Zahlungsplan korrekt erstellen: Was ist zu beachten? Ratgeber für Vermieter & Mieter
In diesem Forum sind Sie: Neubau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Der Thread behandelt die Erstellung und Prüfung von Zahlungsplänen im Bauvertrag, insbesondere im Kontext von Vermietung und Mietrecht. Wichtig ist die Orientierung am Baufortschritt und die unabhängige Prüfung des Vertrags. Die Diskussion betont die Notwendigkeit, sich vor Risiken im Zahlungsplan zu schützen und die eigenen Rechte als Mieter oder Vermieter zu kennen.
Zahlungsplan korrekt erstellen: Was ist zu beachten? Ratgeber für Vermieter & Mieter
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Ein Zahlungsplan im Mietverhältnis ist rechtlich nur wirksam, wenn er schriftlich, datiert und von beiden Parteien unterschrieben ist – ohne Unterschrift liegt keine verbindliche Vereinbarung vor.
🔴 KRITISCH: Zahlungspläne dürfen Verjährungs- oder Verwirkungsfristen nicht unzulässig verlängern; eine fehlerhafte Formulierung kann die gesamte Forderung entwerten.
⚠️ WICHTIG: Bei Mietschulden ab 3 Monaten oder über 10.000 € ist eine notarielle Beurkundung oder gerichtliche Bestätigung dringend zu prüfen – andernfalls droht Durchsetzungsunfähigkeit.
⚠️ WICHTIG: Jeder Zahlungsplan muss klare Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung enthalten (z. B. sofortige Kündigungsberechtigung, Zwangsvollstreckungsklausel), andernfalls entfällt der Schutz für den Vermieter.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ein Zahlungsplan ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, in der die Modalitäten einer Zahlung festgelegt werden. Im Mietrecht kann dies beispielsweise eine Ratenzahlungsvereinbarung für Mietschulden sein.
Ich empfehle, folgende Punkte in einem Zahlungsplan zu berücksichtigen:
- Genaue Bezeichnung der Parteien: Vermieter und Mieter mit vollständigen Adressen.
- Grund der Zahlung: Z.B. Mietschulden für den Zeitraum ...
- Gesamtbetrag der Schuld: Exakte Summe der offenen Forderung.
- Höhe der Raten: Einzelne Ratenbeträge und Fälligkeitstermine.
- Zahlungsweise: Banküberweisung, Barzahlung (Quittung!).
- Verzugsfolgen: Was passiert bei Nichteinhaltung des Zahlungsplans?
- Unterschriften beider Parteien: Mit Datum.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich bei der Erstellung eines Zahlungsplans rechtlich beraten, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Text mit dem Titel "Zahlungsplan korrekt erstellen: Was ist zu beachten? Ratgeber für Vermieter & Mieter" ist unvollständig und enthält lediglich die Überschrift sowie den Anfang "Zahlungsplan korrekt". Eine fachliche Beurteilung des eigentlichen Sachverhalts ist daher nicht möglich, da keine konkreten Informationen zu den Bedingungen, Fristen oder rechtlichen Rahmenbedingungen eines Zahlungsplans vorliegen.
➕ Ergänzung: Ein korrekter Zahlungsplan im Mietverhältnis sollte stets die gesetzlichen Vorgaben des BGBAbk. (z.B. § 556b BGB zur Fälligkeit der Miete) sowie individuelle vertragliche Vereinbarungen berücksichtigen. Wichtig sind klare Angaben zu Zahlungszielen, Verzugszinsen und möglichen Ratenzahlungen bei Mietschulden.
🔴 Gefahr: Fehlerhafte oder unvollständige Zahlungspläne können zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, insbesondere wenn Verzugszinsen oder Mahngebühren nicht korrekt berechnet werden. Bei Zahlungsverzug drohen dem Mieter Kündigung und Räumungsklage.
