Werktag nach VOB: Definition, Zählweise & Fristenberechnung (inkl. Samstage, Feiertage)?
BAU-Forum: Neubau
Werktag nach VOB: Definition, Zählweise & Fristenberechnung (inkl. Samstage, Feiertage)?
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Ein Werktag nach VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) umfasst grundsätzlich alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind. Das bedeutet:
- Samstage zählen als Werktage, sofern sie nicht auf einen Feiertag fallen.
- Sonn- und Feiertage sind keine Werktage und werden bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt.
Für die Berechnung von Fristen bedeutet dies, dass Sie von dem vereinbarten Datum (DD.MM.YYYY) 18 Kalendertage abziehen und dabei alle Sonn- und Feiertage auslassen. Das Ergebnis ist der Tag, an dem die Zahlung spätestens erfolgen muss.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie im Zweifelsfall den genauen Wortlaut Ihres VOB-Vertrags, um sicherzustellen, dass keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Bei Unklarheiten empfehle ich, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Werktag
- Ein Werktag ist ein Kalendertag, der kein Sonn- oder Feiertag ist. Samstage zählen in der Regel als Werktage. Die genaue Definition kann jedoch je nach Kontext variieren.
Verwandte Begriffe: Arbeitstag, Kalendertag, Sonn- und Feiertag - VOB
- VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie ist ein Regelwerk, das die Bedingungen für Bauverträge in Deutschland festlegt.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Baurecht, Leistungsbeschreibung - Frist
- Eine Frist ist ein Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen oder eine Leistung erbracht werden muss. Die Einhaltung von Fristen ist rechtlich bindend.
Verwandte Begriffe: Termin, Verjährung, Zahlungsziel - Feiertag
- Ein Feiertag ist ein Tag, der gesetzlich als arbeitsfrei bestimmt ist und an dem besondere religiöse, nationale oder kulturelle Ereignisse gefeiert werden.
Verwandte Begriffe: Sonntag, Ruhetag, Festtag - Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung, den Umbau oder die Reparatur eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, Architektenvertrag - Zahlungsfrist
- Eine Zahlungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen eine Rechnung beglichen werden muss. Die genaue Dauer der Zahlungsfrist wird im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.
Verwandte Begriffe: Skonto, Mahnung, Verzugszinsen - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es unterteilt sich in öffentliches und privates Baurecht.
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Nachbarrecht
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet VOB?
VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie regelt die Bedingungen für Bauverträge und ist in Deutschland weit verbreitet. - Zählt der Samstag als Werktag nach VOB?
Ja, der Samstag zählt grundsätzlich als Werktag nach VOB, sofern er nicht auf einen Feiertag fällt. - Wie werden Feiertage bei der Fristberechnung nach VOB behandelt?
Feiertage werden bei der Fristberechnung nach VOB nicht als Werktage berücksichtigt. Sie verlängern die Frist entsprechend. - Was passiert, wenn das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag fällt?
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so verschiebt sich das Fristende auf den nächstfolgenden Werktag. - Wo finde ich die genauen Definitionen und Regelungen zur VOB?
Die VOB kann im Buchhandel erworben oder online eingesehen werden. Es gibt verschiedene Ausgaben (VOB/A, VOB/B, VOB/C), wobei die VOB/B die Vertragsbedingungen regelt. - Was ist der Unterschied zwischen Werktag und Arbeitstag?
Ein Werktag ist ein Kalendertag, der kein Sonn- oder Feiertag ist, während ein Arbeitstag ein Tag ist, an dem tatsächlich gearbeitet wird. Die VOB bezieht sich auf Werktage. - Kann im VOB-Vertrag eine abweichende Definition von Werktag vereinbart werden?
Ja, es ist möglich, im VOB-Vertrag eine abweichende Definition von Werktag zu vereinbaren. Dies sollte jedoch klar und eindeutig formuliert sein. - Was bedeutet "Frist" im Zusammenhang mit der VOB?
Eine Frist ist ein Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Leistung erbracht oder eine Zahlung geleistet werden muss. Die Einhaltung der Fristen ist im VOB-Vertrag von großer Bedeutung.
