Architektenhonorar LPH 8: Zusatzkosten durch mangelhafte Bauüberwachung? Abrechnung prüfen!
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenhonorar LPH 8: Zusatzkosten durch mangelhafte Bauüberwachung? Abrechnung prüfen!
Dioe Baufrma vernachlässigt sträflich Ihre eigene Überwachungs. - und Bauleitungstätigkeit. Der Architekt muss einspringen und auch Koordinierungstätigkeiten von Subunternehmern und weitere Leistungen (Abnahme von SU-Leistungen, Anlieferungen, Materialbestellungen, Koordinierung der Fremdüberwachung) der Firmenbauleitung, die faktisch nicht vorhanden ist, übernehmen.
Jetzt zur Frage:
Wer bezahlt diese zusätzliche Tätigkeiten des Architekten.
Mit der ausführenden Firma hat der Arch. ja kein Vertragverhältnis, diese verursacht aber die Zusatzleistungen, spart sich dadurch auch ihren eigenen Bauleiter.
Ein Kollegege aus den NB hat folgendes gemacht: Er hat den Bauherrn gem. BGBAbk. ...? gebeten dIhndiese Leistungen zu bezahlen und bei der Rechnung des ausführenden Betriebes abzuziehen. Klingt einfach aber scheint rechtlich etwas dünn zu sein.
Grüße F. Wanhoff
-
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Ich verstehe, dass es um die Frage geht, wer für die Kosten aufkommt, die durch die mangelhafte Eigenüberwachung einer Baufirma und das notwendige Einspringen des Architekten in LPH 8 entstanden sind.
Meiner Einschätzung nach ist entscheidend, was im Architektenvertrag vereinbart wurde. Grundsätzlich sind die Leistungen des Architekten in den Leistungsphasen (LPH) der HOAIAbk. definiert. Wenn der Architekt aufgrund der Versäumnisse der Baufirma zusätzliche Leistungen erbringen musste, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten waren (z.B. Koordination von Subunternehmern, Abnahme von SU-Leistungen, Materialbestellungen), können diese als Zusatzleistungen abgerechnet werden.
Wichtig: Der Architekt muss diese Zusatzleistungen nachweisen und dem Bauherrn idealerweise vorab ankündigen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf Stundenbasis oder nach Vereinbarung eines Pauschalpreises für die Zusatzleistungen.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Architektenvertrag und die Leistungsbeschreibung genau. Klären Sie, welche Leistungen ursprünglich vereinbart waren und welche tatsächlich erbracht wurden. Lassen Sie sich die Zusatzleistungen detailliert vom Architekten aufschlüsseln und begründen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- LPH 8
- Leistungsphase 8 der HOAI, die Objektüberwachung (Bauüberwachung) umfasst. Der Architekt überwacht die Ausführung des Bauvorhabens auf Übereinstimmung mit den Plänen und Genehmigungen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Bauüberwachung - HOAI
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen.
Verwandte Begriffe: LPH 8, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar - Zusatzleistungen
- Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang des Architekten hinausgehen.
Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Honorar, Leistungsbeschreibung - Architektenvertrag
- Vertrag zwischen Bauherr und Architekt, der die Leistungen des Architekten und das Honorar regelt.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsbeschreibung, Zusatzleistungen - Bauüberwachung
- Überwachung der Ausführung des Bauvorhabens auf Übereinstimmung mit den Plänen und Genehmigungen.
Verwandte Begriffe: LPH 8, Bauleitung, Objektüberwachung - Bauleitung
- Koordination der verschiedenen Gewerke und die Organisation der Baustelle.
Verwandte Begriffe: Bauüberwachung, Projektsteuerung, Baustellenkoordination - Subunternehmer
- Ein Unternehmen, das von einem Hauptunternehmer (z.B. Baufirma) mit der Ausführung von Teilleistungen beauftragt wird.
Verwandte Begriffe: Baufirma, Hauptunternehmer, Gewerk
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet LPH 8 im Architektenvertrag?
LPH 8 steht für die Leistungsphase 8 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und umfasst die Objektüberwachung (Bauüberwachung). Der Architekt überwacht die Ausführung des Bauvorhabens auf Übereinstimmung mit den Plänen und Genehmigungen. - Wann kann ein Architekt Zusatzleistungen abrechnen?
Ein Architekt kann Zusatzleistungen abrechnen, wenn er Leistungen erbringt, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Baufirma ihre Überwachungspflichten vernachlässigt und der Architekt einspringen muss. - Wie werden Zusatzleistungen des Architekten abgerechnet?
Zusatzleistungen des Architekten werden in der Regel auf Stundenbasis oder nach Vereinbarung eines Pauschalpreises abgerechnet. Die Abrechnung muss transparent und nachvollziehbar sein. - Was ist, wenn der Architekt die Zusatzleistungen nicht angekündigt hat?
