigte selbstverschulden trägt. Grundsätzlich haftet der Eigentümer, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Eine Haftpflichtversicherung kann in solchen Fällen Schutz bieten, sofern kein Versicherungsausschluss vorliegt.
    3. Wie kann man eine bestehende Balkontürschwelle sicherer machen?
      Eine bestehende Balkontürschwelle kann durch verschiedene Maßnahmen sicherer gemacht werden. Dazu gehören das Anbringen von Rampen oder Keilen, um die Höhe auszugleichen, das Aufbringen einer rutschfesten Beschichtung, das Anbringen von Handläufen oder Geländern sowie eine ausreichende Beleuchtung des Bereichs. Es ist ratsam, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, um die geeigneten Maßnahmen zu ermitteln.
    4. Was ist bei der Planung einer neuen Balkontürschwelle zu beachten?
      Bei der Planung einer neuen Balkontürschwelle sollte auf die Einhaltung der geltenden Normen und Richtlinien für barrierefreies Bauen geachtet werden. Die Schwelle sollte möglichst niedrig sein und eine rutschfeste Oberfläche haben. Zudem sollte eine ausreichende Beleuchtung vorhanden sein. Es ist ratsam, sich von einem Architekten oder Bauingenieur beraten zu lassen.
    5. Welche Rolle spielt die Auftrittsbreite bei einer Balkontürschwelle?
      Die Auftrittsbreite, also die Tiefe der Stufe, ist entscheidend für die Trittsicherheit. Eine zu geringe Auftrittsbreite erhöht das Risiko des Stolperns. Die Auftrittsbreite sollte ausreichend bemessen sein, um einen sicheren Stand zu gewährleisten. Die genauen Anforderungen an die Auftrittsbreite sind in den einschlägigen Normen und Richtlinien festgelegt.
    6. Wie wirkt sich eine fehlende oder mangelhafte Abdichtung auf die Sicherheit aus?
      Eine fehlende oder mangelhafte Abdichtung kann zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung führen, was die Bausubstanz gefährdet und die Rutschgefahr erhöht. Zudem können sich durch eindringendes Wasser Eisflächen bilden, die eine zusätzliche Gefahrenquelle darstellen. Eine fachgerechte Abdichtung ist daher unerlässlich, um die Sicherheit und den Wert der Immobilie zu erhalten.
    7. Was versteht man unter Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit einer Balkontürschwelle?
      Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet den Eigentümer, dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück oder Gebäude keine Gefahren für Dritte ausgehen. Im Zusammenhang mit einer Balkontürschwelle bedeutet dies, dass der Eigentümer dafür sorgen muss, dass die Schwelle sicher begehbar ist und keine Stolpergefahr darstellt. Er muss gegebenenfalls Warnhinweise anbringen oder andere Maßnahmen ergreifen, um Unfälle zu vermeiden.
    8. Kann eine Rampe eine sichere Alternative zur Balkontürschwelle sein?
      Ja, eine Rampe kann eine sichere Alternative zur Balkontürschwelle sein, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Die Rampe sollte jedoch eine angemessene Steigung aufweisen und rutschfest sein. Zudem sollte sie ausreichend breit sein, um ein sicheres Befahren mit Rollstühlen oder Rollatoren zu ermöglichen. Die genauen Anforderungen an Rampen sind in den einschlägigen Normen und Richtlinien festgelegt.

    🔗 Verwandte Themen

    • Barrierefreies Bauen
      Anforderungen und Richtlinien für die Gestaltung von Gebäuden, die für alle Menschen zugänglich sind.
    • Stolperfallen im Außenbereich
      Identifizierung und Beseitigung von Gefahrenquellen wie unebenen Wegen oder hohen Schwellen.
    • Verkehrssicherungspflichten für Hauseigentümer
      Pflichten zur Gewährleistung der Sicherheit auf dem eigenen Grundstück.
    • Haftung bei Unfällen im Haus
      Wer haftet bei Stürzen oder anderen Unfällen im und am Haus?
    • Versicherungsschutz für Hauseigentümer
      Welche Versicherungen sind wichtig, um sich vor Schadenersatzansprüchen zu schützen?
  2. Balkontürschwelle: Trittbreite und Stufenanzahl prüfen

