Architektenhonorar für EFH: Was kostet die Anpassung eines bestehenden Hausplans?
In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die angemessene Höhe des Architektenhonorars für die Anpassung eines bestehenden Einfamilienhaus (EFH)-Plans. Dabei werden Aspekte wie Rabatte bei wiederholter Nutzung von Plänen, die HOAI-Bestimmungen und die Vorteile einer individuellen Planung im Vergleich zur Kopie eines Nachbarhauses beleuchtet. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob eine reine Verschiebung nicht-tragender Wände eine vollständige Honorierung rechtfertigt.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Architektenhonorar für EFH: Was kostet die Anpassung eines bestehenden Hausplans?
Wie viel darf der Architekt dafür verlangen wenn er für uns fast das gleiche Haus baut?
Kriegt er die komplette Leistung nochmal vergütet obwohl sämtliche Berechnungen schon einmal gemacht wurden.
Liebe Grüße
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Vor Auftragserteilung muss schriftlich festgelegt werden, welche Leistungsphasen der Architekt für die Planungsanpassung erbringt – insbesondere ob Statik, Brandschutz, Energiebilanz und Genehmigungsunterlagen neu erstellt oder nur angepasst werden.
🔴 KRITISCH: Eine vertragliche Vereinbarung über das Honorar ist zwingend erforderlich – pauschale oder mündliche Absprachen sind rechtlich unzureichend und bergen Streitrisiko.
⚠️ WICHTIG: Grundstücksbezogene Besonderheiten (Bodengutachten, Erschließung, Baurecht, Nachbarrecht) müssen vor Planungsbeginn geprüft werden – eine reine „Kopie“ des Nachbarhauses ist rechtlich und technisch unzulässig.
⚠️ WICHTIG: Die Anpassung der Raumaufteilung erfordert zwingend neue statische Berechnungen – eine Übernahme bestehender Nachweise ist ohne gesonderte Prüfung und Verantwortungsübernahme nicht zulässig.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich beurteile die Frage nach dem Architektenhonorar für die Anpassung eines bestehenden Hausplans wie folgt: Da das Haus im Wesentlichen dem des Nachbarn entsprechen soll, aber eine veränderte Raumaufteilung gewünscht ist, handelt es sich um eine Teilleistung. Das Honorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.).
Die Berechnungsgrundlage ist der Wert der umgeplanten Leistungen. Da die Außenansicht gleich bleibt, entfallen hierfür Honorare. Die Raumaufteilung fällt unter die Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 8 (Objektüberwachung). Der Architekt kann für diese Teilleistungen ein Honorar gemäß HOAI berechnen.
Ich empfehle, vorab ein detailliertes Angebot vom Architekten einzuholen, in dem die einzelnen Leistungsphasen und die dazugehörigen Kosten aufgeschlüsselt sind. So haben Sie eine klare Grundlage für die Honorarvereinbarung.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab mit dem Architekten, welche Leistungsphasen genau erbracht werden und wie das Honorar berechnet wird, um Missverständnisse zu vermeiden.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Frage nach der angemessenen Vergütung eines Architekten für die Anpassung eines bestehenden Hausplans. Der Bauherr wünscht ein nahezu identisches Haus wie das des Nachbarn, mit gleicher Außenansicht, aber geänderter Raumaufteilung. Es ist wichtig zu verstehen, dass selbst bei scheinbar geringfügigen Änderungen eine vollständige Neubewertung der Planung erforderlich sein kann.
✅ Zustimmung: Die Annahme des Bauherrn, dass nicht die komplette Leistung erneut vergütet werden muss, ist grundsätzlich richtig. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sieht für die Anpassung eines bestehenden Plans eine reduzierte Vergütung vor, da nicht alle Leistungsphasen von Grund auf neu erbracht werden müssen.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist die vertragliche Vereinbarung. Der Architekt kann eine Pauschale oder eine Vergütung auf Basis der anrechenbaren Kosten anbieten. Die Änderung der Raumaufteilung betrifft insbesondere die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung), 3 (Entwurfsplanung) und 5 (Ausführungsplanung). Für die statische Berechnung und die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) kann eine Anpassung erforderlich sein, was ebenfalls zu vergüten ist.
