Baubegehung & Mängelliste: Ablauf, Kosten & was Bauherren beachten müssen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Vorgehensweise bei Baubegehungen, insbesondere die Erstellung und Weitergabe von Mängellisten an Bauträger. Ein wichtiger Punkt ist das Vertrauen in den beauftragten Sachverständigen und die Angemessenheit der Kosten für die erbrachten Leistungen. Die Teilnehmer diskutieren auch die Risiken einer ungefilterten Weitergabe der Mängelliste und die potenziellen Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Bauherr und Bauträger.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Baubegehung & Mängelliste: Ablauf, Kosten & was Bauherren beachten müssen?

Hallo Forum,
wir haben unseren Neubau (Einfamilienhaus in BW) von einem unabhängigen Sachverständigen regelmäßig kontrollieren lassen. Das lief auch ganz gut. Wir bekamen regelmäßig (je nach Baufortschritt) Berichte mit aktuellen Mängeln, dokumentiert mit Fotos und Grundlagen der Beurteilung.
Am Ende sollte noch einmal ein sogenannter "Beratender Bauingenieur" durch das Haus gehen und alle noch nicht gefundenen Mängel benennen und dokumentieren. Er wurde uns empfohlen, da er mit den Häusern dieses Bauträger Erfahrungen habe und alle diese Häuser grundsätzliche grobe planerische Fehler aufweisen würden. Nun habe ich mir mal eine von ihm erstellten Bericht besorgt, inklusive der dazu gehörigen Rechnung. Er listet die Mängel einfach nur auf. Ohne Bild, ohne Beurteilungsgrundlage, usw. Die Liste ist unter

Ganz offensichtlich stehen auf dieser Liste auch Dinge, bei welchen es sich nachweislich nicht um Mängel handelt.
Ich weiß leider nicht, was im Vertrag mit diesem Berater vereinbart wurde. Interessant ist aber, welchen Zeitbedarf er dafür in Rechnung stellt: drei Stunden Besichtigung des Hauses, zwei Stunden Einarbeiten in die Aktenlage und 6 Stunden (!) Ausarbeiten der Liste. Das kommt mir etwas viel vor für diese einfache Liste. Sehe ich das falsch?
Das ganze soll dann ca. 1350,- € kosten ...
Interessant: Der Mann ist KEIN "Beratender Ingenieur"! Bei der ersten Kontaktaufnahme hat er mir erzaählt, das er "Abdichtungsingenieur" sei. (Wir hatten Fragen zur Vertikalabdichtung ...) Bei einem anderen Bauherren ist er früher einmal langjähriger "Geschäftsführer einer Bedachungsfirma" gewesen. Richtig, dieser Bauherr hatte Probleme mit dem Dach ...
Irgendetwas stimmt da nicht!

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Mängelliste ohne qualifizierten, zertifizierten Sachverständigen akzeptieren – insbesondere bei fehlender Foto-Dokumentation, fehlender rechtlicher/technischer Beurteilungsgrundlage und unzulässiger Berufsbezeichnung ("Beratender Bauingenieur").

    🔴 KRITISCH: Sofortige Prüfung der Wirksamkeit des Beratungsvertrags durch einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt – wegen möglicher Täuschung und Verstoß gegen Berufsrecht (z. B. § 36a BauO BW, § 53c HOAIAbk.).

    ⚠️ WICHTIG: Keine Abnahme des Hauses vor Vorlage eines vollständigen, fachlich nachvollziehbaren Mängelberichts mit Fotos, Messdaten, Bezug zu Normen (DINAbk. 18202, VOBAbk./B) und Gewährleistungsrecht.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Zahlung an den bisherigen Prüfer vor Klärung seiner fachlichen Eignung – Rechnung von 1.350 € für 11 Stunden reine Listenarbeit ohne Qualitätssicherung ist unangemessen und möglicherweise anfechtbar.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich empfehle Ihnen, die Mängelliste des Sachverständigen sorgfältig zu prüfen und die genannten Mängel vom Bauträger beheben zu lassen. Eine detaillierte Dokumentation der Mängel mit Fotos und nachvollziehbaren Beurteilungsgrundlagen ist dabei sehr wichtig.

