Auftragsbestätigung weicht von Auftragsvergabe ab: Rechte, Fristen & Vorgehen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Bei Abweichungen zwischen Auftragsvergabe und Auftragsbestätigung ist schnelles Handeln gefragt. Eine schriftliche Aufforderung zur Korrektur mit Fristsetzung ist essentiell. Die AGB sollten auf Rücktrittsklauseln geprüft werden. Eine anwaltliche Erstberatung kann Klarheit über die Rechtslage verschaffen. Mündliche Absprachen sind schwer nachweisbar, daher ist die schriftliche Fixierung wichtig.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Auftragsbestätigung weicht von Auftragsvergabe ab: Rechte, Fristen & Vorgehen?

Hallo Forum,
Nach einer Auftragserteilung über Bau eines Carport, bekomme ich eine Auftragsbestätigung, in der die Berechnung der einzelteile nicht korrekt wie in der telefonischen Beratung war. Darauf hin habe telefonisch nach gefragt, was das alles soll, antwortete der Verkäufer: Das sind nur für interne Zwecke bestimmt, die Summe aller Teile (Auftragssumme) sind aber korrekt.
Nach dem der Verkäufer nach meiner Aufdrängung ziemlich fech werden, von wegen "Vergessen Sie den Auftrag. Bezahlen Sie 30 % der Auftragssumme! ", merke ich, dass ich ... bedenkliche Formulierung durch Moderator gelöscht ... Habe dann schriftlich um Berichtigung der Auftragsbestätigung mit Fristsetzung zum 10. Mai. 02 gefordet, darin soll alle mundlich abgemachten Punkte aufgelistet finden. Bekomme jetzt doch noch einen mulmigen Gefühl, wie komme ich am besten wieder raus?
Auftragsvergabe am 30. apr. 02 Bestätigung am 02. Mai. 02, Aufforderung um Berichtigung am 07. Mai. 02.
übrigens es handelsich um ein Doppelcarport vom . Vielleicht hat jemand Erfahrung mit dem?
Für jeden Rat bin ich dankbar.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen IMMER eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Zahlung leisten, bis der Vertrag schriftlich korrigiert oder wirksam widerrufen ist – bei Fernabsatz besteht ein gesetzlich geschütztes 14-tägiges Widerrufsrecht nach § 355 BGBAbk..

    🔴 KRITISCH: Sofortige schriftliche Dokumentation aller Kommunikation (Telefonate, E-Mails, Fristsetzungen) – per Einschreiben mit Rückschein, nicht per E-Mail oder WhatsApp allein.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Zustimmung zu einer "intern nur" geltenden Auftragsbestätigung – nach § 312g BGB gilt die schriftliche Bestätigung als verbindlicher Vertragsinhalt, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart wurde.

    ⚠️ WICHTIG: Vor jeder Fristsetzung zur Berichtigung muss ausdrücklich die Androhung des Rücktritts bei Nichterfüllung enthalten sein – andernfalls ist ein wirksamer Rücktritt nach § 323 BGB nicht möglich.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Wenn die Auftragsbestätigung von der ursprünglichen Auftragsvergabe abweicht, ist es wichtig, schnell zu handeln. Ich empfehle Ihnen, die Abweichungen schriftlich festzuhalten und dem Verkäufer umgehend mitzuteilen.

    Wichtige Punkte:

    • Prüfen Sie die Auftragsbestätigung genau: Welche Positionen weichen ab?
    • Setzen Sie eine Frist zur Berichtigung: Fordern Sie den Verkäufer schriftlich auf, die Auftragsbestätigung innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 7-14 Tage) zu korrigieren.
    • Widerspruch einlegen: Legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die fehlerhafte Auftragsbestätigung ein.
    • Vertragsanpassung: Bestehen Sie auf einer Anpassung des Vertrags gemäß der ursprünglichen Vereinbarung.

    Sollte der Verkäufer sich weigern, die Auftragsbestätigung zu korrigieren, sollten Sie rechtlichen Rat in Anspruch nehmen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und Fristen schriftlich. Suchen Sie bei Bedarf rechtlichen Rat.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation im Bauvertragsrecht, bei der die telefonische Auftragsvergabe und die schriftliche Auftragsbestätigung voneinander abweichen. Der Verkäufer versucht, die Diskrepanz in der Berechnung als internen Vorgang zu bagatellisieren, was jedoch rechtlich problematisch ist, da die Auftragsbestätigung grundsätzlich als Vertragsgrundlage gilt. Die telefonische Drohung des Verkäufers, 30 % der Auftragssumme zu verlangen, ist ein starkes Indiz für ein gestörtes Vertrauensverhältnis und könnte als unzulässige Druckausübung gewertet werden.

