Beweissicherungsverfahren im Baurecht: Vorteile, Nachteile & Kosten erklärt?
BAU-Forum: Neubau
Beweissicherungsverfahren im Baurecht: Vorteile, Nachteile & Kosten erklärt?
nachdem bei Schlechtleistung des AN immer wieder von den Forumsteilnehmern zu einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren geraten wird, hat mir ein Fachanwalt für Baurecht hiervon abgeraten. Worin genau sind die Vorzüge und Nachteile eines Beweissicherungsverfahrens aus Ihrer Sichtweise zu sehen. Da wir als AGAbk. die Abnahme verweigert haben, liegt die Beweislast immer noch auf Seiten des AN für ein Mängelfreies Werk. Zu 95 % wurden die Mängel bei einem gescheiterten Schlichtungsversuch von der Gegenseite anerkannt. Jetzt wollen wir die Verträge kündigen um ein anderes Unternehmen mit der Mängelbeseitigung beauftragen zu können und dachten, dass wir für spätere Gerichtsverfahren den Ist-Zustand durch ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren festhalten lassen müssen. Meine ureigenste persönliche Meinung ist eigentlich dazu, dass hierzu auch ein privates Video als Beweis ausreichen sollte (mit aktueller Tageszeitung als Datumsbeweis), da die Mängel auch für einen Laien ohne weiteres sofort zu erkennen sind, jedoch wollten wir es ja rechtlich korrekt durchführen und hiervon wird durch den Anwalt abgeraten ...
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
GoogleAI-Analyse
Ein Beweissicherungsverfahren dient dazu, den Zustand einer Sache (z.B. eines Bauwerks) zu einem bestimmten Zeitpunkt gerichtlich festzustellen. Dies ist besonders relevant, wenn Streitigkeiten über Mängel bestehen und eine spätere Beweisführung erschwert sein könnte.
Vorteile:
- Objektive Beweissicherung: Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger dokumentiert den Ist-Zustand neutral.
- Frühzeitige Klärung: Die Beweissicherung kann vor einem eigentlichen Gerichtsverfahren durchgeführt werden.
- Grundlage für Verhandlungen: Das Gutachten kann als Basis für außergerichtliche Einigungen dienen.
Nachteile:
- Kosten: Ein Beweissicherungsverfahren verursacht Kosten für den Sachverständigen und das Gericht.
- Verzögerung: Das Verfahren kann Zeit in Anspruch nehmen.
- Ungewisses Ergebnis: Das Gutachten kann für eine Partei ungünstig ausfallen.
👉 Handlungsempfehlung: Wägen Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig ab und holen Sie sich rechtlichen Rat ein, um zu entscheiden, ob ein Beweissicherungsverfahren in Ihrem Fall sinnvoll ist.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Beweissicherungsverfahren
- Ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung von Tatsachen, insbesondere des Zustands einer Sache. Es dient der Beweissicherung für ein späteres Gerichtsverfahren.
Verwandte Begriffe: Selbstständiges Beweisverfahren, Gutachten, Beweislast. - Beweislast
- Die Verpflichtung einer Partei, bestimmte Tatsachen zu beweisen. Im Baurecht liegt die Beweislast für Mängel nach der Abnahme in der Regel beim Auftraggeber.
Verwandte Begriffe: Beweissicherungsverfahren, Gutachten, Sachverständiger. - Mangel
- Eine Abweichung des Ist-Zustands vom Soll-Zustand einer Sache. Im Baurecht liegt ein Mangel vor, wenn das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadenersatz, Nachbesserung. - Abnahme
- Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß annimmt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Verwandte Begriffe: Mangel, Gewährleistung, Beweislast. - Sachverständiger
- Eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die vom Gericht oder von Parteien beauftragt wird, ein Gutachten zu erstellen.
Verwandte Begriffe: Gutachten, Beweissicherungsverfahren, Beweislast. - Gutachten
- Eine schriftliche Expertise eines Sachverständigen zu einer bestimmten Fragestellung. Es dient als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren.
Verwandte Begriffe: Sachverständiger, Beweissicherungsverfahren, Beweislast. - Gerichtsverfahren
- Ein Verfahren vor einem Gericht zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten.
