Streif Fertighaus Vertrag: Kostenloser Rücktritt bei erfolgloser Grundstückssuche möglich?
In diesem Forum sind Sie: Fertighaus📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026
Der Thread behandelt den Rücktritt von einem Streif Fertighausvertrag aufgrund erfolgloser Grundstückssuche. Diskutiert werden die Bedingungen des Vertrags, insbesondere die Kopplung an ein bestimmtes Grundstück oder die generelle Bebaubarkeit im Raum München. Die Rolle des Architekten bei der Bauantragsstellung und die Erfahrungen anderer Bauherren mit Streif werden ebenfalls thematisiert. Es wird die Frage aufgeworfen, wer das Grundstück angeboten hat und ob der Rücktritt vom Vertrag rechtens ist.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung
Streif Fertighaus Vertrag: Kostenloser Rücktritt bei erfolgloser Grundstückssuche möglich?
ich habe im Oktober 2005 einen Vertrag zu einem Streif Fertighaus unterzeichnet. Das versprochene Grundstück war dann plötzlich weg und die Grundstückssuche in den letzten Monaten blieb erfolglos.
Nun bin ich von den Vertrag auf Basis der erfolglosen Grundstückssuche zurückgetreten. Der kostenlose Rücktritt wird aber nun verwehrt.
Zusätzlich haben sich die vorher so netten Vertreter der Firma als wahrlich unfreundliche Zeitgenossen herausgestellt und sind mit unglaublichen Anschuldigungen auf mich zugekommen, sodass ich mich wohl einem Rechtsstreit gegenüber sehe.
Wer hat; und oder kennt jemanden, der ähnliche Erfahrungen mit einem Rücktritt von Verträgen der Firma Streif hat.
Vielen Dank für jede Rückmeldung.
Grüße aus München
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Kein automatischer oder „kostenloser“ Rücktritt bei erfolgloser Grundstückssuche – dies bedarf stets einer wirksamen vertraglichen Klausel oder eines gesetzlichen Rücktrittsgrundes (z. B. arglistige Täuschung).
🔴 KRITISCH: Rücktrittsanspruch nach über 18 Jahren (Vertrag 2005) ist grundsätzlich ausgeschlossen – Widerrufsfristen (14 Tage) sind längst verstrichen; eine nachträgliche Rücktrittsmöglichkeit setzt schwerwiegende Rechtsverstöße voraus.
⚠️ WICHTIG: Jede mündliche Absprache mit Streif ohne schriftliche Bestätigung ist rechtlich nicht durchsetzbar – alle Kommunikation muss umgehend schriftlich fixiert und archiviert werden.
⚠️ WICHTIG: Ein ungeprüfter Rücktritt kann zu Schadensersatzansprüchen (z. B. für Planungsleistungen, entgangenen Gewinn) oder Vertragsstrafen führen – vor jeglicher Erklärung an Streif Rechtsberatung einholen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich beurteile die Situation wie folgt: Ein kostenloser Rücktritt vom Streif Fertighaus Vertrag aufgrund erfolgloser Grundstückssuche ist stark von den Vertragsbedingungen abhängig. Entscheidend ist, ob im Vertrag eine Klausel existiert, die den Rücktritt bei Nichterfolg der Grundstückssuche regelt.
Wichtige Aspekte sind:
- Vertragsprüfung: Existiert eine Klausel zum Rücktritt bei erfolgloser Grundstückssuche?
- Anfechtungsgrundlage: Liegt ein Anfechtungsgrund vor (z.B. arglistige Täuschung)?
- Gesetzliche Regelungen: Welche gesetzlichen Bestimmungen sind relevant (z.B. BGBAbk.)?
