Entlüftungsrohr Neubau: Geringere Deckenhöhe, Entschädigung & Rechte?
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Entlüftungsrohr Neubau: Geringere Deckenhöhe, Entschädigung & Rechte?

Hallo Zusammen,
ich habe schon im Forum gestöbert, doch so recht konnte ich keine Antworten auf meine Frage finden. Deswegen Stelle ich sie an dieser Stelle mit der Hoffnung auf zahlreiche Antworten bzw. Hilfe. Dafür schon jetzt einmal vielen Dank!
Und nun die Frage:
Wir haben uns eine Eigentumswohnung in Hessen gekauft, die über eine vertraglich zugesicherte Deckenhöhe von 2.55 m haben soll. Nun wurde in der Planung vergessen, dass das Entlüftungsrohr des Abwasserrohrs nicht gerade hoch gehen kann, da über unserer Wohnung die Terrasse der Dachwohnung liegt. Laut Aussage des Bauträgers muss das Entlüftungsrohr über dem Dach auskommen. Es wurde nun folgendes gemacht: Das Entlüftungsrohr läuft in einem 90 ° Knick von der Außenwand im Bad weg, an unserer Bad- und auch der davor befindlichen Dielendecke entlang. In der Diele geht das Entlüftungsrohr dann in einem 90 ° Winkel wieder nach oben, da sich oberhalb dieser Stelle die Außenwand der Dachterrassenwohnung befindet. Ich habe mir das angesehen und das scheint auch so zu sein. Der Bauträger hat uns drüber informiert und hat auch gesagt, dass das so nicht geplant war. Wie verhalten wir uns jetzt korrekt? Der Bauträger hat uns das Angebot gemacht, die Decken im Bad und der Diele abzuhängen, was zu einer Deckenhöhe von ungefähr 2.35 m führt. Für die Diele haben wir dem zugestimmt, im Bad wollen wir aber nur einen Kasten um das Rohr haben, da uns dort die Höhe sonst fehlen würde. Wir haben weiter keine richtigen Einschränkungen, allerdings ist meine Frage jetzt, steht uns, und wenn ja wieviel, eine Entschädigung zu und wie verhalten wir uns korrekt?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Thorsten
  • Name:
  • Thorsten Günther
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass ein Entlüftungsrohr in Ihrer Neubauwohnung zu einer geringeren Deckenhöhe als geplant führt. Das ist ärgerlich, da die Wohnqualität dadurch beeinträchtigt wird.

    Prüfung der Baugenehmigung: Zunächst sollten Sie die Baugenehmigung und die Baupläne genau prüfen. Wurde die geringere Deckenhöhe durch das Entlüftungsrohr dort bereits berücksichtigt? Wenn nicht, liegt möglicherweise ein Mangel vor.

    Mangelanzeige: Informieren Sie den Bauträger schriftlich über den Mangel (die geringere Deckenhöhe durch das Entlüftungsrohr). Fordern Sie ihn auf, den Mangel zu beheben oder eine angemessene Entschädigung zu leisten.

    Rechtliche Beratung: Es ist ratsam, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren. Dieser kann Ihre Rechte prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen. Eine Wertminderung der Wohnung ist wahrscheinlich, die Sie geltend machen können.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Situation (Fotos, Maße) und suchen Sie rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauträger geltend zu machen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bebauungsplan
    Mangelanzeige
    Die Mangelanzeige ist die schriftliche Mitteilung eines Mangels an einer Kaufsache oder Werkleistung an den Verkäufer oder Werkunternehmer. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Minderung
    Minderung
    Die Minderung ist die Herabsetzung des Kaufpreises oder Werklohns aufgrund eines Mangels. Sie ist ein Gewährleistungsanspruch, der anstelle der Nacherfüllung oder des Rücktritts vom Vertrag geltend gemacht werden kann.
    Verwandte Begriffe: Kaufpreisminderung, Werklohnminderung, Schadensersatz
    Nacherfüllung
    Die Nacherfüllung ist die Beseitigung eines Mangels durch den Verkäufer oder Werkunternehmer. Sie ist der primäre Gewährleistungsanspruch und umfasst die Reparatur oder den Austausch der mangelhaften Sache.
    Verwandte Begriffe: Nachbesserung, Ersatzlieferung, Gewährleistung
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers oder Werkunternehmers für Mängel an der Kaufsache oder Werkleistung. Sie gibt dem Käufer oder Besteller das Recht, bei Mängeln Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Verjährung
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauvorhaben plant, finanziert und durchführt. Er ist in der Regel sowohl Bauherr als auch Verkäufer der Immobilie.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Projektentwickler, Generalunternehmer
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass das Bauwerk im Wesentlichen vertragsgemäß fertiggestellt ist. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Teilabnahme, förmliche Abnahme

