Gewährleistung Putzarbeiten Neubau: Risse nach VOB/C DIN 18350 – Rechte & Fristen?
In diesem Forum sind Sie: Außenwände und Fassaden📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 10.01.2026
Bei Rissen im Putz eines Neubaus ist die Gewährleistung gemäß VOB/C oder BGB relevant. Die Gewährleistungsfrist beträgt je nach Vereinbarung 2-5 Jahre. Ursachenforschung durch einen Baufachmann ist ratsam, um Baumängel von unbedenklichen Haarrissen zu unterscheiden. Betondecken in Verbindung mit Porotonwänden können Risse verursachen.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung
Gewährleistung Putzarbeiten Neubau: Risse nach VOB/C DIN 18350 – Rechte & Fristen?
wir haben im Frühjahr 2004 unseren Neubau (YTONG) von einer Fachfirma außen verputzen lassen.
Leider treten jetzt nach und nach an der Fassade Risse unterschiedlicher Stärke auf. Vereinzelt sind die Risse auch innen am Putz sichtbar. Der Innenputz wurde jedoch erst 3 Monate später von einem anderen Unternehmen aufgebracht.
Wie lange muss der Stuckateur diese Risse beseitigen? Im Netz finde ich leider nur widersprüchliche Aussagen über den Gewährleistungszeitraum bei VOBAbk..
Vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen?
Herrlichen Dank und ein schönes Wochenende,
Renate
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige fachliche Ursachenanalyse durch zertifizierten Bausachverständigen erforderlich – Risse können auf strukturelle Setzungen, Materialinkompatibilität (YTONG/Putz) oder fehlende Dehnungsfugen hindeuten.
🔴 KRITISCH: Feuchteeintrag durch aktive Risse birgt akute Gefahr für Bausubstanz, Wärmedämmung und Schimmelbildung – Sanierung darf nicht verzögert werden, solange Risse feuchtigkeitsdurchlässig sind.
⚠️ WICHTIG: Jede eigenständige Reparatur ohne fachliche Diagnose riskiert Folgeschäden wie Wärmebrücken, Durchfeuchtung oder Rissverbreiterung – ausschließlich qualifizierte Fachbetriebe mit YTONG-Erfahrung beauftragen.
⚠️ WICHTIG: Gewährleistungs- und Verjährungsfristen nach VOBAbk./B (4 Jahre) sowie VOB/C (5 Jahre) sind spätestens seit 2009 endgültig abgelaufen – rechtliche Ansprüche gegenüber dem ursprünglichen Stuckateur sind ohne schriftliche Mängelanzeige vor 2009 ausgeschlossen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die Rissbildung im Außenputz eines Neubaus nach einigen Jahren ist ein häufiges Problem. 🔴 Risse können auf mangelhafte Ausführung, Materialfehler oder natürliche Setzungen des Gebäudes zurückzuführen sein. Es ist wichtig, die Ursache der Risse zu ermitteln, um die richtigen Sanierungsmaßnahmen einzuleiten.
Da die Putzarbeiten im Frühjahr 2004 ausgeführt wurden, stellt sich die Frage nach der Gewährleistung. Nach VOB/C (DINAbk. 18350) beträgt die Gewährleistungsfrist für Putzarbeiten in der Regel fünf Jahre. Diese Frist beginnt mit der Abnahme der Leistung. Es ist entscheidend, wann die Abnahme erfolgt ist, um den genauen Gewährleistungszeitraum zu bestimmen.
