Bau Toleranzen: Was sind zulässige Abweichungen bei Wänden, Türen & Co.? Checkliste!
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Bau Toleranzen: Was sind zulässige Abweichungen bei Wänden, Türen & Co.? Checkliste!

Hallo.
Wir haben neu gebaut (gemauert, schlüsselfertig mit Eigenleistung) und jetzt stand die Endabnahme an. Der Bauträger war hier und wir haben ihm die ganzen Mängel gezeigt (die Bauleiterin wusste schon länger von diesen Mängel). Der Bauträger tat sämtlich Mängel ganz lapidar ab, und versuchte uns weiß zu machen, dass das in den Toleranzen liegt. So ist etwa eine Türe schräg eingebaut, die auf eine Höhe von 2 m oben um 1 cm von der Wand absteht. Da die Türe im rechten Winkel direkt an einer Wand angeschlagen ist, sieht man das sehr stark. Ist das wirklich in der Toleranz?
Auch an einige Wänden ist unsauber gearbeitet worden. Wir haben in der Abstellkammer eine Wand, wenn man horizontal einen Richtscheit auflegt, kann man an manchen Stellen mit den Fingern dahinter fassen, so wellig ist die Wand. Der Bauträger meint, dass ist ja nur eine Abstellkammer. Ich bin der Meinung, dass ich für diese Wand genauso viel gezahlt habe, wie für eine Wand im Wohnzimmer, und deshalb hier auch die gleiche Qualität erwarten kann. Was kann ich hier an Preisminderung verlangen?
Dann haben wir im ganzen Haus Zimmertüren, die sich nur von einer Seite abschließen lassen. Bei der Bemusterung haben wir uns für andere Beschläge/Rosetten entschieden, wie standardmäßig im Angebot ausgeschrieben war. Der Bauträger meint dazu, dass dies Sonderwünsche waren, welche der Bauträger nicht zu vertreten hat.
Ist das wirklich so?
Herzlichen Dank für Ihre Antworten
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beim Hausbau sind gewisse Maßtoleranzen unvermeidlich. Diese sind in der DINAbk. 18202 "Maßtoleranzen im Hochbau" geregelt. Ich empfehle Ihnen, diese Norm genau zu prüfen, um die zulässigen Abweichungen für Wände, Türen und Winkel zu verstehen.

    Wichtige Punkte:

    • Wandhöhe: Hier gibt es Toleranzen je nach Geschosshöhe.
    • Winkel: Abweichungen von der Rechtwinkligkeit sind ebenfalls toleriert, aber begrenzt.
    • Türen: Die Höhe und Breite von Türöffnungen müssen innerhalb der vereinbarten Toleranzen liegen.

