Baugarantieversicherung: Schutz vor Baupleiten, Kosten & Leistungen im Überblick
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Baugarantieversicherung: Schutz vor Baupleiten, Kosten & Leistungen im Überblick
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Ich beziehe mich auf einen Artikel aus einer Baufachzeitschrift, der sich mit dem Thema "Absicherung gegen Baupleiten" beschäftigt. Erstmals in Deutschland werden Häuser fertiggestellt, obwohl das Bauunternehmen in Konkurs gegangen ist. Dies ist durch Baugarantieversicherungen möglich.
Eine Baugarantieversicherung, wie beispielsweise von der Baugarantieversicherung Kleve, schützt Bauherren vor den finanziellen Folgen, wenn ein Bauunternehmen während der Bauphase oder der Gewährleistungsfrist in Insolvenz gerät. Die Baufertigstellungsgarantie stellt sicher, dass das Haus auch im Konkursfall fertiggestellt wird. Die Gewährleistungsgarantie deckt Mängel ab, die nach der Bauabnahme innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten.
Das Schutzpaket umfasst den Schutz im Konkursfall, die Gewährleistung nach der Bauabnahme und die Beseitigung von Mängeln. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel mehrere Jahre. Die Kosten für eine Baugarantiepolice sind abhängig von der Bausumme und können bei verschiedenen Anbietern erfragt werden. Es ist wichtig, die Details des Angebots genau zu prüfen und Fragen zu stellen, um den Umfang des Schutzes zu verstehen.
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie Angebote für Baugarantieversicherungen von verschiedenen Anbietern ein und vergleichen Sie die Leistungen und Kosten genau. Achten Sie besonders auf die Bedingungen im Konkursfall und die Abdeckung von Gewährleistungsmängeln.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Baugarantieversicherung
- Eine Baugarantieversicherung ist eine Versicherung, die Bauherren vor finanziellen Verlusten schützt, wenn das Bauunternehmen während der Bauphase oder der Gewährleistungsfrist in Konkurs geht. Sie stellt sicher, dass das Haus fertiggestellt wird und Mängel behoben werden.
Verwandte Begriffe: Baufertigstellungsgarantie, Gewährleistungsgarantie, Bauherrenschutz. - Baufertigstellungsgarantie
- Die Baufertigstellungsgarantie ist ein Bestandteil der Baugarantieversicherung und stellt sicher, dass das Haus auch im Konkursfall des Bauunternehmens fertiggestellt wird. Sie übernimmt die Kosten für die Fertigstellung oder beauftragt ein anderes Bauunternehmen mit der Fertigstellung.
Verwandte Begriffe: Baugarantieversicherung, Konkurs, Insolvenz. - Gewährleistungsgarantie
- Die Gewährleistungsgarantie ist ein Bestandteil der Baugarantieversicherung und deckt Mängel ab, die nach der Bauabnahme innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten. Sie übernimmt die Kosten für die Beseitigung der Mängel.
Verwandte Begriffe: Baugarantieversicherung, Mängel, Bauabnahme. - Bausumme
- Die Bausumme ist die Gesamtsumme der Kosten für den Bau eines Hauses. Sie umfasst alle Kosten für Material, Arbeitsleistung, Planung und Genehmigungen.
Verwandte Begriffe: Baufinanzierung, Baukosten, Baubudget. - Konkurs
- Der Konkurs ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem das Vermögen eines zahlungsunfähigen Unternehmens verwertet wird, um die Gläubiger zu befriedigen. Im Baubereich kann der Konkurs eines Bauunternehmens zu erheblichen finanziellen Verlusten für die Bauherren führen.
Verwandte Begriffe: Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Gläubiger. - Bauabnahme
- Die Bauabnahme ist die förmliche Übergabe des Hauses vom Bauunternehmen an den Bauherrn. Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Verwandte Begriffe: Übergabe, Mängel, Gewährleistung. - Gewährleistungsfrist
- Die Gewährleistungsfrist ist der Zeitraum, in dem das Bauunternehmen für Mängel am Bauwerk haftet. Die Gewährleistungsfristen im Baurecht betragen in der Regel fünf Jahre für Bauwerke und zwei Jahre für bewegliche Sachen.
Verwandte Begriffe: Mängel, Bauabnahme, Haftung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Baugarantieversicherung?
Eine Baugarantieversicherung schützt Bauherren vor finanziellen Verlusten, wenn das Bauunternehmen während der Bauphase oder der Gewährleistungsfrist in Konkurs geht. Sie stellt sicher, dass das Haus fertiggestellt wird und Mängel behoben werden. - Welche Leistungen umfasst eine Baugarantieversicherung?
