Konzessionsträger einstellen: Kosten, Ablauf & Erfahrungen für Kernsanierung in Dortmund?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Notwendigkeit eines Konzessionsträgers (Meister) bei Kernsanierungen in Dortmund, insbesondere im Kontext einer Existenzgründung als Regieunternehmen mit Subunternehmern. Es wird erörtert, unter welchen Bedingungen ein Meister erforderlich ist und welche Alternativen es gibt, beispielsweise die Beauftragung von Fachfirmen. Die Kosten für eine GmbH-Gründung und die Einstellung eines Bauleiters werden ebenfalls thematisiert.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Konzessionsträger einstellen: Kosten, Ablauf & Erfahrungen für Kernsanierung in Dortmund?

Guten Tag alle zusammen,

ich bin bei der Existenzgründung im Bereich Kernsanierung. Ich selbst habe kaufmännische Ausbildung und mein Cousin ist ein Maler aber kein Meister. Wir werden als Regieunternehmen auftretten und Subunternehmer beauftragen, meistens werden das Ost-EU-Bürger sein. Vor kurzem habe ich erfahren, dass man einen Meister als Konzessionsträger einstellen kann und zwar mehr oder weniger günstig. Die ganzen Arbeiten können wir eigentlich auch ohne ihn dürchführen. Unsere Sitz ist in Dortmund. Ich werde mich sehr freuen wenn jemand mir irgendwelche Informationen geben kann. Womöglich Links, Berichte, Gesetzeslage etc.

Dank im Voraus

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Ein Konzessionsträger darf nicht lediglich "gemietet" werden – er muss ständige, tatsächliche und unmittelbare fachliche Leitung sowie Haftungsverantwortung für alle handwerklichen Kernsanierungsarbeiten ausüben.

    🔴 KRITISCH: Die Ausführung von Kernsanierung durch Subunternehmer aus Drittstaaten ohne nachweisliche deutsche Qualifikationsanerkennung, Mindestlohnzahlung (18,25 €/h) und Sozialversicherungsabführung ist rechtswidrig und führt zu Bußgeldern bis 50.000 € sowie Strafverfahren.

    ⚠️ WICHTIG: Kernsanierung umfasst hochriskante Tätigkeiten (Asbest, Feuchteschäden, statische Eingriffe) – eine reine Regietätigkeit ohne fachkundige, dokumentierte Projektsteuerung und Bauleitung ist unzulässig und versicherungsrechtlich wirkungslos.

    ⚠️ WICHTIG: Ohne nachweisbaren Meistertitel oder gesetzliche Ausnahmegenehmigung ist die Ausübung der Kernsanierung als handwerkliche Tätigkeit grundsätzlich untersagt – auch bei Vorliegen eines Konzessionsträgers ohne tatsächliche Leitung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Als Existenzgründer im Bereich Kernsanierung benötigen Sie in Deutschland unter Umständen einen Konzessionsträger, wenn Sie selbst keinen Meistertitel besitzen. Da Ihr Cousin kein Meister ist, und Sie als Regieunternehmen agieren, ist dies wahrscheinlich der Fall.

    Ein Konzessionsträger ist ein Handwerksmeister, der die fachliche Verantwortung für Ihr Unternehmen übernimmt. Er muss nicht zwingend im Betrieb mitarbeiten, aber er muss die Einhaltung der handwerksrechtlichen Bestimmungen sicherstellen.

    🔴 Gefahr: Ohne Konzessionsträger dürfen Sie bestimmte handwerkliche Tätigkeiten nicht ausführen. Dies kann zu Bußgeldern und im schlimmsten Fall zur Untersagung der Geschäftstätigkeit führen.

    Ich empfehle Ihnen, sich bei der Handwerkskammer Dortmund über die genauen Voraussetzungen und die benötigten Nachweise zu informieren. Dort erhalten Sie auch Auskunft über mögliche Konzessionsträger in Ihrer Region.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zur Handwerkskammer Dortmund auf, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und einen geeigneten Konzessionsträger zu finden.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt die Absicht, ein Unternehmen im Bereich Kernsanierung zu gründen, ohne über die erforderliche handwerkliche Qualifikation (Meistertitel) zu verfügen. Stattdessen soll ein externer Konzessionsträger eingestellt werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Die geplante Ausführung der Arbeiten durch Subunternehmer aus Osteuropa birgt erhebliche rechtliche und fachliche Risiken.

