Flurkarte fehlerhaft: Überbauung festgestellt – Welche Rechte haben Grundstückskäufer?
In diesem Forum sind Sie: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Bei einer festgestellten Überbauung nach dem Grundstückskauf, resultierend aus einer fehlerhaften Flurkarte, sollten Grundstückskäufer folgende Punkte beachten: Die Relevanz der überbauten Fläche in Bezug auf die Gesamtgrundstücksgröße und den Kaufpreis prüfen. Sonderregelungen im jeweiligen Bundesland (insbesondere Ostdeutschland) berücksichtigen. Den Notar konsultieren, um zu klären, ob die Abweichung noch dem Willen der Vertragsparteien entspricht. Mit dem Straßenbaulastträger (Gemeinde) über einen möglichen Abkauf des überbauten Grundstücksteils verhandeln.
Flurkarte fehlerhaft: Überbauung festgestellt – Welche Rechte haben Grundstückskäufer?
vor unserem Grundstückskauf wurde uns eine Flurkarte gegeben, die nicht aktuell war. Nachdem das Grundstück gekauft wurde, hat der Vermessungsingenieur festgestellt, dass 20 m² von der Straße überbaut wurde, dies geschah 1977. In der Flurkarte wurde diese Änderung nie eingezeichnet. Was kann ich jetzt als Grundstücksbesitzer tun? Muss ich mich an die Stadt wenden, bzw. an den Grundstücksverkäufer, der angeblich von dem Überbau nichts wusste?
Gruß Peter Bies
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Unverzügliche Klärung der tatsächlichen Grundstücksgrenzen durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur – ohne aktuelle amtliche Vermessung ist jede rechtliche Einschätzung gefährlich.
🔴 KRITISCH: Keine eigenständigen Verhandlungen mit Stadt oder Verkäufer vor fachlicher Absicherung – jede Erklärung kann haftungsrechtlich bindend oder verjährungsgefährdend wirken.
⚠️ WICHTIG: Prüfung der Grundbucheinträge und des Liegenschaftsbuchs auf eventuelle Eintragungen zur Überbauung oder sonstige Rechte Dritter – insbesondere auf Einverleibung nach § 925 BGBAbk. oder Duldungsverhältnisse.
⚠️ WICHTIG: Sofortige Dokumentation aller Vorliegenden Unterlagen (Kaufvertrag, Flurkarte, Baupläne, Fotos) – Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche können bereits abgelaufen sein.
KI-Analyse (GoogleAI)
Als Grundstückskäufer, der eine fehlerhafte Flurkarte erhalten hat, stehen Ihnen möglicherweise verschiedene Rechte zu. Da die Überbauung bereits 1977 stattfand und nicht in der Flurkarte vermerkt war, ist es wichtig, die genauen Umstände zu prüfen.
Ich empfehle, zunächst den Kaufvertrag und die dazugehörigen Unterlagen genau zu prüfen. Gab es Zusicherungen bezüglich der Grundstücksgröße oder der Übereinstimmung der Flurkarte mit der Realität? War der Verkäufer über die Überbauung informiert oder hätte er davon wissen müssen?
Mögliche Ansprüche könnten sich gegen den Verkäufer des Grundstücks richten, beispielsweise wegen arglistiger Täuschung oder Verletzung der Aufklärungspflicht. Auch der Vermessungsingenieur, der die fehlerhafte Flurkarte erstellt hat, könnte haftbar gemacht werden, falls er fahrlässig gehandelt hat.
👉 Handlungsempfehlung: Ich rate Ihnen dringend, sich von einem Fachanwalt für Grundstücksrecht beraten zu lassen. Dieser kann die Sachlage prüfen und Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen klassischen Fall einer fehlerhaften Flurkarte, die zu einer unbeabsichtigten Überbauung von 20 m² öffentlicher Straßenfläche geführt hat. Die fehlende Aktualisierung der Karte seit 1977 stellt ein erhebliches rechtliches und praktisches Problem dar, das die Eigentumsverhältnisse und die Nutzbarkeit des Grundstücks betrifft.
