Neubau Sonderwünsche Kosten: Übervorteilung? Preise prüfen & richtig verhandeln!
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Neubau Sonderwünsche Kosten: Übervorteilung? Preise prüfen & richtig verhandeln!

Hallo,
wir haben ein REH in Frankfurt gekauft. Vor der Protokollierung haben wir dem Bauträger unsere Sonderwünsche mitgeteilt. Jetzt haben wir eine Kostenaufstellung erhalten und haben das Gefühl, man will uns "übervorteilen", da wir ja bereits unterschrieben haben.
Ein Beispiel: Wir planen ein Gäste-WC im DGAbk. (4,25 m², keine Dachschrägen, liegt genau über dem Bad im OGAbk.). Folgendes steht in der Kostenaufstellung: "Gästebad im DG, Musterobjekte, Musterfliesen Wand umlf. 2 m hoch, Musterfliesen Boden, Altern. Abdichtung, Silikonfugen, GK Wand 10 cm, Raufasertapete Restbereich Wandkopf sowie Außenseite, je ein Deckenauslass und Wandauslass mit Einfachschalter, 3 Steckdosen, Abkofferung Waschtisch WC Bereich, Mustertür, Sockel Außenseite, Planung. " Die Nettopreise für: Sanitär 1700,- €, GK Wand 370,89 &euro, Fliesen Wand 460,80 €, Fliesen Boden 155,92 €, Abdichtung 62,50 €, Silikon 130,- €, Löcher 72,- €, Wechselschaltung 75,- €, Deckenauslass 40,- €, Steckdosen 114,- €, Abkofferung 234,- €, Tür 250,- €, Sockel Laminat 39,20 €, Planung 250,- €, Raufaser 98,95 €. Zusammen sind das 4053,07 €, zzgl. MwSt 6655,95 €.
Auf unsere Frage, ob wir eine detaillierte Aufstellung haben könnten, getrennt nach Material- und Arbeitskosten (Materialkosten, Arbeitskosten), sagte uns der Generalunternehmer, das wäre zu aufwändig und wenn wir es wollten, müssten er es uns in Rechnung stellen. Auf die nächste Frage, was den Preisen zugrunde liegt, bekamen wir als Antwort .
Nun die Frage; Ist der Preis realistisch und müssen wir solche Aussagen des Generalunternehmer akzeptieren, oder können wir eine detaillierte Kostenaufstellung erwarten?
PS: Das ist nur 1 Punkt. Des weiteren sollen wir für Fußbodenheizung einen Aufschlag von 9000,- € für ca. 160 m² Fläche bezahlen.
  • Name:
  • P.A. Ullrich
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie sich über die Kostenaufstellung für Ihre Sonderwünsche bei Ihrem Neubau wundern. Es ist wichtig, die Preise genau zu prüfen und zu hinterfragen, bevor Sie diese akzeptieren. Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Detaillierte Aufschlüsselung verlangen: Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Material- und Arbeitskosten für jede einzelne Sonderwunschposition an.
    • Vergleichsangebote einholen: Holen Sie Vergleichsangebote von anderen Handwerkern oder Anbietern ein, um die Preise des Bauträgers zu überprüfen.
    • Bauvertrag prüfen: Überprüfen Sie Ihren Bauvertrag auf Klauseln zu Sonderwünschen und Preisanpassungen.
    • Verhandlungsbereitschaft signalisieren: Zeigen Sie Verhandlungsbereitschaft, aber lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
    • Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Absprachen und Vereinbarungen schriftlich.