Verwandte Begriffe: Beweissicherungsverfahren, Beweislast, Gutachten.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Beweissicherungsverfahren?
Ein Beweissicherungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem der Zustand einer Sache (z.B. eines Bauwerks) zu einem bestimmten Zeitpunkt durch einen Sachverständigen dokumentiert wird. Es dient dazu, Beweise zu sichern, bevor sie verloren gehen oder sich verändern. - Wann ist ein Beweissicherungsverfahren sinnvoll?
Ein Beweissicherungsverfahren ist sinnvoll, wenn Streitigkeiten über Mängel bestehen und die Beweislage unklar ist. Es kann auch sinnvoll sein, wenn die Gefahr besteht, dass sich der Zustand der Sache verändert, bevor ein Gerichtsverfahren durchgeführt werden kann. - Wer trägt die Kosten für ein Beweissicherungsverfahren?
Grundsätzlich trägt die Partei die Kosten, die das Beweissicherungsverfahren beantragt hat. Im Rahmen eines späteren Gerichtsverfahrens können die Kosten jedoch anders verteilt werden. - Wie lange dauert ein Beweissicherungsverfahren?
Die Dauer eines Beweissicherungsverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Komplexität des Sachverhalts und der Auslastung des Gerichts. In der Regel dauert es mehrere Monate. - Kann man ein Beweissicherungsverfahren auch ohne Anwalt beantragen?
Grundsätzlich ist es möglich, ein Beweissicherungsverfahren ohne Anwalt zu beantragen. Es ist jedoch ratsam, sich rechtlichen Rat einzuholen, da das Verfahren komplex sein kann. - Was passiert nach dem Beweissicherungsverfahren?
Nach dem Beweissicherungsverfahren wird ein Gutachten erstellt, das den Zustand der Sache dokumentiert. Dieses Gutachten kann als Beweismittel in einem späteren Gerichtsverfahren verwendet werden. - Was ist der Unterschied zwischen einem Beweissicherungsverfahren und einem selbstständigen Beweisverfahren?
Die Begriffe werden oft synonym verwendet. Das selbstständige Beweisverfahren ist die korrekte juristische Bezeichnung. - Welche Rolle spielt die Abnahme im Zusammenhang mit einem Beweissicherungsverfahren?
Die Abnahme ist ein wichtiger Zeitpunkt, da danach die Beweislast für Mängel in der Regel auf den Auftraggeber übergeht. Ein Beweissicherungsverfahren kann helfen, den Zustand vor der Abnahme zu dokumentieren.
🔗 Verwandte Themen
- Selbstständiges Beweisverfahren im Detail
Eine ausführliche Erläuterung des Ablaufs und der rechtlichen Grundlagen. - Kosten eines Beweissicherungsverfahrens
Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten und wer diese trägt. - Die Rolle des Sachverständigen im Bauprozess
Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Sachverständigen. - Beweislastverteilung im Baurecht
Wer muss was beweisen bei Baumängeln? - Alternativen zum Beweissicherungsverfahren
Mediation, Schlichtung und andere Möglichkeiten der Streitbeilegung.
-
Beweissicherung: Fotobeweis vs. Gutachten – Was zählt vor Gericht?
Welche Möglichkeiten haben Sie denn ...
1) Eigener Fotobeweis:
Zeigt einen Zustand, von dem der Richter - weil ja absoluter Nichtbaufachmann - meist nicht sehen kann, ob es ein Mangel ist oder nicht. Und selbst wenn der Mangel offensichtlich ist - der berühmte Hut, den man durch die Ritze werfen kann -, weiß der Richter nicht, ob und wenn wie der zu beheben ist.2) Selbst einen Gutachter beauftragen
Gutachter macht die Fotos und bewertet die. So weit, so gut.
Ihr Anwalt gibt das Gutachten zu den Gerichtsakten, die Gegenseite, sagt über den Gutachter - Wes Brot ich ess, des Lied ich sing - also Parteigutachten und schon ist es nicht mehr als einer Ihrer Briefe Wert.3) Selbstständiges Beweisverfahren
Auftraggeber des Gutachtens ist das Gericht, das Brot kommt also nicht von einer der Streithähne und somit sollte das Gutachten den Tatsachen entsprechen.
