Architektenhonorar Doppelhaus: Berechnung nach HOAI für zwei Haushälften?
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Werden die Baukosten für das gesamte DH nach HOAIAbk. angesetzt (bei einem Bauantrag für beide Doppelhaushälfte und gleichzeitigem Bau) oder greift hier § 22 (Auftrag für mehrere Gebäude) mit den entsprechenden Regelungen für die Leistungsphasen 1 bis 7 (50 %) und 8 bis 9 (100 %)?
Wie ich die HOAI lese, wird bei gleichzeitigem Bau und einem Auftraggeber der beiden Doppelhaushälfte § 22 angewendet. Bei zeitlicher Trennung der Ausführung (§ 21) und/oder zwei unterschiedlichen Auftraggebern wird das Architektenhonorar je Doppelhaushälfte ermittelt.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 KRITISCH: Die HOAIAbk. 2021 ist seit 01.01.2021 maßgeblich – alle Verweise auf die alte HOAI (z. B. § 22) sind rechtsunsicher und führen bei fehlender Anpassung zu unwirksamen Verträgen oder Nachzahlungsansprüchen.
🔴 KRITISCH: Die Zahl der Auftraggeber – nicht die Bauantragslage – entscheidet über die Honorarstruktur: Zwei rechtlich getrennte Bauherren erfordern zwei getrennte Architektenverträge mit jeweils eigenständiger Honorarvereinbarung nach § 7 Abs. 1 HOAI 2021.
⚠️ WICHTIG: Eine mündliche oder unklare vertragliche Regelung zur Honorarberechnung birgt erhebliches Risiko – die Schriftform mit klarer Festlegung von Auftraggebern, Leistungsphasen und Honorarbasis ist zwingend erforderlich.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die Berechnung des Architektenhonorars bei einem Doppelhaus mit zwei gespiegelten Doppelhaushälften für unterschiedliche Nutzer hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Ausgestaltung des Auftrags und der Anwendung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Grundsatz: Das Architektenhonorar richtet sich nach den anrechenbaren Baukosten, dem Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens (Honorarzone) und den erbrachten Leistungsphasen.
Option 1: Gemeinsamer Bauantrag und einheitlicher Auftraggeber: Wenn ein gemeinsamer Bauantrag für beide Doppelhaushälften gestellt wird und ein einheitlicher Auftraggeber (z.B. eine Baugemeinschaft) vorliegt, werden die gesamten Baukosten des Doppelhauses als Grundlage für die Honorarberechnung herangezogen. Hierbei ist zu prüfen, ob es sich um ein "gleichartiges Gebäude" im Sinne der HOAI handelt.
Option 2: Getrennte Aufträge und unterschiedliche Auftraggeber: Wenn zwei separate Aufträge von unterschiedlichen Auftraggebern vorliegen, könnte § 22 HOAI (Auftrag für mehrere Gebäude) relevant sein. In diesem Fall könnte das Honorar für jede Doppelhaushälfte separat berechnet werden, wobei die Baukosten der jeweiligen Hälfte als Grundlage dienen. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen und hängt von der konkreten Ausgestaltung der Verträge ab.
Leistungsphasen: Das Honorar wird für jede Leistungsphase (1-9) anteilig berechnet. Es ist wichtig, klar zu definieren, welche Leistungsphasen für welche Doppelhaushälfte erbracht werden.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, die genaue Vorgehensweise mit dem Architekten im Vorfeld vertraglich festzulegen und gegebenenfalls eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Honorarberechnung korrekt und nachvollziehbar ist.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die korrekte Honorarermittlung nach der HOAI für ein Doppelhaus mit zwei gespiegelten Haushälften, die für unterschiedliche Nutzer errichtet werden. Die Kernfrage ist, ob die anrechenbaren Kosten für das gesamte Doppelhaus oder für jede Haushälfte separat zu ermitteln sind. Der Fragesteller hat die wesentlichen Rechtsgrundlagen bereits zutreffend identifiziert, insbesondere die Abgrenzung zwischen § 22 HOAI (Auftrag für mehrere Gebäude) und § 21 HOAI (zeitlich getrennte Ausführung).