    🔴 Gefahr: Nicht behobene Mängel können langfristig zu Bauschäden und Wertverlust der Immobilie führen.

    Ich rate Ihnen, bei der Abnahme des Hauses besonders auf die in den Berichten genannten Punkte zu achten. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Begehung.

    Sollten Sie unsicher sein, ob alle Mängel fachgerecht behoben wurden, empfehle ich, einen weiteren Sachverständigen zur Endabnahme hinzuzuziehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und setzen Sie dem Bauträger eine angemessene Frist zur Behebung. Bei Uneinigkeiten sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt die Beauftragung eines angeblichen Sachverständigen zur Mängelerfassung bei einem Neubau. Der Bericht des Prüfers besteht lediglich aus einer einfachen Liste ohne Fotos oder Beurteilungsgrundlagen, was fachlichen Mindeststandards widerspricht. Zudem erscheint der Zeitaufwand von 11 Stunden für eine reine Auflistung unverhältnismäßig, insbesondere bei einem Kostenpunkt von rund 1.350 Euro.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung des Prüfers, ein "Beratender Bauingenieur" zu sein, ist nachweislich falsch. Stattdessen gibt er selbst an, "Abdichtungsingenieur" zu sein, und war früher Geschäftsführer einer Bedachungsfirma. Dies deutet auf eine unzureichende Qualifikation für die umfassende Mängelerfassung eines gesamten Neubaus hin.

    ➕ Ergänzung: Ein seriöser Sachverständiger müsste seine Mängelfeststellungen stets mit Fotos, Messprotokollen und einer nachvollziehbaren rechtlichen oder technischen Beurteilungsgrundlage dokumentieren. Die reine Auflistung ohne diese Elemente ist fachlich wertlos und kann vor Gericht oder bei Gewährleistungsansprüchen nicht als Beweismittel dienen.

    🔴 Gefahr: Die Gefahr besteht darin, dass Bauherren auf Basis einer solchen mangelhaften Liste falsche Entscheidungen treffen, etwa indem sie berechtigte Mängel nicht verfolgen oder unberechtigte Forderungen an den Bauträger stellen. Dies kann zu erheblichen finanziellen Verlusten und rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen (z.B. von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg oder einem anerkannten Prüfinstitut) mit einer vollständigen und fachgerechten Mängelerfassung. Lassen Sie den Vertrag mit dem bisherigen Prüfer auf seine Wirksamkeit prüfen und erwägen Sie rechtliche Schritte wegen möglicher Täuschung. Dokumentieren Sie alle Kommunikation und Rechnungen für eine eventuelle Auseinandersetzung.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine kritische Situation im Rahmen der Baubegleitung: Ein sogenannter "Beratender Bauingenieur" wird beauftragt, obwohl er weder die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" führen darf noch über die erforderliche fachliche Qualifikation und Zertifizierung nach DIN 18115 oder der Bauordnung Baden-Württembergs verfügt.

    🔴 Gefahr: Die fehlende fachliche Eignung, fehlende Dokumentation (keine Fotos, keine Beurteilungsgrundlagen), willkürliche Mängelliste und die Inanspruchnahme einer nicht zulässigen Berufsbezeichnung bergen erhebliche Risiken für die Bauherren – insbesondere bei späteren Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen.

    ⚠️ Korrektur: Die Bezeichnung "Beratender Ingenieur" ist in Deutschland gesetzlich geschützt und darf nur von Mitgliedern einer Ingenieurkammer mit entsprechender Zulassung geführt werden; ein "Abdichtungsingenieur" oder ehemaliger Geschäftsführer einer Bedachungsfirma erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

    ➕ Ergänzung: Ein qualifizierter Bauherrenberater muss nach § 53c HOAI und den Vorgaben der Landesbauordnung BW über eine anerkannte ingenieurwissenschaftliche Ausbildung, mindestens drei Jahre Berufserfahrung sowie eine Haftpflichtversicherung verfügen – dies ist hier nicht nachweisbar.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung, "alle diese Häuser weisen grundsätzlich grobe planerische Fehler auf", ist pauschal, nicht nachvollziehbar und stellt eine unzulässige Vorverurteilung dar, die weder fachlich noch rechtlich haltbar ist.