Problem: Sie wissen nicht um Qualifikation des Gutachters, der vom Gericht bestellt wird. Auch gibt es leider gruslige Experten.
Außerdem darf der Gutachter nur die ihm gestellten Fragen beantworten. Ergo muss die Vorlage, die er kriegt schon mit Baufachwissen geschrieben sein.
und nun?
Der beste Rat ist auch der teuerste.
Selbst einen Gutachter beauftragen. Der zeigt Ihnen ALLE Mängel - auch die, von denen Sie noch nicht wissen -, sagt wie aus fachlicher Sicht damit umzugehen ist, was eine Behebung kosten könnte.
Bei Gericht durch Ihren Anwalt eingereicht wird das Gutachten von jedem halbwegs brauchbaren Gegenanwalt als Parteigutachten abgelehnt. Nu muss Ihr Gutachter mit Ihrem Anwalt die Beweisfragen für den Gerichts-SV erstellen und Ihnen bei der Einschätzung des Gerichtsgutachtens helfen und im Prozess in Ihrem Interesse Ihren Anwalt beraten, evtl. auch den Gerichtsgutachter hart angehen.
Der Haken? Die kosten: Rechnen Sie mal nur für die Gutachten 10.000 €. PLUS Anwälte und Gerichte.
Aber: ohne wird es schwer.
Nu fräch ich mich dauernd, ob Ihr guter Anwalt seine Ablehnung nicht begründet hat? -
Beweissicherung: AN-Anerkennung von Mängeln – Strategie & Vorgehen
die Ablehnung hat er begründet
AN hat das Unternehmen erst in 2003 vom Vorgänger übernommen, die Anzahl der gebauten Häuser des AN ist rückläufig, die Dauer des Beweissicherungsverfahrens ungewiss, Mängel wurden bei gescheiterter Schlichtung von AN anerkannt und lassen sich zum Teil auch später noch nach Fertigstellung zerstörungsfrei begutachten, bzw. sind als fehlende noch nicht ausgeführte Leistung ersichtlich ... -
Beweissicherung: Unternehmer insolvent? – Kostenrisiko & Strategien
Sprich ...
er hat Schiss, das der Unternehmer in Kürze die Grätsche macht.1) Frage: Haben Sie noch Geld im Säckel.
Wenn nein, 2) Frage, wie steht denn der Unternehmer zum Bezahlen der Kosten?
Wenn Sie alles gezahlt haben, kommen Sie ohne Klage wohl nicht an einen Ct. Und dann brauchen Sie ein Gutachten, damit der Richter Ihnen einen Anspruch ausurteilen kann => siehe oben.
Wenn Sie noch Geld haben, schön und gut. Aber auch da müssen SIE beweisen, dass Ihre Einbehalte und später Ihre Rechnungen für tatsächliche Mängel gebraucht werden.
Was stellt sich Ihr Anwalt denn vor? -
Beweissicherung: Restzahlung vs. Mängelbeseitigung – Machbarkeit prüfen
Geld ist noch im Säckel
Nach Einschätzung des Schlichters ist mit den vorhandenen Mängeln, der Nichtleistung etc. und meinem noch zu zahlenden Geld ein Beheben bzw. Vollenden dieser machbar, ich jedoch würde teilweise auf den Kosten für den Bauverzug von 5 Monaten sitzen bleiben ... -
Beweissicherung: Unternehmer vs. Insolvenzverwalter – Risiken & Folgen
ich weiß nicht was mir lieber wäre ...
der Streit mit dem Unternehmer oder mit dem Insolvenzverwalter ;-(((. Der IVAbk. muss nämlich auch den letzten Ct. aus den Kunden rausquetschen. Da gelten nicht schriftliche Absprachen gar nichts mehr, auch wenn der Unternehmer die Absprache bestätigt.
Egal wem Sie's am Ende zu tun haben, ums Geld wird es Krach geben
Denken wir's doch mal zu Ende. Sie kündigen (per Anwalt) den Vertrag, holen andere ran, die Murks beseitigen und fertigstellen, zahlen deren Rechnungen aus dem Einbehalt und kommen unterm Strich mit einer schwarzen Null davon (mit Glück).
Und dann?