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich bei einer geringeren Deckenhöhe als geplant?
      Sie haben das Recht auf eine mangelfreie Leistung. Weicht die tatsächliche Deckenhöhe von der im Kaufvertrag oder den Bauplänen vereinbarten Höhe ab, liegt ein Mangel vor. Sie können Nacherfüllung (Behebung des Mangels) oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
    2. Wie berechnet sich eine Wertminderung der Wohnung?
      Die Wertminderung wird in der Regel durch einen Sachverständigen ermittelt. Dieser berücksichtigt die Beeinträchtigung der Wohnqualität durch die geringere Deckenhöhe und den daraus resultierenden Minderwert der Immobilie.
    3. Muss ich dem Bauträger die Möglichkeit zur Nachbesserung geben?
      Ja, in der Regel müssen Sie dem Bauträger zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder unzumutbar ist, können Sie Minderung oder Schadensersatz verlangen.
    4. Was ist, wenn das Entlüftungsrohr nachträglich eingebaut wurde?
      Wenn das Entlüftungsrohr ohne Ihre Zustimmung nachträglich eingebaut wurde und die Deckenhöhe dadurch verringert wird, haben Sie gute Chancen auf eine Entschädigung oder Minderung. Dies gilt insbesondere, wenn die Baugenehmigung nicht eingehalten wurde.
    5. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
      Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn der Mangel erheblich ist und die Nachbesserung unzumutbar ist. Dies sollte jedoch von einem Anwalt geprüft werden.
    6. Welche Rolle spielt die Baugenehmigung?
      Die Baugenehmigung legt die zulässigen Maße und Höhen des Gebäudes fest. Weicht die tatsächliche Ausführung von der Baugenehmigung ab, liegt ein Mangel vor. Die Baugenehmigung ist daher ein wichtiges Dokument zur Beurteilung der Situation.
    7. Was kann ich tun, wenn der Bauträger nicht reagiert?
      Wenn der Bauträger nicht auf Ihre Mangelanzeige reagiert, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Dieser kann Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen. Es ist wichtig, Fristen einzuhalten, um Ihre Rechte nicht zu verlieren.
    8. Wie lange habe ich Zeit, Mängel geltend zu machen?
      Die Gewährleistungsfrist für Mängel am Bau beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Mängel geltend machen. Es ist ratsam, dies so früh wie möglich zu tun.

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      Informationen zu Gewährleistung, Nacherfüllung und Schadensersatzansprüchen.
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      Wie eine Wertminderung berechnet wird und welche Faktoren eine Rolle spielen.
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    • Anwalt für Baurecht finden
      So finden Sie den richtigen Anwalt für Ihre baurechtlichen Probleme.
  2. Entlüftungsrohr: DURGO Innenraumentlüfter als Alternative

    Vielleicht würde bei ihnen ...
    Vielleicht würde bei ihnen auch der Einsatz eines Innenraumentlüfters in Frage kommen. Suchen sie mal nach DURGO hier im Forum oder bei Google ...
  3. Neubau: Entlüftungsrohr – Wohnungslage entscheidend!

    Wäre zu schön,
    um wahr zu sein.
    Da ist bestimmt noch (mindestens) eine Wohnung darunter.
    Grüße
  4. Entlüftungsrohr: Bauträger-Lösung – Decke abhängen prüfen

    Ja, das ist korrekt. Unsere Wohnung befindet sich ...
    Ja, das ist korrekt. Unsere Wohnung befindet sich in der 2. Etage und über uns ist nur noch die Dachwohnung (Flachdachhaus). Unter uns sind wie gesagt noch zwei Wohneinheiten. Da der Bauträger in einem anderem Bauabschnitt das selbe Problem hatte und dies genauso gelöst hat, indem er in der anderen Wohnung ebenfalls die Decke abgehängt hat (ich konnte mir das ansehen), glaube ich nicht, dass der Innenraumentlüfter in Frage kommt. Geht das überhaupt, wenn noch eine Wohnung unter uns ist? Ich kenn mich da leider nicht so aus. Falls es keine andere Lösung gibt, welche Ansprüche können wir gegenüber dem Bauträger geltend machen?
    Vielen Dank schon mal für die schnellen Antworten!
  5. Alternative: Entlüftung über Dach – Terrasse als Option?

