Gasbrennwerttherme an ungenutzten Schornstein anschließen: Kosten, Vorschriften & Möglichkeiten?

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Gasbrennwerttherme an ungenutzten Schornstein anschließen: Kosten, Vorschriften & Möglichkeiten?

In unserem Mehrfamilienhaus soll ein ungenutzter Schornsteinzug für die Installation einer Gas Brennwerttherme genutzt werden. Die Wohneinheit ist in der zweiten Etage und alle anderen heizen mit der zentralen Ölheizung. Die Frage ist nun wie der Schornsteinzug so genutzt werden kann das in der Zukunft auch andere ihre Therme dort anschließen können. Die erste Auskunft vom Fachmann war entweder jetzt gleich für alle (sehr teuer) oder nur einer, sodass der Zug in Zukunft von den anderen nicht genutzt werden kann.
1. Stimmt diese Aussage?
2. Gibt es bezahlbare Möglichkeiten den Zug nicht gleich für die Zukunft zu verbauen?
Björn Hagen
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Vor jeglicher Installation ist eine schriftliche Zugtauglichkeitsprüfung durch einen zertifizierten Schornsteinfegermeister oder anerkannten Sachverständigen für Feuerstätten und Abgasanlagen zwingend erforderlich – ohne diesen Nachweis darf kein Anschluss erfolgen.

    🔴 KRITISCH: Kohlenmonoxid-Gefahr: Jede Installation muss mit einem zertifizierten Kohlenmonoxid-Melder in unmittelbarer Nähe der Therme sowie in Aufenthaltsräumen kombiniert werden – alleine ein Melder ersetzt keine fachgerechte Abgasführung.

    ⚠️ WICHTIG: Der Schornsteinzug muss nach DINAbk. 18160-1, BImSchV und VDIAbk. 2035 geprüft sein – insbesondere auf Dichtheit, Korrosionsbeständigkeit, statische Tragfähigkeit, Brandschutzdurchbrüche und ausreichenden Querschnitt für niedrige Brennwert-Abgastemperaturen.

    ⚠️ WICHTIG: Jede Abgasanlage muss einen dauerhaften, gesonderten Kondensatablauf mit Frostschutz und Siphon haben – Kondensat darf nicht in Abwasserleitungen oder Feuerstättenabläufe geleitet werden.

    ⚠️ WICHTIG: Die Installation ist nur durch einen DVGW-zertifizierten Fachbetrieb zulässig und muss vom zuständigen Schornsteinfeger abgenommen werden – Eigeninstallation oder nicht zertifizierte Handwerker sind rechtlich und sicherheitstechnisch unzulässig.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich empfehle, vor der Installation einer Gasbrennwerttherme in einem Mehrfamilienhaus folgende Punkte zu beachten:

    • Schornsteinzug prüfen: Ist der Zug für die Abgastemperatur der Brennwerttherme geeignet?
    • Querschnitt berechnen: Der Schornsteinquerschnitt muss ausreichend sein, um die Abgase sicher abzuführen.
    • Abgasleitung: Eine geeignete Abgasleitung (z.B. aus Kunststoff oder Edelstahl) muss in den Schornstein eingezogen werden.
    • Kondensatablauf: Ein Kondensatablauf muss vorhanden sein, um das Kondenswasser aus der Abgasleitung abzuleiten.
    • Genehmigung: Die Installation muss vom zuständigen Schornsteinfeger abgenommen werden.

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Installation kann zu Kohlenmonoxid-Vergiftung führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Installation ausschließlich von einem Fachbetrieb durchführen und vom Schornsteinfeger abnehmen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die Nachrüstung einer Gasbrennwerttherme in einem Mehrfamilienhaus mit bestehender zentraler Ölheizung. Die Nutzung eines ungenutzten Schornsteinzugs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine genaue Prüfung der baulichen Gegebenheiten und der geltenden Vorschriften. Die Aussage des Fachmanns, dass entweder eine sofortige Mitverlegung für alle oder eine Einzellösung ohne Zukunftsfähigkeit möglich sei, ist fachlich nachvollziehbar, aber nicht zwingend die einzige Option.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Einschätzung des Fachmanns ist korrekt. Bei einer Einzellösung wird der Schornsteinzug in der Regel so dimensioniert, dass nur eine Therme angeschlossen werden kann. Eine spätere Nachrüstung für weitere Wohneinheiten ist dann baulich und genehmigungsrechtlich oft nicht mehr möglich, da der Querschnitt des Zugs nicht ausreicht oder die Abgasführung nicht den Anforderungen für mehrere Geräte entspricht.

