Einmessbescheinigung: Wer ist verantwortlich? Kosten, Fristen & Pflichten in Bayern?
In diesem Forum sind Sie: Neubau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Die Einmessbescheinigung in Bayern ist vor Baubeginn durch ein Vermessungsbüro erforderlich. Bauherren tragen die Verantwortung, auch wenn ein Bauträger involviert ist. Die Bescheinigung bestätigt die Einhaltung der Baugenehmigung bezüglich Lage und Höhe. Unstimmigkeiten beim Schnurgerüst müssen vor Baubeginn korrigiert werden.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Einmessbescheinigung: Wer ist verantwortlich? Kosten, Fristen & Pflichten in Bayern?
wir haben vom Landratsamt Post bekommen und es wird die Einmessbescheinigung angefordert.
Wir bauen mit einem Bauträger sind aber selbst Bauherren und der Rohbau ist fast fertig.
Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass die Einmessbescheinigung nach Fertigstellung des Hauses angefertigt wird, damit das neue Gebäude dann in die Pläne des Landkreises aufgenommen werden kann. Jetzt habe ich aber heute im Bescheid gelesen, dass wir die Auflage haben,
"Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn dem Landratsamt die Einhaltung der Situierung, Größe und Höhenlage der baulichen Anlage durch Einmessbescheinigung eines Sachverständigen nachgewiesen worden ist. "
Hierfür ist es nun ja wohl zu spät ... Was nun?
Der Bauträger hatte eine Kopie des Bescheids erhalten und uns auf nichts hingewiesen ...
Bundesland: Bayern
Viele Grüße,
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Unverzügliche Nachmessung durch öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) veranlassen – Baustopp bis zur Klärung mit dem Landratsamt dringend empfohlen.
🔴 KRITISCH: Die Einmessbescheinigung ist eine Vorleistung vor Baubeginn – keine Nachreichung nach Fertigstellung ist zulässig, ohne ausdrückliche Genehmigung des Landratsamts.
⚠️ WICHTIG: Bauherr trägt die alleinige gesetzliche Verantwortung für die Einhaltung aller baurechtlichen Auflagen – vertragliche Vereinbarungen mit dem Bauträger entbinden nicht von der Haftung.
⚠️ WICHTIG: Sofortige schriftliche Information des Landratsamts über den Verstoß und formeller Antrag auf Genehmigung der Nachmessung – ohne Genehmigung droht Baustopp, Bußgeld oder Rückbauanordnung.
KI-Analyse (GoogleAI)
Als Bauherr sind Sie grundsätzlich für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Dazu gehört auch die Vorlage einer Einmessbescheinigung.
In Ihrem Fall, wo Sie mit einem Bauträger bauen, ist es wichtig zu klären, wer vertraglich für die Einholung der Einmessbescheinigung zuständig ist. Oftmals übernimmt der Bauträger diese Aufgabe, da er die Bauarbeiten koordiniert.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Bauvertrag, um festzustellen, wer für die Einmessbescheinigung verantwortlich ist. Klären Sie die Zuständigkeit mit Ihrem Bauträger und dem Landratsamt ab.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Fall betrifft eine typische baurechtliche Situation in Bayern, bei der die Einmessbescheinigung vor Baubeginn hätte vorgelegt werden müssen. Der Bauherr hat die Auflage im Bescheid übersehen, und der Bauträger hat nicht darauf hingewiesen. Dies führt zu einem erheblichen baurechtlichen Verstoß, der den Baustopp und mögliche Bußgelder nach sich ziehen kann.
🔴 Gefahr: Die fehlende Einmessbescheinigung vor Baubeginn stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Baugenehmigung dar. Das Landratsamt kann die Baueinstellung anordnen, ein Bußgeld verhängen oder im schlimmsten Fall den Rückbau fordern, wenn die tatsächliche Situierung von der Genehmigung abweicht.
➕ Ergänzung: Die Einmessbescheinigung dient dem Nachweis, dass das Gebäude exakt an der genehmigten Stelle, in der richtigen Größe und Höhenlage errichtet wird. Sie muss von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erstellt werden. In Bayern ist diese Auflage besonders streng, da sie die Grundlage für das Liegenschaftskataster und die spätere Grundbucheintragung bildet.