    Wenn die Abweichungen außerhalb der DIN 18202 liegen, handelt es sich um Mängel. Ich rate Ihnen, diese Mängel schriftlich beim Bauträger zu rügen und eine Frist zur Nachbesserung zu setzen. Dokumentieren Sie alle Mängel mit Fotos und Messprotokollen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Mängel von einem unabhängigen Bausachverständigen begutachten. Dieser kann die Toleranzen prüfen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    DIN 18202
    Die DIN 18202 regelt die Maßtoleranzen im Hochbau. Sie legt fest, welche Abweichungen von den Sollmaßen zulässig sind. Die Einhaltung dieser Norm ist wichtig, um Baumängel zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Maßtoleranzen, Hochbau, Baumängel
    Toleranz
    Eine Toleranz ist die zulässige Abweichung von einem Sollwert. Im Bauwesen bezieht sich dies auf die Abweichung von den geplanten Maßen. Toleranzen sind notwendig, da eine absolute Genauigkeit in der Bauausführung nicht möglich ist.
    Verwandte Begriffe: Maßabweichung, Sollwert, Istwert
    Mängelanzeige
    Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung an den Bauträger, in der die festgestellten Mängel aufgeführt werden. Sie ist wichtig, um die Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Die Mängelanzeige sollte detailliert und mit Fotos dokumentiert sein.
    Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Nachbesserung
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über fundierte Kenntnisse im Bauwesen verfügt. Er kann Baumängel beurteilen, Gutachten erstellen und bei der Durchsetzung von Ansprüchen helfen. Die Beauftragung eines Bausachverständigen ist oft ratsam, um Streitigkeiten zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Bauwesen, Mängelbeurteilung
    Richtscheit
    Ein Richtscheit ist ein Werkzeug zur Prüfung der Ebenheit von Flächen. Es besteht aus einem langen, geraden Profil und wird verwendet, um Unebenheiten zu erkennen. Es ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Qualitätskontrolle im Bauwesen.
    Verwandte Begriffe: Wasserwaage, Ebenheit, Oberflächenprüfung
    Preisminderung
    Die Preisminderung ist die Reduzierung des Kaufpreises aufgrund von Mängeln am Bauwerk. Sie wird gewährt, wenn die Mängel die Nutzung des Hauses beeinträchtigen und nicht durch Nachbesserung behoben werden können. Die Höhe der Preisminderung richtet sich nach dem Umfang der Mängel.
    Verwandte Begriffe: Kaufpreisminderung, Minderung, Baumängel
    Bemusterung
    Die Bemusterung ist die Auswahl von Materialien und Ausstattungsdetails für den Bau. Sie erfolgt in der Regel vor Baubeginn und wird in einem Protokoll festgehalten. Abweichungen von der Bemusterung können Mängel darstellen.
    Verwandte Begriffe: Materialauswahl, Ausstattung, Bauvertrag

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert, wenn die Toleranzen überschritten werden?
      Wenn die Toleranzen gemäß DIN 18202 überschritten werden, liegt ein Baumangel vor. Dieser Mangel muss vom Bauträger behoben werden. Sie haben Anspruch auf Nachbesserung oder, falls dies nicht möglich ist, auf eine Minderung des Kaufpreises.
    2. Wie messe ich die Toleranzen richtig?
      Für die Messung der Toleranzen empfehle ich die Verwendung von geeichten Messwerkzeugen wie Richtscheit, Wasserwaage und Laser-Messgerät. Dokumentieren Sie die Messergebnisse genau und erstellen Sie Fotos als Beweismittel. Bei Unsicherheiten sollten Sie einen Bausachverständigen hinzuziehen.
    3. Welche Rolle spielt die Bemusterung bei Toleranzen?
      Die Bemusterung legt die Details der Ausführung fest. Abweichungen von der Bemusterung, die über die zulässigen Toleranzen hinausgehen, stellen einen Mangel dar. Es ist wichtig, die Bemusterungsprotokolle sorgfältig aufzubewahren und mit der tatsächlichen Ausführung zu vergleichen.
    4. Kann ich wegen überschrittener Toleranzen eine Preisminderung fordern?
      Ja, wenn die Mängel erheblich sind und die Nutzung des Hauses beeinträchtigen, haben Sie Anspruch auf eine Preisminderung. Die Höhe der Preisminderung richtet sich nach dem Umfang der Mängel und den Kosten für die Beseitigung.
    5. Was ist ein Richtscheit und wozu dient es?
      Ein Richtscheit ist ein langes, gerades Werkzeug, das verwendet wird, um die Ebenheit von Oberflächen zu prüfen. Es wird entlang der Oberfläche angelegt, und Abweichungen von der Geraden können leicht erkannt werden. Es ist ein wichtiges Werkzeug zur Feststellung von Unebenheiten bei Wänden oder Böden.
    6. Wie wirkt sich die Qualität der Ausführung auf die Toleranzen aus?
      Eine sorgfältige Ausführung durch qualifizierte Handwerker minimiert das Risiko von Toleranzüberschreitungen. Eine mangelhafte Ausführung führt häufiger zu Abweichungen, die über die zulässigen Grenzen hinausgehen. Daher ist es wichtig, auf die Qualifikation der Handwerker zu achten.
    7. Was sind Sonderwünsche und wie beeinflussen sie die Toleranzen?
      Sonderwünsche sind individuelle Anpassungen am Bau, die über den Standard hinausgehen. Diese müssen präzise geplant und ausgeführt werden, um Toleranzüberschreitungen zu vermeiden. Klären Sie die Details der Sonderwünsche genau mit dem Bauträger ab und dokumentieren Sie diese schriftlich.
    8. Wie gehe ich vor, wenn der Bauträger die Mängel abstreitet?
      Wenn der Bauträger die Mängel abstreitet, empfehle ich Ihnen, einen Bausachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Dieses Gutachten dient als Beweismittel und kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Im Streitfall kann auch eine Klage vor Gericht erforderlich sein.

