Werktag nach VOB: Definition, Zählweise & Fristenberechnung (inkl. Samstage, Feiertage)?
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Werktag nach VOB: Definition, Zählweise & Fristenberechnung (inkl. Samstage, Feiertage)?

Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

Hallo zusammen, in meinem VOBAbk.-Vertrag ist eine Zahlung innerhalb 18 Werktagen bis zum DD. MM. YYYY vereinbart ... So weit so gut. Aber was ist ein Werktag nach VOB? Ich denke auch der Samstag? Wie ist es mir Feiertagen wie Karfreitag, Ostermontag? Habe leider die VOB nicht greifbar. Vielen Dank für die Antworten.
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    Ein Werktag nach VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) umfasst grundsätzlich alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind. Das bedeutet:

    • Samstage zählen als Werktage, sofern sie nicht auf einen Feiertag fallen.
    • Sonn- und Feiertage sind keine Werktage und werden bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt.

    Für die Berechnung von Fristen bedeutet dies, dass Sie von dem vereinbarten Datum (DD.MM.YYYY) 18 Kalendertage abziehen und dabei alle Sonn- und Feiertage auslassen. Das Ergebnis ist der Tag, an dem die Zahlung spätestens erfolgen muss.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie im Zweifelsfall den genauen Wortlaut Ihres VOB-Vertrags, um sicherzustellen, dass keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Bei Unklarheiten empfehle ich, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Werktag
    Ein Werktag ist ein Kalendertag, der kein Sonn- oder Feiertag ist. Samstage zählen in der Regel als Werktage. Die genaue Definition kann jedoch je nach Kontext variieren.
    Verwandte Begriffe: Arbeitstag, Kalendertag, Sonn- und Feiertag
    VOB
    VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie ist ein Regelwerk, das die Bedingungen für Bauverträge in Deutschland festlegt.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Baurecht, Leistungsbeschreibung
    Frist
    Eine Frist ist ein Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen oder eine Leistung erbracht werden muss. Die Einhaltung von Fristen ist rechtlich bindend.
    Verwandte Begriffe: Termin, Verjährung, Zahlungsziel
    Feiertag
    Ein Feiertag ist ein Tag, der gesetzlich als arbeitsfrei bestimmt ist und an dem besondere religiöse, nationale oder kulturelle Ereignisse gefeiert werden.
    Verwandte Begriffe: Sonntag, Ruhetag, Festtag
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung, den Umbau oder die Reparatur eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, Architektenvertrag
    Zahlungsfrist
    Eine Zahlungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen eine Rechnung beglichen werden muss. Die genaue Dauer der Zahlungsfrist wird im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Skonto, Mahnung, Verzugszinsen
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es unterteilt sich in öffentliches und privates Baurecht.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Nachbarrecht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet VOB?
      VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie regelt die Bedingungen für Bauverträge und ist in Deutschland weit verbreitet.
    2. Zählt der Samstag als Werktag nach VOB?
      Ja, der Samstag zählt grundsätzlich als Werktag nach VOB, sofern er nicht auf einen Feiertag fällt.
    3. Wie werden Feiertage bei der Fristberechnung nach VOB behandelt?
      Feiertage werden bei der Fristberechnung nach VOB nicht als Werktage berücksichtigt. Sie verlängern die Frist entsprechend.
    4. Was passiert, wenn das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag fällt?
      Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so verschiebt sich das Fristende auf den nächstfolgenden Werktag.
    5. Wo finde ich die genauen Definitionen und Regelungen zur VOB?
      Die VOB kann im Buchhandel erworben oder online eingesehen werden. Es gibt verschiedene Ausgaben (VOB/A, VOB/B, VOB/C), wobei die VOB/B die Vertragsbedingungen regelt.
    6. Was ist der Unterschied zwischen Werktag und Arbeitstag?
      Ein Werktag ist ein Kalendertag, der kein Sonn- oder Feiertag ist, während ein Arbeitstag ein Tag ist, an dem tatsächlich gearbeitet wird. Die VOB bezieht sich auf Werktage.
    7. Kann im VOB-Vertrag eine abweichende Definition von Werktag vereinbart werden?
      Ja, es ist möglich, im VOB-Vertrag eine abweichende Definition von Werktag zu vereinbaren. Dies sollte jedoch klar und eindeutig formuliert sein.
    8. Was bedeutet "Frist" im Zusammenhang mit der VOB?
      Eine Frist ist ein Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Leistung erbracht oder eine Zahlung geleistet werden muss. Die Einhaltung der Fristen ist im VOB-Vertrag von großer Bedeutung.

