Architektenhonorar nach Lph 4 um 50.000€ gestiegen: Was tun? Vertrag, Bauamt & Kosten?
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Architektenhonorar nach Lph 4 um 50.000€ gestiegen: Was tun? Vertrag, Bauamt & Kosten?
... und erst nach der Ausschreibung kam mein Architekt auf 150.000! Jetzt danach abzurechnen kann's ja wohl nicht sein! Habe auch versucht ihm zu erklären die LPh. 8+9 wegzulassen weil wir alles selber machen werden. Der Architekt meinte daraufhin, dass das nicht so einfach gehen würde weil jemand beim Bauamt für die Bauaufsicht unterschreiben müsste. Ist das so oder kann ich das auch selber übernehmen? Bei dem Bau handelt es sich um eine Aufstockung in Holzrahmenbauweise. Hat unser Architekt nun das Recht die LPh. 8 durchzuführen und uns dies in Rechnung zu stellen oder kann ich ihm die Ausführung verweigern? Wie gesagt haben wir keinen Vertrag mit ihm schriftlich gemacht.
MfG H. Rudolph
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Ich verstehe, dass Sie verunsichert sind, da das Architektenhonorar nach Lph 4 um 50.000 € gestiegen ist. Das ist ein erheblicher Betrag.
Prüfung des Architektenvertrags: Zuerst sollten Sie Ihren Architektenvertrag genau prüfen. Welche Leistungsphasen wurden vereinbart? Wie ist die Honorarberechnung geregelt (z.B. nach HOAIAbk.)🔴 Gibt es Klauseln zu Kostensteigerungen?
HOAI-Konformität: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare. Prüfen Sie, ob die Abrechnung Ihres Architekten der HOAI entspricht. Bei Abweichungen muss dies im Vertrag klar geregelt sein.
Leistungsphasen 8 und 9: Wenn Sie die Leistungsphasen 8 und 9 (Objektüberwachung und Objektbetreuung) selbst übernehmen, kann das Honorar entsprechend reduziert werden. Dies muss jedoch vertraglich vereinbart oder nachträglich angepasst werden.
🔴 Gefahr: Eine nicht fachgerechte Ausführung der Leistungsphasen 8 und 9 kann zu Baumängeln und Folgeschäden führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Architektenvertrag und die Honorarabrechnung von einem Bausachverständigen oder einem Anwalt für Baurecht prüfen. Klären Sie die Situation mit Ihrem Architekten und suchen Sie gegebenenfalls eine einvernehmliche Lösung.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung und ist bindend, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarzone, Basishonorar. - Leistungsphasen (Lph)
- Die Leistungsphasen (Lph) beschreiben die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung (Lph 1) bis zur Objektbetreuung (Lph 9). Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und Leistungen des Architekten.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Bauplanung. - Architektenvertrag
- Der Architektenvertrag ist ein Werkvertrag zwischen Bauherr und Architekt, der die zu erbringenden Leistungen, das Honorar und die Rahmenbedingungen des Bauprojekts regelt. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden und alle wesentlichen Vereinbarungen enthalten.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Bauvertrag. - Bauamt
- Das Bauamt (auch Bauaufsichtsbehörde) ist eine kommunale Behörde, die für die Genehmigung von Bauvorhaben und die Überwachung der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zuständig ist. Es prüft Bauanträge und erteilt Baugenehmigungen.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Bauantrag. - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Beratungen durchführt. Er kann bei Streitigkeiten zwischen Bauherr und Architekt oder Handwerkern hinzugezogen werden.
Verwandte Begriffe: Gutachten, Baumängel, Bauabnahme. - Holzrahmenbauweise
- Die Holzrahmenbauweise ist eine Bauweise, bei der tragende Elemente aus Holz bestehen. Sie ist leicht, schnell zu errichten und bietet gute Wärmedämmung.
Verwandte Begriffe: Holzbau, Fertighaus, Aufstockung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die HOAI?
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung, kann aber durch individuelle Vereinbarungen im Vertrag angepasst werden. - Was sind die Leistungsphasen 1 bis 9?
Die Leistungsphasen (Lph) beschreiben die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung (Lph 1) bis zur Objektbetreuung (Lph 9). Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und Leistungen des Architekten. - Kann ich als Bauherr einzelne Leistungsphasen selbst übernehmen?
Ja, grundsätzlich können Sie als Bauherr einzelne Leistungsphasen selbst übernehmen. Dies sollte jedoch im Architektenvertrag vereinbart werden, da sich dadurch das Honorar des Architekten reduziert. Beachten Sie, dass die Eigenleistung fachgerecht erfolgen muss, um Baumängel zu vermeiden. - Was tun, wenn das Architektenhonorar höher ausfällt als erwartet?
Prüfen Sie zunächst den Architektenvertrag und die Honorarabrechnung. Vergleichen Sie die Abrechnung mit der HOAI und suchen Sie das Gespräch mit dem Architekten. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten kann eine unabhängige Beratung durch einen Bausachverständigen oder Anwalt hilfreich sein. - Welche Rolle spielt das Bauamt bei der Honorarfrage?
Das Bauamt hat in der Regel keinen direkten Einfluss auf die Honorarvereinbarung zwischen Bauherr und Architekt. Es ist jedoch für die Baugenehmigung und die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zuständig.
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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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