🔗 Verwandte Themen
- VOB/B im Detail
Vertragsbedingungen und Rechte/Pflichten. - Bauzeitverlängerung
Ursachen, Ansprüche, Dokumentation. - Nachträge im Bauvertrag
Zusatzleistungen, Vergütung, Streitfälle. - Mängelansprüche
Rechte des Auftraggebers, Fristen, Beweislast. - Abnahme des Bauwerks
Form, Wirkung, Folgen.
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VOB im Detail: Der direkte Link zur Verordnung
-
VOB-Recherche: Zeit sparen beim nächsten Mal!
Das nächste mal aber schneller..
Und ich wühle hier in den Regalen 🙂 ) ) -
VOB Werktag Definition: Suche im Paragraphen-Dschungel
-
VOB-Suche: Entschuldigung für die späte Antwort!
Sorry ☹
war gerade auf 'einer Chorprobe 🙂 -
VOB §14 B: Zahlungsregelung & Werktagsdefinition
Direkte Beschreibung
habe ich jetzt auch nicht auf Anhieb gefunden, aber die Bezahlung wird in § 14 Teil B geregelt (siehe Link).
Aus § 11 Absatz 4 lässt sich schlussfolgern, dass die Woche mit 6 Arbeitstagen gerechnet wird. Gesetzliche Feiertage sind meines Wissens keine Werktage! -
Definition Werktag: IHK Offenbach zur Fristenberechnung
Gabe es umgekehrt gefunden ☹
Siehe Link -
Gut, besser, Beisse 🙂
Geht doch 🙂 -
VOB-Definition gefunden: Wer sucht, der findet!
Geht doch 🙂
Wer suchet, der findet. Oder lässt suchen 🙂 -
VOB/B Werktage: Fristberechnung für Abschlagszahlungen
Werktage nach VOBAbk./B
Die 18 Werktage nach VOB/B sind für Abschlagszahlungen in § 16 Nr. 1 Abs. 3 enthalten. Samstage sind in die Frist einzurechnen. Außer Betracht bleiben Sonn- und Feiertage.
Der Samstag ist nur dann nicht einzurechnen, wenn der letzte Tag der Frist auf den Samstag fällt. Dies ergibt sich aus § 193 BGBAbk..
Für die Schlusszahlung gelten nach VOB/B andere Fälligkeitsregelungen.
MfG
RA Schotten, Reutlingen -
Bauvertrag: Muss Handwerker Anwalt sein?
Kannst du mal sehen.
Ich find das ja irgendwie ulkig das der Handwerker fast schon Rechtsanwalt sein muss um zu wissen wann der Kunde zu zahlen hat und weshalb und wieso und wieviel. Welchen verzugszins er wann androhen oder gar berechnen darf, nach welcher Frist eine Abnahme fingiert wird und ab welchem Umfang eine Mängelrüge zur Ablehnung der Rechnungsbegleichung berechtigt, und bla bla bla ... das kann man doch bestimmt auch einfacher haben oder? Und dann immer dieses hin und her zwischen BGBAbk. Werkvertragsrecht VOBAbk. und selbstgemacht und wer weiß was es da noch alles gibt. Wär das leben nicht schön wenn man sich wieder ausschließlich um schwarze weiße und grüne Wannen und um Handwerkstechnische Fragen im allgemeinen kümmern könnte? Wenn sich jeder Handwerker allein auf die Fachgerechte Ausführung seines Gewerkes konzentriert ist er oft schon überfordert. <<<<<<<< -
Baurecht: Brauchen wir bald Baustellen-Anwälte?
Joo, jedem Handwerker seinen RA 🙂
Ist ja wirklich bald soweit, dass man Baustellen schon nicht mehr ohne Rechtsanwalt betreten sollt.
Danke, Herr Schotten. Es gibt also offensichtlich unterschiedliche Auffassungen von Werktagen, je nach Gebiet. -
Bauvertrag: Bald jeder Bauherr mit eigenem RA?
Joo, und jedem Bauherrn auch ...