    🔗 Verwandte Themen

    • VOB/B im Detail
      Vertragsbedingungen und Rechte/Pflichten.
    • Bauzeitverlängerung
      Ursachen, Ansprüche, Dokumentation.
    • Nachträge im Bauvertrag
      Zusatzleistungen, Vergütung, Streitfälle.
    • Mängelansprüche
      Rechte des Auftraggebers, Fristen, Beweislast.
    • Abnahme des Bauwerks
      Form, Wirkung, Folgen.
  2. VOB im Detail: Der direkte Link zur Verordnung

  3. VOB-Recherche: Zeit sparen beim nächsten Mal!

    Das nächste mal aber schneller..
    Und ich wühle hier in den Regalen 🙂 ) )
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. VOB Werktag Definition: Suche im Paragraphen-Dschungel

    Foto von

    Hallo Hr. Hack
    Danke für den Link, leider finde ich dort nichts über die Definition eines "Werktages".
  5. VOB-Suche: Entschuldigung für die späte Antwort!

    Sorry ☹
    war gerade auf 'einer Chorprobe 🙂
  6. VOB §14 B: Zahlungsregelung & Werktagsdefinition

    Direkte Beschreibung
    habe ich jetzt auch nicht auf Anhieb gefunden, aber die Bezahlung wird in § 14 Teil B geregelt (siehe Link).
    Aus § 11 Absatz 4 lässt sich schlussfolgern, dass die Woche mit 6 Arbeitstagen gerechnet wird. Gesetzliche Feiertage sind meines Wissens keine Werktage!
  7. Definition Werktag: IHK Offenbach zur Fristenberechnung

    Gabe es umgekehrt gefunden ☹
    Siehe Link
    • Name:
    • Martin Beisse
  8. Gut, besser, Beisse 🙂

    Geht doch 🙂
  9. VOB-Definition gefunden: Wer sucht, der findet!

    Geht doch 🙂
    Wer suchet, der findet. Oder lässt suchen 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  10. VOB/B Werktage: Fristberechnung für Abschlagszahlungen

    Werktage nach VOBAbk./B
    Die 18 Werktage nach VOB/B sind für Abschlagszahlungen in § 16 Nr. 1 Abs. 3 enthalten. Samstage sind in die Frist einzurechnen. Außer Betracht bleiben Sonn- und Feiertage.
    Der Samstag ist nur dann nicht einzurechnen, wenn der letzte Tag der Frist auf den Samstag fällt. Dies ergibt sich aus § 193 BGBAbk..
    Für die Schlusszahlung gelten nach VOB/B andere Fälligkeitsregelungen.
    MfG
    RA Schotten, Reutlingen
  11. Bauvertrag: Muss Handwerker Anwalt sein?

    Kannst du mal sehen.
    Ich find das ja irgendwie ulkig das der Handwerker fast schon Rechtsanwalt sein muss um zu wissen wann der Kunde zu zahlen hat und weshalb und wieso und wieviel. Welchen verzugszins er wann androhen oder gar berechnen darf, nach welcher Frist eine Abnahme fingiert wird und ab welchem Umfang eine Mängelrüge zur Ablehnung der Rechnungsbegleichung berechtigt, und bla bla bla ... das kann man doch bestimmt auch einfacher haben oder? Und dann immer dieses hin und her zwischen BGBAbk. Werkvertragsrecht VOBAbk. und selbstgemacht und wer weiß was es da noch alles gibt. Wär das leben nicht schön wenn man sich wieder ausschließlich um schwarze weiße und grüne Wannen und um Handwerkstechnische Fragen im allgemeinen kümmern könnte? Wenn sich jeder Handwerker allein auf die Fachgerechte Ausführung seines Gewerkes konzentriert ist er oft schon überfordert. <<<<<<<<
  12. Baurecht: Brauchen wir bald Baustellen-Anwälte?

    Joo, jedem Handwerker seinen RA 🙂
    Ist ja wirklich bald soweit, dass man Baustellen schon nicht mehr ohne Rechtsanwalt betreten sollt.
    Danke, Herr Schotten. Es gibt also offensichtlich unterschiedliche Auffassungen von Werktagen, je nach Gebiet.
    • Name:
    • Martin Beisse
  13. Bauvertrag: Bald jeder Bauherr mit eigenem RA?

    Joo, und jedem Bauherrn auch ...
    Joo, und jedem Bauherrn auch seinen RA, Gutachter, etc. Das wäre ja ein lustiges Treiben auf dem Richtfest, was? Banker, Juris, Gutachter in geselliger, bierseeliger Laune. Und ganz am Rande, an einem separaten Tisch, ein paar Handwerker und der Bauherr nebst seiner verhärmten Gattin, bei einem trockenen Stück Brot und einem Glas Wasser. Vor dem Haus mehrere Mercedes, Porsche, ein Audi TT 😉 sowie ein abgefuckter VW-Bus, und ein heruntergerittener Passat. Ein Alptraum ...
    by the way: was um Himmelswillen ist eine grüne Wanne?
  14. Ökologischer Hausbau: Was ist eine grüne Wanne?

