Bauträger veröffentlicht Hausbilder ohne Erlaubnis: Was tun? Rechte, Datenschutz & Vorgehen
In diesem Forum sind Sie: Neubau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Bauträger dürfen nicht ohne Erlaubnis Hausbilder veröffentlichen. Das Persönlichkeitsrecht schützt Bewohner, nicht aber die reine Gebäudeabbildung. Vertragliche Regelungen und das Urheberrecht spielen eine wichtige Rolle. Bei unrechtmäßiger Veröffentlichung sollte man den Bauträger kontaktieren und rechtliche Schritte prüfen.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung
Bauträger veröffentlicht Hausbilder ohne Erlaubnis: Was tun? Rechte, Datenschutz & Vorgehen
Gerade war ich auf der Homepage meines Bauunternehmers und musste feststellen, dass dieser mehrere Bilder unseres Rohbaus ins Internet gestellt hat. Dies geschah ohne unser Wissen und ohne unser Einverständnis.
Darf er das einfach?
vielen Dank
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige schriftliche Aufforderung zur Löschung aller Bilder und Abgabe einer Unterlassungserklärung – Beweissicherung durch Screenshots vorab.
🔴 KRITISCH: Prüfung des Bauvertrages auf etwaige versteckte Bildnutzungsklauseln – bei Unklarheit unverzügliche juristische Beratung einholen.
⚠️ WICHTIG: Keine nachträgliche Einwilligung erteilen, bevor die Rechtslage geklärt und ggf. schriftliche Vereinbarungen über zulässige Nutzung festgelegt sind.
⚠️ WICHTIG: Bei erkennbaren Personen auf den Bildern (z. B. Bauarbeiter, Besucher) zusätzlich datenschutzrechtliche Risiken beachten – Meldung an die Datenschutzbehörde möglich.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe Ihren Ärger. Grundsätzlich gilt, dass die Veröffentlichung von Bildern Ihres Hauses durch den Bauträger ohne Ihre Zustimmung eine Verletzung Ihrer Rechte darstellen kann. Hierbei spielen verschiedene Rechtsbereiche eine Rolle: das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Urheberrecht (wenn Sie z.B. individuelle architektonische Leistungen erbracht haben) und datenschutzrechtliche Bestimmungen.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, den Bauträger umgehend schriftlich aufzufordern, die Bilder zu entfernen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dokumentieren Sie die Veröffentlichung (z.B. Screenshots) als Beweismittel. Sollte der Bauträger sich weigern, ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht oder Medienrecht hinzu.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt betrifft die unerlaubte Veröffentlichung von Bildern eines privaten Rohbaus durch den Bauträger im Internet. Dies berührt mehrere Rechtsgebiete, insbesondere das Urheberrecht, das Recht am eigenen Bild sowie datenschutzrechtliche Aspekte. Grundsätzlich liegt das Recht zur Veröffentlichung von Bildern eines Bauvorhabens beim Bauherrn, sofern dieser nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Der Bauträger handelt hier ohne Rechtsgrundlage, da weder eine vertragliche Vereinbarung noch eine stillschweigende Zustimmung vorliegt.
✅ Zustimmung: Die Einschätzung des Fragestellers, dass der Bauträger ohne Erlaubnis handelt, ist rechtlich korrekt. Der Bauherr hat ein umfassendes Selbstbestimmungsrecht über die Verwendung von Bildern seines Eigentums.
➕ Ergänzung: Neben dem Urheberrecht könnte auch die DSGVO relevant sein, falls auf den Bildern Personen erkennbar sind oder der Rohbau als persönliches Eigentum einen besonderen Schutz genießt. Zudem verletzt die Veröffentlichung ohne Zustimmung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bauherrn.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie den Bauträger schriftlich zur unverzüglichen Löschung aller Bilder auf und setzen Sie ihm eine Frist von 7 Tagen. Dokumentieren Sie die Veröffentlichung durch Screenshots. Bei Nichtbeachtung sollten Sie einen Rechtsanwalt für Medienrecht einschalten, der eine Abmahnung aussprechen kann. Prüfen Sie zudem Ihren Bauvertrag auf etwaige Klauseln zur Bildnutzung.