Ohne Einsicht in den Vertrag kann ich keine abschließende Aussage treffen. Es ist möglich, dass der Rücktritt nur gegen Zahlung einer Entschädigung möglich ist.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft einen im Oktober 2005 geschlossenen Vertrag mit der Firma Streif Fertighaus, bei dem der Käufer aufgrund einer erfolglosen Grundstückssuche vom Vertrag zurücktreten möchte. Der Vertragspartner verweigert jedoch einen kostenlosen Rücktritt, was auf eine potenziell unzureichende vertragliche Absicherung des Käufers hindeutet. Aus rechtlicher Sicht ist entscheidend, ob der Vertrag eine wirksame auflösende Bedingung oder ein Rücktrittsrecht für den Fall der fehlenden Grundstücksverfügbarkeit enthält. Ohne eine solche Klausel könnte der Rücktritt als Vertragsverletzung gewertet werden, was zu Schadensersatzforderungen führen kann.
🔴 Gefahr: Die Weigerung des kostenlosen Rücktritts birgt ein erhebliches finanzielles Risiko, da der Käufer möglicherweise für bereits erbrachte Leistungen oder entgangenen Gewinn haftbar gemacht wird. Die "unfreundlichen" Reaktionen der Vertreter deuten auf eine konfliktreiche Verhandlungssituation hin, die eine Eskalation begünstigt.
➕ Ergänzung: Es ist zu prüfen, ob der Vertrag eine wirksame Widerrufsbelehrung enthält, da bei Haustürgeschäften oder ähnlichen Vertriebsformen ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen kann. Zudem sollte der Käufer sämtliche Schriftstücke, insbesondere die Vertragsurkunde und die Korrespondenz mit der Firma, sichern.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt, um die Vertragsklauseln und die Erfolgsaussichten eines Rücktritts zu prüfen. Lassen Sie sich nicht auf mündliche Vereinbarungen ein und dokumentieren Sie alle Gespräche schriftlich. Eine außergerichtliche Einigung sollte nur nach anwaltlicher Beratung angestrebt werden.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft einen Vertrag über ein Streif-Fertighaus aus dem Jahr 2005, bei dem der Vertragspartner aufgrund einer erfolglosen Grundstückssuche zurücktreten möchte – allerdings ohne vertraglich vereinbarte Rücktrittsoption zu nutzen oder rechtliche Grundlage nachzuweisen.
🔴 Gefahr: Ein Rücktritt aus bloßer Unzufriedenheit oder fehlendem Grundstück ist ohne vertragliche Vereinbarung oder gesetzlichen Anspruch (z. B. nach § 312d BGB bei Fernabsatzverträgen) grundsätzlich unwirksam – dies birgt erhebliche finanzielle Risiken wie Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen.
⚠️ Korrektur: Der Begriff "freier" oder "kostenloser Rücktritt" existiert nicht automatisch – er bedarf einer ausdrücklichen, wirksamen vertraglichen Regelung, die im vorliegenden Fall offenbar fehlt oder nicht nachweisbar ist.
➕ Ergänzung: Verträge aus 2005 unterliegen möglicherweise besonderen Rechtsgrundlagen (z. B. altes Verbraucherrecht, fehlende Widerrufsbelehrung), doch ein Widerrufsrecht ist nach 14 Tagen grundsätzlich erloschen – eine Rücktrittsmöglichkeit nach Jahren setzt zwingend einen wichtigen Grund (z. B. arglistige Täuschung oder Vertragsverletzung) voraus.
❌ Widerspruch: Die Annahme, ein Rücktritt sei allein wegen erfolgloser Grundstückssuche zulässig, widerspricht dem geltenden Vertragsrecht – der Vertrag regelt in der Regel nur den Hausbau, nicht die Grundstücksbeschaffung, es sei denn, dies ist ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart.
✅ Zustimmung: Die Sorge vor einem Rechtsstreit ist sachlich begründet, da Streif als seriöses Unternehmen bei fehlender Rücktrittsberechtigung durchaus zivilrechtliche Ansprüche geltend machen kann.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen auf Bau- und Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, um den Vertrag, alle Korrespondenzen und mögliche Rechtsgrundlagen (z. B. arglistige Täuschung, Verstoß gegen § 312d BGB oder AGB-Kontrolle) prüfen zu lassen – eine eigenständige Rechtsverfolgung birgt erhebliche Risiken.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Ein kostenloser Rücktritt bei erfolgloser Grundstückssuche besteht nicht automatisch und ist vertragsabhängig.