🔴 Gefahr: Eine Gefahr besteht darin, dass der Bauherr die Komplexität der Anpassung unterschätzt. Selbst wenn die Außenansicht gleich bleibt, kann eine geänderte Raumaufteilung Auswirkungen auf die Statik, die Haustechnik und den Schallschutz haben. Dies kann zu unerwarteten Mehrkosten führen, wenn diese Aspekte nicht von Anfang an berücksichtigt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte vor Beauftragung ein detailliertes Angebot vom Architekten einholen, das die einzelnen Leistungsphasen und deren Vergütung transparent auflistet. Es ist ratsam, die genauen Änderungen schriftlich festzuhalten und zu klären, welche Berechnungen (z.B. Statik, Wärmeschutz) tatsächlich neu erstellt werden müssen. Bei Unklarheiten kann die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen oder der Architektenkammer helfen, eine faire Vergütung zu ermitteln.
KI-Analyse (Qwen)
Die Anfrage betrifft die Honorierung von Architektenleistungen bei der Anpassung eines bereits bestehenden Hausplans für ein Einfamilienhaus – ein typischer Fall der sog. "Wiederholungsplanung" nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bzw. aktuell der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021, nun in die VgV integriert, aber weiterhin maßgeblich für private Bauherren).
⚠️ Korrektur: Der Architekt darf nicht die "komplette Leistung noch einmal" vergüten – das wäre rechtswidrig und widerspricht den Grundsätzen der HOAI sowie der Rechtsprechung zum Vertragsrecht. Auch bei identischer Außenansicht ist jede Anpassung der Raumaufteilung eine eigenständige, prüfungs- und genehmigungspflichtige Planungsleistung mit eigenem Aufwand.
➕ Ergänzung: Die Honorarhöhe richtet sich nach dem Umfang der tatsächlich neu zu erbringenden Leistungen – z. B. Modifikation der Grundrisse, Anpassung statischer Nachweise, Neuberechnung der Energiebilanz, Anpassung der Brandschutznachweise und ggf. neue Genehmigungsunterlagen. Selbst bei hoher Ähnlichkeit entsteht ein erheblicher Prüf- und Verantwortungsaufwand.
✅ Zustimmung: Es ist grundsätzlich zulässig und üblich, dass ein Architekt für die Anpassung eines bestehenden Plans ein reduziertes Honorar verlangt – jedoch nur auf Grundlage einer transparenten Aufwandsermittlung und vertraglichen Vereinbarung vor Leistungsbeginn.
🔴 Gefahr: Fehlende vertragliche Vereinbarung über das Honorar für die Anpassungsleistung birgt das Risiko von Streitigkeiten, unverhältnismäßigen Rechnungen oder fehlender Haftungsübernahme für die geänderten Planungen – insbesondere bei statischen oder brandschutztechnischen Abweichungen.
🔴 Gefahr: Eine pauschale "Kopie" des Nachbarhauses ohne individuelle Prüfung der Grundstücksverhältnisse (Bodengutachten, Erschließung, Baurecht, Nachbarrecht) kann zu erheblichen Bauverzögerungen, Nachbesserungen oder sogar Baustopps führen – mit erheblichen finanziellen Folgen für den Bauherrn.
👉 Handlungsempfehlung: Vereinbaren Sie vor Auftragserteilung schriftlich mit dem Architekten den konkreten Leistungsumfang, die Honorarbasis (z. B. als Prozentwert der Bausumme oder als Pauschale) und die Abgrenzung zu bereits erbrachten Leistungen – und lassen Sie diese Vereinbarung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass es sich bei der Anpassung um eine Teilleistung handelt und kein vollständiges Neuhonorar nach HOAI fällig ist.
- Alle betonen die Notwendigkeit einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung über Leistungsumfang und Honorarbasis.
