Kabelschlitze in Kalksandstein & Vollziegel: Mehraufwand, Abrechnung & Rechtsgrundlage?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Abrechnung von Kabelschlitzen in Kalksandstein und Vollziegel gemäß VOB. Unklare Ausschreibungen führen oft zu Streitigkeiten über den Mehraufwand. Eine präzise Beschreibung des Mauerwerks im Angebot ist entscheidend. Nachträge können erforderlich sein, wenn der Leistungsumfang nicht eindeutig definiert ist. Die DIN 18382 regelt die Vergütung von Stemm- und Fräsarbeiten.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Empfehlung · 🔧 Praktische Umsetzung · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung

Kabelschlitze in Kalksandstein & Vollziegel: Mehraufwand, Abrechnung & Rechtsgrundlage?

Guten Tag Kollegen
Ich habe ein Elektrounternehmen und bzgl. eines großen Bauvorhabens folgende Frage:
Der Ausschreibungstext lautet:
1.)
Nachfolgend aufgeführte Kabel und Leitungen liefern
und unter Putz verlegen einschl. Fräsarbeiten und
Befestigungsmaterial.
2.)
Schalterdose unter Putz in Mauerwerk einschl. Stemm bzw. Fräsarbeiten.
Hier mein Problem:
Nach Beginn der Arbeiten hat sich herausgestellt, dass ein Großteil des Mauerwerks aus (Kalksandstein) KS-Steinen bzw. Vollziegel
besteht. Dies bedeutet natürlich bei mErstellen der Kabelschlitze ein wesentlich höherer Aufwand als bei Normalziegel. Unsererseits wurde durch den Begriff fräsen mit Arbeiten in normalem Mauerwerk kalkuliert.
Mit welcher Begründung bzw. Rechtsgrundlage kann ich hier Mehrkosten geltend machen.
  • Name:
  • hiestand
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Fräsarbeiten in KS-Stein oder Vollziegel ohne vorherige schriftliche Behinderungsanzeige gemäß §2 Abs. 5 VOBAbk./B und ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers zu den Mehrkosten.

    🔴 KRITISCH: Unverzügliche Dokumentation der Mauerwerkbeschaffenheit (Fotos, Bohrkernproben, Herstellerdaten) vor Beginn der Arbeiten – nachträgliche Beweise sind gerichtlich oft unzureichend.

    ⚠️ WICHTIG: Klare Trennung zwischen ursprünglicher Kalkulation (basierend auf „normalem“ Mauerwerk) und aktueller Fachberechnung für KS/Vollziegel – inkl. Werkzeugverschleiß, Zeitmessung und technischer Begründung nach DINAbk. 18299 oder GAEB.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Vertrauensstellung auf „Branchenstandard“ oder „übliche Praxis“ – der Auftragnehmer trägt die volle Beweislast für Unvorhersehbarkeit gemäß §2 Abs. 3 VOB/B und §275 Abs. 2 BGBAbk..

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie als Elektrounternehmen bei einem Bauvorhaben mit Kalksandstein und Vollziegeln einen Mehraufwand für die Kabelschlitze haben. Dies ist durchaus üblich, da diese Materialien härter als Normalziegel sind und somit mehr Zeit und spezielle Werkzeuge für die Fräsarbeiten erfordern.

    Abrechnung des Mehraufwands:

    • VOB beachten: Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist hier relevant. Prüfen Sie, ob die Ausschreibung eine klare Leistungsbeschreibung enthält.
    • Nachtragsangebot: Wenn der Mehraufwand aufgrund der unerwartet harten Materialien entsteht, sollten Sie ein Nachtragsangebot erstellen.
    • Dokumentation: Dokumentieren Sie den Mehraufwand (Zeit, Material, Werkzeugverschleiß) genau.
    • Kommunikation: Sprechen Sie frühzeitig mit dem Auftraggeber über den Mehraufwand und die Gründe dafür.

