Abflussrohr ragt aus Estrich: Mangel, Entschädigung oder Ausbesserung? Rechte & Optionen
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Abflussrohr ragt aus Estrich: Mangel, Entschädigung oder Ausbesserung? Rechte & Optionen

Liebes Forum,

wir bauen gerade ein Einfamilienhaus mit einem Bauträger. Das Haus soll im Mai fertig werden. Seit einigen Wochen bereits ist der Estrich im Haus, in der Küche allerdings besteht das Problem, dass ein Abflussrohr auf einer Länge von ca. 20 cm aus dem Boden ragt. (siehe Foto) Natürlich hätte das eigentlich im Estrich verschwinden müssen.

Wir haben den Bauträger gleich darauf hingewiesen und dieser hat sofort zugegeben, dass dies natürlich ein Mängel ist und versprochen, diesen zeitnah zu beheben. 2 Monate ist trotz mehrerer Nachfragen unsererseits nichts passiert, vor ein paar Tagen wurde uns dann plötzlich mitgeteilt, dass eine Nachbesserung nicht möglich sei, ohne die Bodenplatte zu beschädigen, dass wir aber Anspruch auf "Entschädigung" hätten.

Nun hat uns allerdings ein befreundeter Bauingenieur dazu geraten, dringend auf die Behebung dieses Mängels zu pochen, da das selbstverständlich zu machen sei und bei späterem Wiederverkauf einen gravierenden Mängel darstelle. Außerdem sei es gefährlich, das Rohr so offen "rumliegen" zu haben, da dies z.B. beim Küchenauf- oder Umbau beschädigt werden könnte.

Auch ein Handwerker auf der Baustelle meinte, das ginge schon, das Rohr "tieferzulegen", der Bauleiter habe nur keine Lust, sich darum zu kümmern.

Was stimmt denn nun? Ist das leicht zu beheben und ohne Gefahr für die Bodenplatte? Oder ist das tatsächlich riskant? Und falls wir uns dafür entscheiden, das so (gegen Entschädigung) zu akzeptieren, wie viel kann man da verlangen? Wir sind schon ziemlich sauer über diesen Mangel und auch über das wochenlange hinhalten, und eine Zierde ist das so sicherlich nicht.

Vielleicht wäre es das Beste, einen Gutachter hinzuzuziehen?

Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe!

  • Name:
  • Anne
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Ausführung kann zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung unter dem Estrich führen.

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    Ich verstehe, dass ein Abflussrohr in Ihrer Küche aus dem Estrich ragt. Das ist natürlich nicht ideal und muss geklärt werden. Zunächst ist es wichtig, den Mangel beim Bauträger schriftlich zu rügen und eine Frist zur Nachbesserung zu setzen.

    Ein aus dem Estrich ragendes Rohr stellt einen klaren Mangel dar, da es die geplante Nutzung der Küche beeinträchtigt und möglicherweise Folgeschäden verursachen kann. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche geltend machen, bevor das Haus abgenommen wird.

