Architektenhonorar: Nachvollziehbare Abrechnung & Vertrauensverlust – Erfahrungen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Diskussion dreht sich um nachvollziehbare Architektenhonorare, mögliche Vertrauensverluste und Erfahrungen von Bauherren. Es werden Fälle von Architektenleistungen mit Mängeln, Provisionszahlungen und unklaren Abrechnungen diskutiert. Einige Teilnehmer berichten von Gerichtsverfahren und der Notwendigkeit zur Wahrung von Stillschweigen. Die Wichtigkeit einer klaren Kommunikation und korrekten Rechnungsstellung wird betont.

🔴 Wichtiger Hinweis · ⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Architektenhonorar: Nachvollziehbare Abrechnung & Vertrauensverlust – Erfahrungen?

Foto von Stefan Lappe, Dipl.-Ing.

welche Vorschläge oder positive Erfahrungen haben Bauherren zu oder mit einer nachvollziehbareren Honorarabrechnung.
Was hat Ihnen in diesem Zusammenhang das Vertrauen zu Ihrem Architekten vergällt?
  • hoffnungsvollschau*
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Vor Abschluss eines Architektenvertrags muss eine schriftliche, HOAIAbk.-konforme Leistungsvereinbarung vorliegen – insbesondere zur Abgrenzung von Grundleistungen und Besonderen Leistungen.

    🔴 KRITISCH: Keine Zahlung vor Vorlage einer nachvollziehbaren, HOAI-gegliederten Abrechnung mit nachweisbaren Leistungsnachweisen (z. B. Terminprotokolle, Entwurfsstände, Genehmigungsakten).

    ⚠️ WICHTIG: Bei Abweichungen von der HOAI (z. B. Pauschalhonorar) muss die Abweichung ausdrücklich schriftlich vereinbart, begründet und nachvollziehbar dokumentiert sein.

    ⚠️ WICHTIG: Bei bereits laufender Planung: Sofortige Prüfung aller bisher erbrachten Leistungen und Abrechnungen durch einen unabhängigen Honorarsachverständigen – nicht erst bei Rechnungseingang.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie nachvollziehbare Honorarabrechnungen von Architekten wünschen und wissen möchten, was das Vertrauen in den Architekten beeinträchtigen kann.

    Nachvollziehbare Honorarabrechnung:

    • Grundlage: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare.
    • Leistungsphasen: Die HOAI definiert 9 Leistungsphasen, die einzeln abgerechnet werden können.
    • Transparenz: Eine detaillierte Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen und der dazugehörigen Kosten ist wichtig.
    • Vertrag: Ein klarer Architektenvertrag, der die Leistungen und Honorare regelt, ist unerlässlich.

    Vertrauensverlust:

    • Unklare Abrechnungen: Wenn die Abrechnung nicht nachvollziehbar ist oder Leistungen berechnet werden, die nicht erbracht wurden.
    • Überschreitung des Kostenrahmens: Wenn die Kosten ohne vorherige Absprache deutlich überschritten werden.
    • Mangelhafte Kommunikation: Wenn der Architekt nicht transparent kommuniziert oder auf Fragen nicht eingeht.
    • Interessenkonflikte: Wenn der Architekt eigene Interessen über die des Bauherrn stellt.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vorab einen detaillierten Kostenvoranschlag an und vereinbaren Sie ein transparentes Abrechnungsverfahren im Architektenvertrag.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt themisiert die nachvollziehbare Abrechnung von Architektenhonoraren und das damit verbundene Vertrauensverhältnis zwischen Bauherren und Architekten. Es handelt sich um eine allgemeine Frage nach Erfahrungen, ohne dass ein konkreter Streitfall oder eine spezifische Gefahrensituation geschildert wird. Aus fachlicher Sicht ist die Honorarabrechnung nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ein komplexes Feld, das oft zu Missverständnissen führt.

    ✅ Zustimmung: Die Forderung nach einer nachvollziehbaren Abrechnung ist absolut berechtigt. Ein detaillierter Honorar- und Leistungsnachweis ist die Grundlage für ein vertrauensvolles Miteinander. Bauherren sollten stets auf eine schriftliche und transparente Aufstellung der erbrachten Leistungen bestehen.