🔴 Gefahr: Die Überbauung von öffentlichem Grund birgt das Risiko, dass die Kommune jederzeit die Beseitigung des Bauwerks oder die Zahlung von Nutzungsentgelt verlangen kann. Zudem kann die fehlerhafte Flurkarte zu Problemen bei künftigen Bauvorhaben, Grundstücksverkäufen oder der Beleihung durch Banken führen.
✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass der Verkäufer möglicherweise keine Kenntnis hatte, ist nachvollziehbar, da die Abweichung bereits 47 Jahre zurückliegt. Dennoch haftet der Verkäufer grundsätzlich für Mängel der Kaufsache, es sei denn, er hat diese wirksam ausgeschlossen oder der Käufer kannte den Mangel bei Vertragsschluss.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Prüfung, ob der Überbau bereits vor dem Kauf offensichtlich war oder ob der Verkäufer arglistig gehandelt hat. Zudem sollte geprüft werden, ob eine sogenannte "Grenzverwirrung" vorliegt, die eine nachträgliche Korrektur der Flurkarte ermöglicht. Die Stadt als Eigentümerin der Straße könnte einer Duldung des Überbaus zustimmen, was rechtliche Sicherheit schaffen würde.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Fachanwalt für Immobilienrecht, um die Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer zu prüfen. Parallel dazu sollten Sie das Gespräch mit der zuständigen Stadtverwaltung suchen, um eine nachträgliche Genehmigung oder einen Grundstückstausch zu verhandeln. Lassen Sie zudem eine aktuelle amtliche Vermessung durchführen, um die genauen Eigentumsverhältnisse zu klären.
KI-Analyse (Qwen)
Die Überbauung eines Grundstücks durch eine öffentliche Straße stellt eine gravierende rechtliche und technische Unklarheit dar, da sie sowohl die Grundbuchlage als auch die tatsächliche Nutzung betrifft. Die fehlerhafte Flurkarte ist kein bloßer Formalfehler, sondern kann auf eine unvollständige oder unrichtige Vermessung, fehlende Eintragung im Liegenschaftsbuch oder sogar auf eine unerlaubte Baumaßnahme hindeuten. Da die Überbauung bereits 1977 erfolgte, ist die Frage der Verjährung von Ansprüchen zwar komplex, doch entbindet dies nicht von der Verpflichtung, die Rechtslage unverzüglich zu klären.
🔴 Gefahr: Die Überbauung kann zu einem Rückforderungsanspruch der zuständigen Straßenbaubehörde führen, insbesondere wenn die Fläche nicht rechtmäßig in das Grundstück eingegliedert wurde – dies birgt das Risiko einer Zwangsräumung oder Entschädigungspflicht.
⚠️ Korrektur: Die Behauptung, der Verkäufer habe "nichts gewusst", ist rechtlich nicht entscheidend: Grundbuch und amtliche Vermessungsunterlagen sind maßgeblich, nicht die subjektive Kenntnis des Verkäufers – ein Verkäufer haftet grundsätzlich für Sach- und Rechtsmängel, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
➕ Ergänzung: Es ist zwingend zu prüfen, ob die Überbauung im Grundbuch als Bestandteil des Grundstücks eingetragen ist, ob eine öffentlich-rechtliche Duldung (z. B. durch Straßenverordnung oder langjähriges Duldungsverhältnis) besteht oder ob eine Einverleibung nach § 925 BGB in Betracht kommt.
❌ Widerspruch: Eine bloße Kontaktaufnahme mit der Stadt oder dem Verkäufer ohne vorherige fachliche Klärung ist unzureichend – ohne Begutachtung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und einen Fachanwalt für Bau- und Grundstücksrecht besteht erhebliches Risiko einer falschen Einschätzung.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zur Klärung der tatsächlichen Grenzen und einen Fachanwalt für Grundstücksrecht zur Prüfung der Rechtslage – insbesondere hinsichtlich Haftung des Verkäufers, möglicher Rückabwicklung, Duldungsansprüche und Verfahren vor der zuständigen Straßenbaubehörde.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die fehlerhafte Flurkarte ein ernstzunehmendes Rechtsproblem darstellt, das unverzüglich fachlich geklärt werden muss.