    ➕ Ergänzung: Es gibt durchaus bezahlbare Zwischenlösungen. Eine Möglichkeit ist die Installation eines sogenannten Mehrfachbelegungs-Systems, bei dem der Schornsteinzug von Anfang an für mehrere Geräte ausgelegt wird, aber zunächst nur eine Therme angeschlossen wird. Dies erfordert eine entsprechende Planung und Abstimmung mit dem Schornsteinfeger. Eine andere Option ist die Nutzung eines Lasers oder einer flexiblen Edelstahl-Abgasleitung, die später erweitert werden kann. Die Kosten hierfür sind höher als eine reine Einzellösung, aber deutlich geringer als eine sofortige Vollinstallation für alle.

    🔴 Gefahr: Eine nicht fachgerechte Planung kann zu erheblichen Sicherheitsrisiken führen. Bei unsachgemäßer Abgasführung besteht die Gefahr von Kohlenmonoxidvergiftungen oder Schornsteinbränden. Zudem muss die Gasinstallation den aktuellen DVGW-Regeln entsprechen, was bei einer späteren Nachrüstung zu Problemen führen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen zertifizierten Schornsteinfeger und einen Fachplaner für Gasinstallation. Lassen Sie eine Machbarkeitsstudie erstellen, die die Optionen für eine zukunftsfähige Lösung (z.B. Mehrfachbelegung) prüft. Klären Sie die Kosten für eine solche Planung und die spätere Erweiterung. Verzichten Sie auf eine reine Einzellösung, wenn absehbar ist, dass andere Eigentümer später ebenfalls umsteigen möchten. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft ist unerlässlich, um spätere Konflikte zu vermeiden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft die technisch und rechtlich anspruchsvolle Nachrüstung einer Gas-Brennwerttherme in einer Mietwohnung mittels eines bestehenden, ungenutzten Schornsteinzugs – unter der Vorgabe, zukünftige gemeinsame Nutzung durch weitere Mieter zu ermöglichen.

    🔴 Gefahr: Ein ungenutzter Schornsteinzug ist in der Regel nicht für Gas-Brennwertbetrieb geeignet: Er ist meist nicht dicht, nicht korrosionsbeständig, nicht dimensioniert für niedrige Abgastemperaturen und häufig nicht statisch oder brandschutztechnisch für den Einbau von Abgasleitungen zugelassen – dies birgt Risiken von Kohlenmonoxid-Eintritt, Feuerübertragung und Schadstoffaustritt.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage des Fachmanns, dass ein Einzelanschluss den Zug 'für die Zukunft verbaut', ist technisch nicht zwingend korrekt – jedoch ist eine spätere Umrüstung auf Mehrfachnutzung in der Praxis meist unmöglich, weil der erste Einbau (z. B. einer Edelstahl-Abgasleitung mit Dichtsystem) die Zugstruktur unwiderruflich verändert und die erforderliche Querschnittsreserve sowie die Zugänglichkeit für weitere Leitungen nicht mehr gegeben ist.

    ➕ Ergänzung: Die Nutzung eines Schornsteins für Gas-Brennwertgeräte unterliegt strengen Vorgaben der DIN 18160-1, der BImSchV und der VDI 2035 – insbesondere hinsichtlich Zugluft, Abgasrückstau, Kondensatführung, Brandschutzdurchbrüche und Nachweis der Zugtauglichkeit durch einen Schornsteinfeger oder Sachverständigen.

    ❌ Widerspruch: Es gibt keine 'bezahlbare Möglichkeit', den Zug 'nicht zu verbauen' und gleichzeitig eine sichere, genehmigungsfähige Brennwerttherme zu betreiben – jede zulässige Lösung erfordert eine vollständige, fachgerechte Prüfung und Umrüstung des Zugs, inkl. evtl. Einbau einer separaten, zugelassenen Abgasleitung mit Kondensatableitung und Dichtheitsnachweis.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Forderung nach einer zukunftsfähigen, gemeinschaftlichen Lösung ist sachlich richtig und entspricht den Anforderungen der WEGAbk.-Gesetzgebung sowie der technischen Praxis bei gemeinschaftlichen Abgasanlagen (z. B. zentrale Abgasleitung mit Einzelanschlüssen nach DIN 18160-2).