Die Leistungen umfassen in der Regel die Baufertigstellungsgarantie, die Gewährleistungsgarantie und den Schutz im Konkursfall. Die Baufertigstellungsgarantie stellt sicher, dass das Haus auch im Konkursfall fertiggestellt wird. Die Gewährleistungsgarantie deckt Mängel ab, die nach der Bauabnahme auftreten. - Wie hoch sind die Kosten für eine Baugarantieversicherung?
Die Kosten für eine Baugarantiepolice sind abhängig von der Bausumme und dem Anbieter. Es ist ratsam, Angebote von verschiedenen Anbietern einzuholen und die Leistungen und Kosten zu vergleichen. - Was passiert, wenn das Bauunternehmen während der Bauphase in Konkurs geht?
Die Baugarantieversicherung greift ein und stellt sicher, dass das Haus fertiggestellt wird. Sie übernimmt die Kosten für die Fertigstellung oder beauftragt ein anderes Bauunternehmen mit der Fertigstellung. - Was passiert, wenn nach der Bauabnahme Mängel auftreten?
Die Gewährleistungsgarantie der Baugarantieversicherung deckt die Kosten für die Beseitigung der Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten. - Welche Gewährleistungsfristen gelten im Baurecht?
Die Gewährleistungsfristen im Baurecht betragen in der Regel fünf Jahre für Bauwerke und zwei Jahre für bewegliche Sachen. Es ist wichtig, die genauen Fristen im Bauvertrag zu prüfen. - Was ist der Unterschied zwischen einer Baugarantieversicherung und einer Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Eine Baugarantieversicherung schützt vor den finanziellen Folgen des Konkurses des Bauunternehmens, während eine Bauherrenhaftpflichtversicherung Schäden abdeckt, die durch den Bauherrn oder seine Beauftragten verursacht werden. - Wo finde ich weitere Informationen zu Baugarantieversicherungen?
Weitere Informationen finden Sie bei Verbraucherzentralen, Baufachzeitschriften und Versicherungsberatern. Es ist ratsam, sich umfassend zu informieren, bevor Sie eine Baugarantieversicherung abschließen.
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Bauunternehmer-Vorsorge: Wettbewerbsvorteil durch Baugarantieversicherung
Hut ab!
Der Bauunternehmer der Familie Pgnitz hat da wohl wirklich Vorsorge tragen wollen. Hut ab, dass es noch solche Unternehmen gibt, die sich so Wettbewerbsvorteile verschaffen und gleichaseitig Ihre Bauherren absichern. Aber auch Hut ab, dass der Bauherr bereit war die "versteckten" Kosten für die Prämie zu tragen. Ich sehe dahinter schon wieder ein Beispiel dafür, dass Bauherren für Sicherheit Geld auszugeben. Ich behaupte, Sie wussten was über diese Versicherung bei Vertragsabschluss. Es gibt immer wieder Menschen, die sich doch ernsthaft Gedanken machen und auch dann was bewegen. Ich glaube, wir sind ziemlich alleine hier im Forum - zumindest in diesem Beitrag. Jaja, es ist Karneval. Aber gut das es harte Kerne gibt. -
Diskussion zur Baugarantieversicherung: Hoffnung auf rege Beteiligung
Stimm ich zu!
Ich stimme ihnen völlig zu Herr Plecker, nur schade das es den Bauunternehmer offensichtlich nicht mehr gibt. Wer weiß was ihn dahin gerafft hat. Und ich muss auch zustimmen das es ziemlich einsam geworden ist. Hoffentlich ist das Feuer der Diskussion von unten nicht schon verloschen, mir scheint die Anzahl der Antworten nämlich rekordverdächtig. Macht Hoffnung auf Bewegung. -
Baugarantieversicherung: Mehr Förderung für Bauherrenschutz nötig!
Da staune ich aber
Sowas sollte eigentlich viel mehr propagiert werden. Passt auch in unsere Diskussion zu den Insolvenzen. Ich feiere x|übrigens kein Karneval. Das geht mir eher auf die Nerven. -
Insolvenz-Diskussion: Baugarantieversicherung als Lösung?
War auch so gedacht.
Hatte ich auch für die Insolvenz Diskussion geschrieben, Herr Beisse, wie anfangs erwähnt. Nur dachte ich mir, da diese sich gerade so schön entwickelt hat schreib ich es wo anders hin. Aber das sie nichts für Karneval übrig haben hätte ich nicht gedacht, sie doch so einst so ein Spaßvogel. -
Baugarantie: Keine 'German Gemütlichkeit' auf Kommando!
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Karneval vs. Baugarantie: Geschmacksache, Herr Fahrenkrog!