✅ Zustimmung: Die Einschätzung des Fragestellers ist im Kern richtig. Bei einem einheitlichen Bauantrag, gleichzeitigem Bau und einem einzigen Auftraggeber (z.B. ein Bauträger oder eine Bauherrengemeinschaft) ist § 22 HOAI anzuwenden. Dies bedeutet, dass die anrechenbaren Kosten aus den Kosten beider Haushälften gebildet werden, jedoch mit einem Abschlag von 50 % auf die Honorare der Leistungsphasen 1 bis 7.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Definition des Begriffs "Gebäude" nach HOAI. Ein Doppelhaus gilt rechtlich als ein Gebäude mit zwei Nutzungseinheiten, nicht als zwei separate Gebäude. Daher ist § 22 HOAI nur dann anwendbar, wenn tatsächlich mehrere eigenständige Gebäude vorliegen. Bei einem Doppelhaus ist die Anwendung von § 22 HOAI umstritten, da es sich um ein einziges Gebäude handelt. Die Rechtsprechung tendiert dazu, bei einem Doppelhaus mit einem Bauantrag und einem Auftraggeber die Honorarberechnung auf Basis der Gesamtkosten ohne den Abschlag nach § 22 HOAI vorzunehmen.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass bei zwei unterschiedlichen Auftraggebern das Honorar je Doppelhaushälfte ermittelt wird, ist zu differenzieren. Auch bei zwei Auftraggebern kann ein gemeinsamer Bauantrag gestellt werden. In diesem Fall ist die Honorarberechnung komplexer und hängt von der vertraglichen Gestaltung ab. Liegen jedoch zwei getrennte Bauanträge und zwei getrennte Aufträge vor, ist tatsächlich jede Haushälfte separat zu berechnen.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht in einer fehlerhaften Vertragsgestaltung. Wird § 22 HOAI fälschlich angewendet, droht eine erhebliche Honorarminderung für den Architekten. Wird sie nicht angewendet, obwohl sie rechtlich geboten wäre, droht eine Überzahlung durch den Auftraggeber. Beides kann zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, die genauen Umstände des Bauvorhabens (Anzahl der Bauanträge, Anzahl der Auftraggeber, zeitlicher Ablauf) vertraglich eindeutig zu regeln. Aufgrund der komplexen und teils umstrittenen Rechtslage sollte ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht mit der Prüfung des konkreten Falls und der Erstellung der Honorarvereinbarung beauftragt werden. Nur so kann eine rechtssichere und für beide Seiten faire Honorarermittlung gewährleistet werden.
KI-Analyse (Qwen)
Die Frage betrifft die korrekte Anwendung der HOAI (bis zur Auslaufregelung 2020) bzw. der aktuell geltenden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) bei der Planung eines Doppelhauses mit zwei gespiegelten, aber rechtlich und wirtschaftlich getrennten Haushälften. Entscheidend sind die Auftragssituation, die Bauherrenstruktur und die zeitliche Abstimmung der Baumaßnahmen.
✅ Zustimmung: Ihre Interpretation der früheren HOAI ist grundsätzlich sachlich richtig: Bei einem einzigen Auftraggeber, einem gemeinsamen Bauantrag und gleichzeitigem Bau wurde früher regelmäßig § 22 HOAI (mehrere Gebäude) angewendet, was zu einer Honorarreduzierung auf 50 % für Leistungsphasen 1–7 führte.
⚠️ Korrektur: Die HOAI wurde zum 01.01.2021 durch die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) abgelöst, die keine starren Prozentsätze mehr vorschreibt, sondern eine verhandelbare Honorarvereinbarung nach § 7 Abs. 1 HOAI 2021 vorsieht – mit Mindest- und Höchstgrenzen je Leistungsphase. Die alten §§ 21 und 22 existieren nicht mehr in dieser Form.
➕ Ergänzung: Auch unter der HOAI 2021 bleibt die Auftragssituation entscheidend: Sind zwei rechtlich unabhängige Bauherren beteiligt, liegt faktisch ein Doppel-Auftrag vor – selbst bei gemeinsamer Bauantragstellung. Dann ist ein getrenntes Honorar für jede Haushälfte zu vereinbaren, da kein einheitlicher Auftraggeber vorliegt.