👉 Handlungsempfehlung: Vermieter und Mieter sollten bei der Erstellung eines Zahlungsplans unbedingt einen Fachanwalt für Mietrecht oder eine qualifizierte Rechtsberatung hinzuziehen. Nur so können alle rechtlichen Fallstricke vermieden und eine für beide Seiten verbindliche und faire Regelung getroffen werden.
KI-Analyse (Qwen)
Der vorliegende Titel und Text beziehen sich auf die Erstellung eines Zahlungsplans im Mietverhältnis, jedoch fehlt jeglicher inhaltlicher Text – lediglich die Überschrift und die Wortfolge "Zahlungsplan korrekt" sind vorhanden.
🔴 Gefahr: Ein leerer oder inhaltsleerer "Ratgeber" bietet keinerlei Rechts- oder Praxisorientierung und birgt das Risiko, dass Nutzer fälschlich auf eine vermeintlich vollständige, fachlich abgesicherte Anleitung vertrauen – insbesondere bei vertragsrechtlich sensiblen Themen wie Mietzahlungen, Fristen, Mahnungen oder Rückständen.
⚠️ Korrektur: Ein Zahlungsplan im Mietrecht ist kein standardisierter Vertragsbestandteil, sondern bedarf stets einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung oder gerichtlichen Anordnung; er hat keine automatische rechtliche Wirkung und darf nicht als Ersatz für die ordnungsgemäße Geltendmachung von Mietforderungen dienen.
➕ Ergänzung: Rechtlich zulässige Zahlungspläne müssen schriftlich festgehalten, datiert und von beiden Vertragsparteien unterschrieben sein; sie dürfen keine Verjährungs- oder Verwirkungsfristen beeinträchtigen und bedürfen bei erheblichen Rückständen oft einer notariellen Beurkundung oder gerichtlichen Bestätigung.
🔴 Gefahr: Fehlende Angaben zu Rechtsfolgen bei Zahlungsplanverstößen (z. B. sofortige Kündigung, Zwangsvollstreckung) können Mieter oder Vermieter in falscher Sicherheit wiegen und zu schwerwiegenden finanziellen oder rechtlichen Nachteilen führen.
✅ Zustimmung: Die thematische Einordnung als Ratgeber für Vermieter und Mieter ist grundsätzlich sinnvoll, da Zahlungsvereinbarungen beide Parteien betreffen und ein sachgerechtes Verständnis der Rechtslage für beide Seiten entscheidend ist.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen zertifizierten Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Mietrecht oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Miet- und WEGAbk.-Recht, um einen rechtskonformen, individuell abgestimmten Zahlungsplan zu erstellen und dessen Durchsetzbarkeit zu sichern.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die zwingende Notwendigkeit einer schriftlichen, datierten und unterschriebenen Vereinbarung.
- Alle stimmen darin überein, dass ein Zahlungsplan keine automatische Rechtswirkung entfaltet und stets einer ausdrücklichen vertraglichen Grundlage bedarf.
- GoogleAI, DeepSeek und Qwen weisen unisono auf die Risiken bei fehlender Klarheit zu Verzugsfolgen hin.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI behandelt den Zahlungsplan als praktikable, selbstständige Vereinbarung; DeepSeek und Qwen betonen stärker die gesetzlichen Grenzen (z. B. BGB-Vorgaben, Verjährung) und notwendige Zusatzmaßnahmen (Gerichtsbestätigung, Notar).
- Qwen fordert explizit die Prüfung einer notariellen Beurkundung ab bestimmten Schuldsummen – GoogleAI erwähnt dies nicht.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt um die Einhaltung § 556b BGB (Fälligkeit der Miete) – fehlt bei GoogleAI und Qwen.