- Alle betonen: Ohne vertragliche Regelung oder gesetzlichen Grund (z. B. arglistige Täuschung) ist ein Rücktritt unwirksam und risikobehaftet.
- Alle fordern dringend die Prüfung des Vertrags durch einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI erwähnt neutral „mögliche Entschädigung“ bei Rücktritt; DeepSeek und Qwen betonen stärker das konkrete Risiko von Schadensersatz- oder Vertragsstrafansprüchen.
- Qwen führt die zeitliche Verjährung (Widerrufsfrist 14 Tage, Vertrag 2005) explizit als entscheidenden Ausschlussgrund an – GoogleAI und DeepSeek benennen das Alter des Vertrags weniger zentral, aber nicht widersprüchlich.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek weist auf die Notwendigkeit hin, alle Korrespondenz zu sichern und mündliche Vereinbarungen zu vermeiden – beide Punkte werden von GoogleAI und Qwen nicht explizit genannt, aber implizit getragen.
- Qwen ergänzt die Rechtsgrundlage § 312d BGB (Fernabsatz) und thematisiert ausdrücklich die AGB-Kontrolle – ein Aspekt, den GoogleAI und DeepSeek nicht nennen.
❌ Widerspruch:
- Qwen stellt klar: Die Annahme eines „freien“ Rücktritts widerspricht dem Vertragsrecht – dies ist ein klarer Widerspruch gegen eine populäre Fehlvorstellung, die weder GoogleAI noch DeepSeek so deutlich korrigieren. Qwen hat hier die sicherere, rechtskonformere Einschätzung (Vorsichtsprinzip).
👉 Empfehlung: Die Einschätzung von Qwen zur fehlenden Rechtsgrundlage für einen Rücktritt nach 18 Jahren und zur zwingenden Notwendigkeit eines wichtigen Grundes (nicht „Grundstückssuche“ allein) ist die rechtssicherste und wird daher priorisiert.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Grundstückssuche als Rücktrittsgrund ❌ Widerspruch Kein automatischer Rücktritt – ohne vertragliche Vereinbarung oder gesetzlichen Grund (z. B. Täuschung) ist der Rücktritt unwirksam (Qwen klarer als GoogleAI/DeepSeek). Vertragsalter (2005) ✅ Konsens Widerrufsrecht nach § 312d BGB bzw. altem Verbraucherrecht ist nach 14 Tagen erloschen; nach 18 Jahren besteht kein gesetzlicher Rücktrittsanspruch mehr. Notwendigkeit juristischer Prüfung ✅ Konsens Alle drei KI-Systeme fordern eindeutig und dringend die Prüfung durch einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt. Risiko von Schadensersatz ⚠️ Abwägung GoogleAI formuliert vorsichtig („mögliche Entschädigung“); DeepSeek und Qwen betonen konkrete Haftungsrisiken (entgangener Gewinn, Planungskosten) – sicherere Einschätzung dominiert. Schriftliche Dokumentation ➕ Ergänzung Nur DeepSeek benennt dies explizit als zentrale Maßnahme – alle Modelle unterstützen indirekt die Notwendigkeit von Nachweisbarkeit. 👉 Handlungsempfehlung: Ein Rücktritt vom Streif-Fertighaus-Vertrag aus dem Jahr 2005 ist ohne wirksame vertragliche Rücktrittsklausel oder schwerwiegenden Rechtsverstoß (z. B. arglistige Täuschung) rechtlich nicht durchsetzbar und birgt erhebliche finanzielle Risiken – eine anwaltliche Prüfung ist zwingende Vorbedingung vor jeglicher Handlung.