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    • Schlichtungsverfahren im Baurecht
      Wie Sie Streitigkeiten mit dem Bauträger außergerichtlich beilegen können.
  2. DIN 18202: Toleranzen bei Türen und Wandputz – Mängel richtig erkennen

    Spannend
    Servus,
    das verspricht spannend zu werden.
    Maßtoleranzen im Hochbau DINAbk. 18202 gibt einiges her.
    Soviel vorab:
    Die Türen sind so, wie beschrieben, nicht innerhalb irgendewelcher Toleranzen eingebaut!
    Der Wandputz entspricht, so wie beschrieben, ebenfalls nicht den zulässigen Werten.
    Türen, die sich nur von einer Seite schließen lassen?
    Haben Sie die Auswahl der Türbeschläge bei der Bemusterung schriftlich protokolliert?
    Grundsätzlich ist zu prüfen, was alles Vertragsbestandteil ist.
    Sie werden nicht umhinkommen sich mit einem Gutachter und einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.
    Vor allem melden Sie die Mängel schriftlich an.
    Eine unabhängige Bauüberwachung, die Ihre Interessen vertritt hatten Sie nicht?
  3. Mängelanzeige: Architekt/Bauingenieur vor Rechtsanwalt einschalten!

    auch ein RA braucht Futter
    daher erst jemanden (Architekt, Bauingenieur.) suchen der unabhängig die Mängel, Toleranzen usw. prüft und eine qualifizierte Mängelanzeige verfasst.
    Wird die vom Bauträger nicht wunschgemäß bearbeitet, können Sie immer noch zum RA und haben auch gleich einen sachkundigen Zeugen.
  4. Öffentlich bestellter Sachverständiger: Überparteiliche Mängelprotokollierung

    Ein öffentlich bestellter und vereidigter
    Sachverständiger ist trotz Parteienauftrag verpflichtet überparteilich und frei von Vorurteilen etwaige Mängel anhand des Auftrags festzustellen und zu protokollieren.
    Daher hat dieser auch beim AN idR. einen gewissen Vertrauensvorsprung gegenüber eventuell auch noch konkurrierenden Architekten. Vielleicht geht es dann auch ohne RA und Gericht.
    Adressen für öbuvAbk. SV gibt es bei den Handwerkskammern und / oder Industrie- und Handelskammern.
  5. Beweislastumkehr bei Mängeln: Baufirma muss Toleranzen nachweisen!

    Beweislastumkehr duch Abnahme und vieles mehr
    Wenn man sich einen eigenen Bauleiter gespart hat, hat man meist auch hinterher nicht das Geld für einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, der i.d.R. etwa 89-90 € netto (plus Nebenkosten) teuer ist.
    Wenn Sie die Mängel vor bzw. zur Abnahme gerügt haben, ist die Baufirma verpflichtet nachzuweisen (nicht nur zu behaupten), dass es sich hier nicht um Mängel handelt. Auf diesen Nachweis (DINAbk. 18202 Maßtoleranzen im Hochbau und RAL-Montagerichtlinien für Innentüren) bin ich gespannt, bei den von Ihnen geschilderten Abweichungen!
    Dennoch ist es besser, sich einen Architekt oder Bauingenieur zu suchen, der einem kostengünstiger als ein öbuvAbk. SV erstmal auf den Weg hilft. Haben Sie noch offene Zahlungen? Sie dürfen bis zum 5-fachen der von einem Baufachmann eingeschätzten Mängelbeseitigungskosten als sog. Beugeeinbehalt zurückhalten.
    Den öbuv SV brauchen Sie dann im Streitfall, wenn die Firma stur bleibt oder sie verklagt. Dann suchen Sie sich einen RA und streben ihrerseits ein vorgerichtliches Beweissicherungsverfahren nach § 485 ZPO an oder warten Sie auf den eigentlichen Prozess und fordern dort einen Gutachter, der die strittigen Punkte dann bewerten soll.
    Gruß aus Berlin
  6. Sachverständiger vs. Architekt: Wer beurteilt Baumängel besser?