Joo, und jedem Bauherrn auch seinen RA, Gutachter, etc. Das wäre ja ein lustiges Treiben auf dem Richtfest, was? Banker, Juris, Gutachter in geselliger, bierseeliger Laune. Und ganz am Rande, an einem separaten Tisch, ein paar Handwerker und der Bauherr nebst seiner verhärmten Gattin, bei einem trockenen Stück Brot und einem Glas Wasser. Vor dem Haus mehrere Mercedes, Porsche, ein Audi TT 😉 sowie ein abgefuckter VW-Bus, und ein heruntergerittener Passat. Ein Alptraum ...
by the way: was um Himmelswillen ist eine grüne Wanne? -
Ökologischer Hausbau: Was ist eine grüne Wanne?
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Grüne Wanne: Keine Nivea im Sickerwasser!
Da fällt es mir wie Schuppen von den Haaren
Ach soooo. Und ich dachte schon, es handelt sich um die Wanne eines früheren Fragestellers hier im Forum, der sich dann doch wegen der hohen Niveakonzentration im sickernden Tröpfelwasser für ein freundliches grün entschieden hat. Bye, Walter -
VOB-Vertrag: Bin ich der Einzige mit VOB?
Bin ein wenig erschrocken ...
Bin ein wenig erschrocken über einige Äußerungen?! Ich dachte, meine Frage hätte jeder der hier anwesenden Handwerker beantworten können? Wo doch die VOBAbk.-Formulierung "Werktag" zum üblichen Geschäftsvorgang gehört. Oder bin ich der einzige, der mit seinen Handwerkern / Baufirmen einen VOB-Vertrag geschlossen hat? -
Bauvertragsrecht: Wissen des Handwerkers einschätzen
Kein Grund, zu Erschrecken
Aus meiner Erfahrung heraus sind die Kenntnisse eine durchschnittlichen Handwerkers auf dem Gebiet des Bauvertragsrechts kaum einzuschätzen. Es gibt Handwerker, die sich mit Bauvertragsvertrag beinahe besser auskennen als viele Rechtsanwälte. In der Praxis kommen aber - aus gutem Grund, man hat ja auch anderes zu tun - eher mehr Handwerker vor, die sich mit Rechtsregeln nur am Rande befassen. Nicht selten habe ich auch Handwerksbetriebe vor mir sitzen, in denen der Inhaber erklärt, er habe 25 Jahre kein vertragsrechtliches Problem gehabt, weshalb er sich darum nicht gekümert habe. So ist das, bis einmal ein dickes Problem auftaucht.
Die neuen Reformbestrebungen der Bundesregierung werden die Sache im übrigen nicht gerade leichter machen. Dem Interessierten sei ein Ausflug zum BMJ empfohlen. Die Lektüre des Reformprojektes "Schuldrechtsmodernisierung" kann ich dagegen kaum guten Gewissens zur Lktüre empfehlen. Um meinen Berufsstand muss ich mir jedenfalls keine Sorgen machen 🙂.
MfG
RA Schotten, Reutlingen -
Feiertage: Was gilt bei unterschiedlichen Bundesländern?
und bei nicht bundeseinheitlichen Feiertagen?
Die Frage ist hier im Speziellen sicherlich nicht relevant, aber vielleicht im Allgemeinen ganz interessant: Was ist mit nicht bundeseinheitlichen Feiertagen, wenn AGAbk. und AN in unterschiedlichen Bundesländern sitzen und unterschiedliche Feiertagsregelung haben? Spitzfindig: was, wenn der Vertrag beim Makler in einem dritten Bundesland unterzeichnet wurde? Weit her geholt? Das Leben schreibt bestimmt noch bessere Geschichten! Bitte jetzt nicht alle gegen mich ... 🙂 PS: Habe schon genug bei meinem Hausbau gelitten und leide immer noch. Bekomme nach 9 Monaten gerade eine neue Treppe und neue Türen ... Grüße -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Werktag nach VOBAbk.: Definition, Fristen & Berechnung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Definition des Werktags nach VOB, insbesondere ob Samstage und Feiertage mitzählen. Es wird geklärt, dass Samstage grundsätzlich als Werktage gelten, Sonn- und Feiertage jedoch nicht. Die korrekte Berechnung von Zahlungsfristen gemäß VOB/B ist entscheidend für Handwerker und Bauherren.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag VOB/B Werktage: Fristberechnung für Abschlagszahlungen sind Samstage bei der Berechnung von Fristen für Abschlagszahlungen einzubeziehen, es sei denn, der letzte Tag der Frist fällt auf einen Samstag. Dies ergibt sich aus § 193 BGBAbk..