⚠️ Korrektur: Die Annahme des Bauherrn, die Einmessbescheinigung werde erst nach Fertigstellung benötigt, ist falsch. Die Auflage im Bescheid ist eindeutig: Sie muss vor Baubeginn vorliegen. Der Bauträger hat hier eine Mitverantwortung, da er den Bescheid kannte, aber die rechtliche Haftung liegt primär beim Bauherrn als Adressaten der Genehmigung.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) mit der Erstellung der Einmessbescheinigung für den aktuellen Bauzustand. Informieren Sie das Landratsamt schriftlich über die Verspätung und bitten Sie um eine nachträgliche Genehmigung. Lassen Sie sich vom Bauträger schriftlich bestätigen, warum er Sie nicht auf die Auflage hingewiesen hat. Prüfen Sie zudem, ob eine Bauunterbrechung bis zur Klärung sinnvoll ist, um weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
KI-Analyse (Qwen)
Die Einmessbescheinigung ist ein zwingend vorgeschriebenes, baurechtliches Dokument in Bayern, das vor Baubeginn die korrekte Einhaltung von Lage, Größe und Höhenlage gemäß Baugenehmigung nachweist – nicht erst nach Fertigstellung.
🔴 Gefahr: Der Bau wurde offensichtlich ohne vorherige Einmessbescheinigung begonnen, was einen Verstoß gegen Art. 61 der Bayerischen Bauordnung (BayBOAbk.) darstellt und zu Baustopp, Bußgeldern oder gar Rückbauanordnungen führen kann.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, die Bescheinigung werde erst nach Fertigstellung benötigt, ist rechtlich falsch: Sie ist eine Vorleistung vor Baubeginn – nicht eine Nachleistung nach Rohbaufertigstellung.
➕ Ergänzung: In Bayern ist die Einmessung grundsätzlich durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder einen staatlich anerkannten Sachverständigen durchzuführen; eine Nachmessung nach Baubeginn ist zwar möglich, aber nicht automatisch genehmigungsfähig – sie erfordert eine ausdrückliche Zustimmung des zuständigen Bauordnungsamtes.
❌ Widerspruch: Der Bauträger kann die Verantwortung für die Einmessung nicht pauschal übernehmen – als Bauherren tragen Sie die gesetzliche Verantwortung für die Einhaltung aller baurechtlichen Auflagen, unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen mit dem Bauträger.
✅ Zustimmung: Ihre Sorge ist vollkommen berechtigt: Die verspätete Einreichung stellt einen gravierenden Verfahrensfehler dar, der nicht bagatellisiert werden darf.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie sofort einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) in Bayern, um eine Nachmessung mit Begründung zu veranlassen, und reichen Sie diese gemeinsam mit einem schriftlichen Antrag auf Genehmigung der Nachmessung beim Landratsamt ein – parallel dazu sollten Sie einen Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht konsultieren, um Ihre Haftungsposition zu klären.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Die Einmessbescheinigung ist in Bayern eine zwingende Vorleistung vor Baubeginn.
- Alle drei betonen die zentrale Rechtsverantwortung des Bauherrn – unabhängig von Bauträgervereinbarungen.
- Alle drei identifizieren den ÖbVI als einzige befugte Stelle für die Erstellung der Bescheinigung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI bewertet die Dringlichkeit und Rechtsfolgen des Verstoßes zurückhaltender – spricht von „Prüfung im Vertrag“, ohne Baustopp- oder Rückbau-Risiko zu benennen. DeepSeek und Qwen heben diese Risiken explizit und eindeutig hervor.
- GoogleAI erwähnt keine spezifischen bayrischen Rechtsgrundlagen (z. B. Art. 61 BayBO), während DeepSeek und Qwen diese explizit nennen und rechtlich einordnen.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die Funktion der Einmessbescheinigung als Grundlage für Liegenschaftskataster und Grundbucheintragung – ein Aspekt, den GoogleAI und Qwen nicht ausführen.