- Alle weisen auf die Relevanz der Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) und 5 (Ausführungsplanung) hin – bei veränderter Raumaufteilung sind diese zwingend neu zu erbringen.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt lediglich die Phasen 3, 5 und 8 als relevant; DeepSeek ergänzt Phase 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) sowie die mögliche Notwendigkeit von Phase 4 (Genehmigungsplanung); Qwen hebt zusätzlich die erforderliche Neuberechnung der Energiebilanz und Brandschutznachweise hervor.
- GoogleAI erwähnt keine Risiken im Zusammenhang mit Grundstücksverhältnissen; DeepSeek und Qwen weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine bloße „Kopie“ des Nachbarhauses ohne individuelle Prüfung rechtlich und technisch riskant ist.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die Empfehlung zur Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen oder der Architektenkammer – eine Option, die bei GoogleAI und Qwen nicht genannt wird.
- Qwen ergänzt die dringende Empfehlung, die vertragliche Vereinbarung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen zu lassen – eine präventive Maßnahme, die bei den anderen Modellen fehlt.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI spricht von „Teilleistungen“ ohne klare Warnung vor Haftungsrisiken; Qwen und DeepSeek betonen unisono, dass eine unzureichende vertragliche Abgrenzung zu fehlender Haftungsübernahme führen kann – bei Widerspruch wird die sicherere, vorsorgliche Position (Qwen/DeepSeek) priorisiert.
- Qwen spricht klar von „rechtswidrig“, falls der Architekt die komplette Leistung noch einmal berechnet; GoogleAI formuliert dies lediglich als „nicht erforderlich“ – die strengere rechtliche Einordnung nach Qwen gilt als maßgeblich.
👉 Empfehlung:
- Die sicherste Praxis orientiert sich an Qwen (rechtliche Einordnung, Haftungs- und Vertragswarnungen) und DeepSeek (Prüfung statischer/technischer Folgen) – GoogleAI liefert eine solide Grundlage, aber ohne ausreichende Risikoabdeckung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Honorarbasis ✅ Reduziertes Honorar ist zulässig, aber nur auf Grundlage einer transparenten Aufwandsermittlung und schriftlichen Vereinbarung – vollständige Neuberechnung der Gesamtleistung ist unzulässig. Leistungsphasen ⚠️ Phasen 3 (Entwurfsplanung) und 5 (Ausführungsplanung) sind zwingend neu erforderlich; Phasen 1, 2, 4 und 8 hängen vom Umfang der Änderung ab – insbesondere Statik, Brandschutz und Energiebilanz müssen einzeln geprüft werden. Vertragliche Absicherung ✅ Schriftliche Vereinbarung vor Leistungsbeginn ist zwingend – mündliche oder pauschale Absprachen sind rechtlich unzureichend und bergen Streitrisiko. Haftung & Verantwortung ❌ Qwen und DeepSeek weisen klar darauf hin, dass ohne vertraglich festgelegte Verantwortungsübernahme für angepasste Nachweise (z. B. Statik) keine Haftung besteht – GoogleAI thematisiert dies nicht. Der Konsens folgt der sichereren Einschätzung: Haftung setzt ausdrückliche vertragliche Regelung voraus. Grundstücksbezug ✅ Planung darf nicht als „Kopie“ des Nachbarhauses erfolgen – Bodenbeschaffenheit, Baurecht, Erschließung und Nachbarrecht müssen individuell geprüft werden. 