- Alle drei empfehlen eindeutig die Einbindung eines Fachanwalts für Grundstücksrecht – GoogleAI und DeepSeek nennen „Immobilienrecht“, Qwen präzisiert „Bau- und Grundstücksrecht“, was inhaltlich identisch ist.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI betont die Prüfung der Verkäuferkenntnis und mögliche arglistige Täuschung, DeepSeek relativiert dies mit Verweis auf die 47-jährige Zeitspanne, Qwen stellt klar: subjektive Kenntnis des Verkäufers ist rechtlich irrelevant – maßgeblich sind Grundbuch und amtliche Unterlagen.
- GoogleAI erwähnt Haftung des Vermessungsingenieurs, DeepSeek und Qwen fokussieren auf Kommune/Stadt und Grundbuchrecht – Qwen fordert explizit den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, GoogleAI nicht.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die Option einer „Grenzverwirrung“ und nennt konkret „Grundstückstausch“ als mögliche Lösung mit der Stadt – nicht bei GoogleAI oder Qwen erwähnt.
- Qwen ergänzt die Rechtsgrundlage § 925 BGB (Einverleibung) und weist auf öffentlich-rechtliche Duldung (z. B. durch Straßenverordnung) hin – kein anderes Modell nennt diese Konstrukte.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert eine mögliche Haftung des Vermessungsingenieurs bei Fahrlässigkeit; Qwen widerspricht implizit, indem sie betont, dass nur ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur für die Klärung zuständig ist – private oder nicht öffentlich bestellte Ingenieure sind für Rechtsklärung nicht geeignet. DeepSeek erwähnt den Vermessungsingenieur nicht.
- GoogleAI und DeepSeek sprechen von „Gespräch mit der Stadt“ als Handlungsempfehlung; Qwen widerspricht ausdrücklich: „ohne vorherige fachliche Klärung ist dies unzureichend und risikoreich“ – hier gilt das Vorsichtsprinzip: Qwens Einschätzung ist die sicherere.
👉 Empfehlung:
- Bei Widersprüchen wird stets die konservativere, rechtsicherere Position priorisiert: Vermeidung eigenständiger Verhandlungen (Qwen), Beauftragung nur öffentlich bestellter Vermessungsingenieure (Qwen), Fokussierung auf Grundbuchrecht statt subjektiver Verkäuferkenntnis (Qwen).
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Dringlichkeit ✅ Alle Modelle stimmen überein: Sofortige fachliche Klärung erforderlich – kein Aufschub. Fachliche Instanz zur Grenzklärung ✅ Qwen und DeepSeek einigen sich auf fachliche Vermessung; Qwen präzisiert: nur öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; GoogleAI bleibt unpräzise – Konsens: öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist zwingend. Rechtliche Instanz ✅ Alle drei Modelle fordern einen Fachanwalt für Grundstücksrecht – GoogleAI und DeepSeek sprechen allgemeiner von „Immobilienrecht“, Qwen spezifiziert „Bau- und Grundstücksrecht“ – Konsens: Fachanwalt mit Schwerpunkt Grundstücksrecht. Verkäuferhaftung ⚠️ GoogleAI sieht Kenntnis als relevant an, DeepSeek relativiert, Qwen lehnt subjektive Kenntnis ab – Konsens: Haftung richtet sich nach § 433, § 434 BGB (Sach- und Rechtsmängel), nicht nach Verkäuferwissen, sofern nicht ausgeschlossen. Möglichkeit der Duldung / Einverleibung ➕ Nur Qwen nennt § 925 BGB und öffentlich-rechtliche Duldung explizit; DeepSeek spricht von „Duldung durch Stadt“, GoogleAI nicht – Konsens: Duldung ist prüfenswert, aber nicht selbstverständlich. Stadtverhandlungen vor Klärung ❌ GoogleAI und DeepSeek empfehlen „Gespräch mit der Stadt“, Qwen widerspricht ausdrücklich – Konsens nach Vorsichtsprinzip: keine Verhandlungen vor Vorliegen von Vermessung und rechtlicher Einschätzung. 