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag VOB §14 B: Zahlungsregelung & Werktagsdefinition verweist auf § 14 Teil B der VOB, wo die Bezahlung geregelt ist. Aus § 11 Absatz 4 lässt sich ableiten, dass die Woche mit 6 Arbeitstagen gerechnet wird.
👉 Handlungsempfehlung: Handwerker und Bauherren sollten sich mit den genauen Regelungen der VOB/B und des BGB vertraut machen, um Zahlungsfristen korrekt zu berechnen und Streitigkeiten zu vermeiden. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, wie im Beitrag Baurecht: Brauchen wir bald Baustellen-Anwälte? angedeutet wird.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "VOB, Werktag, Frist, Samstage". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Neubau - VOB einfach erklärt: Was bedeutet die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen?
- … VOBAbk.: Definition & Bedeutung …
- … Was ist die VOB? Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen einfach erklärt: Grundlagen, Anwendungsbereiche …
- … VOBAbk., Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Bauvertrag, Baurecht, Ausschreibung, Bauwesen, Bauvertragrecht, Bauablauf …
- … VOB einfach erklärt: Was bedeutet die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen …
- … VOBAbk. …
- … VOBAbk. steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie ist ein dreiteiliges …
- … Regelwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen in Deutschland festlegt. Die VOBAbk. ist kein Gesetz, wird aber häufig in Bauverträgen vereinbart, insbesondere bei öffentlichen Aufträgen. …
- … Die drei Teile der VOB sind: …
- … VOB/A: Regelt die Vergabe von Bauaufträgen. …
- … VOB/B: …
- … VOBAbk./C: Enthält allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und beschreibt die Ausführung von Bauleistungen verschiedener Gewerke. …
- … Die VOB dient dazu, einheitliche und faire Bedingungen für Auftraggeber und Auftragnehmer …
- … VOBAbk. …
- … Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein deutsches Regelwerk, das die Bedingungen für die …
- … Vergabe und Ausführung von Bauleistungen festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOBAbk./A (Vergabe), VOB/B (Vertrag) und VOB/C (Technische Bedingungen).Verwandte Begriffe: …
- … VOBAbk./A …
- … Die VOB/A regelt die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber. Sie soll sicherstellen, dass die Vergabe transparent, wettbewerbsorientiert und diskriminierungsfrei erfolgt.Verwandte Begriffe: Ausschreibung, Submission, Vergabeverfahren. …
- … VOB/B …
- … Die VOB/B enthält allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Sie …
- … VOBAbk./C …
- … Die VOB/C enthält allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) für verschiedene Gewerke im …
- … bestimmte Bauleistung abzugeben. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Vergabeverfahrens nach VOBAbk./A.Verwandte Begriffe: Submission, Leistungsverzeichnis, Angebot. …
- … Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.Verwandte Begriffe: VOBAbk./B, BGBAbk.-Bauvertrag, Werkvertrag. …
- … für Mängel an der erbrachten Bauleistung. Die Gewährleistungsfristen sind in der VOBAbk./B geregelt und betragen in der Regel fünf Jahre für …
- … Was ist der Unterschied zwischen VOBAbk./B und BGBAbk.-Bauvertrag?Die VOB/B sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für …
- … Gesetzbuch) die gesetzliche Grundlage für alle Verträge in Deutschland bildet. Die VOBAbk./B wird oft zusätzlich zum BGBAbk. vereinbart, um spezifische Regelungen für …