    ➕ Ergänzung: Typische Vertrauensverluste entstehen oft durch unklare Leistungsbilder, pauschale Abrechnungen ohne Nachweis der tatsächlich erbrachten Grundleistungen oder durch das Nachfordern von Honorar für nicht vereinbarte Besondere Leistungen. Eine frühzeitige und detaillierte schriftliche Vereinbarung der Leistungsphasen und der Vergütungsart (z.B. Pauschalhonorar vs. Zeithonorar) ist essenziell.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie als Bauherr Ihre Architektenverträge und Honorarabrechnungen stets kritisch. Lassen Sie sich die Abrechnung anhand der HOAI und des tatsächlichen Leistungsumfangs erläutern. Bei Unstimmigkeiten oder fehlender Transparenz sollten Sie einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einen unabhängigen Honorarsachverständigen konsultieren, bevor Sie Zahlungen leisten oder das Vertrauensverhältnis endgültig aufkündigen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt thematisiert ein weitverbreitetes Problem im Bauwesen: die mangelnde Transparenz bei der Abrechnung von Architektenhonoraren, was zu erheblichen Vertrauensdefiziten zwischen Bauherren und Planern führen kann.

    🔴 Gefahr: Fehlende Nachvollziehbarkeit der Honorarabrechnung birgt das Risiko versteckter Mehrkosten, unklarer Leistungsumfänge und rechtlicher Unklarheiten – insbesondere bei Abweichungen von der HOAI oder bei fehlender schriftlicher Vereinbarung über Leistungsphasen und Abrechnungsgrundlagen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass eine pauschale oder rein zeitbasierte Abrechnung automatisch nachvollziehbar sei, ist irreführend – ohne detaillierte Dokumentation der erbrachten Leistungen (z. B. Besprechungsprotokolle, Entwurfsstände, Genehmigungsverläufe) fehlt die objektive Nachprüfbarkeit.

    ➕ Ergänzung: Eine vertrauensbildende Abrechnung erfordert nicht nur die Einhaltung der aktuell geltenden Honorarordnung (HOAI 2021), sondern auch regelmäßige, verständliche Zwischenberichte, klare Abgrenzung von Nebenleistungen und eine transparente Darstellung von Aufwand und Erfolg.

    🔴 Gefahr: Unklare Honorarvereinbarungen können zu Streitigkeiten führen, die sich bis vor Gericht ziehen – besonders kritisch bei bereits begonnenen Baumaßnahmen, wo ein Wechsel des Architekten erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten nach sich ziehen kann.

    ✅ Zustimmung: Die Forderung nach mehr Transparenz und nachvollziehbaren Abrechnungspraktiken ist vollständig gerechtfertigt und entspricht den Anforderungen an eine vertrauensvolle, vertraglich gesicherte Zusammenarbeit im Bauwesen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Vertragsabschluss einen unabhängigen Bauvertragsberater oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Baurecht, um die Honorarvereinbarung, Leistungsbeschreibung und Abrechnungsmodalitäten prüfen zu lassen – insbesondere bei Projekten mit hohem Investitionsvolumen oder komplexer Planungsaufgabe.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die zentrale Bedeutung der HOAI als Grundlage für transparente Honorarabrechnungen.
    • Alle stimmen darin überein, dass mangelnde Transparenz, unklare Leistungsumfänge und fehlende schriftliche Vereinbarungen zu gravierendem Vertrauensverlust führen.
    • Alle empfehlen explizit die schriftliche Fixierung von Leistungsphasen und Abrechnungsgrundlagen vor Vertragsabschluss.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI fokussiert primär auf Vertragsklarheit und Kostenvoranschläge, ohne explizit auf HOAI-2021 oder die Rechtsfolgen von Abweichungen einzugehen.
    • DeepSeek hebt stärker die Rolle des Baurechtsanwalts und des Honorarsachverständigen bei bereits bestehenden Unstimmigkeiten hervor.
    • Qwen betont die Notwendigkeit von Zwischenberichten und dokumentiertem Leistungsnachweis (z. B. Protokolle, Genehmigungsakte) – ein Punkt, den GoogleAI und DeepSeek nicht ausdrücklich nennen.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die anderen Analysen mit der Warnung vor gerichtlichen Streitigkeiten bei fehlender schriftlicher Vereinbarung und unterstreicht die hohe Risikolage bei laufender Baumaßnahme.
    • DeepSeek ergänzt durch den Hinweis auf das Nachfordern von Honorar für nicht vereinbarte „Besondere Leistungen“ – ein häufig unterschätztes Risiko.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI formuliert pauschal „Überschreitung des Kostenrahmens“ als Vertrauensverlust – ohne Differenzierung, ob diese Überschreitung vertraglich gedeckt ist oder nicht.
    • Qwen und DeepSeek korrigieren dies: Qwen betont die Relevanz der schriftlichen Vereinbarung („Abweichungen von der HOAI“), DeepSeek konkretisiert, dass nur *nicht vereinbarte* Mehrleistungen problematisch sind. Daher wird die sicherere, rechtlich präzisere Einschätzung von Qwen und DeepSeek priorisiert.