👉 Handlungsempfehlung: Keine eigenständige Kommunikation mit Verkäufer oder Stadt; stattdessen: 1. Beauftragung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, 2. Parallelbeauftragung eines Fachanwalts für Grundstücksrecht zur Prüfung von Haftungsansprüchen, Grundbucheinträgen und Einverleibungsmöglichkeiten nach § 925 BGB sowie zu möglichen Duldungsregelungen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Zwangsräumung durch Straßenbaubehörde bei fehlender rechtlicher Absicherung der Überbauung Existenzbedrohend für das Bauwerk – vollständiger Abriss möglich 🔴 Risiko Verjährung sämtlicher Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer (§ 438 BGB: 2 Jahre ab Gefahrübergang) Keine Rückabwicklung, Schadensersatz oder Minderung möglich 🔴 Risiko Fehlende Eintragung im Grundbuch führt zu Beleihungsverbot durch Banken Finanzierung von Sanierungen, Modernisierungen oder Verkauf nicht möglich 🔴 Risiko Haftungsrisiko für den Eigentümer bei Schäden durch das überbaute Straßenland (z. B. Leitungsbruch, Grabenbildung) Erhebliche zivilrechtliche Schadensersatzansprüche durch Dritte oder Kommune 🔴 Risiko Falsche Selbsteinschätzung und unzulässige Vertragsverhandlungen ohne Fachberatung führen zu schriftlichen Verzichten oder Bindungserklärungen Unwiderrufliche Einbuße von Rechten oder Ansprüchen ✅ Chance Grenzverwirrung nach § 925 BGB mit Einverleibung der überbauten Fläche ins Eigentum Dauerhafte Rechtssicherheit ohne Kaufvertrag mit der Stadt ✅ Chance Langjähriges Duldungsverhältnis (seit 1977) ermöglicht öffentlich-rechtliche Genehmigung oder Nutzungsvertrag Rechtlich abgesicherte Nutzung gegen faire Vergütung ✅ Chance Amtliche Vermessung führt zur Korrektur der Flurkarte und damit zu korrekter Grundbuchführung Wiederherstellung der Grundbuchklarheit für alle künftigen Transaktionen ✅ Chance Verhandlung eines Grundstückstausches mit der Kommune (z. B. Tausch gegen andere Fläche) Rechtlich saubere Lösung ohne finanzielle Belastung ✅ Chance Nutzungsentgelt-Vereinbarung statt Abriss – wirtschaftlich tragbare Regelung mit der Stadt Kostenkontrolle bei gleichzeitiger Rechtssicherheit Orientierungshilfen
- Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Ihres Bundeslandes – keine Vermessung durch private oder nicht öffentlich bestellte Ingenieure akzeptieren.
- Fachanwalt für Grundstücksrecht konsultieren: Wählen Sie einen Fachanwalt mit nachweislichem Schwerpunkt Grundstücksrecht – nicht „Immobilienrecht“ allgemein – und reichen Sie ihm vorab alle Kauf- und Vermessungsunterlagen ein.
- Grundbuch und Liegenschaftsbuch einsehen: Beantragen Sie beim zuständigen Grundbuchamt die Einsicht in das Grundbuchblatt sowie die Liegenschaftskarte – prüfen Sie auf Eintragungen zu Straßenrecht, Vorkaufsrechten oder Einverleibung.
- Fristen prüfen lassen: Der Fachanwalt muss unverzüglich die Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche (§ 438 BGB), aber auch für Ansprüche aus arglistiger Täuschung (§ 121 BGB: bis zu 10 Jahre) überprüfen.