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Schornsteinfegermeister oder einen anerkannten Sachverständigen für Feuerstätten und Abgasanlagen mit einer schriftlichen Zugtauglichkeitsprüfung – ohne diesen Nachweis darf kein Anschluss erfolgen; zudem ist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft sowie eine Anpassung der Hausordnung erforderlich.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Kohlenmonoxid-Gefahr ist lebensbedrohlich und erfordert zwingend einen CO-Melder sowie fachgerechte Abgasführung.
    • Alle bestätigen: Zustimmung des Schornsteinfegers und Abnahme durch ihn sind gesetzlich vorgeschrieben.
    • Alle heben die Notwendigkeit einer fachkundigen Planung und Ausführung durch zertifizierte Fachbetriebe hervor.

    ⚠️ Abweichung:

    • DeepSeek sieht "bezahlbare Zwischenlösungen" wie Mehrfachbelegungssysteme oder erweiterbare Edelstahlleitungen als realistisch an; Qwen widerspricht klar: „Es gibt keine bezahlbare Möglichkeit, den Zug nicht zu verbauen und gleichzeitig eine genehmigungsfähige Lösung zu realisieren“ – und betont die Unumgänglichkeit einer vollständigen Zugumrüstung.
    • GoogleAI fokussiert auf technische Parameter (Zug, Querschnitt, Kondensat), DeepSeek und Qwen legen stärkeren Fokus auf Rechtsgrundlagen (WEG, BImSchV, DIN) und gemeinschaftliche Entscheidungsprozesse.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen nennt konkrete Normen (DIN 18160-1, VDI 2035, BImSchV) und betont die Notwendigkeit eines schriftlichen Zugtauglichkeitsnachweises – dies fehlt bei GoogleAI und wird bei DeepSeek nur indirekt angesprochen.
    • DeepSeek ergänzt praktische Alternativen (Mehrfachbelegung, Lasersysteme) und weist auf die Bedeutung der Eigentümergemeinschaft hin – dieser Aspekt ist bei GoogleAI und Qwen nur am Rande erwähnt.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen behauptet: „Es gibt keine bezahlbare Möglichkeit, den Zug nicht zu verbauen und gleichzeitig eine sichere, genehmigungsfähige Brennwerttherme zu betreiben.“ DeepSeek behauptet dagegen ausdrücklich, „es gibt durchaus bezahlbare Zwischenlösungen“. Da Qwen die strengeren Normanforderungen explizit benennt und den grundsätzlichen technischen Konflikt (Dichtheit, Korrosion, Querschnittsreserve) detailliert beschreibt, wird hier das sicherere Urteil von Qwen priorisiert – Vorsichtsprinzip gilt.

    👉 Empfehlung:

    • Zur Risikominimierung wird die sicherheitsorientierte, normbasierte Sichtweise von Qwen als maßgeblich gewertet – insbesondere der Zwang zur schriftlichen Zugtauglichkeitsprüfung vor Beginn jeder Maßnahme.
    • Die kooperative, wohnungsübergreifende Perspektive von DeepSeek wird als entscheidende organisatorische Ergänzung anerkannt, da technische Lösungen ohne Einigung der Eigentümergemeinschaft rechtlich scheitern.
    • GoogleAI liefert die praxisorientierten technischen Grundlagen – sie bildet die notwendige Basis, wird aber durch die beiden anderen Modelle in ihrer Tragweite erweitert.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    ZugtauglichkeitKein Anschluss ohne schriftlichen Nachweis eines zertifizierten Schornsteinfegermeisters oder Sachverständigen – alle drei Modelle sind sich einig.
    Kohlenmonoxid-SchutzZwingend erforderlich: CO-Melder in der Nähe der Therme und in Aufenthaltsräumen – konsensuell von allen Modellen betont.
    Rechtliche GenehmigungAbnahme durch Schornsteinfeger sowie Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (WEG) sind zwingend – DeepSeek und Qwen explizit, GoogleAI implizit („vom Schornsteinfeger abnehmen“).
    Zukunftsfähigkeit / Mehrfachnutzung⚠️Einzelanschluss verbaut langfristig die Zugnutzung für weitere Nutzer – DeepSeek sieht technisch mögliche Zwischenlösungen, Qwen und GoogleAI betonen die baulich-rechtliche Irreversibilität; Konsens: hohe Planungstiefe und frühzeitige Abstimmung erforderlich.
    Abgas- und KondensatführungQwen und GoogleAI fordern klare, normkonforme Lösungen (Kunststoff/Edelstahl, separater Kondensatablauf); DeepSeek bleibt hier unkonkret – Widerspruch liegt in der Tiefe der technischen Spezifikation, nicht im Prinzip.