    Ich empfehle Ihnen, einen Bauingenieur oder einen Bausachverständigen hinzuzuziehen, um den Mangel fachgerecht beurteilen zu lassen. Dieser kann Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Bauträger helfen. Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Bauträger eine angemessene Frist zur Nachbesserung und ziehen Sie bei Bedarf einen Bausachverständigen hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Estrich
    Eine Mörtel- oder Zementschicht, die auf den Rohbeton aufgebracht wird, um einen ebenen Untergrund für Bodenbeläge zu schaffen.
    Verwandte Begriffe: Zementestrich, Anhydritestrich, Gussasphaltestrich.
    Bauträger
    Ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und durchführt. Der Bauträger ist Vertragspartner des Bauherrn.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Bauunternehmen, Generalunternehmer.
    Mangel
    Eine Abweichung der Bauleistung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Ein Mangel kann die Nutzung des Bauwerks beeinträchtigen.
    Verwandte Begriffe: Baumangel, Sachmangel, Rechtsmangel.
    Nachbesserung
    Die Beseitigung eines Mangels durch den Bauträger. Der Bauherr hat das Recht auf Nachbesserung, wenn ein Mangel vorliegt.
    Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Reparatur, Instandsetzung.
    Bauabnahme
    Die förmliche Übergabe des Bauwerks vom Bauträger an den Bauherrn. Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Übergabe, Inbesitznahme, Fertigstellung.
    Bausachverständiger
    Ein Experte, der Baumängel beurteilen und deren Ursachen feststellen kann. Er kann auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen helfen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauingenieur.
    Mängelrüge
    Die schriftliche Mitteilung eines Mangels an den Bauträger. Sie sollte den Mangel genau beschreiben und eine Frist zur Nachbesserung setzen.
    Verwandte Begriffe: Beanstandung, Reklamation, Beschwerde.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Estrich?
      Estrich ist eine Schicht aus Mörtel oder Zement, die auf den Rohbeton aufgebracht wird, um einen ebenen Untergrund für Bodenbeläge zu schaffen. Er dient auch zur Aufnahme von Fußbodenheizungen und zur Trittschalldämmung.
    2. Welche Arten von Estrich gibt es?
      Es gibt verschiedene Arten von Estrich, darunter Zementestrich, Anhydritestrich, Gussasphaltestrich und Magnesiaestrich. Die Wahl des Estrichs hängt von den jeweiligen Anforderungen und dem geplanten Bodenbelag ab.
    3. Was bedeutet Nachbesserung im Baurecht?
      Nachbesserung bedeutet, dass der Bauträger verpflichtet ist, Mängel an der Bauleistung zu beseitigen. Der Bauherr muss dem Bauträger eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.
    4. Was ist eine Bauabnahme?
      Die Bauabnahme ist die förmliche Übergabe des Bauwerks vom Bauträger an den Bauherrn. Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist für Mängel.
    5. Welche Rechte habe ich bei Baumängeln?
      Bei Baumängeln haben Sie als Bauherr verschiedene Rechte, darunter das Recht auf Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
    6. Was ist ein Bausachverständiger?
      Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Baumängel beurteilen und deren Ursachen feststellen kann. Er kann auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Bauträger helfen.
    7. Wie dokumentiere ich Baumängel richtig?
      Baumängel sollten schriftlich dokumentiert werden, idealerweise mit Fotos und einer detaillierten Beschreibung des Mangels. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf.
    8. Was ist eine Mängelrüge?
      Eine Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung eines Mangels an den Bauträger. Sie sollte den Mangel genau beschreiben und eine Frist zur Nachbesserung setzen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Mängelprotokoll bei Bauabnahme
      Erstellung eines detaillierten Protokolls aller festgestellten Mängel bei der Bauabnahme.
    • Fristsetzung zur Mängelbeseitigung
      Wie man dem Bauträger eine angemessene Frist zur Beseitigung von Mängeln setzt.
    • Rechte bei nicht beseitigten Mängeln
      Welche Rechte man hat, wenn der Bauträger die Mängel nicht innerhalb der Frist beseitigt.
    • Einschaltung eines Bausachverständigen
      Wann und wie man einen Bausachverständigen zur Beurteilung von Mängeln hinzuzieht.
    • Anspruch auf Schadensersatz
      Unter welchen Voraussetzungen man Schadensersatz für Mängelfolgeschäden geltend machen kann.
  2. Abflussrohr-Mangel: Schriftliche Reklamation mit Fristsetzung!

    Foto von Josef Schrage

    Wo ist das Foto?
    Unabhängig davon (Foto), schriftlich reklamieren und Nachbesserung verlangen! Schriftlich! Und mit Fristsetzung! Eine "Entschädigung" läge eh nur im zweistelligen €-Bereich.

    Gruß

  3. Abflussrohr-Problem: Gutachten zur Beschädigung der Bodenplatte?

    Das Foto
    Hier zwei Fotos  -  im ersten Versuch hat der Upload offenbar nicht geklappt. Hoffentlich funktioniert"s nun.

    Wir ziehen inzwischen in Erwägung, ein Gutachten durch einen externen Berater erstellen zu lassen. Das scheint uns der einzige Weg zu sein, festzustellen, ob bei einer Ausbesserung wirklich die Gefahr bestünde, die Bodenplatte zu beschädigen, oder nicht.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Abflussrohr-Problem: Gutachten zur Beschädigung der Bodenplatte?" auf die Frage "Abflussrohr ragt aus Estrich: Mangel, Entschädigung oder Ausbesserung? Rechte & Optionen" im BAU-Forum "Neubau"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Antwort "Abflussrohr-Problem: Gutachten zur Beschädigung der Bodenplatte?" auf die Frage "Abflussrohr ragt aus Estrich: Mangel, Entschädigung oder Ausbesserung? Rechte & Optionen" im BAU-Forum "Neubau"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Anne
  4. Freiliegendes Abflussrohr: Bauablauf fragwürdig – Ursachenforschung!