- … Ist die VOBAbk. Pflicht?Nein, die VOB ist nicht per Gesetz Pflicht. Sie wird jedoch häufig in Bauverträgen vereinbart, besonders bei öffentlichen Bauvorhaben. Private Bauherren können die Anwendung der VOB ebenfalls vereinbaren. …
- … Was regelt die VOB/A?Die VOB/A …
- … Was sind Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der VOBAbk./C?Die ATV in der VOB/C beschreiben die fachgerechte Ausführung …
- … Was bedeutet vertragliche Vereinbarung der VOBAbk. ?Wenn die VOB vertraglich vereinbart wird, bedeutet dies, dass die Bestimmungen …
- … der VOBAbk. (insbesondere VOB/B) Bestandteil des Bauvertrags werden. Dies hat zur Folge, dass die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer durch die VOB-Regelungen ergänzt oder modifiziert werden. …
- … der VOBAbk.?Die VOB bietet den Vorteil, dass sie einheitliche und erprobte Regelungen für Bauverträge bereitstellt. Dies kann Streitigkeiten vermeiden und die Abwicklung von Bauprojekten erleichtern. Sie sorgt für mehr Rechtssicherheit und Transparenz. …
- … Was ist bei der Abnahme nach VOB zu beachten?Bei der Abnahme nach VOB ist es wichtig, …
- … Anerkennung der erbrachten Leistung, und ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistungsfrist. …
- … Wie wirkt sich die VOBAbk. auf die Gewährleistung aus?Die VOB …
- … nach VOBAbk./B fünf Jahre für Bauwerke und zwei Jahre für andere …
- … BGBAbk.-BauvertragDer BGB-Bauvertrag ist die gesetzliche Alternative zur VOBAbk. und basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch. …
- … VOB …
- … -://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Planung_und_Berufspraxis/VOBAbk.-Vertraege_201010.pdf …
- … lt. Vertrag gilt gem. § 12 Nr. 5 die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung (Einzug) als erfolgt. Mängelvorbehalte sind …
- … ist die VOBAbk. überhaupt vereinbart? …
- … Es gelten die Bestimmungen der VOBAbk. (Teil B par 10,12, 13). …
- … dem Zusatz der Gewährleistung nach BGBAbk. hat er m.W.n. die VOBAbk. endgütlig ausgehebelt. …
- … mir würde sich die Frage stellen, ob Sie Verbraucher sind. Sodann Sie nicht beruflich z.B. Kaufmann oder Jurist sind bzw. dem Personenkreis und der Berufsgruppe zuzurechnen sind, die sich mit der VOB auskennen und inhaltlich sowie im Umgang mit derer kundig sind, …
- … kann man mit Ihnen die VOBAbk. überhaupt nicht vereinbaren. Oder anders gesagt, vereinbaren schon, allerdings nicht rechtsgültig. …
- … VOB-Gültigkeit: Inhaltskontrolle bei Verbraucherverträgen …
- … Natürlich kann die VOBAbk. auch mit Privat weiterhin rechtsgültig vereinbart werden. Allerdings ist die VOB …
- … Natürlich gilt wie bisher, dass VOBAbk. (auch mit o.a. Einschränkung) generell nur als wirksam vereinbart gilt, wenn …
- … der Text der VOBAbk. dem Bauherren nachweislich ausgehändigt wurde. …
- … Der einfache Hinweis es gilt VOB o.ä. reicht da nicht aus. …
- … Außerdem muss die VOB/B …
- … Wenn wie hier nur vereinbart ist Für Haftung/Abnahme/Gewährleistung gilt VOBAbk. dürfte die VOB/B als nicht vereinbart gelten. …
- … Es bleibt dabei, mit einem nur Verbraucher, kann die VOBAbk. nichts rechtswirksam vereinbart werden. …
- … Meine Aussage bezieht sich darauf, dass - sodann die VOB als Vertragsgrundlage gemacht wurde - die VOB und deren Klauseln …
- … Mittlerweile gibt es ebenfalls schon Urteile zu den Klauseln der VOBAbk. die den nichtsahnenden Verbraucher über das normale Maß hinaus benachteiligen. …
- … SIE ihren Anwalt Herr PETERS. DIE Vob KANN als GANZES MIT einem VERBRAUCHER NICHT mehr vereinbart werden (JEDENFALLS NICHT SO, DAS ALLE KLAUSELN Gültigkeit HÄTTEN ODE BEHALTEN würden/geht NICHT), EGAL ob SIE diese ÜBERGEBEN ODER NICHT! …