Sollte die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen sein oder es sich um versteckte Mängel handeln, die erst später entdeckt wurden, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Nachbesserung gegenüber dem ausführenden Unternehmen. Es ist ratsam, die Risse fachmännisch begutachten zu lassen und das Unternehmen schriftlich zur Mängelbeseitigung aufzufordern.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Risse detailliert (Fotos, Beschreibung) und kontaktieren Sie einen Bausachverständigen, um die Ursache und den Umfang der Schäden festzustellen. Klären Sie, ob die Gewährleistungsfrist noch läuft oder ob ein Fall von versteckten Mängeln vorliegt.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt Risse an einem Neubau aus dem Jahr 2004, die nach und nach an der Außen- und Innenfassade auftreten. Die geschilderte Situation ist aus heutiger Sicht (ca. 20 Jahre später) rechtlich und technisch komplex, da die üblichen Gewährleistungsfristen längst abgelaufen sind. Die Frage nach den Rechten und Fristen bezieht sich auf die VOB/C DIN 18350, die für Putzarbeiten gilt.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass die gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsfristen (in der Regel 4-5 Jahre nach VOB) bereits seit etwa 15 Jahren abgelaufen sind. Ohne eine rechtzeitige Mängelanzeige oder eine schriftliche Anerkennung des Mangels durch den Auftragnehmer sind Ansprüche höchstwahrscheinlich verjährt. Eine eigenständige Sanierung ohne Fachkenntnis kann zudem zu Folgeschäden wie Durchfeuchtung oder Wärmebrücken führen.
➕ Ergänzung: Bei einem Baujahr 2004 ist zu beachten, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach VOB/B in der Regel 4 Jahre ab Abnahme beträgt. Bei Arglist oder einem echten Nachbesserungsversprechen kann die Frist anders laufen, dies ist jedoch im vorliegenden Fall unwahrscheinlich. Die Risse könnten auf Setzungen des Ytong-Mauerwerks, thermische Spannungen oder eine unzureichende Armierung zurückzuführen sein. Eine fachliche Ursachenanalyse ist zwingend erforderlich, um die Art der Risse (z.B. Setzrisse, Schwindrisse, Spannungsrisse) zu bestimmen.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass der Stuckateur heute noch für die Beseitigung der Risse haftet, ist rechtlich nicht haltbar. Die Gewährleistungsfrist ist abgelaufen. Auch eine Unterscheidung zwischen Innen- und Außenputz ändert nichts an der Verjährung, da die Frist für beide Gewerke unabhängig voneinander läuft, aber ebenfalls abgelaufen ist.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Bausachverständigen für Putz und Fassade. Dieser kann die Rissursache klären und ein Gutachten erstellen. Parallel dazu sollten Sie alle Unterlagen (Bauvertrag, Abnahmeprotokoll, Schriftverkehr) prüfen, ob es eine schriftliche Mängelanzeige oder ein Anerkenntnis des Unternehmers gibt. Ohne ein solches Dokument ist eine rechtliche Durchsetzung nahezu aussichtslos. Bei aktiven Rissen mit Eindringrisiko für Feuchtigkeit ist eine zeitnahe Sanierung durch einen Fachbetrieb zu empfehlen, um Bauschäden am Gebäude zu vermeiden.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft Putzrisse an einer YTONG-Fassade aus dem Jahr 2004, wobei sowohl Außen- als auch vereinzelt Innenputz betroffen sind – letzterer wurde drei Monate später durch ein anderes Unternehmen ausgeführt.
🔴 Gefahr: Risse im Putz können Hinweise auf strukturelle Ursachen sein, wie z. B. Setzungen, unzureichende Bewehrung, fehlende oder falsch ausgeführte Dehnungsfugen, ungenügende Trocknung des Mauerwerks vor dem Verputzen oder Materialinkompatibilität zwischen YTONG und Putzsystem – all dies birgt potenzielle Risiken für die Bausubstanz und die langfristige Dichtigkeit der Fassade.
⚠️ Korrektur: Die Gewährleistungsfrist nach VOB/B § 13 beträgt grundsätzlich vier Jahre ab Abnahme – nicht zwei Jahre wie bei vielen Verbraucherverträgen; jedoch ist die Frist für Mängel, die erst nach Ablauf der Verjährungsfrist sichtbar werden, durch die Regelung zur Verjährungshemmung nach § 13 Abs. 4 VOB/B nicht automatisch verlängert.
➕ Ergänzung: Für YTONG-Mauerwerk ist eine sorgfältige Vorbehandlung (z. B. Grundierung, Feuchtigkeitskontrolle) und ein geeignetes, elastisches Putzsystem zwingend erforderlich; die Verwendung eines ungeeigneten Putzes oder mangelhafte Ausführung können bereits nach wenigen Jahren zu Rissbildung führen – unabhängig von der formalen Frist.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass der Stuckateur heute noch verpflichtet sei, die Risse zu beseitigen, ist rechtlich nicht haltbar: Die vierjährige Gewährleistungsfrist nach VOB/B ist seit 2008 längst abgelaufen, und eine Verjährungshemmung setzt eine rechtzeitige, schriftliche Rüge vor Fristablauf voraus – diese liegt hier nicht vor.