    Foto von Stefan Ibold

    ähh?
    Moin Herr Knüppel,
    sorry, aber so ganz verstehe ich das nicht.
    Es scheint mir hier nicht nur um die Anzahl der Stufen, auch da gibt es Vorschriften, sondern auch um die Trittbreite zu gehen.
    Offensichtlich geht es hier um zwei Stufen, die mehr oder weniger über die Türschwelle führen. Bei einem gleichmäßigen Abstand der Stufen untereinander, müsste der Weg nach unten 30 cm betragen.
    Nur  -  das kann ich mir so aber nicht vorstellen.
    Gibt es eine Möglichkeit ein Bild ins Netz zu stellen?
    MfG
    Stefan Ibold
  3. Haftung bei zu geringer Auftrittsflächentiefe?

    Foto von Lieselotte Tussing

    Moin Herr Knüppel,
    wenn ich Sie richtig verstehe, handelt es sich um zwei Auftrittsflächen mit jeweils zu geringer Tiefe und dazwischen liegendem Türelement?
    Wäre die Haftung gegeben, wenn die Auftrittsflächentiefe vergrößert werden würde?
  4. Diskussion zur Balkontürschwelle: Stolpergefahr

    Foto von Lieselotte Tussing

    Oh, si hat schon nachgefragt -
    wollte Ihnen nicht ins Gehege pfuschen 😉
    • Name:
  5. Balkontür: 2 Stufen, geringe Breite, Stolpergefahr

    Jawohl, 2 Stufen mit dazwischenliegender Türschwelle
    So ist es, 2 Auftrittsstufen zu geringer Breite, eine innen in Laibungstiefe und eine außen als betretbare Fensterbank. Beide höhengleich, aber eben gemessen an einer Treppenstufe von geringerer Breite. Gehe von innen auf 15 cm Stufe hoch, dann Stolperstufe Fußschwelle Terrassentüre, dann betretbare Fensterbank außen und ca. 16 cm abwärts auf Belag Terrasse. "Distanzmäßig" also ein großer Schritt daüber, oder aber Stufe hoch und darüber.
    Versicherer stellt sich vor, innen und außen 38-30 cm Auftritt zu haben. Könnte Skizze E-Mailen, wohin?
  6. Stolperfalle Balkontür: Auftritt vergrößern, Niveau beachten

    Foto von

    Gut (oder schlecht)
    nee, ich brauche keine Skizze  -  Frauen haben ja Fantasie.
    Zur Versicherungsfrage kann ich nichts sagen, da bin ich kein Fachmann.
    Aber zur Beseitigung der 'Stolperfalle': Innen könnte ja verhältnismäßig einfach aufgefüttert und der Auftritt vertieft werden durch aufgesetzte Teile. Außen würde ich lediglich den Auftritt vergrößern, keinesfalls aber das Niveau der Stufe anheben. Dann gäbe es wohl Probleme mit der Feuchtigkeit.
    Prinzipiell ist wohl aber die Frage der Gewährleistung. Neubau? In diesem Fall würde ich dem Bauträger eine Mängelanzeige hierüber schicken.
    Sollte der Bau bereits länger (>5 Jahre) stehen und die Gewährleistungszeit abgelaufen sein, würde ich mit Eigentümern baugleicher Wohnungen Kontakt aufnehmen und deren Verfahrensweise erfragen.
    • Name:
  7. Bergschäden: Bearbeitung nur im Ruhrgebiet?