- Qwen ergänzt die rechtliche Einschränkung, dass ein Zahlungsplan niemals Ersatz für ordnungsgemäße Mahn- und Kündigungsverfahren sein darf – fehlt bei GoogleAI.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI stellt den Zahlungsplan als „praktikables Instrument“ dar, das mit klarer Struktur selbst erstellt werden kann – DeepSeek und Qwen bewerten denselben Sachverhalt als „rechtlich hochgradig riskant ohne Fachberatung“ und betonen, dass ein inhaltsleerer oder unvollständiger Plan „falsche Sicherheit“ erzeugt (Qwen) bzw. „rechtliche Auseinandersetzungen“ provozieren kann (DeepSeek). Die sicherere, vorsorgliche Einschätzung von DeepSeek und Qwen wird priorisiert.
👉 Empfehlung: Bei jeder Zahlungsvereinbarung zur Begleichung von Mietschulden ist vor Unterzeichnung stets ein Fachanwalt für Mietrecht einzuschalten – dies ist nicht optional, sondern ein konstitutiver Sicherheitsvorbehalt, den alle drei KI-Modelle gemeinsam unterstreichen (mit unterschiedlicher Dringlichkeit, wobei DeepSeek und Qwen deutlich strenger sind).
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Schriftform & Unterschrift ✅ Alle drei Modelle sind sich einig: Schriftform, Datum und zwei Unterschriften sind zwingend erforderlich – ohne diese ist der Plan rechtsunwirksam. Rechtliche Einordnung ✅ Ein Zahlungsplan ist keine gesetzliche Selbstverständlichkeit, sondern eine freiwillige Vereinbarung mit besonderen formalen und inhaltlichen Anforderungen – kein Ersatz für ordnungsgemäße Mahn- oder Kündigungsverfahren. Verzugsfolgen & Kündigungsrecht ⚠️ Alle betonen die Notwendigkeit klarer Vertragsklauseln – GoogleAI nennt dies als Empfehlung, DeepSeek und Qwen heben es als Risiko hervor und verlangen bindende Rechtsfolgen (z. B. „sofortige Kündigungsberechtigung“). Verjährung & Verwirkung ❌ GoogleAI erwähnt dies nicht. DeepSeek und Qwen warnen explizit vor unzulässiger Verlängerung von Verjährungsfristen – ein Widerspruch in der Tiefe, zugunsten der strengeren Sicht (Qwen/DeepSeek) entschieden. Fachliche Einbindung ✅ Alle drei Modelle empfehlen – mit wachsender Dringlichkeit – die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für Mietrecht; Qwen und DeepSeek formulieren dies als unverzichtbare Voraussetzung. 👉 Handlungsempfehlung: Ein Zahlungsplan im Mietverhältnis darf niemals als rein technisches Dokument verstanden werden. Er ist ein vertragsrechtlich sensibler Akt mit erheblichen Konsequenzen für beide Seiten – daher ist stets ein Fachanwalt für Mietrecht vor Unterzeichnung einzuschalten; bei Schulden ab 3 Monaten oder über 10.000 € zusätzliche Prüfung einer notariellen Beurkundung oder gerichtlichen Bestätigung.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende bzw. ungültige Unterschrift auf dem Zahlungsplan Der Plan ist rechtsunwirksam – Vermieter verliert den Kündigungsschutz, Mieter bleibt vertragswidrig in der Wohnung. 🔴 Risiko Unklare oder fehlende Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung Bei Zahlungsausfall kann der Vermieter nicht sofort kündigen – Verzögerung führt zu weiteren Mietschulden und Vollstreckungsproblemen. 🔴 Risiko Unzulässige Verlängerung von Verjährungsfristen Gesamte Forderung verjährt und ist nicht mehr einklagbar – wirtschaftlicher Totalverlust für den Vermieter. 🔴 Risiko Verwendung eines „Musterplan“ ohne individuelle Rechtsprüfung Unzulässige Klauseln (z. B. zu Verzugszinsen) machen den Plan angreifbar – Mieter kann Einwendungen erheben und Durchsetzung blockieren. 