Setzungsrisse Neubau: Gewährleistung, DIN-Normen & Ansprüche gegen Bauträger?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob bei Setzungsrissen im Neubau eine Gewährleistungspflicht des Bauträgers besteht, selbst wenn die DIN-Normen eingehalten wurden. Es wird betont, dass der Werkvertrag den Erfolg schuldet und nicht nur die Einhaltung von Normen. Die Bedeutung einer umfassenden Baugrunduntersuchung und die Abgrenzung zwischen Mangel und Schaden werden hervorgehoben. Zudem wird die Notwendigkeit einer Ortsbesichtigung zur Beurteilung der Risse betont.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zustimmung/Empfohlen · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung

Setzungsrisse Neubau: Gewährleistung, DIN-Normen & Ansprüche gegen Bauträger?

Hallo Experten,
mein derzeitiges Problem ist die Klärung der Frage ob bei Neubauten der Erwerber eines Reihenhaus vom Bauträger die Beseitigung von Setzungsrissen verlangen kann auch wenn dieser die a. R.T. und DINAbk.-Nornmen eingehaltenn hat.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen IMMER eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige fachliche Beurteilung der Risse durch einen unabhängigen, zertifizierten Bausachverständigen (z. B. nach DINAbk. EN ISO/IEC 17024) zur Klärung der Standsicherheit – insbesondere bei fortschreitenden, statisch relevanten oder nutzungsbeeinträchtigenden Rissen.

    🔴 KRITISCH: Dokumentation aller Risse mit Zeitstempel, Maßangaben, Fotos und Lageplänen – vor jeglicher Eigenreparatur oder Kontaktaufnahme mit dem Bauträger.

    ⚠️ WICHTIG: Keine pauschale Akzeptanz der Bauträgerargumentation "Einhaltung der DIN-Normen" – dies begründet keine Haftungsfreistellung und schließt Gewährleistungsansprüche nicht aus.

    ⚠️ WICHTIG: Beweislastumkehr nach § 477 BGBAbk. beachten: Bei Mangelauftreten innerhalb von 12 Monaten nach Übergabe wird der Mangel vermutet – daher unverzügliche Dokumentation und fachliche Stellungnahme einholen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich beurteile die Frage nach der Gewährleistung bei Setzungsrissen im Neubau als relevant für viele Erwerber. Setzungsrisse sind Risse, die durch das Setzen des Baukörpers entstehen können. Ob ein Anspruch auf Beseitigung besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

    🔴 Gefahr: Setzungsrisse können auf strukturelle Probleme hinweisen, die die Stabilität des Gebäudes beeinträchtigen könnten.

    • Einhaltung der a.R.d.T. und DIN-Normen: Die Einhaltung dieser Regeln bedeutet nicht automatisch, dass keine Gewährleistungsansprüche bestehen. Entscheidend ist, ob die Leistung mangelfrei erbracht wurde.
    • Mangelhaftigkeit: Ein Setzungsriss stellt einen Mangel dar, wenn er über das übliche Maß hinausgeht oder die Nutzung des Hauses beeinträchtigt.
    • Beweislast: Der Erwerber muss beweisen, dass der Riss einen Mangel darstellt und dass dieser Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war oder seine Ursache zu diesem Zeitpunkt hatte.

    Ich empfehle, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen, um die Ursache und das Ausmaß der Risse zu beurteilen. Ein Anwalt für Baurecht kann die Erfolgsaussichten einer Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen prüfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Risse sorgfältig (Fotos, Datum) und holen Sie sich fachkundigen Rat ein, um Ihre Ansprüche zu prüfen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Frage der Gewährleistung bei Setzungsrissen in einem Neubau-Reihenhaus, wobei der Bauträger die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (a.R.T.) und DIN-Normen behauptet. Zunächst ist festzustellen, dass die bloße Berufung auf DIN-Normen nicht automatisch eine Haftungsbefreiung bedeutet, da die Normen lediglich Mindeststandards darstellen und nicht alle individuellen Gegebenheiten eines Bauvorhabens abdecken.

    ✅ Zustimmung: Grundsätzlich kann der Erwerber bei Mängeln, die die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen, Gewährleistungsansprüche geltend machen. Setzungsrisse, die über das übliche Maß hinausgehen, sind in der Regel als Mangel zu werten.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Einhaltung der DIN-Normen automatisch eine Haftung ausschließt, ist rechtlich nicht haltbar. Die Rechtsprechung stellt auf die Verkehrssitte und die Erwartung des Bestellers ab. Zudem sind Setzungsrisse bei Neubauten oft auf unzureichende Bodenverdichtung oder Planungsfehler zurückzuführen, die nicht durch Normen allein abgedeckt werden.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen unvermeidbaren, oberflächlichen Setzungsrissen (z.B. durch Austrocknung) und echten, statisch relevanten Rissen. Letztere sind fast immer ein Mangel. Auch die Beweislastumkehr nach § 477 BGB (Vermutung des Mangels bei Auftreten innerhalb von 12 Monaten) ist zu beachten.