- Qwen ergänzt die rechtliche Einschränkung: Eine Nachmessung ist nicht automatisch genehmigungsfähig, sondern bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Bauordnungsamtes.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht der Annahme, der Bauträger könne die Verantwortung „pauschal übernehmen“ – ein Punkt, den GoogleAI implizit nahelegt („oftmals übernimmt der Bauträger diese Aufgabe“). Qwen und DeepSeek betonen einheitlich das Vorsichtsprinzip: Bauherr bleibt gesetzlich haftbar – daher gilt die strengere Einschätzung als maßgeblich.
👉 Empfehlung:
- Die sicherere, rechtskonforme Einschätzung von DeepSeek und Qwen ist maßgeblich: Bauherr haftet unbeschränkt; Nachmessung nur mit ausdrücklicher Genehmigung; Baustopp bis zur Klärung ist vorsorglich geboten.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Verantwortung für Einmessbescheinigung ✅ Konsens Bauherr trägt die alleinige gesetzliche Verantwortung – vertragliche Bauträgerregelungen ändern dies nicht. Zeitpunkt der Vorlage (vor/nach Baubeginn) ✅ Konsens Muss vor Baubeginn vorliegen – ist eine Vorleistung gemäß Art. 61 BayBO; Nachreichung ist ein gravierender Verstoß. Befugte Person zur Erstellung ✅ Konsens Ausschließlich öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder staatlich anerkannter Sachverständiger. Rechtsfolgen bei fehlender Bescheinigung ⚠️ Abwägung Alle Modelle nennen Baustopp/Bußgeld; DeepSeek & Qwen ergänzen Rückbauanordnung – GoogleAI unterlässt diese Nennung. Konsens: Hohe Rechtsrisiken, Vorsichtsprinzip gilt. Möglichkeit einer Nachmessung ⚠️ Abwägung DeepSeek & Qwen betonen: Nachmessung ist technisch möglich, aber nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Landratsamts zulässig – GoogleAI erwähnt dies nicht. 👉 Handlungsempfehlung: Unverzügliche Beauftragung eines ÖbVI für eine Nachmessung mit Begründung, gleichzeitige schriftliche Stellungnahme an das Landratsamt mit Antrag auf Genehmigung der Nachmessung, parallele Rechtsberatung durch Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Baustopp durch Landratsamt Ungeplante Bauverzögerung, hohe Kosten für Stillstand, Vertragsstrafen gegenüber Subunternehmen. 🔴 Risiko Bußgeld nach Art. 84 BayBO Bis zu 50.000 € – zusätzlich zu allen anderen Kosten. 🔴 Risiko Rückbauanordnung bei Abweichung von Genehmigung Vollständiger Abriss der bereits errichteten Bauteile – finanziell existenzbedrohend. 🔴 Risiko Haftung des Bauherrn gegenüber Bauträgervertrag Regressansprüche des Bauträgers bei eigenen Schäden durch Baustopp oder Genehmigungsverweigerung. 🔴 Risiko Fehlende Grundbucheintragung & Katastereintragung Rechtliche Unklarheit zum Grundstückseigentum; Verkaufs- oder Hypothekenprobleme bei Fertigstellung. ✅ Chance Schnelle Klärung mit Landratsamt vor Baufortschritt Chancengerechte Bewertung durch Behörde – höhere Wahrscheinlichkeit für eine Ausnahmegenehmigung. ✅ Chance Dokumentierte Kooperationsbereitschaft (schriftliche Stellungnahme) Stärkt das Vertrauensverhältnis zur Behörde und wirkt präventiv bei Folgeverfahren. ✅ Chance Rechtliche Aufarbeitung mit Fachanwalt Klärung der Mitverantwortung des Bauträgers – potenzielle Schadensersatzansprüche zugunsten des Bauherrn. ✅ Chance Systematische Dokumentation aller Vermessungsschritte Dient als Nachweis für spätere Grundbucheintragung und schützt vor künftigen Grenzstreitigkeiten. ✅ Chance Vertragliche Nachbesserung mit Bauträger für zukünftige Projekte Verbindliche Vereinbarung zur Eigenkontrolle von Genehmigungsauflagen – reduziert Risiken langfristig. Orientierungshilfen
- Sofortigen Baustopp vereinbaren: Vereinbaren Sie mit dem Bauträger und allen Subunternehmen eine vorübergehende Bauunterbrechung, bis die Einmessbescheinigung eingereicht und vom Landratsamt bewertet wurde.