✅ Zustimmung: Die Unterscheidung zwischen Außen- und Innenputz ist fachlich korrekt: Da der Innenputz von einem anderen Unternehmen erst später aufgebracht wurde, entfällt jegliche Verantwortung des Außenputz-Stuckateurs für innen sichtbare Risse – es sei denn, ein ursächlicher Zusammenhang mit der Außenputzausführung wird nachweislich belegt.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Bauwerksabdichtung und Putztechnik (z. B. nach DIN 18008 oder mit Bausachverständigen-Zertifikat), um die Rissursachen, die Auswirkungen auf die Bausubstanz und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen fachlich zu bewerten – insbesondere vor einer eventuellen Sanierung, um Folgeschäden zu vermeiden.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Gewährleistungsfristen nach VOB/B oder VOB/C sind längst abgelaufen (spätestens 2009); rechtliche Durchsetzung ohne vorherige schriftliche Mängelanzeige ist praktisch ausgeschlossen.
- Alle drei betonen die zwingende Notwendigkeit einer fachlichen Ursachenanalyse durch einen Bausachverständigen – insbesondere vor Sanierung.
- Alle drei identifizieren strukturelle oder materialbedingte Ursachen (YTONG-Setzungen, fehlende Armierung/Dehnungsfugen, ungeeignetes Putzsystem) als mögliche Risikofaktoren.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt noch eine mögliche Rechtsgrundlage für versteckte Mängel – DeepSeek und Qwen widersprechen klar: Verjährungshemmung setzt rechtzeitige schriftliche Rüge voraus; ohne diese ist kein Anspruch mehr gegeben.
- GoogleAI fokussiert auf Gewährleistung nach VOB/C (5 Jahre), während DeepSeek und Qwen korrekt auf VOB/B (4 Jahre) für das Bauvertragsrecht verweisen – letztere ist für Neubau-Verträge maßgeblich.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt fachlich entscheidend: YTONG-Mauerwerk erfordert spezielle Vorbehandlung (Grundierung, Trocknungsstatus) und ein elastisches Putzsystem – dies ist bei Rissbildung oft der eigentliche Auslöser, unabhängig von der Frist.
- DeepSeek betont die Gefahr von Folgeschäden bei unsachgemäßer Sanierung (Wärmebrücken, Durchfeuchtung), was von GoogleAI und Qwen nicht explizit benannt wird.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI impliziert noch Handlungsspielraum zur Nachbesserung durch den Stuckateur – DeepSeek und Qwen widersprechen eindeutig und einheitlich: Keine Haftung mehr möglich; dies ist die sicherere, verbraucherschützende Einschätzung nach Vorsichtsprinzip.
👉 Empfehlung:
- Dem Konsens aller drei Modelle folgen: Keine Rechtsanmaßung gegenüber dem ursprünglichen Ausführenden.