    🔴 Gefahr: Eine pauschale Ablehnung der Verantwortung durch den Bauträger mit Verweis auf DIN-Normen birgt das Risiko, dass der Erwerber auf den Kosten sitzen bleibt. Zudem können unentdeckte Setzungsrisse zu Folgeschäden wie Feuchtigkeitseintritt oder Statikproblemen führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Risse umgehend durch einen unabhängigen Bausachverständigen (z.B. von der Ingenieurkammer) begutachten. Dokumentieren Sie alle Risse mit Fotos und Maßangaben. Setzen Sie dem Bauträger eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung und ziehen Sie bei Verweigerung einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzu. Die Einhaltung der DIN-Normen allein ist kein Hinderungsgrund für Gewährleistungsansprüche.

    KI-Analyse (Qwen)

    Setzungsrisse in einem Neubau stellen ein typisches, aber nicht zwangsläufig unkritisches Phänomen dar – sie können auf natürliche Bodenverdichtung, unzureichende Baugrunduntersuchung, fehlerhafte Gründungsausführung oder unvorhergesehene geotechnische Verhältnisse hinweisen.

    🔴 Gefahr: Selbst bei Einhaltung der a. R. T. und DIN-Normen (z. B. DIN 18300, DIN 4020) entbindet dies den Bauträger nicht von der Verkehrssicherheits- und Gebrauchstauglichkeitspflicht – sichtbare Setzungsrisse können auf strukturelle Mängel oder unzureichende Risikoabschätzung des Baugrunds hindeuten.

    ⚠️ Korrektur: Die bloße Einhaltung technischer Regeln ist kein Freibrief für Mängel; gemäß § 138 BGB und § 434 BGB ist die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben – Setzungsrisse, die die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen, stellen grundsätzlich einen Sachmangel dar.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Bewertung nach DIN EN 1997-1 (Eurocode 7) und DIN 4020: Nicht die Normkonformität allein, sondern die tatsächliche Funktionsfähigkeit, Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks sind maßgeblich – auch geringfügige Risse können bei fortlaufender Setzung zu erheblichen Folgeschäden führen.

    ✅ Zustimmung: Der Erwerber hat grundsätzlich Anspruch auf Nacherfüllung (Beseitigung) gemäß § 439 BGB, sofern der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist (5 Jahre bei Bauwerken nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) festgestellt wird.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung, Normkonformität schließe jeden Mangelanspruch aus, ist rechtlich falsch – die Normen dienen als Beweis für die Sorgfaltspflicht, nicht als Ausschlussklausel für Verbraucherschutzrechte.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Bauingenieur oder Sachverständigen für Baubegleitung (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024), um Ursache, Ausmaß und Fortschreiten der Setzungsrisse zu dokumentieren und eine fachliche Stellungnahme zur Standsicherheit sowie zur Verursachung einzuholen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig, dass Setzungsrisse grundsätzlich als Sachmangel einzustufen sind, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen oder über das übliche Maß hinausgehen – und dass die Einhaltung von DIN-Normen und a. R. d. T. keine automatische Haftungsausschlusswirkung hat.

    ⚠️ Abweichung: GoogleAI betont die Beweislast beim Erwerber ("muss beweisen, dass Mangel bei Übergabe vorhanden war"), während DeepSeek und Qwen stärker auf die Beweislastumkehr nach § 477 BGB hinweisen und diese als zentrale rechtliche Hebelstellung für den Erwerber herausstellen.

    ➕ Ergänzung: Qwen ergänzt explizit die Relevanz von DIN EN 1997-1 (Eurocode 7) und DIN 4020 zur Beurteilung der geotechnischen Sicherheit; DeepSeek betont stärker die Risiken fehlerhafter Bodenverdichtung und Planungsfehler; GoogleAI fokussiert auf den Prozess der Gewährleistungsprüfung und Rechtsberatung.

    ❌ Widerspruch: Qwen widerspricht ausdrücklich der Behauptung, Normkonformität schließe Mangelansprüche aus – ein Punkt, den GoogleAI nicht explizit widerlegt, sondern neutral darstellt. DeepSeek und Qwen stimmen hier überein und setzen das Vorsichtsprinzip durch: Bei Zweifel gilt die strengere, sicherere Einschätzung – also: Normkonformität ist kein Freibrief.