    🔴 Gefahr: Die mündliche Auftragsvergabe ohne schriftliche Fixierung der Einzelheiten birgt ein erhebliches Beweisrisiko. Die telefonische Drohung des Verkäufers deutet auf eine aggressive Geschäftspraxis hin, die zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann. Zudem könnte die fehlende korrekte Berechnung der Einzelteile auf eine unzureichende Planung oder sogar auf eine bewusste Irreführung hindeuten.

    ➕ Ergänzung: Der Verbraucher hat nach § 312b BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, sofern es sich um einen solchen handelt. Da der Auftrag telefonisch erteilt wurde, könnte dies greifen. Die Fristsetzung zur Berichtigung bis zum 10. Mai ist ein richtiger Schritt, jedoch sollte der Verbraucher parallel prüfen, ob er den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, falls die Abweichungen wesentlich sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Verbraucher sollte umgehend einen Rechtsanwalt für Bau- oder Vertragsrecht konsultieren, um die Möglichkeiten eines Rücktritts oder einer Anfechtung zu prüfen. Parallel ist eine schriftliche Dokumentation aller Kommunikation (Telefonate, E-Mails) zu erstellen. Bis zur Klärung sollten keine Zahlungen geleistet werden. Zudem ist die Verbraucherzentrale eine gute Anlaufstelle für eine erste rechtliche Einschätzung.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine rechtlich relevante Abweichung zwischen mündlicher Auftragserteilung und schriftlicher Auftragsbestätigung bei einem Carport-Bau – ein klassischer Fall von Willensübereinstimmung vs. Dokumentation, der erhebliche Vertragsunsicherheiten birgt.

    🔴 Gefahr: Die Behauptung des Verkäufers, die Auftragsbestätigung sei "nur für interne Zwecke bestimmt", ist rechtlich unzulässig: Sobald ein Verbraucher eine schriftliche Bestätigung erhält, gilt diese – insbesondere bei Fernabsatz – als verbindlicher Vertragsinhalt gemäß § 312g BGB, sofern nicht ausdrücklich und wirksam abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage "die Summe aller Teile ist korrekt" reicht nicht aus – Einzelangaben (z. B. Materialstärke, Dachneigung, Fundamentart) sind wesentliche Vertragsbestandteile; Abweichungen hier können Mängelansprüche oder Rücktrittsrechte begründen.

    ➕ Ergänzung: Die Fristsetzung zum 10. Mai 02 war formal korrekt, doch fehlt die ausdrückliche Androhung des Rücktritts bei Nichterfüllung – eine solche Androhung ist für einen wirksamen Rücktritt nach § 323 BGB zwingend erforderlich.

    ❌ Widerspruch: Die Forderung nach 30 % Anzahlung nach Auftragswiderruf ist unzulässig: Bei Verbraucherverträgen mit Fernabsatz gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 355 BGB), das hier noch nicht verstrichen war – eine Anzahlung vor Vertragsabschluss ist daher nicht durchsetzbar.

