VOB-Abnahme verweigert: Mangelbeseitigung, Gewährleistung & Konsequenzen für Handwerker?
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk
VOB-Abnahme verweigert: Mangelbeseitigung, Gewährleistung & Konsequenzen für Handwerker?
ich verstehe die Handwerker nicht mehr oder sehe ich die Sache falsch:
Wir haben mit einem Fensterbauer einen Vertrag nach VOBAbk. abgeschlossen. Durch individuelle vertragliche Regelungen wurde im Vorfeld vereinbart, dass eine Abnahme der Leistungen förmlich durch ein schriftliches Protokoll zu erfolgen hat. Die Abnahme ist rechtzeitig schriftlich durch den Fensterbauer zu beantragen. § 12 Abs. 5 VOB/B wurde explizit ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist von 4 Jahren zzgl. 4 Wochen erfolgt mit dem Tag der erfolgreichen Schlussabnahme.
Nun wurden die Fenster und Rollläden schon vor ca. 7 Monaten eingebaut, der AN schleppt sich mit der Beseitigung untergeordneter Mängel herum. Als zwingende Voraussetzung zur Beantragung der Abnahme ist Papier vorzulegen: RAL-Urkunden, Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus (versicherungstechnisch sehr wichtig), Bedienungs- und Wartungsanleitungen (Bedienungsanleitungen, Wartungsanleitungen) usw.
Nur, es kommt nichts: kein Papier, nicht einmal die Beantragung der Abnahme (als Auslöser zur Zahlung einer vierstelligen Summe, für die man einen Neu-Kleinwagen bekäme)!
Fragen: Läuft bereits doch eine Gewährleistungsfrist? Welche Konsequenzen ergibt sich aus dieser "Hängepartie" für beide Seiten? Kann ich mich die nächsten Jahre zurücklehnen und allzeit jeden Mangel rügen und die Ansprüche an meine Enkel vererben?
Anm. : Vom Architekten haben wir uns wegen Inkompetenz getrennt.
Die Probleme des Handwerks sind für mich alle hausgemacht.
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Ich verstehe Ihre Situation. Wenn eine förmliche Abnahme nach VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) vereinbart wurde, ist ein schriftliches Protokoll entscheidend. Die Abnahme ist der formelle Akt, mit dem Sie als Auftraggeber die Leistung des Handwerkers (hier: Fensterbauer) anerkennen.
🔴 Gefahr: Ohne Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist nicht zu laufen. Das bedeutet, dass der Handwerker theoretisch unbegrenzt für Mängel haftbar gemacht werden kann.
Da Sie Mängel festgestellt haben (Fenster, Rollläden), ist es richtig, die Abnahme zu verweigern, bis diese Mängel beseitigt sind. Fordern Sie den Fensterbauer schriftlich zur Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist auf. Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert (Fotos, Protokolle).
Die von Ihnen geforderten Unterlagen (Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen) sind ebenfalls wichtig. Ohne diese können Sie die Fenster und Rollläden möglicherweise nicht sachgerecht bedienen und warten, was zu Folgeschäden führen könnte.
👉 Handlungsempfehlung: Bestehen Sie auf einem Abnahmeprotokoll, in dem alle Mängel detailliert aufgeführt sind und eine Frist zur Mängelbeseitigung vereinbart wird. Ziehen Sie ggf. einen Bausachverständigen hinzu, um die Mängel fachgerecht zu dokumentieren und den Handwerker zur Mängelbeseitigung aufzufordern.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Abnahme
- Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass er die Leistung des Auftragnehmers als vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Verwandte Begriffe: Bauabnahme, förmliche Abnahme, Teilabnahme - VOB
- Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer regelt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A, VOB/B und VOB/C.
Verwandte Begriffe: VOB/A, VOB/B, VOB/C, Bauvertrag - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach VOB in der Regel fünf Jahre für Bauwerke.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Verjährung - Mangel
- Ein Mangel liegt vor, wenn die Leistung des Auftragnehmers nicht den vertraglich vereinbarten oder den üblichen Anforderungen entspricht. Mängel können z.B. Fehler in der Ausführung oder in den verwendeten Materialien sein.
Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, versteckter Mangel - Mängelbeseitigung
- Die Mängelbeseitigung ist die Verpflichtung des Auftragnehmers, festgestellte Mängel an seiner Leistung zu beheben. Der Auftraggeber hat das Recht, die Mängelbeseitigung zu fordern.
Verwandte Begriffe: Nachbesserung, Reparatur, Instandsetzung - Schlussabnahme
- Die Schlussabnahme ist die Abnahme der gesamten Leistung nach Abschluss aller Arbeiten. Sie ist der letzte Schritt im Bauprozess und markiert den Übergang von der Bauphase zur Nutzungsphase.
Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Teilabnahme, förmliche Abnahme - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die in der Lage ist, Mängel an Bauleistungen zu beurteilen und zu bewerten. Er kann sowohl von Auftraggebern als auch von Auftragnehmern beauftragt werden.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachten
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert, wenn ich die Abnahme verweigere?
Wenn Sie die Abnahme wegen Mängeln verweigern, beginnt die Gewährleistungsfrist nicht zu laufen. Der Handwerker bleibt verpflichtet, die Mängel zu beseitigen. Dokumentieren Sie die Mängel schriftlich und setzen Sie eine Frist zur Beseitigung. - Welche Bedeutung hat das Abnahmeprotokoll?
Das Abnahmeprotokoll ist ein wichtiges Dokument, das den Zustand der Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme festhält. Es dient als Beweismittel bei späteren Streitigkeiten über Mängel. Alle Mängel sollten detailliert im Protokoll aufgeführt werden. - Was ist die VOB?
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer regelt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen). - Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist nach VOB?
Die Gewährleistungsfrist nach VOB beträgt in der Regel fünf Jahre für Bauwerke und zwei Jahre für andere Leistungen (z.B. Reparaturen). Sie beginnt mit der Abnahme der Leistung. - Was kann ich tun, wenn der Handwerker die Mängel nicht beseitigt?
Wenn der Handwerker die Mängel trotz Fristsetzung nicht beseitigt, können Sie einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Handwerker in Rechnung stellen. Sie können auch rechtliche Schritte einleiten. - Welche Unterlagen muss mir der Handwerker aushändigen?
Der Handwerker ist verpflichtet, Ihnen alle notwendigen Unterlagen auszuhändigen, die für die Bedienung, Wartung und Instandhaltung der Leistung erforderlich sind. Dazu gehören z.B. Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen. - Was ist eine förmliche Abnahme?
Eine förmliche Abnahme ist eine Abnahme, die in einem schriftlichen Protokoll festgehalten wird. Sie ist besonders wichtig bei größeren Bauvorhaben oder wenn dies vertraglich vereinbart wurde. - Kann ich die Zahlung verweigern, wenn Mängel vorliegen?
Ja, Sie können einen angemessenen Teil der Zahlung zurückbehalten, bis die Mängel beseitigt sind. Die Höhe des Zurückbehaltungsrechts sollte sich nach den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung richten.
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VOB/B vs. BGB: Gültigkeit von Vertragsänderungen
Hallo erstmal - nichts da jetzt gilt bgb
sie können nicht einfach mal so im § 12 der VOBAbk./B was rausstreichen. (auch wenn der an einverstanden war) ich gebe ihnen Brief und Siegel - kommt es zum Streit ist ihre VOB Regelung dadurch hin. die VOB soll eine Regelung sein die die Interessen der Bauherrn und die Interessen der ausführenden ausgewogen vertritt. gibt es da Streichungen ist nichts mehr ausgewogen. außerdem finde ich es schon etwas bedauerlich das sie wegen (selbst eingeräumt) kleiner Mängel nicht zahlen. dies entspricht im übrigen auch nicht der richtigen Vorgehensweise. Einbehalt wäre richtig. eventuell ist der Handwerker auch gefrustet weil er wieder mal nicht sein Geld bekommt. die meisten Handwerker sind es eh schon gewohn als Banken zu fungieren und so verwundert es nicht, dass es noch nicht geknallt hat. wird schon noch kommen!