    👉 Empfehlung: Alle drei Modelle empfehlen einheitlich und dringend die sofortige Einholung einer unabhängigen Sachverständigenstellung – Qwen präzisiert die Zertifizierungsanforderung (DIN EN ISO/IEC 17024), DeepSeek benennt konkret die Ingenieurkammer als neutrale Instanz, GoogleAI verweist auf "Bausachverständigen" allgemein. Die sicherste Empfehlung ist die von Qwen + DeepSeek kombiniert: unabhängiger, zertifizierter Sachverständiger mit geotechnischer und statischer Kompetenz.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Einhaltung von DIN-Normen als Haftungsausschluss ❌ Widerspruch Alle drei Modelle lehnen dies eindeutig ab: Normkonformität ist Beweismittel für Sorgfalt, aber kein rechtlicher Haftungsausschluss – insbesondere nicht gegenüber Verbrauchern.
    Mangeldefinition bei Setzungsrisse ✅ Konsens Setzungsrisse sind Sachmängel, wenn sie die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen oder über das übliche Maß (z. B. natürliche Austrocknungsrissbildung) hinausgehen.
    Beweislastregelung ⚠️ Abwägung GoogleAI betont allgemeine Beweislast des Erwerbers, DeepSeek und Qwen heben die Beweislastumkehr nach § 477 BGB (12-Monats-Frist) hervor – KI-Konsens: Diese Umkehr ist entscheidend und muss genutzt werden.
    Fachliche Begutachtung ✅ Konsens Unverzügliche Beauftragung eines unabhängigen Bausachverständigen ist zwingend, um Ursache, Ausmaß, Fortschreiten und Standsicherheit zu bewerten.
    Gewährleistungsfrist und Rechte ✅ Konsens Anspruch auf Nacherfüllung (Beseitigung) gemäß § 439 BGB; gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre für Bauwerke (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), mit besonderer Stellung der ersten 12 Monate wegen Beweislastumkehr.

    👉 Handlungsempfehlung: Handeln Sie unverzüglich innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe: dokumentieren, Sachverständigen beauftragen, Mangel feststellen lassen und dem Bauträger eine Frist zur Nacherfüllung setzen – unter Einbeziehung eines baurechtlich versierten Anwalts bei Widerstand.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Unentdeckte oder falsch eingeschätzte statische Schwäche durch Setzungsrisse Langfristige Standsicherheitsgefährdung, Folgeschäden (Feuchteschäden, Tür-/Fensterfunktion, Rissfortschreiten)
    🔴 Risiko Verstreichen der Beweislastumkehrfrist (12 Monate) Verlust der gesetzlich begünstigten Beweislage – höhere eigene Beweislast und höheres Risiko, vor Gericht zu unterliegen
    🔴 Risiko Unzureichende oder parteiische Begutachtung (z. B. durch Bauträger-beauftragten Gutachter) Fehlende Grundlage für rechtliche Durchsetzung, mögliche Diskreditierung des eigenen Anspruchs
    🔴 Risiko Normkonforme, aber nicht baugrundgerechte Planung (z. B. falsche Gründungstiefe bei lockeren Böden) Strukturelle Mängel trotz DIN-Konformität – wirtschaftlicher Schaden bleibt oft beim Erwerber, wenn nicht rechtzeitig durchgesetzt
    🔴 Risiko Unkontrollierte Eigenreparatur (z. B. Verfugen ohne Ursachenklärung) Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen (§ 442 BGB), da vermutete Mangelbeseitigung durch Erwerber selbst
    ✅ Chance Frühzeitige, neutrale Sachverständigenstellung Stark verbesserte Beweislage und Durchsetzungschancen – zudem präventive Vermeidung größerer Folgeschäden
    ✅ Chance Nutzung der 5-jährigen Gewährleistungsfrist Möglichkeit, auch nach Ablauf der 12-Monats-Frist Ansprüche geltend zu machen – bei nachweisbarem ursprünglichen Mangel
    ✅ Chance Stärkung der Verbraucherposition durch klare Rechtsprechung Gerichte bestätigen regelmäßig: Gebrauchstauglichkeit geht vor Normkonformität – hohe Erfolgsquote bei sachgerecht begleiteten Verfahren
    ✅ Chance Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzepts durch Sachverständigen Verhandlungsbasis für pauschale Abwicklung mit Bauträger – oft schneller und kostengünstiger als langwierige Gerichtsverfahren
    ✅ Chance Gezielte Nutzung der Bauvertragsordnung (VOBAbk.) / BGB-Regelungen im Verhandlungsprozess Druckmittel gegenüber Bauträger, um außergerichtliche Einigung über Nacherfüllung oder Kostenerstattung zu erzielen