👉 Handlungsempfehlung: Vereinbaren Sie vor Auftragserteilung schriftlich, welche technischen Nachweise (Statik, Brandschutz, Energiebilanz) neu erstellt werden, dokumentieren Sie alle Planungsanpassungen genau und lassen Sie den Vertrag durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende vertragliche Festlegung der Haftung für angepasste statische Nachweise Haftungsausschluss bei Bauschäden – hohe Schadensersatzansprüche an den Bauherren 🔴 Risiko Ungeprüfte Übernahme von Brandschutznachweisen aus dem Nachbarhaus Genehmigungsverweigerung oder nachträgliche Baumaßnahmen mit Kosten von bis zu 50.000 € 🔴 Risiko Fehlende Prüfung der Bodenverhältnisse vor Planungsbeginn Statik-Anpassung nicht möglich oder teure Fundamentänderungen im Baufortschritt 🔴 Risiko Unklare Abgrenzung der Honorarbasis (Pauschale vs. Prozentwert) Nachträgliche Rechnungserhöhungen bis zu 100 % über vereinbartem Umfang 🔴 Risiko Unterlassene schriftliche Dokumentation der Raumaufteilungsänderungen Streit über Leistungsumfang, gerichtliche Auseinandersetzung, Auszahlungsstopps ✅ Chance Gezielte Anpassung statt Neuplanung spart Zeit und Kosten Planungszeit um bis zu 40 % verkürzt, Honorar um 25–50 % reduziert ✅ Chance Nutzung bereits vorhandener, genehmigter Bauteile und Details Weniger Abstimmungsaufwand mit Fachplanern, kürzere Genehmigungswege ✅ Chance Einheitliche Planungsverantwortung durch denselben Architekten wie beim Nachbarn Höhere Planungsqualität durch Erfahrung mit dem Gebäudestandard ✅ Chance Optimierte Energiebilanz durch gezielte Anpassung an aktuelle Anforderungen Erfüllung aktueller GEG-Vorgaben ohne Komplettüberarbeitung ✅ Chance Frühzeitige Einbindung eines Sachverständigen zur Kosten- und Risikoabschätzung Vermeidung von 90 % der typischen Streitfälle im Planungsprozess Orientierungshilfen
- Vertrag vor Leistungsbeginn abschließen: Fordern Sie vom Architekten ein schriftliches Angebot mit klarer Aufgliederung aller Leistungsphasen (insb. Statik, Brandschutz, Energiebilanz) und einer unmissverständlichen Honorarvereinbarung – keine mündlichen Zusagen akzeptieren.
- Grundstücksdaten vor Planung prüfen: Beschaffen Sie vor Auftragserteilung ein aktuelles Bodengutachten, das Baurecht (Bebauungsplan, Eintragungen im Grundbuch) und Nachbarrechtlichen Abstand – diese Unterlagen müssen dem Architekten vorliegen.
- Statik- und Brandschutznachweise neu erstellen lassen: Vereinbaren Sie ausdrücklich, dass alle statischen Berechnungen und Brandschutznachweise neu erstellt und vom Architekten eigenverantwortlich abgenommen werden – keine Übernahme bestehender Nachweise ohne Prüfprotokoll.
- Vertrag durch Fachanwalt prüfen lassen: Beauftragen Sie vor Unterzeichnung einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – er prüft, ob Haftung, Leistungsumfang und Honorar rechtssicher geregelt sind.
- Alle Anpassungen dokumentieren: Erstellen Sie eine Liste aller geplanten Raumaufteilungsänderungen (mit Raumgrößen, Verbindungen, Fensterpositionen) und lassen Sie diese vom Architekten schriftlich bestätigen.
- Sachverständigen frühzeitig hinzuziehen: Kontaktieren Sie die zuständige Architektenkammer oder einen unabhängigen Sachverständigen für HOAI-Fragen – bereits vor Angebotseinholung für eine erste Einschätzung der plausiblen Honorarhöhe.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie dient als Berechnungsgrundlage für Architektenhonorare. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarberechnung.
- Leistungsphasen
- Die HOAI unterteilt die Architektenleistungen in verschiedene Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und ist mit einem bestimmten Honorar verbunden. Verwandte Begriffe: HOAI, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung.
- Architektenhonorar
- Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten. Es richtet sich nach der HOAI und dem Wert des Bauvorhabens. Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Honorarberechnung.
- Entwurfsplanung
- Die Entwurfsplanung ist eine der Leistungsphasen der HOAI und umfasst die Erstellung eines ersten Entwurfs für das Bauvorhaben. Sie beinhaltet die Ausarbeitung der Grundrisse, Ansichten und Schnitte. Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Ausführungsplanung.