    Ich kenne andere Preise.
    Aber sei es drum, auch der Architekt macht es nicht umsonst und es ist beim Privatauftrag abhängig vom öbuvAbk. SV was der meint nehmen zu wollen. Das selbige gilt für den Architekt. Es kommt sicherlich auf den Menschen an, den Sie beauftragen. Ich wage allerdings zu behaupten, dass der öbuv SV hinsichtlich seiner Ausbildung, für Streitfälle (und der Eischätzung des Ausgangs) besser geschult ist. Obwohl, wiederum der hier vorliegende Fall, sicherlich nicht allzu viel Vorbildung in dieser Richtung bedarf.
    Ich kenne übrigens nur den 3 Fachen Druckzuschlag, hat sich hier etwas geändert?
  7. Sachverständigen-Honorare: Unterschiede & Alternativen zum Öbuv SV

    @ Herr Carden
    Die von mir genannten Preise sind bundesdeutsche Durchschnitts-Stundensätze von öbuvAbk. SV, nachzulesen in einer IfS-Fachschrift aus dem Sommer 2003. Es gibt natürlich Öbuv's die für weniger oder mehr antreten (habe schon Rechnungen von damals noch 220 DM/Std. gesehen).
    Als dritte (in öbuv SV  -  Kreisen nicht so gern gehörte) Variante gibt es auch die Wahl eines freien Sachverständigen (nicht vereidigt). Dies sollte ein Architekt oder Bauingenieur mit entsprechender Zusatzqualifikation sein. Hier gibt es auch viele gute (und natürlich auch einige weniger gute) Fachleute, die es bis jetzt nur nicht in den Kreis der Vereidigten geschafft haben (warum, sollte man an anderer Stelle diskutieren). Wenn diese dann mit normalen HOAIAbk.-Stundensätzen aufwarten, sollte es wohl etwas günstiger werden. Ob es trotzdem gut wird liegt wie immer an der Person selbst  -  Reinfälle gibt es überall  -  auch Sachverständige sind nur Menschen. Aber wie Sie schon sagten, die genannten Themen sind ja nicht wirklich schwer.
    Zum Thema Druckzuschlag: Seit der Schuldrechtsreform hat sich der zulässige Satz tatsächlich auf das 5-fache erhöht.
  8. Hauptstromanschluss: Mehrkosten durch unsachgemäße Planung – Wertminderung?