- ÖbVI beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in Bayern – nutzen Sie die Liste der Bayerischen Architektenkammer oder der Ingenieurkammer-Bau.
- Schriftliche Stellungnahme an das Landratsamt: Verfassen Sie gemeinsam mit Ihrem ÖbVI eine formelle Stellungnahme mit Begründung der Nachmessung und stellen Sie einen Antrag auf Genehmigung dieser Ausnahme.
- Rechtsberatung einholen: Beauftragen Sie umgehend einen Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht, um Ihre Haftungsposition zu prüfen und gegebenenfalls Regressansprüche gegen den Bauträger zu bewerten.
- Bauträgervertrag prüfen: Sammeln Sie alle Vertragsdokumente, insbesondere den Bauvertrag, die Genehmigungsunterlagen und sämtliche E-Mails oder Protokolle zum Thema Einmessung – geben Sie diese an Ihren Rechtsanwalt weiter.
- Schriftliche Nachfrage beim Bauträger: Fordern Sie vom Bauträger schriftlich eine Erklärung, warum er Sie nicht auf die Auflage im Genehmigungsbescheid hingewiesen hat – mit Fristsetzung von 5 Werktagen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Einmessbescheinigung
- Die Einmessbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das die Übereinstimmung eines errichteten Gebäudes mit den genehmigten Bauplänen und den geltenden Bauvorschriften bestätigt. Sie wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt. Verwandte Begriffe: Gebäudeeinmessung, Lageplan, Kataster.
- Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er tritt als Verkäufer von Grundstücken und Gebäuden auf. Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler.
- Bauherr
- Der Bauherr ist die natürliche oder juristische Person, die ein Bauvorhaben in Auftrag gibt und für dessen Durchführung verantwortlich ist. Verwandte Begriffe: Auftraggeber, Bauleiter, Architekt.
- Landratsamt
- Das Landratsamt ist eine kommunale Behörde, die in Bayern und anderen Bundesländern für die Verwaltung des Landkreises zuständig ist. Es ist unter anderem für Baugenehmigungen und die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften verantwortlich. Verwandte Begriffe: Baubehörde, Gemeinde, Kreisverwaltung.
- Vermessungsingenieur
- Ein Vermessungsingenieur ist ein Experte für die Vermessung von Grundstücken und Gebäuden. Er erstellt Lagepläne, führt Gebäudeeinmessungen durch und berät Bauherren in vermessungstechnischen Fragen. Verwandte Begriffe: Geodät, Katasteringenieur, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur.
- Liegenschaftskataster
- Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis aller Grundstücke und Gebäude in einem bestimmten Gebiet. Es enthält Informationen über die Lage, Größe, Nutzung und Eigentumsverhältnisse der Grundstücke. Verwandte Begriffe: Grundbuch, Flurkarte, Katasteramt.
- Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Einmessbescheinigung?
Die Einmessbescheinigung ist ein Dokument, das von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt wird. Sie dient dem Nachweis, dass ein Gebäude gemäß den genehmigten Bauplänen und den geltenden Vorschriften auf dem Grundstück errichtet wurde. Die Einmessbescheinigung bestätigt die Lage, Größe und Höhenlage des Gebäudes im Bezug zum Grundstück. - Wer ist für die Einmessbescheinigung verantwortlich?
Grundsätzlich ist der Bauherr für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich, wozu auch die Einmessung gehört. Bei Bauvorhaben mit Bauträgern kann die Verantwortung vertraglich auf den Bauträger übertragen werden. - Wann muss die Einmessbescheinigung vorgelegt werden?