Irgendwann schickt Ihnen Ihr Unternehmer - oder noch schlimmer sein IV - eine Zahlungserinnerung über die ausstehenden Summe. Sie setzen sich hin, listen die Rechnungen auf und teilen mit: Es ist Essig mit Zahlung.
Das sieht der Bauunternehmer natürlich nicht ein (der IV schon mal sowieso nicht) und schwupps sind Sie verklagt.
Was soll denn dann ein Gutachter noch sehen?
Nüscht, weil Ihre Handwerker (die zweiten) so gut waren (hoffentlich). Ab da geht es dann richtig in die Vollen ☹(.
Soll ich Ihnen verraten, wie das ausgeht? Sie bekommen 30 % vielleicht auch 50 % Ihrer Forderung durch, müssen den Rest zahlen und den entsprechenden Anteil der Streitkosten noch dazu.
So sieht es aus. Habe ich nämlich schon zu oft erlebt, als dass ich da noch Illusionen hätte. -
Beweissicherung: Anwaltsbegründung – Warum wird abgeraten?
Woran liegt es?
Hallo Gastxyz,
kann Herrn Dühlmeyer nur beipflichten. Die Begründung Ihres Anwalts würde mich doch sehr interessieren.
Ansonsten würde ich meine Bauherren evtl. falsch beraten.
Es ist so wie immer, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist,
fängt das große Wehklagen an.
Manchmal glaube ich, es hat sich bei den Bauherrn noch nicht rumgesprochen, dass das Bauen doch nicht so leicht ist, wie manche sich dies vorstellen - d.f. den unabhängigen Fachmann -
kann man getrost einsparen, nach dem Motto "können wir selber".
Mit freundlichen Grüßen aus dem regnerischen Bayern -
Beweissicherung: Privatgutachten – Vorteile im Gerichtsverfahren
Gutachten
Sie sollten sich die Einschaltung eines privaten Gutachters wirklich ernsthaft überlegen. Auch wenn es, wie Herr Dühlmeyer schon sagte von der Gegenseite (solange der Unternehmer noch existiert) angefochten wird.
Vorteile: 1. Ist das Gutachten sachlich fundiert, erstreckt sich das gerichtliche Beweisverfahren oft nur auf Überprüfung des erstellten Gutachtes mit knapper Ortsbesichtigung.
2. Im Falle der Insolvenz des Bauunternehmer haben Sie ein Dokument, das die Mängel und vor allem die Kosten der Beseitigung aufzeigt.
Was nützt Ihnen dass werden Sie fragen.
Nun der IVAbk. muss und will mögliche Forderungen eintreiben. Da einige Bauherren im Falle der Insolvenz da zu neigen, Mängel als Mängel darzustellen, die eigentlich keine sind, oder wesentlich geringer sind als angegeben, schaltet er in der Regel eine (n) Baufachfrau (man) ein. (Zumindest bei größeren Insolvenzverfahren). Dieser Experte prüft jetzt das Gutachten und die Sachlage vor Ort und wird, bei entsprechender sachlicher Fundierung des Gutachtens, dem IV raten auf die Restforderung zu verzichten, oder diese zu reduzieren.
Haben Sie nichts in der Hand, Ihr Videobeweis dürfte auch den IV nicht sonderlich beeindrucken, wird man zumindest versuchen, die Mängelbeseitigungskosten als überhöht darzustellen. -
Beweissicherung: Bauüberwacher & ÖBUV – Mängel übersehen?
@Jens-Peter Volquardsen
einen Bauüberwacher hatte ich da, der meine Interessen vertreten hat, also nicht von der AN-Seite gestellt wurde. Mängelanzeigen wurden vom AN ignoriert. ÖBUVAbk. auf die Baustelle geholt, hatte wahrscheinlich eine blickdichte Brille auf, da er offensichtliche Mängel nicht gesehen hat. Die Mängel wurden mir dann vom Hersteller (Unger-Diffutherm) bestätigt. Andere Mängel, welche später kamen, habe ich dann auf Grund der schlechten Erfahrungen mit dem Gutachter selbst angezeigt und mir jeweils von den Herstellern (Kronoply, Würth, Rockwool) schriftlich die Bestätigungen eingeholt, dass die verwendeten Produkte entweder für den einsatzzwecke nicht geeignet waren, keine bauaaufsichtliche Zulassung haben oder nicht nach Herstellerrichtlinie verarbeitet worden sind. Alle diese Mängel wurden bei der Schlichtung auch anerkannt, wurden fotografisch dokumentiert und vom Schlichter (Gutachter im Holzrahmenbau, aber leider kein ÖBUV) festgehalten ... -
Beweissicherung: Bekannter Gutachter? – Forum-Erfahrungen prüfen
-
Beweissicherung: Forum-Aktivität – Mehrere Artikel des Nutzers
@Ralf Dühlmeyer
korrekt Herr Dühlmeyer, sind schon ein paar mehr Artikel hier im Forum von mir ..., leider ... -
Beweissicherung: Anerkannte Mängel – Streit um Beseitigungskosten?
