Schornsteinbau: Fachbetriebspflicht? Abnahme durch Schornsteinfeger notwendig?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob der Schornsteinbau zwingend von einem Fachbetrieb durchgeführt werden muss oder ob Eigenleistung unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Dabei spielen Aspekte wie Fachkenntnisse, sorgfältige Ausführung und die Abnahme durch den Schornsteinfeger eine zentrale Rolle. Selbstbau-Konstruktionen im sicherheitsrelevanten Bereich des Schornsteinbaus werden in der Regel nicht abgenommen, wie im Beitrag 🔴 Schornsteinbau: Eigenbau birgt Risiken – Keine Abnahme! betont wird.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Schornsteinbau: Fachbetriebspflicht? Abnahme durch Schornsteinfeger notwendig?

Muss der Schornsteinbau bzw. -Umbau unbedingt von Fachbetrieb ausgeführt werden, oder zumindest von diesem abgenommen werden, oder nimmt das sowieso der Schornsteinfeger ab?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Der Schornsteinbau oder -umbau darf nur durch einen nach § 20 der 1. BImSchV anerkannten Fachbetrieb oder nach TRF anerkannten Sachverständigen erfolgen – Laien- oder Eigenleistung ist rechtswidrig und lebensgefährlich.

    🔴 KRITISCH: Bei älteren Schornsteinen besteht Asbestrisiko – vor jeder Bearbeitung ist eine schriftliche Asbestuntersuchung durch ein akkreditiertes Labor zwingend erforderlich.

    ⚠️ WICHTIG: Die Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger ersetzt keine fachgerechte Ausführung; sie ist eine zusätzliche, gesetzlich vorgeschriebene Kontrollmaßnahme – ohne vorherige fachmännische Errichtung ist eine Abnahme unmöglich.

    ⚠️ WICHTIG: Bei freistehenden Schornsteinen über 3 m Höhe oder baulichen Veränderungen am Dach besteht in fast allen Bundesländern eine Baugenehmigungspflicht – diese ist vor Baubeginn einzureichen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ob der Schornsteinbau oder -umbau zwingend von einem Fachbetrieb ausgeführt werden muss, hängt von den jeweiligen landesrechtlichen Bauordnungen ab. Diese schreiben oft vor, dass bestimmte Arbeiten, die die Brandsicherheit betreffen, nur von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen.

    Der Schornsteinfeger nimmt den Schornstein nach dem Bau oder Umbau ab. Dabei prüft er, ob der Schornstein den brandschutztechnischen Anforderungen entspricht und sicher betrieben werden kann. Die Abnahme durch den Schornsteinfeger ist in jedem Fall erforderlich, unabhängig davon, ob ein Fachbetrieb den Bau durchgeführt hat oder nicht.

    🔴 Gefahr: Fehler beim Schornsteinbau können zu Bränden oder einer Kohlenmonoxidvergiftung führen. Daher ist es ratsam, einen Fachbetrieb zu beauftragen, auch wenn dies nicht zwingend vorgeschrieben ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Baubehörde nach den spezifischen Vorschriften für Schornsteinbau in Ihrem Bundesland und ziehen Sie im Zweifelsfall einen Fachbetrieb hinzu.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die rechtlichen und technischen Anforderungen beim Bau oder Umbau eines Schornsteins. Der Fragesteller möchte klären, ob zwingend ein Fachbetrieb beauftragt werden muss und ob die Abnahme durch den Schornsteinfeger erfolgt. Dies ist ein klassischer Fall, bei dem Bauordnung, Feuerungsverordnung und die Rechte des Bezirksschornsteinfegers ineinandergreifen.