    Bei Unklarheiten oder dem Verdacht auf Übervorteilung empfehle ich Ihnen, einen Anwalt für Baurecht oder einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuzuziehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Kostenaufstellung von einem unabhängigen Experten prüfen, um sicherzustellen, dass die Preise angemessen sind.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Sonderwünsche
    Sonderwünsche sind individuelle Änderungen oder Ergänzungen an einem Bauprojekt, die über den Standardumfang hinausgehen. Sie können sich auf verschiedene Bereiche des Hauses beziehen, wie z.B. die Raumaufteilung, die Sanitärausstattung oder die Elektroinstallation.
    Verwandte Begriffe: Nachträge, Bauvertrag, Leistungsbeschreibung
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist in der Regel der Vertragspartner des Käufers und für die Erstellung des Gebäudes verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Generalunternehmer, Bauherr, Architekt
    Bauvertrag
    Der Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Bauträger oder einem Bauunternehmen, der die Bedingungen für die Erstellung eines Gebäudes regelt. Er enthält unter anderem Angaben zum Leistungsumfang, den Preisen und den Zahlungsbedingungen.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, BGBAbk.
    Kostenaufschlüsselung
    Eine Kostenaufschlüsselung ist eine detaillierte Auflistung der Kosten für ein Bauprojekt oder eine bestimmte Leistung. Sie enthält Angaben zu den Materialkosten, den Arbeitskosten und den sonstigen Kosten.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Rechnung, Kalkulation
    Übervorteilung
    Übervorteilung liegt vor, wenn eine Partei einen unangemessenen Vorteil aus einem Vertrag zieht, beispielsweise durch die Vereinbarung überhöhter Preise oder ungünstiger Bedingungen.
    Verwandte Begriffe: Wucher, arglistige Täuschung, Sittenwidrigkeit
    Nachtrag
    Ein Nachtrag ist eine Ergänzung oder Änderung eines bestehenden Bauvertrags. Er wird in der Regel erforderlich, wenn sich während der Bauphase Änderungen oder zusätzliche Leistungen ergeben.
    Verwandte Begriffe: Sonderwünsche, Bauvertrag, Leistungsänderung
    Vergleichsangebot
    Ein Vergleichsangebot ist ein Angebot von einem anderen Anbieter für die gleiche Leistung. Es dient dazu, die Preise und Leistungen verschiedener Anbieter zu vergleichen und das beste Angebot auszuwählen.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Kostenvoranschlag, Marktanalyse

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn die Kosten für Sonderwünsche im Neubau zu hoch erscheinen?
      Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten an, holen Sie Vergleichsangebote ein und prüfen Sie Ihren Bauvertrag. Bei Unklarheiten sollten Sie einen Anwalt oder Bausachverständigen konsultieren.
    2. Wie kann ich mich vor Übervorteilung bei Sonderwünschen schützen?
      Holen Sie vorab Angebote für mögliche Sonderwünsche ein, bevor Sie den Bauvertrag unterschreiben. Definieren Sie die Sonderwünsche so genau wie möglich und vereinbaren Sie Festpreise.
    3. Welche Rolle spielt der Bauvertrag bei Sonderwünschen?
      Der Bauvertrag regelt die Bedingungen für Sonderwünsche, einschließlich der Preisanpassungen. Überprüfen Sie den Vertrag sorgfältig auf Klauseln zu Sonderwünschen.
    4. Was sind typische Sonderwünsche beim Neubau?
      Typische Sonderwünsche sind Änderungen an der Raumaufteilung, der Sanitärausstattung, der Elektroinstallation, den Bodenbelägen oder der Fassade.
    5. Wie verhandle ich am besten über die Kosten für Sonderwünsche?
      Seien Sie gut vorbereitet, kennen Sie die Marktpreise und zeigen Sie Verhandlungsbereitschaft. Bleiben Sie sachlich und argumentieren Sie mit Fakten.
    6. Was ist eine detaillierte Kostenaufschlüsselung?
      Eine detaillierte Kostenaufschlüsselung listet alle Material- und Arbeitskosten für jede einzelne Sonderwunschposition auf. Dies ermöglicht es Ihnen, die Preise besser zu verstehen und zu vergleichen.
    7. Sollte man Sonderwünsche vor oder nach der Bauvertragsunterzeichnung äußern?
      Idealerweise sollten Sonderwünsche vor der Bauvertragsunterzeichnung geäußert und im Vertrag festgehalten werden, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.
    8. Was tun, wenn der Bauträger unkooperativ ist?
      Suchen Sie das Gespräch mit dem Bauträger und versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn dies nicht möglich ist, sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

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  2. Sonderwünsche Neubau: Hohe Kosten – Rücktritt möglich?