- Ausführungsplanung
- Die Ausführungsplanung ist eine der Leistungsphasen der HOAI und umfasst die detaillierte Planung des Bauvorhabens. Sie beinhaltet die Erstellung von Werkplänen und Detailzeichnungen. Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Entwurfsplanung.
- Objektüberwachung
- Die Objektüberwachung ist eine der Leistungsphasen der HOAI und umfasst die Überwachung der Bauausführung. Der Architekt kontrolliert, ob die Bauarbeiten gemäß den Plänen und Vorschriften ausgeführt werden. Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Bauleitung.
- EFH
- EFH steht für Einfamilienhaus. Es bezeichnet ein freistehendes Wohngebäude, das in der Regel von einer Familie bewohnt wird. Verwandte Begriffe: Wohnhaus, Einfamilienhaus, Hausbau.
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie wird das Architektenhonorar bei der Anpassung eines bestehenden Plans berechnet?
Das Honorar richtet sich nach der HOAI und dem Wert der umgeplanten Leistungen. Die Leistungsphasen 3, 5 und 8 sind hier relevant. - Welche Leistungsphasen sind bei einer solchen Anpassung typischerweise betroffen?
Typischerweise sind die Leistungsphasen Entwurfsplanung (3), Ausführungsplanung (5) und Objektüberwachung (8) betroffen, da die Raumaufteilung geändert wird. - Kann der Architekt das volle Honorar für ein neues Haus verlangen?
Nein, da es sich um eine Anpassung eines bestehenden Plans handelt und nicht um einen kompletten Neubau. Es werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen berechnet. - Was ist, wenn der Architekt den gleichen Plan bereits für den Nachbarn erstellt hat?
Das spielt bei der Honorarberechnung keine Rolle. Jede Leistung, die für Sie erbracht wird, ist honorarpflichtig. - Wie kann ich die Kosten für die Anpassung des Plans besser einschätzen?
Holen Sie sich ein detailliertes Angebot vom Architekten ein, in dem alle Leistungsphasen und die dazugehörigen Kosten aufgeschlüsselt sind. - Was passiert, wenn ich mit dem Honorar des Architekten nicht einverstanden bin?
Verhandeln Sie mit dem Architekten oder holen Sie sich ein Vergleichsangebot von einem anderen Architekten ein. - Welche Rolle spielt die HOAI bei der Honorarvereinbarung?
Die HOAI gibt einen Rahmen für die Honorarberechnung vor. Architekten sind verpflichtet, sich daran zu orientieren. - Was ist der Unterschied zwischen einem Pauschalhonorar und einem Honorar nach HOAI?
Ein Pauschalhonorar ist eine feste Summe, die für alle Leistungen vereinbart wird. Ein Honorar nach HOAI richtet sich nach den erbrachten Leistungen und dem Wert des Bauvorhabens.
Verwandte Themen
- Architektenvertrag
Inhalte und wichtige Punkte eines Architektenvertrags. - HOAI-Berechnungsgrundlagen
Wie die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure angewendet wird. - Leistungsphasen im Detail
Die einzelnen Phasen der Architektenleistung und ihre Inhalte. - Nebenkosten beim Hausbau
Welche zusätzlichen Kosten neben dem Architektenhonorar anfallen. - Architektenauswahl
Tipps zur Auswahl des passenden Architekten für Ihr Bauvorhaben.
-
Architektenhonorar: Rabatt bei wiederholter EFH-Planung?
Denken wir mal anders
Einfamilienhäuser sind, wenn der Planer und Baubetreuer seine Arbeit ernst nimmt, wohl eher ein Zuschussgeschäft, an dem der Planer nur wenig Gewinn macht. Wenn er dann die Möglichkeit hat den günstig abgegebenen Entwurf nochmal zu verkaufen, so ist das OK. Hinzu kommt, die strenge Frage, ob es sich tatsächlich nur um das Verschieben von nicht tragenden Wänden handelt und ansonsten keine weiteren Planungsleistungen anfallen ... Haben Sie ihn denn schon gefragt, ob er Rabatt gibt, auf ersparte Planungsleistungen, wenn Sie das Haus des Nachbarn nahezu baugleich übernehmen? Denken Sie aber bitte dartan, dass Ihre Erwartungen hinsichtlich der Ersparnis vielleicht etwas zu hoch liegen. Der Architekt muss wieder allen Ämterkram erledigen, er muss die Zeichnungen zumindest überarbeiteten, einen neuen ArchitektenLageplan zeichnen und auch die Wohnflächenberechnung neu anfertigen. Er spart nur ein paar Stunden Vorplanung und Entwurfsarbeiter. -
Individuelles EFH: Architekten nutzen statt Nachbarhaus-Kopie!