    ✅ Zustimmung: Grundsätzlich ist die Annahme richtig, dass der Schornsteinfeger eine entscheidende Rolle bei der Abnahme spielt. Nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und den Landesbauordnungen ist der Bezirksschornsteinfeger für die Abnahme von Feuerungsanlagen zuständig. Er prüft die fachgerechte Ausführung und die Einhaltung der Brandschutzvorschriften.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass der Schornsteinfeger die Abnahme des Baus durch einen Nicht-Fachbetrieb ersetzen könnte, ist jedoch irreführend. Der Schornsteinfeger prüft das fertige Werk, er ersetzt nicht die fachgerechte Ausführung durch einen qualifizierten Betrieb. Der Bau eines Schornsteins ist eine anzeige- und genehmigungspflichtige Maßnahme, die in der Regel nur von einem eingetragenen Schornsteinfeger- oder Ofenbauermeister oder einem anderen Fachbetrieb ausgeführt werden darf.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Ausführung und Abnahme. Die Ausführung (Bau/Umbau) muss durch einen Fachbetrieb erfolgen, der die erforderliche Sachkunde und Versicherung nachweist. Die Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger ist eine separate, zwingende behördliche Prüfung. Ohne diese Abnahme darf die Anlage nicht in Betrieb genommen werden. Zudem ist eine vorherige Anzeige beim Schornsteinfeger und der Bauaufsichtsbehörde erforderlich.

    🔴 Gefahr: Wird der Schornstein von einem Laien oder einem nicht qualifizierten Betrieb errichtet, drohen erhebliche Gefahren wie Rauchgasvergiftungen, Kaminbrand oder Gebäudeschäden durch Kondensat. Zudem kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern, wenn keine fachgerechte Ausführung und Abnahme nachgewiesen werden kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie zwingend einen eingetragenen Schornsteinfeger- oder Ofenbau-Fachbetrieb mit der Planung und Ausführung. Melden Sie das Vorhaben frühzeitig Ihrem Bezirksschornsteinfeger und vereinbaren Sie die Abnahmetermine. Lassen Sie sich die fachgerechte Ausführung und die erfolgreiche Abnahme schriftlich bestätigen. Nur so stellen Sie die Betriebssicherheit und die Einhaltung aller Vorschriften sicher.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Bau oder Umbau eines Schornsteins unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen gemäß der 1. BImSchV, der Muster-Feuerungsverordnung (MFeuVO) sowie den Technischen Regeln für Feuerstätten (TRF) und der DINAbk. 18160. Diese Vorschriften regeln u. a. die statische Sicherheit, Brandschutzabstände, Abgasführung und Dichtheit – alles kritische Aspekte für Leben und Gesundheit.

    🔴 Gefahr: Ein nicht fachgerecht errichteter Schornstein birgt erhebliche Risiken: Kohlenmonoxid-Vergiftung durch Undichtheiten, Brandüberschlag durch unzureichende Abstände zu brennbaren Bauteilen, Einsturzgefahr bei statischer Mangelhaftigkeit sowie Schadensersatzansprüche bei Sach- oder Personenschäden.

    ✅ Zustimmung: Ja, die Ausführung durch einen nach § 20 der 1. BImSchV anerkannten Fachbetrieb ist grundsätzlich zwingend vorgeschrieben – insbesondere bei Neubau, wesentlichen Änderungen oder Inbetriebnahme von Feuerstätten mit Schornsteinanschluss.

    ⚠️ Korrektur: Der Schornsteinfeger ist nicht für die Abnahme des Schornsteins zuständig – vielmehr ist die Abnahme durch einen nach TRF anerkannten Sachverständigen oder einen zertifizierten Schornsteinfegermeister (als Fachbetrieb) erforderlich. Der Schornsteinfeger (heute: staatlich anerkannter Energieberater und Feuerstättenprüfer) führt lediglich die jährliche Feuerstättenabnahme und die regelmäßige Reinigung durch.

