1) Schimmelpilzbefall in Dachstuhlteilbereichen wurde durch abschleifen des gesamten Dachstuhls, aussaugen von OGAbk. und Spitzbogen sowie Neuanstrich mit Borsalzlösung behandelt. Eine nachträgliche Restfeuchtemessung ergab 18-22 %, bei einem Sparren 28 %. Ist das OK so oder sind die Dinger immer noch zu feucht? (Noch kein Trockenbau/Dämmung durchgeführt)
2) Die Pordrainplatten wurden ohne Filtervlies vor die Kellerwand geklebt. Laut Aussage Bauunternehmer ist ein Filtervlies nicht notwendig, da
- der Hersteller angeblich ausführt man könne auf
das Vlies verzichten (diesen Beweis werde ich
natürlich anfordern)
- gem DINAbk. 18195 sei die Ausführung mit Filtervlies nur
eine Empfehlung. Ist das korrekt? Abdichtung gegen
Lastfall II (Teil 5? 6?) Die mir vorliegende DIN-Kopie
ist so schlecht lesbar, dass ich die entscheidenden
Stellen nicht entziffern kann.
3) Ein Fenster wurde auf unseren Wunsch hin vom ursprünglichen Plan abweichend 10 cm nach rechts versetzt. Daraufhin sollte auch das darüber liegende Gaubenfenster 10 cm versetzt werden. Dies wurde aber nicht durchgeführt und als es mir drei Tage später auffiel war schon eingedeckt usw. Der Bauunternehmer erkennt dies als "Schönheitsfehler" an. Und was heißt das jetzt für mich? Kann ich mir darauf ein Eis backen? Oder ist es bare Münze Wert?
