wir haben im März 2006 von einem großen Münchener Bauträger ein Reiheneckhaus erworben (also Bundesland Bayern).
folgendes Problem besteht seit über einem Jahr:
es stinkt in regelmäßigem Abstand - insbesondere in unserem Bad.
Auffällig und direkter Zusammenhang gegeben, wenn es draußen sehr stürmig / windig ist (plus ggf. Regen)
dann lässt sich im Bad (1. OGAbk.) beobachten:
Wellenbewegung des Wassers in der Toilette wie auch im Duschsiphon
Duschsiphon "trocknet" peu a peu aus
Luftzufuhr durch den Duschsiphon in das Bad
Ebenso durch eine Doppelsteckdose im Bad
Diese Luft riecht übel (typisch nach "Kanalisation")
ganz offensichtlich bildet sich bei starkem Wind draußen in unserem Haus ein Luftdruckunterschied (Bad zu Abwassersystem);
dadurch wird das Wasser aus dem Siphon in das Abwasserrohr gedrückt, der Siphon läuft zumindest teilweise leer und dadurch kann stinkende Luft eindringen.
schon etliche Male bei unserem Bauträger reklamiert - einzige Reaktion nun nach über einem Jahr: er bietet ein Schiedsverfahren an, sprich es soll ein unabhg. vereidigter SV beauftragt werden.
denn der Bauträger begründet damit, dass ICH ab dem Zeitpunkt der Schlüsselübergabe beweispflichtig bin (Umkehr der Beweispflicht); das ist natürlich klar, aber dazu eben folgende Frage:
MUSS ich den SV akzeptieren (denn wer garantiert mir, dass er überhaupt etwas findet - z.B. an einem luftstillen sonnigen Tag)
oder reicht als "BEWEIS" meinerseits folgende Dokumentation zunächst auch aus:
- ich habe die Wellenbewegung hinreichend mit einer hervorragenden Videokamera gefilmt
- ferner auch den Luftzug der Steckdose als auch aus dem Siphon (ganz dünnes Stück Tempotaschentuch jeweils davor geklebt und die Flatterbewegung ebenfalls aufgezeichnet)
- Zeugen für die entstehende Geruchsbildung namentlich samt Unterschrift
REICHT DAS an Beweisen aus, damit nun der Bauträger einmal reagieren muss?
oder komme ich um den SV nicht drum herum?
Danke im Voraus für feedbacks!
Beste Grüße
Thomas