    ✅ Zustimmung: Das mulmige Gefühl ist sachlich begründet: Die Kombination aus mündlicher Vereinbarung, widersprüchlicher schriftlicher Bestätigung, aggressivem Verhalten des Verkäufers und fehlender Transparenz deutet auf ein hohes Risiko für Vertragsverletzungen und mangelhafte Ausführung hin.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie umgehend schriftlich – per Einschreiben mit Rückschein – den Vertrag fristlos wegen arglistiger Täuschung und Verstoßes gegen § 312g BGB außer Kraft; fordern Sie die vollständige Rückzahlung bereits geleisteter Beträge und beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Bau-Sachverständigen für eine rechtssichere Dokumentation der Lage.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KIs (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die zwingende Notwendigkeit schriftlicher Dokumentation und sofortiger Korrekturaufforderung.
    • Alle drei erkennen das Fernabsatz-Widerrufsrecht (§ 355 BGB) als zentralen Schutzmechanismus an.
    • Alle drei warnen vor Zahlungen vor Klärung der Abweichungen.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI schlägt eine Frist von "7–14 Tagen" zur Berichtigung vor; DeepSeek nennt konkret den 10. Mai als Frist; Qwen kritisiert diese Frist als unzureichend, da sie die Rücktrittsandrohung fehlt.
    • GoogleAI erwähnt keine gesetzlichen Widerrufs- oder Anfechtungsgründe; DeepSeek und Qwen gehen konkret auf § 312g, § 323 und arglistige Täuschung ein.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt um die Relevanz der Verbraucherzentrale als erste Anlaufstelle und die mögliche Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
    • Qwen ergänzt die zwingende formale Rücktrittsandrohung und verweist explizit auf die Unwirksamkeit der "intern nur"-Behauptung als Verstoß gegen § 312g BGB.
    • Qwen fordert zusätzlich den Einsatz eines zertifizierten Bau-Sachverständigen – eine Maßnahme, die bei GoogleAI und DeepSeek nicht genannt wird.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI empfiehlt, auf "Vertragsanpassung gemäß ursprünglicher Vereinbarung" zu bestehen; Qwen und DeepSeek halten stattdessen einen Rücktritt bzw. Anfechtung für sicherer – insbesondere bei schwerwiegenden Abweichungen. Da das Vorsichtsprinzip gilt, wird hier der sicherere Weg (Rücktritt/Anfechtung) priorisiert.
    • Qwen widerspricht explizit der Zulässigkeit einer 30-%-Anzahlung nach Widerruf – eine Aussage, die bei GoogleAI nicht thematisiert wird und bei DeepSeek nur als "Drohung" charakterisiert wird, jedoch ohne klare Rechtsqualifizierung.

    👉 Empfehlung:

    • Der sicherere Weg ist die formgerechte Ausübung des Widerrufsrechts oder – bei nachweisbarer arglistiger Täuschung – die Anfechtung nach § 123 BGB, wie von DeepSeek und Qwen übereinstimmend dargestellt.
    • Die formale Rücktrittsandrohung mit klarem Fristsetzungsvermerk (gemäß § 323 BGB) ist zwingend – nicht nur eine allgemeine Berichtigungsaufforderung wie von GoogleAI vorgeschlagen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Widerrufsrecht bei telefonischem Auftrag Alle drei KIs bestätigen das 14-tägige Widerrufsrecht nach § 355 BGB – gilt bei Fernabsatz unabhängig von mündlicher Vereinbarung.
    Verbindlichkeit der Auftragsbestätigung Alle drei bestätigen: Schriftliche Auftragsbestätigung gilt als Vertragsinhalt nach § 312g BGB – die Behauptung "nur intern" ist rechtlich unzulässig.
    Erforderlichkeit der Rücktrittsandrohung ⚠️ GoogleAI nennt sie nicht; DeepSeek und Qwen heben sie als zwingende Voraussetzung hervor – KI-Konsens: Formgerechte Androhung ist nötig für § 323-BGB-Rücktritt.
    Zulässigkeit der 30-%-Forderung nach Widerruf Qwen widerspricht ausdrücklich; DeepSeek deutet Druckausübung an; GoogleAI erwähnt die Forderung gar nicht – KI-Konsens: Unzulässig gemäß § 355 Abs. 3 BGB (Anzahlung vor Widerrufsfristende ist unwirksam).
    Notwendigkeit eines Sachverständigen Nur Qwen fordert explizit einen zertifizierten Bau-Sachverständigen; DeepSeek und GoogleAI nicht – KI-Konsens: Empfehlenswert bei schwerwiegenden Abweichungen (z. B. Fundamentart, Materialstärke), aber nicht einhellig gefordert.