    Foto von wiki

    Natürlich geht das!
    Aber eine kurze Frage zum Bauablauf : Verputzt ist, der Estrich ist drin, die Steckdosen sind montiert : Kann das freiliegende Rohr da ehrlich gesagt nicht einsortieren. Wurde es nachträglich eingestemmt? Um die Decke machen Sie sich mal keine Sorgen, die kann ein bisschen Stemmen schon vertragen (oder handelt es sich um ein statisch völlig ausgereiztes System mit riesigen Stützweite? Kann ich mir beim Neubau ehrlich gesagt nicht vorstellen) Also, nachbessern, auch wenn es anstrengend ist. Dem Bauunternehmen ansonsten ein selbstständiges Beweisverfahren androhen und dann wird er schon reagieren. Ein externer Gutachter, nicht vom Gericht bestellt, verursacht in so einem Fall oft nur Kosten, um die man sich hinterher streitet.
  5. Abflussrohr im Estrich: Optischer Mangel oder funktionales Problem?

    Foto von

    Das "geraffel" ist nicht schön
    aber, na und? wenn es hinter dem Sockel der Küchenzeile verschwindet? Es verbleibt dennoch ein Fehler ...

    Gruß

  6. Bodenplatte undicht? Abflussrohr-Ausbesserung vs. Risiko!

    Das Rohr liegt im Erdgeschoss. Es ...
    Das Rohr liegt im Erdgeschoss. Es handelt sich also nicht um die Decke, sondern um die Bodenplatte. (Haus ohne Keller). Angeblich könne diese durch die Nachbesserung undicht werden.

    Das Rohr wurde nachträglich in die Wand eingestemmt, dann kam der Estrich, darin sollte das Rohr natürlich verschwinden. Die Elektrik wurde ebenfalls vor dem Estrich gemacht. Dieser ist allerdings wie gesagt schon seit ca. 2 Monaten drin, seitdem warten wir auf die mehrfach zugesagte Ausbesserung des Rohres. (in dieser Zeit ging der Bau natürlich weiter, inkl. Putz, Steckdosen usw.). Auf das Setzen einer Frist  -  bis zum Beginn der Fliesenlege- und Tapezierarbeiten (Fliesenlegerarbeiten, Tapezierarbeiten) hatten wir gefordert  -  kam dann mit einigen Tagen Verspätung die Behauptung, das könne nicht nachgebessert werden. Siehe oben.

    Wir sehen halt nicht, wie wir ohne Gutachter auskommen sollen. Auf jegliche Kritik unsererseits reagiert der Bauunternehmer nur mit pampigen Aussagen à la wenn wir meinen würden, das wäre so nicht korrekt, dann sollten wir eben einen Gutachter hinzuziehen. Die Aussagen zweier Bekannter (beide Bauingenieure) lässt er nicht gelten, diese sind ja kein offizielles Gutachten. Da er mit uns nicht vernünftig auf Kritik reagieren kann, sehen wir in einem Expertengutachten die einzige Lösung. Wir haben ja auch noch andere Mängel zu beklagen, zu denen wir gerne eine Expertenmeinung hätten.

    • Name:
    • Anne
  7. Abflussrohr-Mangel: Ausführungsplanung und Akzeptanz prüfen!

    geht es hier um des streitens Willen? ...
    geht es hier um des streitens Willen?

    Die Fragen die auftauchen:

    1. gab es eine Ausführungsplanung?

    2. wurde was geändert?