    🔴 Gefahr: Die Einstellung eines Konzessionsträgers als reine "Formsache" ohne tatsächliche fachliche Leitung ist rechtlich höchst problematisch. Nach der Handwerksordnung (HwO) muss der Konzessionsträger das Unternehmen technisch und betriebswirtschaftlich leiten. Ein bloßes "Einkaufen" des Titels kann als Scheinselbstständigkeit oder Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gewertet werden und zu Bußgeldern bis zu 50.000 Euro führen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass "die ganzen Arbeiten" ohne den Konzessionsträger durchgeführt werden können, ist falsch. Der Konzessionsträger muss die fachliche Aufsicht haben und für die Qualität der Arbeiten haften. Ohne seine tatsächliche Einbindung ist die Konzession rechtlich wertlos.

    ➕ Ergänzung: Die geplante Beauftragung von Subunternehmern aus Osteuropa erfordert die strikte Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG). Es müssen Mindestlöhne gezahlt, Sozialversicherungsbeiträge abgeführt und die Mitwirkungspflichten gegenüber den Zollbehörden erfüllt werden. Verstöße können zu Strafverfahren und Auftragssperren führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Fachanwalt für Handwerks- und Gesellschaftsrecht, um die rechtlichen Möglichkeiten einer Unternehmensgründung im Bauhandwerk zu prüfen. Alternativ sollten Sie die Meisterprüfung selbst ablegen oder eine Partnerschaft mit einem eingetragenen Meisterbetrieb eingehen. Verzichten Sie auf die Einstellung eines reinen "Strohmanns" als Konzessionsträger, da dies existenzbedrohende rechtliche Konsequenzen haben kann.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Anfrage betrifft die Gründung eines Regieunternehmens für Kernsanierung in Dortmund mit der Absicht, einen Meister lediglich als Konzessionsträger einzustellen, ohne dass dieser inhaltlich oder verantwortlich in die Bauleitung oder Ausführung eingebunden ist.

    🔴 Gefahr: Die bloße "Meistermiete" verstößt gegen das Handwerksordnung (HwO) und die Rechtsprechung des BGH: Ein Konzessionsträger muss tatsächliche, ständige und unmittelbare Leitungsbefugnis sowie fachliche Verantwortung für die handwerkliche Ausführung besitzen – nicht nur formale Funktion.

    🔴 Gefahr: Bei fehlender tatsächlicher Meisterverantwortung drohen Bußgelder bis zu 50.000 €, strafrechtliche Konsequenzen bei Schäden (z. B. Statikversagen, Schimmel, Elektrofehler) und Haftungsausschluss der Versicherung – insbesondere bei Subunternehmern aus Drittstaaten ohne deutsche Qualifikationsanerkennung.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, "die ganzen Arbeiten können wir eigentlich auch ohne ihn durchführen", ist rechtlich und sicherheitstechnisch falsch: Ohne Meister ist die Ausübung der Kernsanierung (insb. Malerhandwerk mit Sanierungsanteilen) in der Regel nicht zulässig – es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor, die bei fehlender Meisterqualifikation praktisch nicht erteilt wird.

    ➕ Ergänzung: "Kernsanierung" umfasst regelmäßig Tätigkeiten mit erheblichen Risiken (Asbest, gesundheitsgefährdende Altanstriche, Feuchteschäden, statische Eingriffe), die zwingend fachkundige Planung, Überwachung und Dokumentation erfordern – nicht nur die Einhaltung der Handwerksordnung.

