Meine Fragen:
- gibt es solche § öfter?
- ist man auch der Gemeinde gegenüber zur Kostenerstattung bei "normalen" Unterhaltungsaufwendungen verpflichtet, wenn diese Eigentümer des Wegeflurstücks ist?
- welchen Nutzen hat der Eigentümer des Wegeflurstücks aus der Übernahme der Verpflichtung zur Unterhaltung des Weges?