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Sachverständigenbeauftragung: Kontaktieren Sie noch heute einen unabhängigen, zertifizierten Bausachverständigen (z. B. über die Ingenieurkammer Ihres Bundeslandes oder die Deutsche Gesellschaft für Baubegleitung – DGfB), der geotechnische und statische Kompetenz nachweist.
    2. Dokumentation vor jeglichem Kontakt: Fotografieren Sie alle Risse mit Lineal (Maßstab) und Datumsangabe, erstellen Sie einen Rissplan mit Zimmerbezeichnung und notieren Sie Rissbreite, Länge und Verlauf – speichern Sie alle Daten digital und auf Papier.
    3. Fristsetzung per Einschreiben: Senden Sie dem Bauträger innerhalb von 14 Tagen nach Dokumentation ein formloses, aber datiertes Einschreiben mit Fristsetzung zur Nacherfüllung (z. B. "innerhalb von 14 Tagen nach Zugang") – ohne vorherige Absprache oder Verhandlung.
    4. Keine Eigenreparatur oder Verfugung: Verzichten Sie bis zur Klärung der Ursache und der fachlichen Stellungnahme vollständig auf das Verfugen, Spachteln oder Abdecken der Risse – dies kann Ihre Gewährleistungsansprüche entfallen lassen.
    5. Rechtsberatung nach Gutachten: Stellen Sie das Sachverständigengutachten einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt zur Prüfung – vereinbaren Sie vorab ein Erstgespräch mit Festpreis (z. B. über die ARD-Rechtsberatung oder die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale).
    6. Antrag auf Beweissicherung bei Gericht: Falls der Bauträger die Frist ignoriert oder den Mangel bestreitet, beantragen Sie beim zuständigen Amtsgericht umgehend die Beweissicherung (§ 485 ZPO), um den Zustand vor möglichen Veränderungen festzuhalten.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Setzungsrisse
    Risse in Bauteilen, die durch das Setzen des Baugrunds und damit des Gebäudes entstehen. Sie sind typisch für Neubauten, da sich der Boden unter dem Gewicht des Gebäudes erst verdichten muss. Die Größe und Anzahl der Risse können variieren. Verwandte Begriffe: Baugrundsetzung, Rissbildung, Baumängel.
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, für Mängel am Bauwerk einzustehen. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre ab der Abnahme des Bauwerks. Im Rahmen der Gewährleistung hat der Erwerber Anspruch auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung). Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Verjährung.
    Bauträger
    Ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Der Bauträger ist Vertragspartner des Erwerbers und für die mangelfreie Erstellung des Bauwerks verantwortlich. Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler.
    DIN-Normen
    Technische Regeln und Standards, die vom Deutschen Institut für Normung (DIN) herausgegeben werden. Sie legen Anforderungen an Bauprodukte und Bauleistungen fest. Die Einhaltung der DIN-Normen dient der Qualitätssicherung im Bauwesen. Verwandte Begriffe: EN-Normen, VOB, a.R.d.T.
    a.R.d.T.
    Abkürzung für "allgemein anerkannte Regeln der Technik". Dies sind die im Bauwesen anerkannten Standards und Vorgehensweisen, die von Fachleuten als richtig und notwendig erachtet werden. Die Einhaltung der a.R.d.T. ist ein wichtiger Aspekt der fachgerechten Bauausführung. Verwandte Begriffe: DIN-Normen, VOB, Stand der Technik.
    Mangel
    Eine Abweichung des Bauwerks von der vereinbarten Beschaffenheit oder den üblichen Standards. Ein Mangel kann ein Sachmangel (z.B. Setzungsrisse) oder ein Rechtsmangel sein. Der Erwerber hat bei Vorliegen eines Mangels Gewährleistungsansprüche gegen den Bauträger. Verwandte Begriffe: Baumangel, Sachmangel, Rechtsmangel.
    Bausachverständiger
    Ein Experte, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bauwesen verfügt. Er kann die Ursache und das Ausmaß von Baumängeln beurteilen und Gutachten erstellen. Ein Bausachverständiger kann bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen hilfreich sein. Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauexperte.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind Setzungsrisse?
      Setzungsrisse sind Risse in Bauteilen, die durch das Setzen des Baugrunds und damit des Gebäudes entstehen. Sie treten häufig bei Neubauten auf, da sich der Boden unter dem Gewicht des Gebäudes erst noch verdichten muss. Die Größe und Anzahl der Risse können variieren.
    2. Sind Setzungsrisse immer ein Mangel?
      Nicht jeder Setzungsriss stellt automatisch einen Mangel dar. Geringfügige, unbedenkliche Risse sind oft unvermeidbar. Ein Mangel liegt vor, wenn die Risse über das übliche Maß hinausgehen, die Nutzung des Gebäudes beeinträchtigen oder auf schwerwiegendere Probleme hinweisen.
    3. Welche Rechte habe ich als Erwerber bei Setzungsrissen?
      Als Erwerber haben Sie Gewährleistungsansprüche gegen den Bauträger, wenn die Setzungsrisse einen Mangel darstellen. Sie können Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels) verlangen. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, können Sie den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz fordern.
    4. Was bedeutet "a.R.d.T."?
      a.R.d.T. steht für "allgemein anerkannte Regeln der Technik". Dies sind die anerkannten Standards und Vorgehensweisen im Bauwesen. Die Einhaltung der a.R.d.T. bedeutet, dass der Bauträger fachgerecht gearbeitet hat.
    5. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, für Mängel am Bauwerk einzustehen. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Bauträgers oder Herstellers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
    6. Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist bei Neubauten?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt in der Regel fünf Jahre ab der Abnahme des Bauwerks.
    7. Was sollte ich tun, wenn ich Setzungsrisse entdecke?
      Dokumentieren Sie die Risse sorgfältig mit Fotos und Datum. Melden Sie die Risse umgehend schriftlich beim Bauträger und fordern Sie ihn zur Mängelbeseitigung auf. Holen Sie sich ggf. fachkundigen Rat von einem Bausachverständigen und einem Anwalt für Baurecht.
    8. Wer trägt die Kosten für die Beseitigung von Setzungsrissen?
      Wenn die Setzungsrisse einen Mangel darstellen und unter die Gewährleistung fallen, trägt der Bauträger die Kosten für die Beseitigung. Andernfalls müssen Sie als Erwerber die Kosten tragen.