- … Ergänzend: Die VOBAbk. als Vertragsgrundlage zu vereinbaren erfolgt, in dem die VOB/B …
- … vereinbart wird. Die VOBAbk./B verweist jedoch auf VOB/C. Auch aus diesem Grund ist es nicht mehr möglich die VOB zu vereinbaren, weil eben gerade die VOB/C wiederum sodann …
- … dies (auf Seite 130, Randnummer 13) so. So auch Beck'scher VOBAbk. Kommentar, Teil C, Motzke Syst IVA Rn 105 und Vogel Syst …
- … Rainer Franz/Klaus Englert, VOBAbk./C Kommentar, Seite 10,2. Abschnitt. …
- … Diese Debatte darüber - ob die VOBAbk. mit Verbrauchern noch vereinbart werden kann - ist auch schon des …
- … VOBAbk.-Verträge: Inhaltskontrolle und BGBAbk.-Ersatzregelungen …
- … VOB/B ist nicht mehr privilegiert, die einzelnen Paragr. Unterliegen der …
- … Nach wie vor können aber VOBAbk. Verträge geschlossen werden und sind nicht von vornherein unwirksam. …
- … Die VOBAbk. unterliegt nun einmal der Inhaltskontrolle und mittlerweile ist rechtlich klar und …
- … In Kenntnis dessen ist es denn dann so, dass Sie die VOBAbk. vereinbaren - und vorausgesetzt Sie sind in Kenntnis dessen, dass es …
- … Und noch einmal Herr Peters, man kann die VOBAbk. nicht vereinbaren und alle §§ haben uneingeschränkte Gültigkeit. Geht nicht. Dabei …
- … Dies gilt auch für den Teil dessen, was ich hinsichtlich der VOBAbk./C geschrieben habe. …
- … Die VOB/B - ohne Teil C - …
- … bereits in meinem Eingangsbeitrag geschrieben und beschrieben hatte, dass Sie die VOBAbk. mit einem Verbraucher nicht mehr rechtsgültig vereinbaren können, meine ich natürlich, …
- … VOBAbk.-Recht: Zusammenfassung zur Gültigkeit …
- … VOB-Vereinbarung: Rechtsgültigkeit und Verbraucherschutz …
- … Ihre Aussage VOBAbk. Verträge kann man seit 2008 mit Privat nicht vereinbaren trifft nicht zu. …
- … Ich bleibe dabei Herr Peters. Sie und auch ich oder auch sonst wer, kann mit einem Verbraucher die VOB nicht mehr vereinbaren. Natürlich auch hier nur wiederum mit dem …
- … Eine VOBAbk. die Sie mit einem einfachen Verbraucher vereinbaren, hat keine Gültigkeit. Eine …
- … VOBAbk./B besteht aus einer bestimmten Anzahl an §§ und wenn nur …
- … ein einziger heraus fliegt, dann ist nun halt einmal die VOBAbk. halt eben nicht vereinbart. …
- … VOB-Wirksamkeit: Voraussetzungen für private Bauherren …
- … ://www.aknw.de/fileadmin/user_upload/Praxishinweise/ph_einbeziehung-vob_10-01.pdf …
- … Die VOBAbk. kann, wenn auch nur unter sehr speziellen Voraussetzungen, nach wie …
- … auch und die damit zu unterstellende Kaufmannseigenschaft im Umgang mit der VOBAbk. vorhanden ist, dann geht es natürlich. Auch dann geht es, wenn …
- … der Verbraucher der Verwender der VOBAbk. ist. …
- … Dennoch würde ich den Jenigen sehr gerne sehen, der das schafft, einen Verbraucher vollumfänglich im Umgang mit der VOB fit zu machen. Wie viele Wochen wollen Sie denn mit …
- … Rechtsbeistand etc. kann ein Aufklären des Nichtfachkundigen im Umgang mit der VOBAbk. wohl kaum erfolgreich erfolgen. …
- … VOBAbk.-Anwendung: Einzug als Inbenutzungnahme – Anwaltsrat …
- … Dies sodann sicher auch in 6 Tagen, wenn denn dann die VOB rechtsgültig vereinbart worden ist, was ich allerdings zu bezweifeln vermag, …
- … und Ihm die Kenntnis im Umgsang und mit der Anwendung der VOBAbk. unterstellt werden kann. …
- … VOBAbk.-Abnahme: Ausdrückliche Erklärung erforderlich! …
- … 2.) Das oben geschriebene galt bis zum BGH Urteil aus 2008 nicht für die VOB/B. Auch diese sind/waren AGB's, die jedoch - …
- … sofern VOBAbk./B als Ganzes vereinbart war-, nicht der Inhaltskontrolle Unterlagen. …
- … 3.) Seit Urteil aus 2008 kann die VOB/B weiterhin auch mit Privat als AGB vereinbart werden, die …