    ➕ Ergänzung: Die Beschäftigung von Subunternehmern aus Ost-Europa unterliegt strengen Vorgaben zur Sozialversicherung, Mindestlohnkontrolle (i. d. R. Baulohn 2024: 18,25 €/h), Aufenthaltserlaubnis und Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen – Verstöße führen zu Sanktionen durch die Zollverwaltung und die BA.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Handwerksrechtler oder eine Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Handwerksordnung sowie einen geprüften Sachverständigen für Bau- und Sanierungstechnik, um eine rechtskonforme Unternehmensstruktur zu entwickeln – insbesondere vor Vertragsabschluss mit Subunternehmern oder Auftraggebern.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren die Notwendigkeit eines Konzessionsträgers gemäß § 7c HwO und bestätigen, dass die Kernsanierung in der Regel ein zulassungspflichtiges Handwerk ist.
    • Alle drei warnen eindringlich vor der "Meistermiete": Ein Konzessionsträger muss tatsächliche Führungsaufgaben wahrnehmen – nicht nur formale Funktion erfüllen.
    • Alle drei nennen Bußgelder bis 50.000 € sowie mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI geht nicht explizit auf die Rechtsprechung des BGH zur "tatsächlichen Leitung" ein, während DeepSeek und Qwen dies ausdrücklich zitieren und rechtlich fundieren.
    • GoogleAI erwähnt Subunternehmer aus Osteuropa nur am Rande; DeepSeek und Qwen konkretisieren detailliert AEntG, Mindestlohn (18,25 €/h), Sozialversicherungspflicht und Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen betont als einziger die besonderen Gefahren von Kernsanierung (Asbest, Altanstriche, Statik) als zwingende Gründe für fachkundige Bauleitung – über reine Handwerksordnung hinaus.
    • DeepSeek und Qwen verweisen beide – GoogleAI nicht – auf die Gefahr des Haftungsausschlusses durch Versicherungen bei fehlender tatsächlicher Meisterverantwortung.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert mit der Empfehlung „Kontakt zur Handwerkskammer Dortmund“ eine pragmatische Lösung, die – ohne vorherige Rechtsprüfung – suggeriert, einen Konzessionsträger „finden“ zu können. DeepSeek und Qwen widersprechen dem klar: Ein Konzessionsträger ist keine Dienstleistung, sondern eine rechtlich verbindliche Führungsfunktion – ein „Finden“ ohne tatsächliche Verantwortung ist rechtswidrig.

    👉 Empfehlung: Die sicherere Einschätzung (DeepSeek und Qwen) gilt: Die bloße Verpflichtung eines Konzessionsträgers ohne tatsächliche operative Leitung ist nicht nur formfehlerhaft, sondern strafbar. Die Handwerkskammer darf nicht als „Vermittler“ für Konzessionsträger missbraucht werden – ihre Rolle ist beratend und prüfend, nicht vermittelnd.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Konzessionsträger als reine Formvorschrift („Meistermiete“)❌ WiderspruchAlle drei Modelle lehnen dies entschieden ab; BGH-rechtlich unzulässig, strafbewehrt, haftungsrechtlich wirkungslos.
    Tatsächliche Führungsaufgabe des Konzessionsträgers✅ KonsensMuss ständig, unmittelbar und fachlich wirksam sein – dokumentierte Bauleitung, Entscheidungsbefugnis, Verantwortung für Qualität und Sicherheit.
    Rechtliche Risiken bei Subunternehmern aus Drittstaaten✅ KonsensEinhaltung AEntG, Mindestlohn (18,25 €/h), Sozialversicherung, Aufenthaltserlaubnis und Qualifikationsanerkennung zwingend – sonst Bußgelder bis 50.000 €.
    Fachliche Risiken der Kernsanierung⚠️ AbwägungGoogleAI erwähnt keine spezifischen Gefahren; DeepSeek und Qwen betonen Asbest, Statik, Schimmel als Grund für zwingende fachliche Projektleitung – KI-Konsens: Fachrisiken erfordern mehr als reine Handwerksordnungskompatibilität.
    Gründungsalternativen ohne Meistertitel✅ KonsensMeisterprüfung, eingetragener Meisterbetrieb als Partner oder Fachanwaltsgutachten zur Rechtskonformität – keine "Kurzschlüsse" mit externen Konzessionsträgern.

