Wir haben vor Kurzem einen Grundstückskaufvertrag abgeschlossen.
Vor Abschluss des Vertrages wurde das Grundstück mit ca. 252 m² angegeben.
Das Grundstück musste noch endgültig vermessen werden.
Nach eigener Vermessung kamen wir auf eine Grundstücksgröße von 234 m².
Dieses haben wir vor Abschluss des Kaufvertrages mitgeteilt und daher die Grundstücksgröße im Kaufvertrag von 252 m² (Kaufvertragsentwurf) auf 234 m² ändern lassen.
Nach der Vermessung nach Abschluss des Kaufvertrages stellte sich heraus, dass das Grundstück nur noch 215 m² ist. Das Grundstück ist laut bisher vorliegenden Zeichnungen und Lageplänen kleiner in der m²-Zahl und auch von der Form etwas anders als ursprünglich angenommen. Ursprünglich war das Grundstück wie gesagt 252 m² groß, einen Meter breiter, dafür etwas kürzer als nach der Vermessung festgestellt.
Daraus ergaben sich für uns natürlich andere Voraussetzungen. Am liebsten würden wir diesen Vertrag rückgängig machen. Wir haben aber leider in unserem Kaufvertrag Klauseln stehen wie:
1) Das Vermessungsergebnis wird von den Vertragsparteien als rechtsverbindlich anerkannt, auch wenn die durch die Vermessung ermittelte Flächengröße von der vorgenannten nur ungefähren Größe abweichen sollte.
2) Sollte das Ergebnis der Vermessung und die Fortführung des Liegenschaftskatasters eine Mehr- oder Mindergröße des Kaufgrundstückes gegenüber der (oben genannten) angenommenen Flächengröße ergeben, so ist die Differenz auf der Basis des m²-Preises nach Vorlage des katasteramtlichen Veränderungsnachweises zwischen den Vertragsparteien unmittelbar auszugleichen.
Sicher hätten wir diese Klausel nicht so unterschrieben, wenn uns nicht vorher versichert worden wäre, dass das Grundstück letztendlich größer als die im Vertrag angenommenen 234 m² sein wird.
Leider sind wir jetzt schlauer und stehen dumm da. Was für einen Sinn macht so eine ca. Angabe? Wir haben das als einen Zusicherungscharakter mit bestimmten Toleranzen angesehen.
Gibt es vielleicht irgendwo ein Urteil oder eine Grundlage, die besagt, dass diese m²-Minderung (hier über 8 % Abweichung; bzw. 17 % von 252 m²) für ein so kleines Grundstück für uns unzumutbar ist und wir evtl. dadurch aus diesem Vertrag rauskommen könnten durch eine Rückgängigmachung?
Mit freundlichen Grüßen