    👉 Empfehlung: Orientieren Sie sich stets am strengsten Standard: Vertragsinhalt muss HOAI-konform sein oder bei Abweichung vollständig, schriftlich, begründet und dokumentiert werden – mit vorheriger Rechtsprüfung bei komplexen Projekten.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    HonorargrundlageDie HOAI (2021) ist die verbindliche Referenz für Transparenz und Abrechnung – Abweichungen sind zulässig, aber nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung mit Begründung und Dokumentation.
    LeistungsabgrenzungKlare Unterscheidung zwischen Grundleistungen (HOAI-gekoppelt) und Besonderen Leistungen ist zwingend – letztere dürfen nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung abgerechnet werden.
    Nachweisbarkeit⚠️Eine nachvollziehbare Abrechnung erfordert nicht nur HOAI-Zuordnung, sondern auch objektivierbare Leistungsnachweise (z. B. Protokolle, Entwurfsstände, Genehmigungsakte); Konsens besteht über die Notwendigkeit, aber nicht über den Umfang der Nachweispflicht.
    VertrauensverlustHauptgründe: unklare oder pauschale Abrechnung ohne Leistungsnachweis, Nachforderung nicht vereinbarter Leistungen, mangelnde Kommunikation und Überschreitung vertraglich festgesetzter Honorarrahmen ohne vorherige Zustimmung.
    Präventive Maßnahmen⚠️GoogleAI und DeepSeek empfehlen Vertrags- und Abrechnungsprüfung; Qwen fordert explizit die Einbindung eines Bauvertragsberaters *vor* Vertragsabschluss – insbesondere bei hohem Investitionsvolumen. Alle drei sehen externen Sachverstand als Schutzmaßnahme an.

    👉 Handlungsempfehlung: Erstellen Sie vor Vertragsabschluss ein HOAI-gegliedertes Leistungsverzeichnis mit vollständiger schriftlicher Vereinbarung aller Grundleistungen, Besonderen Leistungen und Abrechnungsarten – und lassen Sie es durch einen Baurechtsanwalt oder Honorarsachverständigen prüfen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende schriftliche Vereinbarung über Leistungsphasen und HonorarartRechtlich nicht durchsetzbarer Anspruch, hohe Streitkosten, mögliche Rückabwicklung oder Honorarverweigerung
    🔴 RisikoNachrechnung nicht vereinbarter „Besonderer Leistungen“ ohne vorherige ZustimmungErhebliche, unberechtigte Mehrkosten; gerichtliche Durchsetzbarkeit stark eingeschränkt
    🔴 RisikoKeine dokumentierten Leistungsnachweise (z. B. Besprechungsprotokolle, Entwurfsstände)Unmöglichkeit, erbrachte Leistungen nachzuweisen – führt zu Zahlungsverweigerung oder Schadensersatzansprüchen
    🔴 RisikoVertragsabschluss vor HOAI-Prüfung durch FachmannUnentdeckte ungünstige Klauseln (z. B. offene Honorarvereinbarung, fehlende Kündigungsregelungen), hohe Haftungsrisiken
    🔴 RisikoZahlung ohne vorherige Abrechnungsprüfung durch SachverständigenVerlust des Zurückbehaltungsrechts, ggf. Verjährung von Mängelansprüchen, begrenzte Rechtsmittel
    ✅ ChanceSchriftliche, HOAI-konforme Leistungsvereinbarung mit ZwischenberichtenFrühzeitige Erkennung von Planungsabweichungen, stetiges Vertrauensverhältnis, klare Verantwortungszuordnung
    ✅ ChanceEinschaltung eines Honorarsachverständigen vor VertragsabschlussPrävention von Streitigkeiten, Optimierung der Leistungsbeschreibung, rechtssichere Vertragsbasis
    ✅ ChanceRegelmäßige, nachvollziehbare Abrechnung mit LeistungsnachweisTransparente Kostenkontrolle, frühzeitige Warnsignale bei Budgetüberschreitung, stärkere Verhandlungsposition
    ✅ ChanceStandardisierung der Abrechnungsunterlagen nach HOAI-StrukturErleichterte interne Abrechnungsprüfung, bessere Vergleichbarkeit mit anderen Planern, höhere Akzeptanz bei Bauherren
    ✅ ChanceNutzung digitaler Abrechnungstools mit zeitlicher und inhaltlicher DokumentationAutomatisierte Nachvollziehbarkeit, reduzierte manuelle Fehler, lückenlose Audit-Trail-Funktion