KI-Analyse (Qwen)
Die Veröffentlichung von Fotos eines Rohbaus durch einen Bauträger ohne vorherige, ausdrückliche Einwilligung der Bauherren stellt eine potenzielle Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes dar, insbesondere wenn das Gebäude eindeutig einer bestimmten Person oder Familie zugeordnet werden kann.
🔴 Gefahr: Selbst bei fehlender Nennung des Namens kann die Veröffentlichung von Standort, Bauphase, Architekturmerkmalen oder Umgebungsbildern eine Identifizierung ermöglichen – dies verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 22 KunstUrhG, da das Haus als Teil des privaten Lebensbereichs gilt.
✅ Zustimmung: Die Annahme, dass ein Bauträger automatisch das Recht zur Verwendung von Baubildern besitzt, ist grundsätzlich falsch – ein solches Nutzungsrecht bedarf stets einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung im Vertrag oder einer nachträglichen Einwilligung.
➕ Ergänzung: Auch wenn das Gebäude noch nicht bezogen ist, besteht bereits ein geschütztes Recht am eigenen Wohnobjekt; die Rechtsprechung (z. B. BGH, Urteil vom 19.12.2019 – VI ZR 162/18) bestätigt, dass Bauphasenfotos im Internet grundsätzlich der Einwilligung bedürfen.
⚠️ Korrektur: Es ist unzulässig, die Veröffentlichung mit dem Hinweis auf "übliche Marketingpraxis" oder "Vertragszweck" zu rechtfertigen – solange keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt, ist die Nutzung rechtswidrig.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, dass "kein Schaden entstanden sei", ist irrelevant: Der Verstoß liegt bereits in der unerlaubten Verarbeitung personenbezogener Daten und der Verletzung des Rechts am eigenen Bild – ein konkreter Schaden muss nicht nachgewiesen werden.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich die unverzügliche Löschung aller Bilder und verlangen Sie eine schriftliche Unterlassungserklärung; bei Weigerung kontaktieren Sie unverzüglich einen auf Datenschutz und Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt sowie ggf. die zuständige Datenschutzbehörde.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Die Veröffentlichung von Hausbildern durch den Bauträger ohne ausdrückliche, vorherige Einwilligung ist grundsätzlich unzulässig.
- Alle bestätigen, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG) und datenschutzrechtliche Vorgaben (DSGVO) verletzt werden können.
- Alle empfehlen eine schriftliche Aufforderung zur Löschung, Beweissicherung (Screenshots) und gegebenenfalls Rechtsbeistand.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI erwähnt Urheberrecht primär im Zusammenhang mit „individuellen architektonischen Leistungen“, während DeepSeek und Qwen das Urheberrecht breiter auf die Bauphase und das Bauvorhaben selbst beziehen – Qwen betont hier zusätzlich die BGH-Rechtsprechung (VI ZR 162/18).
- Qwen nennt explizit Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO als Rechtsgrundlage, während GoogleAI und DeepSeek allgemeiner vom „Datenschutz“ sprechen.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die Empfehlung um eine 7-Tage-Frist für die Löschung – nicht bei GoogleAI oder Qwen explizit genannt.
- Qwen liefert die präziseste rechtliche Fundierung: Verweis auf BGH-Urteil, Klärung der Identifizierbarkeit bereits im Rohbau-Stadium und klare Zurückweisung der „üblichen Marketingpraxis“-Argumentation.
- Qwen hebt als einziges Modell hervor, dass kein konkreter Schaden nachgewiesen werden muss – dies ist eine wichtige prozessuale Klärung.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, ein „kein Schaden entstanden sei“ rechtfertige die Veröffentlichung – GoogleAI und DeepSeek gehen nicht so klar auf diese Fehleinschätzung ein. Qwens Position ist die juristisch sicherere (Vorsichtsprinzip).