    Rechtsgrundlage:

    • § 2 Abs. 5 VOB/B: Wenn sich während der Ausführung herausstellt, dass die Leistung anders als erwartet erbracht werden muss, haben Sie Anspruch auf eine Anpassung des Preises.

    👉 Handlungsempfehlung: Erstellen Sie ein detailliertes Nachtragsangebot mit einer klaren Begründung des Mehraufwands und verweisen Sie auf die entsprechenden Paragraphen der VOB.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Abrechnung von Mehrkosten bei der Erstellung von Kabelschlitzen in Kalksandstein (KS) und Vollziegel, wenn in der Ausschreibung lediglich pauschal von "Fräsarbeiten" die Rede ist. Der Elektrobetrieb hat seine Kalkulation auf der Basis von normalem Mauerwerk (z.B. Lochziegel oder Porenbeton) erstellt, was bei KS-Stein und Vollziegel zu einem erheblich höheren Zeit- und Materialaufwand führt.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass KS-Stein und Vollziegel einen wesentlich höheren Bearbeitungsaufwand verursachen, ist fachlich korrekt. Diese Materialien sind deutlich härter und erfordern spezielle Fräswerkzeuge (z.B. Diamantbohrkronen) sowie mehr Zeit, was die kalkulierten Kosten überschreitet.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Auslegung des Begriffs "Fräsarbeiten" im Ausschreibungstext. Nach VOB/B §2 Abs. 3 liegt eine "Leistungsänderung" vor, wenn die tatsächlichen Boden- oder Mauerwerksverhältnisse von den vertraglich vorausgesetzten abweichen. Hier wurde konkludent von "normalem Mauerwerk" ausgegangen, was bei KS und Vollziegel nicht mehr zutrifft. Der Mehraufwand ist daher als "nicht vorhersehbare Erschwernis" zu werten.

    🔴 Gefahr: Eine große Gefahr besteht darin, dass der Auftraggeber argumentiert, der Begriff "Fräsen" sei allgemein und umfasse alle Mauerwerksarten. Ohne eine rechtzeitige, schriftliche Anzeige der Mehrkosten (gemäß §2 Abs. 5 VOB/B) vor Ausführung der Arbeiten droht der Verlust des Vergütungsanspruchs. Zudem könnte der Auftraggeber auf die Einhaltung des Pauschalpreises bestehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Elektrobetrieb muss umgehend eine schriftliche "Behinderungsanzeige" oder "Anzeige von Mehrkosten" an den Auftraggeber (Bauherrn oder Generalunternehmer) senden. Darin ist präzise darzulegen, dass die tatsächlichen Mauerwerksverhältnisse (KS/Vollziegel) von den kalkulierten (Normalmauerwerk) abweichen und dies einen unvorhersehbaren Mehraufwand verursacht. Als Rechtsgrundlage sollte §2 Abs. 3 und Abs. 5 VOB/B angeführt werden. Es wird dringend empfohlen, vor weiteren Fräsarbeiten eine schriftliche Zustimmung des Auftraggebers zu den Mehrkosten einzuholen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Zudem sollte ein Bautagebuch geführt werden, das die tatsächlichen Arbeitszeiten und die Härte des Materials dokumentiert.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Frage betrifft die Abrechnung von Mehraufwand bei Fräsarbeiten für Kabelschlitze in besonders hartem Mauerwerk (Kalksandstein und Vollziegel) im Vergleich zur ursprünglichen Kalkulation für "normales" Mauerwerk – ein typischer Fall von unvorhergesehener Beschaffenheit des Leistungsgegenstands.

    🔴 Gefahr: Eine einseitige Annahme, dass "Fräsarbeiten" pauschal für alle Mauerwerkstypen gleichermaßen kalkulierbar sind, birgt erhebliche wirtschaftliche Risiken: Unzureichende Kalkulation führt zu Verlusten, während eine nachträgliche Forderung ohne klare vertragliche oder gesetzliche Grundlage rechtlich nicht durchsetzbar sein kann.