    Foto von

    Hihi,
    Herr Knüppel, was erzähle ich Ihnen denn hier von Sachen (Beseitigung etc.), die Sie ja sowieso wissen  -  habe grade erst Ihre HP angeklickt ...
    Entschuldigung!
    PS: Bearbeiten Sie Bergschäden nur im Ruhrgebiet?
    • Name:
  8. LBO: Erforderliche Trittstufenbreite bei Balkontüren

    Foto von

    was steht denn in der LBOAbk. ...
    was steht denn in der LBO über die erforderliche Breite von Trittstufen? könne es selber raussuchen, bin nur zu faul : ((
    Aber klar ist mir die Situation schon. Die Problematik ist die ca. 5 cm Schwelle der Tür. Die bekommen Sie aber nicht weg. Also bleibt letztlich nur den Tritt Außen auf die erforderliche Breite zu bringen.
    Was ich mich nur wundere ist, bei WAAbk. fragt die Versicherung beim Brandschutz nicht nach und hier wird so ein Wind veranstaltet. Hmm, ist scho merkwürdig.
    Grüße
    si
    PS, wenn Skizze an die E-Mail-addi unten
  9. Balkontürschwelle: Tiefe vs. Breite der Auftrittsfläche

    Foto von

    Hallo si,
    sind wir uns einig, dass es um die Tiefe geht, nicht die Breite?
    Hab in der LBOAbk. nichts gefunden ...
    • Name:
  10. Linktipp: Dachschäden und mehr auf Dachkaputt.de

    Das Horrorkabinett ist ja witzig
    Auf der hoampätsch von Herrn Knüppel. Passt ja unser

    dazu 🙂

    • Name:
    • Martin Beisse
  11. Reparaturstau und Vorteile bei der Möblierung

    Foto von Stefan Ibold

    joo, unter dem kreuz
    scheint sich der Rep. Stau aber verkraften zu lassen.
    Aber  -  der wirkliche Vorteil für MB wäre, der braucht nichts in den Schrank zu räumen 😉 dafür stehe die Schubladen von alleine. Besonders dekorativ ist der Regenschirm haben sie da beim Dach auch gespart?
    Grüße
    si
    • Name:
  12. Haftungsausschluss: Versicherungsschutz bei Brandschutzmängeln?

    find ich auch interessant
    Hallo SI, habe diesen Beitrag auch mitverfolgt und find es auch etwas merkwürdig, dass hier von einer Versicherung mit Haftungsausschluss gedroht wird und z.B. meine Versicherung beim Thema Brandschutz sich bedeckt hält. Obwohl  -  sie haben mir ja gesagt, dass sie sich in einem Brandschutzfall an dem Eigentümer schadlos halten könnten, sollte der Brandschutz nicht in Ordnung sein. Ist zwar kein Haftungsausschluss, kommt aber irgendwo doch aufs gleiche heraus. Meine Meinung zu meiner Versicherung: Die sind nur zu faul, um sich jetzt Gedanken zu machen bzw. die Verhältnisse zu prüfen, wollen sich aber für den Schadensfall ein Hintertürchen offen lassen ...
    Insofern finde ich die Vorgehensweise der Versicherung von Herrn Knüppel richtig (wenn auch etwas übertrieben). Denn da werden klare Verhältnisse geschaffen.
  13. Skizze: 2 Auftritte, geringe Breite, Stolpergefahr

    Jawohl, 2 Auftritte mit dazwischenliegendem Türelement
    Ich habe den beiden geschätzten "Antwortern" eine Skizze zugemailt (zugemüllt liegt hoffentlich nicht nahe ...) Es handelt sich um 2 Auftritte von für dem Versicherer zu geringer Breite mit von innen und außen anähernd gleicher Höhe von 15-16 cm, also "verlorener" Steigung. Also 15-16 hoch und dann wieder 15-16 'runter
    Moniert wird, das sowohl innen auf der Untermauerung als auch außen auf der betretbaren Fensterbank keine ausreichende Trittfläche / Stehfläche vorhanden ist.
    Wäre Aufstandsfläche analog Treppe gegeben, dann gäbe es Versicherungsschutz.
    Wenn das Schule macht ...
  14. Stolperproblematik bei Türschwellen: Erfahrungen und Rat