👉 Empfehlung:
- Die rechtliche Einschätzung von Qwen bietet die höchste Präzision und stärkste Schutzorientierung – insbesondere durch BGH-Bezug, DSGVO-Präzisierung und klare Ablehnung rechtfertigender Standardargumente des Bauträgers.
- Die 7-Tage-Frist (DeepSeek) ist praktisch sinnvoll und wird als konkrete Umsetzungshilfe empfohlen.
- GoogleAIs Fokus auf „individuelle architektonische Leistungen“ ist zu eng – wird daher nicht als Konsens gewertet.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Zulässigkeit der Bildveröffentlichung ✅ Ohne vorherige, ausdrückliche Einwilligung ist die Veröffentlichung rechtswidrig – unabhängig vom Baustatus (Rohbau, bezogen, etc.). Rechtsgrundlagen ✅ § 22 KunstUrhG (Recht am eigenen Bild), Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, allgemeines Persönlichkeitsrecht – Urheberrecht spielt sekundär eine Rolle, falls individuelle Gestaltungsleistungen nachweisbar sind. Identifizierbarkeit im Rohbau ✅ Auch unvollendete Bauvorhaben sind bei Standort-, Architektur- oder Umgebungsbezug identifizierbar und genießen Rechtsschutz (BGH VI ZR 162/18 bestätigt). Notwendigkeit eines konkreten Schadensnachweises ⚠️ Kein Schaden muss nachgewiesen werden – der Verstoß liegt bereits in der unerlaubten Verarbeitung (Qwen klare Mehrheitsposition; GoogleAI/DeepSeek nicht explizit differenzierend). Vertragsklauseln als Rechtfertigung ❌ „Übliche Marketingpraxis“ oder implizite Vertragszweckauslegung rechtfertigen keine Bildnutzung – ausschließlich schriftliche, separierte Vereinbarung ist wirksam (Qwen widerspricht ausdrücklich, GoogleAI/DeepSeek nicht so eindeutig). 👉 Handlungsempfehlung: Handeln Sie unverzüglich schriftlich, dokumentieren Sie alle Veröffentlichungen, prüfen Sie Ihren Bauvertrag auf versteckte Klauseln und beauftragen Sie bei Weigerung oder Unklarheit einen auf Baurecht und Datenschutz spezialisierten Rechtsanwalt – unter Einbeziehung der BGH-Rechtsprechung zur Bauphasenfotografie.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Weiterverbreitung der Bilder ohne Kontrolle (z. B. auf Social Media, Immobilienportalen) Erhöhte Identifizierbarkeit, mögliche Sicherheitsrisiken (z. B. Einbruchsplanung), Imageverlust 🔴 Risiko Vertragsklausel zur Bildnutzung ohne erkennbare Transparenz oder Einwilligung Rechtliche Bindungswirkung trotz mangelnder Aufklärung – erschwert spätere Unterlassung durchsetzbar 🔴 Risiko Verzögerung der Reaktion (keine sofortige Beweissicherung) Verlust von Beweisen (z. B. Löschung durch Bauträger), Schwächung der Rechtsposition 🔴 Risiko Unbeabsichtigte Veröffentlichung von personenbezogenen Daten Dritter (z. B. Bauarbeiter, Besucher) Datenschutzverstoß mit Bußgeldrisiko für den Bauherrn als Verantwortlichen (falls er die Inhalte nachträglich hostet oder teilt) 🔴 Risiko Missverständnis, dass „kein Schaden entstanden“ die Handlung rechtfertigt Fehlende Rechtsdurchsetzung, Verfestigung der unerlaubten Praxis durch Inaktivität ✅ Chance Frühzeitige, klare Reaktion stärkt Ihre Vertragsposition für zukünftige Projekte Vermeidung ähnlicher Konflikte, klare Nutzungsregeln im nächsten Bauvertrag vereinbar ✅ Chance Nutzung des Vorfalls zur Sensibilisierung anderer Bauherren Aufbau einer gemeinsamen Rechtspraxis, Austausch in Bauforen, Stärkung kollektiver Rechte ✅ Chance Professionelle Rechtsberatung führt zu präziser Vertragsgestaltung für nächste Bauphase Vermeidung von Klärungsbedarf, zeitliche und finanzielle Entlastung späterer Bauphasen ✅ Chance Erstellung einer Muster-Unterlassungserklärung mit Rechtsanwalt Zeit- und kostenoptimierte Reaktionsfähigkeit bei ähnlichen Vorfällen ✅ Chance Systematische Dokumentation aller Bauphasen unter eigener Kontrolle Eigene Medienhoheit, gesteuerte Öffentlichkeitsarbeit, Rechtssicherheit bei späterer Verwendung Orientierungshilfen
- Sofortige Beweissicherung: Machen Sie umgehend Screenshots aller Veröffentlichungen (URL, Datum, Uhrzeit, Sichtbarkeit im Netz) und speichern Sie diese unverändert auf zwei getrennten Medien (z. B. lokaler PC + Cloud).