Es ist ratsam, dass der Architekt Zusatzleistungen vorab ankündigt und mit dem Bauherrn abstimmt. Wenn dies nicht geschehen ist, kann es zu Streitigkeiten über die Abrechnung kommen. In diesem Fall sollte man das Gespräch mit dem Architekten suchen und versuchen, eine Einigung zu erzielen. - Was tun, wenn die Baufirma ihre Überwachungspflichten vernachlässigt?
Wenn die Baufirma ihre Überwachungspflichten vernachlässigt, sollte der Bauherr dies schriftlich rügen und die Baufirma auffordern, die Mängel zu beheben. Gegebenenfalls kann auch ein Sachverständiger hinzugezogen werden. - Welche Rolle spielt der Architektenvertrag bei Zusatzleistungen?
Der Architektenvertrag ist entscheidend, da er den Leistungsumfang des Architekten festlegt. Zusatzleistungen können nur dann abgerechnet werden, wenn sie nicht bereits im Vertrag enthalten sind. - Was ist der Unterschied zwischen Bauleitung und Bauüberwachung?
Die Bauleitung umfasst die Koordination der verschiedenen Gewerke und die Organisation der Baustelle. Die Bauüberwachung hingegen konzentriert sich auf die Überwachung der Ausführung des Bauvorhabens auf Übereinstimmung mit den Plänen und Genehmigungen. - Kann ich das Architektenhonorar kürzen, wenn ich mit der Leistung unzufrieden bin?
Eine Kürzung des Architektenhonorars ist grundsätzlich möglich, wenn die Leistung des Architekten mangelhaft ist. Allerdings muss der Mangel nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
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Welche Möglichkeiten gibt es, wenn es zu Streitigkeiten über das Architektenhonorar kommt? - Die Rolle des Sachverständigen im Baurecht
Wann ist es sinnvoll, einen Sachverständigen hinzuzuziehen? - Bauzeitverlängerung und ihre Auswirkungen
Wie wirkt sich eine Bauzeitverlängerung auf die Honorare der Beteiligten aus?
-
Architektenhonorar: Keine Erhöhung bei Bauüberwachungs-Mängeln!
wieso mehr Hnonrar?
es ist zwar sehr viel schwerer die Objektüberwachung bei einer Baustelle durchzuführen, wenn die Baufirma unzuverlässig ist, das berechtigt jedoch nicht zu einer Erhöhung des Honorars! - siehe HOAIAbk. und diverse Kommentare zur HOAI. Im Gegenteil - wenn A. feststellt, dass die Firma schlampig arbeitet, wird von ihm erwartet, dass er seine Objektüberwachung intensiviert - ohne Zubrot! -
Interessenkonflikt: Objektüberwachung vs. Firmenbauleitung!
wieso mehr Honorar 2
nachdem nun eine wahre E-Mailflut auf meiner Privatadresse angekommen ist und es offensichtlich einige Missverständnisse gibt, will ich hier nochmals auf meine obige Antwort eingehen.
Nach meiner Berufsauffassung (und hoffentlich nicht nur meiner!) ist die gleichzeitige Übernahme der Firmenbauleitung (oder auch nur einezelner Aufgaben aus der Firmenbauleitung) und der Objektüberwachung nach § 15 HOAIAbk. bei einem Projekt ausgeschlossen, da Architekt in diesem Fall in einen Interessenkonflikt geraten würde. Schließlich müsste er im Rahmen der Bauleitung für den Bauherrn die Leistungen, die er als Firmenbauleiter gewissermaßen selbst erbracht hat auch noch überwachen. Nicht zuletzt dürfte es auch Probleme mit der Haftpflichtversicherung geben, da die Firmenbauleitung im Rahmen einer normalen Architektenhaftpflicht nicht unbedingt gedeckt ist (wohin mit den Lastzügen falsch bestellten Materials, wohin mit Schadensersatzforderungen?)
Wenn bei der Ausführung des Bauvorhabens festgestellt wird, dass die beauftragte Firma ihren vertraglichen Leistungen nicht oder nur ungenügend nachkommt, muss Architekt - Bauleiter dann tatsächlich seine Objektüberwachung intensivieren - ohne dass dabei ein Anspruch auf mehr Honorar entstehen würde. Ich hoffe, dass die Experten hier meiner Meinung sind, wenn nicht, verweise ich auf die einschlägige Literatur.
Für den Bauherrn stehen bei Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen durch die Firma dann jedoch andere Möglichkeiten (Kündigung, etc.) offen, die er wahrnehmen kann, um sein Bauvorhaben doch noch zu einem guten Ende zu bringen.
Gruß -
Bauüberwachung intensivieren: Zusätzliche Honorierung erforderlich!