    Verwandte Themen

    • Ursachen von Setzungsrissen
      Informationen zu den verschiedenen Faktoren, die Setzungsrisse verursachen können.
    • Beweislast bei Baumängeln
      Wer muss was beweisen, wenn es um Mängel am Bau geht?
    • Die Rolle des Bausachverständigen
      Wie ein Gutachter bei der Feststellung von Mängeln helfen kann.
    • Gewährleistungsansprüche durchsetzen
      Tipps und Strategien, um seine Rechte gegenüber dem Bauträger geltend zu machen.
    • Statische Probleme durch Risse
      Wann Risse die Stabilität des Gebäudes gefährden.
  2. Werkvertrag: Erfolg geschuldet, nicht DIN-Einhaltung

    beim Werkvertrag wird der Erfolg geschuldet
    und nicht die Einhaltung von Normen und Regeln, welche RdT wurden denn eingehalten, um die Setzrisse zu verhindern?
    Wollen Sie die Risse beseitigen lassen oder die Ursachen für diese? Welches sind es und wie sehen die Risse aus?
  3. Werkvertrag: Erfolgsdefinition vs. Normen-Einhaltung

    @ Hallo Herr Feldwisch-Drentrup ...
    Ihren Einleitungssatz habe ich leider nicht ganz verstanden. Sie sagen beim Werkvertrag wird der Erfolg geschuldet
    und nicht die Einhaltung von Normen und Regeln. Vielleicht habe ich es falsch verstanden, aber es klingt für mich, dass man beim Bauen die Grundlagen (Normen und Regeln) nicht einhalten müsste. Was ist in diesem Zusammenhang mit "Erfolg" gemeint.
    Vielen Dank
  4. Gewährleistung: Erfolg > Normen – Verschuldensunabhängig

    damit man den Erfolg erreicht
    sollte man natürlich durchaus die Regeln einhalten, nur ist es auch bei Einhaltung aller Regeln durchaus möglich und vorgekommen, dass der Erfolg nicht erreicht ist und dann ist die Einhaltung von Regeln kein Entschuldigungsgrund. Die Gewährleistung ist halt verschuldensunabhängig.
    Es wird also mehr und nicht weniger verlangt als die Einhaltung von Regeln,
  5. Verständnisfrage: Klarstellung zum Werkvertrag

    Jetzt habe ich es verstanden ...
    was Sie gemeint haben 🙂
    Danke
    Gruß
  6. Baurecht: Erfolgshaftung trotz DIN-Normen-Einhaltung

    Einfach ausgedrückt
    Auch wenn Sie die Regeln und DINAbk.-Normen und Anerkannte Regeln der Technik und Stand der Technik einhalten und das Ding geht in die Hose , sind Sie dran , weil der Erfolg nicht eingetreten ist.
  7. DIN-Normen Fehlerhaft? Nachbesserung trotz Regelkonformität?

    Nochmal eine Frage ...
    Wenn der Unternehmer tatsächlich alle Regeln, Verordnungen, DINAbk. etc. eingehalten hat und das Ding geht trotzdem in die Hose, dann stimmt doch an einer Stelle der Regel oder Verordnung was nicht, sonst wäre es ja nicht schiefgegangen. Nach welcher Regel oder Verordnung kann der Unternehmer nun noch nachbessern? Nachbesserung entgegen der Regel, damit Erfolg erzielt wird? Wie sind denn da Eure Erfahrungen aus der Praxis?
  8. A.a.R.d.T.: Grenzen der DIN-Normen im Bauwesen

    Foto von Jürgen Weber, Dipl.-Ing.

    Immer nur die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)
    Natürlich kann in einer Norm, Richtlinie oder Merkblatt nicht jede Situation, örtliche Gegebenheit und "gewollte Möglichkeit" auf Baustellen im Voraus bedacht werden. Daher sind die DINAbk.-Normen usw. immer nur als ernst zunehmender Hinweis bei der Planung und Ausführung heranzuziehen. Die Anforderungen und konstruktive Darstellungen sind natürlich auf die spezielle Baustelle bzw. auf den Einzelfall abzustimmen. Meine persönlichen Erfahrungen sind derart, dass man nie "gegen die Regel" arbeiten muss, um Erfolg zu erzielen. Wohl aber an der Grenze der Vorgaben manchmal planen und ausführen sollte.
  9. DIN-Normen: Mindestanforderungen ersetzen kein Denken

    Sind ja auch Mindestanforderungen
    Die eben manchmal nicht reichen. Die DINAbk. ersetzt das Denken nicht. Erfahrung auch nicht.
    Übrigens kommt das in der SV-Praxis öfter vor, nicht wahr, Herr Weber?
    • Name:
    • Martin Beisse
  10. Bestätigung: DIN-Normen reichen oft nicht aus

    Foto von

    Ja
    Gott sei Dank- sonst hätten wir ja den Schreibtisch nicht so voll.
  11. Setzungsrisse Neubau: A.R.d.T. eingehalten? SV-Prüfung!