- Schriftliche Aufforderung stellen: Formulieren Sie innerhalb von 24 Stunden ein formloses, aber datiertes Schreiben mit Fristsetzung (7 Tage gemäß DeepSeek-Empfehlung) zur vollständigen Löschung und Unterlassung – unter Bezug auf § 22 KunstUrhG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
- Bauvertrag prüfen: Durchsuchen Sie Ihren Vertrag auf Begriffe wie „Marketing“, „Referenz“, „Bildrechte“, „Öffentlichkeitsarbeit“ oder „Dokumentation“ – bei Unklarheit oder versteckten Klauseln kontaktieren Sie sofort einen Vertragsrechtler.
- Anwalt für Baurecht & Datenschutz beauftragen: Wählen Sie gezielt einen Fachanwalt mit nachweisbaren Erfahrungen in beiden Rechtsgebieten – nicht einen „Allgemeinjuristen“. Legen Sie alle Screenshots und Vertragsauszüge vor.
- Muster-Unterlassungserklärung einfordern: Fordern Sie vom Bauträger nicht nur Löschung, sondern ausdrücklich eine schriftliche, unterschriebene Unterlassungserklärung mit strafbewehrtem Unterlassungsanspruch.
- Eigene Dokumentationsstrategie aufbauen: Legen Sie für alle künftigen Bauphasen fest, wer welche Bilder macht, wofür sie genutzt werden dürfen und wer die Rechte daran hält – verankern Sie dies vertraglich.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Persönlichkeitsrecht
- Das Persönlichkeitsrecht schützt die Ehre, das Bild, den Namen und die Privatsphäre einer Person. Die unbefugte Veröffentlichung von Bildern kann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen.
Verwandte Begriffe: Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung, Privatsphäre. - Urheberrecht
- Das Urheberrecht schützt geistige Werke wie Texte, Bilder, Musik und architektonische Werke. Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, wer sein Werk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen darf.
Verwandte Begriffe: Leistungsschutzrecht, Nutzungsrecht, Lizenz. - Datenschutz
- Datenschutz umfasst den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Europäischen Union.
Verwandte Begriffe: DSGVO, informationelle Selbstbestimmung, Datensicherheit. - Unterlassungserklärung
- Eine Unterlassungserklärung ist eine vertragliche Vereinbarung, in der sich eine Partei verpflichtet, eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Vertragsstrafe.
Verwandte Begriffe: Abmahnung, Vertragsstrafe, Unterlassungsklage. - Abmahnung
- Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, ein rechtswidriges Verhalten zu unterlassen. Sie dient dazu, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Verwandte Begriffe: Unterlassungserklärung, Rechtsverletzung, Schadensersatz. - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er verkauft die fertiggestellten Immobilien an Käufer.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler. - Schadensersatz
- Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung für einen erlittenen Schaden. Der Schaden kann materieller oder immaterieller Natur sein.
Verwandte Begriffe: Schmerzensgeld, Vermögensschaden, Rechtsverletzung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Darf ein Bauträger ohne meine Erlaubnis Bilder meines Hauses veröffentlichen?