    Ich glaube "Entlüftung über Dach" bezieht sich nur ...
    Ich glaube "Entlüftung über Dach" bezieht sich nur auf die Höhe, er könnte also auch auf der Terrasse ein Rohr aufstellen, das entsprechend hoch ist. Würde aber vielleicht den Wert der Terrasse schmälern ...
  6. Abwasserrohr vs. Entlüftungsrohr: Nennweite beachten!

    Foto von Stephan Langbein

    Sind Sie sicher,
    dass das ein Entlüftungsrohr für das Abwasserrohr ist oder ist es ein Abwasserrohr? Ein Entlüftungsrohr muss nicht die selbe Nennweite wie das Abwasserrohr aufweisen. es handelt sich wahrscheinlich nur um einen Teilstrang, der Entlüftet wird ...
  7. Entlüftungsrohr: Entschädigung – Akzeptanz und Folgeschäden

    Laut Aussage des Bauträgers bzw. des Bauleiters handelt ...
    Laut Aussage des Bauträgers bzw. des Bauleiters handelt es sich um das Entlüftungsrohr des Abwasserrohrs. Das mit der Höhe sehe ich genauso. Man könnte sicherlich auch ein Rohr auf der Terrasse aufbauen, welches über der Dachhöhe endet. Sieht wahrscheinlich nicht so gut aus und stört den Besitzer der Dachwohnung sicherlich. Die Frage ist, wenn wir das jetzt so akzeptieren, in welchem Maß können wir Ansprüche bzgl. Entschädigung machen, da dies ja nicht geplant war. Ich wäre froh, wenn mir jemand diesbezüglich einen Anhaltswert geben könnte, oder einen Tipp, wie ich eine für beide Seiten faire Entschädigung erhalte.
    Vielen Dank!
  8. Entlüftungsrohr: Schadenersatzanspruch – Raumhöhe relevant?

    Entschädigung ...
    beinhaltet das Wort Schaden. Wo sehen Sie denn einen Schaden.
    Darin, dass Sie in einem eher untergeordneten Raum eine etwas geringere, aber immer noch ausreichende Raumhöhe haben?
    Also, da wär ich mal sehr vorsichtig, ob das jur. durchsetzbar ist.
    Und selbst wenn, wüsste ich nicht, wie dieser "Schaden" zu berechnen wäre. Eine Wertminderung gibt es ja nicht. Sie werden die Wohnung mit der "niedrigen" Raumhöhe genauso gut los wie mit der vertraglich vereinbarten  -  und ein Wertuntershied beim Verkauf ist nun mal das Maß der Dinge.
    Der Bauunternehmer erspart keine Aufwendungen, Sie können das Bad nutzen  -  so what?
    Ich glaube hier get es eher um das typische deutsche "jetzt zeig ich es Dir aber, weil Du den Vertrag verletzt hast" als um einen wirklichen Schaden.

    @ Stefan Langbein:
    Woher beziehen Sie die Weisheit, Entlüftungsrohre könnten im Querschnitt reduziert werden?

  9. Entlüftungsrohr: Minderung – Vertragliche Zusicherung prüfen!

    Hallo Herr Dühlmeyer, erst einmal vielen Dank für ...
    Hallo Herr Dühlmeyer,
    erst einmal vielen Dank für diese Einschätzung. Es ist mir vollkommen klar, dass weiterhin alle Räume zu nutzen sind und auch das kein richtiger Schaden entstanden ist, was ich ja auch geschrieben habe. Einzig ist natürlich, dass vertraglich 2,55 m zugesichert waren und dies nicht erfüllt wird. Ob das nun typisch deutsch ist, dass lass ich mal dahin gestellt. Nur wenn ich etwas vertraglich zusichere, einen Fehler mache, dies nicht erfüllen kann, dann erwarte ich eine Entschädigung. Dies ist meines Erachtens in jeder Branche üblich. Wenn ich ein Auto mit Schiebedach bestelle, dies aber nicht geliefert werden kann, erwarte ich auch, dass ich dafür nicht zahle, oder sehe ich das jetzt falsch? Ich habe eine Wohnung mit 2.55 m hohen Decken gekauft und diese können für einen "untergeordneten" Raum nicht geleistet werden, da erwarte ich ein Entgegenkommen. Dass der Bauträger das Entlüftungsrohr, dass jetzt im Raum liegt, mindestens verkleidet, dass erachte ich als Selbstverständlichkeit und nicht als Entgegenkommen.
    Aber vielen Dank für Ihre Einschätzung!
  10. Neubau: Geringfügige Änderungen – Duldungspflicht bei Wertminderung?