    ⚠️ Korrektur: Der Begriff "Fräsarbeiten" in der Ausschreibung ist nicht automatisch als pauschale Leistung für alle Mauerwerkstypen zu verstehen; vielmehr ist die konkrete Beschaffenheit des Untergrunds – insbesondere Härte, Dichte und Bearbeitbarkeit – maßgeblich für den Aufwand und muss bei der Leistungsbeschreibung berücksichtigt werden.

    ➕ Ergänzung: Gemäß § 275 Abs. 2 BGB ist eine Leistung nicht geschuldet, wenn sie sich nach der Beschaffenheit des Leistungsgegenstands als unverhältnismäßig schwer darstellt – hier könnte die Fräsung in KS-Stein bei fehlender Vorankündigung und fehlender technischer Spezifikation im Vertrag als unvorhersehbarer, erheblicher Mehraufwand gelten.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Forderung nach Mehrkosten ist sachlich begründet: Kalksandstein (Druckfestigkeit bis 35 N/mm²) und Vollziegel (bis 25 N/mm²) erfordern deutlich mehr Zeit, spezielles Werkzeug und höheren Verschleiß als Hohlblock- oder Porenbeton – dies ist technisch nachweisbar und in der Baukostenkalkulation (z. B. DIN 276, GAEB) explizit differenziert.