    👉 Handlungsempfehlung: Kein Vertrag mit einem Konzessionsträger ohne vorherige, schriftliche Vereinbarung seiner konkreten Führungsaufgaben, Dokumentationspflichten und Haftungsübernahme – begleitet von einem Handwerksrechtler. Vor Auftragsvergabe an Subunternehmer: vollständige Prüfung aller AEntG- und Sozialversicherungsvorgaben durch einen zertifizierten Lohnsteuerberater mit Bau-Schwerpunkt.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoRein formale Einbindung eines Konzessionsträgers ohne dokumentierte LeitungsfunktionRechtswidrigkeit nach HwO, Bußgeld bis 50.000 €, Strafverfahren, Auftragsentzug durch Auftraggeber
    🔴 RisikoFehlende Anerkennung ausländischer Subunternehmer-BerufsqualifikationenArbeitsuntersagung durch Zoll, Zwangsvollstreckung, Haftung für Schäden durch fachlich unqualifizierte Arbeiten
    🔴 RisikoIgnorieren gesundheitsgefährdender Stoffe (Asbest, PCB, Altanstriche) ohne Sachkunde nach TRGS 519Gesundheitsrisiko für Mitarbeiter/3. Personen, strafrechtliche Verfolgung, Berufsgenossenschafts-Sanktionen
    🔴 RisikoFehlende dokumentierte Bauleitung bei statisch relevanten SanierungsmaßnahmenHaftung bei Einsturz oder Schaden, Versicherungsausschluss, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche
    🔴 RisikoNichtzahlung des gesetzlichen Baulohns (18,25 €/h) trotz AEntG-VerpflichtungZollstrafverfahren, Rückzahlungspflicht für 2 Jahre, Schadensersatz für betroffene Arbeitnehmer
    ✅ ChanceEntwicklung einer rechtskonformen Regiestruktur mit zertifiziertem Bauleiter und KooperationsmeisterNachhaltige Marktpositionierung, Auftragsakquise durch glaubwürdige Fachkompetenz, Versicherungs-/Haftungsabsicherung
    ✅ ChanceNachweisliche Einhaltung aller Sanierungsnormen (DINAbk. 18024, DIN 18025, VDIAbk. 4001, TRGS 519)Qualitätsvorteil gegenüber Mitbewerbern, Förderfähigkeit (z. B. BAFA), Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
    ✅ ChanceAufbau einer zertifizierten Ausbildungsstruktur für Subunternehmer aus DrittstaatenLangfristige Fachkräftebindung, rechtssichere Qualifikationsanerkennung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
    ✅ ChanceIntegration von digitaler Baustellenüberwachung (BIMAbk.-basierte Sanierungsplanung, Feuchtemonitoring)Erhöhte Dokumentationsqualität, Nachweisbare Prozesssicherheit, Differenzierung gegenüber Wettbewerb
    ✅ ChancePartnerschaft mit kommunalen Sanierungsprogrammen (z. B. Dortmund „Stadtumbau West“)Langfristige Auftragsbasis, finanzielle Fördermittel, öffentliche Referenzwirkung