🔴 Gefahr: Eine pauschale Anwendung alter HOAI-Regeln (z. B. § 22) auf aktuelle Verträge birgt erhebliche rechtliche Risiken – insbesondere bei fehlender schriftlicher Honorarvereinbarung oder unklarer Auftraggeberstruktur. Das kann zu Honorarstreitigkeiten, unwirksamen Verträgen oder Ansprüchen auf Nachzahlung führen.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein gemeinsamer Bauantrag automatisch einen einheitlichen Auftrag begründet, ist unzutreffend: Maßgeblich ist allein die vertragliche Vereinbarung mit dem Architekten – nicht die formale Baugenehmigungssituation.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor Vertragsabschluss eindeutig, ob ein oder zwei Auftraggeber beteiligt sind, ob ein gemeinsamer oder getrennter Architektenvertrag vorliegt und welche Leistungsphasen konkret vereinbart werden. Beauftragen Sie einen auf Architektenrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einen unabhängigen Honorarberater, um die vertragliche Absicherung und die korrekte Honorarberechnung nach HOAI 2021 sicherzustellen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Auftragssituation – insbesondere die Anzahl und Rechtsstellung der Auftraggeber – entscheidend für die Honorarermittlung ist.
- Alle betonen die Notwendigkeit vertraglicher Klarstellung vor Vertragsabschluss und warnen vor pauschalen Annahmen.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI erwähnt HOAI 2021 nicht und operiert weiterhin mit § 22 der alten HOAI; DeepSeek und Qwen korrigieren dies – Qwen konkretisiert den Wegfall der starren § 22-Regelung zugunsten verhandelbarer Honorare nach § 7 HOAI 2021.
- GoogleAI stellt den gemeinsamen Bauantrag als entscheidendes Kriterium dar; DeepSeek und Qwen widersprechen dies ausdrücklich: Qwen betont, dass maßgeblich die vertragliche Vereinbarung – nicht die Baugenehmigungssituation – gilt.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die Rechtsprechungstendenz: Ein Doppelhaus gilt als ein Gebäude – daher ist § 22 HOAI (mehrere Gebäude) grundsätzlich unanwendbar, selbst bei gemeinsamem Bauantrag.
- Qwen ergänzt die konkrete vertragliche Struktur: Bei zwei Auftraggebern liegt ein „Doppel-Auftrag“ vor, der auch bei gemeinsamer Bauantragstellung zwei getrennte Honorarvereinbarungen erfordert.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert, dass ein gemeinsamer Bauantrag mit einheitlichem Auftraggeber zur Anwendung von § 22 HOAI führt – Qwen und DeepSeek widersprechen dies klar: Qwen verweist auf die rechtliche Obsoleszenz von § 22, DeepSeek auf die faktische Einheitlichkeit des Doppelhauses als ein Gebäude.
- GoogleAI stellt § 22 als mögliche Option dar; Qwen und DeepSeek bewerten dessen Anwendung als rechtsunsicher oder unzulässig – die sicherere Einschätzung (nach Vorsichtsprinzip) ist die Ablehnung von § 22 bei Doppelhäusern.
👉 Empfehlung:
- Vertrauen Sie nicht auf veraltete HOAI-Referenzen – orientieren Sie sich ausschließlich an der HOAI 2021 mit § 7 Abs. 1 als zentralem Regelungspunkt.
- Dokumentieren Sie vor Vertragsabschluss schriftlich: Wer ist Auftraggeber? Wie viele Verträge werden abgeschlossen? Welche Leistungsphasen umfassen sie? Auf welcher Kostenbasis erfolgt die Berechnung?