- Kein eigenes Gespräch mit der Stadt oder dem Verkäufer führen: Unterlassen Sie jegliche schriftliche oder mündliche Vereinbarung, Zustimmung oder Erklärung – auch informelle Gespräche können rechtsverbindlich sein.
- Schriftliche Dokumentation aller vorliegenden Unterlagen anlegen: Scannen Sie sämtliche Dokumente (Kaufvertrag, alte Flurkarten, Baugenehmigungen, Fotos der Grenzlage) und speichern Sie sie verschlüsselt – inkl. Zeitstempel.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Flurkarte
- Eine Flurkarte, auch Liegenschaftskarte genannt, ist eine amtliche Karte, die die Liegenschaften (Grundstücke) in einem bestimmten Gebiet darstellt. Sie dient als Grundlage für das Grundbuch und enthält Informationen über Grundstücksgrenzen, Gebäude und topografische Merkmale.
Verwandte Begriffe: Liegenschaftskataster, Grundbuch, Katasteramt - Überbauung
- Eine Überbauung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Teil davon über die Grundstücksgrenze hinaus auf ein Nachbargrundstück gebaut wurde. Dies kann unbeabsichtigt oder absichtlich geschehen und kann rechtliche Konsequenzen haben.
Verwandte Begriffe: Grenzüberschreitung, Nachbarrecht, Baurecht - Grundstücksrecht
- Das Grundstücksrecht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Grundstücken. Es umfasst unter anderem das Eigentum an Grundstücken, die Belastung von Grundstücken mit Rechten Dritter (z.B. Hypotheken) und die Regelung von Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Verwandte Begriffe: Sachenrecht, Eigentumsrecht, Nachbarrecht - Arglistige Täuschung
- Arglistige Täuschung im Kontext des Kaufrechts bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt oder wahre Tatsachen verschweigt, um den Käufer zum Kauf zu bewegen. Dies kann zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigen.
Verwandte Begriffe: Täuschung, Betrug, Anfechtung - Aufklärungspflicht
- Die Aufklärungspflicht des Verkäufers verpflichtet diesen, den Käufer über alle wesentlichen Umstände zu informieren, die für die Kaufentscheidung von Bedeutung sind und die der Käufer nicht ohne Weiteres erkennen kann. Die Verletzung der Aufklärungspflicht kann Schadensersatzansprüche auslösen.
Verwandte Begriffe: Informationspflicht, Offenbarungspflicht, Schadensersatz - Vermessungsingenieur
- Ein Vermessungsingenieur ist ein Experte für die Vermessung von Grundstücken und Gebäuden. Er erstellt Flurkarten, führt Lagepläne durch und ist für die Feststellung von Grundstücksgrenzen zuständig. Bei fehlerhaften Vermessungen kann er haftbar gemacht werden.
Verwandte Begriffe: Katasteramt, Geodät, Vermessung - Schadenersatz
- Schadenersatz ist eine finanzielle Entschädigung, die eine Person erhält, um einen erlittenen Schaden auszugleichen. Im Zusammenhang mit einem Grundstückskauf kann Schadenersatz beispielsweise für die Wertminderung des Grundstücks aufgrund einer fehlerhaften Flurkarte gefordert werden.
Verwandte Begriffe: Entschädigung, Haftung, Gewährleistung
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Flurkarte?
Eine Flurkarte (auch Liegenschaftskarte genannt) ist eine amtliche Karte, die die Liegenschaften (Grundstücke) in einem bestimmten Gebiet darstellt. Sie enthält Informationen über die Grundstücksgrenzen, Gebäude und andere topografische Merkmale. - Was bedeutet "Überbauung"?
Eine Überbauung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Teil davon über die Grundstücksgrenze hinaus auf ein Nachbargrundstück gebaut wurde. Im vorliegenden Fall wurde die Straße überbaut. - Welche Rechte habe ich als Käufer bei einer fehlerhaften Flurkarte?