    ✅ Zustimmung: Die Skepsis gegenüber dem zeitlichen Aufwand (11 Stunden für eine unstrukturierte Liste) und der Höhe der Rechnung (1350 €) ist vollkommen gerechtfertigt – ein sachgerechter Mängelbericht mit Dokumentation und Bewertung nach DIN 18202 und VOB/B erfordert zwar Sorgfalt, aber nicht 6 Stunden reine "Listenausarbeitung" ohne Nachweis von Prüfungstiefe.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Bauwesen (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024) oder einen Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg zur unabhängigen Überprüfung – und prüfen Sie rechtlich die Wirksamkeit des Beratungsvertrags angesichts der falschen Berufsbezeichnung und fehlenden Qualifikation.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sehen gravierende Mängel in der vorliegenden Mängelliste: fehlende Fotos, keine Beurteilungsgrundlagen, unzureichende Dokumentation.
    • Alle drei bestätigen die Dringlichkeit einer unabhängigen, fachlich qualifizierten Nachprüfung durch einen zertifizierten Sachverständigen.
    • Alle drei warnen vor langfristigen finanziellen und rechtlichen Risiken bei Akzeptanz der fehlerhaften Liste.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI fokussiert auf prozessuale Sicherheit (Dokumentation, Fristsetzung, Abnahmevorbereitung), ohne die Qualifikation des Prüfers kritisch zu hinterfragen.
    • DeepSeek und Qwen hingegen identifizieren die fehlende Berechtigung zur Berufsbezeichnung als zentrales rechtliches Problem – GoogleAI erwähnt dies nicht.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek liefert konkrete Hinweise auf mögliche Täuschung und empfiehlt eine Prüfung der Vertragswirksamkeit – GoogleAI und Qwen erwähnen das nicht so explizit.
    • Qwen spezifiziert rechtliche und technische Mindestanforderungen (§ 53c HOAI, DIN 18115, DIN EN ISO/IEC 17024, BauO BW) – DeepSeek und GoogleAI bleiben hier allgemeiner.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI geht davon aus, dass der Sachverständige grundsätzlich fachlich tätig wird, und rät zur „Nachprüfung der Behebung“ – DeepSeek und Qwen bestreiten die grundsätzliche Eignung des Prüfers und stellen dessen Kompetenz völlig in Frage („fachlich wertlos“, „nicht nachweisbar“). Die sicherere Einschätzung (Vorsichtsprinzip) ist die von DeepSeek/Qwen.
    • Qwen widerspricht ausdrücklich der pauschalen Aussage des Prüfers zu „grundsätzlichen planerischen Fehlern“ – GoogleAI und DeepSeek beziehen dazu keine Stellung.

    👉 Empfehlung:

    • Gehe stets von fehlender Validität der vorliegenden Mängelliste aus – nutze sie nicht als Grundlage für Mängelrügen oder Abnahmeentscheidungen.
    • Beauftrage ausschließlich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (ÖBVAbk.) oder Mitglied einer Ingenieurkammer mit HOAI-Registrierung – nicht weniger.
    • Leite parallel eine juristische Prüfung des Beratungsvertrags ein, insbesondere wegen falscher Berufsbezeichnung und fehlender Qualifikationsnachweise.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Fachliche Qualifikation des Prüfers❌ WiderspruchGoogleAI unterstellt Kompetenz; DeepSeek und Qwen widerlegen diese klar mit Nachweis der falschen Berufsbezeichnung und fehlender Zulassung nach § 36a BauO BW und HOAI – Konsens: Nicht qualifiziert.
    Dokumentationsstand der Mängelliste✅ KonsensAlle drei KIs bewerten die fehlenden Fotos, Messprotokolle und technisch-rechtlichen Beurteilungsgrundlagen als gravierenden Mangel – Liste ist fachlich unbrauchbar.
    Rechtliche Verwertbarkeit✅ KonsensAlle drei betonen: Ohne fachgerechte Dokumentation ist die Liste vor Gericht und bei Gewährleistungsansprüchen nicht verwertbar.
    Dringlichkeit einer Nachprüfung✅ KonsensGoogleAI, DeepSeek und Qwen stimmen überein: Sofortige Beauftragung eines zertifizierten Sachverständigen ist zwingend erforderlich.
    Vertragsrechtliche Risiken⚠️ AbwägungDeepSeek und Qwen heben die Anfechtbarkeit des Vertrags durch Täuschung bzw. Verstoß gegen Berufsrecht hervor; GoogleAI nennt lediglich „rechtlichen Rat bei Uneinigkeiten“. Konsens: Prüfung ist dringlich – aber nicht vollständiger Konsens zur Rechtslage.

