Architektenhonorar streitig: Baukostenberechnung prüfen & Honorarforderung anfechten?
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Architektenhonorar streitig: Baukostenberechnung prüfen & Honorarforderung anfechten?

Hallo,
trotz mehrfachem Versuch uns wegen einer Meinungsverschiedenheit mit unserem Architekten gütlich zu einigen müssen wir immer mehr feststellen, dass dies wohl nicht möglich und von seiner Seite her evtl. sogar nicht gewollt ist.
Deshalb versuche ich den Sachverhalt nachfolgend so objektiv wie möglich zu beschreiben und bitte um und Ratschläge zu unserem weiteren Verhalten. Dafür im Voraus schon mal ein Dankeschön.
Wir beauftragten einen Bauingenieur damit, die Baukosten für ein von uns geplantes Haus (Hessen/ nahe FFM) zu berechnen. Er arbeitet allein Zu Hause und bearbeitet z.Z. noch weitere Projekte. Wir vermuten aber mittlerweile, dass er bereits im Ruhestand ist und dieser Tätigkeit nur nebenher nachgeht.
Wir informierten Ihn darüber, dass wir die Kostenaufstellung für eine Finanzierungsanfrage bei Banken benötigen würden. Wir hatten ein Vorgespräch (ca. 1 h) und ein Abschlussgespräch (ca. 1,5 h), bei letzterem hat er uns die Baukostenberechnung in handschriftlicher Ausführung, nicht unterschrieben oder sonstig abgezeichnet überreicht.
Bei beiden Gesprächen waren wir beide (nichteheliche Lebensgemeinschaft) zugegen und können die Besprechungen bezeugen, er war allein. Es wurde während des Gesprächs nicht über die Vergütung gesprochen, die er für diesen Auftrag verlangen wird.
Rücksprache bei einer Bank ergab, wie vermutet, dass ein nicht unterschriebenes Dokument nicht als Grundlage für einen Finanzierungsantrag akzeptiert wird.
Wir erhielten eine Rechnung über 427,50 € als Pauschalbetrag ohne Angabe eines Mehrwertsteueranteils. Telefonisch erfuhr ich, dass er 17 Stunden zu je 22 € berechnet.
Rückfrage bei einem zweiten Architekten ergab, dass solch eine Berechnung ca. 200 bis 250 € kosten würde und ca. 5 bis 8 Arbeitsstunden bedarf.
Wir baten "unseren" Bauingenieur, das Dokument in maschinengeschriebener Form auszuführen und zu unterzeichnen unter Angabe seiner beruflichen Qualifikation. Er lehnte dies ab. Wir tippten daraufhin das Dokument selbst ab und übergaben es, mit der Bitte es zu unterzeichnen. In diesem Fall boten wir schriftlich an, 10 Stunden zu je 22 € zahlen zu wollen, da wir seine Honorarforderung (Zeitbedarf) für zu hoch halten.
Er besteht darauf, den vollen Rechnungsbetrag ausgezahlt zu bekommen, streubt sich gleichzeitig weiterhin, die Baukostenberechnung unterschreiben zu wollen. Er behauptet heute, dass er nicht für die Ausarbeitung einer Dokumentation, die als Grundlage für den Finanzierungsantrag Verwendung finden soll, beauftragt wurde. Er bittet um Rückgabe seiner handschriftlichen Baukostenberechnung, da wir sie ja mittlerweile abgetippt haben.
Wir gehen davon aus, dass er keine Zahlung erwarten kann, solange er seine Berechnungen nicht unterzeichnet und somit Gewähr für deren Richtigkeit übernimmt. Etwas Unsicherheit besteht allerdings, ob der von uns angebotene Honorarkompromiß angemessen ist?
Hr. Lokar
Direktmail: [email protected]
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  • Hr. Lokar
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Ich verstehe, dass Sie eine Meinungsverschiedenheit mit Ihrem Architekten bezüglich der Baukostenberechnung haben und eine gütliche Einigung schwierig ist. Um die Honorarforderung zu prüfen, empfehle ich Ihnen folgende Schritte:

    • Prüfung der Honorarvereinbarung: Überprüfen Sie den Architektenvertrag auf Vereinbarungen zur Vergütung (Pauschalbetrag, Stundenhonorar etc.) und den Leistungsumfang.
    • Überprüfung der Baukostenberechnung: Lassen Sie die Baukostenberechnung von einem unabhängigen Bauingenieur oder einem anderen Architekten überprüfen. Achten Sie auf die Einhaltung der einschlägigen Normen und Richtlinien.
    • Prüfung der Honorarforderung: Vergleichen Sie die erbrachten Leistungen mit der Honorarforderung. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die zulässigen Honorare.