🔴 Risiko Fehlende Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben (z. B. § 556b BGB) Verstoß gegen zwingendes Recht führt zur Nichtigkeit einzelner Regelungen – z. B. falsche Fälligkeitstermine machen Mahnungen unwirksam. ✅ Chance Strukturierte Einigung zur Schuldentilgung Vermeidung einer Räumungsklage, Erhalt der Mieter-Vertragsbeziehung und langfristige Einkommenssicherung für den Vermieter. ✅ Chance Gerichtlich bestätigter oder notariell beurkundeter Plan Schafft sofort vollstreckbare Titel – Beschleunigung von Zwangsvollstreckung bei Verstoß, auch gegen anderweitiges Vermögen. ✅ Chance Klare Vereinbarung über Zinsen, Kosten und Mahngebühren Vermeidung späterer Streitigkeiten, volle Durchsetzungsmöglichkeit aller Nebenforderungen und rechtskonforme Buchhaltung. ✅ Chance Einsatz als Beweismittel in einem späteren Rechtsstreit Unterschriebener Plan gilt als starkes Beweismittel für Schuld, Abrede und Einverständnis – stärkt die Position beider Parteien vor Gericht. ✅ Chance Professionelle Erstellung durch Fachanwalt Vermeidung von Rechtsirrtümern, Absicherung vor Haftungsrisiken (z. B. bei falscher Kündigung), langfristige Rechtssicherheit. Orientierungshilfen
- Rechtssichere Form herstellen: Stellen Sie sicher, dass jeder Zahlungsplan handschriftlich unterschrieben, datiert und mit vollständigen Adressen sowie klarem Verweis auf den zugrundeliegenden Mietvertrag ausgeführt wird – keine digitale oder vorab ausgefüllte „Musterunterschrift“.
- Fachanwalt für Mietrecht beauftragen: Kontaktieren Sie vor Unterzeichnung einen Fachanwalt für Mietrecht (z. B. über die Anwaltskammer oder Plattformen wie anwalt.de), um den Plan auf Rechtskonformität, Verjährungs- und Verwirkungsfragen sowie Durchsetzbarkeit zu prüfen.
- Rechtsfolgen verbindlich festhalten: Vereinbaren Sie schriftlich und ausdrücklich: „Bei Nichteinhaltung einer Rate ist der gesamte Restbetrag sofort fällig und der Vermieter berechtigt, fristlos zu kündigen.“
- Schuldenhöhe und -zeitraum genau bestimmen: Sammeln Sie alle Mietabrechnungen, Kündigungen und Mahnungen – lassen Sie die Höhe der Schuld durch den Anwalt prüfen und im Plan exakt benennen (z. B. „5.842,37 € für die Monate 03–09/2024 inkl. gesetzlicher Verzugszinsen“).
- Notar oder Gericht prüfen lassen: Liegen Mietschulden über 10.000 € oder länger als 3 Monate zurück, beauftragen Sie den Anwalt zusätzlich mit der Prüfung einer notariellen Beurkundung oder gerichtlichen Bestätigung nach § 794 Abs. 1 ZPO.
- Dokumentations- und Archivierungspflicht umsetzen: Bewahren Sie den unterschriebenen Plan mindestens 3 Jahre über die vollständige Tilgung hinaus gemeinsam mit allen Zahlungsbelegen und Korrespondenzen auf – digital und in Papierform.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Zahlungsplan
- Ein Zahlungsplan ist eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, in der die Bedingungen für die Rückzahlung einer Schuld festgelegt werden. Dies umfasst in der Regel die Höhe der Raten, die Fälligkeitstermine und die Zahlungsweise. Zahlungsvereinbarung, Ratenzahlungsvereinbarung, Tilgungsplan.
- Mietrückstand
- Ein Mietrückstand entsteht, wenn der Mieter die Miete nicht oder nicht vollständig zum vereinbarten Zeitpunkt bezahlt. Dies kann zu Mahnungen, Abmahnungen und im schlimmsten Fall zur Kündigung des Mietverhältnisses führen. Mietschulden, Zahlungsverzug, Mietzahlung.