    Wer hat den festgestellt, dass die a.R.T. eingehalten wurden?
    Wenn ich mir vorher den Baugrund ansehe, eine geeignete statische Konstruktion daraufsetze, dann sind Setzungsrisse bei einem Neubau (?) für mich doch überraschend. Wurden da tatsächlich alle a. R.T. eingehalten die bei dem Baugrund notwendig waren? Hat das ein SV festgestellt?
    Gruß
  12. Offene Frage: Antwort zur Einhaltung der a.R.d.T.

    Gute Frage!
    Bin auf die Antwort gespannt.
    • Name:
    • Martin Beisse
  13. Bau-Beispiele: Misserfolg trotz Norm – Schadensersatz!

    Man kann auch mit der Regel bauen um Misserfolg zu haben Herr Weber
    Ich pflichte Ihren Darstellungen nicht bei. Es gibt ein Meersburgurteil und es gibt den Brückeneinsturz 1972 der Moselbrücke in Koblenz. In Koblenz wurde der Beulnachweis nach der damals geltenden Stahlbaunorm eingehalten und der Brückenschnabel stürzte in die Mosel. Pech gehabt was! Der Erfolg wurde trotz eingehaltener Norm und da sind die Stahlbauer pingelig nicht erbracht. Folge Schadensersatz und Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. So ist das.
  14. Zwischenfrage: Was ist ein Beulnachweis im Bauwesen?

    @Jupp, vorsichtige Zwischenfrage, was ist denn ein Beulnachweis?
    Und warum haben Brücken in Koblenz einen Schnabel?
    Gruß
  15. Klarstellung: Keine Aussage gegen Normen-Einhaltung

    Richtig Jupp
    Aber wer hat wo denn was anderes gesagt?
    • Name:
    • Martin Beisse
  16. Beulnachweis: Stabilitätstheorie für Experten

    Dat kapierste nicht Lennart 😉
    wenn ich ich Dir das auch noch erklären soll. Das ist ein Highlight in der Stabilitätstheorie Beulgefährdeter Bleche. Dacor?
    Hab damit selbst meine Probleme 😉. Den Schnabel lassen wir mal fürs nächste mal.
  17. Beulnachweise: Dissertation zum Thema Beulen

    Und da hat doch einer
    an der uni DO eine Doktorarbeit über das Beulen im Beulen geschrieben ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  18. Entschuldigung: Richtigstellung zur Weber-Definition

    Richtig MB, Sorry Herr Weber
    Herr Weber hat nichts anderes gesagt. Sorry Herr Weber, habe mir Ihre Definition nochmals zu Gemüte geführt.
  19. Humor: Definition Beulnachweis (Bau-Scherz)

    Definition für Lennart (Beulnachweis)
    Ein Beulnachweis ist, wenn MB jemanden zum zweitenmal, an einem Tag, auf der selben Baustelle beim Murks erwischt und Ihm, mit dem Kantholz eine Beule in der Beule verpasst. Dann ist der Beulnachweis erbracht. 😉
  20. Baugrund: Ursachenforschung bei Setzungsrissen Neubau

    Foto von Robert Worsch

    LOL Jupp
    Das könnte ja zur Norm werden 😉
    @ Rocco, wer hat sich den Baugrund angesehen? Wer hat die geeigneten statischen Konstruktionen ermittelt und wie wurden sie ausgeführt? Was sagt das Bodengutachten aus? Und dann sind Setzungsrisse bei einem Neubau doch manchmal nicht so überraschend.
  21. Setzungsrisse: Definition, Mangel vs. Schaden, Standsicherheit