Mängelbeseitigungskosten
Sie schreiben, 95 % der gerügten Mängel wurden im Schlichtungsverfahren von dem Unternehmer anerkannt. Gilt dieses auch für die Mängelbeseitigungskosten? Oder worum streiten Sie eigentlich noch? Oder geht es nur darum, dass Sie die Mängelbeseitigung durch den Unternehmer nicht mehr wollen? -
Beweissicherung: Mängelbeseitigung vs. Bürgschaft – Risiken abwägen
@Jens-Peter Volquardsen
Das Unternehmen will die Mängelbeseitigung nur durchführen, wenn die Bank eine unwiderrufliche selbstschuldnerische Bürgschaft stellt. Dann werden die Mängel vielleicht nur halbherzig abgestellt, so, dass ich die Mängel nicht mehr als gravierend darlegen kann, die Abnahme nicht mehr verweigern kann und dann mit schlampig behobenen Mängeln leben muss, die mein/ihr Geld haben und ich mit schlampig behobenem Pfusch leben muss oder Mängelbeseitigungskosten für eine sauber durchzuführende Instandsetzung zurückklagen muss. Und dann bin ich derjenige der beweisen muss, dass korrekt gearbeitet bzw. nicht korrekt gearbeitet wurde, was wiederum mein Geld kostet und so werfe ich dann gutes Geld schlechtem hinterher ... -
Beweissicherung: Mängelbeseitigung – Halbherzig keine Option!
Häääh?
Werter Fragesteller! Ihre Ausführungen im letzten Beitrag kann ich nicht nachvollziehen! Der Unternehmer hat die Mängel in der Form zu beseitigen, dass es keine Mängel mehr sind. Da gibt nichts mit halbherzige oder schlampige Beseitigung - genauso wenig, wie es nur "ein bisschen schwanger" gibt ... -
Beweissicherung: Murks-Behebung – Strategie vermeiden! ⚠️
Nene Helmuth ...
Ich weiß auf was der Frager anspielt.
Irgendeine Mangelbehebung hingemurkst, sodass die "richtige" Behebung als unverhältnismäßig gewertert würde und dann gibt's ein paar € als Entschädigung.
Aber wenn der Fragesteller so weiter wurschtelt (Sorry, aber ein anderer Begriff fällt mit dafür wirklich nicht mehr ein), geht das Ding sauber in die Hose. Und dann hat er weder Geld noch behobene Mängel. Insbesondere, wenn der Bauunternehmer wirklich die Grätsche auf's Parkett legt.
Der IVAbk. haftet mit seinem Privatvermögen und wird daher einen Teufel tun, auf einen Ct zu verzichten.
Der Unternehmer versaut's, der Baubegleiter versaut's, der SV versaut's, die Schlichtung ist versaut ... aber es wird weiter munter rumgeeiert, statt Nägel mit Köpfen in dicke Balken zu hauen.
Ich höre jetzt schon den Jubelschrei des gegnerischen Anwalts, wenn das ein Bauprozess wird. -
Beweissicherung: Kompliziert statt einfach? – Vermeiden!
-
Beweissicherung: Murks-Beseitigung – Auch durch SV möglich!
Hallo Gastxyz + alle
Hallo Gastxyz + alle
wie Herr Dühlmeyer erwähnt hat, wenn verschiedene Ausführungen schon Murks sind, dann wird wahrscheinlich irgendeine Mangelbehebung auch nur hingemurkst.