    Wg. Bergschäden an TU und nochmals Stufendetail
    Bergsenkungschäden gerne im untertägigen Bergbau, aber insbesondere in den rheinischen Braunkohlenrevieren. Habe dort ca. 1500 Gebäude geprüft.
    Nochmals Stufendetail:
    "SO" habe ich es hundertfach gesehen, auch in Detail- und Bauschadenssammlungen und Lehrbüchern. Deswegen versehe ich die nun plötzlich von ggf. einer Einzelperson als Problem in's Spiel gebrachte Stolperproblematik nicht und kann sie unter der Vielzahl der derart ausgeführten Türschwellen zunächst baulich nicht verwerfen; höchstens juristisch und versicherungsrechtlich.
    Ich bin weiter ratlos ...
    Danke für Ihren Rat.
  15. Dämmung der Balkontürschwelle: Wärmebrücke vermeiden

    Foto von

    schicke Wärmebrücke
    Hallo Herr Knüppel,
    joo, genauso habe ich mir das gedacht.
    Wenn Sie nun eine entsprechende Dämmung VOR den Sockel bringen, und vielleicht auch etwas oben drauf, dann könnten Sie die TIEFE (gelesen Tu? Ich lerne dazu 😉 ) entsprechend breit erstellen.
    Mit Extrudreschaum und einer entsprechenden Einfassung könnte das klappen. Vielleicht auch mit Schaumglas, macht evtl. sogar mehr Sinn.
    So hätten Sie beide Fliegen mit einer Klappe geschlagen (und die Versicherung um Längen).
    MfG
    Stefan Ibold
  16. Links zu Vorschriften für Treppenstufen und mehr

    Links
    Das habe ich gefunden. Vielleicht hilft es.
    Man lernt ja nie aus ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  17. Dichtigkeitsprobleme bei Podest an der Balkontür

    Foto von

    erste Link ist super,
    so richtig schick mit bunten Bildchen. Die Beschreibung macht auch Sinn.
    Nur  -  dann wird es bei der Tür wieder ein Dichtigkeitsproblem geben, weil das Podest ja wieder eine Fläche wird. Dann reichen die Anschlusshöhen wieder nicht.
    MfG
    Stefan Ibold
    • Name:
  18. Versicherungsschutz: Ablehnung bei vertieften Auftritten?

    Foto von

    Jetzt maul ich mal ein bisschen rum ...
    si, hatte ich ja auch vorgeschlagen  -  aber Sie machen das natürlich viel fachgerechter.
    Aber: Die Versicherung wird infolge der Ver! tief! ung der Auftritte den V-Schutz ablehnen, da mitten im Raum (sowohl innen als auch auf dem Balkon) nicht mit einer Stufe zu rechnen ist und die hierdurch auftretende Unfallgefährdung stark ansteigt!
    Im 3. Link von MB ist für Privathäuser eine Steigung von 17 und ein Auftritt von 29 cm erwähnt. Ist natürlich ein Haufen Zeug ...
    • Name:
  19. Balkontürschwelle: Planung und Ausführung hinterfragen

    Foto von

    mal abgesehen davon ...
    mal abgesehen davon diese Ausführung kann ich nicht nachvollziehen. Wer immer das geplant hat, nachgedacht hat er/sie jedenfalls nicht.
    Die Schwelle hätte mit entsprechenden weiterfolgenden Ausführungen durchaus wesentlich tiefer sitzen können.
    So mitten im Raum finde ich das aber dennoch nicht Tu.
    si
    • Name:
  20. Alufensterbänke: Stolpergefahr durch Möblierung?

    Foto von

    War ja auch nicht so ganz bierernst gemeint, si.
    Die Ausführung (Alufensterbänke?) finde ich auch nicht so ganz gelungen, wird aber häufig so gemacht. Nur, je nach Balkongröße kann es schon schwierig sein, eine Möblierung aufzustellen und sich nicht die Knöchel anzuschlagen beim Rumlaufen.
    • Name:
  21. Terrassentürschwelle: Haftungsausschluss bei Standardlösung?