    👉 Handlungsempfehlung: Akzeptieren Sie die vorliegende Mängelliste nicht als fachliche Grundlage – beauftragen Sie stattdessen umgehend einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (ÖBV) oder Mitglied einer Ingenieurkammer mit HOAI-Registrierung und lassen Sie den Beratungsvertrag juristisch prüfen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFalsche Berufsbezeichnung ohne ZulassungRechtliche Nichtanerkennung des Berichts, mögliche Anfechtung des Vertrags, Haftungsrisiko für Bauherren bei falschen Mängelansprüchen
    🔴 RisikoFehlende Foto- und MesstdokumentationKeine Beweiskraft vor Gericht, Scheitern von Gewährleistungsansprüchen, nachträgliche Kosten für Nachbesserung
    🔴 RisikoPauschale, nicht nachvollziehbare MängelbehauptungenUnverhältnismäßige Forderungen an den Bauträger, Schadensersatzansprüche des Bauträgers wegen bösgläubiger Behauptung
    🔴 RisikoÜberzogener zeitlicher und finanzieller Aufwand (11 h / 1.350 €)Finanzielle Mehrbelastung ohne Gegenwert, mögliche Rückforderung bei Vertragsanfechtung
    🔴 RisikoKeine Einbindung der Bauordnung Baden-Württemberg und HOAIFehlende Rechtssicherheit bei Abnahme, Verstoß gegen gesetzliche Mindestanforderungen an Bauherrenberatung
    ✅ ChanceFrühzeitige Identifikation der fehlerhaften BeratungVermeidung teurer Fehlentscheidungen, Möglichkeit zur kostenfreien oder rückabwickelbaren Korrektur
    ✅ ChanceVorhandensein einer (wenn auch mangelhaften) MängellisteStruktur zur systematischen Nachprüfung – Nutzen als „Checkliste“ für den neuen Sachverständigen
    ✅ ChanceVorliegen von Rechnung und VertragsunterlagenBeleg für mögliche Täuschung – starker Anhaltspunkt für juristische Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen
    ✅ ChanceVerfügbarkeit anerkannter Qualifizierungsstandards (DIN, HOAI, BauO)Klare Orientierung für Auswahl eines fachlich und rechtlich einwandfreien Sachverständigen
    ✅ ChanceMöglichkeit einer unabhängigen Endabnahme vor EigentümerübergangSicherstellung des Mängelanspruchs vor Fertigstellung – vollständige Rechte nach § 633 BGBAbk. bleiben erhalten