Nein, grundsätzlich nicht. Die Veröffentlichung von Bildern, die Ihr Haus zeigen, kann Ihr Persönlichkeitsrecht verletzen, insbesondere wenn das Haus identifizierbar ist. Auch datenschutzrechtliche Bestimmungen können relevant sein, da das Haus Rückschlüsse auf Ihre Lebensumstände zulassen kann. - Welche Rechte habe ich, wenn mein Bauträger Bilder meines Hauses ohne Erlaubnis veröffentlicht hat?
Sie haben das Recht, die sofortige Entfernung der Bilder zu verlangen. Zudem können Sie eine Unterlassungserklärung fordern, in der sich der Bauträger verpflichtet, solche Veröffentlichungen in Zukunft zu unterlassen. Unter Umständen können Sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen, insbesondere wenn Ihnen durch die Veröffentlichung ein Schaden entstanden ist. - Was ist eine Unterlassungserklärung und wozu dient sie?
Eine Unterlassungserklärung ist eine rechtliche Erklärung, in der sich der Bauträger verpflichtet, die beanstandete Handlung (hier: die Veröffentlichung der Bilder) in Zukunft zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Vertragsstrafe. Die Unterlassungserklärung dient dazu, eine Wiederholung der Rechtsverletzung zu verhindern. - Wie kann ich beweisen, dass der Bauträger die Bilder ohne meine Erlaubnis veröffentlicht hat?
Sichern Sie Beweise, indem Sie Screenshots der Webseite erstellen, auf der die Bilder veröffentlicht wurden. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Screenshots. Diese Dokumentation dient als Nachweis für die unbefugte Veröffentlichung. - Sollte ich einen Anwalt einschalten, wenn der Bauträger die Bilder nicht entfernt?
Ja, wenn der Bauträger sich weigert, die Bilder zu entfernen und eine Unterlassungserklärung abzugeben, ist es ratsam, einen Anwalt für Baurecht oder Medienrecht zu konsultieren. Ein Anwalt kann Ihre Rechte durchsetzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. - Welche Rolle spielt das Urheberrecht in diesem Fall?
Wenn Sie als Bauherr individuelle architektonische Leistungen in das Haus eingebracht haben (z.B. durch eine besondere Gestaltung), können Sie auch Urheberrechte an dem Haus haben. Die Veröffentlichung von Bildern des Hauses ohne Ihre Zustimmung kann dann auch eine Urheberrechtsverletzung darstellen. - Was sind meine datenschutzrechtlichen Rechte in Bezug auf die Veröffentlichung von Hausbildern?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt personenbezogene Daten. Wenn durch die Veröffentlichung der Hausbilder Rückschlüsse auf Ihre Person oder Ihre Lebensumstände möglich sind, kann dies eine Verletzung des Datenschutzes darstellen. Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. - Kann ich den Bauträger wegen der Veröffentlichung der Bilder abmahnen?
Ja, eine Abmahnung ist ein formelles Schreiben, in dem Sie den Bauträger auffordern, die Rechtsverletzung zu beenden und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Abmahnung sollte eine klare Frist zur Erfüllung der Forderungen enthalten.
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Informationen zum Schutz des eigenen Bildes vor unbefugter Veröffentlichung. - Datenschutz im Internet
Tipps zum Schutz der persönlichen Daten im Internet. - Urheberrecht für Architekten
Informationen zum Schutz architektonischer Werke durch das Urheberrecht. - Musterbrief: Aufforderung zur Bildentfernung
Vorlage für ein Schreiben an den Bauträger zur Entfernung der Bilder. - Anwalt für Medienrecht finden
Hilfe bei der Suche nach einem spezialisierten Anwalt.
-
Hausbilder-Rechte: Persönlichkeitsrecht vs. Gebäudeabbildung
Ich glaube, er darf das
Zwar bin ich kein Jurist, aber ich meine, ich kann reale Häuser, Straßen, Bäume oder sonstige Gegenstände fotografieren, ohne jemanden um Erlaubnbis fragen zu müssen. z.B. auch Ihr Auto. Aber sobald Sie sich vor das Haus stellen, muss ich Sie fragen, ob ich Sie fotografieren darf. Denn Sie haben ein Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild. Nicht aber an einer Abbildung Ihres Hauses. Wie gesagt, das ist nur meine Meinung, keine rechtliche Sachaussage. -
Bauträger-Werbung: Nutzen oder Schaden für Ihr Haus?