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Schadensersatzansprüche durch Streif (z. B. für Planung, Honorare, entgangenen Gewinn) Hohe finanzielle Belastung, mögliche Klage und Vollstreckung 🔴 Risiko Vertragsstrafe bei Vertragsverletzung Höhe nach Vertrag – oft mehrere Tausend Euro, zusätzliche Inkassokosten 🔴 Risiko Verlust aller bereits geleisteten Anzahlungen oder Vorauszahlungen Vollständiger finanzieller Verlust ohne Gegenleistung 🔴 Risiko Rechtstreit mit langwierigem Verfahren und ungewissem Ausgang Zeit-, Kosten- und Nervenaufwand ohne Garantie auf Erfolg 🔴 Risiko Eskalation durch „unfreundliche“ Vertreter ohne dokumentierte Absprachen Keine Beweislage zugunsten des Käufers – Verhandlungsposition stark geschwächt ✅ Chance Nachweis einer unwirksamen AGB-Klausel (z. B. fehlende Widerrufsbelehrung 2005) Möglichkeit einer wirksamen Anfechtung und rückwirkenden Vertragsaufhebung ✅ Chance Auffinden eines wichtigen Grundes (z. B. arglistige Täuschung bei Grundstücksverfügbarkeit) Rechtlich begründeter Rücktritt ohne Entschädigungspflicht ✅ Chance Außergerichtliche Einigung mit Teilerstattung oder Vertragsanpassung Kosten- und zeitsparende Lösung bei starker Rechtsposition ✅ Chance Archivierung aller Unterlagen als strategische Basis für Verhandlungen Entscheidender Vorteil bei Nachweis von mündlichen Zusagen oder Vertragslücken ✅ Chance Nutzung der Vertragsdauer (2005) zur Prüfung auf Verjährung oder Formfehler Möglichkeit, Ansprüche Streifs selbst als verjährt oder unwirksam anzufechten Orientierungshilfen
- Rechtsanwalt beauftragen: Kontaktieren Sie sofort einen auf Baurecht und Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt – ohne dessen Prüfung darf keine schriftliche Rücktrittserklärung an Streif abgegeben werden.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie sämtliche Vertragsdokumente, Rechnungen, E-Mails, Briefe und Notizen zu mündlichen Gesprächen – insbesondere die Originalvertragsurkunde aus dem Jahr 2005.
- Keine mündlichen Vereinbarungen akzeptieren: Verlangen Sie von Streif jede zukünftige Absprache schriftlich und unterschrieben – mündliche Zusagen sind vor Gericht nicht beweisbar.
- Widerrufsbelehrung prüfen lassen: Bitten Sie den Anwalt, zu überprüfen, ob im Jahr 2005 eine wirksame Widerrufsbelehrung erteilt wurde – ihr Fehlen könnte den Vertrag angreifbar machen.
- AGB-Klauseln analysieren lassen: Fordern Sie die Prüfung aller Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Verstöße gegen § 307 BGB (Unfairness, Überraschungseffekt), insbesondere bei Rücktritts- oder Haftungsklauseln.
- Keinen Zahlungsstopp ohne Rechtsberatung: Unterlassen Sie jede einseitige Zahlungseinstellung – dies könnte als Vertragsverletzung gewertet und gerichtlich verfolgt werden.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Fertighausvertrag
- Ein Vertrag über die Errichtung eines Fertighauses. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Fertighausanbieter.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Architektenvertrag - Rücktritt
- Die einseitige Beendigung eines Vertrages durch eine der Vertragsparteien. Der Rücktritt setzt in der Regel einen Rücktrittsgrund voraus.
Verwandte Begriffe: Widerruf, Kündigung, Anfechtung - Widerruf
- Die Aufhebung eines Vertrages innerhalb einer bestimmten Frist, ohne Angabe von Gründen. Ein Widerrufsrecht besteht in der Regel bei Verträgen, die online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden.
Verwandte Begriffe: Rücktritt, Kündigung, Anfechtung - Anfechtung
- Die Erklärung, dass ein Vertrag aufgrund eines Willensmangels (z.B. Irrtum, Täuschung) von Anfang an unwirksam ist.