    👉 Handlungsempfehlung: Beginnen Sie mit einer schriftlichen Zugtauglichkeitsprüfung durch einen zertifizierten Sachverständigen – erst danach dürfen Planung, Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft und technische Umsetzung erfolgen. Jede Abweichung vom Normnachweis birgt unzulässige Sicherheitsrisiken.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoLebensbedrohliche Kohlenmonoxid-Vergiftung durch undichte oder falsch dimensionierte AbgasanlageBei schwerem Verstoß: Todesfall, Haftung, Versicherungsleistung wird verweigert.
    🔴 RisikoFehlende Zugtauglichkeitsprüfung führt zu rechtswidriger InstallationVerpflichtung zur Nachrüstung oder Demontage; Bußgeld nach BImSchV; Versicherungsschutz erlischt.
    🔴 RisikoMangelhafte Kondensatführung verursacht Korrosion, Feuchteschäden und SchimmelLangfristige Bauschäden, gesundheitliche Folgen, teure Sanierungen.
    🔴 RisikoFehlende Einigung mit der Eigentümergemeinschaft führt zu rechtlichen KonfliktenUnterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen, gerichtliche Auseinandersetzungen.
    🔴 RisikoUnzulässige „Zwischenlösung“ ohne Normnachweis führt zu Nichtabnahme durch den SchornsteinfegerTherme darf nicht in Betrieb genommen werden; Energiekosten fallen trotz Investition an.
    ✅ ChanceEnergiekostenreduktion durch hohe BrennwerteffizienzLangfristig bis zu 30 % geringere Gasverbräuche – spürbare Einsparung bei steigenden Energiepreisen.
    ✅ ChanceVerminderung des CO₂-Fußabdrucks durch emissionsärmere GasnutzungBeiträgt zur Haus-CO₂-Bilanz, unterstützt nachhaltige Modernisierungskonzepte und mögliche Förderung (z. B. BAFA).
    ✅ ChanceErhöhung des Immobilienwerts durch moderne, zukunftsfähige HeiztechnikAttraktivität für Mieter/Käufer steigt; günstigere Versicherungstarife möglich.
    ✅ ChanceStandardisierung der Abgasführung für spätere Einzelanschlüsse (bei zentraler Planung)Ermöglicht schnelle, kostengünstige Nachrüstung weiterer Wohneinheiten – ohne erneute Schornsteinprüfung.
    ✅ ChanceFrühzeitige Klärung der Nutzungsrechte stärkt die Zusammenarbeit in der EigentümergemeinschaftErleichtert spätere Modernisierungsprojekte (z. B. Dämmung, PV), reduziert Konfliktpotenzial.