MfG
jens raabe -
Inkompetenzvorwurf: Architekt gefeuert – Ursachenforschung
jetzt habe ich erstmal richtig gelesen - aha - Probleme des handwerks also hausgemacht?!
und ihren Architekt haben sie wegen inkompetenz gefeuert - aso. waren sie inkompetent oder wer? zu solchen aussagen - prost!
jens raabe -
VOB-Vertrag: Zulässigkeit abweichender Regelungen
VOB
Hallo Herr Rabe,
vielleicht nehmen Sie mal die VOBAbk. zur Hand und lesen was unter gesagtem Paragrafen steht! Die VOB lässt den Vertragsparteien ausdrücklich eine anderlautende Regelung zu (ähnlich der Gewährleistung). Der Punkt ist frei vereinbar. Im übrigen verlangen wir vom Handwerker, dass er den Vertrag erfüllt. Dieser Wunsch ist legitim.
Im übrigen sollten Sie vielleicht noch mal gaaaaaaaannnnzz ruhig unsere Frage genau lesen, dann werden sie merken, das Ihre Antwort völlig unbrauchbar ist. -
Förmliche Abnahme: Verweigerung bei Mängeln zulässig?
kleinlich?
natürlich kann man die fiktive Abnahme im Werkvertrag ausschließen, raabe! vor dem aufregen Kompetenz prüfen 😉
zur frage:
die förmliche Abnahme ist vereinbart,
eine Abnahme kann verweigert werden, wenn wesentliche Leistungen des werks nicht oder mangelhaft erbracht wurden. Urkunden, Bestätigungen, Bedienungs- und Wartungsanleitungen (Bedienungsanleitungen, Wartungsanleitungen) (völliger hirnfurz bei Fenstern und rollläden?) sind IMHO nicht wirklich hinderlich eine Abnahme durchzuführen. wenn der förmliche Teil "vergessen" wurde entscheidet das Gericht nach Gusto?!
wie alt ist die Schlussrechnung? Skontierung möglich?
wurden die fehlenden Papiere angemahnt? mit Fristsetzung? etc
wo gibt es kleinwagen für 4-stelligenen Betrag?
wegen dieses furzes auf hausgemachte Probleme des Handwerks zu schließen ist mit Verlaub -- dümmlich! so dümmlich wie von einem kränkelndem grundschullehrer auf die Faulheit des beamtentums zu schließen! Hand- und Kopfwerkermeinung ... -
VOB-Ausschluss: Folgen für VOB-Vereinbarung und BGB
mooooment
Moin,
Frau Schlecker,
haben Sie den § 12 (5) gestrichen oder geändert vereinbart?
Einfach streichen ist m.E. nicht so einfach, wie Sie es sagen. Streichen hieße, wesentliche Bestandteile der VOB/B zu verändern, was dann u.U. zum erlöschen der VOB-Vereinbarung führt und das BGBAbk. automatisch in Kraft gesetzt wird.
Ich denke, dass es Ihre Aufgabe ist, gem. Abs. 4 (1) zu Verfahren. Dann ist 5. (1) ausgeschlossen.
Auch bei Gewährungsfristen können Sie die Frist zwar verlängern, aber nur dann wirksam vereinbart, wenn in dem Vertrag steht: Gewährleistung gem. VOBAbk. verlängert auf 5 Jahre.
Steht da aber: Gewährleistung gem. BGB 5 Jahre, dann haben sie mit Zitronen gehandelt.
Und je häufiger ich mir Ihren Eröffnungsbeitrag durchlese, desto ärgerlicher werde ich.
"Als ZWINGENDE Voraussetzung zur Beantragung der Abnahme ist Papier vorzulegen. Weshalb ist die Bescheinigung des ordnungsgemäßen Einbaus versicherungstechnisch sehr wichtig? Und was wollen Sie mit Bedienungsanleitungen für einen Rollladen oder für die Öffnungseinrichtung des Fensters?
Noch mehr ärgere ich mich über: "Vom Architekten haben wir uns wegen Inkompetenz getrennt. " Aha, hat der nicht so gespurt, wie Sie es sich wünschten?
Richtig sauer werde ich aber bei: "Die Probleme des Handwerks sind für mich alle hausgemacht. "
Aha, dann sind alle Handwerker Idioten und Abzocker, die keine Ahnung vom Papierkram haben?
Man, soviel Zeit wollte ich wohl haben, alle Bescheinigungen, ob sinnig oder wie hier m.E. eher unsinnig beizubringen.
Und wie ich den Handwerker einschätze, denkt der, das es bei Ihrem Auftritt eh keine Abnahme bekommen würde, obwohl es sich ja angeblich nur um untergeordnete Mängel handelt.
Die Probleme im Handwerk kommen auch durch das Verhalten einiger Kunden.
Schönen Sonntag noch : (
Stefan Ibold -
Kommentar: Unangebrachtes Verhalten im Forum
widerlich.
Is ja taschnereskes Gehabe. *pfui* -
Abnahme-Forderung: Handwerker versäumt Schlussrechnung?
prinzipiell zustimmend ...
N'Abend,
prinzipiell stimme ich Blücher zu, aber ich habe im Text NICHT gelesen, dass- eine Schlussrechnung vom Handwerker gestellt wurde
- der Handwerker irgendwas unternommen hat um eine Abnahme zu fordern
wenn dem tatsächlich so ist, würde ich mich auch darüber wundern, dass es der Handwerker wohl nicht nötig hat ...
Und dass mit den Gebrauchsanleitungen etc. ist bei Fenstern usw. meist tatsächlich lächerlich, hier besteht die Versicherung aber drauf. Und da geht es dann im Schadensfall wieder um viel Geld, also hier leider kein Hirnfurz, da durch 3. bedingt ...
Kleinwagen für unter 10.000 €? Naja, VW will ja den Fox in Europa auf den Markt bringen ...
Was den Schluss auf's gesamtdeutsche Handwerk angeht, stimme ich Blücher aber auch zu ... -
Keine Schlussrechnung: Abnahmeverweigerung wegen Mängeln?
Es gibt keine Schlussrechnung
Zur Verdeutlichung: Wir halten bekeine Beträge zurück. Es gibt einen konkreten Zahlungsplan. Wird geliefert, bezahlen wir. Nur, der Handwerker will ja keine Abnahme, jedenfalls beantragt er sie nicht! Wir verweigern keine Abnahme, die echten Mängel stehen dem nicht entgegen. Er stellt nicht mal eine Schlussrechnung. Konkret: es geht um Beträge von 8000 € (von 20.000);
Architekt: Es gibt auch Architekten, die nichts taugen, soll ja vorkommen, oder sind das Götter in Schwarz? -
Diskussion: Fahrzeugwahl des Architekten
Götter in Schwarz 🙂
... was fährt er denn, der Halbgott in Schwarz? Volvo oder Saab? 😉 -
VOB §17: Beschleunigung fälliger Zahlungen – Inkompetenz?
VOB
Man sollte § 17 VOBAbk./B explizit und ersatzlos ausschließen. ☹
Macht sich Inkompetenz des Architekt dadurch deutlich, dass er auf § 17/3
oder das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen hingewiesen hat? -
Schlussrechnungspflicht: Bekämpfung der Schwarzarbeit
vererben ist nicht
Mit Vererben des Schwebezustands wird es nichts. Dem steht § 14 UStG entgegen: "Führt der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen. "
Hintergrund: Bekämpfung der Schwarzarbeit. In diesem Sinne kann es für den AGAbk. ratsam sein, nach Ablauf der 6 Monate eine Rechnung anzufordern, um nicht in den Verdacht zu kommen, Schwarzarbeit beauftragt zu haben.