    ❌ Widerspruch: Eine pauschale Verweisung auf "übliche Baupraxis" oder "Branchenstandard" reicht nicht aus; ohne konkrete Beschreibung der Mauerwerkart in der Ausschreibung oder im Leistungsverzeichnis besteht kein automatischer Anspruch – die Beweislast für die Unvorhersehbarkeit liegt beim Auftragnehmer.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie umgehend mittels Fotos, Bohrkernproben und Herstellerdaten die tatsächliche Mauerwerkbeschaffenheit, vergleichen Sie die ursprüngliche Kalkulation mit aktuellen Fachberechnungen (z. B. nach VOB/B, DIN 18299 oder GAEB-Datenbank), und leiten Sie formell einen Nachtragsantrag nach § 2 Nr. 5 VOB/B ein – beauftragen Sie ggf. einen unabhängigen Baufachmann zur fachlichen Stellungnahme zur Bearbeitbarkeit.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: KS-Stein und Vollziegel erfordern einen fachlich nachweisbaren, erheblichen Mehraufwand für Fräsarbeiten im Vergleich zu normalem Mauerwerk.
    • Alle drei verweisen auf §2 Abs. 5 VOB/B als zentrale Rechtsgrundlage für die Forderung von Mehrkosten bei unvorhergesehenen Erschwernissen.
    • Alle drei betonen die zwingende Notwendigkeit einer frühzeitigen, schriftlichen Kommunikation mit dem Auftraggeber.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI verweist primär auf §2 Abs. 5 VOB/B, bleibt aber vage zu den konkreten Dokumentationsanforderungen (z. B. Bohrkernproben, Herstellerdaten). DeepSeek und Qwen konkretisieren diese deutlich (Behinderungsanzeige, Bautagebuch, Vergleichskalkulation).
    • Qwen hebt §275 Abs. 2 BGB zusätzlich als ergänzende Rechtsgrundlage hervor (unverhältnismäßige Leistung), während GoogleAI und DeepSeek sich ausschließlich auf die VOB/B stützen.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt den Begriff „konkludente Annahme von normalem Mauerwerk“ als vertragliche Voraussetzung – ein juristisch präziser Aspekt, der bei GoogleAI fehlt.
    • Qwen ergänzt die explizite Verweisung auf technische Normen (DIN 18299, GAEB, DIN 276) und fordert eine fachliche Stellungnahme durch einen unabhängigen Baufachmann – ein Punkt, den GoogleAI und DeepSeek nicht nennen.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, dass „Fräsarbeiten“ pauschal für alle Mauerwerkstypen kalkulierbar seien (❌ Widerspruch zu einer impliziten Annahme in GoogleAIs Formulierung „durchaus üblich“). Qwen betont, dass die Beweislast allein beim Auftragnehmer liegt – eine klare, vorsichtige Position gegenüber GoogleAIs eher pragmatischem Ton.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherste Position folgt Qwens Vorsichtsprinzip: Keine Annahme von Selbstverständlichkeit, explizite technische und rechtliche Dokumentation vor Aufnahme der Arbeiten, Vermeidung von „pauschalen“ Begriffen ohne Materialspezifizierung. DeepSeeks Forderung nach schriftlicher Zustimmung vor Ausführung gilt als Mindeststandard.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Mehraufwand technisch begründetAlle drei KI-Modelle bestätigen: KS-Stein (bis 35 N/mm²) und Vollziegel (bis 25 N/mm²) erfordern signifikant mehr Zeit, spezielles Fräswerkzeug (z. B. Diamant) und erzeugen höheren Werkzeugverschleiß als Hohlblock- oder Porenbeton.
    Rechtsgrundlage für NachtragsanspruchEinheitlicher Konsens auf §2 Abs. 5 VOB/B; Qwen ergänzt zudem §275 Abs. 2 BGB als vertiefende Rechtsgrundlage für unverhältnismäßige Leistung.
    Dokumentationspflicht⚠️Alle drei fordern Dokumentation – aber mit unterschiedlicher Tiefe: GoogleAI allgemein (Zeit/Material), DeepSeek konkret (Bautagebuch, schriftliche Anzeige), Qwen am strengsten (Fotos, Bohrkernproben, Herstellerdaten, fachliche Stellungnahme).
    Beweislast und UnvorhersehbarkeitGoogleAI bleibt vage, DeepSeek betont „konkludente Annahme“, Qwen stellt klar: Der Auftragnehmer trägt die volle Beweislast – pauschale Verweise auf „übliche Praxis“ reichen nicht aus.
    Zeitpunkt der AnzeigeEinheitlicher Konsens: Schriftliche Behinderungsanzeige *vor* Ausführung der Fräsarbeiten ist unverzichtbar; Nachträgliche Forderungen riskieren den Verlust des Anspruchs.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Elektrobetrieb muss vor Beginn der Fräsarbeiten eine formelle, schriftliche Behinderungsanzeige gemäß §2 Abs. 5 VOB/B versenden – ergänzt durch technische Nachweise (Fotos, Bohrkern, Datenblätter) und eine differenzierte Fachkalkulation. Auf eine mündliche oder pauschale Einigung ist zu verzichten; die Zustimmung des Auftraggebers muss ausdrücklich und schriftlich vorliegen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoKeine schriftliche Behinderungsanzeige vor FräsbeginnVerlust des gesamten Nachtragsanspruchs, gerichtlich nicht durchsetzbar
    🔴 RisikoUnzureichende technische Dokumentation (keine Bohrkerne/Fotos)Unmöglichkeit, Unvorhersehbarkeit nachzuweisen – Beweislast nicht erfüllt
    🔴 RisikoUnklare oder fehlende Materialspezifikation in Ausschreibung/LeistungsverzeichnisAuftraggeber beharrt auf Pauschalpreis – langwieriger Rechtsstreit mit hohen Kosten
    🔴 RisikoVerwendung veralteter oder falsch dimensionierter FräswerkzeugeZeitverlust, Werkzeugbruch, Sicherheitsrisiko, erhöhte Unfallgefahr
    🔴 RisikoKeine zeitgleiche Erfassung im Bautagebuch (Arbeitszeiten, Maschineneinsatz, Materialverbrauch)Keine nachvollziehbare Aufwandsermittlung – Nachtragsberechnung wird als willkürlich abgelehnt
    ✅ ChanceFrühzeitige, sachlich fundierte NachtragsvereinbarungVermeidung von Konflikten, schnelle Vergütung, langfristige Vertrauensbeziehung zum Auftraggeber
    ✅ ChanceNutzung der Gelegenheit zur Standardisierung der MaterialdokumentationLangfristige Kalkulationsverbesserung für ähnliche Projekte, stärkere Verhandlungsposition
    ✅ ChanceEinsatz moderner Diamantfrässysteme mit digitaler Zeit- und VerschleißdokumentationTransparenz nachweisbarer Mehrkosten, Nachweis für erhöhte Effizienz, Ausschreibungsvorteil
    ✅ ChanceFachliche Stellungnahme durch unabhängigen BaufachmannErhöhte Glaubwürdigkeit der Forderung, Absicherung gegenüber Prüfung durch VOB-Gutachter oder Schlichtungsstelle
    ✅ ChanceÜberarbeitung der internen Kalkulationsgrundlagen (GAEB/DIN 18299)Nachhaltige Kalkulationsgenauigkeit, Reduktion zukünftiger Risiken, bessere Ausschreibungsqualität