    Wieder so ein schön verblödelter Thread ...
    Gratulation die Herren 😉
    Hallo Herr Rocco Jahn!
    Setzungs"riss" wären im Sinne Ihrer Anfrage also hier auch etwas genauer zu definieren, da in krassen Fällen die Standsicherheit gefährdet sein kann.
    Sie müssen auch unterscheiden, ob es nur Risse im Sinne von Mängeln sind, oder ein echter _Schaden_ vorliegt. So ab Rissbreiten von 2 mm an oder bie versetzten Rändern sollten Sie sich allerdings ganz schnell einen Sachverständigen suchen.
    Erst einmal ganz allgemein sind Setzungen ein natürlicher Vorgang, es sei denn Sie bauen auf Fels oder stark vorbelasteten Baugrund und diese sind bis etwa nach 5 Jahren abgeschlossen. Die meisten Risse aus Setzung treten innerhalb der ersten Monate, dem ersten Jahr auf, dann nimmt die Gefährdung scchnell, da logarithmisch ab.
    Es liegt nun in der Verantwortung des Baugrundgutachters (u.a.  -  sic!) die vorhandene Tragfähigkeit des Bodens zu untersuchen und dann in der des des Statikers, die Gründung ausreichend sicher zu planen. Sofern hier ein Fehler der Fachplaner/ Gutachter vorliegt, ergeben sich bei wesentlichen Setzungsrissen Ansprüche. Dabei tragen auch die Bauausführenden eine Mitverantwortung bei erkennbaren Mängeln der Fachplanung Bedenken anzuzeigen, zum Beispiel bei unsachgemäßer Gründung in Hanglagen, oder "auffallend" wenig Eisen in der Bodenplatte.
    Nun gibt es allerdings auch noch eine weitere Vielzahl an Möglichkeiten, dass der Baugrund nachgeben kann, was nicht im Verschulden der Fachplaner und Bauausführenden liegt: z.B. Baugrundaufweichungen, Erschütterungen, Setzungen durch Bebauung in unmittelbarer Nachbarschaft oder tieferliegende Humuslinsen u.a. Hier liegt keine Verschulden vor, es sei denn, bestimmte Sachverhalte wären deutlich erkennbar/ erwartbar.
    Dann kann auch noch ein Verschulden durch rein mangelhafte Ausführung der Gründung vorliegen. Auch wäre die Firma in der Haftung (bei echten Schäden), wenn diese als Generalübernehmer aufgetreten ist.
    Risssanierung ist dann ein langes Thema für sich, insbesondere, wenn es sich um kraftschlüssig zu verpressende, vernadelnde u.ä. Risse handelt.
    Das Thema Risse ist ein endloses und nicht alles ist, was es scheint. ach so, und warum wissen Sie eigentlich auch so genau, dass es tatsächlich Setzungsrisse sind?
    Im übrigen hat der Erwerber einer Werkleistung (Bauwerk von einer Firma) 5 Jahre den Anspruch auf ein mängelfreies Werk, wobei es egal ist, welche Mängelursachen dem zugrunde liegen.
    Allerdings gibt es über die Frage, was nun ein Mangel ist und was nicht recht häufig auch unterschiedliche Auffassungen.
    Echte Schäden sind dann allerdings eine Haftungsfrage können "festgestellt werden" und es entsteht ein Schadensersatzanspruch.
    @Lennart: Beulen ist ein Stabilitätsproblem bei dünnen Blechen unter Druck-, Biege-, Schub- oder Torsionsspannungen, quasi Euler hoch3 (viel Spaß).
  22. Gewährleistung bei Setzrissen: Fokus statt Ursachenforschung

    Lieber blöder "Thread" als Antwort daneben
    Denn die obige Antwort kann man getrost streichen. Das interessiert den Bauherren nämlich nicht und muss es auch nicht.
    Fragetitel ist nach wie vor "Gewährleistung (!) bei Setzrissen" Es geht also nicht um Ursachen, sondern um Gewährleistung.
    • Name:
    • Martin Beisse
  23. Torsionsspannungen: Frage an Blechexpertin Bettina

    @Bettina
    Du scheinst ja von allem Ahnung zu haben. Selten so eine kompetente Frau getroffen. Was mich ja sehr interessiert , wäre das Problem der Torsionsspannungen in dünnen Blechen beim Beulen. Kannst du mir das mal erklären.
    Mit freundlichen Grüßen
  24. Ursachenforschung: Gewährleistung bei Setzungen Neubau

    "Blöder Thread" war wirklich Fehl am Platz, die Antwort jedoch nicht ...
    Die Frage nach der Gewährleistung kommt nun einmal nach der Ursachenforschung. Für einen "normalen" Bauherrn und auch leider für viele Experten sind Setzungen leider allzuschnell die Ursache.
    Eine Hinterfragung scheint mir hier durchaus sinnvoll.
    Die Art und Weise der Meinungsäußerung vermittelt jedoch eine Prise Hochnäsigkeit, die ich persönlich als nicht so angenehm empfinde.
    Gruß
    JDB
  25. Erklärung: Torsionsmomente und Wölbkrafttorsion in Blechen

    Für Jupp!
    Aber sehr herzlich gern erkläre ich Dir das, lieber Jupp:
    Torsionsmomente treten auf, wenn die Kraft nicht durch den Schubmittelpunkt geht, soweit sind wir uns hoffentlich einig. Nun gibt es allerdings auch die sogenannte "Wölbkrafttorsion", die gern bei Blechen auftritt, wenn nun in Querschnittsebene und in Wölbebene Spannungen auftreten. Man denke dabei nur an dreidimensional gekrümmte Konstruktionen. Trosion hast Du auch gern an Knotenblechen.
    Reicht das fürs erste?
    @MB: Um herauszufinden, ob hier wirklich Gewährleistungsansprüche vorliegen, ist Ursachenforschung nicht unebdingt der falscheste Weg. Gewährleistung bezieht sich auf ein mangelfreies Werk und gemäß VOBAbk. geht nun alle Gefahr und Gefahrenabwehr von außen nach Abnahme auf den AN über. Und echte Haftungsfragen haben darüber hinaus mit echter Gewährleistung nichts zu tun.
    Auch wenn wir bereits vom ersten Satz an nicht in herzliche Zuneigung füreinander entflammt sind, muss man sich nun mal nicht unbedingt mögen müssen, um sich gegenseitig zu akzeptieren. Das ist im übrigen auch nicht allzuschwer.
    Und auch auf die Gefahr hin, dass es Dir nicht gefällt, nehme ich mir trotzdem auch weiterhin die unglaubliche Frechheit heraus, hier je nach Zeit, Lust und Muße und subjektiver Meinung, eine hilfreiche Antwort geben zu können, auf gestellte Fragen zu Antworten.
    Und Gott sei Dank ist dieses Forum noch ein freies, und nicht das Privateigentum einer kleinen Gruppe, auch wenn es manchmal so scheint.
    Eure Bettina 🙂
  26. Präzisierung: Torsion durch Last- und Schubebene

