in der Baubeschreibung einer in München von einem Bauträger erworbenen Eigentumswohnung (Neubau) ist für jeden Raum ein Bodenbelag vorgegeben.
- Wohnzimmer: Parkett 60 €/m² mit allen Vor- und Nacharbeiten (Vorarbeiten, Nacharbeiten), Sockelleisten, Verlegung, MwSt. (Materialwert Parkett 40 €, Sockelleiste 5 €).
- Flur/Küche: Fliesen 60 €/m² mit Verklebung, Sockelleiste, MwSt. (Materialwert Fliesen 40 €, Sockelleiste 5 €).
- Schlafzimmer: Laminat 40 €/m² mit allen Vor- und Nacharbeiten (Vorarbeiten, Nacharbeiten), Sockelleisten, Verlegung, MwSt. (Materialwert Laminat 25 €, Sockelleiste 5 €).
Eine Änderung der Bodenbeläge wird vom Laminat und Parkett verlegenden Bodenleger immer mit 15 € Aufpreis berechnet:
- Parkett statt Fliesen: Aufpreis 15 € (statt 0 €)
- Parkett statt Laminat: Aufpreis 35 € (statt 15 €)
Hingegen: Laminat statt Fliesen: Nachlass 20 €.
In Baubeschreibung/Kaufvertrag ist nicht vermerkt, dass wir die Bodenbeläge wechseln können - bei Vertragsabschluss wurde uns jedoch erklärt, entsprechende Änderungen vornehmen zu können. Im Kaufvertrag steht: "Eine Anspruch auf Übernahme von Sonderwünschen besteht nicht. [ ... ] Übernimmt der Verkäufer die Ausführung von Sonderwünschen, dann gelten hierfür die Bestimmungen des Vertrages. "
Ich diskutiere nun schon seit Wochen mit Bodenleger und Bauträger, warum diese Aufpreise zu zahlen sind - ohne Ergebnis, da der Bodenleger sagt, die Verlegung des Parketts würde 75 € (60 € + 15 €) kosten (auch im Wohnzimmer - obwohl in der Baubeschreibung 60 € angegeben ist) und der Bauträger der Ansicht ist, dass die Sonderwünsche mit dem Bodenleger zu verrechnen sind.
Mit dem Bauträger bin ich sehr zufrieden, den Boden möchte ich - auch aus Gründen der Gewährleistung - von dem beauftragten Bodenleger verlegen lassen.
Kann jemand diese für mich unlogische Aufpreiskalkulation erklären?
Vorab schon mal vielen herzlichen Dank für eine Antwort auf meine lange und komplizierte Frage,
Martin.