Die Schlussrechnung stellt gleichzeitig eine Mitteilung über die Fertigstellung dar. Nach BGBAbk. sind Sie dann zur Abnahme verpflichtet. Ob Ihre Klausel hält, dass der AG als weitere Voraussetzung die Abnahme zusätzlich beantragen muss, kann ich nicht beurteilen. -
Bauherren-Kritik: Unangebrachte Verallgemeinerung
nochmal platt
es gibt nicht nur Architekten die nichts taugen, sondern auch Bauherren. nur solche Plattheiten hier ohne Begründung abzusondern ist unanständig - pfui Bauherrin! so benehmen sich nur Politiker ... -
Handwerk-Probleme: Generalisierung vs. Einzelfall
blücher - Quatsch
streichen ist nicht! kannst es ja mal probieren - ob de da bei Gericht durchkommst?! - und - über den Satz - Zitat: Die Probleme des Handwerks sind für mich alle hausgemacht. Zitat Ende. habe ich mich zu recht aufgeregt. selbst wenn der betreffEnde einen Fehler gemacht haben sollte - was ich so noch nicht sehe - ist er noch lange nicht alle Handwerker.
den Satz mit dem Architekt fand ich dann nur noch übrig - weil es mit dem Thema an sich nichts zu tun hatte - der sich nicht verteidigen kann - und - nur noch mal zeigen soll wie toll doch der Bauherr ist. der Rest ist mir egal. das mit der Rechnung sehe ich auch noch nicht, dass das stimmt. alibigehabe
MfG
jens raabe -
VOB-Wahlmöglichkeiten: Präzisierung im Bauvertrag
schwarzer raabe
ich habe nirgends was von streichen geschrieben, raabe! von wem lässt du dir eigentlich die texte vorlesen?
die VOBAbk. lästt gewisse Wahlmöglichkeiten, die vertraglich präzisiert werden können ohne die VOB als solche auszuhebeln.
zu diesen gehört z.B. die Abnahme, die Sicherheitsleistung, die Zahlung von abschlägen, die Behandlung von Nebenkosten, etc. etc
viel Spaß beim lesen der VOB und einen guten Wirkungsgrad, raabe! -
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Hangs huckebein 🙂 -
VOB § 12.5: Expliziter Ausschluss bestätigt
schon wieder Quatsch blücher
der Bauherr hat geschrieben - Zitat: § 12 Abs. 5 VOBAbk./B wurde explizit ausgeschlossen. <<<<<<<< ergo gestrichen!
und das geht numa nich! übrigens muss der an nicht unbedingt (auch nicht bei einer förmlichen Abnahme) dabei sein. ist also eh Quatsch da irgendwas zu streichen. nur deshalb verliert der an noch lange nicht seine rechte. der Rest - auch deine Meinung dazu - ist mir eigentlich wurscht. - alles gesagt soweit.
übrigens - die VOB kenn ich zu genüge.
MfG
jens raabe -
Förmliche Abnahme: Umkehrschluss zum VOB-Ausschluss
lerne lesen, und schwaigen
der Bauherr heißt Susanne!
wenn die förmliche vereinbart ist wird § 12.5 im Umkehrschluss ausgeschlossen, und das ist möglich. alles andere ist erbsenzählen eines auswendiglerners ... -
schweigen
wäre noch besser ... -
Kommentar: Ironische Anspielung auf Google-Recherche
wer hier erbsen zählt ist noch die Frage
na was gibt Google noch so her?
MfG
jens raabe -
Förmliche Abnahme: Voraussetzungen und Verfahren nach VOB/B
ich werde ja gezwungen weiter auszuholen
dann dazu weitere Erklärungen an die Bauherrin:
b) Förmliche Abnahme
Jede Vertragspartei kann gemäß § 12 Nr. 4 VOB/B die Durchführung eines förmlichen Abnahmeverfahrens verlangen. Sofern eine förmliche Abnahme nicht bereits vertraglich vereinbart worden ist, bedarf es eines entsprechenden Abnahmeverlangens. Es muss dem Vertragspartner rechtzeitig, d.h. vor Ablauf der in § 12 Nr. 5 VOB/B genannten Fristen zugehen, also innerhalb von 12 Tagen ab der schriftlichen Fertigstellungsmitteilung des Auftragnehmers bzw. 6 Tagen nach der Ingebrauchnahme durch den Auftraggeber. (Zitat) Jede Vertragspartei hat die Möglichkeit, bei der förmlichen Abnahme auf eigene Kosten einen Sachverständigen hinzuzuziehen (§ 12 Nr. 4 Abs. 1 Satz 2 VOB/B). Das Ergebnis der förmlichen Abnahme ist gemäß § 12 Nr. 4 Abs. 1 Satz 3 VOB/B in einem Abnahmeprotokoll festzuhalten. Darin sind u.a. Vorbehalte des Auftraggebers wegen bekannter Mängel und Vertragsstrafen aufzunehmen. Unterbleibt dies, können gemäß § 640 Abs. 2 BGBAbk. Nachbesserungsansprüche, der Anspruch auf Minderung oder auf eine verwirkte Vertragsstrafe nicht mehr geltend gemacht werden; Schadensersatzansprüche bleiben hingegen auch in diesem Fall unberührt. (Zitat)
c) Abnahmefiktion
Auch ohne förmliche Abnahme gilt eine Bauleistung 12 Werktage nach der schriftlichen Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung als abgenommen (§ 12 Nr. 5 Abs. 1 VOBAbk./B). Eine solche Mitteilung kann auch in der Übersendung einer Schlussrechnung liegen. (Zitat). Eine Abnahme wird außerdem 6 Werktage nach Benutzung der Leistung fingiert (§ 12 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B). Mängelrügen hindern den Eintritt der Abnahmefiktion grundsätzlich nicht, da auch eine Anerkennung der Leistung als im wesentlichen vertragsgemäß ausreichend ist. (Zitat)
Für die Abnahmefiktion ist kein Abnahmewille des Auftraggebers erforderlich. Er kann den Eintritt der Abnahmefiktion nur dadurch verhindern, dass er vor Ablauf der in § 12 Nr. 5 VOB/B genannten Fristen von sechs bzw. zwölf Werktagen die Abnahme ausdrücklich verweigert. (Zitat) Eine Abnahme kann auch nicht fingiert werden, wenn der Auftraggeber vor Ablauf der Fristen eine (formlose) ausdrückliche oder eine förmliche Abnahme gemäß § 12 Nr. 4 VOB/B verlangt bzw. wenn eine solche bereits vertraglich vereinbart worden ist. (Zitat) Will der Auftraggeber Vorbehalte von Gewährleistungs- oder Vertragsstrafeansprüchen geltend machen, so muss er dies innerhalb der in § 12 Nr. 5 VOB/B genannten Fristen erklären, um nicht die Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung oder verwirkte Vertragsstrafen (nicht aber auf Schadensersatz) zu verlieren. Davor bzw. danach erklärte Vorbehalte sind wirkungslos. (Zitat)
wobei für sie besonders relevant der Teil ist >>>>>>>>>>> Er kann den Eintritt der Abnahmefiktion nur dadurch verhindern, dass er vor Ablauf der in § 12 Nr. 5 VOB/B genannten Fristen von sechs bzw. zwölf Werktagen die Abnahme ausdrücklich verweigert. (Zitat) Eine Abnahme kann auch nicht fingiert werden, wenn der Auftraggeber vor Ablauf der Fristen eine (formlose) ausdrückliche oder eine förmliche Abnahme gemäß § 12 Nr. 4 VOB/B verlangt bzw. wenn eine solche bereits vertraglich vereinbart worden ist. (Zitat) <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
es nützt ihnen nichts wenn sie teile der VOB/b vertraglich ändern oder ausschließen - alle anderen aussagen hierzu - können nur Laienmeinungen sein über die sich ein Anwalt sicherlich totlacht!
im Klartext heißt das für sie - wenn sie eine Abnahme noch nicht angemahnt haben und auch noch keine Frist gesetzt haben - ist - unabhängig ob sie was anderes mit dem an vereinbart haben - die Leistung spätestens nach 12 Tagen abgenommen (anzeige der Fertigstellung vorausgesetzt) (entfällt bei ihnen ohnehin - sie benutzen die Leistung ja bereits)! ihre Mängelbeseitigungsansprüche bleiben davon unberührt. was meinen sie eigentlich wie oft es vorkommt, dass förmliche Abnahmen vereinbart werden und dann aber durch zeitablauf und (ebend nicht Fristgerechte Handlungen des ag) fiktive daraus werden? - oder - wie oft eine Partei bei der förmlichen Abnahme allein ist? sie dürfen sich eine "Abnahme" nicht soooooooooooo wörtlich vorstellen. das ist nicht so das sich der Handwerker da vom ag durchs Haus treiben lässt und mit schweiß auf der stirn nur hoffen muss das sie auch ein Formular ja unterschreiben. da sei Gott, die VOB und das bgb davor.
wenn ihnen diese Aussage nicht passt nehmen sie sich einen blücher und versuchen sie ihr Glück vor dem Richter.