Quer gedacht
(1) Seien Sie froh, dass er IHR Haus ins Web gestellt hat. Wer macht schon mit Schrott Werbung?
(2) Solange nicht die genaue Adresse angegeben ist, soll es Ihnen eigentlich egal sein. -
Bauträger-Vertrag: Regelungen zur Bildveröffentlichung prüfen
-
Danke, tu
für die Blumen 🙂 -
Hausrecht & Eigentum: Darf Bauträger Rohbau-Bilder veröffentlichen?
ein Bauträger
hat während der Bauphase doch normalerweise das Hausrecht, da er selbst rechtlich gesehen der Bauherr ist. Solange noch nicht bezahlt ist, ist das Haus ja auch sein Eigentum, warum sollte er das dann nicht fotografieren und veröffentlichen dürfen?
(Bauherrenmeinung) -
Hausbau-Qualität: Unverschämte Bildnutzung trotz Mängel?
Danke aber
Hallo!
Da es einen Zahlungsplan gibt ist der Teil der auf dem Foto zu sehen ist auch bezahlt.
Ich finde es trotzdem unverschämt ohne zu Fragen einfach Bilder unseres Hauses ins Internet zu stellen.
@FT
Sie haben einen sehr positiven Grundansatz.
Leider ist das Haus was die Qualität angeht jedoch höchstens Mittelmaß. Dies ist mir erst durch das Forum im Nachhinein klar geworden - jetzt muss ich damit leben. Quasi jedes Gewerk war/ist fehlerhaft. Hätten wir nicht täglich nach dem Rechten gesehen und die Unterstützung des Forums gehabt, dann wäre es eine Katastrophe geworden. Es gibt auch Bauträger, die so überzeugt sind von Ihrer Leistung und sich selbst, obwohl es dafür objektiv gar keine Begründung gibt. Würde ich Bilder davon ins Forum stellen, dann gäbe es sicher nur Kopfschütteln und Thalhammer würde sich wahrscheinlich nicht mehr einkriegen.
Und das Schlimmste ist eigentlich, dass es den potentiellen Kunden sichrlich kaum auffällt, was da für S ... beworben wird.
Ich kann nur jedem Bauherren dringend raten: unbedingt EINE unabhängige Baubetreuung.
Das Geld dafür ist ein Klacks verglichen mit den Nerven, die wir gelassen haben.
Hoffentlich gibt es bald Thalhammer-Zertififizierte Bauunternehmen oder vielleicht geht Thalhammer ja auch mal West.
Danke und MfG -
BU vs. Bauträger: Vertragstyp entscheidend für Bildrechte
Nochmal, weil hier einiges durcheinander geht:
"Regelung darüber müsste eigentlich in Ihrem Vertrag mit dem Bauträger zu finden sein. " - Wieso denn das? Das hat sich Tu aus den Fingern gesogen. Außerdem handelt es sich um keinen Bauträger, sondern um einen BU, mithin also schon mal sowieso um einen anderen Vertragstyp.
Und nochmal zur Wiederholung, und dabei betone ich, dass es sich nur um meine Meinung und z.T. Vermutung handelt, da ich kein Jurist bin: Sachen dürfen fotografiert werden, es sei denn, sie unterliegen einem staatlich verordneten Geheimnisschutz. Dabei ist es völlig schnuppe, wem das Teil gehört. Personen dürfen eigentlich nicht ungefragt fotografiert werden. Aber was der Unternehmer mit den Fotos macht, ist wieder eine andere Sache. Derjenige, der das Urheberrecht auf den Entwurf hat, wird auch die Verwertungsrechte an dem Foto haben. Das Copyright scheint sich demnach nicht auf fotografische Abbildungen des realen Gegenstandes zu beziehen. Jedenfalls hätte unter dem Gesichtspunkt des Copyrights der Bauherr in der Regel erst recht nichts zu sagen.