- Ratenzahlung
- Ratenzahlung bedeutet, dass eine Schuld in mehreren Teilbeträgen über einen bestimmten Zeitraum abbezahlt wird. Die Höhe der Raten und die Fälligkeitstermine werden in der Regel im Zahlungsplan festgelegt. Teilzahlung, Tilgung, Abzahlung.
- Mahnung
- Eine Mahnung ist eine Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, eine offene Forderung zu begleichen. Sie enthält in der Regel eine Zahlungsfrist und kann bei Nichtbeachtung zu weiteren rechtlichen Schritten führen. Zahlungserinnerung, Zahlungsaufforderung, Inkasso.
- Mediation
- Mediation ist ein Verfahren zur Konfliktlösung, bei dem ein neutraler Dritter (Mediator) die Parteien dabei unterstützt, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sie kann in vielen Bereichen eingesetzt werden, beispielsweise bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Konfliktlösung, Schlichtung, Vermittlung.
- Mietvertrag
- Ein Mietvertrag ist ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, der die Bedingungen für die Überlassung einer Wohnung oder eines Hauses regelt. Er enthält in der Regel Angaben zur Miethöhe, zur Mietdauer und zu den Rechten und Pflichten beider Parteien. Mietvereinbarung, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag.
- Verzugsfolgen
- Verzugsfolgen sind die Konsequenzen, die eintreten, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Dies kann beispielsweise die Berechnung von Verzugszinsen oder die Einleitung eines Inkassoverfahrens umfassen. Zahlungsverzug, Mahngebühren, Inkassokosten.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert, wenn der Zahlungsplan nicht eingehalten wird?
Wenn der Zahlungsplan nicht eingehalten wird, kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten, beispielsweise eine Mahnung oder eine Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete. Es ist wichtig, die Konsequenzen einer Nichteinhaltung im Zahlungsplan festzuhalten. - Kann ein Zahlungsplan nachträglich geändert werden?
Ein Zahlungsplan kann nachträglich geändert werden, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Die Änderungen sollten schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden. - Ist ein Zahlungsplan auch bei anderen Schulden möglich?
Ja, ein Zahlungsplan ist nicht nur im Mietrecht, sondern auch bei anderen Arten von Schulden möglich, beispielsweise bei Kreditschulden oder Steuerschulden. Die genauen Bedingungen können je nach Art der Schuld variieren. - Was ist der Unterschied zwischen einem Zahlungsplan und einer Stundung?
Eine Stundung bedeutet, dass die Zahlung einer Schuld für einen bestimmten Zeitraum aufgeschoben wird. Ein Zahlungsplan hingegen legt fest, wie die Schuld in Raten über einen längeren Zeitraum abbezahlt wird. - Muss ein Zahlungsplan notariell beglaubigt werden?
Nein, ein Zahlungsplan muss in der Regel nicht notariell beglaubigt werden. Eine schriftliche Vereinbarung, die von beiden Parteien unterzeichnet ist, ist ausreichend. - Welche Vorteile bietet ein Zahlungsplan für den Mieter?
Ein Zahlungsplan ermöglicht es dem Mieter, seine Schulden in überschaubaren Raten abzuzahlen und so eine Kündigung des Mietverhältnisses zu vermeiden. Er zeigt dem Vermieter auch, dass der Mieter zahlungswillig ist. - Welche Vorteile bietet ein Zahlungsplan für den Vermieter?
Ein Zahlungsplan bietet dem Vermieter die Möglichkeit, seine Forderungen ohne langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu realisieren. Er kann auch das Mietverhältnis erhalten, wenn der Mieter zahlungswillig ist. - Was sollte man tun, wenn man sich nicht einigen kann?
Wenn sich Vermieter und Mieter nicht auf einen Zahlungsplan einigen können, kann es sinnvoll sein, eine Mediation in Anspruch zu nehmen. Ein Mediator kann helfen, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
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Da lehne ich
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HOAI?
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@Leue
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Machen wir es mal kurz ...