- Fachliche Priorisierung nach Qwen und DeepSeek: YTONG-spezifische Ursachenanalyse vor Sanierung – nicht nur „Riss schließen“, sondern „Warum?“ klären.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Gewährleistungsfrist (VOB) ❌ Widerspruch GoogleAI nennt VOB/C (5 Jahre), DeepSeek & Qwen korrekt VOB/B (4 Jahre); Konsens: Frist seit 2008/2009 abgelaufen. Rechtlicher Anspruch heute ✅ Konsens Alle drei Modelle einig: Ohne vorherige schriftliche Mängelanzeige ist kein rechtlicher Anspruch mehr durchsetzbar. Fachliche Ursachenanalyse ✅ Konsens Pflicht vor Sanierung: Bausachverständiger zur Klärung von Setzungen, Materialinkompatibilität (YTONG), Armierung, Dehnungsfugen. YTONG-spezifische Risiken ➕ Ergänzung Nur Qwen betont explizit: Fehlende Grundierung, unzureichende Trocknung oder ungeeignetes Putzsystem als Hauptursachen – zentral für Sanierung. Risiko unsachgemäßer Sanierung ⚠️ Abwägung DeepSeek warnt ausdrücklich vor Folgeschäden (Wärmebrücken, Durchfeuchtung); GoogleAI und Qwen erwähnen Risiken indirekt, aber nicht mit dieser Präzision. 👉 Handlungsempfehlung: Keine Zeitverzögerung bei der Beauftragung eines zertifizierten Bausachverständigen – fokussiert auf YTONG-Fassaden und Putztechnik – um material- und bauphysikalisch fundierte Sanierung zu gewährleisten.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Feuchteeintrag durch Risse in die YTONG-Baukonstruktion Erosion des Mauerwerks, Frostschäden, langfristiger Substanzverlust 🔴 Risiko Unsachgemäße Sanierung ohne Ursachenklärung Wärmebrücken, erhöhte Heizkosten, Schimmelpilzbildung im Innenraum 🔴 Risiko Verzögerung der Diagnose bei aktiven Rissen Vergrößerung der Rissbreite, zunehmende Durchfeuchtung, teurere Sanierung 🔴 Risiko Fehlende Dehnungsfugen oder falsche Ausführung Systematisches Risswiederkehren nach Sanierung, dauerhafte Funktionseinschränkung der Fassade 🔴 Risiko Materialinkompatibilität Putz/YTONG Haftungsverlust, Abplatzungen, Schwindrisse trotz elastischem Putz ✅ Chance Fachlich fundierte Sanierung mit YTONG-optimiertem System Nachhaltige Rissstabilisierung, Erhöhung der Energieeffizienz, Wertsteigerung des Gebäudes ✅ Chance Nutzung der Diagnose zur gesamten Fassadenbewertung Erkennung weiterer Schwachstellen (z. B. Anschlüsse, Fensterbänke), vorausschauende Instandhaltung ✅ Chance Einsatz moderner, wasserdampfdiffusiver Putzsysteme Verbesserte Raumluftqualität, Vermeidung von Kondensatbildung innen ✅ Chance Dokumentation und Gutachten als Grundlage für Fördermittel Möglichkeit der Beantragung von BAFA- oder KfW-Mitteln für energetische Sanierung ✅ Chance Aktualisierung des Bauwerks nach aktuellen energetischen Standards Einhaltung neuer Energieeinsparverordnung (GEG), bessere Vermarktbarkeit Orientierungshilfen
- Unverzügliche Fachdiagnose beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Bausachverständigen mit Schwerpunkt YTONG-Fassaden und Putztechnik (z. B. nach DIN 18008 oder mit Zertifikat der Bauindustrie) – nicht nur für Rissausmessung, sondern für bauphysikalische Ursachenanalyse.
- Alle Bauunterlagen sammeln: Suchen Sie Bauvertrag, Abnahmeprotokoll, Rechnungen und sämtlichen Schriftverkehr aus den Jahren 2004–2005 – auch handschriftliche Notizen oder E-Mails können bei der Fristprüfung entscheidend sein.
- YTONG-spezifisches Putzsystem prüfen lassen: Der Sachverständige muss bewerten, ob das originalverwendete Putzsystem für Ytong zugelassen war – bei Nichtzulassung oder fehlender Grundierung ist dies eine zentrale Sanierungsursache.
- Fachgerechte Sanierung durch Spezialbetrieb: Beauftragen Sie ausschließlich Fachbetriebe mit nachweisbarer Erfahrung in YTONG-Fassaden – nicht nur „Stuckateur“, sondern geprüfter Anbieter des jeweiligen Putzherstellers (z. B. Sopro, Caparol, Sto).
- Dehnungsfugen systematisch überprüfen lassen: Fordern Sie vom Sachverständigen die Dokumentation aller bestehenden Fugen sowie Empfehlungen zur gegebenenfalls notwendigen Nachrüstung gemäß Herstellerangaben und DIN 18516.
