wir stehen kurz vor der Abnahme & Übergabe unseres beim Bauträger gekauften Hauses (Keine Eigenleistungen). Aufgrund durch den Bauträger falsch bestellter Türen wird es noch 4-6 Wochen dauern, ehe Türen & Zargen eingebaut werden können. Ansonsten ist alles soweit fertig. Die Abnahme soll bereits kommende Woche stattfinden & wir wollen (da alte Wohnung gekündigt) Anfang Juli einziehen. Weitere Hintergrund-Info: Vertraglich zugesicherter Fertigstellungstermin ist Ende August, wir sind also erfreulicherweise früher dran.
Meine Fragen:
1) Ist bei fehlenden (Innen) Türen (Eingangstür vorhanden) Bezugsfertigkeit gegeben? z.B. mit Kleinkindern - unser Sohn ist 2 Jahre alt - stellen fehlende Türen ein Sicherheitsrisiko dar und wir würden gerne etwas Druck machen.
2) Unsere vorletzte Kaufpreisrate sieht nun eine Zahlung " ... nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe ... " vor und soll bis zum Abnahme-Termin geleistet werden. Sollten wir für die fehlenden Türen bereits aus dieser Rate was einbehalten? Wieviel kann man für 12 fehlende Türen + Zargen einbehalten? Die letzte (kleinere) Rate ist dann " ... nach vollständiger Fertigstellung ... " spätestens zum Übergabe-Termin zu leisten.
3) Im Vertrag ist geregelt, dass zwischen Abnahme und Übergabe max. 10 Tage liegen dürfen. Wir würden gerne schnellstmöglich einziehen, zur Not auch einige Tage ohne Türen. Was empfehlen Sie, bzgl. dieser ausstehenden Leistung im Abnahmeprotokoll zu vermerken (Frist setzen, Konsequenzen vereinbaren etc.)?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung!
Tom
Hessen