MfG
jens raabe -
Kommentar: Verweis auf frühere Beiträge
spinner
dann lese mal was ich ganz vorne weniger wortreich geschrieben habe!
ach ja lesen war bereits die schwäche --- -
Handwerker-Probleme: Gemeinsame Erfahrungen im Forum
Ey JDB,
Ihr Posting war nicht super-billig, war einfach nur erbärmlich.
Ich sehe, dass auch andere die fast gleichen Problemfälle am Hals haben (dösbattige Handwerker, die keine Abnahme verlangen - bei mir, weil Ihnen der Anfahrtsweg zu lang ist!) wie ich, und lehne mich mit Genugtuung beruhigt zurück, dass auch andere die gleiche Auffassung haben, dass ein Großteil der Probleme im Handwerk selbstgemacht sind.
Lassen Sie mich da aus dem Spiel, ja? -
VOB §12: Fertigstellungsanzeige und Abnahme-Verlangen
nee, jraabe
Moin,
Prpblem scheint mir hier: AN hat bislang noch keine Abnahme verlangt und auch KEINE Fertigstellung bescheinigt. Danach gilt § 12 1. nicht, mithin hat der AGAbk. noch keinen Zugzwang.
Wird vertraglich vereinbart, dass § 12 4. (1) gilt, wird § 12 5. ungültig und zwar insgesamt. Nur - die Klausel komplett aus den Vertragsbestandteilen, hier der VOBAbk./B, per Satz zu streichen, da weiß ich nicht, ob der Jurist damit nicht die Ungültigkeit der VOB-Vereinbarung einhergehen sieht.
Die Einreichung der Schlussrechnung erfüllt aus meiner Sicht auch nicht den Tatbestand einer Fertigstellungsanzeige. Dem widerspricht § 14 3. Der Fensterbauer hat aber überhaupt noch nicht die Fertigstellung bescheinigt, womit Fristen (soweit keine festen Ausführungstermine vereinbart waren) noch gar nicht laufen (zumindest im Sinne der VOB. BGBAbk. weiß ich nicht)
Wenn die Fragestellerin dann aber nach § 14 4. selber gehandelt hat und die SR erstellt, dann erst könnte ich mir vorstellen, dass eine fiktive Abnahme die Folge ist (s. § 12 4. (2) ).
Wir sind alles juristische Laien (auch meine Sichtweise ist privat) und kennen überhaupt nicht die Ausführungen/Inhalte des Vertrages.
Aber die AG kann sich auch m.E. nicht genüsslich zurücklegen und abwarten (s. Beitrag Bruno).
Und wir kennen die Motivation des AN nicht. Die würde mich in dem Zusammenhang aber unbedingt interessieren.
Stefan Ibold -
Abnahme-Motivation: Versicherung, Mängelbeseitigung, Abschluss
die Motivation
... scheint erstmal zu sein:- AGAbk. soll letzte (kleinere) Mängel beheben
- mit den Unterlagen rüber kommen, weil ihm die Versicherung auf die Füße tritt und bei einem Schaden evtl. Ätschbätsch sagt, bzw. solange bestimmte Deckungszusagen verweigert
- Er die Sache endlich abschließen/abrechnen will (schließlich will man irgendwann wirklich mal einen Schlussstrich ziehen (eigene BH Erfahrung) ).
- verstehen, warum der Handwerker "es nicht nötig hat" obiges zu tun ...
Der Fragesteller regt sich zweifelsfrei über seinen Handwerker auf. Das zeigt die Headline und seine (in der Wut übertriebenen Schlussfolgerungen). Ich glaube, es geht Ihm NICHT darum Zahlungen rauszuzögern, Rechnungen zu kürzen, Abnahmen zu verschieben. Das hat der Fragesteller ja geschrieben, und das glaube ich ihm auch. Er versteht einfach nicht, dass der Handwerker nicht bereit ist, sich auch um Kleinkram zu kümmern..
Ähnliches Thema hatten wir schon mal hier: -
VOB-Kenntnisse: Juristische Bewertung des Sachverhalts
Wow! - tolle Unterhaltung am Montag!
@ Schlecker:
Lieber Fragesteller,
weil ja schon viele Juristen (((-: "oben" den Sachverhalt hinlänglich mittels hellseherischer Fähigkeiten interpretiert haben, traue ich mich kaum, Ihnen vor dem Hintergrund meiner begrenzten rechtsverdreherischen Kenntnisse Rat zu geben. Nur soviel:
Wenn auch die "Kollegen" der Auffassung sind, dass es zur Beantwortung Ihrer Fragen z.B. darauf ankommt, ob eine Vorschrift der VOBAbk./B gilt oder nicht gilt, bin ich wankelmütiger. Ich kann nämlich Ihre Fragen ohne weiteren Input nicht beantworten. Eines aber weiß ich: Die Antworten auf Ihre Fragen haben nichts damit zu tun, ob Sie möglicherweise mittels ALLGEMEINER Geschäftsbedingungen in der VOB/B "gewildert" haben (nur dann! stellt sich überhaupt die Frage, ob die Regeln der VOB/B einer sog. Inhaltskontrolle zu unterziehen sind; was bei dieser sog. Inhaltskontrolle herauskäme, wäre wieder eine völlig andere Frage.); Eine Antwort auf Ihre Fragen bedingt vielmehr folgende Kenntnisse:
Beginn Gewährleistung: Haben Sie schriftlich ausdrücklich der Abnahme durch Ingebrauchnahme widersprochen? Haben Sie möglicherweise auf die Vorlage der von Ihnen zur Bedingung Ihrer Abnahmeerklärung gemachten Dokumente (stillschweigend) verzichtet? Falls nein, gibt es noch keine Abnahme und folglich auch noch keinen Lauf der Gewährleistungsfrist. Allerdings verjährt Ihr Anspruch auf Vorlage der Dokumente nach drei Kalenderjahren und darauf sollte es Ihnen doch ankommen, nämlich Erhalt der Nachweise des Einbaues nach allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) (... Regeln der Technik). Wenn Sie die Antworten hieb- und stichfest (hiebfest, stichfest) haben wollen, werden Sie um einen Gang zum RA nicht herumkommen ...
Vererbbarkeit: Ja, alle Ansprüche gehen auf Ihre Erben über - wenn Sie denn innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist sterben, wovon ich nicht ausgehe. Die Gewährleistungsansprüche sind natürlich von dieser Dreijahresregel nicht umfasst ... -
Rechtsprechung: Juristische Sichtweise vs. Realität
sollte ich bei der Motivation der Bauherrin falsch liegen entschuldige ich mich für diesen Teil
Hallo Herr Sigge - sie könnten recht haben.
Hallo Herr ibold - sie gehen richtig in der (eigentlich nach rechtsverständnis müsste es so sein) ideellen Sichtweise der Dinge - die Gerichte und das regelmäßig - machen aber einen strich durch diese (weil juristisch nicht haltbaren) Ansichten. Ich habe ein paar Jahre durch - auch mit solchen Dingen vor Gericht - weiß daher was im Bezug auf die VOBAbk. geht und was nicht. es spielt bezüglich der fiktiven Abnahme nun mal keine rolle ob man vorher eine förmliche Abnahme vereinbart hat. wenn man die fiktive Abnahme unbedingt verhindern will - dann muss - man innerhalb der fristen schriftlich eine Abnahme der Leistung verweigern. da führt kein weg daran vorbei. sicher ist das alles schlecht zu durchschauen aber dafür beschäftigen Firmen und Bauherren Juristen. wenn sich die Rechtsprechung immer an den mutmaßlichen willen ihrer eigenen Regelungen und an vertragstexte halten würde wäre der Juristenstand zumindest in zivilsachen überflüssig. wie wir alle wissen ist er das nicht. so mancher Bauherr ist schon mit der festen Überzeugung zu Gericht gerannt und dachte das gewinne ich doch prompt. lange gesichter sind die folge. ----- und ------ ehrlich mal, ich möchte nicht behaupten das es in diesem Fall so ist - der Handwerker kann doch nicht gezwungen werden - unter Aufgabe all seiner rechte - wenn es z.B. während der Bauausführung zum Streit kommt sich dem diktat einer förmlichen Abnahme auszusetzen. manche Handwerker kennen einfach ihr temprament. also ist die Rechtsprechung da auf keinem schlechten weg wenn sie nicht zulässt das die fiktive Abnahme so einfach >>>> ausgeschlossen <<<<< wird. der Laie irrt wenn er glaubt das durch vorherige vertragliche Vereinbarung eine förmliche Abnahme durchzuführen - § 12 abs. 5 - nichts mehr mit ihm zu tun hat. das zeigt wie gesagt die tägliche Rechtsprechung. wenn der Bauherr der Meinung ist - na das nehme ich so nicht an - dann muss er sich bitteschön auch einen rechtsbeistand nehmen und innerhalb der fristen eine Annahme der Leistung (Abnahme) verweigern. im übrigen - mal unabhängig von der relativ neuen Diskussion ob die VOB/b für private Bauherren überhaupt anzuwenden ist (im Zuge der eu) - bisher stellt eine Schlussrechnung schon die anzeige einer Fertigstellung dar. der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung geht hier sogar noch weiter - siehe fiktive Abnahme. also Werte Fragestellerin - mit ihrer Aussage "das Handwerk schadet sich selber" haben sie mich sehr geärgert - aber Schwamm drüber. den Rest sollten sie mit ihrem Handwerker vielleicht bei Kaffee und Kuchen besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
jens -
Entschuldigung: Tippfehler im Forum-Beitrag
Frau natürlich auch - immer diese Tippfehler min dem man (man)
kommt vor sieht nicht schön aus und ist auch nicht beabsichtigt. schreibe hier so neben meiner Arbeit - kleine Entschuldigung.