    👉 Handlungsempfehlung: Nutzen Sie das Widerrufsrecht fristgerecht, dokumentieren Sie schriftlich mit Rücktrittsandrohung nach § 323 BGB, leisten Sie keine Zahlung und bewahren Sie alle Kommunikationsnachweise auf. Bei Zweifeln an der Sachlage beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Bau-Sachverständigen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Fehlende Beweissicherung der mündlichen Vereinbarung Verlust des Anspruchs auf ursprüngliche Leistungsbeschreibung – gerichtlich kaum durchsetzbar.
    🔴 Risiko Unwirksame Fristsetzung ohne Rücktrittsandrohung Kein wirksamer Rücktritt nach § 323 BGB möglich – Vertrag bleibt bestehen, obwohl Abweichungen gravierend sind.
    🔴 Risiko Zahlung vor Klärung der Vertragslage Verlust der finanziellen Mittel bei widerrufenem Vertrag; keine Aussicht auf Rückzahlung bei insolvenzgefährdetem Verkäufer.
    🔴 Risiko Übernahme einer "intern nur" geltenden Bestätigung Vertragsinhalt wird rechtlich fixiert – späteres Rügen von Abweichungen ist ausgeschlossen.
    🔴 Risiko Unterlassen der Verbraucherzentrale- oder Anwaltskontaktaufnahme Verpasste Fristen, verminderte Rechtschutzmöglichkeiten, fehlende strukturierte Vorbereitung für außergerichtliche Verhandlung.
    ✅ Chance Nutzung des gesetzlichen Widerrufsrechts ohne Begründung Vollständige Rückabwicklung ohne Beweislast – wirksam innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss.
    ✅ Chance Schriftliche Dokumentation als Beweismittel Stärkste Grundlage für außergerichtliche Durchsetzung oder gerichtlichen Schutz – auch bei mündlicher Vereinbarung.
    ✅ Chance Kontakt zur Verbraucherzentrale Kostenlose, neutrale Rechtsberatung und ggf. Vermittlung – oft mit hoher Erfolgsquote bei Vertragskorrekturen.
    ✅ Chance Beauftragung eines zertifizierten Bau-Sachverständigen Rechtssichere, unabhängige Dokumentation potenzieller Mängel oder Abweichungen – stärkt jeden Rechtsanspruch.
    ✅ Chance Vorzeitige Klarstellung mit Anwalt vor Zahlung Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten – häufige Einigung mit klarem Druckmittel (z. B. Abmahnung, Widerrufserklärung).

    Orientierungshilfen

    1. Sofort widerrufen: Verfassen Sie noch heute eine Widerrufserklärung nach § 355 BGB per Einschreiben mit Rückschein – ohne Begründung, aber mit vollständiger Identifikation des Vertrags.
    2. Alle Kommunikation dokumentieren: Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Inhalt jedes Telefonats; speichern Sie E-Mails; erstellen Sie eine Chronologie aller Schritte – als digitale Kopie und ausgedruckt.
    3. Keine Zahlung leisten: Verweigern Sie jede Anzahlung, Vorabrechnung oder Zahlungsaufforderung – bis der Vertrag wirksam widerrufen oder vollständig korrigiert ist.
    4. Verbraucherzentrale kontaktieren: Rufen Sie die örtliche Verbraucherzentrale an oder nutzen Sie ihr Online-Formular – für eine kostenlose, schnelle Ersteinschätzung und ggf. Unterstützung bei der Schreibenformulierung.
    5. Rechtsanwalt für Vertragsrecht konsultieren: Vereinbaren Sie einen Erstgesprächstermin mit einem auf Verbraucher- oder Bauvertragsrecht spezialisierten Anwalt – am besten mit Schwerpunkt Fernabsatz.
    6. Bei gravierenden Abweichungen: Sachverständigen beauftragen: Sollte es um wesentliche Merkmale wie Fundamentart, Materialdicke oder statische Angaben gehen – beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Bau-Sachverständigen (z. B. über die Webseite der BAU-Prüfvereinigung).
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Auftragsbestätigung
    Die Auftragsbestätigung ist eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers, dass er den Auftrag des Käufers annimmt. Sie sollte alle wesentlichen Vertragsbedingungen enthalten.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Bestellung, Vertrag.
    Auftragsvergabe
    Die Auftragsvergabe ist die Entscheidung des Käufers, einen bestimmten Verkäufer mit der Erbringung einer Leistung oder Lieferung einer Ware zu beauftragen.
    Verwandte Begriffe: Ausschreibung, Angebot, Zuschlag.
    Mängelanzeige
    Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Käufers an den Verkäufer, dass die Ware oder Leistung mangelhaft ist. Sie ist Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Rechtsmangel.
    Fristsetzung
    Die Fristsetzung ist die Aufforderung an den Vertragspartner, eine bestimmte Leistung innerhalb einer bestimmten Zeit zu erbringen.
    Verwandte Begriffe: Mahnung, Verzug, Leistungsaufforderung.
    Vertragsanfechtung
    Die Vertragsanfechtung ist die Erklärung, dass ein Vertrag aufgrund eines Anfechtungsgrundes (z.B. Irrtum, Täuschung) von Anfang an unwirksam ist.
    Verwandte Begriffe: Nichtigkeit, Rücktritt, Widerruf.
    Rücktritt vom Vertrag
    Der Rücktritt vom Vertrag ist die Erklärung, dass ein Vertrag aufgrund einer Vertragsverletzung (z.B. Mangel) beendet wird.
    Verwandte Begriffe: Kündigung, Widerruf, Anfechtung.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel an der verkauften Ware oder Leistung.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Garantie.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn die Auftragsbestätigung von der Auftragsvergabe abweicht?
      Prüfen Sie die Abweichungen genau, setzen Sie dem Verkäufer eine Frist zur Berichtigung und legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die fehlerhafte Auftragsbestätigung ein. Dokumentieren Sie alle Schritte.
    2. Kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn die Auftragsbestätigung falsch ist?
      Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich, wenn die Abweichungen erheblich sind und der Verkäufer sich weigert, diese zu korrigieren. Lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Erfolgsaussichten zu prüfen.
    3. Welche Fristen muss ich beachten?
      Setzen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Berichtigung der Auftragsbestätigung. Beachten Sie auch die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Mängel.
    4. Was ist, wenn der Verkäufer die Korrektur verweigert?
      Wenn der Verkäufer die Korrektur verweigert, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und gegebenenfalls eine Klage einzureichen.
    5. Wie kann ich meine Rechte als Käufer schützen?
      Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen und Kommunikationen schriftlich. Lassen Sie sich bei Unklarheiten rechtlich beraten und setzen Sie Ihre Ansprüche fristgerecht durch.
    6. Was bedeutet "Mängelanzeige"?
      Eine Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung an den Verkäufer, dass die Ware oder Leistung mangelhaft ist. Sie ist Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche.
    7. Kann ich die Auftragsbestätigung anfechten?
      Eine Anfechtung der Auftragsbestätigung ist möglich, wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt, z.B. Irrtum oder arglistige Täuschung. Lassen Sie sich rechtlich beraten, ob eine Anfechtung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
    8. Was ist der Unterschied zwischen Auftragsbestätigung und Vertrag?
      Die Auftragsbestätigung bestätigt den Abschluss eines Vertrags. Sie sollte die wesentlichen Inhalte des Vertrags wiedergeben. Weicht sie davon ab, kann dies zu Streitigkeiten führen.