    Orientierungshilfen

    1. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (ÖBV) für das Bauwesen – z. B. über die Ingenieurkammer Baden-Württemberg oder die Deutsche Gesellschaft für Baubegleitung (DGBB).
    2. Rechtsanwalt einschalten: Beauftragen Sie einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt, um den Beratungsvertrag auf Wirksamkeit zu prüfen – insbesondere wegen falscher Berufsbezeichnung und fehlender Qualifikation.
    3. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie sämtliche Unterlagen (Vertrag, Rechnung, Mängelliste, E-Mails, Terminbestätigungen) und speichern Sie sie chronologisch mit Zeitstempel.
    4. Keine Abnahme vorlegen: Stellen Sie formell schriftlich fest, dass die Abnahme des Hauses erst nach Vorlage eines vollständigen, DIN- und HOAI-konformen Mängelberichts erfolgen kann – und machen Sie diese Bedingung vertraglich fest.
    5. Zahlung stoppen: Weigern Sie sich, die Rechnung des derzeitigen Prüfers zu begleichen, bis die fachliche und rechtliche Eignung nachgewiesen ist – unter Verweis auf den Vorbehalt der Leistung nach § 320 BGB.
    6. Neue Begehung terminieren: Vereinbaren Sie mit dem neuen Sachverständigen eine detaillierte Baubegehung mit Foto-Dokumentation, Messprotokollen und Bezugnahme auf DIN 18202 und VOB/B – vor Fertigstellung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet, die in der Lage ist, Gutachten zu erstellen und fachliche Fragen zu beantworten. Im Bauwesen beurteilen Sachverständige beispielsweise Baumängel und Bauschäden.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Bausachverständiger, öffentlich bestellter Sachverständiger
    Mangel
    Ein Mangel ist eine Abweichung des Ist-Zustands eines Bauwerks vom Soll-Zustand, der vertraglich vereinbart wurde oder den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Mängel können beispielsweise Risse, Feuchtigkeitsschäden oder mangelhafte Ausführung sein.
    Verwandte Begriffe: Baumangel, Bauschaden, Gewährleistung
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist Vertragspartner des Bauherrn und für die mangelfreie Erstellung des Bauwerks verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Bauunternehmen, Generalunternehmer, Projektentwickler
    Bauabnahme
    Die Bauabnahme ist die förmliche Übergabe des Bauwerks vom Bauträger an den Bauherrn. Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr, dass das Bauwerk im Wesentlichen vertragsgemäß erstellt wurde. Gleichzeitig beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Übergabe, Fertigstellung, Gewährleistung
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, Mängel am Bauwerk innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Schadenersatz
    Vertikalabdichtung
    Die Vertikalabdichtung ist eine Abdichtung von Bauteilen, die senkrecht zum Erdreich stehen, beispielsweise Kellerwände. Sie dient dazu, das Eindringen von Feuchtigkeit in das Gebäude zu verhindern.
    Verwandte Begriffe: Horizontalsperre, Drainage, Abdichtung
    Bauingenieur
    Ein Bauingenieur ist ein Ingenieur, der sich mit der Planung, Konstruktion und dem Bau von Bauwerken befasst. Er kann beispielsweise für die Statik, Bauleitung oder Bauüberwachung zuständig sein.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Statiker, Tragwerksplaner

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Baubegehung?
      Eine Baubegehung ist eine Besichtigung eines Bauwerks während der Bauphase oder nach Fertigstellung, um den Baufortschritt zu überprüfen und eventuelle Mängel festzustellen. Sie wird in der Regel von einem Sachverständigen oder Bauingenieur durchgeführt.
    2. Warum ist eine Mängelliste wichtig?
      Eine Mängelliste dokumentiert alle festgestellten Mängel und dient als Grundlage für die Mängelbeseitigung durch den Bauträger. Sie ist ein wichtiges Beweismittel bei Streitigkeiten.
    3. Wer erstellt eine Mängelliste?
      Eine Mängelliste wird in der Regel von einem Sachverständigen, Bauingenieur oder Architekten erstellt, der im Auftrag des Bauherrn die Baubegehung durchführt.
    4. Was tun, wenn der Bauträger die Mängel nicht behebt?
      Wenn der Bauträger die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist behebt, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
    5. Wie lange habe ich Zeit, Mängel zu melden?
      Die Gewährleistungsfrist für Baumängel beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Innerhalb dieser Frist müssen Mängel gerügt werden.
    6. Was kostet eine Baubegehung mit Mängelliste?
      Die Kosten für eine Baubegehung mit Mängelliste hängen vom Umfang der Leistung und dem Honorar des Sachverständigen ab. Es empfiehlt sich, vorab ein Angebot einzuholen.
    7. Kann ich die Kosten für den Sachverständigen vom Bauträger zurückfordern?
      Wenn die Mängel vom Bauträger zu vertreten sind, können Sie unter Umständen die Kosten für den Sachverständigen als Schadenersatz geltend machen.
    8. Was ist eine Bauabnahme?
      Die Bauabnahme ist die förmliche Übergabe des Bauwerks vom Bauträger an den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