    Problem gehen weiter
    Erstmal herzlichen Dank für Ihre Hilfen. Hat mir doch einiges geholfen. Ich habe mit diesen Informationen unserem Bauträger einen Brief geschrieben, und habe ihm erklärt was wir bereit sind zu zahlen und wo wir eine Wertminderung wollen oder angebracht ist. Hier hätte ich gerne Ihre Meinungen dazu:
    1. Ein weiteres Ärgernis ist, dass uns durch unsachgemäße Planung des Hauptstromanschlusses Mehrkosten in Höhe von 430 € entstanden sind. Man hat in der Bodenplatte den Hauptstromanschluss mit in den Graben gelegt, wo auch (Ab) Wasser liegt. Der Bauträger ging davon aus, dass der Strom aus dieser Richtung vom Nachbarhaus kommt. Wir erhalten aber den Strom von einem Strommast, der bei uns im Garten steht und der in einer völlig anderen Richtung steht. Das heißt, der Stromanbieter musste erst unnötig in eine andere Richtung das Kabel legen und von dort aus wieder zurück ins Haus. Quasi mit der Kirche ums Dorf. Wir haben gesagt, diese Mehrkosten werden wir auf gar keinen Fall bezahlen. Hierzu hat uns der Bauträger geschrieben: " Der Stromanschluss ist Eigenleistung und nicht unsere Sache. Hier wird generell nichts geplant und auch den Handwerkern ist kein Vorwurf zu machen. Es war zu dem Zeitpunkt, als das Leerrohr in die Bodenplatte verlegt wurde einfach noch nicht klar, das der Stromanschluss von der anderen Seite kommt. Man ging davon aus, das vom Nachbarn her angeschlossen wird. Die Rohbauer hätten wenn man es genau nimmt auch gar kein Leerrohr legen müsse! Und dann hätten Sie erst Recht Mehrkosten durch Leitungen im Arbeitsraum, Kernbohrung etc. gehabt"
    Das kann doch wohl nicht wahr sein!
    2. Zu den Mängel die ich bei meinem ersten Posting beschrieben habe. Hier schreibt er "Für Mängel die nicht mehr zu beheben sind gibt es genaue Definitionen. Zunächst aber sollten Sie wissen das Sie, da die Gewerke Maler und Bodenleger bzw. Fliesenleger in Eigenleistung ausgeführt wurden, da die Arbeiten des Vorhandwerkers abnehmen und für gut Befinden, sobald Sie mit Ihren Arbeiten begonnen haben. Das heißt, Sie können den krummen Boden nicht mehr als Mangel bei uns melden ... Es ist nicht Aufgabe, die Bauherren bei Ihren Eigenleistungen zu betreuen!
    3. Zu den einzelnen Mängel schreibt er:
    3.1 Unebene Wand in der Abstellkammer  -  Kein Mangel oder Minderwert, da es sich bei einer Abstellkammer um einen absolut untegeordneten Raum handelt. Die Wand ist zwar im Hochbau nicht im Limit, jedoch an dieser Stelle als Bagatelle hinnehmbar.
    3.2 Schräg eingebautes Türfutter. Da es sich hier um einen Eingangsbereich handelt ist hier das Gewicht des optischen Erscheinungsbildes schon wichtig, jedoch beim ersten Umschauen im Raum kaum erkennbar ... 35 € Minderung
    3.3 Unebene Wand in der Ankleide  -  Mit dem Anbringen der Tapete haben Sie die Vorleistung für in Ordnung empfunden.
    Für uns ist dieser Brief ein Schlag ins Gesicht. Ist das wirklich üblich, dass ein Bauherr sowas hinnehmen muss. Ich meine, die Mauer in der Abstellkammer kam uns genau so teuer wie die Wand im Wohnzimmer, dann kann ich doch auch die gleich Qualität verlangen!
    Wie ist Ihre Meinung hierzu?
    Herzlichen Dank im Voraus
    Uwe Bierbaum-Henke
  9. Bauherren-Rat: Sachverständigen zur Mängelfeststellung beauftragen!

    Mal aus Bauherrensicht:
    Lieber Herr Bierbaum-Henke, ich kann Ihren Wunsch nach der Sammlung von "Futter" für die Auseinandersetzung mit dem Bauträger gut verstehen. Allerdings werden Sie nach meiner Meinung um das Engagieren eines Sachverständigen gleich welcher Coleur nicht herumkommen. Es scheint mir offensichtlich das Ihr Bauträger versucht Sie auszumanövrieren. Lassen Sie sich auf derartige taktische Spielchen nicht ein und schaffen Sie klare Verhältnisse. Ein SV wird Ihnen (und dem Bauträger) klar und deutlich sagen können was ein Mangel ist und was nicht.
    Denken Sie daran: Auch wenn das Geld am Ende knapp wird, Sie tätigen gerade die größte Investition Ihres Lebens. Sichern Sie die Qualität dieser Investition und geben Sie den relativ geringen Betrag für den SV aus. Sie werden in jedem Fall deutlich ruhiger schlafen.
  10. Bauträger ignoriert Mängel: Gutachter-Beurteilung & Rechtsbeistand empfohlen