    Sonderwünsche bei Bauträger
    ganz allgemein gilt, dass Soderwünsche (SW) sehr, sehr teuer berechnet werden. Mithin alles, was von der Baubeschreibung abweicht.
    Weiter sollte man immer vor Vertragsunterzeichnung solche SW u.a. schriftlich fixiert haben, usw., usw.
    Konkret:
    1. Sie haben nicht viele Möglichkeiten, außer ggf. vom Vertrag über den Sonderwunsch zurückzutreten, d.h. von diesem Abstand zu nehmen
    2. Sollten Sie jedenfalls zu Ziff. 1. Ihre Gründe hierfür schriftlich dem Bauträger mitteilen. Er soll ja wissen, weshalb Sie nicht bereit sind einen solch teuren SW zu realisieren
    3. ggf. können Sie alles für das Bad vvom Bauträger vorrichten/vorhalten lassen, d.h. bspw. die Anschlüsse, Leitungen, etc. um dann in Eigenregie nachträglich diese Arbeiten von einer eigens beauftragten Firma (~en) anbieten und ausführen lassen.
    4. und dies erscheint mir, da hier immer wieder dieselben Fehler gemacht werden, besonders wichtig: Holen Sie sich fachliche Unterstützung für ihr Vorhaben, bspw. durch einen Architekten oder qualifizierten Berater, Baubetreuer o.ä.
    Sie werden sehen, dass dieser weit besser mit dem Bauträger "umgehen" (verhandeln, etc.) kann als Sie selbst und im besten Falle spart Ihnen dieser mehr Geld als er kostet. Und zum Schluss vertritt dieser Ihre Interessen fachlich fundiert bis hin zur Abnahme und Übergabe.
  3. Neubau: Sonderwünsche nach Unterschrift – Teurer!

    Ganz schlecht
    unterschrieben und dann Sonderwünsche. Schauen Sie einfach div. andere Threads dazu an. Tenor ist aber überall ähnlich.
    Wer nach der Unterschrift Sonderwünsche hat, muss damit rechnen, diese "teuerer" zu bekommen, als vor der Unterschrift.
    Man kann das Abzocke nenne oder einfach nur Gewinnoptimierung oder oft auch einfach auch nur die Mehrkosten durch ggf. Umplanung wieder hereinholen. Kommt halt immer drauf an um was es geht.
    Ein paar Steckdosen mehr oder andere Farbe oder Fliesen sind sicherlich nicht aufwändig, macht eh meist der Sub-Unternehmer.
    Fußbodenheizung statt Heizkörper dürfte Mehraufwand an Planung sein für den Bauträger sein.
    Fazit: Entweder mit dem Unterschriebenen Standard leben, Zahlen (und als Lehrgeld buchen) oder nachträglich, sofern das geht selber machen (lassen).
  4. Kostenaufstellung Sonderwünsche: Preise realistisch?

    Erg. zu Ihren Fragen
    >"Nun die Frage; Ist der Preis realistisch und müssen wir solche Aussagen des Generalunternehmer akzeptieren, oder können wir eine detaillierte Kostenaufstellung erwarten?
    ... Sie können deine det. Kostenaufst. verlangen und
    Preise sind eher erst einmal nicht überteuert, vgl. mein Beitrag oben.
    PS: Das ist nur 1 Punkt. Des weiteren sollen wir für Fußbodenheizung einen Aufschlag von 9000,- € für ca. 160 m² Fläche bezahlen. "<
    ... etwas happig vielleicht, aber nicht abwegig
  5. Neubau: Baubegleitung durch Sachverständigen empfohlen

    Baubegleitung
    Hallo Herr Kaiser, Hallo kho,
    vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage (n). Einen Bausachverständigen zur Baubegleitung hatten wir schon vorher fest eingeplant. Jetzt erscheint er uns aber für umso wichtiger.
  6. Generalunternehmerzuschlag (GUZ): Gibt es eine Obergrenze?