    👉 Handlungsempfehlung: Suchen Sie das Gespräch mit dem Architekten unter Beisein eines neutralen Dritten (z.B. Mediator) oder ziehen Sie einen Fachanwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte zu wahren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt Mindest- und Höchstsätze für die Vergütung fest, die sich nach den anrechenbaren Baukosten und dem Schwierigkeitsgrad des Projekts richten.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, anrechenbare Kosten, Leistungsphasen
    Baukostenberechnung
    Die Baukostenberechnung ist eine detaillierte Aufstellung aller Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen. Sie umfasst Materialkosten, Lohnkosten, Baunebenkosten und sonstige Ausgaben.
    Verwandte Begriffe: DINAbk. 276, Leistungsverzeichnis, Kostenschätzung
    Architektenvertrag
    Der Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr regelt. Er sollte den Leistungsumfang, die Vergütung, die Zahlungsmodalitäten und die Haftung des Architekten klar definieren.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Leistungsbeschreibung, Honorarvereinbarung
    Leistungsverzeichnis
    Ein Leistungsverzeichnis ist eine detaillierte Beschreibung aller Bauleistungen, die für ein Bauprojekt erforderlich sind. Es dient als Grundlage für die Angebotserstellung durch Bauunternehmen und für die Abrechnung der erbrachten Leistungen.
    Verwandte Begriffe: Baubeschreibung, Ausschreibung, Angebot
    Mediation
    Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem ein neutraler Dritter (Mediator) die Parteien dabei unterstützt, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Mediator trifft keine eigenen Entscheidungen, sondern fördert die Kommunikation und hilft den Parteien, ihre Interessen zu erkennen und zu berücksichtigen.
    Verwandte Begriffe: Schlichtung, Konfliktmanagement, außergerichtliche Einigung
    Pauschalhonorar
    Ein Pauschalhonorar ist eine feste Vergütung für bestimmte Architektenleistungen, unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Es bietet Planungssicherheit, birgt aber das Risiko, dass der Architekt bei Mehraufwand versucht, Leistungen zu reduzieren oder zusätzliche Kosten zu berechnen.
    Verwandte Begriffe: Stundenhonorar, Erfolgshonorar, Honorarvereinbarung
    DIN 276
    DIN 276 ist eine deutsche Norm, die die Systematik der Baukosten gliedert. Sie dient als Grundlage für die Erstellung von Baukostenberechnungen und ermöglicht eine Vergleichbarkeit der Kosten verschiedener Bauprojekte.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Kostengruppen, Kostenschätzung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Grundlagen sind für eine korrekte Baukostenberechnung wichtig?
      Eine korrekte Baukostenberechnung basiert auf detaillierten Leistungsverzeichnissen, aktuellen Marktpreisen und der Einhaltung der einschlägigen Normen (z.B. DIN 276). Nachträge und Änderungen müssen transparent dokumentiert werden.
    2. Was ist die HOAI und welche Bedeutung hat sie für Architektenhonorare?
      Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Sie legt Mindest- und Höchstsätze fest, die sich nach den anrechenbaren Baukosten und dem Schwierigkeitsgrad des Projekts richten.
    3. Wie kann ich eine Honorarforderung des Architekten anfechten?
      Eine Honorarforderung kann angefochten werden, wenn sie nicht den vertraglichen Vereinbarungen oder den Bestimmungen der HOAI entspricht. Dies kann der Fall sein, wenn Leistungen nicht erbracht wurden, die Baukosten falsch berechnet wurden oder die Honorarsätze unzulässig sind.
    4. Welche Rolle spielt ein Bauingenieur bei der Überprüfung der Baukosten?
      Ein Bauingenieur kann die Baukostenberechnung auf Plausibilität und Richtigkeit prüfen. Er kann die Mengenansätze, die verwendeten Preise und die Einhaltung der Normen beurteilen. Seine Expertise hilft, Fehler und Ungenauigkeiten aufzudecken.
    5. Was ist ein Pauschalhonorar und welche Vor- und Nachteile hat es?
      Ein Pauschalhonorar ist eine feste Vergütung für bestimmte Architektenleistungen. Es bietet Planungssicherheit, birgt aber das Risiko, dass der Architekt bei Mehraufwand versucht, Leistungen zu reduzieren oder zusätzliche Kosten zu berechnen.
    6. Wie kann ich mich vor unberechtigten Honorarforderungen schützen?
      Um sich vor unberechtigten Honorarforderungen zu schützen, sollten Sie einen detaillierten Architektenvertrag abschließen, der den Leistungsumfang, die Vergütung und die Zahlungsmodalitäten klar regelt. Lassen Sie sich regelmäßig über den Stand der Baukosten informieren und prüfen Sie die Rechnungen sorgfältig.
    7. Was ist eine außergerichtliche Einigung und wie kann sie erreicht werden?
      Eine außergerichtliche Einigung ist eine Vereinbarung zwischen den Parteien, um einen Streit ohne Gerichtsverfahren beizulegen. Sie kann durch Verhandlungen, Mediation oder die Einschaltung eines Schiedsgutachters erreicht werden.
    8. Welche Fristen muss ich bei der Anfechtung einer Honorarforderung beachten?
      Bei der Anfechtung einer Honorarforderung sind die Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGBAbk.) zu beachten. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat.