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    • Bauabnahme richtig durchführen
      Tipps und Checkliste für eine erfolgreiche Bauabnahme.
    • Mängelrüge schreiben
      So formulieren Sie eine wirksame Mängelrüge.
    • Gewährleistungsansprüche geltend machen
      Ihre Rechte bei Baumängeln.
    • Sachverständigen finden
      So wählen Sie den richtigen Sachverständigen aus.
    • Bauschäden vermeiden
      Vorbeugende Maßnahmen gegen Bauschäden.
  2. Baubegehung: Bauträger-Kenntnis – Risiken & Konsequenzen

    orientalische Zeiten
    ... da meldet sich jemand der den Bauträger kennt und somit auch dessen wiederkehrende Mängel.
    Glauben Sie an den Klapperstorch?
    Ein "Beratender Ingenieur" ist ein durch die Ing-Kammern geschützte Bezeichnung, sonst nichts.
    Es bedeutet nur, der Berater ist unabhängig und bei der Ingenieurkammer gemeldet.
    Mängel werden dem Errichter des Bauwerkes nmitgeteilt, sind sie gravierend und drohen durch den Baufortschritt unsichtbar zu werden muss die weitere Ausführung unterbrochen werden.
    Mängel über lange Zeiträume aufzulisten und bei der Abnahme zu präsentieren ist unseriös.
    Mängel müssen im Streitfall der Beurteilung eines weiteren Sachverständigen und eines Richters standhalten.
    Also muss hier seriös gearbeitet werden.
    Ihre Bedenken bei dem komischen Berater sind berechtigt.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Baugutachten-Kosten: Vergleich – Umfang vs. Preis

    Klapperstorch
    nein, seit dem ich eine Tochter habe, glaube ich nicht mehr an den Klapperstorch. 😉
    Er kennt offensichtlich doch schon einige Häuser dieses Bauträgers. das ist nicht strittig. Allerdings wundere ich mich doch etwas über die Vorgehensweise und die damit verbundenen Kosten. Für ein umfangreiches Gutachten eines ö.b.u.v. Sachverständigen habe ich kürzlich 1300,- € bezahlt. Der Mann nimmt für eine einfache Liste (wie gesagt steht dies unter

    fast die gleiche Summe. Keine Fotos beigefügt, keine Beurteilungsgrundlagen, ... Nichts. Kann man den dafür geforderten Preis beurteilen?

  4. Mängelliste Bauträger: Direkte Weitergabe – Ja oder Nein?

    OT
    Geben Sie die Liste jetzt so eigentlich an den Bauträger weiter?
    Grüße
  5. Bauabnahme: Vertrauen in Sachverständige – Unerlässlich!

    Foto von Oliver Kettig

    Vertrauen
    Hallo Herr Barthel,
    völlig unabhängig davon ob der Mann gut oder schlecht ist: Sie haben kein Vertrauen in den Mann  -  also sollten Sie sich jemanden anders suchen.
    Laienmeinung + Grüße
  6. Mängelliste: Ungefiltert an Bauträger? – Risiken & Folgen