    erstmal
    sehe ich die Sache wie Herr Dühlmeyer. Oftmals steht, gerade bei Eigentumswohnungen irgendwo so nen Passus, dass geringfügige Änderungen, die aus einer technischen Notwendigkeit hervortreten, geduldet werden müssen, soweit sie den Wert der Immobilie nicht schmälern.
    So, jetzt kann man darüber philosophieren, ob ihr Wert dadurch beeinflusst wird, ich sage nein, der Richter wahrscheinlich auch (hoffentlich mit der vorherigen Bemerkung: "ob denn sonst alles frisch sei? ".
    Das der Bauträger das Rohr verkleiden muss ist hingegen selbstverständlich.
    Ich würde es auf die Nette versuchen: "Wir sind ja bisher so zufrieden, aber mit einem Rabitzkasten, also das finden wir nicht so prickelnd. Hängen se doch die Decke ab und spendieren uns noch 5 Halos, dann sind mer doch alle glücklich, oder? "
    Wenn se das Wort: "Entschädigung" in den Mund nehmen (bei dieser Sache) ist man nicht mehr so freundlich zu Ihnen.
    Nur meine Meinung.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  11. Deckenhöhe: 2,35m – Wohnraumqualität beeinträchtigt?

    schneewittchen und ...
    eine Diele mit 2,35 m ...  -  da bekomme ich ja beim lesen schon depressionen. seid ihr eigentlich alle Zwerge? 2,55 m sind ja schon nicht üppig.
  12. Entlüftungsrohr: Mangel – Nachbesserung oder Minderung wählen!

    Noch mal gelesen
    Zitat: "Der Bauträger hat uns das Angebot gemacht, die Decken im Bad und der Diele abzuhängen, was zu einer Deckenhöhe von ungefähr 2.35 m führt. Für die Diele haben wir dem zugestimmt, im Bad wollen wir aber nur einen Kasten um das Rohr haben, da uns dort die Höhe sonst fehlen würde"
    Mangel vorhanden, Möglichkeiten sind dann 1.) Mängelbeseitigung/Nachbesserung oder Minderung (weniger zahlen)
    Sie haben sich für die vom BU/Bauträger vorgeschlagene Art der Nachbesserung entschieden und dem zugestimmt. Geld (Minderung) gibt's nun nicht mehr. Wofür auch?
    • Name:
    • M.P.
  13. Entlüftungsrohr: Faire Einigung – Sachliche Einschätzung wichtig!

    Hallo Zusammen, Vielen Dank für die zahlreichen Antworten ...
    Hallo Zusammen,
    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten und die angeregten Hinweise. Mir geht es nicht darum, hier eine möglichst hohe "Entschädigung" herauszuholen, sondern einfach zu klären, wie die Sachlage aussieht. Ich will auf einen faire Einigung mit dem Bauträger/BU und wollte nur eine sachliche Einschätzung haben, ohne auf typisch deutsche Tugenden oder Untugenden zu sprechen zu kommen. Fakt ist, das Entlüftungsrohr läuft durch unsere Wohnung. Wir konnten wählen zwischen Verkleidung (Kasten) oder die gesamte Decke abhängen. Beides ist nicht das, was wir ursprünglich haben wollten bzw. was geplant war und wir sind mit keiner dieser Lösungen richtig glücklich. Wir wollten eine ebene Decke mit 2.55 m Deckenhöhe. Das wir jetzt rund 20 cm weniger Deckenhöhe durch die abgehängte Decke bzw. einen Absatz in der Decke im Bad haben, empfinde ich nicht gerade als schön. Darum ging es mir. Das empfinde ich auch als eine Minderung, hin oder her, wie die rechtliche Lage aussieht. An eine jur. Auseinandersetzung oder gar ein gang vor Gericht, daran hatte ich noch nicht einmal gedacht (@Christian).
    Noch mal vielen Dank für die rege Diskussion!
  14. Alternative: Innenentlüftung – Durgo-Ventil im Neubau?