Gruß jens -
Entschuldigung: Tippfehler im Forum-Beitrag (Wiederholung)
Frau natürlich auch - immer diese Tippfehler min dem man (man)
kommt vor sieht nicht schön aus und ist auch nicht beabsichtigt. schreibe hier so neben meiner Arbeit - kleine Entschuldigung.
Gruß jens -
Kommentar: Emoticon-Fehler im Forumsbeitrag
Systemfehler Herr. Dr. Siegel ...
Ohne das Thema weiterzubringen melde ich mich zu Wort und hoffe man wird mir vergeben *g
Herr Dr. Siegel, Sie machen Ihre Emoticons falsch rum 😉 so lässt sich nur schwer erahnen ob das Männlein gut gelaunt von rechts nach links ist, oder schlecht gelaut mit dem Mund über den Augen .. also verwirrend irgendwie : -\
;-) -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).VOB-Abnahme verweigert: Mangelbeseitigung und Gewährleistung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Verweigerung der VOBAbk.-Abnahme aufgrund von Mängeln, die Rechte und Pflichten von Bauherr und Handwerker, sowie die Gültigkeit von individuellen Vertragsvereinbarungen. Ein zentraler Punkt ist, ob der Ausschluss von § 12 Abs. 5 VOB/B (fiktive Abnahme) wirksam ist. Die Notwendigkeit einer förmlichen Abnahme und die Folgen fehlender Schlussrechnung werden ebenfalls thematisiert. Mehrere Nutzer teilen ihre Erfahrungen mit ähnlichen Problemen und geben rechtliche Einschätzungen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Gemäß dem Beitrag VOB-Ausschluss: Folgen für VOB-Vereinbarung und BGBAbk. kann das Streichen wesentlicher Bestandteile der VOB/B zum Erlöschen der VOB-Vereinbarung führen, wodurch automatisch das BGB in Kraft tritt. Dies sollte bei individuellen Vertragsanpassungen beachtet werden.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Förmliche Abnahme: Voraussetzungen und Verfahren nach VOB/B erläutert detailliert die Voraussetzungen und das Verfahren einer förmlichen Abnahme gemäß § 12 Nr. 4 VOB/B. Jede Vertragspartei hat das Recht, die Durchführung eines solchen Verfahrens zu verlangen.
🔴 Risiko: Im Beitrag Schlussrechnungspflicht: Bekämpfung der Schwarzarbeit wird darauf hingewiesen, dass das Fehlen einer Schlussrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung den Verdacht auf Schwarzarbeit begründen kann. Dies kann negative Konsequenzen für beide Parteien haben.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die vertraglichen Vereinbarungen genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die Gültigkeit der VOB-Vereinbarung sicherzustellen. Der Beitrag VOB §12: Fertigstellungsanzeige und Abnahme-Verlangen betont die Wichtigkeit der Fertigstellungsanzeige durch den Auftragnehmer, um die Fristen für die Abnahme in Gang zu setzen. Klären Sie, ob eine Fertigstellungsanzeige vorliegt.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "VOB, Abnahme". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Rechnung höher als Angebot: Was tun bei 20% Überschreitung der Auftragssumme?
- … Wie verhält sich hier die VOBAbk.? …
- … AbnahmeDie Bestätigung des Auftraggebers, dass die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängel, Vertrag. …
- … Ist die VOBAbk. denn wirksam vereinbart und damit Vertragsbestandteil? Wir hatten (haben) in allen …
- … VOBAbk./B-Abweichung: 10% Toleranz bei Auftragssumme? …
- … Was passiert denn, wenn es nach VOB Teil B vereinbart wurde? Gilt doch dann diese darf nicht …
- … VOBAbk./B unwirksam: Stundenlohnvertrag als Kostenfalle? …
- … VOB nicht wirksam vereinbart …
- … recht deutlich, dass Sie die VOBAbk./B nicht kennen. Da Ihnen diese anscheinend nicht ausgehändigt wurde und Sie offensichtlich im Bauwesen nicht bewandert sind, dürfte die VOB/B nicht Vertragsbestandteil geworden sein. …
- … -://www.ing-stoeckel.de/baurecht/VOBAbk._Teil_B.html …
- … -://www.ing-stoeckel.de/baurecht/vob.html …
- … VOBAbk./B-Abweichung: 10% Toleranz bei Auftragssumme? …
- … Was passiert denn, wenn es nach VOB Teil B vereinbart wurde? Gilt doch dann diese darf nicht …
- … ein Pauschalpreis vereinbart oder ein detailliertes Leistungsverzeichnis erstellt? Die Wirksamkeit der VOBAbk./B ist ebenfalls entscheidend, da sie Regelungen zur Kostenabweichung enthält. Ein …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag VOBAbk./B unwirksam: Stundenlohnvertrag als Kostenfalle? wird darauf hingewiesen, dass eine fehlende Aushändigung der VOB/B dazu führen kann, dass diese nicht Vertragsbestandteil wird. Dies …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie den Vertrag auf die Gültigkeit der VOBAbk./B und die Art der Preisvereinbarung (Pauschalpreis vs. Stundenlohn). Bei Unklarheiten …
- … Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Weitere Informationen zur VOBAbk./B-Abweichung finden Sie im Beitrag VOB/B-Abweichung: 10% Toleranz bei Auftragssumme …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt haftbar machen nach 3 Jahren: Rechnungsprüfung, Beweisführung & Fristen?
- … Architekt, Haftung, Rechnungsprüfung, Fehler, Neubau, Frist, Beweis, Honorar, VOBAbk., BGBAbk. …
- … Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werks. Allerdings kann die Frist auch kürzer sein, wenn dies …
- … AbnahmeDie Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass er das Werk als …
- … vertragsgemäß erbracht annimmt. Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zu laufen.Verwandte Begriffe: Mängel, Verjährung, Werkvertrag …
- … VOBAbk.Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist …
- … Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werks. Diese Frist kann jedoch vertraglich verkürzt oder verlängert werden. …
- … Frage: Was ist die Abnahme des Werks und warum ist sie wichtig? …
- … Antwort: Die Abnahme des …
- … Bauherrn, dass er das Werk als vertragsgemäß erbracht annimmt. Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zu laufen. …
- … Bauabnahme verweigern – was tun? …
- … Unter welchen Umständen kann die Bauabnahme verweigert …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Tragende Wand 17,5 cm: Statik fehlt – Gutachten notwendig? Kosten & Risiken?