Erfasst, Herr Fahrenkrog
x|Genau das mag ich an Karneval nicht 🙂 -
SGWN Seriosität: Aufsicht durch niederländische Versicherungsbehörde
SGWN
Auch wenn hier keine Versicherungsfachleute sitzen hoffe ich, dass mir jemand diese Frage beantworten kann. Ich wollte über die SGWN nähere Auskünfte einholen, bekam aber vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen mitgeteilt, dass eine Beaufsichtigung dieses Unternehmens nicht in ihrer Hand liegt, sondern der Versicherungsbehörde ihres Landes (NL) unterliegt. Das gleiche gilt für die CEGI Frankreich. Heißt das nun das hier bei Unstimmigkeiten auch das jeweilige Landesrecht gilt und wie kann eine Seriosität der Unternehmen nachgeprüft werden? Ein Architekt, den ich dazu befragt habe meint, dass es bei der Abwicklung im Konkursfall durchaus Schwierigkeiten gibt, da nicht das Haus selber, sondern die Bausumme Versichert wird und wenn sich nun keine anderen Handwerkern zu diesen Konditionen finden ließen? Oder eine Fehlkalkulation vorläge? Bei den doch recht hohen Versicherungssummen die indirekt zu zahlen sind wäre ich schon gerne sicher das im Fall der Fälle auch alles reibungslos verläuft. Anscheinend ist dieses Gebiet wirklich sehr neu und konkrete Angaben außer schönen Werbebroschüren nicht von mir zu finden. Falls jemand einen Rat für mich hat wo ich anfangen kann zu suchen wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen -
Makler-/Bauträgerverordnung: Gewährleistung durch Bankbürgschaften!
Meine Damen und Herren ...
Meine Damen und Herren ich darf ja keine Rechtsberatung betreiben, aber meine Erfahrung darf ich mitteilen. In der Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) ist eindeutig geregelt, dass jeder, der mit Geld des Kunden umgeht (um es mal so auszudrücken) dem Kunden Gewährleistung (und zwar in Form von Bankbürgschaften!) zu stellen hat. Von daher gesehen ist diese Versicherung meiner Meinung nach Sinn- und zwecklos, weil es eine gesetzliche Regelung gibt, an die sich aber kaum eine Sau hält, weil die Aufsicht nicht funktioniert. Womit wir dann wieder beim beagten Thema sind ... -
Makler-/Bauträgerverordnung: Geltung bei VOB-Verträgen?
Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung)
Ein ganz neuer Aspekt! Wo kann ich den Text der Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) beziehen? Gilt diese auch wenn der Vertrag nach VOBAbk. abgeschlossen wurde? (Ist hoffentlich noch keine Rechtsberatung!) Stecke grade in einem ziemlichen Baudilemma und wäre für eine schnelle Antwort dankbar. Andrea -
Gewährleistungseinbehalt: 10% während Bauphase, 5% nach Fertigstellung
Hallo Andrea
beschreiben Sie Ihr Problem doch mal.
Ich vereinbare mit den Handwerkern grundsätzlich einen Gewährleistungseinbehalt von 10 % der Auftragssumme während der Bauphase und 5 % nach Fertigstellung, für die Gewährleistungszeit von 5 Jahren. Ansonsten vereinbaren wir die VOBAbk.. Möglicherweise hat ihr Architekt ja ähnliches in den Bauverträgen geregelt.
Wenn nicht ... ☹ -
Bau-Dilemma: Fehlplanung, Insolvenz, Baustopp – Hilfe gesucht!
Würde den Rahmen sprengen
Das Problem ist leider nicht kurz zu schildern, es zieht sich jetzt seid fast einen Jahr hin und umfast 3 Aktenordner. Wir haben glaube ich alles erwischt, Fehlplanung, Fehlkalkulation, mangelhafte Ausführung, drohende Insolvenz des Unternehmen die noch nicht bestätigt wurde, aber die Gerüchte verdichten sich, Baustopp, unbezahlte Handwerker, Zahlungsplan mit Vorleistung und kaum Selbstbehalt. Gutachter und RA haben bis jetzt nichts genutzt. Man kann Dinge halt auch aussitzen und schauen wem als erstes das Geld ausgeht oder die Zeit davonläuft. Versuchen jetzt, unter anderem, mit sehr promter und fachkundiger Hilfe der Forumsmitgliedern, zu retten was zu retten ist. An dieser Stelle allen noch mal "Dankeschön". Andrea -
PEV Massivhaus: Fertigstellungsgarantie & Gewährleistung durch SGWN
SGWN
Hallo,
hab jetzt alle Beiträge zu diesem Thema gelesen, bin aber leider immer noch nicht ganz schlau geworden ...