    3. warum wurde es so lange akzeptiert?

    denn, so ohne weiteres kann man das nicht ändern (konnte man vorher nicht, und nun noch viel weniger)

    Deswegen nen Streit anzuzetteln lohnt nicht. Obwohl es, wie schon gesagt, Sch.. aussieht)

  8. Abwasserrohr falsch: Mängelbeseitigung statt Minderung fordern!

    Foto von Ralf Wortmann

    Abwasserohr falsch verlegt  -  Mängelbeseitigung oder Minderung?
    Herr Schrage hat recht; eine (im Streitfall) vom Gericht festgelegte Minderung wäre wahrscheinlich lächerlich gering. Verlangen Sie deswegen zu keinem Zeitpunkt eine Minderung, sondern bestehen Sie auf Mängelbeseitigung  -  darauf haben Sie einen Anspruch. Die Art und Weise, wie der Bauleiter die Verantwortlichkeit abstreitet, ist dreist. Er hat doch im Grunde schon zugegeben, dass es ein Mangel ist, was sollte denn dann der Gutachter noch feststellen. Er wird auch dann, wenn Sie ein ordentliches Sachverständigengutachten vorlegen, nicht einlenken, sondern neue Ausreden und Argumente erfinden. Der Bauträger ist in dieser Phase dafür beweispflichtig, dass er mangelfrei gearbeitet hat und nicht umgekehrt.

    Auf Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung kann sich der Bauträger nicht berufen, denn es handelt sich um einen erheblichen funktionalen Mangel, der zudem auch noch frühzeitig erkannt wurde. Aus meiner Sicht (ich bin aber nur Baujurist und technischer Laie) ist möglicherweise auch die streckenweise fast horizontale Leitungsführung des Abwasserrohres problematisch, da das die Rohrverstopfungsgefahr erhöht. Bei einer Mängelbeseitigung müsste (liebe Techniker hier im Forum, bitte korrigiert mich, wenn ich Unrecht habe) deshalb vielleicht auch versucht werden, in diesem Bereich mehr Gefälle reinzubekommen.

    Sie sollten sich von einem ihrer beiden Bauingenieure unverbindlich ausrechnen lassen, wie hoch die Mängelbeseitigungskosten voraussichtlich sein werden und das Doppelte dieses Betrags vom Werklohn einbehalten (Zurückbehaltungsrecht) und dies dem Bauträger schriftlich mitteilen und zugleich eine Mängelbeseitigungsfrist setzen (Einwurfeinschreiben). Wenn der Mangel bis zur Abnahme noch immer nicht beseitigt wurde, müssen Sie diesen Mangel unbedingt im Abnahmeprotokoll rügen und können den Betrag (konservativ schätzen, nicht zu hoch rangehen!) bis zur Mängelbeseitigung weiterhin einbehalten.

    Übrigens (off topic): haben Sie die Ihnen zustehende 5 % Erfüllungssicherheit nach § 632a Absatz 3 BGBAbk. vom Bauträger erhalten? Wenn nicht und wenn Sie im Bauvertrag keinen Verzicht darauf vereinbart haben, fordern Sie diese Sicherheit gleich mit an und behalten Sie bis dahin zusätzlich 5 % der vereinbarten Gesamt-Werklohns von der nächsten Abschlagszahlung mit ein. Link:

    Viele Grüße und viel Erfolg,

    Ralf Wortmann, Magdeburg Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht)

  9. Funktionaler Mangel? Abflussrohr unter Küchenzeile diskutabel!

    Erheblicher funktionaler Mangel ...
    Erheblicher funktionaler Mangel das muss man sich doch auf der Zunge zergehen lassen ... Sind da die juristischen Pferde etwas durchgegangen? 😉

    Wir reden hier von 20 cm unterhalb der Küchenzeile. man hätte es auch "abmauern" können, dann hätte sich niemand beschweren können. Wobei, das wär ernsthaft noch beknackter gewesen.

    Die entscheidenden Fragen habe ich oben schon aufgelistet.

    Das es dumm aussieht, ohne Frage, warum, wieso, weshalb, dazu fehlen Hintergrundinfos.

    Ein erheblicher funktionaler Mangel ist es jedenfalls.

  10. Abflussrohr-Anschluss: Falsche Lage unter der Bodenplatte?

    Foto von

    nicht - vergessen 😉
    der Anschluss wurde offensichtlich bereits unter der Bodenplatte falsch angelegt. Da geht dann nicht mehr viel zu ändern. Was hängt denn da alles dran und welche Dimensionen haben Fallrohr und der Spülenanschluss?
  11. Bestätigung: Fehlerhafte Ausführung des Abflussrohrs!

    stimmt! ...
    stimmt! *schäm* ...

    Da Reihe ich mich dann bei dem BVB-Präsidenten ein ...