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Vertragsprüfung: Beauftragen Sie vor Unterzeichnung einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einen anerkannten Honorarsachverständigen mit der Prüfung des Architektenvertrages – insbesondere auf HOAI-Konformität, Leistungsabgrenzung und Abrechnungsgrundlagen.
    2. Leistungsverzeichnis erstellen: Erarbeiten Sie gemeinsam mit dem Architekten ein detailliertes, HOAI-gegliedertes Leistungsverzeichnis mit eindeutiger Kennzeichnung von Grundleistungen und Besonderen Leistungen – jedes Element schriftlich vereinbaren und unterschreiben.
    3. Leistungsnachweise dokumentieren: Fordern Sie für jede abgerechnete Leistungsphase mindestens ein Protokoll, einen aktuellen Entwurfsstand und einen Nachweis über den Genehmigungsstatus – speichern Sie diese digital mit Zeitstempel.
    4. Zwischenabrechnungen prüfen: Lassen Sie jede Zwischenabrechnung vor Zahlung durch einen Honorarsachverständigen prüfen; akzeptieren Sie nur solche, die HOAI-Phasen, Leistungsnachweise und Honorarberechnung vollständig abbilden.
    5. Kommunikationsprotokoll führen: Protokollieren Sie alle Gespräche, Besprechungen und Vereinbarungen stichwortartig, lassen Sie diese vom Architekten innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bestätigen.
    6. Digitale Abrechnungsakte anlegen: Erstellen Sie eine zentrale digitale Ablage (z. B. verschlüsselter Ordner) mit allen Vertragsdokumenten, Leistungsnachweisen, Abrechnungen und Bestätigungen – Zugriff nur für Bauherr und Bevollmächtigten.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Architektenhonoraren und soll für Transparenz und Fairness sorgen. Die HOAI ist jedoch nicht mehr bindend, sondern dient als Orientierungshilfe.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarberechnung
    Leistungsphasen
    Die HOAI definiert 9 Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung (LP1) bis zur Objektbetreuung (LP9). Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen, die der Architekt erbringt. Die Abrechnung erfolgt in der Regel pro Leistungsphase.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenleistung, Honorarabrechnung
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die Leistungen des Architekten, die Honorarhöhe und die Zahlungsbedingungen regelt. Ein klarer und umfassender Architektenvertrag ist wichtig, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarvereinbarung
    Honorar
    Das Honorar ist die Vergütung, die der Architekt für seine Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der HOAI, dem Schwierigkeitsgrad des Projekts und dem Umfang der erbrachten Leistungen. Es kann als Pauschale oder nach Stunden abgerechnet werden.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Vergütung, Honorarabrechnung
    Baukosten
    Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Gebäudes oder Bauwerks anfallen. Dazu gehören die Kosten für Material, Arbeitslohn, Planung, Genehmigungen und sonstige Nebenkosten. Eine realistische Baukostenplanung ist wichtig für die Finanzierung des Bauprojekts.
    Verwandte Begriffe: Gesamtkosten, Projektkosten, Erstellungskosten
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über fundierte Kenntnisse im Bereich Bauwesen verfügt. Er kann Gutachten erstellen, Baumängel beurteilen und bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Architekten oder Handwerkern vermitteln. Die Beauftragung eines Bausachverständigen kann sinnvoll sein, um objektive Informationen und eine unabhängige Bewertung zu erhalten.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauexperte
    Abrechnung
    Die Abrechnung ist die detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen und der dazugehörigen Kosten. Eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung ist wichtig, um das Vertrauen zwischen Bauherrn und Architekten zu gewährleisten. Die Abrechnung sollte alle relevanten Informationen enthalten, wie z.B. die Leistungsphasen, die erbrachten Leistungen, die Stundensätze und die Materialkosten.
    Verwandte Begriffe: Honorarabrechnung, Kostenaufstellung, Rechnungsstellung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die HOAI?
      Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Architektenhonoraren und soll für Transparenz und Fairness sorgen. Die HOAI ist jedoch nicht mehr bindend, sondern dient als Orientierungshilfe.
    2. Welche Leistungsphasen gibt es nach HOAI?
      Die HOAI definiert 9 Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung (LP1) bis zur Objektbetreuung (LP9). Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen, die der Architekt erbringt. Die Abrechnung erfolgt in der Regel pro Leistungsphase.
    3. Was tun bei unklarer Honorarabrechnung?
      Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Architekten und bitten Sie um eine detaillierte Erläuterung der Abrechnung. Wenn die Unklarheiten bestehen bleiben, können Sie sich an die Architektenkammer oder einen Bausachverständigen wenden.
    4. Wie kann ich mich vor überhöhten Honorarforderungen schützen?
      Vereinbaren Sie vorab einen detaillierten Kostenvoranschlag und legen Sie ein transparentes Abrechnungsverfahren im Architektenvertrag fest. Achten Sie darauf, dass alle Leistungen und Kosten klar definiert sind.
    5. Was ist ein Architektenvertrag?
      Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die Leistungen des Architekten, die Honorarhöhe und die Zahlungsbedingungen regelt. Ein klarer und umfassender Architektenvertrag ist wichtig, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.
    6. Was bedeutet "Baukostenüberschreitung"?
      Baukostenüberschreitung bedeutet, dass die tatsächlichen Kosten des Bauprojekts höher sind als die ursprünglich geplanten Kosten. Dies kann verschiedene Ursachen haben, z.B. Planungsfehler, unvorhergesehene Ereignisse oder Änderungen während der Bauphase.
    7. Welche Rolle spielt die Kommunikation mit dem Architekten?
      Eine offene und transparente Kommunikation mit dem Architekten ist entscheidend für ein erfolgreiches Bauprojekt. Der Architekt sollte Sie regelmäßig über den Fortschritt des Projekts informieren und auf Ihre Fragen und Bedenken eingehen.
    8. Was kann ich tun, wenn ich das Vertrauen in meinen Architekten verloren habe?
      Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Architekten und versuchen Sie, die Probleme zu klären. Wenn das Vertrauen nicht wiederhergestellt werden kann, sollten Sie in Erwägung ziehen, den Architektenvertrag zu kündigen und einen anderen Architekten zu beauftragen.