    Und was sagt Ihr
    BT zum Thema "Innenentlüftung" z.B. von Durgo oder anderen?
    Ich könnte mir sogar vorstellen, dass die Innenentlüftung mit Abzweigstück auf in jedem Stockwerk funktioniert. Vielleicht mal mit dem Hersteller sprechen.
    jaja. ist nicht bauaufsichtlich zugelassen. Aber Funktioniert ...
  15. Entlüftungsleitungen: Waagerechte Verlegung – DIN 1986 beachten!

    Entlüftungsleitungen ...
    Hallo,
    ... dürfen auch nicht unbegrenzt waagerecht verzogen werden (meine ich mich an die DINAbk. 1986 erinnern zu können).
    @ Hr. Dühlmeier
    Wie Sie die Fahne für Architekten hochhalten auch wenn diese noch so viel Mist machen  -  na ja. Ich zweifle schon manchmal an Ihrer Objektivität. Der Vergleich mit dem Auto und dem Schiebedach ist doch nicht von der Hand zu weisen  -  und das Auto funktioniert ohne Schiebedach auch  -  oder?
    nichts für ungut..
    Grüße
    • Name:
    • Herr Ste-030-Bar
  16. Entlüftungsrohr: Vergleich – Fensterplatz vs. Schiebedach

    Völlig falsch ...
    Erstens hat das Autowerk eine Ersparnis, die erstatten wäre, zweitens würde dem Käufer das Vergnügen Schiebedach (so er es denn als ein betrachtet) fehlen.
    Wäre eher so, als läge die Leitung dem einzig sinnvollen Fensterplatz im Bad im Wege. Das wäre natürlich ein schwerer Mangel  -  ein Bad ohne Fenster.

    Und wieso Architekten verteidigen? Es geht um eine ETW => also wohl eher einer meiner geliebten Bauträger, der eben gerade keinen Architekten und Fachplaner mit der Ausführungsplanung beauftragt hatte => so what?
    ****

  17. Deckenhöhe: Käuferwunsch – Fachplaner haftet für Fehler?

    Nicht halb so falsch ...
    wie Sie meinen.
    Wie wichtig dem Käufer die (bestellte) Deckenhöhe ist, kann nur er beantworten. Das Sie Ihm das absprechen, ist schon fast eine Anmaßung (OK. n'bessele krass).
    Und , dass es bei dem Objekt (evtl.) am Fachplaner fehlt dürfte auch nicht sein Verschulden sein  -  also die entstehenden Fehler nicht allein durch ihn zu tragen sein.
    Wie war das noch? "Ware hat nicht die zugesicherten Eigenschaften ... "
    OK  -  trifft auch auf manche Ehefrau zu  -  aber das ist eine andere Geschichte  -  schnell weg ...
    • Name:
    • Herr Ste-030-Bar
  18. Baurecht: Deckenhöhe – Vertragliche Leistung nicht erbracht!

    Rechtsauffassung
    In meiner laienhaften Rechtsauffassung sehe ich das auch so: eine bestellte Leistung wurde nicht erbracht. Es waren nun mal eindeutig 255 cm Deckenhöhe gefordert. Punkt. Warum, ist völlig egal.
    Was wäre denn, wenn alle Decken < 240 cm wären (LBOAbk.)? Um Ersparnis geht es hier meiner Meinung nach nicht, sondern  -  wie oben beschrieben  -  um geschuldete Leistung.
    Ob nun Planungs- oder Ausführungsfehler (Planungsfehler, Ausführungsfehler), es fehlt ja offensichtlich eine Steinschicht. Da stellt sich die Frage, ob die beauftragte Deckenhöhe mit den zulässigen Trauf- und Firsthöhen (Traufhöhen, Firsthöhen) sowie den (vorher?) geplanten Rohren überhaupt realisierbar waren.
    Nach der hier weit verbreiteten Argumentation sind Verträge dann ja nichts Wert. Wozu eine detaillierte Baubeschreibung fordern, wenn die nicht bindend ist?
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  19. Entlüftungsrohr: Rabitzkasten – Deckenhöhe bleibt erhalten?

    zur Erklärung, R.K.
    et fehlt nix.
    Et ist was zu viel, nämlich nen Abluftrohr (unplanmäßigerweise) unter der Decke. Und das kann man mit einem Rabitzkasten verkleiden. Ändert nichts an der Deckenhöhe.
    Nächste Argumentationslinie: Wir wollen gar kein Rohr, sieht scheiße aus.
    Wie kaschieren? evtl. Decke abhängen
    Aber dann keine 2,55 mehr
    Rohr nur verkleiden
    Aber sieht scheiße aus!
    Ja dann vielleicht unter einer abgehangenen GK-Decke verstecken.
    Aber dann keine ...
    Verstanden?
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  20. Mangelbeseitigung: Zustimmung – Minderung ausgeschlossen?