    OHNE Ende
    Wärmebrücke: Untermauerung Fenster immerhin Porenbeton (Hebel).
    Ist aber nicht das Problem, sondern:
    Kann diese hunderfach / tausendfach gebaute Ausführungslösung einer Terrassentürschwelle, dicht und ausreichend gedämmt, unter Sicherheitsaspekten angegriffen werden, zu Versicherungsrechtlichen Haftungsauschlüssen führen?
    Dazu hat leider noch niemand 'was gesagt.
    Wer haftet dann? das arme Architektlein?
    Wenn sich diese Betrachtung durchsetzt, kann ich nur noch behindertengerechte rollstuhlbefahrbare Bodengleiche Türschwellen mit außen liegenden vertieften Entwässerungsrinnen und jeweils juristisch abgesichertem Hinweis und Haftungsauschluss zwischen Planer und Auftraggeber empfehlen.
    Oder?
    Innen und außen ein schöööönes Treppchen mit Antirutschbelag und Geländer?
    Tja, und nun bin ich immer noch nicht klüger, außer, meinen eigenen hoffentlich gesunden Menschenverstand zu befragen und vielleicht eine empirisch begründete Darstellung der Gebrauchstauglichket und Bewährung solcher Konstruktionen zu geben.
  22. Link: Beispiele für Terrassengestaltung mit Türschwellen

    Für alle zum gucken
    jaja, falsch geschrieben, ich weiß ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  23. Bilddarstellungsprobleme: Chinesische Spiegeleier?

    Foto von

    gut gemacht, MB,
    leider sehe ich lediglich die kleinen quadratischen Teller mit den chinesischen Spiegeleiern drauf ☹
    Also nichts für tu!
    • Name:
  24. Größere Darstellung der Skizze zur Balkontürschwelle

    Sorry, falsche Größe ...
    Ich mache es mal ein bisschen größer ... *nicht schlagen*
    • Name:
    • Martin Beisse
  25. Größe der Darstellung: Alles in Ordnung

    War/Ist doch OK  -  die Größe
    War/Ist doch OK  -  die Größe
  26. Vorstellung des Fragestellers: Peter Knüppel

    Who ist TU
    WHO IS TU?
    MB :
    Danke für Skizze, Skizze in's net stellen muss ich noch lernen ...
    Peter Knüppel
  27. Probleme beim Betrachten von Bildern im Forum

    Foto von

    Gegen die Größe habe ich ja auch nix,
    kann aber auch keine Bilder gucken ...
    DAU, ich weiß!
    • Name:
  28. einfach mal auf Tu klicken

    dann wissen Sie's
    • Name:
  29. Profilaufruf: Klick auf das blaue Kürzel

    Foto von

    It's me
    Herr Knüppel, einfach auf mein blaues Tu klicken
    • Name:
  30. BAU.DE Experten: Profile der Forumsmitglieder

    Foto von

    Und alternativ dazu
    können Sie auch auf alle anderen blauen Kürzel und Namen klicken und sehen die Ecksperddn-Riege von BAU.DE
    • Empfehlen Sie uns weiter!
    • Name:
  31. Darstellungsprobleme: Bilder werden nicht angezeigt

    hää? Bilder funzen nicht
    Mit meinem Netscape kann ich keine Bilder sehen dort. Oder bin ich zu blöd? Dabei bin ich doch nur Dunkelblond (meine Frau sagt immer "straßenköterfarben") ...
  32. Browserkompatibilität: Netscape, IE und Opera funktionieren

    Netscape, IE und Opera gehen
    Komisch. Nur das große Bild will er nicht.
    • Name:
    • Martin Beisse
  33. Normen und Sachverstand: Haftung bei Balkontürschwellen