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    • Honorarvereinbarung treffen
      Wie Sie eine faire Honorarvereinbarung mit Ihrem Architekten aushandeln.
    • Baukosten im Griff behalten
      Tipps zur Kostenkontrolle während der Bauphase.
    • Streit mit dem Architekten schlichten
      Wie Sie bei Konflikten mit Ihrem Architekten vorgehen können.
    • Architektenhaftung bei Fehlplanung
      Wann der Architekt für Planungsfehler haftet.
  2. Architektenleistungen: Planungsmängel & Mehrkosten – Erfahrungen

    Planung, Kosten, Architektenleistungen
    Tja Herr Lappe, auch wenn dieser Beitrag nur zum Teil auf Ihre Frage passt, muss ich Sie im ersten Beitrag auch schon enttäuschen. Ich will mich jetzt mal hinsetzen, und rückblickend (mit 18 Monaten zeitlichem Abstand, um die Form zu wahren) unsere Erfahrungen weitergeben. Wir haben unser Haus auch ganz konventionell mit einem Architekten und "dessen" Handwerkern bauen wollen. Leider ein volles Fiasko, obwohl der Architekt sogar im gleichen Ort wohnt und ein alter Bekannter aus der Nachbarschaft war. Das Hauptproblem war, dass er einfach nicht auf das gehört hat, was wir wollten. Feste Vorgaben zur Planung wurden einfach nicht beachtetet, was schon bei der Bauvoranfrage zu mehrwöchiger Verspätung führte. Er war einfach nicht von seinen Selbstverwiklichungstrip abzubringen, wir hatten immer das Gefühl er wollte ein Haus für sich selbst bauen. Hinzu kam, dass er überall Säulen hinstellen wollte (bei 8 Meter zu überspannender Stahlbetondecke ging das angeblich nicht anders), was unser Statiker dann aber ohne Mehrkosten gottlob verhindern konnte. Vor jedem Termin hatten wir Bauchschmerzen, was uns denn heute wohl wieder erwartet ... Der nächste Punkt betraf die Finanzen. Wir hatten uns vorab einen finanziellen Rahmen abgesteckt, der nicht überschritten werden sollte. Die Miene unseres Architekten wurde ernst, die Blicke der Bauherren trafen sich. Wir bekamen schließlich nach hartnäckigstem Drängen einen Ausdruck zu den Baukosten vorgelegt (nach der Bauvoranfrage), der nicht umfangreicher war, als dass, was man im Netz auf manchen Internetseiten berechnen lassen kann. Jedes Mal, wenn in weitern Diskussionen der Punkt Kosten zur Sprache kam, wurde uns der emotionale Eindruck vermittelt, was wir doch für Krämerseelen seien ... Dies gipfelte in der Aussage, dass er mit derart strikten Vorgaben in seiner Kreativität eingeschränkt wäre und nicht frei genug planen könnte. Die Blicke der Bauherren trafen sich ängstlich ... Zu unserer Entschuldigung muss ich sagen, dass wir auch nur etwas überdurchschnittlich verdienende Menschen, aber nicht Krösus sind (Wir haben unser Haus dann doch im vorgegeben Kostenrahmen