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  2. Architektenhonorar: Ingenieurleistung – Qualifikation vs. Kosten

    ich staune
    Ein qualifizierter Ingenieur arbeitet nicht für 22 € und liefert auch keine handschriftlichen Ergebnisse ab.
    Eine Rechnung in der Höhe muss mit separat ausgewiesener MwSt. sein.
    Auch der zweite Architekt liegt mit den Stunden und 200-250 € nicht richtig.
    Der genannte Betrag von 427 € ist mit MwSt. OK, jedoch nur bei qualifiziertem Ergebnis, was wohl nicht der Fall ist.
    Somit stellt sich die Frage nach der Vergütung einer unberechtigten Auftragsübernahme und nach der Vermutung einer Schwarzarbeit.
    Der Hobby-Architekt soll sich seine Rechnung in die Haare schmieren, Sie benötigen auf jeden Fall eine qualifizierte Ausarbeitung, also präsentieren Sie eine Gegenrechnung incl. dem verlorenen Aufwand durch dessen Murks.
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. HOAI-Mindestsätze: Architektenhonorar unter 22€ – Ist das fair?

    sonderbar
    • nun, 22,- € (brutto i.d.F. gleich netto) sind nun wirklich nicht viel und liegt noch eindeutig unter den Mindestsätzen der HOAIAbk.. Also nicht jammern.
    • wenn er nicht Umsatzsteuerpflichtig ist, wird auch keine UST bzw. MwSt. ausgewiesen; das geht (wenn sie nicht gerade gewerblicher Bauherr sind) zu ihrem Vorteil durch.
    • ich frage mich nun mal als nächstes auf welcher (Planungs) Grundlage er die Kostenschätzung erstellt hat.

    hat er dazu vielleicht noch einen Vorentwurf (oder sowas) gemacht? hat er vielleicht nur unter bestimmten Rahmenbedingungen vorkalkuliert (z.B. m³ oder m²WFL)?
    Ansonsten klingt das für mich halt alles einfach ein bisschen sonderbar.
    MfG M. Nau

  4. Architektenhonorar: Baukostenberechnung – Zahlenprüfung & Auffälligkeiten

    und noch was
    irgendwie passen die zahlen nicht so recht
    • 427,50 € pauschal (!)
    • 427,50 x 1/22,- = 19,43 h (?)
    • 17 x 22 = 374,- € (!)
    • 374,- x 1,16 = 433,84 € (wenn mit MwSt.) (?)
    • 08 x 15 = FAKE (?) oder Vorabstimmung für über den Tisch ziehen?

    MfG M. Nau

  5. Architektenleistung: Baukosten – Qualität & Verantwortlichkeit einfordern!

    und noch was zum 2.
    eine vernünftige Arbeit des BI können/sollen/müssen Sie für Ihr Geld natürlich erwarten ebenso, dass er seinen Namen drauf bzw. druntersetzt.
  6. Architektenhonorar: Unbrauchbare Berechnung – Rücksendung & Vorgehen

    zum einen
    würde ich ihm die Berechnung schriftlich (am besten einschreiben mit Rückschein) zurückschicken, mit dem Hinweis, das sie so nicht brauchbar ist. ansonsten rechnen sie bei einem ordentlichen Architekten mal mit einem Info-Gespräch von 3 Stunden zum besprechen der Pläne, die sie da gemacht haben und dann noch mal in der Tat mindestens 5 Stunden zur Berechnung der kosten. das macht netto mindestens 480 €. nehmen wir mal an, das Haus kostet 200.000, dann wäre die Architektenleistung bis lph zwei 2200  -  2400 euro, je nach Honorarzone. inklusive Kostenschätzung nach DINAbk. 276. sie merken, es lohnt sich eigentlich gar nicht, sich da irgendwelche Teilleistungen bei irgendwelchen Leuten einzukaufen. wer beim planen spart, zahlt beim bauen drauf  -  und ärgert sich zudem noch mit dilletanten herum. und eine Eingabeplanung müssen sie ja auch noch machen lassen, da soll dann sicherlich irgendeiner ihre Pläne abzeichnen und seinen willem druntermachen ... also, noch ist es Zeit, den richtigen weg einzuschlagen. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt.
    schöne Grüße und viel Erfolg
    • Name:
    • Herr Rossi
  7. Baukostenermittlung: Architektenhonorar – CAD-Grundlagen ausreichend?