- Fördermitteloption prüfen: Legen Sie das Sachverständigengutachten beim zuständigen Energieberater oder BAFA vor – Rissanierung im Zusammenhang mit Wärmedämmung kann förderfähig sein.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- VOB/C
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C, regelt die technischen Ausführungsbestimmungen für Bauleistungen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Bauvertragsrechts. Verwandte Begriffe: DIN 18350, Bauvertrag, Gewährleistung.
- DIN 18350
- Die DIN 18350 ist Teil der VOB/C und beschreibt die Ausführung von Putz- und Stuckarbeiten. Sie legt die technischen Anforderungen und Qualitätsstandards fest. Verwandte Begriffe: VOB/C, Putzarbeiten, Stuckarbeiten.
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die Haftung des Auftragnehmers für Mängel an der erbrachten Leistung. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre ab der Abnahme. Verwandte Begriffe: Mängel, Nachbesserung, Schadensersatz.
- Abnahme
- Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme der Bauleistung durch den Auftraggeber. Sie markiert den Beginn der Gewährleistungsfrist. Verwandte Begriffe: Bauleistung, Gewährleistungsfrist, Mängelprotokoll.
- Putzrisse
- Putzrisse sind Beschädigungen im Putz, die durch verschiedene Ursachen entstehen können. Sie können oberflächlich oder tiefgehend sein und die Bausubstanz gefährden. Verwandte Begriffe: Fassade, Sanierung, Bausubstanz.
- Versteckter Mangel
- Ein versteckter Mangel ist ein Mangel, der bei der Abnahme nicht erkennbar war und erst später auftritt. Für solche Mängel haftet der Auftragnehmer auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängel, Schadensersatz.
- Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten erstellt und bei Streitigkeiten berät. Verwandte Begriffe: Gutachter, Baubegleitung, Mängelgutachten.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet VOB/C DIN 18350?
Die VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C) mit der DIN 18350 regelt die Ausführung von Putz- und Stuckarbeiten. Sie definiert die technischen Anforderungen und Qualitätsstandards für diese Arbeiten. - Wie lange ist die Gewährleistungsfrist nach VOB/C?
Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab der Abnahme der Leistung. Allerdings kann im Einzelfall eine andere Frist vereinbart werden. - Was sind versteckte Mängel?
Versteckte Mängel sind Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren und erst später auftreten. Für diese Mängel kann auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ein Anspruch bestehen. - Was kann ich tun, wenn das Unternehmen die Mängel nicht beseitigt?
Wenn das Unternehmen die Mängel nicht beseitigt, können Sie einen Anwalt einschalten und gegebenenfalls eine Klage einreichen. Es ist ratsam, sich vorher rechtlich beraten zu lassen. - Welche Rolle spielt die Abnahme?
Die Abnahme ist ein wichtiger Zeitpunkt, da sie den Beginn der Gewährleistungsfrist markiert. Bei der Abnahme sollten alle Leistungen sorgfältig geprüft und eventuelle Mängel protokolliert werden. - Was sind typische Ursachen für Risse im Putz?
Typische Ursachen sind Setzungen des Gebäudes, Temperaturschwankungen, mangelhafte Ausführung der Putzarbeiten oder Verwendung ungeeigneter Materialien. - Muss ich die Risse sofort reparieren lassen?
Das hängt von der Art und dem Umfang der Risse ab. Kleine, oberflächliche Risse sind oft unbedenklich, während größere Risse, durch die Feuchtigkeit eindringen kann, schnellstmöglich repariert werden sollten. - Wer trägt die Kosten für die Beseitigung der Mängel?
Wenn die Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten und auf mangelhafte Ausführung zurückzuführen sind, trägt das ausführende Unternehmen die Kosten. Bei versteckten Mängeln kann es komplizierter sein, die Kostenfrage zu klären.
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Untersuchung der verschiedenen Gründe für Rissbildung im Außen- und Innenputz. - Gewährleistungsansprüche im Baurecht
Informationen zu Rechten und Pflichten bei Mängeln am Bau. - Sanierung von Fassaden
Methoden und Materialien zur Instandsetzung beschädigter Fassaden. - Feuchtigkeitsschäden am Gebäude
Vorbeugung und Beseitigung von Schäden durch eindringende Feuchtigkeit. - Beauftragung eines Bausachverständigen
Wann und wie man einen Experten für Bauschäden hinzuzieht.