gebaut bekommen). Hinzu kam, dass seine Fachplaner und Handwerker immer deutlich teurer waren als die, die wir besorgt hatten. Irgendwann kam dann die Bauherrenschaft zum Entschluss, dass es so nicht weitergehen könne. Mit etwas Nachdruck unsererseits, und unter der Auflage, dass wir über den Vorgang Stillschweigen (deshalb ist dieser Beitrag auch anonym) bewahren, haben wir uns dann nach Einreichung der Baugenehmigung von Architekten getrennt und den "Rest" Detailplanung ', Ausschreibung und Bauüberwachung selbst gemacht. Auf die Rohbauausführung hat dann unser Statiker ein Auge geworfen. War auch kein Fehler, und hat nach HOAIAbk. 35-40 tDM gespart. So, das waren unsere Erfahrungen Architekten betreffend in Kurzform, Entschuldigung Herr Lappe fühlen Sie sich bitte nicht persönlich angegriffen. Wenn ich beruflich mal etwas mehr Zeit habe wollte ich zur gesamten Baugeschichte mal ein humorvolles Buch schreiben. Rückblickend betrachtet hat unser Bauvorhaben dann noch richtig Spaß gemacht. Und mal ganz ehrlich, so kompliziert ist es auch nicht, ein Haus zu planen und den Bau zu überwachen. Wenn ich es dürfte, würde ich es beim zweiten Mal komplett selbst machen. Wahrscheinlich werde ich jetzt von der versammelten Architekten- und Ingenieurs"meute" erschlagen, aber dies ist meine persönliche Meinung. Ach ja, wenn einem Architekt klar ist, dass er einer Dienstleistungbranche im Sinne dieses Wortes, angehört, gibt es vielleicht weniger Probleme. Ich weiß, das ist schwierig, ich seblst muss auch jeden morgen immer wieder neu daran denken.
  3. Architektenwahl: Künstler oder Fachmann? – Schwarze Schafe

    Nöö, ich schlage nicht
    Warum auch? Ich denke, auch Herr Lappe hat Sie richtig verstanden. Sie haben keinen Architekten, sondern einen "Künstler" erwischt. Es gibt halt in jeder Branche schwarze Schafe. Die Ingenieure müssen Sie doch sowieso nicht fürchten, denn der Statiker (ist ja Ing.) hat seine Aufgabe doch wohl gut gemacht 🙂 *stolzdreh*
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. Architekten-Stillschweigen: Schlimmeres verhindert? – Erfahrungen

    Foto von

    Ja, er hat 🙂
    Und für einen solch ausführlichen Beitrag, herzlichen Dank.
    Schade nur, die Geschichte mit dem Stillschweigen. Aber der Deal hat vermutlich wirklich Schlimmeres verhindert : -0
    Auch wenn's nicht genau zum Thema passt, wenn das so war wie beschrieben (und das kann ich mir vorstellen), wird es Zeit, dass dieser und andere Hampelmänner endlich von der Bildfläche verschwinden.
    Besonders Schlimm ist die Sache mit den teuren Handwerkern, das Stinkt zum Himmel. Manche bekommen den Hals eben nicht voll.
  5. Architektenaussagen: Unvollständig? – Smiley vergessen!