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  2. Auftragsbestätigung prüfen: Schriftliche Auftragserteilung nötig!

    Foto von Lieselotte Tussing

    @ Hung Vu
    (sind Sie IT-Dienstleister?)
    wie haben Sie den Auftrag erteilt, schriftlich oder mündlich?
    Haben Sie der Auftragsbestätigung schriftlich widersprochen?
  3. Auftragsbestätigung: Korrektur verlangen – Vorgehen & Fristen

    @ tu, lesen kann helfen, das hat er doch geschrieben das er schriftlich um Korrektur der
    Auftragsbestätigung gebeten hat, und das diese Auftragsbestätigung das Resultat einer telefonischen Absprache war. tztztz ...
    @ hung, nur nicht bange machen lassen. 😉 erstmal abwarten. du hast ja um Korrektur gebeten, bist also immer noch gewillt mit denen zu bauen. worauf beziehen sich die 30 % die bezahlt werden sollen? soll das eine Entschädigung für den nicht mehr auszufürenden Auftrag sein? alles was dir nicht am Telefon mitgeteilt wurde hat auch nicht unbedingt Gültigkeit. wenn ich das richtig verstanden habe, war das ein Angebot welches du bestätigen/beauftragen musstest. das hast du nicht getan indem du um korektur gebeten hast. es ist also noch alles in Ordnung. wenn die Firma den Auftrag so wie du ihn haben willst nicht annimmt, ist auch keiner zustande gekommen! MfG Holzauge 🙂
    • Name:
    • Herr Holzauge
  4. Auftragsbestätigung: Mündliches Angebot vs. Schriftliche Bestätigung

    Foto von

    Zusammenfassung
    (danke für den Hinweis, Holzauge  -  habe ich überlesen)
    • mündliches Angebot (telefonisch)
    • Auftragserteilung wie?
    • schriftliche Auftragsbestätigung
    • schriftlicher Widerspruch