    Es wird nicht bestritten,
    dass ein Mangel vorliegt. Nur: Wie der Fragesteller schreibt, hat der Bauunternehmer zur Mangelbeseitigung einen Vorschlag gemacht (Decke abhängen/Umbaukasten) dem vom Fragesteller schon zugestimmt wurde.
    Fragesteller hat sich damit für eine bestimmte Nachbesserung entschieden. Ist Nachbesserung erfolgt, scheidet anschließend gefordete Minderung des Preises aus. Thats all.
    • Name:
    • M.P.
  21. Deckenhöhe: Unplanmäßige Installation – Rechtsauffassung prüfen!

    Unplanmäßig
    Eben! Mich würde das auch stören. Wie beschrieben, ist das meine Rechtsauffassung, keine Rechtsberatung. Aus welchen Gründen auch immer 255 cm gefordert waren, im Bereich der abgehängten Decke sind die nicht da. Zudem meine ich wie Herr Nielson, dass auch 255 cm bedrückend wenig ist. OK, untergeordneter Raum.
    Inwiefern diese "Nachbesserung" zu akzeptieren ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Der Fragesteller schreibt doch: "Wir konnten wählen zwischen Verkleidung (Kasten) oder die gesamte Decke abhängen. Beides ist nicht das, was wir ursprünglich haben wollten bzw. was geplant war und wir sind mit keiner dieser Lösungen richtig glücklich"
    Also ist die geschuldete Leistung auch mit "Nachbesserung" nicht erbracht. Nochmal: Das ist meine Rechtsauffassung!
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  22. Bad & Diele: Decken abhängen – Höhe im Bad wichtiger!

    Ohne Kommentar
    Zitat: "Für die Diele haben wir dem zugestimmt, im Bad wollen wir aber nur einen Kasten um das Rohr haben, da uns dort die Höhe sonst fehlen würde"
    • Name:
    • M.P.
  23. Raumhöhe: Reduzierung – Nichtabnahme als Option?

    Alles oder nichts
    Sehe geehrter Herr Günther,
    nach meinen Erfahrungen (bei uns war es ein unplanmäßiger Versorgungsschacht im Wohnzimmer:-) geht nur "Alles oder nichts": entweder Sie sagen Ihrem Verkäufer, dass Sie die Wohnung mit dieser reduzierten Raumhöhe nicht abnehmen (was eine Menge langwieriger Prozesse mit relativ guten Erfolgsaussichten nach sich ziehen dürfte) oder Sie leben damit und versuchen, das Beste daraus zu machen. Eine (merkbare) monetäre Entschädigung ist kaum zu erwarten  -  und eine Handvoll Dollar merken Sie bei den sonstigen Summen ja ohnehin nicht.
    Aber vielleicht fällt dem Architekten beim Drohen mit der Nicht-Abnahme noch eine bessere Lösung ein  -  bei uns war das so ... Aber wir wären sonst wirklich vom Vertrag zurückgetreten, und das hat man uns wohl auch angemerkt.
    Mit freundlichen Grüßen
  24. Neubau: Schlamperei – Wohnung nicht abnehmen!

    Sehe ich auch so
    Das "Alles oder Nichts". Herr Peters, beide Zitate sind richtig, aber Sie unterschlagen, dass es nicht bestellt war.
    Ich würde es auch nicht abnehmen. Lieber auf die Wohnung verzichten.
    Ich finde es unglaublich, wie hier eine Schlamperei verteidigt wird.
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  25. OT: Mangelbeseitigung – Zustimmung widerrufen?

    Wenn Sie sich ...
    OT Hr. Peters,
    zwischen Pest und Cholera entscheiden müssten, und in der Not die Krankheit wählen, die voraussichtlich die besseren Überlebenschancen hat  -  was würden Sie den Leuten sagen, die behaupten "Das war doch Ihr ausdrücklicher Wunsch! "
    nachdenkliche Grüße
    • Name:
    • Herr Ste-030-Bar
  26. Mangelbeseitigung: Folgen der Zustimmung beachten!