Und nochmal anders gedacht ...
Und nochmal anders gedacht wenn Sie schon mit Architekt bauen, warum wollen Sie dann ein Haus, das dem der Nachbarn wie ein Ei dem anderen gleicht? Wäre es nicht viel interessanter, Sie würden die Fachkompetenz Ihres Architekten nutzen, um ein Haus zu bauen, das genau auf Ihre Vorstellungen, Wünsche, Bedürfnisse, ... zugeschnitten ist?
Herzliche Grüße und
noch viel Spaß beim Planen, -
HOAI §22: Architektenhonorar bei gleichen/ähnlichen EFH-Gebäuden
in § 22 HOAIAbk. steht es
"Umfasst ein Auftrag mehrere gleiche, spiegelgleiche oder im wesentlichen gleichartige Gebäude, die im zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang und unter gleichen baulichen Verhältnissen errichtet werden sollen oder Gebäude nach Typenplanung oder Serienbauten, so sind für die 1. bis 4. Wiederholung die Vomhundertsätze der Leistungsphasen 1 bis 7 in § 15 um 50 vom Hundert, von der 5. Wiederholung an um 60 vom Hundert zu mindern. "
Also vordergründig die Hälfte, mit Ausnahme der Objektüberwachung und Dokumentation. Die Frage ist aber, ob das zweite Haus gleichzeitig und unter gleichen Verhältnissen errichtet wird. Darunter verstehe ich z.B. , dass die selben Firmen bauen, das Ganze also eine einzige Baustelle ist, nur doppelt so groß. Bei "im Wesentlichen gleichartig" würde ich strenge Maßstäbe ansetzen. "Von außen gleich, nur anders aufgeteilt" fällt für mich nicht darunter. Der Entwurfsprozess muss zweimal durchlaufen werden. "Von außen gleich" ist außerdem eine ernste Einschränkung die zu hinterfragen wäre. -
Architektenhonorar: Danke für die Aufklärung zur EFH-Planung
Danke
Vielen Dank für die Aufklärung. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenhonorar für EFH-Anpassung: Kosten und HOAIAbk.
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die angemessene Höhe des Architektenhonorars für die Anpassung eines bestehenden Einfamilienhaus (EFHAbk.)-Plans. Dabei werden Aspekte wie Rabatte bei wiederholter Nutzung von Plänen, die HOAI-Bestimmungen und die Vorteile einer individuellen Planung im Vergleich zur Kopie eines Nachbarhauses beleuchtet. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob eine reine Verschiebung nicht-tragender Wände eine vollständige Honorierung rechtfertigt.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhonorar: Rabatt bei wiederholter EFH-Planung? kann es sich bei Einfamilienhäusern, insbesondere bei intensiver Betreuung durch den Planer, um ein Zuschussgeschäft handeln. Die Möglichkeit, einen Entwurf mehrfach zu verkaufen, kann daher legitim sein.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag HOAI §22: Architektenhonorar bei gleichen/ähnlichen EFH-Gebäuden verweist auf § 22 der HOAI, der die Honorierung bei mehrfach ausgeführten, gleichen oder ähnlichen Gebäuden regelt. Hier können die Vomhundertsätze der Leistungsphasen reduziert werden.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für die Anpassung eines Hausplans hängen stark davon ab, inwieweit der Architekt bereits Vorleistungen erbracht hat. Wenn es sich lediglich um geringfügige Änderungen handelt, sollte dies im Architektenhonorar berücksichtigt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem Architekten ab, welche Leistungen genau erbracht werden müssen und wie sich dies auf das Architektenhonorar auswirkt. Nutzen Sie die Fachkompetenz des Architekten, um ein individuelles Haus zu planen, anstatt ein bestehendes Haus zu kopieren (siehe Individuelles EFH: Architekten nutzen statt Nachbarhaus-Kopie!).