    Orientierungshilfen

    1. Rechtskonformen Konzessionsträger vertraglich binden: Vereinbaren Sie schriftlich, dass der Konzessionsträger mindestens wöchentlich Baustellentermine wahrnimmt, alle Sanierungspläne freigibt, bei jedem Auftrag die fachliche Machbarkeit prüft und unterzeichnet – inkl. Haftungsübernahme gemäß § 13 HwO.
    2. Fachliche Kompetenz nachweisen: Beauftragen Sie vor Auftragsannahme einen geprüften Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Sanierungstechnik, um die technische Durchführbarkeit jedes Auftrags zu bestätigen – insb. bei Asbestverdacht, statischen Eingriffen oder Schimmelsanierung.
    3. Subunternehmer-Prüfsystem etablieren: Legen Sie eine Checkliste an: 1. Anerkennung der Berufsqualifikation durch die Zentralstelle für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (ZAB), 2. Vorlage gültiger Aufenthaltserlaubnis, 3. Nachweis der Mindestlohnzahlung (18,25 €/h) über Lohnabrechnung und Sozialversicherung, 4. Abschluss eines AEntG-konformen Subunternehmervertrags.
    4. Handwerksrechtlichen Fachanwalt einschalten: Beauftragen Sie vor Firmengründung einen Fachanwalt für Handwerksrecht, der einen Prüfbericht zur Rechtskonformität Ihrer Regiestruktur erstellt – inkl. Muster-Verträge für Konzessionsträger und Subunternehmer.
    5. Mindestlohndokumentation sichern: Erstellen Sie einen digitalen Lohnbuch-Archiv-Ordner mit allen AEntG-Belegen (Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsbescheinigungen, Mindestlohnkontoauszüge) – mindestens 2 Jahre aufbewahren und zollamtlich auditierbar halten.
    6. Dokumentationssystem für Kernsanierungen aufbauen: Führen Sie ein zertifiziertes Bauakten-System mit digitaler Signatur (z. B. nach DIN 18024), das alle Planungs-, Ausführungs- und Abnahmedokumente sowie Schadensanalysen speichert – für Versicherung und Haftung nachweisbar.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Konzessionsträger
    Ein Konzessionsträger ist ein Handwerksmeister, der einem Unternehmen ohne eigenen Meistertitel die handwerksrechtliche Legitimation verleiht. Er trägt die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Verwandte Begriffe: Meisterpflicht, Handwerkskammer, Gewerbeordnung.
    Meisterpflicht
    Die Meisterpflicht ist eine Regelung, die in Deutschland für bestimmte Handwerksberufe gilt. Sie besagt, dass ein Unternehmen nur dann selbstständig in einem dieser Berufe tätig sein darf, wenn es von einem Handwerksmeister geführt wird. Verwandte Begriffe: Konzessionsträger, Handwerkskammer, Gewerbeordnung.
    Handwerkskammer
    Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Interessen des Handwerks vertritt. Sie ist unter anderem für die Eintragung von Handwerksbetrieben, die Überwachung der Einhaltung der handwerksrechtlichen Bestimmungen und die Durchführung von Meisterprüfungen zuständig. Verwandte Begriffe: Konzessionsträger, Meisterpflicht, Gewerbeordnung.
    Regieunternehmen
    Ein Regieunternehmen ist ein Unternehmen, das Bauleistungen nicht selbst ausführt, sondern Subunternehmer damit beauftragt. Das Regieunternehmen übernimmt die Planung, Koordination und Überwachung der Arbeiten. Verwandte Begriffe: Subunternehmer, Bauleitung, Projektmanagement.
    Subunternehmer
    Ein Subunternehmer ist ein Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen (dem Hauptunternehmer) mit der Ausführung von Teilen eines Auftrags beauftragt wird. Im Baugewerbe werden häufig Subunternehmer für spezielle Arbeiten wie Elektroinstallation oder Sanitärtechnik eingesetzt. Verwandte Begriffe: Regieunternehmen, Hauptunternehmer, Nachunternehmer.
    Kernsanierung
    Eine Kernsanierung ist eine umfassende Sanierung eines Gebäudes, bei der in der Regel die gesamte Bausubstanz erneuert oder instand gesetzt wird. Dies kann beispielsweise die Erneuerung der Elektrik, der Sanitäranlagen, der Heizung oder der Fenster umfassen. Verwandte Begriffe: Sanierung, Renovierung, Modernisierung.
    Gewerbeordnung
    Die Gewerbeordnung (GewOAbk.) ist ein deutsches Gesetz, das die Ausübung von Gewerbe regelt. Sie enthält unter anderem Bestimmungen über die Gewerbeanmeldung, die Meisterpflicht und die Zulassung von Handwerksbetrieben. Verwandte Begriffe: Handwerkskammer, Meisterpflicht, Konzessionsträger.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Konzessionsträger?
      Ein Konzessionsträger ist ein Handwerksmeister, der einem Unternehmen ohne eigenen Meistertitel die handwerksrechtliche Legitimation verleiht. Er trägt die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
    2. Wann benötige ich einen Konzessionsträger?
      Sie benötigen einen Konzessionsträger, wenn Sie ein handwerkliches Gewerbe ausüben möchten, aber selbst keinen Meistertitel besitzen. Dies ist insbesondere bei meisterpflichtigen Gewerken der Fall, wie beispielsweise im Bereich Elektroinstallation oder Sanitärtechnik.
    3. Wie finde ich einen geeigneten Konzessionsträger?
      Sie können sich an die Handwerkskammer wenden, die über eine Liste von eingetragenen Meistern verfügt. Auch Online-Portale oder Branchennetzwerke können bei der Suche behilflich sein. Achten Sie darauf, dass der Konzessionsträger über die erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügt.
    4. Welche Pflichten hat ein Konzessionsträger?
      Der Konzessionsträger ist für die fachliche Leitung des Betriebs verantwortlich und muss sicherstellen, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Er muss die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überwachen und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen einleiten.
    5. Kann ein Konzessionsträger auch mehrere Betriebe betreuen?
      Ja, ein Konzessionsträger kann grundsätzlich auch mehrere Betriebe betreuen. Allerdings muss er sicherstellen, dass er seinen Pflichten in jedem Betrieb ordnungsgemäß nachkommen kann. Die Handwerkskammer kann die Anzahl der Betriebe begrenzen, wenn die ordnungsgemäße Betreuung nicht gewährleistet ist.
    6. Was passiert, wenn der Konzessionsträger ausfällt?
      Wenn der Konzessionsträger ausfällt, müssen Sie umgehend einen neuen Konzessionsträger suchen. Andernfalls riskieren Sie, dass Ihnen die handwerksrechtliche Legitimation entzogen wird und Sie Ihre Geschäftstätigkeit einstellen müssen.
    7. Welche Kosten entstehen durch einen Konzessionsträger?
      Die Kosten für einen Konzessionsträger sind Verhandlungssache und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Umfang der Tätigkeit, der Qualifikation des Meisters und der Region. Es empfiehlt sich, mehrere Angebote einzuholen und die Konditionen sorgfältig zu vergleichen.
    8. Was ist ein Regieunternehmen?
      Ein Regieunternehmen ist ein Unternehmen, das Bauleistungen nicht selbst ausführt, sondern Subunternehmer damit beauftragt. Das Regieunternehmen übernimmt die Planung, Koordination und Überwachung der Arbeiten.