Die Einmessbescheinigung muss in der Regel nach Fertigstellung des Rohbaus oder des Gebäudes beim zuständigen Landratsamt vorgelegt werden. Die genauen Fristen können je nach Bundesland und Kommune variieren. - Was passiert, wenn keine Einmessbescheinigung vorgelegt wird?
Wenn keine Einmessbescheinigung vorgelegt wird, kann das Landratsamt Zwangsgelder verhängen oder im schlimmsten Fall den Rückbau des Gebäudes anordnen. - Wer darf eine Einmessbescheinigung erstellen?
Eine Einmessbescheinigung darf nur von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt werden. - Welche Unterlagen werden für die Erstellung einer Einmessbescheinigung benötigt?
Für die Erstellung einer Einmessbescheinigung werden in der Regel die Baugenehmigung, die Baupläne und ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster benötigt. - Was kostet eine Einmessbescheinigung?
Die Kosten für eine Einmessbescheinigung sind abhängig vom Aufwand der Vermessung und den Gebühren des Vermessungsingenieurs. Die Kosten können mehrere hundert bis tausend Euro betragen. - Was ist der Unterschied zwischen einer Gebäudeeinmessung und einer Grenzanzeige?
Eine Gebäudeeinmessung dient dem Nachweis der korrekten Lage des Gebäudes, während eine Grenzanzeige die Abmarkierung der Grundstücksgrenzen vor Ort durch den Vermesser beinhaltet.
Verwandte Themen
- Gebäudeeinmessungspflicht
Informationen zur gesetzlichen Verpflichtung zur Einmessung von Gebäuden. - Kosten einer Gebäudeeinmessung
Überblick über die Faktoren, die die Kosten einer Einmessung beeinflussen. - Ablauf einer Gebäudeeinmessung
Schritte von der Beauftragung bis zur Vorlage der Einmessbescheinigung. - Rechte und Pflichten des Bauherrn
Überblick über die Verantwortlichkeiten des Bauherrn im Bauprozess. - Bauträgervertrag prüfen
Tipps zur Prüfung des Bauträgervertrags hinsichtlich der Einmessung.
-
Einmessbescheinigung: Verantwortlichkeiten laut Landratsamt
steht doch alles drinnen
Hallo Katty,
in dem Brief vom Landratsamt steht, was von wem zu liefern ist! Sie haben eine Genehmigung zum Bau eines Gebäudes bekommen. Da dieses nur die Mindestabstandsflächen einhält bzw. diese unterschreitet oder auf der Grenze steht, muss ein Sachverständiger (Vermesser) bestätigen, dass alle Abstände und Höhen eingehalten werden. Diese Auflage ist VOR beginn der Bauarbeiten zu bringen.
Sie haben das Schnurgerüst doch einmessen lassen? Wenn etwas nicht stimmt, könnten Sie ein Problem haben.
Gruß aus Baden -
Einmessbescheinigung: Baufirma vs. Vermesser – Klärung!
Sachverständiger - keine Ahnung?
Hallo Herr Oberst,
ja wir hatten ein Schnurgerüst, und zu Beginn hatte dieses nicht gestimmt, weil es Unstimmigkeiten in verschiedenen Abständen gab. Daraufhin wurden die Grenzsteine neu vermessen und das Schnurgerüst geändert. Aber eine Einmessbescheinigung haben wir von niemand erhalten! Stellt uns die die Baufirma aus, die das Schnurgerüst erstellt hat?
Vielen Dank,
Katty -
Einmessbescheinigung: Vermessungspflicht – Wer misst richtig?
Der Vermesser
Hallo Katty,
wer hat denn die Grenzpunkte neu eingemessen? Sagen Sie jetzt bitte nicht: "Der Bauunternehmer"! Da war doch einer da, der eine Ahnung von Vermessung hat (haben sollte)? Der soll Ihnen bescheinigen, dass das Schnurgerüst, wie im genehmigten Lageplan vermasst, eingeschnitten wurde. Ansonsten schnell nachholen und hoffen dass alles passt!