    Foto von

    die Sache ist die @ Herrn knüppel
    Herr Knüppel,
    die Sache ist doch die, wenn es Normen und Vorschriften gibt, dann hängt sich die Justiz gern daran auf. Gibt es für das eigentliche Problem keine explizize Norm, dann muss der Sachverstand helfen und Normen und/oder Regeln so beugen, dass sie passen oder anzuwenden sind. Hier wurde in erster Linie Wert auf dei Anschlusshöhen der Abdichtung gelegt. Allerdings muss man und darf man die anderen Forderungen, z.B. nach sicheren Übertritten, auch nicht außer Acht lassen. Auch ich habe bei einigen Gutachten die Hände über dem Kopf geschlagen, weil ich Normen und Ausführungen gefunden habe, die jeder Beschreibung spotten.
    Es nutzt also nichts, wenn Sie nur die Ausführungen von MB irgendwie "verwursten" können, dann müssen Sie das tun.
    Wie begründet, also mit welcher Vorschrift oder Norm, denn die Versicherung die Ablehnung der Haftung? Wenn die Begründung Hand und Fuß hat, dann muss man sich damit abfinden oder widerlegen.
    Grüße
    si
    PS. Ich hoffe, Sie waren nicht zum letzten Mal hier und berichten über den Ausgang der Angelegenheit.
  34. Versicherungen: Gummizelle als idealer Wohnort?

    Gummizelle
    Ist wohl der ideale Wohnort, wenn's nach Versicherungen geht. Was macht die Versicherung eigentlich, wen sich einer im Wald das Bein bricht, weil er über eine Wurzel gesolpert ist? Wird dann der Förster verklagt oder der Wald?
    • Name:
    • Martin Beisse
  35. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Balkontürschwelle: Stolpergefahr, Haftung und Sicherheitsaspekte

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Stolpergefahr durch eine unsachgemäß ausgeführte Balkontürschwelle. Es werden Fragen zur Haftung, zu den relevanten Normen und Vorschriften sowie zu möglichen Versicherungsausschlüssen diskutiert. Die Expertenmeinungen gehen teilweise auseinander, insbesondere hinsichtlich der Bewertung der Stolpergefahr und der Verantwortlichkeit.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Versicherung kann den Schutz ablehnen, wenn durch die Vertiefung der Auftritte eine erhöhte Unfallgefahr entsteht, da mitten im Raum nicht mit einer Stufe zu rechnen ist (siehe Versicherungsschutz: Ablehnung bei vertieften Auftritten?).

    ✅ Zusatzinfo: Eine Skizze der problematischen Balkontürschwelle wurde den Diskussionsteilnehmern zugemailt, um die Situation besser zu veranschaulichen (siehe Skizze: 2 Auftritte, geringe Breite, Stolpergefahr).

    🔧 Praktische Umsetzung: Zur Beseitigung der Stolperfalle wird vorgeschlagen, den Auftritt innen aufzufüttern und außen zu vergrößern, wobei das Niveau der Stufe nicht angehoben werden sollte (siehe Stolperfalle Balkontür: Auftritt vergrößern, Niveau beachten). Die Dämmung der Balkontürschwelle sollte beachtet werden, um Wärmebrücken zu vermeiden, wie im Beitrag Dämmung der Balkontürschwelle: Wärmebrücke vermeiden erläutert wird.

    Die Diskussionsteilnehmer verweisen auf verschiedene Links zu relevanten Vorschriften und Urteilen bezüglich Treppenstufen und Verkehrssicherungspflichten, die im Beitrag Links zu Vorschriften für Treppenstufen und mehr zusammengefasst sind. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob eine hunderfach gebaute Ausführungslösung einer Terrassentürschwelle unter Sicherheitsaspekten angegriffen werden kann und zu versicherungsrechtlichen Haftungsausschlüssen führt (siehe Terrassentürschwelle: Haftungsausschluss bei Standardlösung?).

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Einhaltung der einschlägigen Normen und Vorschriften (LBOAbk.) bezüglich der Trittstufenbreite und -tiefe. Ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu, um die konkrete Situation vor Ort zu beurteilen und mögliche Gefahrenquellen zu identifizieren. Klären Sie die Haftungsfrage mit Ihrer Versicherung und lassen Sie sich bezüglich möglicher Versicherungsausschlüsse beraten.

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