    ➕ Ergänzung: Auch die Baugenehmigungspflicht ist zu prüfen: Bei freistehenden Schornsteinen über 3 m Höhe oder bei baulichen Veränderungen am Gebäude besteht in den meisten Bundesländern eine Genehmigungspflicht nach der Landesbauordnung.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, ein Schornsteinbausatz oder eine Eigenleistung sei ausreichend, ist grundsätzlich falsch – selbst bei vorgefertigten Systemen ist die fachgerechte Montage, statische Verankerung, Dachdurchführung und Abgasdichtheit nur durch einen anerkannten Fachbetrieb sicherzustellen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Baubeginn einen nach TRF anerkannten Sachverständigen oder einen nach § 20 1. BImSchV anerkannten Fachbetrieb für Schornsteinbau – nicht den Schornsteinfeger. Fordern Sie die schriftliche Abnahmebescheinigung gemäß TRF und die Übergabe der Bau- und Betriebsunterlagen an.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Schornsteinbau birgt erhebliche Lebensrisiken (Kohlenmonoxid, Brand, Einsturz) – fachgerechte Ausführung ist zwingend.
    • Alle drei betonen: Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger ist gesetzlich vorgeschrieben und unverzichtbar für die Inbetriebnahme.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI formuliert die Fachbetriebspflicht als landesspezifisch „abhängig von der Bauordnung“ – betont Flexibilität, aber keine klare Zwingendheit.
    • DeepSeek und Qwen sehen die Fachbetriebspflicht als gesetzlich zwingend (§ 20 1. BImSchV / TRF), nicht nur landesspezifisch – sie priorisieren das Vorsichtsprinzip und nennen konkrete Rechtsgrundlagen.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen führt die Muster-Feuerungsverordnung (MFeuVO), DIN 18160 und TRF als maßgebliche technische Regelwerke ein – diese werden von GoogleAI und DeepSeek nicht explizit genannt.
    • DeepSeek hebt die Zusammenhänge zwischen KÜO, Bauordnung und Feuerungsrecht besonders hervor und klärt den Unterschied zwischen „Ausführung“ und „Abnahme“ präziser als die anderen.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, der Schornsteinfeger sei für die Abnahme des Schornsteins zuständig: „Der Schornsteinfeger führt lediglich die jährliche Feuerstättenabnahme durch“ – während GoogleAI und DeepSeek ihn klar als zuständige Instanz für die Abnahme der Feuerstätte *mit Schornsteinanschluss* benennen. Da die KÜO (§ 25) sowie die Landesbauordnungen den Bezirksschornsteinfeger als Abnahmestelle für Feuerungsanlagen eindeutig benennen, ist die Aussage von Qwen **fachlich unzutreffend** – die sicherere Einschätzung (GoogleAI & DeepSeek) wird priorisiert.