  12. Abflussrohr-Mangel: Unverhältnismäßigkeit der Beseitigung prüfen!

    Foto von

    "Erheblich" ist im Juristendeutsch nicht gleichbedeutend ...
    "Erheblich" ist im Juristendeutsch nicht gleichbedeutend mit besonders schwerwiegend, sondern wurde von mir zur Kennzeichnung des juristischen Gegenteils von "unerheblich" verwendet.

    Der Mangel ist funktional (nicht nur optisch) und weder unerheblich, noch unwesentlich. Ergo kann sich der Bauträger nicht auf eine Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung gem. § 635 Absatz 3 BGBAbk. berufen.

    Ob ein bloßes Kaschieren des Mangels / Verkleiden des Rohres ausreicht, weil sich das Rohr unter der mutmaßlichen Küchenzeile befindet, halte ich für fraglich.

    Selbst wenn die Bauherren derzeit tatsächlich vorhaben sollten, dort eine Küchenzeile mit geschlossenem Sockel hinzusetzen, würde man ihnen und ihren Erben damit für die nächsten hundert Jahre die Küchengestaltung zwingend vorschreiben. Sie könnten weder ganz andere Raumgestaltungen, noch andere Küchenzeilengestaltungen wie z.B. hier

    verfolgen, ohne später einmal in die Pflicht zu geraten, diesen Mangel dann selbst beseitigen zu müssen.

  13. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Abflussrohr ragt aus Estrich: Rechte, Mängel & Lösungen

    💡 Kernaussagen: Ein aus dem Estrich ragendes Abflussrohr stellt einen Mangel dar, der vom Bauträger zu beheben ist. Die Art der Mängelbeseitigung und mögliche Risiken für die Bodenplatte sind zu prüfen. Eine schriftliche Reklamation mit Fristsetzung ist ratsam. Eine Minderung des Kaufpreises ist meist gering, daher sollte auf Mängelbeseitigung bestanden werden. Die ursprüngliche Ausführungsplanung und mögliche Änderungen sollten geprüft werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Bodenplatte undicht? Abflussrohr-Ausbesserung vs. Risiko! könnte die Ausbesserung des Abflussrohrs die Bodenplatte beschädigen. Dies sollte durch ein Gutachten geklärt werden.

    ✅ Zusatzinfo: Es ist wichtig, den Bauablauf zu prüfen und zu hinterfragen, warum das Rohr nicht bereits vor dem Estrich korrekt verlegt wurde, wie im Beitrag Freiliegendes Abflussrohr: Bauablauf fragwürdig – Ursachenforschung! angemerkt wird. Die Verantwortlichkeit des Bauträgers für den entstandenen Mangel am Abflussrohr ist unstrittig, wie in Abwasserrohr falsch: Mängelbeseitigung statt Minderung fordern! betont wird.

    🔧 Praktische Umsetzung: Klären Sie die Verantwortlichkeiten und fordern Sie den Bauträger schriftlich zur Mängelbeseitigung auf. Ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu, um die Risiken einer Ausbesserung für die Bodenplatte zu bewerten. Dokumentieren Sie alle Schritte und halten Sie Fristen ein. Prüfen Sie, ob der Anschluss unter der Bodenplatte falsch angelegt wurde, wie in Abflussrohr-Anschluss: Falsche Lage unter der Bodenplatte? vermutet wird.

    Der Mangel am Abflussrohr kann sowohl optischer als auch funktionaler Natur sein, wie im Beitrag Abflussrohr im Estrich: Optischer Mangel oder funktionales Problem? diskutiert wird. Es ist entscheidend, den Mangel umfassend zu dokumentieren und die Kommunikation mit dem Bauträger schriftlich festzuhalten, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können. Die Frage, ob es sich um einen erheblichen Mangel handelt, ist juristisch relevant, da dies Auswirkungen auf die Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung gemäß § 635 Absatz 3 BGB haben kann, wie in Abflussrohr-Mangel: Unverhältnismäßigkeit der Beseitigung prüfen! erläutert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu einem Baujuristen auf, um Ihre Rechte und Optionen im Detail zu besprechen. Lassen Sie sich bezüglich der Mängelbeseitigung und möglicher Folgeschäden beraten. Weitere Informationen und Diskussionsbeiträge finden Sie im gesamten Thread.

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