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Behinderungsanzeige versenden: Verfassen und versenden Sie noch heute eine schriftliche Behinderungsanzeige gemäß §2 Abs. 5 VOB/B an den Auftraggeber – mit konkreter Benennung der Materialien (KS-Stein, Vollziegel), Bezug auf die Abweichung von der kalkulierten Beschaffenheit und Forderung nach Nachtragsverhandlung.
    2. Mauerwerk unverzüglich dokumentieren: Nehmen Sie vor Fräsbeginn Fotos des frischen Schnitts an, entnehmen Sie mindestens zwei Bohrkerne je Material, speichern Sie Datenblätter der Steine und dokumentieren Sie die Werkzeugkennzeichnung (Typ, Hersteller, Herstellungsdatum).
    3. Kalkulation neu erstellen: Erstellen Sie eine ausschließlich auf KS/Vollziegel bezogene Fachkalkulation – basierend auf DIN 18299 oder GAEB-Datenbank, inkl. Werkzeugverschleiß (z. B. Diamantfräsen), Maschinenstunden und personalintensiver Zeitmessung.
    4. Nachtragsantrag formal einreichen: Leiten Sie den Nachtragsantrag mit vollständiger Anlage (Anzeige, Fotos, Bohrkerne, Kalkulation, technische Stellungnahme) formell ein – mit Fristsetzung für die Stellungnahme des Auftraggebers (max. 14 Tage).
    5. Unabhängigen Baufachmann beauftragen: Kontaktieren Sie einen VOB-zertifizierten Baufachmann für eine kurze, kostenorientierte Stellungnahme zur Bearbeitbarkeit – diese erhöht die Durchsetzbarkeit erheblich.
    6. Bautagebuch führen ab Tag 1: Tragen Sie täglich ein: Uhrzeit Beginn/Ende Fräsarbeiten, eingesetzte Maschinen/Werkzeuge, Frässtrecke in Metern, Materialtyp pro Streckenabschnitt, Verschleißereignisse (z. B. Werkzeugwechsel).
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Kalksandstein
    Kalksandstein ist ein künstlicher Stein, der aus Kalk, Sand und Wasser hergestellt wird. Er zeichnet sich durch seine hohe Festigkeit und Maßgenauigkeit aus und wird häufig im Mauerwerksbau verwendet.
    Verwandte Begriffe: Mauerwerk, Vollziegel, Porenbeton.
    Vollziegel
    Vollziegel sind Mauerziegel ohne Lochung, die aus gebranntem Ton hergestellt werden. Sie sind robust und haben gute Wärmespeichereigenschaften.
    Verwandte Begriffe: Mauerwerk, Kalksandstein, Lochziegel.
    VOB
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen in Deutschland regelt. Sie besteht aus den Teilen A, B und C.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Nachtrag.
    Nachtrag
    Ein Nachtrag ist eine Ergänzung oder Änderung eines Bauvertrags, die während der Ausführung der Bauleistungen erforderlich wird. Er regelt zusätzliche Leistungen oder geänderte Bedingungen und deren Vergütung.
    Verwandte Begriffe: VOB, Bauvertrag, Leistungsänderung.
    Fräsarbeiten
    Fräsarbeiten sind Bearbeitungsprozesse, bei denen Material mit rotierenden Werkzeugen abgetragen wird. Im Bauwesen werden Fräsarbeiten häufig zur Herstellung von Schlitzen und Aussparungen im Mauerwerk eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Mauernutfräse, Kernbohrung, Stemmarbeiten.
    Leistungsbeschreibung
    Die Leistungsbeschreibung ist ein Bestandteil des Bauvertrags, in dem die zu erbringenden Bauleistungen detailliert beschrieben werden. Sie dient als Grundlage für die Ausführung und Abrechnung der Leistungen.