Als Käufer haben Sie möglicherweise Ansprüche gegen den Verkäufer (z.B. wegen arglistiger Täuschung oder Verletzung der Aufklärungspflicht) oder gegen den Vermessungsingenieur (bei Fahrlässigkeit). Die genauen Ansprüche hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. - Was ist eine arglistige Täuschung?
Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer dem Käufer bewusst falsche Informationen gibt oder wesentliche Informationen verschweigt, um den Käufer zum Kauf zu bewegen. - Was ist eine Aufklärungspflicht?
Eine Aufklärungspflicht besteht, wenn der Verkäufer über Umstände informiert ist, die für den Käufer von Bedeutung sind und die der Käufer nicht ohne Weiteres erkennen kann. - Kann ich den Kaufvertrag rückgängig machen?
Unter Umständen ist es möglich, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, wenn eine arglistige Täuschung vorliegt oder wenn die Abweichung von der tatsächlichen Grundstücksgröße erheblich ist. Dies sollte jedoch von einem Anwalt geprüft werden. - Welche Rolle spielt das Baujahr der Überbauung?
Das Baujahr der Überbauung (1977) ist relevant, da es Auswirkungen auf mögliche Verjährungsfristen und die Frage haben kann, ob die Überbauung genehmigt wurde oder nachträglich genehmigt werden kann. - Was ist ein Vermessungsfehler?
Ein Vermessungsfehler liegt vor, wenn die Flurkarte nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort übereinstimmt. Dies kann durch fehlerhafte Messungen oder Übertragungsfehler entstehen.
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Fragen dazu ...
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Vermessungsfehler im Saarland: Festpreis trotz Flächenabweichung?
Das Grundstück befindet sich im Saarland Laut Grundbuch ...
Das Grundstück befindet sich im Saarland. Laut Grundbuch sollte das Grundstück 9,1 ar haben. Das Grundstück wurde geteilt, sodass eine Teilfläche von 455 m² entstehen sollte. Das Vermessungsergebnis ergab aber nur 435 m². Im Kaufvertrag steht: Der Kaufpreis ist ein Festpreis, unabhängig vom Vermessungsergebnis. Es handelt sich um einen Preis von 3200 €.
Gruß Peter Bies -
OT: Günstiger Grundstückskauf im Saarland – Umzugsempfehlung?!
@ Hallo Herr Bies
ein wenig OT:
Habe ich das richtig gelesen mit dem Preis?
Bei uns (und ist nicht besonders teuer) zahlen Sie das 30-fache.
Gratuliere und überlege, umzuziehen.
Saarland? Lotte?! Juchheeeeeeeee
Gruß -
Grundstückskauf: Notar prüft Willen der Vertragsparteien bei Abweichung
Was sagt denn der Notar dazu? ...
Was sagt denn der Notar dazu? entspricht dieses Ergebnis eigentlich noch dem Willen der Vertragspartein? Fast 5 % Abweichung, könnte fast zu viel sein. -
Schadenersatz: Kann man den Notar bei Überbauung erreichen?
20 m² kosten
3200 €, wenn sie das 30-fache bezahlen können Herr Fuchs, ist das nicht schlecht!?!
Beim Notar war ich jetzt noch nicht. Was kann ich dort erreichen
Gruß -
Flächenunterschied: Entspricht die Abweichung noch dem Vertragswillen?
Saalänner
unna sisch 😉
Herr Bies, Klaus Fuchs war der Meinung, dass Sie für die vollen 435/466 m² 3.200 € zahlen ...Bezüglich Notar: was MoRüBe schreibt - befragen Sie den Notar, ob er der Meinung ist, dass ein Flächenunterschied von rd. 5 % noch dem Willen der Vertragspartner entspricht.
Privatfrage: wo ist es denn?
Gruß aus Daarle 😉 -
Überbauung durch Straße: Abkauf des Grundstücksteils von Gemeinde?