Verwandte Begriffe: Rücktritt, Widerruf, Kündigung - Arglistige Täuschung
- Die bewusste Falschangabe oder das Verschweigen wesentlicher Informationen, um eine andere Person zum Vertragsabschluss zu bewegen.
Verwandte Begriffe: Betrug, Irrtum, Täuschung - Grundstückssuche
- Die Suche nach einem geeigneten Baugrundstück für die Errichtung eines Hauses.
Verwandte Begriffe: Bauplatz, Bauland, Immobilienkauf - Vertragsklausel
- Eine einzelne Bestimmung in einem Vertrag, die bestimmte Rechte und Pflichten regelt.
Verwandte Begriffe: Vertragsbedingung, AGB, Bestimmung
Häufige Fragen (FAQ)
- Ist ein Rücktritt vom Fertighausvertrag immer möglich, wenn kein Grundstück gefunden wird?
Nein, ein Rücktritt ist nicht automatisch möglich. Es kommt auf die individuellen Vertragsbedingungen an. Viele Verträge enthalten Klauseln, die den Rücktritt regeln oder ausschließen. Fehlt eine solche Klausel, können gesetzliche Regelungen greifen, die jedoch oft eine Entschädigungspflicht vorsehen. - Welche Rolle spielt eine Klausel zur Grundstückssuche im Vertrag?
Eine solche Klausel ist entscheidend. Sie legt fest, ob und unter welchen Bedingungen ein Rücktritt bei erfolgloser Grundstückssuche möglich ist. Die Klausel kann beispielsweise eine Frist für die Grundstückssuche setzen oder bestimmte Anforderungen an das Grundstück definieren. - Was ist, wenn der Verkäufer ein Grundstück versprochen hat, das dann nicht verfügbar war?
Wenn der Verkäufer ein bestimmtes Grundstück zugesichert hat, das dann nicht verfügbar ist, kann dies einen Anfechtungsgrund darstellen. In diesem Fall könnte ein Rücktritt vom Vertrag möglich sein, gegebenenfalls mit der Forderung nach Schadensersatz. - Welche Kosten können bei einem Rücktritt vom Fertighausvertrag entstehen?
Die Kosten hängen von den Vertragsbedingungen und den gesetzlichen Regelungen ab. Es können Stornogebühren, Schadensersatzforderungen oder Kosten für bereits erbrachte Leistungen entstehen. Eine genaue Prüfung des Vertrages ist daher unerlässlich. - Kann ich den Vertrag widerrufen, wenn ich ihn online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen habe?
Bei Verträgen, die online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dieses Widerrufsrecht kann jedoch ausgeschlossen sein, wenn der Vertrag bestimmte Bedingungen erfüllt, beispielsweise wenn er notariell beurkundet wurde. - Was bedeutet "arglistige Täuschung" im Zusammenhang mit einem Fertighausvertrag?
Arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer bewusst falsche Angaben gemacht oder wesentliche Informationen verschwiegen hat, um den Käufer zum Vertragsabschluss zu bewegen. In diesem Fall kann der Vertrag angefochten werden. - Wie lange habe ich Zeit, um vom Vertrag zurückzutreten?
Die Frist für den Rücktritt hängt von den Gründen für den Rücktritt ab. Bei einem Widerrufsrecht beträgt die Frist in der Regel 14 Tage. Bei anderen Rücktrittsgründen können längere Fristen gelten, die sich aus dem Vertrag oder dem Gesetz ergeben. - Was sollte ich tun, wenn der Verkäufer meinen Rücktritt ablehnt?
Wenn der Verkäufer den Rücktritt ablehnt, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.
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Streif Fertighaus: Vertrag an Grundstück gekoppelt?
Luftschloss?
Hallöchen!
Anscheinend war der Vertrag doch an ein bestimmtes Grundstück gekoppelt, oder?
("Das versprochene Grundstück war dann plötzlich weg und die Grundstückssuche in den letzten Monaten blieb erfolglos. ")
Klar will die Firma Ihnen gerne ein Häuschen bauen. Aber wo? Also wenn das Grundstück weg ist und die Firma dennoch auf eine Vertragserfüllung pocht, sei die Frage erlaubt: Wo bauen?