    Foto von Stefan Ibold

    ähh, Herr Lappe, was vergessen?
    Hallo Herr Lappe,
    stimme ja zu, nur Ihren letzten Satz möchte ich SO nicht stehen lassen, oder haben Sie nur das Smiley vergessen?
    MfG
    Stefan Ibold
  6. Architekten-Provisionen: Teure Handwerker durch Kickbacks?

    Foto von

    So kommt's
    wenn man sich vor einer klaren Aussage drücken will ...
    Wenn ich's mir nochmal durchlese ☹ den Wink versteht man echt nicht  -  Sie haben recht SI.
    Also im Klartext, ich kenne den Kollegen ja auch nicht:
    Wenn meine Handwerker teurer sind, als die, die Bauherren (vermutlich sogar ohne Ausschreibung) beschaffen, dann kann das eigentlich nur passieren wenn ich von denen Provisionen kassiere! Von sowas hat man schon gehört.
    Schade nur, dass es meist so gut wie unmöglich ist solche Machenschaften nachzuweisen.
  7. Gerichtsverfahren: Unangenehmer Architekten-Fall – Stillschweigen

    Foto von

    so ist's
    Jo, nun sind wir wieder im grünen Bereich.
    Habe übrigens einen noch viel unangenehmeren Fall als M.H.
    Momentan nur Gerichtsanhängig, daher (leider ) noch Stillschweigen zu bewahren.
    MfG
    si
  8. Rechnungsprüfung: Architekt erhält Provision von Handwerkern

    Foto von

    3. Versuch ☹
    Ächz  -  denen = Architekt kriegt Geld von Handwerkern für Vermittlung des Auftrages. (nicht von den Bauherren)
    Ich habe halt gerade 4 Stunden Rechnungsprüfung hinter mir, da ist das mit dem klaren Gedanken zum "Papier" so'ne Sache -Entschuldigung *gähn*
  9. Rechnungsstellung: Handwerker zur korrekten Abrechnung erziehen

    Foto von

    war klar
    Hallo,
    so habe ich das auch verstanden;-)) )
    Diese Rechnungsprüfungen habe ich auch noch vor mir. Habe mir selber nen Excelprog. geschrieben, da geht das recht fix mit. Man muss nur seine Handwerker zur entsprechenden Rechnungsstellung erziehen.
    Übrigens sollten Sie mal in den Chat kommen. Über IRC in #Baufragen. Prog, war hier irgendwohl mal angegeben.
    MfG
    si
  10. Architekten-Einkommen: Provisionen & LV-Ausschreibungen

    Wie werde ich reicher Architekt?
    Ganz einfach: zunächst natürlich Provisionen von Handwerks- bzw. Baufirmen kassieren. Dann die Ausschreibungen an die produzierende Industrie weiterleiten, von denen machen lassen, eigenen Namen drübermalen. Hier nochmal Provision kassieren. Selbstverständlich diese LVAbk.'s honorieren lassen, man lässt ja nichts liegen!
    Ein abgeschlossenes Studium ist zwar nett zum Zeitvertreib, aber nicht unbedingt erforderlich.
    Was mir dazu im Moment noch fehlt, ist Vitamin B. Aber dieses Vitamin B bekomme ich eben nicht in der Drogerie.
    Hmm, da ist ja immer noch Arbeit übrig, außer ab und zu blicken lassen und den Bauherrn dumm labern. Was nun? Ach ja, alte Pläne raussuchen (reicht ja, wenn man einmal gezeichnet hat) und die als genialen neuen Entwurf verkaufen. Das ist klasse, so braucht man auch den ganzen Bürokratiekram nur einmal machen (Baugenehmigung etc.). Notfalls gibt man einem armen Studenten die Möglichkeit "mal zu üben". Oder eben guckt hier ins Forum.
    Morgen fange ich damit an, ach nee, am Montag 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  11. Architekten-Vermögen: Ehrliche Arbeit vs. Startkapital

    durch ehrliche Arbeit ein kleines Vermögen  -  kein Problem
    Wenn der Architekt zu Beginn seines Arbeitslebens ein großes Vermögen besitzt und keine allzu großen Fehler begeht.
    MfG
    RA Schotten, Reutlingen
    War ein langer Tag ...
  12. Architekten-Fehler: Großes Vermögen schrumpft – Risiko?