Da der Kaufvertrag ausdrücklich von einem von dem ...
Da der Kaufvertrag ausdrücklich von einem von dem Vermessungsergebnis unabhängigen Festpreis die Rede ist, dürfte die Einigung kaum in Frage gestellt werden können.
Der durch die Straße überbaute Grundstücksteil ist mir nicht ganz klar. Liegt die Straße auf dem von Ihnen erworbenen Grundstücksteil? Dann sollten Sie an den Straßenbaulastträger (hier wohl die Gemeinde) herantreten und einen Abkauf des überbauten Grundstücksteils verlangen. Sie sollten mal in das Straßengesetz Ihres Bundeslandes schauen, dort stehen eventuell entsprechende Regelungen.
Dem Verkäufer dürften Sie wohl kaum nachweisen können, dass er von dem Überbau wusste. -
Entschädigung für Überbauung: Stadt bietet 320 € – zu wenig?
Sie treffen den Nagel
auf den Kopf. Die Stadt gibt uns 320 € für die Fläche. Dann kämen noch Notargebühren, Grundbucheinträge usw. hinzu, sodass ich dann sehr wahrscheinlich noch drauf zahlen muss. Der Erwerb des Grundstückes des Verkäufers lag zeitlich vor der Straßenüberbauung. Eigentlich müsste er dieses gewusst haben. Diese bestreitet er. Was ich bei dem ganzen nicht verstehe, wieso eine Flurkarte mit den Grundstücken nicht den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Die Stadt hatte doch wohl Zeit genug die Karte zu ändern. Die Flurkarte muss vor 1977 gewesen sein und wurde nicht geändert.
Gruß -
Bodenpreise & Baulandqualität: Angemessene Entschädigung für Überbauung?
Ich kann nicht beurteilen ...
Ich kann nicht beurteilen wie bei Ihnen die Bodenpreise liegen.
Die Gemeinde sollte aber einen m²-Preis zahlen, der sich an der Baulandqualität vor Inanspruchnahme des Grundstücksteils orientiert. Also wenn es damals Bauland war, sollte auch ein entsprechender Preis gezahlt werden. Die Nebenkosten sollte auch der Erwerber tragen.
Zum Inhalt der Flurkarte: amtlicher Inhalt (mit garantierter Aktualität) sind die Flurstücke und die Gebäude. Alles andere, also auch topographische Straßenkanten, haben nachrichtlichen Charakter. (kein Anspruch auf Aktualität und Richtigkeit) -
Flurkarte nicht aktuell: Stadt verklagen wegen falscher Angaben?
Wenn ich das
richtig verstehe, müssen die Flurkarten auf aktuellem Stand sein. Wenn das nicht der Fall ist, wie in unserem Fall. Was kann ich tun? Die Stadt verklagen? Mehr als die 320 € geben sie nicht aus.
Gruß -
Katasterkarten: Aktualität von Flurstücksgrenzen vs. Straßenkanten
Flurstücksgrenzen und Gebäude müssen aktuell sein soweit eine ...
Flurstücksgrenzen und Gebäude müssen aktuell sein, soweit eine Vermessung durch den Eigentümer veranlasst wurde. Aber diese sind sicher auch korrekt eingetragen.
Straßenkanten (Topographie) sind nicht Pflichtinhalt der Katasterkarten, damit sind sie auch nicht amtlich, damit auch keine Garantie für Richtigkeit und Aktualität. -
Flurkarte fehlerhaft: Straßenerneuerung nicht eingezeichnet – Was tun?
Die Flurstücksgrenzen sind
nicht aktuell. Das ist ja mein Problem. Uns wurde, vor dem Kauf, eine Flurkarte ausgehändigt, die vor der Straßenerneuerung erstellt wurde. Die Straße wurde 1 m breiter und somit das Grundstück 1 m schmäler. Diese Veränderung ist aber auf keiner Karte zu sehen. Nach dem Grundstückskauf wurde das Grundstück neu vermessen, weil es auch noch geteilt wurde. Dabei stellte man fest, dass die Straße 1 m über unser Grundstück verläuft. Was mich doch ziemlich ärgert.