Oder hätte das Grundstück doch unabhängig vom Bauträger erworben werden sollen? Wenn ja: Haben Sie eine Rücktrittsklausel in Ihrem Vertrag?
Gruß Thomas -
Grundstück angeboten von Streif oder Dritten?
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Leider sind die Angaben von Lutz aus München nicht korrekt. Es waren insgesamt drei Grundstücke da. Das erste war leider schon weg, ein zweites irgendwann auch und ein drittes hätte nur der Zusage des Kunden bedurft. Angeblich konnte kein Kontakt zum Verkäufer hergestellt werden, mit dem wir fast täglich korrespondiert haben. Ein Anruf bei uns hätte gereicht und der Grundstückskauf hätte funktioniert. Wir haben drei mal geplant und kalkuliert. Der Kunde muss aber auch mitwirken.
Wenn ein Kunde trotz aller gemeinsamer Bemühungen kein geeignetes Grundstück findet, kommt er auch bei uns kostenlos aus dem Vertrag vorbehaltlich Grundstück wieder heraus.
Gerhard Schicker, Partnerunternehmen von Streif, MH Poing -
Fertighausvertrag: Risiken bei Grundstückskopplung in München
Lustige Grundstückssuche
Sehr interessant,
ich lese mal zwischen den Zeilen:
da gibt es einen Interessenten für ein Grundstück, das gibt es aber nur mit Vertrag vom Fertighauslieferanten. Käufer ist heiß auf das Grundstück und unterschreibt fragwürdigen Vertrag der offensichtlich nicht an dieses eine Grundstück, sondern an irgendein Grundstück im Raum München gekoppelt ist. Käufer hat Verstand zeitweilig abgeschaltet und unterschreibt blind. Verkäufer freut sich über armes Opfer und vergibt Grundstück natürlich woanders hin, der Käufer hängt ja jetzt an der Angel. Jetzt werden andere (evtl. schlechtere) Grundstücke angeboten die dem Käufer nicht zusagen. Fertighausfirma freut sich, denn jetzt gibt es Geld ohne nennenswerte Leistung. Achja ... 2 mal umgeplant, mir kommen die Tränen. Das nennt sich normalerweise Akquise und ist in den laufenden Kosten einer Firma drin. Es wird wohl keine Ausführungsplanung gewesen sein Herr Schicker oder?
Lutz: Kann nur den Gang zum Rechtsanwalt empfehlen. Genau lesen was im Vertrag steht. Sie werden doch wohl nicht etwa Blanko einen Vertrag für irgendein Grundstück unterschrieben haben.
Unglaublich,
Gruß, -
Erfahrung: Streif Fertighaus – Architekt & Bauantrag
Erfahrung Bauherr mit Firma ST ... " Ein Haus voller Leben"
Moin zusammen,
wir haben im Jahr 2003 einen Vertrag mit der Firma Streif geschlossen, Umfang die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung. Die Firma Streif bedient sich zur endgültigen Projektierung eines "Freien Architekten". Dieser müsste dann den Bauantrag einreichen und die notwendige Bodenplatte, nicht Leistungsumfang des Vertrages, planen und die Ausführung überwachen. Trotz lückenloser Zuarbeit durch uns als Bauherren war der von der Firma beauftragte Architekt nicht in der Lage, 5 maliges Nachbessern des Bauantrages, einen wohlmöglich genehmigungsfähigen Bauantrag beim zuständigen Bauamt einzureichen. Das Bauamt sieht natürlich einen berechtigten Unterschied zwischen Ein- und Zweifamilienhaus (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus) wenn dies im Bebauungsplan festgeschrieben ist.
Nach knapp einem 3/4 Jahr vergeblicher Versuche einen positiven Baubescheid zuerhalten, sahen wir uns gezwungen den Vertrag mit der Firma zu kündigen. ERFOLGLOS!