    👉 Empfehlung: Orientierung an der rechtlich eindeutigen Fachbetriebspflicht nach § 20 der 1. BImSchV sowie der Abnahmeverantwortung des Bezirksschornsteinfegers nach KÜO und Landesbauordnung. Qwens Aussage zur Abnahmeverantwortung wird als korrekturbedürftig eingestuft; die sicherere Lesart (Abnahme durch Schornsteinfeger) gilt.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    FachbetriebspflichtJa – zwingend nach § 20 der 1. BImSchV und TRF; nur anerkannte Schornsteinfeger- oder Ofenbaumeister dürfen bauen oder umbauen.
    Abnahme durch SchornsteinfegerJa – gesetzlich vorgeschrieben nach KÜO § 25; Abnahme vor Inbetriebnahme ist zwingend; keine Abnahme ohne fachgerechte Ausführung.
    Asbestrisiko bei Altanlagen⚠️Einvernehmen besteht über die Gefahr; Qwen erwähnt es nicht, GoogleAI und DeepSeek weisen darauf hin – Sicherheitshinweis wird als kritisch eingestuft.
    Baugenehmigungspflicht⚠️Qwen nennt explizit 3 m Höhe und Dachveränderungen als Auslöser; GoogleAI und DeepSeek erwähnen nur „genehmigungspflichtige Maßnahmen“ allgemein – Ergänzung durch Qwen ist praxisrelevant.
    Eigenleistung / Bausatz-MontageQwen widerspricht klar; DeepSeek und GoogleAI warnen davor – Konsens: Keine Eigenleistung, auch bei vorgefertigten Systemen – fachmännische Montage ist zwingend.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Baubeginn einen nach § 20 der 1. BImSchV anerkannten Fachbetrieb, klären Sie die Genehmigungspflicht mit der Baubehörde, lassen Sie ggf. Asbest prüfen und vereinbaren Sie mit dem Bezirksschornsteinfeger den Abnahmetermin – ohne alle diese Schritte darf kein Schornstein betrieben werden.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoKohlenmonoxidvergiftung durch Undichtheiten oder falsche ZugverhältnisseLebensbedrohlich, akut tödlich, insbesondere nachts
    🔴 RisikoBrandüberschlag auf brennbare Bauteile durch unterschrittene BrandschutzabständeGroßflächiger Gebäudeschaden, Totalschaden möglich
    🔴 RisikoAsbestexposition bei Sanierung alter Schornsteine ohne vorherige PrüfungLangfristige Krebserkrankung (Mesotheliom), Rechtsfolgen bei Verstoß gegen GefStoffV
    🔴 RisikoVersicherungslehnverweigerung im Schadensfall mangels Fachbetriebsnachweis und AbnahmebescheinigungVollständiger finanzieller Verlust bei Sachschaden, private Haftung
    🔴 RisikoStatischer Einsturz durch unsachgemäße Verankerung oder LastannahmeUnmittelbare Gefährdung von Leben und Gesundheit, Gebäudeschäden
    ✅ ChanceEnergieeffizienzsteigerung durch modernen Schornstein (z. B. mit Doppelwand-System und Wärmerückgewinnung)Reduzierte Heizkosten, geringere CO₂-Emissionen
    ✅ ChanceErhöhte Wertsteigerung der Immobilie durch zertifizierte, zukunftsfähige FeuerstätteninfrastrukturHöherer Verkaufswert, bessere Vermietbarkeit
    ✅ ChanceErbringung aller erforderlichen Nachweise (Abnahme, TRF-Bescheinigung) als dokumentierter Compliance-NachweisRechtssicherheit, Ausschluss von Bußgeldern, reibungslose Versicherungsabwicklung
    ✅ ChanceNutzung von Fördermitteln (z. B. BEGAbk.-EM, KfW) für effiziente Heizungssysteme mit fachgerechtem SchornsteinanschlussErhebliche Kosteneinsparung (bis zu 30 % Förderung)
    ✅ ChanceEinbindung eines Fachbetriebs mit Planungskompetenz – z. B. optimale Rauchrohrführung, Dachdurchführung und SchallschutzLangfristige Betriebssicherheit, geringerer Wartungsaufwand, hoher Komfort

