ich habe mit einem Unternehmen "schlüsselfertig" gebaut. 1 - Nun habe ich im Netz gelesen (Quelle finde ich leider nicht mehr), dass bei Abnahme eine Liste der Subunternehmer zur Verfügung gestellt werden soll? > Wir haben diese Liste bislang nicht erhalten. Gibt es hierfür rechtliche Vorgaben, dass dieses eine Pflicht ist?
2- Muss mein Vertragspartner auch zwecks Produkthaftung Unterlagen der Hersteller zur Verfügung stellen? Oder muss ich bei einem Schadensfall den Weg über meinen Vertragspartner gehen?
Vielen Vielen Dank.