- … tragende Wand, Statik, Gutachten, Doppelhaushälfte, Baujahr 2005, Wandstärke, 17.5 cm, Bautechnik, VOBAbk., Statiker …
- … einen Dipl. Ing. Bautechnik beauftragt. Nun will ich gemäß Vertrag nach VOBAbk. die komplette Statik, da diese Bestandteil des Vertrages ist. Leider bekomme …
- … VOBAbk.Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Bedingungen für die Vergabe …
- … und Ausführung von Bauleistungen in Deutschland festlegt.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Bauabnahme …
- … Frage: Was bedeutet VOBAbk.?Antwort: VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie regelt …
- … ✅ Zusatzinfo: Die VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen Bauherr …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Mauerwerk abrechnen nach VOB: Ecke doppelt berechnet? Kosten & korrekte Berechnung
- … Mauerwerk: Abrechnung Ecke nach VOBAbk. …
- … Mauerwerksecke korrekt abrechnen nach VOB? Vermeiden Sie doppelte Berechnung von Mauerwerkswänden. Jetzt informieren! …
- … VOBAbk., Mauerwerksecke, Wandstärke, Rohbau, Wand, Durchdringung …
- … Bauwesen, Mauerwerk, Abrechnung, VOB …
- … nach VOBAbk.: Ecke doppelt berechnet? Kosten & korrekte Berechnung …
- … Hab da grad eine Frage, die mir schon fast peinlich ist. Es geht um Rohbau-Mauerwerkswände. 24er und 11,5 er. Es wird also per m² abgerechnet. Wie ist das nun mit rechtwinkeligen Mauerwerksecken? Wird da für beide abgehenden Wände das Außenmaß genommen und somit die Ecke doppelt abgerechnet, oder wird nur eine Wand durchgerechnet und bei der zweiten die Wandstärke der ersten abgezogen. Habe in der VOB zwar den Punkt mit der Durchdringung gefunden, bin mir aber …
- … Bei der Abrechnung von Mauerwerk nach VOBAbk. ist die korrekte Erfassung von Ecken entscheidend. Grundsätzlich gilt: Jede Wand …
- … die Ecke selbst rechnerisch doppelt erfasst wird. Dies ist in der VOBAbk. so vorgesehen, um den höheren Aufwand bei der Herstellung der Ecke …
- … VOBAbk.Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie regelt die Vertragsbedingungen im Bauwesen.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Abrechnung …
- … Frage: Werden Mauerwerksecken bei der Abrechnung doppelt berechnet?Antwort: Ja, bei rechtwinkligen Mauerwerksecken wird in der Regel das Außenmaß jeder Wand angesetzt, was zu einer rechnerischen Doppelberechnung der Ecke führt. Dies ist in der VOB so vorgesehen, um den Mehraufwand bei der Herstellung der Ecke …
- … Frage: Was bedeutet VOBAbk. bei der Abrechnung von Mauerwerk?Antwort: VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie regelt die …
- … Auftragnehmern bei Bauleistungen und legt fest, wie Leistungen abgerechnet werden. Die VOBAbk. ist ein wichtiger Bestandteil von Bauverträgen. …
- … BauabnahmeDie formelle Übergabe des Bauwerks vom Auftragnehmer an den Auftraggeber. …
- … im BauwesenDie Haftung des Auftragnehmers für Mängel, die nach der Bauabnahme auftreten. …
- … Mauerwerk abrechnen nach VOBAbk.: Doppelte Berechnung vermeiden …
- … 💡 Kernaussagen: Bei der Mauerwerk Abrechnung nach VOB ist die korrekte Berücksichtigung der Wandstärke entscheidend, um doppelte Berechnungen …
- … ist wichtig, um Kosten zu optimieren und Aufwand zu minimieren. Die VOBAbk. regelt die Details zur Abrechnung von Durchdringungen und anderen Sonderfällen im …
- … ✅ Zusatzinfo: Die Abrechnung von Mauerwerk nach VOBAbk. erfordert eine genaue Kenntnis der relevanten Normen und Richtlinien. Eine sorgfältige …
- … Wandstärken korrekt berücksichtigt wurden. Konsultieren Sie bei Unklarheiten einen Experten für VOBAbk.-gerechte Abrechnung im Mauerwerksbau. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baumängel melden: An wen Rohbaumängel melden? Zuständigkeit & Vorgehen
- … Baumängel, Mängelanzeige, Rohbaumängel, Bauleiter, Architekt, Gewährleistung, BGBAbk., VOBAbk. …
- … Mängel am Bauwerk einzustehen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Abnahme auftreten.Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Verjährung, Nachbesserung …
- … AbnahmeDie Abnahme ist die förmliche …
- … Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Beweislast für Mängel geht auf den Bauherrn über.Verwandte Begriffe: Bauübergabe, Schlussrechnung, Leistungsfeststellung …
- … VOBAbk.Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist …
- … das die Bedingungen für Bauverträge regelt. Sie besteht aus drei Teilen: VOBAbk./A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).Verwandte Begriffe: …
- … zu melden?Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Mängel sollten jedoch so früh wie möglich gemeldet werden, …
- … Was ist der Unterschied zwischen VOBAbk. und BGBAbk.?VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk …
- … allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen, die auch für Bauverträge gelten, insbesondere wenn keine VOBAbk. vereinbart wurde. …
- … Was ist eine Abnahme?Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. …
- … Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. …
- … Mängelprotokoll erstellenEin detailliertes Mängelprotokoll bei der Bauabnahme erstellen, um alle Mängel zu dokumentieren. …
- … sehen muss. Es reicht allerdings, wenn Ihr Bauleiter dies spätestens bei Abnahme der Leistungen des Bauunternehmers erkennt und bemängelt. …
- … - Benennen des Mangels spätestens bei der Abnahme mit Hilfe des Architekten (zur Sicherheit auch bei möglichen anderen Verursachern) …
- … - ggf. Verweigerung der Abnahme, Minderung, Aufforderung zur Mängelbeseitigung, Teilkündigung, Ersatzvornahme. …
- … Die korrekte Vorgehensweise bei der Mängelanzeige ist entscheidend für die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Der Architekt spielt eine zentrale Rolle bei der Koordination und Überwachung der Mängelbeseitigung. Eine frühzeitige und transparente Kommunikation mit allen Beteiligten ist essenziell, um Baumängel effizient zu beheben und Folgeschäden zu vermeiden. Die Einhaltung der VOBAbk. und des BGBAbk. ist hierbei von großer Bedeutung, um die …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Trockenbau-Mängel nach VOB: Welche Rechte habe ich bei Rissen & Nachbesserungen?
- … Trockenbau Mängel: Rechte & VOBAbk. …
- … Trockenbau-Mängel nach Abnahme? Risse, Putzprobleme? Ihre Rechte nach VOB, Nachbesserung & möglicher …
- … VOBAbk., Trockenbau, Mängel, Risse, Nachbesserung, Gewährleistung, Abnahme, Baurecht, Renovierung, Sanierung …
- … Trockenbau-Mängel nach VOB: Welche Rechte habe ich bei Rissen & Nachbesserungen? …
- … Bei der Abnahme erkannte der Firmeninhaber alle Mängel an, will aber keinen Preisnachlass geben, …
- … Wenn nach Trockenbauarbeiten Mängel wie Risse auftreten, ist die VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) relevant, sofern sie vereinbart wurde. Entscheidend …
- … ist, ob eine förmliche Abnahme stattgefunden hat. …
- … Bei Abnahme: …
- … Offensichtliche Mängel hätten bei der Abnahme gerügt werden müssen, um Ansprüche zu sichern. …
- … Ohne Abnahme: …
- … VOBAbk.Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist …
- … ein deutsches Regelwerk für Bauverträge. Sie besteht aus drei Teilen: VOBAbk./A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).Verwandte Begriffe: BGBAbk., Bauvertrag, …
- … AbnahmeDie Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass er die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Sie ist ein wichtiger Zeitpunkt, der rechtliche Folgen hat.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Gewährleistung, Mängelrüge …
- … GewährleistungDie Gewährleistung ist die Haftung des Auftragnehmers für Mängel an der Bauleistung. Sie beginnt mit der Abnahme und dauert in der Regel fünf Jahre (bei VOBAbk.-Verträgen).Verwandte …
- … Was bedeutet VOBAbk.?Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk für …
- … Was ist eine Abnahme?Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme der Bauleistung durch den Bauherrn. …
- … bestätigt, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, und die Beweislast für Mängel liegt danach beim …
- … Welche Gewährleistungsfristen gelten?Wenn die VOBAbk. vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen in der Regel fünf Jahre. Ohne VOB gelten die Fristen des BGBAbk., die je nach Mangelart variieren …
- … Was tun bei versteckten Mängeln?Versteckte Mängel, die erst nach der Abnahme entdeckt werden, müssen unverzüglich schriftlich beim Auftragnehmer gerügt werden. Der Auftragnehmer …
- … VOBAbk.-Vertrag: Was Sie wissen müssenWichtige Aspekte und Klauseln im VOB-Vertrag. …
- … Die Abnahme im BauwesenBedeutung und Konsequenzen der Abnahme. …
- … VOBAbk.: Recht auf Nachbesserung bei Trockenbau-Mängeln …
- … Trockenbau-Mängel nach VOB: Ihre Rechte bei Rissen & Nachbesserung …
- … wie Rissen haben Sie als Auftraggeber nach VOBAbk. ein Recht auf Nachbesserung. Die Nachbesserung hat Vorrang vor Minderung oder Wandlung. Die korrekte Bezeichnung der ausführenden Firma (z.B. Trockenbauer vs. Verputzerbetrieb) kann relevant sein. Achten Sie auf die Handwerksrolle des Betriebs. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag VOB: Recht auf Nachbesserung bei Trockenbau-Mängeln wird betont, dass dem …
- … können. Dies ist ein wichtiger Aspekt im Rahmen der Gewährleistung nach VOBAbk.. …
- … Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Beachten Sie die Regelungen der VOBAbk. bezüglich Gewährleistung und Mängelansprüchen. Konsultieren Sie bei Bedarf einen Baurecht-Experten. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauvertrag VOB: Fertigstellung verzögert – Schadenersatzansprüche & Fristverlängerung?