    Orientierungshilfen

    1. Fachbetrieb beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen nach § 20 der 1. BImSchV anerkannten Schornsteinfeger- oder Ofenbau-Fachbetrieb – prüfen Sie die Anerkennung auf der Website der Deutschen Energie-Agentur (dena) oder beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK).
    2. Asbest-Check durchführen: Beauftragen Sie vor jeglicher Demontage oder Bearbeitung eines Schornsteins aus der Zeit vor 1993 ein akkreditiertes Labor mit einer schriftlichen Asbestanalyse gemäß TRGS 519.
    3. Baugenehmigung klären: Reichen Sie beim zuständigen Bauamt eine Bauvoranfrage ein – insbesondere wenn der Schornstein freistehend ist oder die Höhe 3 m überschreitet bzw. das Dach durchbrochen wird.
    4. Abnahmetermin vereinbaren: Melden Sie das Vorhaben schriftlich beim Bezirksschornsteinfeger und vereinbaren Sie den Termin für die Abnahme nach Fertigstellung – fordern Sie die schriftliche Abnahmebescheinigung gemäß § 25 KÜO an.
    5. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle Nachweise: Fachbetriebs-Anerkennungsurkunde, Asbestprotokoll, Bauvoranfrage-Bestätigung, KÜO-Abnahmebescheinigung, TRF-Prüfbericht und Betriebsanleitung – ordnen Sie diese in einem Heft dauerhaft auf.
    6. Förderantrag stellen: Prüfen Sie die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens über das BEG-Portal (bundesförderung.de) und reichen Sie den Antrag *vor* Baubeginn ein – ggf. mit Unterstützung durch den Fachbetrieb.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schornstein
    Ein Schornstein ist eine senkrechte Abgasleitung, die dazu dient, Rauchgase aus Feuerstätten ins Freie zu leiten. Er sorgt für den notwendigen Zug und verhindert, dass schädliche Gase in den Wohnraum gelangen.
    Verwandte Begriffe: Abgasanlage, Rauchrohr, Kamin.
    Schornsteinfeger
    Der Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Schornsteinen und Feuerstätten zuständig ist. Er kontrolliert die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen und berät Hauseigentümer in Fragen der Heizungssicherheit.
    Verwandte Begriffe: Kehrbezirk, Feuerstättenschau, KÜO.
    Brandschutz
    Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern und Menschen und Sachwerte vor Schäden zu schützen. Dazu gehören bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen.
    Verwandte Begriffe: Feuerlöscher, Rauchmelder, Brandmeldeanlage.
    Bauordnung
    Die Bauordnung ist eine Sammlung von Gesetzen und Verordnungen, die das Bauen regeln. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden und Anlagen.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bebauungsplan, Landesbauordnung.
    Abnahme
    Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme einer Leistung durch den Auftraggeber. Sie bestätigt, dass die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde und mängelfrei ist. Im Falle eines Schornsteins erfolgt die Abnahme durch den Schornsteinfeger.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Mängelrüge, Gewährleistung.
    Feuerstätte
    Eine Feuerstätte ist eine Anlage, in der durch Verbrennung Wärme erzeugt wird. Dazu gehören beispielsweise Heizkessel, Kamine und Öfen.
    Verwandte Begriffe: Heizung, Verbrennung, Brennstoff.
    Kohlenmonoxid
    Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb- und geruchloses Gas, das bei unvollständiger Verbrennung entsteht. Es ist hochgiftig und kann zu schweren Vergiftungen oder zum Tod führen.
    Verwandte Begriffe: Vergiftung, Verbrennung, Abgase.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Muss ich einen Fachbetrieb für den Schornsteinbau beauftragen?
      Das hängt von den Bauvorschriften Ihres Bundeslandes ab. Einige Länder schreiben vor, dass bestimmte Arbeiten am Schornstein nur von Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Baubehörde.
    2. Was prüft der Schornsteinfeger bei der Abnahme?
      Der Schornsteinfeger prüft, ob der Schornstein den brandschutztechnischen Anforderungen entspricht, ob er dicht ist und ob die Abgasführung ordnungsgemäß funktioniert. Er stellt sicher, dass keine Brandgefahr oder Gefahr durch Kohlenmonoxid besteht.
    3. Welche Konsequenzen hat ein nicht abgenommener Schornstein?
      Ein nicht abgenommener Schornstein darf nicht betrieben werden. Im Falle eines Brandes kann die Versicherung die Leistung verweigern, wenn der Schornstein nicht ordnungsgemäß abgenommen wurde. Zudem drohen Bußgelder.
    4. Kann ich einen Schornstein selbst bauen, wenn ich handwerklich geschickt bin?
      Auch wenn Sie handwerklich geschickt sind, sollten Sie sich über die geltenden Vorschriften informieren und im Zweifelsfall einen Fachbetrieb hinzuziehen. Fehler beim Schornsteinbau können schwerwiegende Folgen haben.
    5. Was kostet ein Schornsteinbau durch einen Fachbetrieb?
      Die Kosten für einen Schornsteinbau durch einen Fachbetrieb variieren je nach Art des Schornsteins, den baulichen Gegebenheiten und der Region. Holen Sie sich am besten mehrere Angebote ein.
    6. Wie oft muss ein Schornstein gereinigt werden?
      Die Häufigkeit der Schornsteinreinigung ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt und hängt von der Art der Feuerstätte und dem verwendeten Brennstoff ab. Ihr Schornsteinfeger kann Ihnen Auskunft geben.
    7. Was ist ein doppelwandiger Edelstahlschornstein?
      Ein doppelwandiger Edelstahlschornstein besteht aus zwei Edelstahlrohren mit einer dazwischenliegenden Dämmschicht. Er ist besonders korrosionsbeständig und eignet sich für verschiedene Brennstoffe. Er kann auch nachträglich an der Außenwand eines Gebäudes montiert werden.
    8. Welche Vorschriften gelten für die Höhe eines Schornsteins?
      Die Höhe eines Schornsteins muss so bemessen sein, dass die Abgase ungehindert abziehen können und keine Belästigung für die Nachbarschaft entsteht. Die genauen Vorschriften sind in der jeweiligen Landesbauordnung und der TA Luft festgelegt.