- … 4.) Die VOBAbk./B behält die Privilegierung jedoch, sofern diese zwischen fachkundigen Unternehmern vereinbart …
- … falsch, wie die Ihre Meinung, dass, wenn einzelne Bestimmungen der vereinbarten VOBAbk./B wg. Inhaltskontrolle ungültig werden, die VOB/B als Ganzes nicht …
- … - worüber es mittlerweile schon urteile gibt, dass bestimmte Klauseln der VOBAbk. mit Verbrauchern vereinbart keine Gültigkeit haben oder mehr haben können - …
- … geschriebene galt bis zum BGH Urteil aus 2008 nicht für die VOBAbk.A/B. Auch diese sind/waren AGB's, die jedoch - sofern …
- … VOBAbk./B als Ganzes vereinbart war-, nicht der Inhaltskontrolle Unterlagen. …
- … 3.) Seit Urteil aus 2008 kann die VOBAbk./B weiterhin auch mit Privat als AGB vereinbart werden, die Bestimmungen …
- … Recht habe und Sie oder auch ich oder sonst wer die VOBAbk. mit Verbraucher nicht mehr - und die Betonung lag auf rechtsgültig …
- … nichts anderes habe ich geschrieben. Es ist nicht mehr möglich die VOBAbk. mit einem nur Verbraucher zu vereinbaren, ohne dass sich an den …
- … Nebenbei bemerkt, auch ich würde lieber die VOBAbk. vereinbaren. Natürlich nur rechtsgültig - und ohne spätere Änderungen durch ein …
- … 4.) Die VOBAbk./B behält die Privilegierung jedoch, sofern diese zwischen fachkundigen Unternehmern vereinbart …
- … falsch, wie die Ihre Meinung, dass, wenn einzelne Bestimmungen der vereinbarten VOBAbk./B wg. Inhaltskontrolle ungültig werden, die VOB/B als Ganzes nicht …
- … Stimmt nicht Herr Peters. Die VOBAbk. besteht nun einmal aus 18 §§. Und wenn Sie nur einen derer heraus nehmen ist die VOB in der Urform nicht mehr vereinbart. Auch dann wenn dies …
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- … -://www.ing-stoeckel.de/baurecht/VOBAbk._Teil_B.html …
- … -://www.ing-stoeckel.de/baurecht/vob.html …
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- … Was passiert denn, wenn es nach VOB Teil B vereinbart wurde? Gilt doch dann diese darf nicht …
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- … VOBAbk. Schwellenwerte: 1,5 Mio. Projekt …
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- … einhalten. Dies kann eine europaweite Ausschreibung bedeuten, die formelle Anforderungen und Fristen mit sich bringt. …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Ausschreibungsprogramm für Architekten: Vorbemerkungen, Standards & Alternativen?
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- … VOBAbk.Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Ein Regelwerk, das die Vergabe von Bauleistungen in Deutschland regelt. Sie besteht aus den Teilen A, B und C. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, Vergabe …
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- … Auftragnehmer, mit der Folge, dass die einzelnen Bestimmungen der VOBAbk.-B als allgemeine Vertragsbedingungen im Einzelfall einer Inhaltskontrolle unterliegen. So kann es dazu kommen, dass VOB-Paragraphen, die den Auftragnehmer gegenüber den gesetzlichen Regeln (BGBAbk.) schlechter …
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- … Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des …
- … Werks. Allerdings kann die Frist auch kürzer sein, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Es ist daher wichtig, den Architektenvertrag genau zu prüfen. …
- … Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie den Architekten schriftlich auffordern, die Mängel zu beseitigen. Setzen Sie ihm hierfür eine angemessene Frist. Dokumentieren Sie alle Mängel und die Kommunikation mit dem …
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