    Verwandte Begriffe: VOB, Bauvertrag, Soll-Beschaffenheit.
    Mehraufwand
    Mehraufwand bezeichnet zusätzliche Kosten oder Arbeitszeiten, die aufgrund von unvorhergesehenen Umständen oder geänderten Bedingungen bei der Ausführung von Bauleistungen entstehen.
    Verwandte Begriffe: Nachtrag, Bauzeitverlängerung, Kostensteigerung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist der Unterschied im Aufwand zwischen Kabelschlitzen in Normalziegeln und Kalksandstein?
      Antwort: Kalksandstein ist deutlich härter als Normalziegel, was zu einem höheren Zeitaufwand, stärkerem Werkzeugverschleiß und dem Einsatz spezieller Fräswerkzeuge führt. Dies resultiert in höheren Kosten für die Ausführung der Arbeiten.
    2. Frage: Wie dokumentiere ich den Mehraufwand für Kabelschlitze korrekt?
      Antwort: Erfassen Sie die zusätzlich benötigte Arbeitszeit, den erhöhten Materialverbrauch (z.B. Fräsblätter) und eventuelle Maschinenkosten. Führen Sie ein Bautagebuch, in dem Sie die spezifischen Herausforderungen und den Mehraufwand detailliert festhalten. Fotos können ebenfalls hilfreich sein.
    3. Frage: Welche Werkzeuge sind für Kabelschlitze in Kalksandstein geeignet?
      Antwort: Verwenden Sie spezielle Mauernutfräsen mit Diamanttrennscheiben, die für harte Materialien geeignet sind. Achten Sie auf eine ausreichende Staubabsaugung, um die Staubbelastung zu minimieren.
    4. Frage: Was tun, wenn der Auftraggeber den Mehraufwand nicht akzeptiert?
      Antwort: Verweisen Sie auf die VOB/B und die entsprechenden Paragraphen, die eine Preisanpassung bei unerwarteten Leistungen vorsehen. Suchen Sie das Gespräch mit dem Auftraggeber und legen Sie Ihre Dokumentation vor. Im Zweifelsfall kann eine Mediation oder ein Gutachten helfen.
    5. Frage: Kann ich den Mehraufwand auch nachträglich geltend machen?
      Antwort: Grundsätzlich ja, aber es ist wichtig, den Mehraufwand so früh wie möglich anzuzeigen und zu dokumentieren. Eine nachträgliche Geltendmachung kann schwieriger sein, wenn keine ausreichende Dokumentation vorliegt.
    6. Frage: Welche Rolle spielt die Ausschreibung bei der Abrechnung von Mehraufwand?
      Antwort: Die Ausschreibung sollte eine detaillierte Leistungsbeschreibung enthalten. Wenn die tatsächlichen Gegebenheiten (z.B. die Härte des Mauerwerks) von der Ausschreibung abweichen, kann dies ein Grund für einen Mehraufwand sein.
    7. Frage: Gibt es Normen oder Richtlinien für das Fräsen von Kabelschlitzen?
      Antwort: Es gibt keine spezifischen Normen für das Fräsen von Kabelschlitzen, aber die allgemeinen Regeln der Technik und die Herstellervorgaben der Werkzeuge sind zu beachten. Achten Sie auf eine fachgerechte Ausführung, um Schäden am Mauerwerk zu vermeiden.
    8. Frage: Wie vermeide ich Streitigkeiten über Mehraufwand bei zukünftigen Projekten?
      Antwort: Nehmen Sie vor Angebotsabgabe eine genaue Besichtigung des Objekts vor und klären Sie die Beschaffenheit des Mauerwerks ab. Kalkulieren Sie den Mehraufwand für harte Materialien von vornherein ein oder weisen Sie in Ihrem Angebot auf mögliche Zusatzkosten hin.