Aber auch nicht zu vergessen: es kann auch passieren, dass auch ein gerichtlich besteller SV einige hingemurkste Mängelbeseitigungen akzeptieren wird.
Gruß
Amy -
Beweissicherung: Nägel mit Köpfen – Strategie gesucht!
@Ralf Dühlmeyer @all
"Aber wenn der Fragesteller so weiter wurschtelt (Sorry, aber ein anderer Begriff fällt mit dafür wirklich nicht mehr ein), geht das Ding sauber in die Hose. "
Genau darum geht es ja, dass nicht gewurschtelt werden soll. Ich will Nägel mit Köpfen machen. Aber jeder erzählt einem etwas anderes. Mit einem Anwalt habe ich telefoniert, nachdem ich ihm meinen Sachverhalt schriftlich geschildert hatte. Heute war ich zu einer Erstberatung beim 2. Anwalt und morgen habe ich noch 2 Anwaltstermine. Heute riet mir der Anwalt nochmals eine Frist zu setzen mit Androhung Ersatzvornahme, den Vertrag nicht zu kündigen und dann eine Ersatzvornahme auf Kosten des AN vornehmen zu lassen. Finde ich komisch, dass ich eine Ersatzvornahme vornehmen lassen kann ohne den Vertrag zu kündigen ... -
Beweissicherung: Ersatzvornahme – Anwalts-Empfehlung prüfen
Erfahrungs-, kein Expertenrat
Der Rechtsanwalt, der Ihnen zu Ersatzvornahme geraten hat, scheint mir der pfiffigere zu sein.
Fristen sind immer wichtig. Ich habe das hier zwischendurch immer wieder - wenn auch sporadisch - gelesen.
Ich möchte Herrn Dühlmeyer nur in einem Punkt widersprechen: die Kosten für einen privat beauftragten Sachverständigen sind bei seriösen Anbietern in diesen Fällen selten wesentlich höher als 1000 €. Also eine 0 weniger.
Aus der Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten: meist ist nicht mal ein (offizielles) Gutachten erforderlich. Warum, hat Herr Dühlmeyer erklärt. Aber der Anwalt muss ja auf irgendwas aufbauen. Und zwar juristisch UND technisch.
Da Sie offensichtlich mit Ihrem richtigen Vorgehen (Baubegleiter etc.) auf die falschen Leute getroffen sind, sollten Sie sich jetzt Zeit nehmen, den "richtigen" Sachverständigen zu finden. Wie das geht, weiß ich leider auch nicht. Evtl. über Referenzen oder eben den Anwalt fragen, ob der jemanden kennt. -
Beweissicherung: Ersatzvornahme – Sinnvolle Lösung mit Frist?
Warum,
guten Tag,
soll es auch einfacher sein, einen guten Sachverständigen zu finden als einen guten Handwerksbetrieb? Es ist immer noch wie im Leben, es gibt so eine und solche.
Ich denke, unter Fristsetzung und -Wahrung, ist die Ersatzvornahme die sinnvollste Lösung. Immer bei fachlich "wasserdichter" Begleitung und Dokumentation. -
Beweissicherung: Zu viele Expertenmeinungen – Königsweg finden!
Zu viele Experten
Hallo Bauherr, die Lösung Ihres Problems erreichnen Sie nicht damit, dass Sie über das Forum z.B. 27 Experten befragen, und hinterher 35 Meinungen erhalten. Es ist ist eben nicht wie in einem bekannten Fernsehquiz, hiermit Stelle ich die Frage ans Publikum und erhalte eine übereinstimmende Antwort mit einer Quote von 80 %. Ob sie dann richtig oder falsch ist bleibt zwar immer noch offen, aber ich habe eine Mehrheitsmeinung. Suchen Sie danach?
Sie misstrauen offenbar jedem, oder was soll sonst die Konsultation von 5 Anwälten, oder waren es nur 4?
Ersatzvornahme, ob die greift, hege ich mal meine Zweifel. Ihr Bauunternehmer weigert sich doch gar nicht die Mängel zu beseitigen, jedoch möchte er nach erfolgreicher Mängelbeseitigung auch sein Geld sehen, Absicherung durch eine Bürgschaft, ist doch nicht ungewöhnlich oder?