- … Bauvertrag VOBAbk.: Was tun bei Bauzeitverzug? …
- … Bauvertrag nach VOB nicht eingehalten? Infos zu Schadenersatz, Fristverlängerung & Ihren Rechten. Jetzt …
- … Bauvertrag, VOBAbk., Fertigstellung, Verzug, Schadenersatz, Fristverlängerung, Bauzeitverzug, Bauunternehmen …
- … Bauvertrag VOB: Fertigstellung verzögert – Schadenersatzansprüche & Fristverlängerung? …
- … einem Bauunternehmen einen Bauvertrag für ein schlüsselfertiges Haus nach VOBAbk. abgeschlossen. Als Fertigstellungstermin wurde der 14.12.2002 vereinbart. Es gab keine besonderen Vereinbarungen für den Fall, dass der Termin nicht eingehalten wird. Nach neueren Entwicklungen wird es aber Ende Februar 2003 oder noch später werden. …
- … Frage 1: Gibt es dennoch Möglichkeiten, den Bauunternehmer für die von ihm verschuldeten Verzögerungen zu belangen? Frage 2: Die VOB sehen meines Wissens vor, dass der Bauunternehmer Schadenersatz zu leisten …
- … Wenn der Fertigstellungstermin im Bauvertrag nach VOBAbk. nicht eingehalten wird, obwohl keine besonderen Vereinbarungen für diesen Fall getroffen …
- … VOBAbk.Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein deutsches Regelwerk für Bauverträge. Sie besteht aus …
- … drei Teilen: VOBAbk./A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).Verwandte Begriffe: BGBAbk.-Bauvertrag, Werkvertrag, Bauvertrag. …
- … BGB-BauvertragEin BGB-Bauvertrag ist ein Bauvertrag, der den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unterliegt. Im Gegensatz zur VOB/B sind die Regelungen des BGB zwingend und können nicht …
- … durch individuelle Vereinbarungen abbedungen werden.Verwandte Begriffe: VOBAbk.-Bauvertrag, Werkvertrag, Bauvertrag. …
- … FertigstellungsterminDer Fertigstellungstermin ist der im Bauvertrag vereinbarte Zeitpunkt, zu dem das Bauwerk fertiggestellt und dem Bauherrn übergeben werden muss. Die Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins kann zu Verzugsfolgen führen.Verwandte Begriffe: Übergabetermin, Bauzeitende, Bauabnahme. …
- … Welche Rolle spielt die VOBAbk. im Bauvertrag?Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein …
- … Abnahme des Bauwerks: Was ist zu beachten?Hinweise zur ordnungsgemäßen Abnahme des Bauwerks und deren Bedeutung für die Gewährleistung. …
- … VOBAbk.-Vertrag: Wirksame Einbindung prüfen – Rechtlicher Rat …
- … Auch wenn VOB drinsteht, …
- … ist es wirklich ein Vertrag nach VOB. Ist …
- … z.B. die VOBAbk. wirksam eingebunden (haben Sie z.B. ein Exemplar der VOB bekommen)? …
- … Schadenersatz bei Bauverzug: BGBAbk.-Ansprüche statt VOBAbk. nutzen …
- … VOB nicht entscheidend …
- … In der VOB steht es zwar schön drin (§ 5 Nr. 4 und …
- … nicht geltend machen können. Der Verzug des Unternehmers tritt sowohl nach VOBAbk. als auch nach BGBAbk. automatisch ein, wenn die kalendermäßig bestimmte Fertigstellungsfrist …
- … Bauvertrag VOBAbk.: Schadenersatz & Fristverlängerung bei Verzug …
- … nach VOBAbk. als auch nach BGBAbk. geltend gemacht werden. Die wirksame Einbindung der VOB in den Bauvertrag ist entscheidend. Auch Mängel am Gemeinschaftseigentum können …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut VOBAbk.-Vertrag: Wirksame Einbindung prüfen – Rechtlicher Rat ist es ratsam, die korrekte …
- … Einbindung der VOBAbk. durch einen Rechtskundigen prüfen zu lassen, um die Gültigkeit des Vertrages nach VOB sicherzustellen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - VOB Teil C Kommentar: Welches Standardwerk für Parkettleger, Estrichleger & Architekten?
- … VOBAbk. Teil C Kommentar: Standardwerk finden …
- … Suche VOB Teil C Kommentar für Parkettleger, Estrichleger & Architekten. Welches Standardwerk …
- … VOBAbk. Kommentar, VOB Teil C, Parkettleger, Estrichleger, Architekt, Standardwerk, Bauvertrag, Randdämmstreifen, Parkettarbeiten, Estricharbeiten …
- … Baurecht, VOB, Kommentar, Parkett, Estrich …
- … VOB Teil C Kommentar: Welches Standardwerk …
- … bin auf der suche nach dem! standardwerk eines VOBAbk.-Kommentars, vorzugsweise für Teil C. …
- … verstehe, dass Sie auf der Suche nach einem Standardwerk für den VOBAbk. Teil C Kommentar sind, insbesondere im Hinblick auf Ihre Tätigkeit als …
- … Parkettleger, Estrichleger oder Architekt. Da die VOBAbk./C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) sehr umfangreich ist, ist ein guter Kommentar unerlässlich. …
- … Ich empfehle Ihnen, bei der Auswahl eines VOB/C Kommentars auf folgende Kriterien zu achten: …
- … sollte die neueste Fassung der VOBAbk./C berücksichtigen. …
- … Vollständigkeit: Der Kommentar sollte alle wichtigen Paragraphen der VOB/C ausführlich erläutern. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Recherchieren Sie aktuelle Rezensionen und Empfehlungen zu verschiedenen VOBAbk./C Kommentaren, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Fragen Sie auch Kollegen …
- … VOBAbk./C …
- … Die VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C) ist ein Regelwerk, das die technischen Anforderungen an Bauleistungen beschreibt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil von Bauverträgen und dient der Qualitätssicherung. Verwandte Begriffe: VOB/A, VOB/B, ATV. …
- … steht für Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Sie sind Bestandteil der VOBAbk./C und beschreiben detailliert die technischen Anforderungen an die Ausführung von …
- … Bauleistungen. Verwandte Begriffe: VOBAbk./C, Baunormen, Richtlinien. …
- … Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der die Ausführung von Bauleistungen regelt. Er enthält u.a. Angaben zu den auszuführenden Leistungen, dem Preis und den Zahlungsbedingungen. Verwandte Begriffe: VOB, Werkvertrag, Architektenvertrag. …
- … Was ist die VOBAbk./C?Die VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: …
- … Warum ist ein VOBAbk./C Kommentar wichtig?Ein VOB/C Kommentar erläutert die einzelnen Paragraphen …
- … der VOBAbk./C und gibt Hinweise zur praktischen Anwendung. Er hilft, Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern zu vermeiden und eine reibungslose Bauausführung zu gewährleisten. …
- … Wie finde ich den passenden VOB/C Kommentar für meine Bedürfnisse?Achten Sie bei der Auswahl …
- … eines VOBAbk./C Kommentars auf Aktualität, Praxisbezug, Verständlichkeit und Vollständigkeit. Recherchieren Sie Rezensionen und Empfehlungen und fragen Sie Kollegen nach ihren Erfahrungen. …
- … Was sind die Vorteile eines VOB-Kommentars speziell für Parkettleger oder Estrichleger?Ein spezialisierter Kommentar geht …
- … Wo finde ich die aktuelle Fassung der VOBAbk.?Die aktuelle Fassung der VOB kann beim Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss …
- … (DVA) bezogen werden. Auch viele Fachverlage bieten die VOBAbk. in gedruckter oder digitaler Form an. …
- … Was ist der Unterschied zwischen VOB/A, VOB/B und VOB/C?Die VOB besteht aus …