    die Antwort Ihres Bauträgers zeigt
    dass er Sie nicht wirklich ernst nimmt. Dem können Sie noch x mal diese und jene DINAbk.-Norm etc. vorlegen, die zeigt dass Sie im Recht sind. Der wird seine Meinung trotzdem nicht ändern, da es sie nur für einen unwissenden Baulaien hält.
    Mein Tipp aus eigener Erfahrung:
    Gutachter konsultieren und den Bauträger mit dessen Beurteilung konfrontieren. Notfalls über einen RA.
    Sehr wahrscheinlich wird er erst dann wirklich ernsthaft Ihre Reklamationen bearbeiten (eigene Bauherrenerfahrung)!
  11. Toleranzen bei Türen: DIN 18202 – Was ist wirklich zulässig?

    Vorsicht Leute ...
    Vorsicht Leute ganz Unrecht hat der Bauträger nicht. Zur Toleranz Tür: Herr Liebler irrt, sie ist im Rahmen der Toleranz, so blöd es auch sein mag. DINAbk. 18202 Tabelle 1, Ziff 5 gibt eine Toleranz von +- 12 mm bei Türöffnungen vor. Ebenheitstoleranzen bis 3 m von 15 mm bei den Wänden. Es wäre hier insgesamt wichtig zu wissen, was genau vereinbart ist. Darüber hinaus, und da hat der Bauträger recht: das Nachfolgegewerk hat die "A ... karte" Und da mit Eigenleistungen begonnen wurde, wurde das Vorgewerk abgenommen.
  12. DIN 18202: Abweichungen bei Wand und Tür – Messkriterien für Toleranzen

    Maßtoleranzen
    Servus,
    bei den zitierten Toleranzen DINAbk. 18202, Tabelle 1, handelt es sich um die Tabelle für die "zulässigen Abmaße für Bauwerksmaße". Genauer gesagt die zulässigen Toleranzen für die Öffnungsmaße (Rohbau).
    Falls die Türen für sich "im Wasser" sitzen, gibt es ja noch die Möglichkeit, das die hergestellte Wand mit Verputz, nicht korrekt ist.
    Die ist dann z.B. nach DIN 18202 T 5 Zeile 6 zu prüfen.
    Ohne Fachmann kommen Sie nicht weiter, weil auch die Ermittlung der Toleranzen nicht einfach mit der Wasserwaage gemacht werden kann, sondern besondere Messkriterien eingehalten werden müssen
  13. Baumängel vor Tapezieren: Bauleitungspflichten bei krummen Wänden

    Noch eine Frage
    Und wie sieht es aus, wenn die Bauleitung über die Mängel wie krumme Wand etc. Bescheid wusste, bevor die Wand tapeziert wurde, wir aus zeitlichem Druck aber fertig machen mussten und von der Bauleitung keinerlei Info kam, wie es weiter geht. Sie hätte doch sagen müssen, solange die Wand noch roh war, dass man die Wand so nicht lassen kann. Aber irgendwie ließ die Bauleitung uns da einfach im Regen stehen.
    Wie ist das überhaupt mit einer Bauleitung. Gibt es hier Richtlinien, für was eine Bauleitung zuständig ist oder kann das jeder handhaben, wie es ihm gerade passt. Im Vertrag steht "Bauüberwachung und Baubetreuung für die nach dem Vertrag auszuführenden Bauleistungen in qualitativer, quantitativer und terminlicher Hinsicht". In unserem Fall hat weder das Eine noch das andere zugetroffen. Wäre es nicht Aufgabe der Bauleitung gewesen, solche Dinge wie krumme Wände und Böden zu sehen, oder nach jedem größeren Bauabschnitt sich den Bau mal anzuschauen. Das kann man doch von einem Laien nicht verlangen, oder? Die Bauaufsicht war in dem Jahr was wir jetzt bauen schätzungsweise 6 mal im Haus, um nach 5 Minuten wieder zu verschwinden. Ich verstehe unter einer Bauleitung jemandem, der den Bauherrn auch ein Stück an die Hand nimmt, und sagt wie es weitergeht.
    MfG
    Uwe Bierbaum-Henke
  14. Teilabnahme bei Eigenleistungen: Mängel frühzeitig schriftlich fixieren!