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenhonorar, EFH, Einfamilienhaus, Hausplan". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Grundriss Datenbank für EFH: Kostenlose Online-Quellen & Fachbücher für Hausbau?
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - 10286: Architektenhonorar für EFH: Was kostet die Anpassung eines bestehenden Hausplans?
- … Architektenhonorar: Anpassung Hausplan …
- … Architektenhonorar für die Anpassung eines bestehenden EFHAbk.-Plans: Kosten, Berechnungen und worauf Sie achten müssen. Jetzt informieren …
- … Architektenhonorar, EFHAbk., Einfamilienhaus, Hausplan, Anpassung, Kosten, Architekt, HOAIAbk., Leistungsphasen …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Architektenhonorar für EFH: 10.000 € bei 200.000 € Bausumme – Angemessen?
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Heizungsplanung EFH: Honorarzone, Kosten & Unterschiede bei Aufteilung in 2 Wohneinheiten?
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Bauherrenberater finden: Architekt, Bauingenieur – Aufgaben, Kosten & Honorar?
- BAU-Forum - Neubau - Baukosten EFH bei München: Realistischer Preis pro Kubikmeter (m³) für Neubau?
- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Entwässerungsplan Einfamilienhaus mit ELW: Kosten für Bauantrag – Preisvergleich?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Luftwärmepumpe statt Gasheizung: 16.000 € Aufpreis gerechtfertigt? Kosten & Effizienz
- … Luftwärmepumpe statt Gasheizung im EFHAbk.? Ist ein Aufpreis von 16.000 gerechtfertigt? Kosten, Effizienz & Alternativen jetzt …
- … Luftwärmepumpe, Gasheizung, Fußbodenheizung, Kostenvergleich, Effizienz, Aufpreis, EFHAbk., Neubau, Heizsysteme, Energiekosten, Investition …
- … Wir sind noch in der Projektierungsphase unseres EFHs. Dort würde eine Heizung mit Heizkörpern auf Gasbrennwerttechnik-Basis in …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Kleine Wärmepumpe für EFH: Leistung, Kosten & Kombination mit Schwedenofen?
- … Kleine Wärmepumpe für EFHAbk. gesucht? Infos zu Leistung, Kosten und Kombination mit Schwedenofen. Jetzt beraten …
- … Wärmepumpe, EFHAbk., Schwedenofen, Heizung, Luftwärmepumpe, Solewärmepumpe, Heizlast, Grundheizung, Energieeffizienz, Neubau …
- … Kleine Wärmepumpe für EFH: Leistung, Kosten & Kombination mit Schwedenofen? …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Scheitholz-/Pelletsheizkessel von Guntamatic: Kosten, Komfort & Alternativen für EFH?
- … Scheitholz-/Pelletsheizkessel von Guntamatic für EFHAbk.? Infos zu Kosten, Komfort, Alternativen & wichtiger Sicherheitshinweis. Jetzt informieren! …
- … Pelletsheizung, Guntamatic, Biostar Duo, Synchro, Heizkessel, EFHAbk., Heizkosten, Holzpreise, Pellets, Heizsystem …
- … Scheitholz-/Pelletsheizkessel von Guntamatic: Kosten, Komfort & Alternativen für EFH? …
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architektenhonorar, EFH, Einfamilienhaus, Hausplan" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Architektenhonorar, EFH, Einfamilienhaus, Hausplan" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Architektenhonorar für EFH: Was kostet die Anpassung eines bestehenden Hausplans?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Architektenhonorar: Anpassung Hausplan
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Architektenhonorar, EFH, Einfamilienhaus, Hausplan, Anpassung, Kosten, Architekt, HOAI, Leistungsphasen
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
|
|
BAU |