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  2. GmbH-Gründung: Fachbauleitung als Gehaltskosten bei Kernsanierung

    Foto von wiki

    Wenn
    SIE das Geld für eine GmbH-Gründung haben, dann sollten Sie wenigstens EINEN Fachmann als Bauleiter einstellen (Gehalt), der Ahnung hat, von dem was Sie da versuppen wollen.

    Schon mal mit einem Steuerberatungsbüro Kontakt aufgenommen?

  3. Konzessionsträger bei Kernsanierung: Fachfirmen statt Meisterpflicht

    Foto von

    bei dem Vorhaben..
    brauchst Du keinen Meister da ja alle Beteiligten Firmen entsprechende "Fachfirmen" für die einzelnen Gewerke sein sollten. Stellst Du eigenes Personal ein das zum Beispiel Maurerarbeiten durchführt, ist der entsprechende Meister notwendig (hier der Maurermeister) ich betreue zum Bspw. eine GmbH als Maurermeister die Bauarbeiten mit eigenen Leuten unter meiner Aufsicht diese Arbeiten nun ausführen darf. bei Fragen meine E-Mail : [email protected]
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Konzessionsträger bei Kernsanierung in Dortmund: Meisterpflicht umgehen?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Notwendigkeit eines Konzessionsträgers (Meister) bei Kernsanierungen in Dortmund, insbesondere im Kontext einer Existenzgründung als Regieunternehmen mit Subunternehmern. Es wird erörtert, unter welchen Bedingungen ein Meister erforderlich ist und welche Alternativen es gibt, beispielsweise die Beauftragung von Fachfirmen. Die Kosten für eine GmbH-Gründung und die Einstellung eines Bauleiters werden ebenfalls thematisiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag von GmbH-Gründung: Fachbauleitung als Gehaltskosten bei Kernsanierung sollte man bei einer GmbH-Gründung in jedem Fall einen Fachmann als Bauleiter einstellen, um Probleme zu vermeiden. Dies ist besonders relevant, wenn man selbst keine ausreichende Expertise im Bauwesen besitzt.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Konzessionsträger bei Kernsanierung: Fachfirmen statt Meisterpflicht wird erläutert, dass kein Meister erforderlich ist, wenn ausschließlich Fachfirmen für die einzelnen Gewerke beauftragt werden. Die Meisterpflicht greift erst, wenn eigenes Personal für beispielsweise Maurerarbeiten eingestellt wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie, ob die Beauftragung von Fachfirmen für alle Gewerke eine Option ist, um die Meisterpflicht zu umgehen. Alternativ kann die Einstellung eines erfahrenen Bauleiters (siehe GmbH-Gründung: Fachbauleitung als Gehaltskosten bei Kernsanierung) oder die Anstellung eines Konzessionsträgers in Betracht gezogen werden. Informieren Sie sich bei der Handwerkskammer Dortmund über die genauen Gesetzeslagen und Anforderungen für Kernsanierungen.

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