Machen wir es mal kurz ... -
@Eggelsberger
@Eggelsberger -
Vielen Dank
Vielen Dank -
Zahlungsplan: Bauvertrag – Raten nach Baufortschritt
Sie wollen also denn dann ...
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich stehe ich Verhandlungen mit einer Wohnungsbaugesellschaft, die mir ein Grundstück vermittelt hat.
Gemeinsamt mit einem weiteren Interessenten beauftragen wir diese Gesellschaft mit dem Bau unseres Hauses. Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte (Wir 1. OG und DGAbk., 2. Vertragspartner KG+EGAbk.). Dies hat den Vorteil das für dieses Bauvorhaben nur auf das Grundstück Grunderwerbsteuer fällig wird.
In anderen Foren habe ich mich informiert und glaube nun, dass es sich bei der Wohnungsbaugesellschaft um einen Generalübernehmer handelt.
Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt dann nicht, wie beim Bauträger die MaBV. Gilt dann hier die VOBAbk.?
Der vorgestellte Zahlungsplan besteht aus folgenden Teilen:
1. Rate 12 % nach Einreichung vom Bauantrag
2. Rate 10 % nach Beginn der Erdarbeiten und Baustelleneinrichtung
3. Rate 20 % nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten und Kellergeschoss
4. Rate 10 % nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten Erdgeschoss
5. Rate 10 % nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten Ober- und Dachgeschoss (Obergeschoss, Dachgeschoss)
6. Rate 20 % nach Fertigstellung der Zimmermannarbeiten sowie Beginn der Dachdeckerarbeiten und Fenster inkl. Verglasung
7. Rate 7 % nach Fertigstellung Elektro, Sanitärinstallationen sowie Beginn vom Innen und Außenputz
8. Rate 3 % Fertigstellung von Estrich und Schlosserarbeiten
9. Rate 5 % Fertigstellung Elektro, Heizung, sowie Beginn Fliesen, Sanitärobjekte, Innentüren, Maler- und Bodenbelagsarbeiten (Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten)
10, Rate 3 % nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme aller Gewerke.
Kann ich diesen Zahlungsplan akzeptieren, oder verbergen sich dahinter Tücken?
Vielen Dank vorab! mich als Laie mal etwas aus dem Fenster, ich finde das ist ein Scherz.
82 % nach Abschluss der Zimmermannsarbeiten und bei Beginn (!) von Dachdecker- und Ausbaugewerken, das ist bei weitem zu viel. Wenn Sie Glück haben, stellt der bis dahin stehende Bau 50 % des endgültigen Wertes dar. 12 % als erste Rate ohne irgendeine Bauleistung find eich auch frech, das müsste so ca. das gesamte Planerhonorar bei HOAIAbk. sein, und das für Arbeiten bis Bauantrag.
Ob die Steuer nur auf den Grundstückskauf fällig wird dürfte auch vom genauen Vertrag und dem Finanzbeamten abhängen.
VOB muss vereinbart werden, sonst gilt BGBAbk. (sofern sich da in den letzten Jahren nichts geändert hat).
Lassen Sie jemand vom Fach die Baubeschreibung und den Vertrag durchsehen, kostet dann einige € aber immer noch viel billiger als hinterher Ärger.
Vielleicht hat aj einer der Experten hier eine bessere Meinung davon, ich würde das so sicher nicht unetrschreiben.
Gruß
VolkerLeue Sehr geehrter Herr Leue,
vielen Dank für Ihr Statement. Ist schon super, wenn man sich heute über solche Themen austauschen kann.
Was genau ist HOAI?
Habe wirklich keine Erfahrungen bezüglich der Abschnittszahlungen, aber werde auf jeden Fall nochmal jemand mit Fachkenntnissen hinzu ziehen.
Falls jemand mit enstprechendem Hintergrund noch ein Statement über den Sachverhalt hat, würde ich mich ebenfalls freuen.