    Foto von Martin Kempf

    eine grüne Wanne
    ist eine im ökologischen Hausbau verbreitete Art, Bambus statt Stahl zur Armierung im WU-Beton zu verarbeiten. Zur besseren Unterscheidung wird dem Beton grünliches Pigment beigemischt.
  15. Grüne Wanne: Keine Nivea im Sickerwasser!

    Da fällt es mir wie Schuppen von den Haaren
    Ach soooo. Und ich dachte schon, es handelt sich um die Wanne eines früheren Fragestellers hier im Forum, der sich dann doch wegen der hohen Niveakonzentration im sickernden Tröpfelwasser für ein freundliches grün entschieden hat. Bye, Walter
  16. VOB-Vertrag: Bin ich der Einzige mit VOB?

    Foto von

    Bin ein wenig erschrocken ...
    Bin ein wenig erschrocken über einige Äußerungen?! Ich dachte, meine Frage hätte jeder der hier anwesenden Handwerker beantworten können? Wo doch die VOBAbk.-Formulierung "Werktag" zum üblichen Geschäftsvorgang gehört. Oder bin ich der einzige, der mit seinen Handwerkern / Baufirmen einen VOB-Vertrag geschlossen hat?
  17. Bauvertragsrecht: Wissen des Handwerkers einschätzen

    Kein Grund, zu Erschrecken
    Aus meiner Erfahrung heraus sind die Kenntnisse eine durchschnittlichen Handwerkers auf dem Gebiet des Bauvertragsrechts kaum einzuschätzen. Es gibt Handwerker, die sich mit Bauvertragsvertrag beinahe besser auskennen als viele Rechtsanwälte. In der Praxis kommen aber  -  aus gutem Grund, man hat ja auch anderes zu tun  -  eher mehr Handwerker vor, die sich mit Rechtsregeln nur am Rande befassen. Nicht selten habe ich auch Handwerksbetriebe vor mir sitzen, in denen der Inhaber erklärt, er habe 25 Jahre kein vertragsrechtliches Problem gehabt, weshalb er sich darum nicht gekümert habe. So ist das, bis einmal ein dickes Problem auftaucht.
    Die neuen Reformbestrebungen der Bundesregierung werden die Sache im übrigen nicht gerade leichter machen. Dem Interessierten sei ein Ausflug zum BMJ empfohlen. Die Lektüre des Reformprojektes "Schuldrechtsmodernisierung" kann ich dagegen kaum guten Gewissens zur Lktüre empfehlen. Um meinen Berufsstand muss ich mir jedenfalls keine Sorgen machen 🙂.
    MfG
    RA Schotten, Reutlingen
  18. Feiertage: Was gilt bei unterschiedlichen Bundesländern?

    und bei nicht bundeseinheitlichen Feiertagen?
    Die Frage ist hier im Speziellen sicherlich nicht relevant, aber vielleicht im Allgemeinen ganz interessant: Was ist mit nicht bundeseinheitlichen Feiertagen, wenn AGAbk. und AN in unterschiedlichen Bundesländern sitzen und unterschiedliche Feiertagsregelung haben? Spitzfindig: was, wenn der Vertrag beim Makler in einem dritten Bundesland unterzeichnet wurde? Weit her geholt? Das Leben schreibt bestimmt noch bessere Geschichten! Bitte jetzt nicht alle gegen mich ... 🙂 PS: Habe schon genug bei meinem Hausbau gelitten und leide immer noch. Bekomme nach 9 Monaten gerade eine neue Treppe und neue Türen ... Grüße
  19. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Werktag nach VOBAbk.: Definition, Fristen & Berechnung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Definition des Werktags nach VOB, insbesondere ob Samstage und Feiertage mitzählen. Es wird geklärt, dass Samstage grundsätzlich als Werktage gelten, Sonn- und Feiertage jedoch nicht. Die korrekte Berechnung von Zahlungsfristen gemäß VOB/B ist entscheidend für Handwerker und Bauherren.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag VOB/B Werktage: Fristberechnung für Abschlagszahlungen sind Samstage bei der Berechnung von Fristen für Abschlagszahlungen einzubeziehen, es sei denn, der letzte Tag der Frist fällt auf einen Samstag. Dies ergibt sich aus § 193 BGBAbk..

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag VOB §14 B: Zahlungsregelung & Werktagsdefinition verweist auf § 14 Teil B der VOB, wo die Bezahlung geregelt ist. Aus § 11 Absatz 4 lässt sich ableiten, dass die Woche mit 6 Arbeitstagen gerechnet wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Handwerker und Bauherren sollten sich mit den genauen Regelungen der VOB/B und des BGB vertraut machen, um Zahlungsfristen korrekt zu berechnen und Streitigkeiten zu vermeiden. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, wie im Beitrag Baurecht: Brauchen wir bald Baustellen-Anwälte? angedeutet wird.

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