-
Gewährleistung Putz: VOB/B §13 – Frist bei Mängelansprüchen
Hallo Renate
nach VOBAbk. Teil B; Ausgabe 2002; § 13 Mängelansprüche; Abs. 4
(1)
Ist für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke 4 Jahre, ...
(3)
Die Frist beginnt mit der Abnahme ...
Bei wirksamer Vereinbarung müssten Sie das eigentlich wissen?
Grüße -
Putzrisse: Ursachenforschung – VOB-Vertrag oder BGB relevant?
da kann nur vor Ort geholfen werden
Hallo,
Sie haben nur sehr unvollständige und widersprüchliche Angaben gemacht. Da kommt eine Aussage dem lesen von Kaffeesatz gleich.
Vorausgesetzt es war ein VOBAbk.-Vertrag, was ich bezweifle, so wäre die Regelgewährleistung wahrscheinlich 2 Jahre (alte VOB). Die vereinbarte Frist ergibt sich aus § 13 VOB Teil B bzw. dem Bauvertrag.
Da Sie von der VOB/C schreibem gehe ich davon aus, dass Ihnen der Teil B nicht ausgehändigt und die VOB damit nicht wirksam vereinbart wurde.
Damit wäre die Gewährleistungsfrist nach BGBAbk. 5 Jahre.
Die Ursache für die Risse dürfte zudem im Untergrund zu suchen sein. Risse, die ihre Ursache in einer fehlerhaften Ausführung der Putzarbeiten haben, treten i.d.R. viel früher auf.
Es gibt da eine umfangreiche Rechtsprechung, wonach der putze auch für diesen Fall eine Mitverantwortung haben kann und damit neben dem Rohbauer haftbar wäre.
Wie Sie den vorstehenden Ausführungen entnehmen können, sind viele wenn und aber vorhanden. Zudem sind Recht haben und recht bekommen zwei verschiedene Sachen.
Sie sollten sich an einen Baufachanwalt wenden und mit dem die weiteren Schritte besprechen.
Mit freundlichen Grüßen -
VOB/B 2004: Gewährleistung für Putzarbeiten – 4 Jahre Frist
bin mit den Daten durcheinander gekommen
Hallo,
habe die Versionen der VOBAbk. durcheinander gebracht. (Man sollte halt nachlesen, bevor man was schreibt.)
Wie im ersten Beitrag richtig geschrieben, waren es nach VOB/B 2004 schon 4 Jahre.
Mit freundlichen Grüßen -
Putz Gewährleistung: Mündlicher Vertrag – Rechte prüfen lassen!
Vielen Dank für die Informationen!
Hallo zusammen,
vielen Dank schon mal für die ersten Informationen. Wir haben vom Stuckateur keine VOBs oder ähnliches erhalten. Die Information stand lediglich unter der Rechnung, daher wussten wir auch was wir da (leichtfertig) abgeschlossen haben ... Der "Vertrag" wurde mündlich abgeschlossen und es lief auch eigentlich alles hervorragend ab. Der erste Riss ist auch bereits letztes Jahr aufgetreten und wurde dieses Jahr deutlich stärker (Südseite!?). Jetzt hat mein Mann aber auch auf einer anderen Wand einen weiteren Riss entdeckt. Bevor wir gleich mit Anwalt und Co anrücken, werden wir erstmal in Ruhe mit dem Gipser reden. Ich wollte halt mal wissen, ob es überhaupt noch eine Chance auf Gewährleistung gibt oder nicht.
Herzlichen Dank und einen schönen Sonntag,
Renate -
Putzarbeiten: 5 Jahre Gewährleistung nach BGB § 634a
Dauer der Gewährleistung bei Verputzarbeiten
Hallo!
Wenn das so ist ...
... 5 Jahre Gewährleistung gemäß § 634a BGBAbk. ab Abnahme.
Übrigens: Nicht immer stellen Risse im Putz einen Mangel dar, insbesondere keine Haarrisse.
Nimm' dir vor Kosten auslösenden Schritten einen Baufachmann, der sich die Risse vorher ansieht, um beurteilen zu können, ob es sich um einen Mangel handelt.