    sorry Jupp, muss mich präzisieren:
    ich meinte natürlich, dass Torsion entsteht, wenn die Last_ebene_ nicht durch die Schub_ebene_ geht ... besser?
    Und jetzt ist natürlich auch klarer, dass dann Bleche in diesen Fällen natürlich gern ausweichen, sprich beulen, OK?
  27. Dank: Erkenntnisse zu Bodengutachten und Setzungsrisse

    Danke für die Ausführungen
    So, mit all den Ausführungen bin ich ein ganzes Stück weiter gekommen auch wenn hier doch einige Abschweifungen stattgefunden haben. Insbesondere die Hinweise zum Bodengutachter werde ich weiter verfolgen. Ansonsten freut es mich ein Forum gefunden zu haben in dem man wirklich noch Antworten auf Fragen bekommt.
    Herzlichen Dank
    Rocco Jahn
  28. Setzungsrisse: Ortsbesichtigung zur Mangelbeurteilung nötig

    Bleibt mal am Boden
    Von hier aus kann das sicher nicht gelöst werden. Es sind Risse. Woher die kommen ist eine ganz andere Frage die ohne Ortsbesichtigung und Planeinsicht nicht gelöst werden kann.
    Es stellt sich erteinmal die Frage, obb die Risse überhaupt einen Mangel darstellen. Falls es so ist, geht es um Gewährleistung, also Minderung, Wandel oder Nachbesserung.
    Da ist die Ursache für den Bauherrn immer noch völlig egal. Das wird erst interessant, wenn's (oder besser: falls) um die Mängelbeseitigung geht. Aber das ist eher für den Verursacher interessant.
    Oder muss jeder Bauherr ein Ingenieur- und Jurastudium abgeschlossen haben, um bauen zu können?
    • Name:
    • Martin Beisse
  29. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen IMMER eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Setzungsrisse Neubau: Gewährleistung, DINAbk.-Normen und Ansprüche

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob bei Setzungsrissen im Neubau eine Gewährleistungspflicht des Bauträgers besteht, selbst wenn die DIN-Normen eingehalten wurden. Es wird betont, dass der Werkvertrag den Erfolg schuldet und nicht nur die Einhaltung von Normen. Die Bedeutung einer umfassenden Baugrunduntersuchung und die Abgrenzung zwischen Mangel und Schaden werden hervorgehoben. Zudem wird die Notwendigkeit einer Ortsbesichtigung zur Beurteilung der Risse betont.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Setzungsrisse: Definition, Mangel vs. Schaden, Standsicherheit wird darauf hingewiesen, dass Setzungsrisse genau definiert werden müssen, da in krassen Fällen die Standsicherheit gefährdet sein kann. Es ist wichtig zu unterscheiden, ob es sich lediglich um einen Mangel oder bereits um einen Schaden handelt.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Mehrere Teilnehmer stimmen überein, dass die Einhaltung der DIN-Normen allein nicht ausreicht, um eine Gewährleistung auszuschließen. Der Erfolg des Bauwerks ist entscheidend, wie im Beitrag Gewährleistung: Erfolg > Normen – Verschuldensunabhängig erläutert wird. Die Gewährleistung ist verschuldensunabhängig.

    📊 Fakten/Zahlen: Ab einer Rissbreite von 2 mm oder bei versetzten Rändern sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden, wie im Beitrag Setzungsrisse: Definition, Mangel vs. Schaden, Standsicherheit erwähnt wird. Dies dient der frühzeitigen Erkennung potenzieller Schäden und der Sicherstellung der Standsicherheit.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, den Baugrund vor Baubeginn gründlich zu untersuchen und eine geeignete statische Konstruktion zu wählen, um Setzungsrisse zu vermeiden (siehe Setzungsrisse Neubau: A.R.d.T. eingehalten? SV-Prüfung!). Bei auftretenden Rissen sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden, um die Ursache zu ermitteln und die Gewährleistungsansprüche zu prüfen.

    Die Diskussion verdeutlicht, dass die Einhaltung der DIN-Normen zwar wichtig ist, aber nicht automatisch vor Gewährleistungsansprüchen schützt. Eine umfassende Planung, Ausführung und Überwachung des Bauprojekts sind entscheidend, um Setzungsrisse zu vermeiden und die Qualität des Neubaus sicherzustellen. Die Beiträge im Forum bieten wertvolle Einblicke und Handlungsempfehlungen für Bauherren und Experten.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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