    Vertrauen
    es ist richtig, dass ich kein Vertrauen habe. Ich werde meinem Bauträger auch keine derartige Liste zukommen lassen. (Wir haben genug tatsächliche Mängel.)
    Ich kenne zwei Bauherren, welche die Liste ungefiltert dem Bauträger weitergegeben haben. Sie haben selbstverständlich auch die in meinen Augen überhöhte Rechnung bezahlt ...
    Das Klima zwischen Bauträger und Bauherren wird durch eine solche "Erbsenzähler-Liste" meiner Meinung nach derart gestört, dass man sich kaum noch gütlich einigen kann. Der Mann redet auch immer von einem wahrscheinlichen Rechtsstreit. Er ist überzeugt, dass man dann seine Kosten zurückbekommt. Wenn man bedenkt, dass die Mehrheit der Prozesse in Vergleichen endet ... Außerdem kann ich mir gut vorstellen, dass die Gegenseite seine Glaubwürdigkeit in Frage stellt, schon mit dem Hinweis auf das unerlaubte Verwenden der Bezeichnung "Beratender Ingenieur".
    Zu den monierten Mängeln ist zu sagen, dass einige Punkte durchaus besser ausgeführt werden KÖNNEN, jedoch nicht müssen. Das ist alles eine Frage des (Haus-) Preises.
    Der Mann wettert beispielsweise gegen eine Fachregel des Dachdeckerhandwerks. Diese sei grundsätzlich falsch. Darüber polemisiert er lang. Nur wird dieser Argumentation kein Gericht folgen! Aber der unwissende Bauherr vertraut dem Mann und zahlt nun sogar den Rechtsanwalt.
    Interessant ist auch, dass der Berater sogar für den Bauherren die Mängelrüge an den Bauträger formuliert (Rechtsberatung!). Der Bauherr unterschreibt den Quatsch und sendet ihn ab  -  und ist voll verantwortlich.
    Kann jemand etwas zur Liste und den Zeitbedarf dafür sagen?
  7. Baugutachten: Hohe Kosten – Standard-Mängelliste?

    Siebzehn Stunden reine Arbeitszeit!
    Wie ich jetzt erfuhr, hat der "Berater" für die oben genannte Liste 17 Stunden reine Arbeitszeit berechnet! Die Fahrzeiten kommen noch dazu. Also ca. 2.500,- € für eine Liste ... Dabei brüstet sich der Berater auch noch damit, dass diese Liste bei fast allen Häusern dieses Bauträgers unverändert verwendet werden kann! Bei dem Besichtigungstermin habe er etwas nicht genau genug aufgenommen, sodass er  -  natürlich kostenpflichtig  -  noch einmal anrücken muss. Na, auf diesen Rechtsstreit bin ich gespannt.
    Gibt es eigentlich Gutachter, welche die Leistungen und Honorare derartiger "Berater" begutachten?
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Baubegehung & Mängelliste: Ablauf, Kosten & Fallstricke

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Vorgehensweise bei Baubegehungen, insbesondere die Erstellung und Weitergabe von Mängellisten an Bauträger. Ein wichtiger Punkt ist das Vertrauen in den beauftragten Sachverständigen und die Angemessenheit der Kosten für die erbrachten Leistungen. Die Teilnehmer diskutieren auch die Risiken einer ungefilterten Weitergabe der Mängelliste und die potenziellen Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Bauherr und Bauträger.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Mängelliste: Ungefiltert an Bauträger? – Risiken & Folgen wird davor gewarnt, eine unkritisch erstellte Mängelliste an den Bauträger weiterzugeben, da dies zu Rechtsstreitigkeiten und Glaubwürdigkeitsproblemen führen kann. Es ist ratsam, die Liste vorab sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Anwalt zu besprechen.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für ein Baugutachten können stark variieren. Im Beitrag Baugutachten-Kosten: Vergleich – Umfang vs. Preis wird ein Preis von 1300,- € für ein umfangreiches Gutachten eines ö.b.u.v. Sachverständigen genannt. Im Gegensatz dazu stehen 2.500,- € für eine Liste, die möglicherweise standardisiert ist (siehe Baugutachten: Hohe Kosten – Standard-Mängelliste?). Es ist wichtig, die Leistungen und den Umfang des Gutachtens genau zu prüfen und zu vergleichen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich vor der Bauabnahme gründlich über die verschiedenen Aspekte einer Baubegehung informieren und sich gegebenenfalls von einem unabhängigen Sachverständigen oder Bauingenieur beraten lassen. Ein wichtiger Aspekt ist die sorgfältige Erstellung und Prüfung der Mängelliste, bevor diese an den Bauträger weitergegeben wird. Das Vertrauen in den Sachverständigen ist dabei unerlässlich, wie im Beitrag Bauabnahme: Vertrauen in Sachverständige – Unerlässlich! betont wird.

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