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Grundlage ✅ Konsens HOAI 2021 ist maßgeblich; die alte HOAI (inkl. § 22) ist nicht mehr anwendbar – Verträge müssen explizit nach § 7 Abs. 1 HOAI 2021 gestaltet sein. Auftraggeberstruktur ✅ Konsens Die Zahl und Rechtsstellung der Auftraggeber – nicht Bauanträge oder Baugenehmigungsverfahren – bestimmt die Honorarstruktur. Zwei getrennte Bauherren = zwei Verträge. Doppelhaus als Bauwerk ✅ Konsens Ein Doppelhaus ist juristisch ein Gebäude mit zwei Nutzungseinheiten – kein Fall für § 22 („mehrere Gebäude“), auch nicht in der alten HOAI. Honorarbasis ⚠️ Abwägung Bei einem Auftraggeber: Gesamtbaukosten des Doppelhauses als Grundlage. Bei zwei Auftraggebern: getrennte Kostenbasis je Hälfte – jedoch mit klarem Verweis auf jeweilige Leistungsphasen und Auftragsgegenstand. Vertragssicherheit ✅ Konsens Ohne schriftliche und vollständige Honorarvereinbarung nach HOAI 2021 besteht erhebliches Risiko für beide Seiten – insbesondere bei Nachzahlungs- oder Minderungsansprüchen. 👉 Handlungsempfehlung: Verträge ausschließlich nach HOAI 2021 mit klarem, schriftlich fixiertem Auftraggeber-, Leistungs- und Kostenbezug abschließen – bei Zweifeln nicht auf „bewährte Praxis“ setzen, sondern juristische Prüfung einholen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Falsche Anwendung der alten HOAI (z. B. § 22) Unwirksamer Vertrag, Nachzahlungsansprüche, langwierige Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren 🔴 Risiko Fehlende Klärung der Auftraggeberstruktur vor Vertragsabschluss Rechtsunsichere Honorarvereinbarung, Minderung oder Rückforderung durch einen Bauherren 🔴 Risiko Fehlende schriftliche Honorarvereinbarung nach § 7 Abs. 1 HOAI 2021 Kein wirksamer Honoraranspruch, hohe Beweislast für den Architekten 🔴 Risiko Unklare Abgrenzung der Leistungsphasen je Doppelhaushälfte Doppelte Abrechnung oder Auslassung von Leistungen, Streit über Planungsverantwortung 🔴 Risiko Unterstellung von „gleichartiger Planung“ bei unterschiedlichen Bauherrenbedürfnissen Planungsfehler, Mängelansprüche, Haftungsrisiko für nicht abgestimmte Anforderungen ✅ Chance Transparente, zweiteilige Honorarvereinbarung mit zwei Bauherren Frühzeitige Kostenklarheit, höhere Akzeptanz, geringere Konfliktwahrscheinlichkeit ✅ Chance Nutzung der Flexibilität der HOAI 2021 (§ 7 Abs. 1) Möglichkeit individueller, leistungsorientierter Honorierung – z. B. für Sondertechnik oder Koordination ✅ Chance Klare Auftragsstruktur mit getrennten Verträgen Für Architekten: sichere Honorarbasis; für Bauherren: volle Transparenz und Abgrenzung ihrer Verantwortung ✅ Chance Fachanwaltliche Begleitung bei Vertragsabschluss Vermeidung späterer Streitigkeiten, Rechtssicherheit für alle Beteiligten, mögliche Kostenersparnis durch Prävention ✅ Chance Standardisierte, aber individuell angepasste Vertragsvorlagen für Doppelhäuser Wiederholbarkeit, Zeitersparnis bei Folgeprojekten, klare Marktpositionierung des Architekten Orientierungshilfen
- Sofortige Rechtssicherung: Stellen Sie sicher, dass alle Architektenverträge ausschließlich nach der HOAI 2021 (§ 7 Abs. 1) abgeschlossen werden – vermeiden Sie jede Bezugnahme auf die alte HOAI oder § 22.
- Auftraggeberstruktur klären: Prüfen Sie vor Vertragsentwurf schriftlich: Sind es ein oder zwei rechtlich eigenständige Auftraggeber? Liegen ggf. Gesellschaftsverträge oder Gemeinschaftsvereinbarungen vor?
- Zwei Verträge bei zwei Bauherren: Erstellen Sie für jede Doppelhaushälfte einen separaten, vollständigen Architektenvertrag mit eigener Honorarvereinbarung, Leistungsphasenbeschreibung und Kostenbasis.
- Schriftform garantieren: Fassen Sie alle Vereinbarungen – insbesondere zur Honorarberechnung, Leistungsumfang und Auftraggeber-Identität – in einem eigenständigen, unterschriebenen Vertragsanhang zusammen.
- Fachanwalt beauftragen: Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht mit der Prüfung und ggf. Erstellung der Verträge – insbesondere wenn unklare Rechtsverhältnisse oder gemeinsame Bauherrengemeinschaften bestehen.
- Leistungsphasen einzeln abbilden: Dokumentieren Sie für jede Hälfte separat, welche Leistungsphasen erbracht werden – inkl. ggf. abweichender Planungsinhalte (z. B. unterschiedliche Haustechnik oder Ausbaustandards).