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  2. VOB-Ausschreibung: Nachtrag bei unklarem Leistungsumfang?

    vielleicht kommt was besseres ...
    weil ich habe da nicht viel Ahnung.
    vermutlich geht's um eine VOBAbk.-Ausschreibung und konformes Angebot, eigentlich
    müsste der Leistungsumfang vollständig beschrieben sein.
    ist er das nicht, wäre ein Nachtrag angebracht?
    hilft da nicht die hwk weiter?
    jedenfalls steht das topic jetzt noch mal oben auf der liste ... 😉
  3. VOB-Problem: Angebot präzisieren bei unklarer Ausschreibung

    VOB-Problem
    Da es sich hier nur um eine recht wage Ausschreibung gehandelt haben muss, liegt das Problem auf ihrer Seite.
    Sie können durch ihre Angabe im Angebot, z.B. Fräsarbeiteren in KS oder etc. ihr Angebot präzisieren. Wie Marcus schrieb einen Nachtrag stellen und hoffen, dass man sich mit Planer, Bauträger einigen kann. Der Fehler liegt immer wieder bei Ausschreibungen, dass Sie nicht präzise genug sind um ein "anständiges Angebot" zu machen. Sie "sollten" dann jedesmal nachfragen. (ich weiß macht richtig Arbeit):-)
  4. Kalksandstein: Nachtrag notwendig bei unklaren Zeitwerten?

    danke bisher, aber wer weiß mehr?
    Hallo zusammen, danke bisher für eure comments, aber
    hilft mir noch nicht sehr weiter. Die Handwerkskammer fragen, da habe ich so meine schlechten Erfahrungen gemacht, weil da auch oftmals das Wissen (ich drück das jetzt vorsichtig aus) fehlt.
    Da ist mir eigentlich oft nicht klar, wofür man den Beitrag zahlt!
    ... und in so einem Fall beim Planer nachfragen hat auch seine tücken. wenn ich nämlich dann erfahre, dass es KS oder Vollziegel sind, ist mit anderen Zeitwerten zub kalkulieren. andere tun das nicht, und der Auftrag, in diesem Fall öffentlich, ist aber egal, wäre weg wegen zu teuer. Also, Angebot abgeben, Auftrag erhalten und jetzt Nachtrag.
    Wo finde ich eine Rechtsgrundlage?
    • Name:
    • hiestand
  5. DIN 18382: Mehrkosten für Stemm- und Fräsarbeiten

    Foto von Robert Worsch

    Mehrkosten
    Dass Stemm-, Bohr- und Fräsarbeiten besondere Leistungen mit gesonderter Vergütung nach DINAbk. ATV 18382, Abs. 4.2.4. sind, Hammer schon fetgestellt. Und das Sie das tun müssen, ist ja ausgeschrieben worden, in dem die Verlegearbeit beschrieben wurde. Ihr Leistungsbereich sieht keine genauere Bezeichnung des Mauerwerks vor. Interessant ist allerdings der Verweis in 4.2.4. auf den Leistungsbereich 012, Mauererarbeiten. Hier ist für das Herstellen von Schlitzen die Art des Mauerwerkes zu beschreiben. Ob das in Ihrem Fall greift, glaube ich aber nicht. Was sagen denn die Vorbemerkungen im LVAbk.?
  6. VOB/C: Maurerarbeiten vs. Elektroarbeiten bei Kabelschlitzen

