Baufertigstellung Fristüberschreitung: Baumängel, Abzugsmöglichkeiten & Rechte bei Neubau?
BAU-Forum: Neubau

Baufertigstellung Fristüberschreitung: Baumängel, Abzugsmöglichkeiten & Rechte bei Neubau?

Hallo,
folgende Probleme haben wir bei unserem Neubau Einfamilienhaus (konventionelle Bauweise, 1,5-geschossig, nicht unterkellert, Schleswig-Holstein). Versuche mich kurz zu fassen, wird schwer werden, entschuldige mich schon einmal vorab.
Baubeginn nach Erdarbeiten in Eigenleistung war am 12.4. Bauunternehmer stellt bei Verkleben der YTONG-Steine fest: Er hat falsch ausgeschnürt, eine Wand zu lang, das war am 19.4.
Somit eine Wand wieder runter, auf unseren Wunsch Korrekturen (Fundamente verbreitert). Zwischenabnahme mit Statiker und befreundetem Bau-Ing. als Zeugen am 27.4., Protokoll ging bei uns am 4.5. ein. Umgehend unterschrieben, Retour plus Kopie der Zahlungsanweisung für ersten Bauabschnitt.
Vom 4.5. bis 17.5. war Bauunternehmer nicht mehr zu erreichen und ließ sich nicht blicken. Kündigte mir am 4.5. noch an, er hätte "Flickarbeiten" auf anderer Baustelle bis 11. und 12.5. angenommen, was noch verständlich wäre für den Zeitraum des "Papierkrams" bis Unterschrift des Protokolls. Aber wie gesagt, danach bis 17.5. nicht gesehen und nicht erreicht, jeden Tag Nachrichten hinterlassen mit Bitte um Rückruf und Baufortgang.
Am 19.5. Baufortgang, am 23. und 24. Stillstand, weil zu wenig Kalksander und angeblich Restmenge falsch geliefert (Lüge, wir kennen den Herren vom Baucenter, Bauunternehmer hat erst gestern früh bestellt).
Gestern Abend stellten wir fest, dass ein Ringbalken fehlt (Bereich Treppenhaus ohne Stahlbetondecke zum DGAbk.). Daraufhin bemerkte auch der Bauunternehmer (hat sich tatsächlich die Statik mal angeguckt gestern) seinen Fehler und stellte gleichzeitig fest, er hätte keine U-Schalen über den Stürzen anbringen dürfen, weil so nicht ausreichend Dämmung angebracht werden kann. Heute also steht er wieder auf der Baustelle und reißt mal wieder etwas ab. Die Stürze will er nun selber schütten (geht das statt Stb. -Fertigstürze oder ähnliches?), die Stahlbetondecke hat er immer noch nicht geordert, der Elektriker (dessen Kontaktadresse er uns noch immer nicht genannt hat) soll vor der Decke ja auch erst "ritzen", obwohl wir noch nicht einmal absprechen konnten, wo Steckdosen etc. hin sollen.
Wir haben Bauunternehmer mehrfach angesprochen zuzugeben, sollte er statt "Flick" weitere Häuser bauen parallel, wir möchten jedoch nicht, dass mal 2 Tage gearbeitet wird und dann wieder Stillstand ist. Blöderweise (nachher ist man immer schlauer) gibt es im Vertrag keinen Fertigstellungstermin. Es bestand einmal ein gutes Verhältnis, man vertraute auf's Wort. Ist vielleicht Baubeginn ausschlaggebend für eine Fertigstellung in einem angemessenen Zeitraum? Können wir eine grobe Frist setzen, damit es endlich reibungslos (ohne Pausen) weitergeht? Unser Vertrauen in seine Kompetenz ist gebrochen. Können wir AbzAbk.üge "androhen" für unsachgemäße Bauleitung, Inkompetenz, Verzögerung und Minderung des Neubaus durch wiederholte Korrekturarbeiten und somit für uns daraus resultierende wirtschaftliche Nachteile? Gibt es auch da Richtinien?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Meinung. Ich möchte mir nicht alles gefallen lassen, von Zeitverzögerung bis hin zu Nicht-Einhalten der Statik und Leistungsverzeichnis sowie wiederholt Abriss und Korrektur.
Danke.
Birgit Fogel
  • Name:
  • B. Fogel
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Statische Mängel an Ringbalken und Stürzen unbedingt von einem Statiker prüfen lassen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Baufertigstellung Ihres Neubaus haben. Die wichtigsten Punkte sind:

    • Fristüberschreitung: Der vereinbarte Fertigstellungstermin wurde nicht eingehalten.
    • Baumängel: Es gibt Mängel, die Korrekturen erfordern (z.B. Fundamente, Ringbalken, Stürze).
    • Kommunikation: Mangelhafte Kommunikation mit dem Bauunternehmer und der Bauleitung.

    🔴 Gefahr: Statische Mängel (z.B. an Ringbalken oder Stürzen) können die Sicherheit des Gebäudes beeinträchtigen.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Mängel dokumentieren: Erstellen Sie eine detaillierte Mängelliste mit Fotos und Beschreibungen.
    • Frist setzen: Setzen Sie dem Bauunternehmer schriftlich eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
    • Rechtlichen Rat einholen: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte zu prüfen und durchzusetzen.
    • Bausachverständigen beauftragen: Ein Bausachverständiger kann die Mängel fachlich beurteilen und Ihnen bei der Beweissicherung helfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die statischen Mängel umgehend von einem unabhängigen Statiker überprüfen und beheben. Klären Sie Ihre Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit einem Anwalt.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baufertigstellung
    Der Zeitpunkt, an dem das Bauwerk im Wesentlichen fertiggestellt ist und bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Es ist ein wichtiger Meilenstein im Bauprozess und hat rechtliche Konsequenzen.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Nutzungsaufnahme.
    Baumangel
    Eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit des Bauwerks oder von den anerkannten Regeln der Technik. Baumängel können zu Wertminderung, Folgeschäden und Rechtsstreitigkeiten führen.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Gewährleistung, Nacherfüllung.
    Fristüberschreitung
    Die Nichteinhaltung eines vereinbarten Termins oder einer Frist. Im Baurecht kann eine Fristüberschreitung zu Schadensersatzansprüchen führen.
    Verwandte Begriffe: Verzug, Nachfrist, Vertragsstrafe.
    Minderung
    Eine Herabsetzung des Kaufpreises aufgrund von Mängeln am Kaufgegenstand. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Wertverlust, der durch die Mängel entstanden ist.
    Verwandte Begriffe: Kaufpreisminderung, Wertminderung, Schadensersatz.
    Leistungsverzeichnis
    Eine detaillierte Beschreibung aller Bauleistungen, die im Rahmen eines Bauvorhabens erbracht werden sollen. Es dient als Grundlage für die Angebotserstellung und die Bauausführung.
    Verwandte Begriffe: Baubeschreibung, Angebot, Vertrag.
    Statik
    Die Lehre vom Gleichgewicht der Kräfte und der Festigkeit von Bauwerken. Eine korrekte Statik ist entscheidend für die Sicherheit und Stabilität eines Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Standsicherheit, Baustatik.
    Ringbalken
    Ein horizontaler Träger, der auf den Wänden eines Gebäudes aufliegt und die Lasten der Decke oder des Daches verteilt. Ringbalken sind wichtige statische Elemente.
    Verwandte Begriffe: Träger, Deckenbalken, Stahlbeton.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun bei einer Fristüberschreitung der Baufertigstellung?
      Setzen Sie dem Bauunternehmer schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Fertigstellung. Dokumentieren Sie alle Verzögerungen und Mehrkosten, die Ihnen dadurch entstehen. Holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.
    2. Wie gehe ich mit Baumängeln um?
      Erstellen Sie eine detaillierte Mängelliste mit Fotos und Beschreibungen. Melden Sie die Mängel dem Bauunternehmer schriftlich und setzen Sie eine Frist zur Beseitigung. Beauftragen Sie gegebenenfalls einen Bausachverständigen zur Begutachtung der Mängel.
    3. Welche Rechte habe ich bei Baumängeln?
      Sie haben das Recht auf Nacherfüllung, d.h. der Bauunternehmer muss die Mängel beseitigen. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Sie haben auch Anspruch auf Schadensersatz, wenn Ihnen durch die Mängel ein Schaden entstanden ist.
    4. Was ist eine Minderung des Kaufpreises?
      Eine Minderung ist eine Herabsetzung des vereinbarten Kaufpreises aufgrund von Mängeln am Bauwerk. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Wertverlust, der durch die Mängel entstanden ist.
    5. Kann ich vom Bauvertrag zurücktreten?
      Ein Rücktritt vom Bauvertrag ist nur in bestimmten Fällen möglich, z.B. wenn der Bauunternehmer die Mängel nicht beseitigt oder die Fertigstellung des Bauwerks unzumutbar verzögert. Ein Rücktritt sollte immer von einem Anwalt geprüft werden.
    6. Was ist ein Bausachverständiger?
      Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Baumängel begutachten und deren Ursachen feststellen kann. Er kann Ihnen bei der Beweissicherung helfen und Ihnen eine unabhängige Einschätzung der Mängel geben.
    7. Was ist ein Leistungsverzeichnis?
      Ein Leistungsverzeichnis ist eine detaillierte Beschreibung aller Bauleistungen, die im Rahmen des Bauvorhabens erbracht werden sollen. Es dient als Grundlage für die Angebotserstellung und die Bauausführung.
    8. Was bedeutet konventionelle Bauweise?
      Konventionelle Bauweise bezeichnet eine Bauweise, bei der die tragenden Elemente des Gebäudes (z.B. Wände, Decken) aus Stein, Beton oder Holz bestehen. Im Gegensatz dazu stehen Fertigbauweisen, bei denen vorgefertigte Bauteile verwendet werden.