Wir haben gerade auch ein Angebot einer Firma (PEV Massivhaus) vorliegen, die mit- einer "Fertigstellungsgarantie-Bürgschaft der S.G.W.N. Deutschland in unbegrenzter Deckungssumme"
- und einer "Gewährleistungsgarantie-Bürgschaft, ausgestellt ebenfalls durch die S.G.W.N."
wirbt, angeblich ohne Mehrkosten für uns. Was ist denn davon zu halten? Kann man sich da jetzt drauf verlassen? Wenn ich die ganzen Forumsbeiträge richtig deute, dann wohl eher nicht, oder?
Danke und Grüße, -
SGWN Bürgschaft: Kosten, Alternativen & Vertragsprüfung
Meines Wissens
nimmt die SGWN 1,5 % (ohne Gewähr) der Bausumme für die Bürgschaft, die dann wohl, da der Bauträger sie abschließt auf den Hauspreis draufgeschlagen wird, umsonst ist nichts, aber für den Bauträger vielleicht billiger als eine Bürgschaft über die Bank, die mir persönlich sympathischer ist, ist aber nur meine persönliche Meinung.
Lassen sie sich auch den Vertrag zwischen der SGWN und dem Bauträger zeigen und überprüfen, nicht nur den zwischen ihnen und der SGWN, befragen sie dazu einen RA da dies immer noch der sicherste Weg ist Klarheit zu bekommen und dies keine Rechtsberatung darstellt.
In den NL ist die SGWN eine angesehene Versicherung, hier noch nicht üblich.
Klären sie auch in welchem Zeitrahmen bei Insolvenz mit einem Weiterbau begonnen werden kann wenn erst bei Abschluss des Verfahrens, dann kann das dauern, alles eine Sache des Vertrages und der Verhandlung, also Prüfen und durch RA prüfen lassen.
Viel Erfolg und Spaß mit ihrem Hausbau. -
SGWN Erfahrungen: Positive Abwicklung nach Baupleite (EKB)
Erfahrungen mit SGWN positiv
Wir haben "Dank" der Pleite der EKB erste Erfahrungen mit der SGWN gemacht und die sind durchweg positiv! Bereits 2 Tage nach dem bekannt werden der Insolvenz bekamen wir die Anfrage alle Unterlagen an die SGWN zu senden. Wir waren dann im ständigen Kontakt und bereits ca. eine Woche nachdem der Insolvenzverwalter endgültig erklärt hat, dass er nicht weiterbauen wird, kam der neue Bauleiter und hat sich mit dem Rohbauer die Baustelle betrachtet. Wenn das Wetter es zulässt wird Anfang Januar weitergebaut. Verzögerung insgesamt also ca. 2 Monate. Von einem anderen EKG-geschädigten weiß ich aber, dass es mit der CEGI nicht so gut klappt. Dort wurde erst nach ca. 6 Wochen angefangen zu recherchieren und nun wollen Sie sich aus dem Vertrag "freikaufen" ... -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baugarantieversicherung: Schutz vor Baupleiten – Kosten & Leistungen
💡 Kernaussagen: Die Baugarantieversicherung schützt Bauherren vor den finanziellen Folgen einer Baupleite des Bauunternehmens. Die SGWN wird als Anbieter genannt, wobei die Aufsicht durch niederländische Behörden erfolgt. Die Makler- und Bauträgerverordnung kann eine zusätzliche Gewährleistung in Form von Bankbürgschaften vorsehen. Es wird empfohlen, Verträge genau zu prüfen und Gewährleistungseinbehalte zu vereinbaren.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Seriosität der SGWN sollte geprüft werden, da die Aufsicht nicht durch deutsche Behörden erfolgt, wie im Beitrag SGWN Seriosität: Aufsicht durch niederländische Versicherungsbehörde diskutiert wird.
✅ Zusatzinfo: Einige Nutzer berichten von positiven Erfahrungen mit der SGWN im Rahmen von Baupleiten, wie im Beitrag SGWN Erfahrungen: Positive Abwicklung nach Baupleite (EKB) beschrieben.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für eine SGWN-Bürgschaft liegen bei ca. 1,5% der Bausumme, können aber vom Bauträger auf den Hauspreis aufgeschlagen werden, siehe SGWN Bürgschaft: Kosten, Alternativen & Vertragsprüfung.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich umfassend über die Baugarantieversicherung informieren, Angebote vergleichen und die Vertragsbedingungen genau prüfen. Es ist ratsam, auch alternative Absicherungsmodelle wie Bankbürgschaften in Betracht zu ziehen. Bei Problemen während des Baus sollte man sich frühzeitig rechtlichen Rat einholen und das Problem schildern, wie im Beitrag Bau-Dilemma: Fehlplanung, Insolvenz, Baustopp – Hilfe gesucht! angedeutet.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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