In dem, jetzt zu verhandelnden Werkvertragentwurf nach VOBAbk. steht sehr allgemein, " entsprechend der Wärmeschutzverordnung". Auf Nachfrage, ich habe da mal gelesen, "ab 1.1.2002 soll es etwas Neues geben", wurde mir geantwortet, keiner weiß, wann dies in Kraft tritt und die vorige Wärmeschutzverordnung hat auch 5 Jahre gebraucht. Jetzt habe ich im Internet recht ausführliche Presseerklärungen vom 13.07.2001, wo die Sache durch den Bundesrat gegangen ist und komplette Gesetzestexte gefunden.
Folgende Fragen:
1.) Wie soll ich mich verhalten? Soll ich dem Architekten noch Geld in den Rachen werfen, für einen Bauantrag der dann doch überarbeitet werden muss? Oder gilt die heutige Wärmeschutzverordnung? Ich will im Oktober anfangen zu bauen.
2.) Wo gibt es kurzgefasste Mustertexte die ich in den Vertag entsprechend einbauen kann?
3.) Haben die Architekten zurzeit überhaupt die Möglichkeit mit Programmen zur Berechnung, Massivbau mit Porotonziegel und Technik für ein "normales! " Haus diese neue Verordnung umzusetzen? Bitte kein Streit, sondern Hilfe! Danke
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