    von Bauherr zu Bauherr
    Wir haben bei uns vor Beginn unserer Eigenleistungen gemeinsam mit dem Bauleiter eine Teil-Abnahme gemacht, also eine Abnahme der Arbeiten, die zu dem Zeitpunkt erbracht waren. Das ganze wurde inkl. festgestellter Mängel schriftlich fixiert. Wir haben dabei zwar auch nicht zu 100 % alle vorhandenen Mängel festgestellt (einiges wurde uns auch erst hinterher bewusst), aber hilfreich war es trotzdem. Wieso ist so etwas bei Ihnen nicht gemacht worden?
  15. Bauleitung mangelhaft: Seltene Vor-Ort-Termine & fehlende Mängelbehebung

    @ Herr Aselmeyer
    Weil die Bauleitung so gut wie nie anwesend war. Wie gesagt, wir haben die Dame während der ganzen Bauphase vielleicht viermal persönlich vor Ort gesprochen, und dies nur deshalb, weil wir nicht weiter wussten und um einen Termin baten. Ansonsten kam hier überhaupt nichts. Selbst bei Mängel hat die Dame es nicht für nötig empfunden, einen Termin vor Ort auszumachen. Ich habe dann Bilder per E-Mail zugesandt, damit sie wusste um was es überhaupt geht. Meinen Eindruck nach hat die junge Dame keine Erfahrung. Das hat sich auch darin gezeigt, dass sie in manchen Dingen falsch beraten hat und wir zum Glück uns zusätzlich bei einem Handwerker nachinformierten. Im nachhinein ist man immer schlauer. Mit meinen jetzigen Erfahrungen würde ich einiges anders machen
    MfG
    Bierbaum-Henke
  16. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bau Toleranzen: Zulässige Abweichungen bei Wänden, Türen & Co.

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um zulässige Maßtoleranzen im Hausbau gemäß DIN 18202, insbesondere bei Wänden und Türen. Es wird betont, wie wichtig eine unabhängige Mängelanzeige durch einen Architekten oder Bauingenieur ist, bevor ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (öbuvAbk. SV) kann überparteilich Mängel feststellen. Die Beweislast liegt bei der Baufirma, wenn Mängel vor der Abnahme gerügt wurden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Toleranzen bei Türen: DIN 18202 – Was ist wirklich zulässig?, liegen Türöffnungen möglicherweise im Rahmen der DINAbk. 18202 Toleranzen, auch wenn sie optisch mangelhaft erscheinen. Es ist entscheidend, die vereinbarten Bedingungen genau zu prüfen.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Teilabnahme vor Beginn der Eigenleistungen, wie im Beitrag Teilabnahme bei Eigenleistungen: Mängel frühzeitig schriftlich fixieren! beschrieben, kann helfen, Mängel frühzeitig zu dokumentieren und spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für einen öbuv SV liegen im Durchschnitt bei 89-90 € netto pro Stunde, wie im Beitrag Beweislastumkehr bei Mängeln: Baufirma muss Toleranzen nachweisen! erwähnt. Es gibt jedoch auch freie Sachverständige mit Zusatzqualifikationen, wie im Beitrag Sachverständigen-Honorare: Unterschiede & Alternativen zum Öbuv SV erläutert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Engagieren Sie einen Sachverständigen zur Mängelfeststellung, wie im Beitrag Bauherren-Rat: Sachverständigen zur Mängelfeststellung beauftragen! empfohlen. Konfrontieren Sie den Bauträger mit dessen Beurteilung und ziehen Sie notfalls einen Rechtsanwalt hinzu, wie im Beitrag Bauträger ignoriert Mängel: Gutachter-Beurteilung & Rechtsbeistand empfohlen geraten wird.

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