    Nein, falls
    Juristendeutsch kann ich nicht 🙂 Aber immerhin "wenn" und "falls" unterscheiden ... *fingernägelfeil* *unschuldigguck*
    Ich sprach ja von jetzt (also wenn, zeitlich) anfangen ... Nur: wie ist das nun gemeint?
    • Er kann aus einem großen Vermögen ein kleines machen, falls er keinen allzu großen Fehler begeht.  -  Von der Logik her heißt das dann, dass er eben KEIN kleines Vermögen aus einem großen macht, falls er große Fehler macht.

    Jetzt habe ich dreimal drüber nachgedacht. Stimmt. Auch RA's können doch recht haben 🙂 (Und das kleine r ist kein Flüchtigkeitsfehler *g*)

    • Name:
    • Martin Beisse
  13. :-)) ) )

    Foto von

    :-)) ) )
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar & Vertrauensverlust: Abrechnungsprobleme

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um nachvollziehbare Architektenhonorare, mögliche Vertrauensverluste und Erfahrungen von Bauherren. Es werden Fälle von Architektenleistungen mit Mängeln, Provisionszahlungen und unklaren Abrechnungen diskutiert. Einige Teilnehmer berichten von Gerichtsverfahren und der Notwendigkeit zur Wahrung von Stillschweigen. Die Wichtigkeit einer klaren Kommunikation und korrekten Rechnungsstellung wird betont.

    🔴 Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenleistungen: Planungsmängel & Mehrkosten – Erfahrungen wird von erheblichen Problemen mit einem Architekten berichtet, die zu Mehrkosten und Verzögerungen führten. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Architektenwahl und einer klaren Bauplanung.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Mehrere Beiträge thematisieren das Problem von Architekten, die Provisionen von Handwerkern erhalten (siehe Architekten-Provisionen: Teure Handwerker durch Kickbacks? und Rechnungsprüfung: Architekt erhält Provision von Handwerkern). Dies kann zu Interessenkonflikten und überhöhten Baukosten führen.

    ✅ Zusatzinfo: Ein Teilnehmer empfiehlt, die Handwerker zur korrekten Rechnungsstellung zu erziehen (Rechnungsstellung: Handwerker zur korrekten Abrechnung erziehen) und bietet die Nutzung eines selbst erstellten Excel-Programms zur Rechnungsprüfung an.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten vor Vertragsabschluss mit einem Architekten Referenzen einholen und die Honorarabrechnung genau prüfen. Eine transparente Kommunikation und klare Vereinbarungen sind entscheidend, um Vertrauensverluste zu vermeiden. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte zu kennen und gegebenenfalls durchzusetzen. Siehe auch Architektenwahl: Künstler oder Fachmann? – Schwarze Schafe.

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  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag Umbau: Muss ich zahlen? Prüfung, Rechte & Vorgehen
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  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag Rücktritt: Schadensersatzansprüche, Honorar & Vorgehen?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar Neubau: Pauschale vs. HOAI – Angemessene Kosten für Einfamilienhaus?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag begrenzen: Möglichkeiten, Bauphasen, Kosten & Risiken?
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Rechnungsprüfung Architekt/Ingenieur: Kosten, Ablauf & worauf Auftraggeber achten müssen?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar Minderung bei fehlerhafter Schlussrechnungsprüfung? Kosten, Aufwand, Fristen
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauunternehmer verrechnet zu wenig Mauerwerk: Meldepflicht, Rechte & Pflichten für Bauherren?
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenkammer NRW: Eintragungsantrag – Unterlagen, Nachweise & Erfahrungen?

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architektenhonorar, Honorarabrechnung, Architekt, Vertrauensverlust" finden

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Architektenhonorar: Nachvollziehbare Abrechnung & Vertrauensverlust – Erfahrungen?
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Suche nach: Architektenhonorar: Abrechnung verstehen
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Suche nach: Architektenhonorar, Honorarabrechnung, Architekt, Vertrauensverlust, Bauherr, Bauvertrag, HOAI, Architektenleistung
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