    Ich verteidige
    den Murks nicht. Der Bauherr muss sich nur über die Folgen seiner Zustimmung zur vom BU/Bauträger vorgeschlagenen Mängelbeseitigung klar sein.
    • Name:
    • M.P.
  27. Entlüftungsleitung: Querschnitt – DIN 1986 Auslegung!

    Foto von

    Zu Beitrag 7
    Die DINAbk. schreibt vor, dass Abflussleitungen in Flussrichtungen nicht verjüngt werden dürfen. Der Wortlaut ist eindeutig in Flussrichtung. Daher dürfen die Belüftungsleitungen gegen die Flussrichtung verjüngt werden. Zudem strömt Luft Leiter als Wasser. Natürlich heißt das nicht, dass Abflussleitungen DNAbk. 100 auf DN 20 verjüngt werden sollen, aber DN 50 reicht für eine Teilstrangentlüftung aus.
    Soweit meine Laienauslegung, die manch ein Haustechnikplaner teilt.. 🙂
  28. Entlüftung: DURGO-Ventil – Zulassung für DN 100?

    die ist auch richtig, Herr Langbein
    wenn nämlich DURGO eine Zulassung hat, eine 50er DURGO auf nen 100er Strang zu setzten. Und das funktioniert.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  29. Entlüftungsrohr: Querschnitt – DIN-Normen kostenpflichtig!

    Foto von

    Sag ich ja
    Frage von Ralf Dühlmeyer in Beitrag 7 war: Woher beziehen Sie die Weisheit, Entlüftungsrohre könnten im Querschnitt reduziert werden?  -  ich beziehe meine Weisheit aus dem Wortlaut der DINAbk. 1986 und in der EN 12056-2 ist irgendwo definiert, was erlaubt und was verboten ist  -  dämlich ist, dass die DINnormen nirgends kostenlos eingesehen werden können, da wollen die DINfans sich immer auf diese beziehen, hüten den Inhalt aber wie ein Geheimnis  -  wahrscheinlich weil eh nur Blödsinn drinnsteht 🙂 man belehre mich durch die Veröffentlichung vom Gegenteil : 0)
  30. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Entlüftungsrohr im Neubau: Rechte, Entschädigung & Deckenhöhe

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um ein Entlüftungsrohr in einer Eigentumswohnung, das die vertraglich zugesicherte Deckenhöhe von 2,55 m reduziert. Betroffene suchen nach Informationen zu ihren Rechten, möglichen Entschädigungen und Vorgehensweisen gegenüber dem Bauträger. Es werden Alternativen zur Verkleidung des Rohrs diskutiert, darunter das Abhängen der Decke oder der Einsatz von Innenraumentlüftern wie DURGO-Ventilen. Die Frage der Wertminderung der Wohnung durch die geringere Deckenhöhe wird ebenfalls thematisiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Zustimmung zu einer bestimmten Form der Mangelbeseitigung (z.B. Decke abhängen) kann den Anspruch auf eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises ausschließen, wie in Mangelbeseitigung: Zustimmung – Minderung ausgeschlossen? hervorgehoben wird. Daher sollte man sich vorab gut informieren und beraten lassen.

    ✅ Zusatzinfo: Eine mögliche Alternative zur Verkleidung des Entlüftungsrohrs ist die Installation eines Innenraumentlüfters (z.B. DURGO-Ventil), wie im Beitrag Entlüftungsrohr: DURGO Innenraumentlüfter als Alternative vorgeschlagen wird. Allerdings sollte geprüft werden, ob diese Lösung bauaufsichtlich zugelassen ist.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Einhaltung der DIN 1986 bezüglich der Verjüngung von Entlüftungsleitungen wird im Thread diskutiert, siehe Entlüftungsleitung: Querschnitt – DIN 1986 Auslegung!. Es wird darauf hingewiesen, dass Belüftungsleitungen entgegen der Flussrichtung verjüngt werden dürfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Betroffene sollten prüfen, ob die Beeinträchtigung der Deckenhöhe eine Wertminderung der Wohnung darstellt und ob ein Anspruch auf Minderung besteht. Der Beitrag Entlüftungsrohr: Mangel – Nachbesserung oder Minderung wählen! gibt hierzu wichtige Hinweise. Es wird empfohlen, sich rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte und Ansprüche zu klären.

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