    Danke für die bisherigen Antworten!
    Der Aufwand für die Berechnung ist deshalb so gering, weil keine üblichen Vorleistungen nötig sind. Wir haben bemaßte CAD-Grundrisse und Ansichten erstellt, die, nach Meinung beider Architekten, von der Qualität her ausreichend sind um darauf basierend die Baukosten zu ermitteln. Weiterhin haben wir eine Kopie des Bebauungsplans zur Verfügung gestellt und die baulichen Details vorgegeben (Maueraufbau, Einrichtung der Bäder, Treppenart, Fenster und Türen, Heizung, Böden usw.). Die Außenanlagen sollten und wurden nicht berücksichtigt.
    Dass der Pauschalbetrag nicht ganz schlüssig ist, ist uns auch bereits aufgefallen. Wir wollten zunächst aber in den wichtigsten Punkten eine Einigung erzielen und haben dies deshalb zurückgestellt.
    Hr. Rossis Meinung teilen wir voll und ganz. Es ist nur so, dass wir nicht sicher sein können, dass wir eins der zur Verteilung stehenden Grundstücke überhaupt zum Kauf angeboten bekommen. Vor der Bewerbung wollten wir uns jedoch darüber im klaren sein, was wir bauen möchten, was es kostet und die Finanzierung absichern. Wenn es dann ernst wird, werden wir uns selbstverständlich an einen anderen Architekten wenden.
    Falls er nun doch noch unterschreibt ist wohl der Betrag der Honorarforderung angemessen. Was aber ist mit dem Arbeitszeitbedarf? Kann bzw. sollte man sich nicht wehren, wenn ein Architekt, oder Handwerker, bei Zeitabrechnung mehr als das doppelte der normalerweise erforderlichen Stunden abrechnen möchte?
    • Name:
    • Reg2023-HerrLokar
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Architektenhonorar Streitig: Baukostenberechnung Prüfen & Anfechten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit eines Architektenhonorars im Kontext einer strittigen Baukostenberechnung. Es werden Fragen zur Qualifikation des Architekten, zur Einhaltung der HOAIAbk.-Mindestsätze und zur Transparenz der Kostenaufstellung aufgeworfen. Die Teilnehmer diskutieren, wie Bauherren ihre Rechte geltend machen und eine faire Honorarforderung sicherstellen können. Ein wichtiger Punkt ist die Qualität der erbrachten Leistung und die Notwendigkeit einer nachvollziehbaren Baukostenermittlung.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhonorar: Unbrauchbare Berechnung – Rücksendung & Vorgehen sollte eine unbrauchbare Berechnung schriftlich zurückgesendet werden, um die eigenen Rechte zu wahren. Dies dient als formelle Beanstandung und kann spätere Auseinandersetzungen vermeiden.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Baukostenermittlung: Architektenhonorar – CAD-Grundlagen ausreichend? deutet darauf hin, dass bereits vorhandene CAD-Grundrisse die Baukostenermittlung vereinfachen und den Aufwand reduzieren können. Dies kann sich potenziell auf das Architektenhonorar auswirken.

    💰 Kosten: Die Diskussion berührt auch die Frage, ob ein Architektenhonorar von 22€ angemessen ist, wie im Beitrag HOAI-Mindestsätze: Architektenhonorar unter 22€ – Ist das fair? thematisiert wird. Es wird angemerkt, dass dies unter den Mindestsätzen der HOAI liegen könnte, was die Qualität der Leistung beeinträchtigen könnte.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten die Baukostenberechnung genau prüfen und bei Unklarheiten oder Auffälligkeiten, wie im Beitrag Architektenhonorar: Baukostenberechnung – Zahlenprüfung & Auffälligkeiten beschrieben, eine detaillierte Aufschlüsselung verlangen. Bei Streitigkeiten empfiehlt es sich, rechtzeitig baurechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Interessen zu schützen und eine außergerichtliche Einigung anzustreben.

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