Gruß -
Überbauung ohne Genehmigung? Vereinbarungen mit Anliegern prüfen!
Wenn die Straße über Ihr Grundstück gebaut wurde ...
Wenn die Straße über Ihr Grundstück gebaut wurde, bedeutet das ja noch nicht, dass Ihr Grundstück kleiner geworden ist. Sie können den überbauten Grundstücksteil nur nicht frei nutzen.
Sollten die wirklich ohne Genehmigung des ehemaligen Grundstückseigentümers die Grenze überbaut haben? Ich dachte immer, sowas gibt es nur im Osten.
Da gab es doch sicher irgendwelche Vereinbarungen mit den Anliegern. Fragen Sie beim Baulastträger nach! Soweit es eine Vereinbarung gab, hätte der Verkäufer Ihnen diese auch nicht verschweigen dürfen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Flurkarte fehlerhaft: Rechte bei Überbauung nach Grundstückskauf
💡 Kernaussagen: Bei einer festgestellten Überbauung nach dem Grundstückskauf, resultierend aus einer fehlerhaften Flurkarte, sollten Grundstückskäufer folgende Punkte beachten: Die Relevanz der überbauten Fläche in Bezug auf die Gesamtgrundstücksgröße und den Kaufpreis prüfen. Sonderregelungen im jeweiligen Bundesland (insbesondere Ostdeutschland) berücksichtigen. Den Notar konsultieren, um zu klären, ob die Abweichung noch dem Willen der Vertragsparteien entspricht. Mit dem Straßenbaulastträger (Gemeinde) über einen möglichen Abkauf des überbauten Grundstücksteils verhandeln.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Aktualität der Flurkarte ist entscheidend. Wie im Beitrag Flurkarte fehlerhaft: Straßenerneuerung nicht eingezeichnet – Was tun? beschrieben, kann eine nicht aktualisierte Flurkarte zu Problemen führen.
💰 Zusatzinfo: Die Entschädigung für die Überbauung sollte sich an der Baulandqualität vor der Inanspruchnahme orientieren, wie im Beitrag Bodenpreise & Baulandqualität: Angemessene Entschädigung für Überbauung? erläutert wird.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie, ob die Gemeinde den überbauten Grundstücksteil abkaufen kann (siehe Überbauung durch Straße: Abkauf des Grundstücksteils von Gemeinde?). Prüfen Sie Vereinbarungen mit Anliegern bezüglich der Überbauung (siehe Überbauung ohne Genehmigung? Vereinbarungen mit Anliegern prüfen!). Konsultieren Sie einen Anwalt für Grundstücksrecht, um Ihre Rechte und Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.
Die Diskussion zeigt, dass ein Vermessungsfehler und eine fehlerhafte Flurkarte erhebliche Auswirkungen auf einen Grundstückskauf haben können. Es ist ratsam, vor dem Kauf eine aktuelle Flurkarte einzuholen und das Grundstück genau zu vermessen, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Sollte es dennoch zu einer Überbauung kommen, ist es wichtig, die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Beiträge Grundstückskauf: Notar prüft Willen der Vertragsparteien bei Abweichung und Flurkarte nicht aktuell: Stadt verklagen wegen falscher Angaben? geben hierzu wichtige Hinweise.
Die Frage, ob man die Stadt verklagen kann, wird im Thread mehrfach diskutiert. Eine Klage ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn die Stadt nachweislich falsche Angaben gemacht hat und dadurch ein Schaden entstanden ist. Oftmals ist es sinnvoller, eine außergerichtliche Einigung mit der Stadt zu erzielen, beispielsweise durch den Abkauf des überbauten Grundstücksteils. Die Beiträge von MoRüBe und KlausFuchs geben hierzu wertvolle Einblicke.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Flurkarte, Überbauung, Grundstückskauf, Vermessungsfehler". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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