    Auch wenn Holzauge meint, es wäre doch gar nicht so schlimm, sollten die ersten beiden Punkte für Sie, Herr Vu, durchaus wichtig sein. Das (fern) mündliche Angebot haben Sie sicherlich nicht mit oder ohne Zustimmung der Firma auf Band aufgenommen  -  oder?
    Wie bereits gefragt, ist die Form der Auftragserteilung und ob dort die Punkte dezidiert aufgeführt worden, ebenfalls wichtig.
  5. Auftragsbestätigung: Schriftliches Angebot, mündliche Änderungen

    ursprüngliche Angebot schriftlich, Endabmachung mundlich..
    ... schriftliche Auftragserteilung.
    Danke, so schnell habe ich nicht gedacht, geholfen zu werden!
    @Holzauge: 30 % soll ich vom Auftragswert bezahlen wenn ich nicht will wie im Aufragbestätigung (falsch) stand (als Entschädigung = ca. € 1000).
    @Tussing: Angebot war schriftlich, Mundlich war noch etwaige Erweiterung und Änderungen wie Entwässerung, Landhausstil, Hardholzpfosten, Installationspreis, Anpassung an die Schräge des Grundstückes usw ... und zu einem entsprechenden ermäßigen Preis als gesamt Summe kristalisiert.
    Das Tel. -Gespräch habe ich leider nicht auf Band aufgenommen.
    (wer denkt denn nun an sowas?)
    Auftragserteilung war die Punkten wie ich es wollte auch erwähnt, leider nicht dezidiert jedem einzelnen Punkten mit Beträgen aufgelistet weil wir auf einem ermäßigen gesamt Preis geeinigt haben.
    In der Bestätigung stand nur 3 Posten: Bausatz, Fracht, Montage,
    Wobei Fracht und Montage ca. sind doppel so teuer wie im schriftliches und mundliches Angebot.
    Was ich vermute, der Verkäufer will den Preis des Bausatzes damit irgendwie drücken, damit ich später nicht meckern kann, warum sein Carport so schlecht aussieht.
    was ich wollte ist:
    und nicht wie in einer seiner selben Produktion (nur in anderen Internetseiten  -  leider erst Heute per Web entdeckt)
    Ich weiß, ich soll genau anschauen, was ich da kaufe und zwar vorher! Dies habe ich leider nicht gemacht!
    Im Auftragsbestätigung stand: Vertragsgrundlage BGBAbk./HGB
    Man kann nie vorsichtig genug sein als man denkt.
    MfG
    Vu
  6. Auftragsbestätigung: Rücktritt bei fehlender Korrektur androhen!

    Foto von

    Nun denn,
    wenn sie es nicht schon in der Ausführlichkeit getan haben:
    schriftlich die Punkte, die Ihnen wichtig sind auflisten (mit allen Änderungen und Ergänzungen), die verhandelten Preise dahinter schreiben und per Einschreiben mit Rückschein an die Firma senden mit der Bitte um Änderung der Auftragsbestätigung, da Sie ansonsten vom Vertrag zurück treten.
    Lehnen Sie in dem Schreiben jegliche Gegenforderungen für den Rücktritt ab und weisen Sie darauf hin, dass Sie das Carport selbstverständlich abnehmen werden, aber zu den bisher ausgehandelten Bedingungen.
    PS: Nicht an den Vertreter schreiben, sondern an die Firma direkt.
    Alternative Lösung: der Gang zum Rechtsanwalt und Erstberatung.
    Keine Rechtsberatung ...
  7. Fristsetzung Auftragsbestätigung: Rücktritt bei Nichtbeachtung?

    Die Aufforderung zur Korrektur habe ich ja gemacht ...
    mit ausführliche Auflistung der einzelne Teile.
    Danke Fr. Tussing für Ihren Rat.
    Ich warte mal ab bis zum 10. Mai dann werde ich zurück treten mit Begründung, dass die Abmachung und meine Aufforderung nicht berücksichtig wurde.
    Ist das so in Ordnung?
    Ich habe das Gefühl, dass hier hinter eine 2-Mann Firma steckt.
    Denn der Verkäufer ist selbst der Vater des Geschäftsführers.
    Mit jedem Kleinigkeit zur RA ist schlecht, weil wer will sich nicht verdienen? so ist meine Erfahrung. So hat mir ein RA mal erklärt: "Recht haben und Recht bekommen, alles liegt in Gottes Hand. "
    viele Grüße
    Vu
  8. Auftragsbestätigung: Anwaltliche Erstberatung empfohlen!

    Foto von

    Nein nein,
    Herr Vu, Sie sollen den Rechtsanwalt ja nicht gleich auf die Firma hetzen. Sie sollen ihn nur nach der Sachlage fragen. Dann sind Sie nämlich fachlich bestmöglich abgesichert.
    Haben Sie der Firma wirklich schriftlich Ihre Zusicherung der Abnahme des Carports (unter den Bedingungen ...) gegeben? Tun Sie das.
    Keine Rechtsberatung.
  9. Vertragsbestandteil: Rücktrittsklausel in AGB prüfen!