@ hr. Schmid
nachfrage: warum Objektüberwachung "intensivieren"? gibt es vorher keine 100 % Leistung? was soll die Intensivierung bewirken? wer bestellt dann das Material oder kontrolliert die subunternehmer? wenn diese durch den Architekten kontrolliert werden sollen, muss dieser auch mehr Geld bekommen (logisch!) denn er steht ja dann auch für etwaige Mängel gerade (mit seiner teuer bezahlten Versicherung..)
meiner Meinung nach gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder arbeitet die Firma nach Aufforderung und Fristsetzung vernünftig oder sie fliegt raus. alles andere geht doch gar nicht. jemand anders als den firmeninhaber mit der "Firmenbauleitung" zu beauftragen halte ich für ein etwas seltsames konstrukt. da sollte man die Finger davonlassen! -
Zusatzleistungen: Materialbestellung keine Architektenleistung nach HOAI!
das sind keine Architektenleistungen, Herr Schmid!
Abnahme von SU-Leistungen, Anlieferungen, Materialbestellungen, Koordinierung der Fremdüberwachung
. haben definitiv nichts mit Architektenleistungen nach HOAIAbk. zu tun!
solcherlei Leistungen des Architekten sind auf verlangen des auftraggebers zu honorieren, sofern er überhaupt diesen Auftrag übernehmen wollte!
jedenfalls würde ich als Bauleiter nie und nimmer Material für einen AN einkaufen, auf dessen Rechnung auch noch? nee - das geht nicht gut,
ansonsten schönen Tag Frau rossi! -
Einigkeit: Architektenleistungen und Honorarfragen
-
Honorar-Nachfrage: SV-Rechnung für Bedenkzeit und Recherche
hm!
hat aber einen Tag bedenkzeit und nachfragearbeit gekostet!
wohin darf ich die SV-Rechnung schicken?
s.o. unter 1
;-)
bluecher@my-mail. ch -
Schweizer Franken: Honorar-Diskussion unter Eidgenossen
@ blücher
ahh, ein eidgenosse ... nun wundert mich nichts mehr..
wenn's ums Geld geht sind sie schnell dabei!
so haben wir aber nicht gewettet! wenn schon eine Rechnung, dann will ich die hälfte abhaben! aber in Schweizer franken! ;--) -
Grüezi Menand: Honorar-Wetter in Bern und Südtirol
grüezzi menand!
fränkli nur bei Abholung - blücher bern
außerdem haben wir nicht gewettet, sondern gewettert:-)
rossi aus südtirol? -
Exil in Norddeutschland: Franken sicher deponieren!
nee
exil in norddeutschland. darunten im Süden wird mir zu sehr gedeppert ...
gruezi nach bern ... die fränkli bitte im safe deponieren oder auf nummernkonto einzahlen, wie es sich gehört! -
Deeskalation: Zurückhaltung nach Vorstellung der Nachbarn?
Nachdem die Nachbarn sich jetzt vorgestellt haben,
sollte man vielleicht doch wieder etwas zurück fahren, hm? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenhonorar LPH 8: Bauüberwachung und Zusatzkosten
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Architekt für Zusatzleistungen im Rahmen der Bauüberwachung, die durch mangelhafte Leistung der Baufirma entstehen, ein höheres Honorar verlangen kann. Es wird argumentiert, dass die Objektüberwachung gemäß HOAIAbk. nicht automatisch zu einem höheren Honorar berechtigt. Die Übernahme von Aufgaben der Firmenbauleitung durch den Architekten stellt einen Interessenkonflikt dar und ist gesondert zu betrachten. Zusatzleistungen wie Materialbestellungen sind gesondert zu honorieren.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Architektenhonorar: Keine Erhöhung bei Bauüberwachungs-Mängeln! berechtigt eine erschwerte Objektüberwachung durch eine unzuverlässige Baufirma nicht automatisch zu einer Erhöhung des Architektenhonorars. Die Intensivierung der Überwachung wird erwartet.
💰 Kosten: Die Frage nach der Honorierung von Zusatzleistungen, die über die reine Architektenleistung hinausgehen, wird diskutiert. Insbesondere die Übernahme von Aufgaben der Firmenbauleitung kann zu zusätzlichen Kosten führen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld vertraglich, welche Leistungen im Architektenvertrag enthalten sind und welche als Zusatzleistungen gelten. Beachten Sie den Beitrag Interessenkonflikt: Objektüberwachung vs. Firmenbauleitung! bezüglich der Problematik der gleichzeitigen Übernahme von Objektüberwachung und Firmenbauleitung. Die Honorierung von Materialbestellungen ist im Beitrag Zusatzleistungen: Materialbestellung keine Architektenleistung nach HOAI! erläutert.
✅ Zusatzinfo: Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Tätigkeiten wie die Abnahme von Subunternehmerleistungen und Materialbestellungen nicht zu den klassischen Architektenleistungen gehören und daher gesondert zu vergüten sind. Die Diskussionsteilnehmer sind sich einig, dass der Architekt für zusätzliche Aufwendungen, die durch das Versäumnis anderer entstehen, entschädigt werden muss, wie im Beitrag Bauüberwachung intensivieren: Zusätzliche Honorierung erforderlich! angemerkt.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenhonorar, LPH". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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