Es vergingen einige Tage, vorher mäßiger Schriftverkehr, da erhielten wir eine Endrechnung in Höhe von ca. 20 % der geplanten Bausumme von der Firma Streif. Eine Bemusterung oder genaue Planung für unser Haus hatte noch nicht stattgefunden.
Wir waren gezwungen nach einer anwaltlichen Beratung das Bauvorhaben mit der Firma durchzuführen. (Aufgrund der Kosten)
Trotz zusätzlicher Beratung durch eine Bausachverständigen und täglicher Anwesenheit während der Bauphasen liegen wir mit der Firma im Rechtsstreit Aufgrund vorhandener "Ungeklärtheiten".
Wir sind glücklich über die Investition, Kosten für einen Bausachverständigen, sonst wären wir noch nicht einmal eingezogen in unser "Traumhaus".
Es ist traurig, dass es nur empfehlenswert ist, zum Vertragsabschluss als "geliebter Vertragspartner/Kunde" einen Anwalt und Bausachverständigen in Begleitung zu haben.
Noch trauriger ist es, ab Baubeginn Tag und Nacht auf der Baustelle verbringen zu müssen um evtl. Fehler, Mängel oder gar fatalere Sachen zu bemerken und diese dann schriftlich mit einer ca. 1,5 jährigen Ausdauer zu Papier zu bringen. Ein Ende ist wahrscheinlich nicht in Sicht.
Da wir aber positiv eingestellt sind, denken wir dass es sich nur um ein Missverständnis handeln kann und sich Alles ins Positive kehrt. Die ca. 4000 € Kosten zur Durchsetzung des Rechts sollen ja schließlich nicht umsonst gewesen sein.
Wir wären dankbar über evtl. ähnlich gelagerte Bauvorhaben um über den Stand in unserer Sache die Betroffenen in Kenntnis zu setzen. Evtl. Austausch der Erfahrungen und der Punkte die evtl. betroffen sind. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Streit um Streif Fertighausvertrag nach gescheiterter Grundstückssuche
💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt den Rücktritt von einem Streif Fertighausvertrag aufgrund erfolgloser Grundstückssuche. Diskutiert werden die Bedingungen des Vertrags, insbesondere die Kopplung an ein bestimmtes Grundstück oder die generelle Bebaubarkeit im Raum München. Die Rolle des Architekten bei der Bauantragsstellung und die Erfahrungen anderer Bauherren mit Streif werden ebenfalls thematisiert. Es wird die Frage aufgeworfen, wer das Grundstück angeboten hat und ob der Rücktritt vom Vertrag rechtens ist.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Fertighausvertrag: Risiken bei Grundstückskopplung in München wird auf die Risiken hingewiesen, wenn ein Fertighausvertrag an ein Grundstück gekoppelt ist, ohne dass die Bebaubarkeit sichergestellt ist. Dies kann zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Erfahrung: Streif Fertighaus – Architekt & Bauantrag beleuchtet die Rolle des Architekten bei der Einreichung des Bauantrags und die damit verbundenen Herausforderungen. Die Koordination zwischen Bauherr, Architekt und Fertighausfirma ist entscheidend für den Erfolg des Projekts.
🔴 Kritisch/Risiko: Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen, bevor ein Fertighausvertrag unterzeichnet wird. Insbesondere Klauseln bezüglich der Grundstückssuche und des Rücktrittsrechts sollten sorgfältig geprüft werden. Eine fehlende Rücktrittsklausel kann zu erheblichen Problemen führen, wie im Beitrag Streif Fertighaus: Vertrag an Grundstück gekoppelt? diskutiert wird.
👉 Handlungsempfehlung: Vor der Unterzeichnung eines Fertighausvertrags sollte eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden, um die Vertragsbedingungen und möglichen Risiken zu verstehen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die Erfahrungen anderer Bauherren mit der jeweiligen Fertighausfirma zu informieren. Prüfen Sie, ob das Grundstück von Streif oder einem Dritten angeboten wurde (siehe Grundstück angeboten von Streif oder Dritten?).
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Streif, Fertighaus, Vertrag, Rücktritt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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