    🔗 Verwandte Themen

    • Bauabnahme verweigern: Gründe und Vorgehensweise
      Informationen, wann und wie Sie die Bauabnahme verweigern können.
    • Gewährleistung bei Baumängeln: Ihre Rechte als Bauherr
      Überblick über die Gewährleistungsansprüche bei Mängeln am Bau.
    • Schadensersatz bei Bauverzögerung: So fordern Sie ihn ein
      Anleitung, wie Sie Schadensersatzansprüche bei Bauverzögerungen geltend machen.
    • Der Bausachverständige: Aufgaben und Kosten
      Informationen über die Rolle und die Kosten eines Bausachverständigen.
    • Bauvertrag kündigen: Wann ist das möglich?
      Erklärung, unter welchen Umständen Sie einen Bauvertrag kündigen können.
  2. VOB-Vertrag: Baubeginn – Vertragliche Regelungen prüfen!

    Ist es ein VOBAbk. Vertrag?
    Ist wenigstens eine vertragliche Regelung zum Baubeginn getroffen worden? Wenn ja, dann VOB § 5 "Ausführungsfristen":
    ".. ist nach den vertraglichen Fristen ZU BEGINNEN, angemessen zu fördern und zu vollenden. " oder weiter (Abs. 2) Ist für den Beginn der Ausführung keine Frist vereinbart, ... hat der Auftrganehmer innerhalb von 12 Werktagen zu beginnen ... "
    • Name:
    • M.P.
  3. Bauvertrag prüfen: Architekt, GU oder Baubetreuung nötig?

    Laienmeinung
    Klären Sie die Vertragsverhältnisse. Sie bauen ohne Architekt? "Schlüsselfertig" vom Generalunternehmer (das mit dem Elektriker lässt darauf schließen)? Oder wie ist die Vertragskonstellation? Das mit dem befreundeten Bau-Ing ist schon mal gut, allerdings brauchen Sie den jetzt wohl des öfteren. Vereinbaren sie mit ihm oder einem anderen Bauingenieur/Architekt eine bezahlte Baubetreuung. Die scheinen sie zu brauchen. Lassen sie den Vertrag prüfen von jemanden, der sich auskennt. Den Brauchen sie auch, wenn sie Fristen setzen wollen oder Mängel rügen. Also (wohl oder übel) Anwalt mit Baurechtserfahrung suchen.
    Darüber hinaus würde ich mich mit dem Kerl noch mal deutlich aber bestimmt "an einen Tisch setzen" und künftige Begleitung durch RA und Bauingenieur ankündigen und auf vernünftige und zeitnahe Arbeit bestehen. Fragen sie nach einem Bauzeitplan, versuchen sie sowas zu vereinbaren. Wie gesagt: erst mal reden und klar machen, dass jetzt "Schluss mit lustig" ist. Evtl wacht er ja auf ...
  4. VOB-Vertrag & Schlüsselfertigbau: Probleme bei Planung!