    Generalunternehmerzuschlag (GUZ)
    Hallo,
    gibt es für den GUZ eine Obergrenze?
    Hintergrund: Für die Sonderleistungen an einem Neubau hat der Generalunternehmer für die Ausführungen den Durchschnittspreis angesetzt (hatte so ein Buch, in dem alle Bauleistungen mit unterstem Preis, Durchschnittspreis und Höchstpreis angegeben waren) und dann auf den Endpreis 26 % draufgeschlagen. Darf er das oder kann ich Reduzierung verlangen? Man sagte mir mal was von GUZ 10-12 %
    Vielen Dank
  7. GUZ beim Neubau: Sittenwidrigkeit als Grenze

    Öhm ...
    Öhm 1. nö (Grenze wäre Sittenwidrigkeit, bis dahin kann er austesten). 2a: jo und 2b nö.
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Neubau Sonderwünsche: Kosten prüfen & Übervorteilung vermeiden

    💡 Kernaussagen: Sonderwünsche nach Vertragsunterzeichnung sind oft teurer. Eine detaillierte Kostenaufstellung vom Bauträger kann verlangt werden. Baubegleitung durch einen Sachverständigen ist ratsam. Der Generalunternehmerzuschlag (GUZ) hat keine feste Obergrenze, Sittenwidrigkeit ist die Grenze. Preise für Sonderwünsche vor Vertragsabschluss schriftlich fixieren.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Neubau: Sonderwünsche nach Unterschrift – Teurer! wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche nach der Unterschrift des Bauvertrags oft mit höheren Kosten verbunden sind. Dies liegt an potentiellem Mehraufwand und Umplanungen seitens des Bauträgers.

    💰 Zusatzinfo: Der Beitrag Kostenaufstellung Sonderwünsche: Preise realistisch? diskutiert die Frage, ob die geforderten Preise für Sonderwünsche überteuert sind. Es wird empfohlen, eine detaillierte Kostenaufstellung vom Generalunternehmer anzufordern, um die Preisgestaltung nachvollziehen zu können.

    ✅ Empfehlung: Eine Baubegleitung durch einen Bausachverständigen, wie im Beitrag Neubau: Baubegleitung durch Sachverständigen empfohlen erwähnt, kann helfen, die Kosten im Blick zu behalten und Baumängel frühzeitig zu erkennen. Dies ist besonders wichtig bei Sonderwünschen, da diese oft komplexer sind und ein höheres Risiko für Fehler bergen.

    📊 Fakten/Zahlen: Der Beitrag Generalunternehmerzuschlag (GUZ): Gibt es eine Obergrenze? thematisiert den Generalunternehmerzuschlag (GUZ) für Sonderleistungen. Es wird erörtert, dass es keine feste Obergrenze gibt, sondern die Grenze durch die Sittenwidrigkeit definiert wird. Der GUZ sollte daher kritisch geprüft und verhandelt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor der Beauftragung von Sonderwünschen beim Neubau sollten Bauherren Angebote vergleichen, Preise detailliert prüfen und gegebenenfalls mit dem Bauträger verhandeln. Der Beitrag Sonderwünsche Neubau: Hohe Kosten – Rücktritt möglich? gibt Hinweise, dass ein Rücktritt vom Sonderwunsch möglich sein kann, wenn die Kosten zu hoch erscheinen. Es ist ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen.

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