Sie wollen eine fachgerechte Mängelbeseitigung, jedoch nicht durch Ihren BU, da Sie diesem Aufgrund der bisherigen Schlechtleistung, misstrauen, auch verständlich.
Die Suche nach dem Königsweg dürfte vergeblich sein.
Nochmal ein Vorschlag zur Lösung des Problems, auch wenn es der 36. ist, und noch 54 folgen.
Setzen Sie sich mit dem Schlichter (Gutachter für Holzrahmenbau), der ja, zumindest hörte es sich so an, von beiden Seiten akzeptiert wurde, und dem Bauunternehmer und mit beiden Rechtsvertretern an einen Tisch. Versuchen Sie folgendes zu vereinbaren, der Bauunternehmer beseitigt die Mängel (vollständig versteht sich), der Sachverständige beurteilt ob die Mängelbeseitigung erfolgreich war oder nicht. Danach Zahlung, oder nur Teilzahlung ...
Voraussetzung für dieses Unternehmen, Sie fassen mal irgendwann Vertrauen das Tuen eines Anwalts und betrauen diesen mit Ihrem Mandat, damit er die ganze Sache einfädelt. -
Beweissicherung: Parteigutachten – Kosten realistisch einschätzen
@ R.K.
Werter R.K.
1.000 € für ein Parteigutachten mit Recherche, Bauteilöffnung und Gutachtenerstellung sind schon mal zu wenig.
Und dann bezog sich meine Zahl auf alle davor genannten Gutachterleistungen:
Parteigutachten, Gerichtsgutachten, Stellungnahme des Parteigutachters zum gerichtsgutachten, Teilnahme am Prozess, Vorbereitung der 2. Instanz, 2 ter Gerichtsgutachter usw.
Und DA sind 10.000 € NICHT zu viel! -
Beweissicherung: RA-Suche – Vorgehensweise hinterfragen!
Info holen
@ Jens-Peter
ich finde, dass die Vorgehensweise von Gastxyz bei RA-Suche überhaupt nicht verkehrt ist. Schließlich geht es um seinem Haus und eine Menge Geld. Oder soll man lieber immer der alle erste möglicher Partner nehmen und gut ist? Weil, genau das Gegenteil wird hier ins Forum immer wieder wiederholt! Und meine Erfahrung sagt, nicht jeder RA ist in Baurecht fähig, auch wenn "Schwerpunkt Baurecht" behauptet wird!
Bzgl. "Einigung" ... es gibt halt Bauträger, mit wem man sich kaum einigen kann, besonders wenn es um gravierende Mängel geht. Wenn ich alles hier richtig verstanden habe, Gastxyz hat schon Einigung erfolglos versucht ...
@R. K. + Ralf Dühlmeyer
Die von Herrn Dühlmeyer erwähnte SV-Kosten kann ich Aufgrund meine Erfahrungen bestätigen. Ein privater SV kann weniger kosten, besonders wenn der Aufwand nicht sehr hoch ist.
Gruß -
Beweissicherung: Privatgutachten – Kosten im EFH-Bau realistisch?
Aneinander vorbei geschrieben
Herr Dühlmeyer: so gesehen haben sie natürlich Recht. Ich hatte es so verstanden, dass nur das Privatgutachten schon 10.000? kosten soll.
Im Einfamilienhausbau sind allerdings die reinen Kosten für einen Privatgutachter nicht so hoch. Kommt natürlich drauf an, welcher Ausbauzustand erreicht ist. Sprich: wieviel muss "auseinandergenommen" werden?
Die Gesamtkosten, und da stimme ich mit Ihnen überein, können die 10.000? sogar noch weit übersteigen. Insbesondere, weil sich ja die Rechtsanwaltskosten nach dem Streitwert richten. Meist eben der Kaufpreis des Hauses
Das Entscheidende ist aber, das der private Gutachter aktiv suchen darf, Mängel ausforschen kann. Das darf der vom Gericht bestellte Gutachter nicht.
Das Gesamtproblem des Fragestellers verstehe ich aber immer noch nicht. Abnahme verweigern reicht doch. Auch nach Nachbesserungsversuch. Er ist ja nicht beweispflichtig. -
Beweissicherung: Abnahme verweigern? – Nur bei schwerwiegenden Mängeln!
@ R.K.
Falsch, Her Kiy.