    Schluss mit lustig
    Danke für die raschen Antworten. 🙂
    Nein, vertraglich wurde kein Baubeginn festgelegt, lediglich mündlich "Beginn der Arbeiten im Frühjahr, sobald das Wetter offen ist". Das hat er ja auch getan.
    Ja, es ist ein VOBAbk. Vertrag.
    Ja, es ist ein schlüsselfertiges Haus, exkl. der Eigenleistungen. In unseren Augen sein erstes "Schlüsselfertig-Projekt", denn bereits bei der Planung fühlten wir uns ziemlich allein gelassen und er schien überfordert, dass wir permanenten Kontakt und Unterstützung suchten mit Fragen zu allen Gewerken. Naja, das ist ein anderes Thema.
    TÜV und DEKRA Informationen zwecks Rohbauabnahme liegen uns schon vor. Baubegleitung ist natürlich ziemlich teuer. Ob der Bau-Ing dazu auch berechtigt wäre, wenn wir ihn beauftragen? Aber das können wir ihn heute Abend ja selbst fragen.
    Schon mehrfach haben wir persönlich oder telefonisch geäußert, dass "Schluss mit lustig" ist. Gerade gestern haben wir wieder unser Misstrauen in seine Kompetenz erwähnt, ob wir alles kontrollieren müssten, dass er ehrlich sein solle und warum er die Statik nicht kenne und er nicht eigenmächtig von Statik und LVAbk. abweichen solle. z.B. jetzt wieder die selbstgeschütteten (?) Stürze, statt der in der Statik angegebenen B25 Stb-Stürze. Auch solle der Bau zügig ohne Verzögerung weitergehen und nicht nur 1  -  2 Tage die Woche. Aber scheinbar scheint nur eine schriftliche Androhung von Inverzugsetzung und Minderung der Zahlungen (hoffentlich) etwas zu nützen.
    Bin für jeden Tipp dankbar.
    Birgit Fogel
  5. Betonqualität B25: Misstrauen gegenüber GU unbegründet?

    Foto von Martin G. Halbinger

    mal halblang ...
    zu den Stürzen:
    B25 Stb-Stürze sind oft vor Ort "selbstgeschüttet". Bei entsprechender Ausführung sind auch hochwertigere Betonqualitäten in Ortbeton problemlos machbar.
    Zumindest in diesem Punkt ist Ihr Misstrauen dem Unternehmer gegenüber wahrscheinlich unbegründet.
    Allgemein:
    Der Generalunternehmer muss Ihnen nicht zu allen Themen alles bis ins letzte Detail erklären können. Er muss nur eine fachgerechte und mangelfreie Ausführung gewärleisten können. Und dafür hat er ja seine Subunternehmer (z.B. Heizungs-, Sanitär-, und Elektroinstallateur usw) und Fachleute (z.B. für Statik) beauftragt.
    Es sind mehrere Dinge nicht optimal gelaufen, aber ich vermute, dass auf Ihrer Seite die Suppe heißer gekocht wird, als Sie dann wahrscheinlich gegessen wird.
    Eine externe Betreuung (z.B. durch Architekt, Bauingenieur, Rechtsanwalt ...) ist immer empfehlenswert.
  6. Baukosten vs. Baubegleitung: Investition für Sicherheit!