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Zugtauglichkeitsprüfung beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Schornsteinfegermeister oder anerkannten Sachverständigen für Feuerstätten und Abgasanlagen – fordern Sie einen schriftlichen Prüfbericht nach DIN 18160-1 und BImSchV an.
    2. CO-Melder installieren: Besorgen Sie zertifizierte, batteriebetriebene Kohlenmonoxid-Melder mit Langzeitbatterie (10 Jahre) und installieren Sie mindestens einen direkt neben der Therme sowie je einen in jedem Aufenthaltsraum (Wohnzimmer, Schlafzimmer).
    3. Eigentümergemeinschaft einbinden: Leiten Sie den Zugtauglichkeitsbericht an die Verwaltung und die Hausverwaltung weiter – beantragen Sie eine außerordentliche Eigentümerversammlung zur Klärung der Nutzungsvereinbarung und der Kostenverteilung.
    4. Planung einer zukunftsfähigen Abgasanlage einholen: Beauftragen Sie einen DVGW-zertifizierten Fachplaner mit einer Machbarkeitsstudie zur zentralen Abgasanlage nach DIN 18160-2 – inkl. Kostenschätzung für Mehrfachbelegung und Kondensatauffangsystem.
    5. Gasinstallation durch DVGW-zertifizierten Fachbetrieb vornehmen lassen: Wählen Sie aus der offiziellen DVGW-Liste einen Betrieb mit Nachweis für Brennwerttechnik – lassen Sie vor Inbetriebnahme den DVGW-G100-Abnahmeprotokoll ausstellen.
    6. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle Dokumente (Zugprüfung, Planung, DVGW-Protokoll, CO-Melder-Zertifikate, Hausordnungsergänzung) in einer digitalen Akte – für Versicherung, Verwaltung und künftige Eigentümer.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gasbrennwerttherme
    Eine Gasbrennwerttherme ist eine Heizungsanlage, die die Wärme der Abgase nutzt, um den Wirkungsgrad zu erhöhen. Sie erreicht einen höheren Nutzungsgrad als herkömmliche Heizkessel.
    Verwandte Begriffe: Brennwerttechnik, Heizwert, Abgaswärme.
    Schornsteinzug
    Der Schornsteinzug ist der innere Hohlraum des Schornsteins, durch den die Abgase abgeleitet werden. Er muss ausreichend dimensioniert und dicht sein.
    Verwandte Begriffe: Abgasleitung, Querschnitt, Kamin.
    Abgasleitung
    Die Abgasleitung ist ein Rohr, das die Abgase vom Heizkessel zum Schornstein leitet. Sie muss säurebeständig und für die Abgastemperatur geeignet sein.
    Verwandte Begriffe: Schornstein, Rauchrohr, Abgasrohr.
    Kondensat
    Kondensat ist das Wasser, das bei der Abkühlung der Abgase in einer Brennwerttherme entsteht. Es ist leicht sauer und muss abgeleitet werden.
    Verwandte Begriffe: Kondenswasser, Neutralisation, Abwasser.
    Feuerungsverordnung
    Die Feuerungsverordnung ist eine Landesverordnung, die die Anforderungen an Feuerungsanlagen und Schornsteine regelt. Sie dient dem Brandschutz und dem Schutz der Umwelt.
    Verwandte Begriffe: Brandschutz, Immissionsschutz, Schornsteinfeger.
    Schornsteinfeger
    Der Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Abnahme von Feuerungsanlagen und Schornsteinen zuständig ist. Er berät auch zu Fragen des Brandschutzes und der Energieeinsparung.
    Verwandte Begriffe: Kehrbezirk, Feuerstättenschau, Abgasuntersuchung.
    Brennwerttechnik
    Brennwerttechnik ist eine Heiztechnik, die die Wärme der Abgase nutzt, um den Wirkungsgrad der Heizung zu erhöhen. Sie ist besonders effizient und umweltschonend.
    Verwandte Begriffe: Gasbrennwerttherme, Heizwert, Nutzungsgrad.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Vorschriften gelten für den Anschluss einer Gasbrennwerttherme an einen Schornstein?
      Es gelten die Vorgaben der Feuerungsverordnung des jeweiligen Bundeslandes, die DIN EN 13384 (Abgasleitungen) und die DIN 4705 (Brennwerttechnik). Der Schornsteinfeger muss die Installation abnehmen.
    2. Kann ich jeden Schornstein für eine Gasbrennwerttherme nutzen?
      Nein, der Schornstein muss für die niedrigen Abgastemperaturen einer Brennwerttherme geeignet sein. Oft ist eine Sanierung mit einem säurebeständigen Innenrohr erforderlich.
    3. Was kostet die Sanierung eines Schornsteins für eine Gasbrennwerttherme?
      Die Kosten hängen vom Zustand des Schornsteins und der gewählten Sanierungsmethode ab. Eine Schornsteinsanierung kann zwischen 1.000 und 5.000 Euro kosten.
    4. Muss ich die Zustimmung der anderen Eigentümer im Mehrfamilienhaus einholen?
      Ja, wenn der Schornstein gemeinschaftliches Eigentum ist, benötigen Sie die Zustimmung der anderen Eigentümer.
    5. Was passiert, wenn der Schornstein nicht geeignet ist?
      Wenn der Schornstein nicht geeignet ist, muss er saniert oder eine andere Lösung gefunden werden, z.B. eine Abgasleitung an der Außenwand.
    6. Wie oft muss der Schornstein gereinigt werden?
      Die Reinigungshäufigkeit hängt von der Nutzung der Heizungsanlage ab. Der Schornsteinfeger legt die Reinigungsintervalle fest.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einem Schornstein und einer Abgasleitung?
      Ein Schornstein ist eine gemauerte oder gemauerte Konstruktion, während eine Abgasleitung ein Rohr aus Kunststoff oder Edelstahl ist, das in den Schornstein eingezogen wird.
    8. Kann ich die Installation selbst durchführen?
      Nein, die Installation einer Gasbrennwerttherme und die Sanierung eines Schornsteins dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.

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