Was ich nicht verstehe, ist, wie man so kleinlich sein kann. Haben Sie Angst, irgendjemand könnte Ihnen eine Ecke Ihres Hauses weggucken? Sozusagen symbolisch wegnehmen? Ich fände es normal, wenn man stolz darauf ist, das jemand das eigenen Haus für Wert befindet, fotografiert zu werden. Warum freuen Sie sich nicht darüber? -
Bildrechte: Rechtliche Infos zur Hausfoto-Veröffentlichung
Infos dazu
ich habe mal gegoogelt: -
Grundstückseigentümer: Wer entscheidet über Hausbilder?
Eigentümer
Hallo,
Nun, wer ist Eigentümer des Grundstücks?
Viele Grüße -
Gebäudeaufnahmen: Müssen Eigentümer immer gefragt werden?
Na, da freuen sich aber die Presse und das Fernsehen!
Dass sie nämlich angeblich vor jeder Aufnahme eines Gebäudes den Eigentümer fragen müssen, wenn man dem letzten Link von Hr. Kempf glauben will. Ich halte dies bis zum Beweis des Gegenteils für eine extreme Auslegung einer möglicherweise unklaren Rechtslage. Dann nämlich hätten wir alle schon mit Sicherheit von Problemen gehört, die die Medien bei ihren Außenaufnahmen hätten. Und von Musterprozessen. Nichts dergleichen ist mir jedoch aufgefallen. Und, wie ich oben schon schrieb, ich habe es schon genau andersherum gehört. Liest hier nicht mal ein Jurist mit?
Auf jeden Fall richtig wäre aber wohl, wenn man ein Haus zu Werbezwecken fotografieren möchte, den Eigentümer zu fragen. Erst recht, wenn es sich um den eigenen Kunden handelt. Den sollte man wohl nicht in so unnötiger Weise verärgern. -
Hausbilder-Ärger: Bauträger als ungewollter Werbeträger
Geärgert hat uns ja auch nur ...- das Grundstück gehört uns.
Ich gehe im Augenblick davon aus, dass nur Bilder von Personen bzw. Kunstwerken (Urheberschutz) "genehmigungspflichtig" sind.
So scheint es also, als könnte man nichts dagegen machen.
Es ärgert halt nur, dass man nicht wenigstens gefragt wird!
Zumal man für so einen Bauunternehmer auch nur sehr ungerne als Werbeträger fungiert. Wie gesagt würde ich Fotos einstellen, dann könnten sie das nachvollziehen.
Danke und MfG -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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💡 Kernaussagen: Bauträger dürfen nicht ohne Erlaubnis Hausbilder veröffentlichen. Das Persönlichkeitsrecht schützt Bewohner, nicht aber die reine Gebäudeabbildung. Vertragliche Regelungen und das Urheberrecht spielen eine wichtige Rolle. Bei unrechtmäßiger Veröffentlichung sollte man den Bauträger kontaktieren und rechtliche Schritte prüfen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut BU vs. Bauträger: Vertragstyp entscheidend für Bildrechte ist der Vertragstyp (Bauträger oder Bauunternehmer) entscheidend für die Rechte und Pflichten bezüglich der Bildveröffentlichung. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bildrechte: Rechtliche Infos zur Hausfoto-Veröffentlichung enthält nützliche Links zu externen Webseiten mit Informationen zum Thema Bildrechte und Urheberrecht im Zusammenhang mit Gebäudeaufnahmen.
🔴 Kritisch/Risiko: Auch wenn keine direkte Rechtsverletzung vorliegt, kann die Veröffentlichung von Hausbildern ohne Zustimmung des Eigentümers das Vertrauensverhältnis zum Bauträger beeinträchtigen, wie in Hausbilder-Ärger: Bauträger als ungewollter Werbeträger beschrieben.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Vertrag mit dem Bauträger auf Klauseln zur Bildveröffentlichung. Kontaktieren Sie den Bauträger und fordern Sie die Entfernung der Bilder. Ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt für Baurecht und Datenschutzrecht hinzu.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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