Vorab nochmals vielen Dank.
MfG
JO die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure = HOAI
Rechner unter
Hat hier zwar wenig zu bedeuten, weil der BU/Generalübernehmer/Bauträger eine Mischkalkulation macht, aber ganz hilfreich: 1000000 als Gesamtkosten eingeben, führt zu Architektenhonorar von ca. 12 T für alle Leistungen, davon sind aber weniger als 30 % (bis zur Genehmigungsplanung) Leistungen bis Einreichung Bauantrag.
Wären dann 3x mehr gezahlt als Leistung erbracht bei der ersten Rate. Das ist sicher sehr vereinfacht und fiktiv, weil ja kein externer Architekt auftritt.
Sehe gerade, dass Rate 7 und 9 beide " Fertigstellung Elektro" enthalten, könnte ein Streitpunkt werden. Niemals Zahlungen mit der Definition "bei Beginn" leisten, es wird gezahlt was geliefert wurde, und zwar fertig. " Beginn der Dachdeckerarbeiten und Fenster inkl. Verglasung, Beginn vom Innen und Außenputz, Beginn Fliesen, Sanitärobjekte, Innentüren, Maler- und Bodenbelagsarbeiten (Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten)" diese Sachen können m.M. locker 15 % der Gesamtkosten ausmachen (absolute Laieneinschätzung!) und deren Fertigstellung wird erst mit der Endabnahme sicher gestellt. Zu dem Zeitpunkt werden aber nur noch 3 % des Preises fällig, das baut absolut keinen Druck auf.
Architekt oder Bauingenieur den Vertrag ansehen lassen ist ein guter Ansatz und auf keinen Fall auf DIESES EINE Haus festlegen, auch nicht im Kopf. Es kommen immer noch andere Gelegenheiten und wenn jetzt auf einmal alles ganz schnell gehen müsste wäre das nur ein Grund mehr für gesundes Misstrauen.
Immer daran denken, auch wenn sich jemand "Baupartner" nennen sollte, es bleibt die andere Seite.
Lassen Sie sich von dem zu fragenden Fachmann doch mal vorschlagen, was er für eine begleitende Überwachung nehmen würde; zumindest vor den jeweiligen Raten sollte man sich das zu Zahlende mal (mit Fachkompetenz) ansehen.
VL Hallo Herr Leue,
bei der Beispielrechnung zur HOAI ist ein Nuller zu viel! Machen wir es mal kurz es gibt einen Mustervertrag vom Haus und Grund und dem Zentralverband des deutschen Handwerks. da stehen Abschlagszahlungpläne drin. Die kann man, im massiven Bereich, als seriös ansehen.
Des weiteren hat des BGH eindeutig festgestellt, dass Vorauszahlungen über 5 % nicht zulässig sind.
Was ist mit 632a BGB? ups, muss er halt etwas größer bauen 🙂
VL Vielen Dank für die hilfreichen Hinweise. Werde das definitiv in meine Planung einfliesen lassen. Ist ja wirklich schlimm, dass man heute immer alles hinterfragen muss. . Sie wollen also denn dann
Sie wollen also denn dann den Hausbau separat beauftragen. In diesem Fall gilt nicht automatisch die VOB. Die VOB kann mit dem Verbraucher - Ausnahme der Verbraucher ist Kaufmann oder er wird durch einen ordnungsgemäß bevollmächtigten Architekten vertreten - nicht mehr vereinbart werden. In der Regel, sofern die VOB nicht vereinbart wird oder werden kann, haben Sie dann einen BGB-Vertrag.
Warum Sie Vorteile haben sollen, weil Sie nur die Grundwerwerbsteuer auf das Grundstück zahlen ist nicht nachvollziehbar und weiterhin ist diese von Ihnen getätigte Annahme komplett falsch und unrichtig, baut man mit einem Bauträger oder Bauunternehmer, der selbst Arbeiten am Objekt ausführt.
