Der Architekt hatte Baukosten angegeben, die in der Summe
auf DM 376 je Kubikmeter kamen (über alles gerechnet; Keller und Spitzbogen sind nicht ausgebaut).
Für die Kostenrechnung hat das Landratsamt die Summen den Architekten einfach durchgestrichen und (umgerechnet) DM 510 je Kubikmeter angesetzt.
Hier die Fragen:
1) Ist das rechtens. Wenn
a) ja: In welchem Gesetz steht darüber was geschrieben?
b) nein: Soll man Einspruch einlegen?
2) Könnte diese willkürliche Festsetzung der Baukosten Seiten des Amtes noch Folgen in der Zukunft für uns haben, z.B. bei der Berechnung der Grundsteuer?
Herzlichen Dank! Ich habe hier im Forum schon einige Stunden rumgesucht, aber nichts hierüber gefunden.