    @ tu, irgendwann muss doch mal Schluss mit Spaß sein, oder? ein tonbandmitschnitt ohne
    Zustimmung der Gegenseite ist ILLEGAL und NICHT GERICHTSVERWERTBAR!
    @ VU, wenn in dem ersten schriftlichen Angebot die Zahlung bei rücktritt nicht als AGB drinsteht und in dem Telefonat wo du die Änderungen besprochen hast nichts davon erwähnt wurde, dann ist solch eine Klausel nicht Vertragsbestandteil. wenn sie doch in der AGB drinsteht, kann sie trotzdem widerrechtlich/wucher sein, das kann dir nur ein ra beantworten. oder du besuchst die Berater der verbraucherschutzorganisation. spätestens wenn sie den Auftrag so wie besprochen nicht ausführen wollen und die 1000 € fordern, solltest du einen ra konsultieren. desweiteren solltest du den Inhalt des Telefonates und dein Wunsch nach der richtigen Auftragsbestätigung per einschreibebrief mit Rückschein an den geschäftsführer senden. dann kann der nicht behaupten das er nichts bekommen hat. MfG Holzauge 🙂
    • Name:
    • Herr Holzauge
  10. Auftragsbestätigung: Gültigkeit mündlicher Absprachen

    Foto von

    Holzauge reflektiert ...
    schön, dass du mir Recht gibst  -  danke!
    OT @Holzauge: Habe ich irgendwo geschrieben, dass Telefonmitschnitte rechtlich haltbar sind? Also!
  11. Auftragsbestätigung: Einschreiben mit Fristsetzung versendet!

    Einschreibebrief habe ich geschickt..
    mit dem Inhalt detailliert wie telefonische Abmachung mit dem Verkäufer, und Aufforderung zur Berichtigung der Bestätigung vom 30. apr (habe erst am 04. Mai erhalten  -  wahrscheinlich muss ich den Umschlag suchen und aufbewahren?) mit Fristsetzung bis zum 10. Mai zurück zu schicken, sollte die Frist fruchlos ablaufen werde ich den Vertrag zurück treten und lehne dann jegliche Gegenforderung ab.
    Nebenbei: Weder im Angebot noch im Prospekt sind AGB der Firma
    zu finden. Im Angebot ist lediglich nur die Zeile: "Vertragsbedingungen nach BGBAbk. und unseren AGB.
    Im Auftragsbestätigung rückseitig sind die AGB aufgelistet, jedoch ist vom Rücktrittklausel nicht erwähnt.
    @Holzauge: Das ist richtig, dass Tonbandaufnahme ohne den Partner davon in Kenntnis zu setzen kann nicht vor Gericht verwertet werden.
    Des weiteren interressiere ich mich diesen Satz im AGB: "Erfüllungsort ist im Zweifel Zierow, Gerichtstand ist Ludwiglust". Ich dachte Erfüllungsort und Gerichtstand ist immer Ort des Auftragsgeber?
    Ich weiß, das wenn es so schlecht anfängt, dass daraus nichts wird. Was soll ich bei Überschreitung der gesetzten Frist (was ich schon jetzt vermute) schreiben? Soll ich den Vertrag für nichtig erklären oder soll ich vom Rücktritt reden? (Denn es könnte bei einer schlechten Satz den Fall wirklich dramatisch verschlechtet werden)?
    Viele Grüße
    Vu
  12. Vertragsrecht: Anwaltliche Beratung vor Rücktritt ratsam!

    Foto von

    Rechtsanwalt zur Erstberatung aufsuchen!
    Das Forum betreibt nämlich keine Rechtsberatung.
    Und ansonsten: keep cool und erst mal abwarten ...
    Aber, Herr Vu, allmählich habe ich den Eindruck, dass Sie nur einen Weg suchen, mit dem Sie aus dem Vertrag rauskommen können?!?
  13. Rücktritt vom Vertrag: AGB-Prüfung entscheidend!

    warum auch nicht tu! oder würdest du mit dieser Firma noch bauen wollen?
    • kopfschüttel* übrigens die Intention des tonbands war schon zu viel, du weist genau was du mit solchen b ... Sinn für einen Eindruck in die Welt setzt! ich sehe die Menschen schon zum e-Markt laufen tonband kaufen ... *esnichtmehrglaubenkönnend*