Gruß aus Baden -
Einmessbescheinigung: Baufirma half – Vermessungsamt involviert
Die Baufirma
Hallo Herr Oberst,
jemand von der Baufirma, die dann auch den Rohbau gebaut haben hat das gemacht (nicht der Bauträger!) und wegen den 3 m Abstand zur Straße da haben die vom Vermessungsamt noch geholfen, weil die ja sowieso die Grenzsteine eingemessen haben.
Der Bauträger hat mich darauf hingewiesen, dass ich das Formular noch in der roten Mappe der Baugenehmigung haben muss - und tatsächlich da ist es auch - die Baufirma wird es jetzt noch ausfüllen und dann ist alles erledigt ...
Vielen Dank nochmal!
Gruß Katty -
Einmessbescheinigung Bayern: Vermessungsbüro vor Baubeginn!
Einmessbescheinigung von einem Vermessungsbüro
Sehr geehrter Bauherr,
in Bayern ist es in der Regel vorgeschrieben, dass vor Baubeginn von einem Vermessungsbüro eine sogenannte Einmessbescheinigung erstellt wird. In dieser Bescheinigung bestätigt der Vermessungsingenieur, dass das von ihm abgesteckte Schnurgerüst den Vorgaben der Genehmigung in Lage und Höhe entspricht.
Adressat der Genehmigung ist erstmal der Bauherr / die Bauherrin, aber normalerweise haben das Architekturbüro, die beauftragte Baufirma oder spätestens die mit dem Aushub beauftragte Firma entsprechende Erfahrungen, dass ein reibungsloser Bauablauf gewährleistet sein soll. Da empfiehlt es sich halt doch, nicht immer den allerbilligsten Anbieter zu wählen.
Des weiteren kann ich nur jedem Bauherren empfehlen, bei mehreren Vermessungsbüros anzurufen und sich ein verbindliches Angebot (am besten schriftlich) für die Schnurgerüstabsteckung mit Einmessbescheinigung machen zu lassen. Da viele Planungsbüros und Baufirmen jahrelang mit demselben Vermesser zusammenarbeiten, ihm diesen Auftrag sofort zuschanzen und dieser daraufhin im Kostenrahmen der HOAIAbk. immer die Höchstsätze ansetzt (habe ich zumindest schon öfter davon gehört!) können da durchaus Differenzen von ein paar Hundert € entstehen.
MfG
M. Grüner -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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BauKI Hinweis:
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💡 Kernaussagen: Die Einmessbescheinigung in Bayern ist vor Baubeginn durch ein Vermessungsbüro erforderlich. Bauherren tragen die Verantwortung, auch wenn ein Bauträger involviert ist. Die Bescheinigung bestätigt die Einhaltung der Baugenehmigung bezüglich Lage und Höhe. Unstimmigkeiten beim Schnurgerüst müssen vor Baubeginn korrigiert werden.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Einmessbescheinigung: Verantwortlichkeiten laut Landratsamt ist die Auflage zur Einmessbescheinigung VOR Baubeginn zu erfüllen, um die Einhaltung der Mindestabstandsflächen zu gewährleisten.
✅ Zusatzinfo: Die korrekte Einmessung des Schnurgerüsts ist entscheidend, wie im Beitrag Einmessbescheinigung: Vermessungspflicht – Wer misst richtig? betont wird. Im Idealfall wird dies von einem unabhängigen Vermesser durchgeführt, nicht vom Bauunternehmer selbst.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für die Einmessbescheinigung können variieren. Es ist ratsam, Angebote von verschiedenen Vermessungsbüros einzuholen, wie im Beitrag Einmessbescheinigung Bayern: Vermessungsbüro vor Baubeginn! erwähnt wird. Die HOAIAbk. bietet einen Rahmen für die Höchstsätze.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten frühzeitig ein Vermessungsbüro beauftragen und sicherstellen, dass die Einmessbescheinigung vor Baubeginn vorliegt. Klären Sie die Verantwortlichkeiten mit dem Bauträger ab und prüfen Sie die Baugenehmigung auf entsprechende Auflagen. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Einmessbescheinigung: Baufirma vs. Vermesser – Klärung! bezüglich der Qualifikation des Vermessers.
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