- … drei Teilen: VOBAbk./A (Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge), VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) und VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen). …
- … VOB/B …
- … Mängelansprüche nach VOBAbk.Was tun bei Baumängeln und wie werden diese geltend gemacht? …
- … Bauabnahme – worauf ist zu achten?Checkliste für die erfolgreiche Bauabnahme …
- … Wissens gibt es bislang nur einen gesamtKommentar zur VOBAbk./c. in diesem werden aber die angesprochenen detailfragen nicht beantwortet. danben bestehen eine Vielzahl Kommentare zu den einzelnen atv'en der VOB/c. dieses Jahr erscheint zustätzlich ein VOB/c-Kommentar im beck-Verlag. …
- … erwarten ist, dass auch Haftungsfragen behandelt werden, die eigentlich in der VOBAbk./c nicht Gegenstand sind. …
- … VOBAbk. Teil C: Standardwerk für Parkettleger, Estrichleger & Architekten …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Suche nach einem geeigneten VOB Teil C Kommentar, der sowohl umfassend als auch detailliert auf …
- … und Kommentaren zu einzelnen ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) unterschieden. Ein neuer VOBAbk./C-Kommentar im Beck-Verlag wird erwartet, der auch Haftungsfragen behandelt. Die Einhaltung …
- … ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag VOBAbk./C Kommentar: Gesamtkommentar vs. Einzel-ATV – Unterschiede weist darauf hin, dass es …
- … bislang nur einen Gesamtkommentar zur VOBAbk./C gibt, aber viele Kommentare zu einzelnen ATV. Der neue Kommentar im Beck-Verlag soll auch juristische Aspekte berücksichtigen. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Bei der Auswahl eines VOB Kommentars sollten Parkettleger, Estrichleger und Architekten darauf achten, ob er …
- … sowohl allgemeine Aspekte der VOBAbk. Teil C als auch spezifische Details zu den einzelnen ATV abdeckt. …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Gutschrift Baumaterial nach Sanierung: Vorgehen, Rechte & korrekte Abrechnung?
- … Leistungen, den verwendeten Materialien und den Preisen enthalten.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Leistungsbeschreibung, VOBAbk.. …
- … VOBAbk.Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Bedingungen für die Vergabe …
- … Ausführung von Bauleistungen in Deutschland festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOBAbk./A, VOB/B und VOB/C.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Bauausführung. …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Gewährleistung Putzarbeiten Neubau: Risse nach VOB/C DIN 18350 – Rechte & Fristen?
- … Risse im Putz nach Neubau? Infos zu Gewährleistung nach VOBAbk./C DINAbk. 18350, Fristen & Rechten. Jetzt informieren! …
- … Neubau, VOBAbk./C, DINAbk. 18350, Fassade, Fristen, Baurecht …
- … Gewährleistung Putzarbeiten Neubau: Risse nach VOB/C DIN 18350 – Rechte & Fristen? …
- … Netz finde ich leider nur widersprüchliche Aussagen über den Gewährleistungszeitraum bei VOBAbk.. …
- … 2004 ausgeführt wurden, stellt sich die Frage nach der Gewährleistung. Nach VOBAbk./C (DINAbk. 18350) beträgt die Gewährleistungsfrist für Putzarbeiten in der Regel …
- … fünf Jahre. Diese Frist beginnt mit der Abnahme der Leistung. Es ist entscheidend, wann die Abnahme erfolgt ist, um den genauen Gewährleistungszeitraum zu bestimmen. …
- … VOBAbk./CDie Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C, regelt die technischen Ausführungsbestimmungen für Bauleistungen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Bauvertragsrechts. Verwandte Begriffe: DINAbk. 18350, Bauvertrag, Gewährleistung. …
- … DIN 18350Die DIN 18350 ist Teil der VOB/C und beschreibt die Ausführung von Putz- und Stuckarbeiten. Sie …
- … legt die technischen Anforderungen und Qualitätsstandards fest. Verwandte Begriffe: VOBAbk./C, Putzarbeiten, Stuckarbeiten. …
- … GewährleistungDie Gewährleistung ist die Haftung des Auftragnehmers für Mängel an der erbrachten Leistung. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre ab der Abnahme. Verwandte Begriffe: Mängel, Nachbesserung, Schadensersatz. …
- … AbnahmeDie Abnahme ist …
- … Versteckter MangelEin versteckter Mangel ist ein Mangel, der bei der Abnahme nicht erkennbar war und erst später auftritt. Für solche Mängel haftet …
- … Was bedeutet VOBAbk./C DINAbk. 18350?Die VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, …
- … Wie lange ist die Gewährleistungsfrist nach VOBAbk./C?Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab der …
- … Abnahme der Leistung. Allerdings kann im Einzelfall eine andere Frist vereinbart werden. …
- … Was sind versteckte Mängel?Versteckte Mängel sind Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren und erst später auftreten. Für diese Mängel kann …
- … Welche Rolle spielt die Abnahme?Die Abnahme ist ein wichtiger Zeitpunkt, da sie den Beginn der …
- … Gewährleistungsfrist markiert. Bei der Abnahme sollten alle Leistungen sorgfältig geprüft und eventuelle Mängel protokolliert werden. …
- … Gewährleistung Putz: VOBAbk./B §13 – Frist bei Mängelansprüchen …
- … Putzrisse: Ursachenforschung – VOBAbk.-Vertrag oder BGBAbk. relevant? …
- … Vorausgesetzt es war ein VOB-Vertrag, was ich bezweifle, so wäre die Regelgewährleistung wahrscheinlich 2 …
- … Jahre (alte VOBAbk.). Die vereinbarte Frist ergibt sich aus § 13 VOB Teil B bzw. dem Bauvertrag. …
- … -://www.ing-stoeckel.de/baurecht/VOBAbk._Teil_B.html …
- … -://www.ing-stoeckel.de/baurecht/vob.html …
- … VOB/B 2004: Gewährleistung …
- … habe die Versionen der VOBAbk. durcheinander gebracht. (Man sollte halt nachlesen, bevor man was schreibt.) …
- … im ersten Beitrag richtig geschrieben, waren es nach VOBAbk./B 2004 schon 4 Jahre. …
- … vielen Dank schon mal für die ersten Informationen. Wir haben vom Stuckateur keine VOBs oder ähnliches erhalten. Die Information stand lediglich unter der …
- … ... 5 Jahre Gewährleistung gemäß § 634a BGBAbk. ab Abnahme. …
- … Gewährleistung Putzarbeiten Neubau: Risse & Rechte nach VOBAbk./C …
- … gemäß VOBAbk./C oder BGBAbk. relevant. Die Gewährleistungsfrist beträgt je nach Vereinbarung 2-5 Jahre. Ursachenforschung durch einen Baufachmann ist ratsam, um Baumängel von unbedenklichen Haarrissen zu unterscheiden. Betondecken in Verbindung mit Porotonwänden können Risse verursachen. …
- … ✅ Zusatzinfo: Die Gewährleistungsfrist nach VOB/B betrug ab 2004 bereits 4 Jahre, wie im Beitrag …
- … VOBAbk./B 2004: Gewährleistung für Putzarbeiten – 4 Jahre Frist präzisiert wird. Ein …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie, ob ein VOBAbk.-Vertrag vorliegt (siehe Putzrisse: Ursachenforschung – VOB-Vertrag oder BGBAbk. relevant?). …
- … Sie weitere Schritte unternehmen. Beachten Sie die Fristen für Mängelansprüche gemäß VOBAbk./C oder BGBAbk.. …
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