    @ VU, wenn in den AGB die rücktrittsklausel nicht erwähnt ist, ist diese auch nicht Vertragsbestandteil geworden! also nach Ablauf der Frist zurücktreten, wenn dann Forderungen kommen zum Anwalt gehen. MfG Holzauge 🙂

    • Name:
    • Herr Holzauge
  14. Auftragsbestätigung: Im Vertrag bleiben – trotz Abweichungen?

    mit gemischten Gefühl, ja ...
    ich möchte im Vertrag bleiben, schließlich habe ich das Haus Teilweise so gebaut, dass so einen Carport mit den ausgehandelten Optionen einpasst. Denn das Angebot hatte er mir vor einem Jahr gemacht, als das Grundstückt noch eine leer Wiese war. Leider bin ich von seinem wahren Gesichter erst jetzt überrascht. Im Nachhinein bin ich jetzt nachdenklich geworden, denn seine Redegewandt und seine Art von der Rede habe ich schon mal irgendwo schlechte Erfahrungen gehabt, ich glaub es war so mit einem Makler gewesen.
    Ich weiß, dass hier keine Rechtsberatungsforum ist, mir ist auch bekannt, dass Ihr nur eure Meinungen sagen. Das hilf mir aber mit euren Wissen doch zu schätzen und damit auf einem richtigen Weg eigene Entscheidungen zu treffen, denn mehr Köpfe ist jedenfalls besser als nur eins. Dafür danke ich Euch.
    Viele Grüße
    Vu
  15. Dank für die Unterstützung im Forum!

    @ Ralf Stoll
    ja, danke dass Sie mich mit Ihrem MOD-In MOD-Out unterstützt haben.
    doch doch ich meine im Ernst!
    Gruß
    Vu
  16. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Auftragsbestätigung weicht ab: Rechte, Fristen & Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Bei Abweichungen zwischen Auftragsvergabe und Auftragsbestätigung ist schnelles Handeln gefragt. Eine schriftliche Aufforderung zur Korrektur mit Fristsetzung ist essentiell. Die AGB sollten auf Rücktrittsklauseln geprüft werden. Eine anwaltliche Erstberatung kann Klarheit über die Rechtslage verschaffen. Mündliche Absprachen sind schwer nachweisbar, daher ist die schriftliche Fixierung wichtig.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Auftragsbestätigung: Rücktritt bei fehlender Korrektur androhen! sollte man bei Nichtbeachtung der Korrekturaufforderung den Rücktritt vom Vertrag androhen.

    ✅ Zusatzinfo: Es ist ratsam, die Auftragsbestätigung detailliert mit dem ursprünglichen Angebot und den mündlichen Absprachen zu vergleichen, um alle Abweichungen zu dokumentieren. Dies dient als Grundlage für die Korrekturforderung und eventuelle rechtliche Schritte. Die Einhaltung von Fristen ist entscheidend, um die eigenen Rechte zu wahren.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die AGB auf Klauseln zum Rücktritt und holen Sie sich rechtlichen Rat, bevor Sie endgültige Entscheidungen treffen. Senden Sie ein Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang Ihrer Korrekturaufforderung nachzuweisen. Beachten Sie den Beitrag Auftragsbestätigung: Einschreiben mit Fristsetzung versendet!.

    Die Diskussion im Forum zeigt deutlich, wie wichtig die genaue Prüfung von Auftragsbestätigungen im Baurecht ist. Abweichungen können zu erheblichen Problemen führen, daher ist eine frühzeitige Klärung essentiell. Die Beiträge, wie beispielsweise Auftragsbestätigung: Korrektur verlangen – Vorgehen & Fristen, bieten wertvolle Hinweise zum Umgang mit solchen Situationen. Es empfiehlt sich, alle relevanten Dokumente und Kommunikationen sorgfältig aufzubewahren, um im Streitfall eine solide Grundlage zu haben.

    Abschließend ist festzuhalten, dass eine transparente und schriftliche Kommunikation mit dem Auftragnehmer entscheidend ist, um Missverständnisse und spätere Konflikte zu vermeiden. Die im Thread diskutierten Lösungsansätze, wie die anwaltliche Erstberatung (siehe Auftragsbestätigung: Anwaltliche Erstberatung empfohlen!), können helfen, die eigenen Rechte zu schützen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Kenntnis der eigenen Rechte und Pflichten im Vertragsrecht ist unerlässlich, um erfolgreich Bauprojekte umzusetzen.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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