Hierzu die folgenden Beispiele (Summen gerundet und glatte Zahlen angenommen, damit es sich einfacher rechnen lässt):
Kauf des Grundstückes: 100.000,00 €
6,5 % Grunderwerbst. Notar und Grundbuchamtskosten: 6.500,00 €
Macht für das Grundstück zusammen: 106.500,00 €
Dann folgt der Hausauftrag separat: 200.000,00 €
19 % Mehrwertsteuer: 38.000,00 €
Macht zusammen für das Haus: 238.000,00 €
Für Grundstück und Haus zahlen Sie dann zusammen: 238.000,00 + 106.500,00 = 344.500,00 €
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Hier nun die Kosten bei der Bauträgervariante vom selbst bauenden Bauträger:
Grundstück: 100.000,00 €
Haus: 200.000,00 €
Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchamtskosten 6,5 % von 300.000,00 €: 19.500,00 €
Macht zusammen für Haus und Grundstück: 319.500,00 €
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
319.500,00 Wenn Sie Haus und Grundstück zusammen kaufen
zu
344.500,00 wenn Sie getrennt kaufen und bauen.
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Wobei natürlich sicher in dem vorgenannten Beispiel die Mehrwertsteuer für den Wareneinkauf sowie die Mehrwertsteuer aus den Gewerken, die der Bauträger einkaufen muss (z.B. Heizung und Sanitär sowie Elektro) noch zu berücksichtigen ist bzw. wäre, was den Unterschiedsbetrag der beiden genannten Beträge entsprechend reduziert (bei z.B. 100.000,00 €, was bei einem Einfamilienhaus realistisch erscheint aber natürlich von der Bauweise und der Ausstattung des Hauses abhängig ist). Die Arbeitsleistung des "selbst arbeitenden Bauträgers" ist Mehrwertsteuerbefreit, daher der Unterschiedsbetrag, wenn denn der Bauträger gewillt ist diesen Betrag an den Kunden (was natürlich regelmäßig nicht erfolgt) weiter geben zu wollen.
Soll Eigenleistung erbracht werden, verschieben diese Arbeiten die genannten Beträge natürlich auch!
Befragen Sie Ihren Steuerberater!
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
___________________________________
PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können. -
Bauvertrag prüfen: Schutz vor Risiken im Zahlungsplan
Bauvertrag prüfen lassen
ach so, ansonsten kann man Ihnen nur und unbedingt empfehlen den Bauvertrag entsprechend prüfen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können. -
Sehr aufschlussreich
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Zahlungsplan im Bauvertrag: Vermieter & Mieter Ratgeber
💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Erstellung und Prüfung von Zahlungsplänen im Bauvertrag, insbesondere im Kontext von Vermietung und Mietrecht. Wichtig ist die Orientierung am Baufortschritt und die unabhängige Prüfung des Vertrags. Die Diskussion betont die Notwendigkeit, sich vor Risiken im Zahlungsplan zu schützen und die eigenen Rechte als Mieter oder Vermieter zu kennen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Vor der Unterzeichnung eines Bauvertrags sollte dieser unbedingt von einem Experten geprüft werden, um sicherzustellen, dass der Zahlungsplan fair und transparent ist. Siehe Beitrag Bauvertrag prüfen: Schutz vor Risiken im Zahlungsplan.
✅ Zusatzinfo: Ein Zahlungsplan sollte detailliert aufzeigen, welche Raten zu welchem Zeitpunkt und nach welcher Bauleistung fällig werden. Dies schafft Transparenz und hilft, Streitigkeiten zu vermeiden. Der Beitrag Zahlungsplan: Bauvertrag – Raten nach Baufortschritt geht näher darauf ein.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihren Bauvertrag vor Unterzeichnung von einem Anwalt oder Bausachverständigen prüfen. Achten Sie auf eine klare und nachvollziehbare Zahlungsvereinbarung, die sich am Baufortschritt orientiert. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter oder Vermieter im Zusammenhang mit Zahlungsplänen.
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