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung und soll eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherstellen.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Anrechenbare Kosten - Leistungsphasen
- Die HOAI definiert neun Leistungsphasen (LP1 bis LP9), die den gesamten Planungsprozess eines Bauvorhabens abdecken. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten oder Ingenieurs, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Planungsprozess - Anrechenbare Kosten
- Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI. Sie umfassen die Kosten, die für die Erstellung des Bauwerks tatsächlich anfallen, abzAbk.üglich bestimmter Positionen wie Grundstückskosten oder Umsatzsteuer.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Baukosten - § 22 HOAI
- § 22 der HOAI regelt die Honorarberechnung für Aufträge, die mehrere Gebäude oder Anlagen umfassen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Honorar reduziert werden, wenn die Gebäude gleichartig sind und in einem engen zeitlichen Zusammenhang realisiert werden.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Mehrfachbeauftragung - Doppelhaus
- Ein Doppelhaus besteht aus zwei aneinander gebauten Wohneinheiten, die in der Regel spiegelbildlich angeordnet sind. Jede Wohneinheit hat einen eigenen Eingang und wird von einer separaten Familie bewohnt.
Verwandte Begriffe: Reihenhaus, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus - Bauantrag
- Ein Bauantrag ist ein formeller Antrag, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Der Bauantrag enthält alle relevanten Unterlagen, wie z.B. Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Nachweise zur Einhaltung der Bauvorschriften.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Baubehörde - Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. Er sollte alle wichtigen Aspekte des Bauvorhabens enthalten, wie z.B. die zu erbringenden Leistungen, das Honorar, den Zeitplan und die Haftungsregelungen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Honorar
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie werden die anrechenbaren Baukosten nach HOAI ermittelt?
Die anrechenbaren Baukosten umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen und die Baunebenkosten. Nicht dazu gehören beispielsweise die Kosten für das Grundstück oder die Umsatzsteuer. Die genaue Definition ist in der HOAI festgelegt. - Was ist der Unterschied zwischen den Honorarzonen nach HOAI?
Die HOAI teilt Bauvorhaben in Honorarzonen (I bis V) ein, die den Schwierigkeitsgrad des Projekts widerspiegeln. Je höher die Honorarzone, desto höher das Honorar des Architekten. Die Einordnung erfolgt anhand von Bewertungskriterien wie Komplexität, gestalterischer Anspruch und technische Anforderungen. - Was passiert, wenn sich die Baukosten während der Planung ändern?
Ändern sich die Baukosten während der Planung, kann dies Auswirkungen auf das Architektenhonorar haben. In der Regel wird das Honorar an die tatsächlichen Baukosten angepasst, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. - Welche Rolle spielt § 22 HOAI bei der Honorarberechnung für mehrere Gebäude?
§ 22 HOAI regelt die Honorarberechnung, wenn ein Architekt mehrere Gebäude plant, die in einem engen Zusammenhang stehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Honorar reduziert werden, wenn die Gebäude gleichartig sind und in einem engen zeitlichen Zusammenhang realisiert werden. - Was sind die wichtigsten Leistungsphasen nach HOAI?
Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung (LP1) bis zur Objektbetreuung (LP9). Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten. Die Honorarberechnung erfolgt anteilig für jede erbrachte Leistungsphase. - Wie kann ich das Architektenhonorar verhandeln?
Das Architektenhonorar ist grundsätzlich durch die HOAI geregelt. Allerdings gibt es innerhalb der Honorarspannen einen gewissen Verhandlungsspielraum. Es ist ratsam, im Vorfeld mit dem Architekten über die Honorarvorstellungen zu sprechen und gegebenenfalls individuelle Vereinbarungen zu treffen. - Was ist ein Architektenvertrag und warum ist er wichtig?
Ein Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. Er sollte alle wichtigen Aspekte des Bauvorhabens enthalten, wie z.B. die zu erbringenden Leistungen, das Honorar, den Zeitplan und die Haftungsregelungen. Ein klar formulierter Vertrag ist wichtig, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. - Was bedeutet "anrechenbare Kosten" im Zusammenhang mit dem Architektenhonorar?
"Anrechenbare Kosten" sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. Sie umfassen die Kosten, die für die Erstellung des Bauwerks tatsächlich anfallen, abzüglich bestimmter Positionen wie Grundstückskosten oder Umsatzsteuer. Die genaue Definition ist in der HOAI festgelegt.
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