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      Methoden zur Abdichtung eines undichten Schornsteins.
  2. 🔴 Schornsteinbau: Eigenbau birgt Risiken – Keine Abnahme!

    Foto von Josef Schrage

    Eigenbau?
    Selbstbau-Bastelwastel-Konstruktionen in diesem Sicherheits-Relevanten Bereich, nimmt in der Regel Niemand ab.

    Eich "Fachbetrieb" der das tut, gehört in die Wüste geschickt.

    Ein Schornsteinfeger auch. (Das ist aber bei einem Schornsteinfeger nicht anzunehmen)

    Gruß

  3. Schornsteinbau: Sorgfalt & Fachkenntnis bei Eigenleistung

    Foto von wiki

    Nicht so streng
    Das kommt wohl darauf an, ob man sich die Fachkenntisse beschafft und sorgfältig arbeitet.

    Ich habe jedenfalls meinen Schornstein vor Jahren aus den heute üblichen Elementen eines Isolierschornsteines selbst gebaut. Im Gegensatz zu einem Fachbetrieb, bei dem die Arbeiter mit Migrationshintergrund, einen Teil der Isolierwolle entfernten, damit es schneller geht, habe ich die Isolierung mit einem Trick und einer Schnur vollständig eingebaut. Eine feste Verbindung zu dem übrigen Mauerwerk und den Betondecken besteht auch nicht. Die Abstände zu brennbaren Stoffen sind ebenfalls eingehalten.

    Der Schornsteinfeger hat mir noch einen sehr guten Tipp für die Schornsteinabdeckung gegeben und es gab nie ein Problem mit der Abnahme durch den Schornsteinfeger.

    Man sollte sich aber in jedem Fall mit dem Schornsteinfeger vorher absprechen. I.d.R. sind die Leute hilfsbereit (ich kenne auch eine Ausnahme) und machen auf Fehler vorher aufmerksam.

  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Schornsteinbau: Fachbetrieb vs. Eigenleistung – Was ist erlaubt?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob der Schornsteinbau zwingend von einem Fachbetrieb durchgeführt werden muss oder ob Eigenleistung unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Dabei spielen Aspekte wie Fachkenntnisse, sorgfältige Ausführung und die Abnahme durch den Schornsteinfeger eine zentrale Rolle. Selbstbau-Konstruktionen im sicherheitsrelevanten Bereich des Schornsteinbaus werden in der Regel nicht abgenommen, wie im Beitrag 🔴 Schornsteinbau: Eigenbau birgt Risiken – Keine Abnahme! betont wird.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Eigenbau-Lösungen im Schornsteinbau sind kritisch zu betrachten, da sie sicherheitsrelevant sind und die Abnahme erschweren oder unmöglich machen können. Pfusch am Bau kann hier fatale Folgen haben. Es ist ratsam, sich vorab gründlich zu informieren und gegebenenfalls einen Fachmann zu konsultieren.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Schornsteinbau: Sorgfalt & Fachkenntnis bei Eigenleistung weist darauf hin, dass bei sorgfältiger Arbeit und entsprechenden Fachkenntnissen ein Schornstein auch in Eigenleistung gebaut werden kann. Dies erfordert jedoch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Normen.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor Beginn des Schornsteinbaus sollte man sich umfassend über die geltenden Bauordnungen und Brandschutzbestimmungen informieren. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Fachbetrieb zu beauftragen, um sicherzustellen, dass der Schornstein fachgerecht und sicher gebaut wird. Eine Abnahme durch den Schornsteinfeger ist in jedem Fall erforderlich.

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