    Kostenvergleich:
    Vergleichen Sie einfach mal die Kosten für die wahrscheinlich größte Investition in Ihrem Leben mit den voraussichtliche Kosten für die Baubegleitung. Sie werden sehen das der tatsächliche Anteil sehr gering, der Gewinn an Ruhe und Sicherheit (und vermutlich auch die Reduktion teurer Sanierungen) enorm ist.
    Mit dem Unternehmer würde ich einen Termin für ein klärendes Gespräch vereinbaren. Schildern Sie ihm frank und frei Ihre Bedenken ohne persönlich zu werden und bitten Sie um einen verbindlichen Plan über den weiteren Baufortschritt sowie ein Fertigstellungsdatum (immerhin müssen Sie ja auch Ihre Wohnung kündigen und umziehen). Machen Sie sich im Vorwege Gedanken über Ihre Beweggründe und die Argumente die auf Ihrer Seite stehen sowie die potentiellen Gegenargumente. Sie sollten sich insbesondere darüber im Klaren sein was Sie erreichen wollen und wo die Grenzen Ihrer Flexibilität liegen (Fertigstellung wann, wie verbindlich usw.). Sollte der Unternehmer Unverständnis über Ihre Bedenken äußern weisen Sie ihn auf seine schlechte Erreichbarkeit, die unregelmäßigen sowie insbesondere den wiederholten Abriss von Bauteilen hin, die nicht geeignet sind Vertrauen zu erzeugen. Denkbar wäre z.B. ein fixer wöchentlicher Besprechungstermin auf der Baustelle bei dem auch potentielle Verzögerungen usw. zur Sprache gebracht und Vereinbarungen über andere Gewerke getroffen werden können (z.B. Elektriker).
    Auf den externen Betreuer sollten Sie dennoch nicht verzichten.
  7. Empfehlung: Baubegleitung oder Rohbauabnahme sinnvoll!

    Baubegleitung
    Auf Baubegleitung oder zumindest Rohbauabnahme wird es wohl hinauslaufen. Uns ist bewusst, dass eine Investition in die Abnahme oder auch Begleitung Peanuts sein kann im Vergleich zu Schäden, die später einmal erst sichtbar werden und saniert werden müssen.
    Da wir auch nur Laien sind und unser Vertrauen gebrochen, fragen wir uns manchmal einfach (z.B. hinsichtlich der selbstgeschütteten Stürze) ob wir auch wirklich bekommen, was in Statik und LVAbk. steht und wir bezahlen sollen. Deshalb werden wir jetzt immer auf externe Meinungen von Fachleuten zurückgreifen.
    Schade, dass es soweit kommen musste.
    Noch einmal herzliches Dankeschön.
    B. Fogel
  8. Bauherren-Erfahrung: Externe Baubegleitung dringend ratsam!

    aus eigener Bauherrenerfahrung mit Bauträger
    rate ich Ihnen dringend, sich professionelle Hilfe zu holen.
    Eine externe Baubegleitung durch einen Fachmann beauftragen und  -  um die rechtlichen Dinge abzuklären  -  ggf. auch mal einen Rechtsanwalt befragen.
    Aus eigener Erfahrung mit meinem Bauträger weiß ich, dass Sie ab einem bestimmten Punkt ohne fachliche Hilfe einfach nicht mehr weiterkommen bzw. Sie nicht ernst genommen werden ("der Bauherr hat doch eh keine Ahnung und macht nur unnötig Stress"). Nach Ihrer Schilderung ist dieser Punkt bei Ihnen bereits erreicht.
    Externe Baubegleitung ist hier dringend anzuraten, auch wenn's Geld kostet. Lieber jetzt Geld in einen selbst beauftragten Fachmann investieren. Denn wenn die Karre erst richtig im Dreck steckt, haben Sie u.U. einen vielfach so teuren Schaden zu tragen.
    (Bauherrenmeinung)
  9. Bauzeitplan fehlt: Vorbereitung auf Kündigung/Insolvenz?