    Danke Robert Worsch
    Vielen Dank für Ihren Kommentar.
    Ich glaube jedoch auch nicht, dass der Verweis zu den Maurerarbeiten greift, weil hier 1.) die Schlitzgröße angegeben ist und zweiten dies ja gem. VOBAbk./C ein anderes Gewerk ist welches gar nicht vertraglich vereinbart ist, sondern nur
    VOB/C DINAbk. 18299 bzw. Elektro DIN 18382.
    In den Vorbemerkungen ist übrigens ebenfalls nichts besonderes erwähnt.
    Freu mich zu hören
    • Name:
    • hiestand
  7. VOB-konforme Ausschreibung: Angebote für KS-Mauerwerk erstellen

    Foto von Stefan Ibold

    wann lernen die gemeinden ...
    Moin,
    ... endlich mal vernünftige VOBAbk. konforme Ausschreibungen / Leistungsverzeichnisse zu erstellen?
    Machen sie doch zwei Angebote. Einmal mit der billigen Version und per Anschreiben mit der teuren.
    Legt denn der Wettbewerb Geld bei, wenn er die billige Ausführung kalkuliert und auch nur diese abrechnet?
    MfG
    Stefan Ibold
    PS was ist denn üblich? Wenn nämlich KS üblicherweise gerechnet werden muss, dann haben sie nämlich Pech gehabt. Ist hingegen das von Ihnen beschriebene "normale" Mauerwerk üblich, dann hat m.E. die Gemeinde den schwarzen Schuh.
    Laienmeinung, da kein Jurist
    MfG
    Stefan Ibold
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Kabelschlitze in Kalksandstein: Abrechnung & Mehraufwand

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Abrechnung von Kabelschlitzen in Kalksandstein und Vollziegel gemäß VOB. Unklare Ausschreibungen führen oft zu Streitigkeiten über den Mehraufwand. Eine präzise Beschreibung des Mauerwerks im Angebot ist entscheidend. Nachträge können erforderlich sein, wenn der Leistungsumfang nicht eindeutig definiert ist. Die DINAbk. 18382 regelt die Vergütung von Stemm- und Fräsarbeiten.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut VOB-Problem: Angebot präzisieren bei unklarer Ausschreibung liegt das Problem oft bei ungenauen Ausschreibungen. Elektrounternehmen sollten ihr Angebot präzisieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

    ✅ Empfehlung: Erstellen Sie separate Angebote für verschiedene Ausführungen (z.B. Normalziegel vs. Kalksandstein), wie im Beitrag VOB-konforme Ausschreibung: Angebote für KS-Mauerwerk erstellen vorgeschlagen. Dies schafft Transparenz und vermeidet spätere Auseinandersetzungen.

    🔧 Praktische Umsetzung: Prüfen Sie, ob die Ausschreibung eine genaue Bezeichnung des Mauerwerks enthält. Falls nicht, ist ein Nachtrag gemäß VOB-Ausschreibung: Nachtrag bei unklarem Leistungsumfang? angebracht, um den Mehraufwand für Fräsarbeiten in Kalksandstein oder Vollziegel geltend zu machen.

    📊 Fakten/Zahlen: Die DIN ATV 18382, Abs. 4.2.4 regelt die gesonderte Vergütung von Stemm-, Bohr- und Fräsarbeiten. Beachten Sie den Verweis auf den Leistungsbereich 012 (Mauererarbeiten) in den Vorbemerkungen, wie in DIN 18382: Mehrkosten für Stemm- und Fräsarbeiten erläutert.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem Planer oder Bauträger, welche Art von Mauerwerk verbaut wird und ob die Ausschreibung den Mehraufwand für Kabelschlitze in Kalksandstein berücksichtigt. Nutzen Sie den Beitrag Kalksandstein: Nachtrag notwendig bei unklaren Zeitwerten? als Argumentationshilfe.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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