Abnahme darf nur bei schwerwiegenden Mängeln verweigert werden.
Z.B. Offene Fuge als Wärmebrücke oder Luftundichtigkeit ist schwerwiegender Mangel.
Wird die Fuge mit geeignetem Material gefüllt, aber halt so, dass ein Riss oder eine Unebenheit die Folge sein kann, ist der Mangel nicht mehr schwerwiegend und die Abnahme unter Auflistung des Mangels vorzunehmen. Und ab da darf nur noch über die Kosten gestritten werden ;-((((. -
Beweissicherung: Dringender Fertigstellungswunsch – Strategie finden!
@R. K.
Hallo Herr Kye, das Problem ist, dass wir fertig werden wollen, weil das 2. Kind im Anmarsch ist und wir unsere Wohnung schon zum 31.03. gekündigt hatten und unser Vermieter auch nicht glücklich darüber ist, dass wir undgewiss verlängert haben. Ist für ihn auch nicht so dolle die Situation. und dwir wollen hieraus keine never-ending-Story werden lassen, sondern so schnell als möglich fertig bauen lassen und einziehen, aber nicht so, dass wir nachher AN und Ersatzvornahme zahlen müssen. Daher muss jetzt alles wasserdicht sein. Nur jeder Anwalt sagt halt etwas anderes ... -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beweissicherungsverfahren im Baurecht: Vorteile, Nachteile & Kosten
💡 Kernaussagen: Das Beweissicherungsverfahren im Baurecht dient der Feststellung von Mängeln und Schäden. Ein frühzeitiges Verfahren kann die Beweislast erleichtern, birgt aber auch Kostenrisiken. Die Wahl des richtigen Gutachters und eine klare Strategie sind entscheidend. Bei drohender Insolvenz des Auftragnehmers sind besondere Maßnahmen erforderlich. Die Abnahme sollte nur bei schwerwiegenden Mängeln verweigert werden.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Beweissicherung: Murks-Behebung – Strategie vermeiden! ⚠️ wird davor gewarnt, sich auf halbherzige Mängelbeseitigungsversuche einzulassen, da dies die eigene Position im Streitfall schwächen kann.
✅ Zusatzinfo: Ein Privatgutachten kann im gerichtlichen Beweisverfahren von Vorteil sein, insbesondere wenn es sachlich fundiert ist, wie im Beitrag Beweissicherung: Privatgutachten – Vorteile im Gerichtsverfahren erläutert wird. Es kann das gerichtliche Verfahren beschleunigen und auf die Überprüfung des erstellten Gutachtens beschränken.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für ein Parteigutachten können variieren, aber im Beitrag Beweissicherung: Parteigutachten – Kosten realistisch einschätzen wird darauf hingewiesen, dass 1.000 € für ein umfassendes Gutachten mit Bauteilöffnung unrealistisch sind. Eine realistische Einschätzung der Kosten ist wichtig für die Planung des weiteren Vorgehens.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, sich nicht von zu vielen Expertenmeinungen verunsichern zu lassen, sondern einen klaren Königsweg zu suchen, wie im Beitrag Beweissicherung: Zu viele Expertenmeinungen – Königsweg finden! betont wird. Eine frühzeitige und umfassende Beratung durch einen Fachanwalt für Baurecht ist ratsam, um die Vor- und Nachteile eines Beweissicherungsverfahrens im individuellen Fall abzuwägen.
🔧 Handlungsempfehlung: Bei der Durchführung einer Ersatzvornahme ist eine fachlich "wasserdichte" Begleitung und Dokumentation unerlässlich, wie im Beitrag Beweissicherung: Ersatzvornahme – Sinnvolle Lösung mit Frist? hervorgehoben wird. Dies dient der Absicherung der eigenen Ansprüche und der Vermeidung von späteren Streitigkeiten.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Beweissicherungsverfahren, Baurecht" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Beweissicherungsverfahren, Baurecht" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Beweissicherungsverfahren im Baurecht: Vorteile, Nachteile & Kosten erklärt?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Beweissicherungsverfahren: Vor- & Nachteile
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Beweissicherungsverfahren, Baurecht, Mängel, Beweislast, Gericht, Gutachter, Kosten, Vorteile, Nachteile
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!