    Eventuell auf Kündigung/Pleite vorbereiten
    Das keinerlei Termin vereinbart ist, ist schon mal Sch ...
    Wahrscheinlich ist er nicht so blöd im nachhinein einen Terminplan zu unterschreiben. Wenn ja, habt Ihr Glück und könnt Ihn bei Nichteinhaltung in Verzug setzen und bei Bedarf kündigen. Insofern sollte ein solcher Terminplan ruhig reichlich (eventuell nach seinen Vorschlägen) sein, damit hinterher keiner behaupten kann, die Fristen seinen nicht angemessen gewesen.
    Da weder er noch sein Leute fachlich kompetent oder besonders schnell sind, macht er's vielleicht auch nicht mehr lange. Unbedingt alle Zahlungen so weit wie möglich hinauszögern. D.h. alle Punkte die zum zu bezahlenden Bauabschnitt gehören, müssen natürlich vollständig und mangelfrei vorliegen. Man kann auch schon mal eine 2. Mahnung riskieren, er bummelt ja ebenfalls! Auch Formfehler in der Rechnung können ein willkommener Grund zur Rücksendung sein. Wenn der AN die Arbeiten auf der Baustelle einstellt oder wenn er seine Nachunternehmer nicht mehr bezahlt, kriegt er keinen Cent mehr! Wenn er dann pleite geht und Ihr habt gezahlt, seht Ihr das Geld nie wieder.
    Kommt es zur Pleite braucht ihr auch abgeschlossene Bauabschnitte nicht zu zahlen. Ihr dürft von dem einbehaltenen Geld Euer Haus zünde bauen und müsst Ihm oder seinem Insolvenzverwalter nur zahlen was übrig ist. Das gilt auch für berechtigte Kündigung nach VOBAbk. § 8 Nr. 3.
    Ich möchte nicht den Teufel an die Wand malen, aber nach einer überstandenen Insolvenz sieht man das etwas anders.
  10. Baumängel: Falsche Stürze – Statik & Ausführung prüfen!

    Was diese Woche noch so passierte
    Guten Morgen,
    Danke für alle weiteren Meldungen.
    Gestern hat unser Bauunternehmer also die falschen U-Schalen aus den Stürzen wieder abgebaut, Flachstürze angebracht (17.5 x 7.1 ... laut Statik sollen Stb. -Stürze 17.5 x 24 rein) und mit Fertigstahlbeton aufgefüllt auf Mauerhöhe. Unser befreundeter Bau-Ing meinte vorgestern schon, sowas ginge nicht wegen ungenügender Verbindung, aber Bauunternehmer meinte, das wäre vom Statiker so abgesegnet. Ich habe das so hingenommen und nicht kommentiert. Tja, stellt sich mir wieder die Frage, ist das nun so richtig und ist das auch den vollen Preis Wert. Heute haben wir einen Termin mit dem Architekten, wir haben keine Lust mehr, alles kontrollieren und anzweifeln zu müssen. Das Vertrauen ist hin.
    Aber oh Wunder, unser Bauunternehmer hat sich zumindest zu Herzen genommen, dass wir seine Bauleitung bemängelt haben, sprich sein Kontakt zu uns und den Informationsaustausch. Auch gestern rief er an und teilte uns mit, was er gemacht hat, dass heute der Hersteller der Stb. -Decke Maß nimmt, die Decke dann nächste Woche kommen soll. Gerade eben rief er mich an, wir könnten nächste Woche Termin für Abnahme des Hintermauerwerks vereinbaren.
    Ein bisschen schleicht sich jetzt schon wieder Gedanke ein "vielleicht wird alles gut, wir brauchen keinen Architekten, wie wird der Bauunternehmer wohl auf die Baubegleitung reagieren usw. " Aber dieses "jetzt wird wieder alles gut"-Gefühl wurde nun schon so oft enttäuscht. Externe Baubegleitung scheint nach wie vor das einzig richtige. Richtig?
    Gruß
    B. Fogel
  11. Bestätigung: Bauunternehmer handelt nicht fachgerecht!