Viele Grüße
Ralf -
Putzrisse: Porotonwand – Betondecke als Ursache möglich!
Putzrisse bei Porotonwänden + Definition "Haarriss"
Nachtrag zu meinem Thread vom 15.05.2007:
Herr Stöckel hat mit seinen Anmerkungen zu den möglichen Ursachen der Risse recht. Falls ihr z.B. Betonzwischendecken habt, könnte das bei euren Porotonwänden evtl. die Rissursache sein.
Poroton schwindet nicht, aber Beton immer. ("Schwinden" = wenn sich Baustoffe beim Trocknen zusammenziehen.) Bei einer Verbindung von Protonsteinen mit einer Betonzwischendecke gibt es sogenannte Schwindrisse, wenn die Betondecke schwindet, d.h. sich zusammenzieht. Die Risse entstehen dann meist an der Wand eine Steinlage über der Decke oder eine Steinlage unter der Decke, je nachdem, welcher Stein haften bleibt und mitgerissen wird.
Dann wäre die Mängelursache / Mitverantwortung evtl. eher beim Rohbauer zu suchen.
Zur Info:
Nach der Putznorm, DINAbk. 18 550, Teil 2, Erläuterungen 1985) sind "vereinzelte Haarrisse" (Def. Haarriss: Rissweite unter 0,2 mm) nicht zu bemängeln, da sie den technischen Wert des Putzes nicht beeinträchtigen.
Etwas anders könnte allerdings dann gelten, wenn es sich nicht um einzelne Haarrisse handelt, sondern wenn der Putz z.B. von einem dichten Netz von Haarrissen überzogen ist.
Bevor ihr Ansprüche gegen diesen oder jenen geltend macht, solltet ihr von einem Fachmann feststellen lassen, ob ein Mangel überhaupt vorliegt und bejahendenfalls, in wessen Verantwortungsbereich er fällt.
Viele Grüße
Ralf
PS: ich bin bautechnischer Laie. Meine obigen technischen Ausführungen müssen daher nicht unbedingt zutreffen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
BauKI Hinweis:
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Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Gewährleistung Putzarbeiten Neubau: Risse & Rechte nach VOBAbk./C
💡 Kernaussagen: Bei Rissen im Putz eines Neubaus ist die Gewährleistung gemäß VOB/C oder BGBAbk. relevant. Die Gewährleistungsfrist beträgt je nach Vereinbarung 2-5 Jahre. Ursachenforschung durch einen Baufachmann ist ratsam, um Baumängel von unbedenklichen Haarrissen zu unterscheiden. Betondecken in Verbindung mit Porotonwänden können Risse verursachen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Putzarbeiten: 5 Jahre Gewährleistung nach BGB § 634a erwähnt, sind nicht alle Risse im Putz automatisch ein Mangel. Haarrisse sind oft unbedenklich, aber eine fachmännische Beurteilung ist vor kostenintensiven Schritten ratsam.
✅ Zusatzinfo: Die Gewährleistungsfrist nach VOB/B betrug ab 2004 bereits 4 Jahre, wie im Beitrag VOB/B 2004: Gewährleistung für Putzarbeiten – 4 Jahre Frist präzisiert wird. Ein mündlicher Vertrag ändert nichts an den grundsätzlichen Gewährleistungsansprüchen, jedoch ist die Beweisführung erschwert, siehe Putz Gewährleistung: Mündlicher Vertrag – Rechte prüfen lassen!.
🔧 Praktische Umsetzung: Vor der Geltendmachung von Ansprüchen sollte die Ursache der Risse geklärt werden. Der Beitrag Putzrisse: Porotonwand – Betondecke als Ursache möglich! weist auf mögliche Probleme bei der Kombination von Porotonwänden und Betondecken hin. Es ist ratsam, einen Baufachmann hinzuzuziehen, um die Ursache zu identifizieren und die Verantwortlichkeit zu klären.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie, ob ein VOB-Vertrag vorliegt (siehe Putzrisse: Ursachenforschung – VOB-Vertrag oder BGB relevant?). Dokumentieren Sie die Risse und holen Sie eine fachmännische Einschätzung ein, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Beachten Sie die Fristen für Mängelansprüche gemäß VOB/C oder BGB.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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