    Richtig
    Servus,
    so und nicht anders.
    Sie haben doch schon genügend Blödsinn Ihres Bauunternehmer geschildert
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Baufertigstellung Fristüberschreitung: Rechte & Baumängel

    💡 Kernaussagen: Bei einer Baufertigstellung mit Fristüberschreitung und Baumängeln ist die Klärung der Vertragsverhältnisse entscheidend. Eine professionelle Baubegleitung und die Prüfung der Statik sind ratsam. Die Kommunikation mit dem Bauunternehmer sollte klar und dokumentiert erfolgen. Im schlimmsten Fall sollte man sich auf eine Kündigung oder Insolvenz des Bauunternehmers vorbereiten.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Bauzeitplan fehlt: Vorbereitung auf Kündigung/Insolvenz? ist das Fehlen eines vereinbarten Terminplans problematisch und kann die Durchsetzung von Rechten erschweren.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Baukosten vs. Baubegleitung: Investition für Sicherheit! betont, dass die Investition in eine Baubegleitung im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Neubaus gering ist, aber erhebliche Sicherheit bietet.

    🔴 Risiko: Mehrere Beiträge weisen auf potenzielle Risiken durch mangelhafte Ausführung und fehlende Kompetenz des Bauunternehmers hin. Insbesondere der Beitrag Baumängel: Falsche Stürze – Statik & Ausführung prüfen! schildert konkrete Baumängel und die Notwendigkeit einer Überprüfung der Statik.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie umgehend die Vertragsverhältnisse und beauftragen Sie eine Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten. Dokumentieren Sie alle Mängel und Kommunikationen schriftlich. Prüfen Sie die Möglichkeit, einen Anwalt für Baurecht hinzuzuziehen, wie im Beitrag Bauvertrag prüfen: Architekt, GU oder Baubetreuung nötig? empfohlen.

    Die Diskussion unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Planung und Überwachung beim Neubau, um Fristüberschreitungen und Baumängel zu vermeiden. Die frühzeitige Einbindung von Fachleuten kann langfristig Kosten sparen und die Qualität des Bauprojekts sichern. Die Erfahrungen anderer Bauherren, wie im Beitrag Bauherren-Erfahrung: Externe Baubegleitung dringend ratsam! geschildert, zeigen, dass eine externe Baubegleitung eine lohnende Investition sein kann.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Baufertigstellung, Fristüberschreitung, Baumangel, Abzug". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Neubau - 13926: Baufertigstellung Fristüberschreitung: Baumängel, Abzugsmöglichkeiten & Rechte bei Neubau?
  2. BAU-Forum - Neubau - Baufertigstellung verzögert & Baumängel: Was tun bei Fristüberschreitung & Mängeln?
  3. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Heizlastberechnung vom Bauträger: Kostenlose Pflicht nach 5 Jahren noch gültig?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baufertigstellungsanzeige: Was passiert danach? Kontrolle, Abnahme & Bestätigung?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Mängelverfolgungssoftware für Architekten: Mac-kompatibel, Funktionen & Kosten?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauplanung und Bauleitung trennen? Vor- & Nachteile, Erfahrungen, Kosten
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt verschätzt: Kostenexplosion um 100.000€ – Was tun? Honorar, Rechte, Alternativen
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Münchener Hausbau Firmengruppe (ehem. Schweighöfer): Insolvenz – Was tun als Bauherr?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauleitung hingeschmissen: Schadenersatzanspruch? Kosten, Architektenleistung & Vorgehen
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt ODER Bauleiter nach Bauträger-Insolvenz? Aufgaben, Kosten & Haftung im Vergleich

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Baufertigstellung, Fristüberschreitung, Baumangel, Abzug" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Baufertigstellung, Fristüberschreitung, Baumangel, Abzug" oder verwandten Themen zu finden.

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Baufertigstellung, Fristüberschreitung, Baumangel, Abzug" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Baufertigstellung, Fristüberschreitung, Baumangel, Abzug" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Baufertigstellung Fristüberschreitung: Baumängel, Abzugsmöglichkeiten & Rechte bei Neubau?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Baufertigstellung: Fristen, Mängel & Abzug
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Baufertigstellung, Fristüberschreitung, Baumängel, Abzug, Minderung, Neubau, Baurecht, Leistungsverzeichnis
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